Datum: 14.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 02.06.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 05.05.2022:
Vergabe Gewässerunterhaltungsmaßnahme Naring an den GUZV gem. Angebot vom 28.04.2022.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Unterhaltungsmaßnahme der bestehenden Flutmulde angrenzend an den Arnhofer Weg in Höhe von ca. 29.200 € vergeben. Die Maßnahme war im Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt worden und ist die kostengünstigste und pragmatischste Lösung.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK EU von der Sitzung vom 30.05.2022, des AK Geschichte vom 08.06., des AK Verkehr vom 20.06., des AK EU vom 26.06., des AK Jugend vom 02.07. und des AK Asyl vom 04.07.2022 waren an die Mitglieder des Gemeinderats versandt worden.
In der Sitzung wurde noch hingewiesen auf das Freundschaftsfest mit den ukrainischen Flüchtlingen am Samstag, den 16.07. um 16.00 Uhr am Klosteranger (Spielplatz). Außerdem erfolgte die Einladung zur Sitzung des Steuerungsgremiums am Dienstag, den 26.07. um 19.00 Uhr im Bürgergewölbe an die Mitglieder des Gemeinderats.
Entsprechend der Bitte von Alois Killy vom AK Gemeindepartnerschaft wurde einmal mehr auf die 4-tägige Reise des AK zur Partnergemeinde Terre del Reno vom 8.-11.09. hingewiesen. Über die Teilnahme von Mitgliedern des Gemeinderats würden sich der Weyarner AK ebenso wie die italienischen Freunde sehr freuen.
Die Mitfahrbankerl sind eingetroffen und sollen im Laufe des August aufgestellt werden. Öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Kick-off sind geplant.
Das Ferienprogramm beginne mit dem Kinderflohmarkt an der Bücherei am Samstag, den 30.07.2022. Es gebe schon viele Anmeldungen, einzelne Veranstaltungen sind bereits ausgebucht, bei anderen wurde „aufgedoppelt“. Auf der Gemeinde-Homepage stehen laufend aktualisierte Informationen und auch die Hinweise zur Anmeldung.
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4. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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11.07.2022
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ö
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beratend
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Planentwurf einschließlich Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ war vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.06.2022 gebilligt worden. Die erneute öffentlich Auslegung fand nun vom 13.06. bis 13.07.2022 statt.
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Das Landratsamt Miesbach, - Bauleitplanung -, Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach, hatte mit Schreiben vom 08.07.2022 eine Anregung vorgebracht, die im Bauausschuss geprüft wurde. Dabei ging es um den konkreten Wortlaut der Regelung der betriebsbezogenen Wohneinheit: Sie müsse „dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet“ sein, die Prüfung der Zulässigkeit gehört zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren.
Der Gemeinderat beschloss die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ unter Einarbeitung des vom Bauausschuss beschlossenen Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Anfrage zu Alternativen Nutzungs- und Bebauungskonzepten zum Hotelgrundstück Seehamer See im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd".
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Eigentümerfamilie hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 verschiedene Möglichkeiten einer zukünftigen Bebauung vorgestellt. Der Vortrag diente der Meinungsbildung in den Fraktionen, welche strategische Haltung der Gemeinderat unter der Prämisse des neuen Leitbildes hierzu künftig einnehmen sollte. Nun sollte darüber entschieden werden, ob und unter welchen Kriterien eine Nutzungsänderung ggf. denkbar sei.
Der Gemeinderat hatte bislang Anträge auf Umplanungen des Hotelgrundstückes am Seehamer See abgelehnt, insbesondere Wohnbebauungen. Denkbar aus Sicht des Gemeinderats war bislang lediglich eine der Hotelnutzung angenäherte Nutzung durch eine Klinik. Auf Veranlassung der Eigentümerseite hatte Herr Goldbach vom Büro Leupold Brown Goldbach Architekten in der Vergangenheit Nutzungs- und Bebauungskonzepte vorgestellt, die auf eine geänderte Nutzung und umfangreichere Bebauung abzielten.
Unabhängig vom Umfang der baulichen Nutzung war im ersten Schritt zu entscheiden, ob und welche anderweitigen Nutzungen überhaupt denkbar seien. Es gebe folgende drei Möglichkeiten:
1. Die Planung, die derzeit da ist (Sondergebiet Hotel) solle nicht geändert werden. Dies würde bedeuten, dass alles bis auf Weiteres so bleibe, wie es ist.
2. Eine Wohnbebauung, ggf. verbunden mit gemeindlichen Forderungen wie der – auch teilweisen – Schaffung von Sozialwohnungen; die Anwendung der bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde sei im gewissen Umfang möglich.
3. Eine anderweitige ortsverträgliche gewerbliche Nutzung mit einer akzeptablen Baumasse sei auch eine Option unter der Bedingung, dass die Gemeinde ein Auswahlrecht des/der Betriebe bekomme.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und fasste folgenden Beschluss: Im Abgleich mit dem neuen Leitbild der Gemeinde sah der Gemeinderat keinen Anlass, die vorhandene Nutzung zu verändern. Weiterhin sehe der Landesentwicklungsplan eine wesentliche Entwicklung nur noch in der Umgebung des Hauptortes Weyarn vor. Im Übrigen würden keine Vorteile für die Gemeinde bei einer nennenswerten dezentralen Wohnentwicklung gesehen. Die Gemeinde sei derzeit nicht planungswillig und verwies auf die mögliche Bebauung des bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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6. Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 396 der Gemarkung Wattersdorf, Ignaz-Günther-Straße, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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11.07.2022
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ö
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beratend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 05.05.2022 bereits mit einem Bauwunsch der Antragstellerin befasst. Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt und der Bauwerber gebeten, ein Schaugerüst aufzustellen sowie eine Bauberatung des Kreisbaumeisters hinsichtlich der Gestaltung und der weiteren Optimierung der Kubatur in Anspruch zu nehmen.
Die Antragstellerin hat nun gemeinsam mit ihrem Planer wie gewünscht Rücksprache mit dem Kreisbaumeister gehalten. Die Planung wurde nun, wie vom Kreisbaumeister empfohlen, angepasst und optimiert.
Entgegen der bisherigen Planung wurde der beantragte Carport mit Glasdach so gekürzt, dass dieser optisch als Tennenauffahrt erscheint. Die Zufahrt wäre unverändert südlich des Grundstückes geplant. Der bisherige 1. Stock des Querbaus an der Klosteranlage sollte beseitigt werden.
Auf dem Grundstück sei stattdessen die Errichtung eines Ersatzwohngebäudes mit Ausmaßen von 8,01 m x 6,99 m geplant. Die ursprünglich geplante Wandhöhe von 6,04 m wurde nunmehr auf 5,40 m reduziert. Die Anordnung der Fenster wurde nochmals aufgrund der Verkürzung der Gebäudehöhen angepasst und optimiert.
Damit das Gebäude den Verkehr und das Sichtdreieck zur Straße nicht beeinträchtige, wurde das Wohnhaus nun noch etwas weiter in das Grundstück verrutscht. In Absprache mit dem Kreisbaumeister wurde das Wohnhaus so situiert, dass es den Blick zum Dorfplatz und der Kirche und den Klosteranlagen freihält. Hier hat man nach Aussage des Planers sich anhand von der Zuziehung von 3-D-Modellen viel Arbeit und Mühen gemacht. Ebenso wurde ein Schaugerüst aufgestellt.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Zu prüfen war, ob sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen würde. Aus Sicht der Verwaltung würde das neu geplante Wohnhaus eine zweite Baureihe eröffnen und ggf. Bezugsfälle schaffen.
Die Bauvorhaben befinden sich in direkter Nähe und in Bezug zu denkmalgeschützten Gebäuden. Das geplante Wohnhaus liegt im Sichtbereich des Einmündungstrichters Ignaz-Günther Straße/J.-B.-Zimmermann-Straße.
Der Kreisbaumeister konnte sich eine derartige Bebauung grundsätzlich vorstellen (ohne Keller, Obergeschoss mit Kniestock), wenn gleichzeitig der bestehende Wohnhausgebäudeteil entfernt werde. Dadurch werde die Situation zwar nicht ideal, aber besser als jetzt, da die Sicht auf den Hauptbaukörper, die Kirche St. Peter und Paul, frei gemacht würde. Den Beteiligten sei klar, dass es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich im Ortskern und an der Klosteranlage handele und daher mit Bedacht und Umsicht gehandelt werden müsse.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung mit Schaugerüst durchgeführt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und fasste folgenden Beschluss: Die Bewahrung der Höfigkeit des früheren Klosters ist seit Beginn der Dorfentwicklung vor fast 30 Jahren ein wichtiges städtebauliches Ziel, welches auch im Dorfentwicklungsplan und einer Vorkaufsrechtssatzung seinen Niederschlag gefunden hat. Südlich der Ignaz-Günther-Straße wurde deshalb eine entsprechende Bebauungsplanung vorgenommen, die auf diesen Umstand Rücksicht nimmt. Ebenfalls wurde nördlich des Klosterwegs für die Planung entsprechende Mühe verwendet, um die frühere Höfigkeit des Klosters erlebbar zu machen. Nur der zentrale Mittelteil nördlich der Ignaz-Günther-Straße, der zwar mit einer Vorkaufssatzung versehen ist, blieb bisher noch unbeplant. Die denkmalgeschützte Bausubstanz soll auch hier möglichst ungestört erhalten und Sichtbeziehungen ermöglicht werden. Der Bauausschluss empfahl dem Gemeinderat deshalb, zur Gewährleistung der bisherigen Ziele, besonders im Ortskern, eine Veränderungssperre zu erlassen. Im Rahmen der Beplanung solle der Ensembleschutz mit dem BLfD geklärt werden. Weiterhin wurde auf Artikel 15 Absatz 6 BayDSchG verwiesen. Ein Einvernehmen zu der vorgelegten Voranfrage konnte insofern nicht in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, hier eine entsprechende Veränderungssperre bis zur Augustsitzung beschlussreif vorzulegen und könne hierfür auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Tekturantrag zum Ersatzbau eines Stalls und Stadels sowie Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2517 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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11.07.2022
|
ö
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
|
ö
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7 |
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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 493 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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beratend
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8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte an der Südseite des bestehenden Wohnhauses einen Wintergarten anbauen. Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB ohne Bauleitplanung.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Futterhalle und Neubau zweier Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 2590 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauausschuss hatte bereits in der Junisitzung 2021 eine Ortseinsicht vorgenommen. Die Antragsteller hatten damals südlich ihrer landwirtschaftlich genutzten Hofstelle in Sonderdilching einen Milchviehlaufstall mit Futterhalle mit Ausmaßen von rd. 65 m x 22 m geplant. Zwischen dem neu geplanten Laufstall sowie der nördlich bestehenden Hofstelle waren dabei zwei Güllebehälter mit einem Durchmesser von jeweils 14 m vorgesehen.
Bei der Ortsbesichtigung war auch Kreisbaumeister Boiger anwesend gewesen. Dieser hatte den Bauwerbern empfohlen, die bestehende Planung zu überarbeiten und stattdessen einen mustergültigen zweihäusigen Laufstall zu errichten. Die Bauwerber hatten sich bereit erklärt, den Vorschlag aufzugreifen und gemeinsam mit dem Kreisbaumeister die Pläne zu überarbeiten. Die Bauberatung fand nun statt und die Pläne wurden dementsprechend angepasst und nun in geänderter Form eingereicht. Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun mittig des Gebäudes ein reduzierter Zwischenbaukörper geplant. Der Stall ist vor allem in der Gebäudehöhe deutlich verringert worden (Firsthöhe vorher 9,65 m; neu 8,03 m/Wandhöhe bisher 5,96 m bzw. 6,63 m; neu einheitlich auf beiden Seiten 4,66 m).
Die Bauvorhaben befinden sich im Außenbereich und sind privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Kreisbaumeister befürwortete die aktuelle Planung und lobte das Engagement der Bauwerber um eine regionsangepasste Planung im Bauausschuss ausdrücklich.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag unter der Maßgabe der Privilegierung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Straße 3, 83629 Kleinseeham.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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11.07.2022
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ö
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beratend
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7 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
|
ö
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beschließend
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10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller hatte bereits im November 2021 eine Bauvoranfrage eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Kleinseeham“. Das Landratsamt Miesbach hatte damals mitgeteilt, dass für das geplante Bauvorhaben eine Änderung der Außenbereichssatzung erforderlich sei.
Nach Erlass dieser Außenbereichssatzung, die seit dem 15.03.2022 rechtskräftig ist, hat der Antragsteller nun einen entsprechenden Bauantrag eingereicht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Bebauungskonzept Niederaltenburg; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass einer Außenbereichssatzung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Am 20.06.2022 nahm der Gemeinderat in Niederaltenburg eine Ortseinsicht im Rahmen einer nichtöffentlichen Sondersitzung vor. Der Grundeigentümer erläuterte sodann anhand eines Entwurfsplanes das Planungskonzept, das im Vorfeld mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmt worden war.
Die Planung sieht vor, dass die ehemaligen Stallungen im großen Umfang beseitigt sowie die Bestandsgebäude ertüchtigt werden. Erwünscht ist eine gewerbliche Umnutzung mit dem Schwerpunkt Tourismus. Außerdem sind Ersatzbauten für Mischnutzung, Gewerbe- und Ferienwohnungen geplant. Die bestehenden Garagen könnten in einen Handwerker- und Atelierhof umgenutzt werden. Das bestehende Stallgebäude mit Kantine sowie das ehemalige Gutshaus mit Büro sollen zukünftig in Gewerbe- und Betriebswohnungen umgenutzt werden.
Das vorgelegte Planungskonzept ist noch zu überarbeiteten und zu konkretisieren. Dabei sollen unter anderem nähere Aussagen über Stellplätze incl. -bedarf, Darstellung der Schnitte, Grünflächen, Wandhöhen, Anlieferungszonen, Entwässerung, Wohneinheiten, Heizmöglichkeit, Energieversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung bzw. -entsorgung, Spielplatz, Sturzflutenabsicherung etc. getroffen werden.
Bauplanungsrechtlich handelt es sich um Außenbereichsvorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Die bestehenden Gebäude sind im Rahmen der Privilegierung errichtet und genehmigt worden.
Das Landratsamt hat das Instrument einer Außenbereichssatzung empfohlen. Gegenüber zahlreichen Einzelbauanträgen ist die Satzung zu favorisieren. Vorteil der Satzung ist u.a., dass die Gemeinde und auch der Antragsteller Planungssicherheit haben und die Bebauung geregelt werden kann. Aufgrund der Dimension des Vorhabens und der damit verbundenen erheblichen baulichen Entsiedelung handele es sich bei diesem Projektvorhaben um einen besonderen Einzelfall in der Gemeinde und auch im Landkreis.
Der Antragsteller müsste sich mittels städtebaulichen Vertrages verpflichten, die Verfahrens- und Planungskosten zu übernehmen sowie die dingliche Sicherung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs zuzusichern. Ebenfalls wären alle Erschließungsfragen zu Lasten des Antragstellers sicherzustellen. Zudem ist die Beseitigung der bestehenden Stallungen und damit auch die Entsiedelung im nördlichen Bereich vertraglich zu regeln im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Gemeinderat konnte sich eine Beplanung im Rahmen einer Außenbereichssatzung der Teilfläche grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung sind die Übernahme der Planungskosten sowie weitergehender Erschließungskosten, sodass die Gemeinde von zusätzlichen Belastungen freigehalten würde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Erlass über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB am Grundstück Fl.Nr. 361 der Gemarkung Reichersdorf, 83629 Neukirchen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Angesichts der geplanten Verwertung des Pfarrhofes Neukirchen hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für das Gelände eine Vorkaufsrechtssatzung zu erstellen.
Die Vorkaufsrechtssatzung wurde von einem Fachanwalt rechtlich geprüft. Dieser wies darauf hin, dass ggf. parallel zur Satzung eine Veränderungssperre ausgebracht werden könne.
S a t z u n g
über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
am Grundstück Fl.Nr. 361 der Gemarkung Reichersdorf
Satzung
Aufgrund von Art. 23 Abs. 1 der Bayer. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), geändert durch Gesetz vom
26. März 1999 (GVBl. S. 86)
und
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt 1998 S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108)
hat der Gemeinderat von Weyarn am 14.07.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Gemeinde Weyarn zieht städtebauliche Maßnahmen im Satzungsgebiet in Betracht. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des bestehenden Pfarrhofes in Neukirchen (Pienzenauer Str. 7) steht der Gemeinde Weyarn in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
§ 2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 361 der Gemarkung Reichersdorf.
Der Geltungsbereich ist in dem Lageplan, Maßstab 1: 1000, vom 23.06.2022 nachfolgend durch eine rot gestrichelte Linie dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weyarn, den 14.07.2022
Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister
Begründung zur Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauBG
Die Gemeinde zieht im Bereich des Pfarrhofes (Fl.Nr. 361, Gemarkung Reichersdorf, Pienzenauer Straße 7 in Neukirchen) städtebauliche Maßnahmen in Betracht.
Planungsrechtlich ist das Grundstück im Flächennutzungsplan derzeit als Gemeinbedarfsfläche Kirche/Friedhof dargestellt. Wesentliche Teile des Grundstücks sind planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Eine Innenbereichslage besteht im Bereich der Pienzenauer Straße abgegrenzt durch die vorhandene Bebauung.
Es handelt sich um den Pfarrhof der Pfarrei Neukirchen. Das Gebäude ist in erheblich renovierungsbedürftigem Zustand. Die Pfarrei selbst ist kein Pfarrverband mehr und benötigt entsprechende Räume nicht mehr. Sie strebt dementsprechend eine Verwertung an. Die Gemeinde zieht für das Grundstück städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Ziel ist der Erhalt des denkmalgeschützten Pfarrhofes allenfalls mit geringfügigen baulichen Erweiterungen. Da die Gemeinde einen Bedarf für weitere öffentliche Einrichtungen (Gemeinbedarfseinrichtungen) für Räume, die von Vereinen für Proben, Aufbewahrung von Vereinsfahnen, als Begegnungsstätte etc. genutzt werden können, strebt die Gemeinde im Geltungsbereich der Satzung die Umsetzung einer solchen Gemeinbedarfsnutzung an. Dies würde sich städtebaulich in das vorhandene Umfeld der südlich gelegenen Schule einfügen. Gerade die vorhandene Förderschule mit behinderten Kindern muss insoweit sensibel in ein städtebauliches Konzept einer weitergehenden öffentlichen Nutzung eingebunden werden.
Der Erwerb bietet die Möglichkeit zur Flächenerweiterung für die Optimierung des Schulbetriebs mit erweiterten Aufenthaltsmöglichkeiten im derzeit eingezäunten angrenzenden Baumbereich hinein. Das benachbarte Schulgrundstück gehört der Gemeinde Weyarn. Schule und besonders der denkmalgeschützte und ortsbildprägende Pfarrhof sind Mittelpunkt des Ortes Neukirchen, sodass eine Entwicklung des Bereiches an einer möglichst öffentlich zugänglichen Nutzung auszurichten ist.
Als weitere städtebauliche Maßnahme zieht die Gemeinde in Betracht, zwischen Pfarrhof und Schule in geringem Umfang bezahlbaren Wohnraum, gegebenenfalls auch für Gemeindebedienstete zu schaffen. Dadurch sollen die Gemeinbedarfsnutzungen für soziale und kulturelle Zwecke, die möglichst im Pfarrhof untergebracht werden sollen, ergänzt werden.
Die Umsetzung der Ziele wird durch einen Flächenerwerb vereinfacht, da es sich bei beiden angestrebten Nutzungen nicht um im engeren Sinne wirtschaftliche Nutzungen handelt, so dass sie besser von der Gemeinde umgesetzt werden, die insoweit nicht auf eine Gewinnerzielung abstellen muss.
Ebenfalls ist derzeit noch nicht ausgeschlossen, dass die Friedhofsfläche Neukirchen zu gering wird und künftig eine Erweiterung in Neukirchen auf den unbebauten Bereich einer Teilfläche zu planen ist.
Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms wurden entlang der Pienzenauer Straße auf dem Flurstück Nr. 361 öffentliche Parkplätze errichtet. Diese sollten nicht nur den Pfarrhausbesuchern, sondern auch für sonstige Veranstaltungen in Neukirchen, insbesondere den kirchlichen Messen und Beerdigungen zur Verfügung stehen. Die Pfarrkirche selbst hat keinerlei öffentlichen Parkraum und auch sonst bestehen wenig öffentliche Parkmöglichkeiten in Neukirchen, da die Gemeinde nur wenig Verkehrsfläche besitzt. Die zeitlich beschränkte vertragliche Bindung der öffentlichen Nutzbarkeit der Fläche ist am Auslaufen. Eine allgemeine Nutzung der mit öffentlichen Mitteln hergestellten Parkflächen sollte jedoch weiterhin gesichert bleiben.
Es besteht daher aus unterschiedlichen Gründen ein wesentliches Interesse der Gemeinde, eine sinnvolle Ortsentwicklung, inklusive der Nutzung und Gestaltung durch das gemeindliche Grundeigentum sicherzustellen.
Die Gemeinde ist sich bewusst, dass sie mit dem Erlass der Vorkaufssatzung in den regulären Grundstücksverkehr eingreift bzw. eingreifen kann. Sie hält dieses planerische Sicherungsmittel jedoch für geeignet und erforderlich, um auf der genannten Flurnummer die städtebauliche Ordnung und Entwicklung zu sichern und um zukünftige Gemeinbedarfsnutzungen für kulturelle und soziale Zwecke und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dadurch soll auf dem großen Grundstück des Pfarrhofs möglichst unter weitestgehendem Erhalt und des prägenden Freiraums eine städtebauliche Ordnung gesichert werden. Der Grunderwerb kann die Umsetzung der geplanten Nutzungszwecke erleichtern und beschleunigen.
Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 361 der Gemarkung Reichersdorf.
Hinsichtlich der Anwendung einer Veränderungssperre sollten vom Grundeigentümer weitere Informationen bezüglich der geplanten Absichten eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Abschluss einer Zweckvereinbarung zum Beitritt zum Kommunalen Behördennetz Miesbach "KomBN-MB".
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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13 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner letzten Sitzung vom 02.06.2022 mit dem Thema befasst und einen Beitritt der Gemeinde Weyarn zum Kommunalen Behördennetz empfohlen.
Der Kreisausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am 22.06.2022 dem Entwurf der Zweckvereinbarung Kommunales Behördennetz einstimmig zugestimmt.
Das Kommunale Behördennetz dient vorläufig als Ergänzung zur bestehenden EDV-Infrastruktur. Fachanwendungen sollen dabei weiterhin im Rathaus bleiben und zusätzlich fachliche Unterstützung vom Landratsamt in Anspruch genommen werden können.
Das Landratsamt hat nun die Gemeinden gebeten, ungeachtet der bisherigen Beschlüsse noch rein formaljuristisch einen Beschluss mit folgendem festgelegtem Wortlaut zu fassen:
„Der Gemeinderat stimmt den Inhalten der Zweckvereinbarung "Kommunales Behördennetz Miesbach" zu und ermächtigt den Bürgermeister, diese mit dem Landkreis Miesbach abzuschließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Änderungen vorzunehmen, die den Wesensgehalt der Vereinbarung nicht berühren. Weiterhin werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, anhand der Erfordernisse des Dienstbetriebs den Anschlusstyp zu wählen und bei Bedarf anzupassen.“ Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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14 |
zum Seitenanfang
15. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Verwendung von Mehrweggeschirr; gemeindlicher Zuschuss:
In der Gemeinderatssitzung am 07.04.2022 waren gemeindliche Förderrichtlinien für einen Zuschuss in Höhe von max. 150.- € zur Einführung von Mehrweggeschirr bei örtlichen Betrieben, die „To Go“-Produkte anbieten, beschlossen worden. Bis zum 30.06. konnten Anträge auf den Zuschuss eingereicht werden. Es wurden zwei Anträge eingereicht und bewilligt: 1. „Die Geschmacksjäger“ und 2. EDEKA Odenbach.
Sozialpreis des Landkreises Miesbach 2022/2023:
Am 13.07. fand der Tag des sozialen Ehrenamts und die Verleihung des Sozialpreises 2021/2022 statt. Eingeladen waren auch die vorgeschlagenen Personen der letzten drei Jahre, aus unserer Gemeinde neben Christel Veicht (Sozialpreis) auch Beate Höß (vorgeschlagen). Preisträger dieses Jahr waren die drei Tafeln im Landkreis.
Zum 16. Mal wird der Sozialpreis des Landkreises auch heuer wieder vergeben. Der Sozialpreis ist mit 3.000.- € dotiert und stammt aus der Aktion „Leser helfen Lesern“ des Miesbacher Merkurs. „Mit dem Preis wird beispielhaftes soziales Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet, das ehrenamtlich im Dienste des Menschen und zum Wohle der Gemeinschaft in unserem Landkreis erbracht wird. Preisträgerinnen und Preisträger können sowohl Personen als auch Organisationen sein. Das Preisgeld ist zweckgebunden für den sozialen Zweck, für den sich die ausgezeichneten Personen bzw. Organisationen engagieren. Bis 31.08. können Vorschläge beim Landratsamt eingebracht werden.“ Das dafür vorgesehene Formblatt ist auf der Landkreis-Homepage abrufbar.
Die Fraktionen wurden gebeten, bis zur nächsten Sitzung am 04.08. Vorschläge zu präsentieren. Auch private Personen können Vorschläge machen.
Bauarbeiten:
- Bauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung Am Schmiedberg/Am Aussichtsberg wurden am 04.07.2022 begonnen. Die Ausschreibung für die Sanierung der Straße (Asphaltierungsarbeiten) läuft gerade.
Angelika Viellechner bittet darum, dass die Anlieger zukünftig besser und vor allem auch schriftlich informiert werden.
- bauliche provisorische Verbesserung bzgl. der Oberflächenentwässerung in der Seidinger Straße am Ortsausgang in Richtung Seiding wurden begonnen
- Kleinflächensanierungen Staatsstraßen durch Straßenbauamt vom 04.07.2022 - bis zur Beendigung der Bauarbeiten - längstens bis 29.07.2022 (betrifft bei uns St 2073 von Stürzlham ab Busbucht bis Pienzenau)
Bodenrichtwerte:
Das Landratsamt hat die aktuellen Bodenrichtwerte ausgearbeitet. Sie können bis einschließlich 09.08.2022 im Rathaus eingesehen werden.
Termine:
Neugeborenenempfang: 16.07.
Seehamer Dorffest: 16./17.07.
Einweihung Anbau Feuerwehrhaus Gotzing: 16.07., ab Nachmittag mit Familienfest
Tag des Sports (TSV, TC, SG): 30.07., ab 14.00 Uhr
Lärmschutz:
Erster Bürgermeister Wöhr berichtet, dass er nun erfahren habe, dass die Tektur fertiggestellt sei. Aufgrund der großen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung muss diese nun neu ausgelegt werden, was erneut eine erhebliche zeitliche Verzögerung bedeuten könne. Er bleibt an dem Thema dran, auch wenn alles recht unerfreulich verläuft.
Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr