Datum: 04.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.07.2022.
|
2 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
|
3 |
Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
|
4 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1753 der Gemarkung Holzolling, Arnhofen, 83629 Weyarn.
|
5 |
Tekturantrag zum Ersatzbau eines Stalls und Stadels sowie Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2517 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
|
6 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Thalham, Schlierseer Straße; Wiedervorlage Austauschpläne.
|
7 |
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Abgrabung einer Eingriffsfläche zur Nutzung als Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
|
8 |
Beschluss über eine Beplanung der Grundstückstücke Fl.Nrn. 877/4, 877/5, 877/6, 877/7 und 877/8 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.
|
9 |
Ächtung von Feuerwerken in der Gemeinde Weyarn.
|
10 |
Unvorhergesehenes.
|
11 |
Informationen des Ersten Bürgermeisters.
|
zum Seitenanfang
1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.07.2022.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 14.07.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 02.06.2022:
Antrag des Fördervereins Bücherei Weyarn auf regelmäßige jährliche Fördermittel in Höhe von 2.760.- €.
Der Förderverein Bücherei hatte in den vergangenen Jahren Betriebsausgaben und Investments für die Gemeindebücherei anstelle der Gemeinde übernommen. Die Spendenmittel sind jedoch für die regelmäßige Erledigung von Aufgaben nicht ausreichend, die Gemeinde hatte in der Vergangenheit projektbezogen Vereinszuschüsse gewährleistet. Der Verein stellt den Antrag, für planbare übernommene Betriebsaufgaben einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 2760,- € zu erhalten. Die Akquirierung von Spenden und zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen werde fortgesetzt.
Dem Antrag des Förderverein Bücherei e.V. wurde zugestimmt. Vor Ablauf des dritten Jahres soll der Förderverein Bücherei Weyarn e.V. über die Evaluierung der Bezuschussung im Gemeinderat berichten.
PV-Freiflächenanlagen-Solarkataster des Landkreises Miesbach; Priorisierung Standortflächenkonzept.
Das Landratsamt arbeitet derzeit ein PV-Freiflächenkataster aus.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, die vom LRA vorgeschlagenen Flächen in drei Gruppen wie folgt zu priorisieren:
Gruppe 1: Gemeinde ist planungswillig
Gruppe 2: Gemeinde ist planungswillig, wenn Flächen der Gruppe 1 nicht zur Verfügung stehen
Gruppe 3: Gemeinde ist derzeit nicht planungswillig
Alle vorgeschlagenen Flächen, die nicht in Gruppe 1 und Gruppe 2 zu finden sind, werden der Gruppe 3 zugeordnet.
Der Gemeinderat schloss sich dem Priorisierungsvorschlag des Bauausschusses an. Aspekte des Landschaftsbildes, der Natur, des gemeindlichen Entwicklungspotenzials und der Schonung guter landwirtschaftlicher Flächen sollen berücksichtigt werden.
Vergabe Bankettarbeiten im Gemeindegebiet.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Bankettarbeiten entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Schreder an den günstigsten und damit auch wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Swietelsky aus Ebersberg, mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 56.612,42 €.
Sachstand und weiteres Vorgehen in der staatlichen Radwegplanung Miesbach-Weyarn.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass sich die Grundstücksverhandlungen insbesondere auf Miesbacher Flur schwierig gestalten.
Mit einem stufenweisen Vorgehen und ggf. einem reduziertem Projektumfang einer sinnvollen Teilstrecke bestand seitens des Gemeinderates Einverständnis. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Grunderwerb weiter zu verfolgen.
zum Seitenanfang
3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Geschichte vom 13.07. und des Steuerungsgremiums vom 26.07. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
In der Sitzung des Steuerungsgremiums wurden neben grundsätzlichen organisatorischen Themen auch inhaltliche Schwerpunkte für die nahe Zukunft festgelegt. Der neugewählte Vorsitzende Simon Pause wird das neue Gremium sowie erste inhaltliche Schwerpunkte in der September-Sitzung des Gemeinderats vorstellen. Das STG hat sich mit Rücksicht auf die kurze Zeit, seit der man zusammen ist, dafür ausgesprochen, die gemeinsame Sitzung von Gemeinderat und Steuerungsgremium erst 2023 durchzuführen, um ausreichend Vorbereitungszeit zu haben.
Zum 01. August hat Sophia Winkelmann die Leitung der Weyarner Bücherei übernommen. Die Initiatorin und langjährige Leiterin der Bücherei Barbara Stutzmann möchte sich aus Altersgründen etwas zurückziehen, arbeitet aber auch noch weiter im Büchereiteam mit.
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1753 der Gemarkung Holzolling, Arnhofen, 83629 Weyarn.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
beratend
|
4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauherr hatte im Dezember 2018 einen Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses eingereicht. Das Landratsamt Miesbach hatte das Bauvorhaben mit Bescheid vom 10.07.2019 genehmigt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.
In Anlehnung an den Beschluss des Gemeinderats vom 04.08.2016 wurde darauf verwiesen, dass die Baulinie die östliche Fassade des landwirtschaftlichen Hofes nicht überschreiten solle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Tekturantrag zum Ersatzbau eines Stalls und Stadels sowie Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2517 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
|
01.08.2022
|
ö
|
|
2 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller war vom Landratsamt aufgefordert worden, bzgl. dem bereits fertig gestellten Bauvorhaben über die Gemeinde einen Tekturantrag einzureichen.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Thalham, Schlierseer Straße; Wiedervorlage Austauschpläne.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
|
01.08.2022
|
ö
|
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.04.2022 erstmalig mit dem Vorbescheidsantrag befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Vorbescheidsantrag. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für Kfz nachzuweisen. Mit dem Bauantrag sollten aufgrund der Nähe des Vorhabens zur angrenzenden Staatsstraße St 2073 vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist das Staatliche Hochbauamt Rosenheim bzgl. der zusätzlichen Einfahrt im Verfahren zu beteiligen.
Bei Sturzflutniederschlägen strömt Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend ggf. in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße. Ein Freiflächengestaltungsplan mit entsprechender Modellierung zum Nachweis bezüglich einer östlichen Oberflächenwasserableitung erscheint daher für erforderlich und sollte daher noch seitens der Antragstellerinnen nachgereicht werden.
Auf eine ortsübliche Dachneigung (24° – 26 °) ist zu achten. Ebenso ist Thalham im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) aufgeführt. Auf eine kompatible Mischnutzung ist zu achten. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für Gewerbe wäre eine gewerbliche Nutzung in Thalham bevorzugt.
Aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu denkmalgeschützten Gebäuden wird bzgl. der Gestaltung eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Soweit ein Bauantrag eine erheblich abweichende Planung von dem Vorbescheidsantrag bringen würde, behält sich die Gemeinde Weyarn vor, eine Veränderungssperre zu erlassen.“
Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit dem Kreisbaumeister eine Ortsbesichtigung vorgenommen sowie die Planunterlagen entsprechend der Empfehlung des Landratsamtes angepasst und die Austauschpläne bei der Gemeinde eingereicht mit folgenden wesentlichen Änderungen:
- Reduzierung der Dachneigung von 30° auf 25°
- Reduzierung der Firsthöhe um 20 cm auf jetzt 10,12 m
- Dachüberstände von 90 cm an den Längsseiten und von 65 cm an den Stirnseiten
- Verschiebung des Baukörpers um 2,0 m nach Osten in Richtung Straße
Referenzobjekt ist das ehemalige Gasthaus in der Schlierseer Straße 6. Durch diese Anpassungen werden die Vorgaben des Referenzobjektes eingehalten bzw. unterschritten. So bleiben die Grundfläche und die Wandhöhe unter den Referenzwerten. Die Geschossigkeit wird ebenfalls eingehalten.
Der Gemeinderat begrüßte die vorgenommenen Planänderungen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Austauschpläne zur abschließenden Genehmigung des Vorbescheidsantrags an das Landratsamt weiterzuleiten.
Es wurde darauf hingewiesen, dass in Thalham kein Spielplatz vorhanden ist. Da die Anlage mehr als drei Wohnungen umfassen soll, ist nach den geltenden Bestimmungen des Bauordnungsrechts (hier Art. 8 Abs. 1 BayBO) die Errichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück vorgeschrieben. Eine Ablöse durch die Gemeinde ist nicht erwünscht. Auf die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von barrierefreien Wohnungen nach Art. 48 BayBO wurde ebenso hingewiesen.
Eine ökologische, energiesparende Bauweise wurde begrüßt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Abgrabung einer Eingriffsfläche zur Nutzung als Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
|
01.08.2022
|
ö
|
|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die antragstellende Firma beantragte mit Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ die Abgrabung einer Eingriffsfläche von ca. 5.700 m² und die damit einhergehende Befestigung einer Fläche von ca. 4.500 m² als Lagerfläche.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes.
Hintergrund ist, dass man vor der Fertigstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen zur Errichtung der neu geplanten Halle möglichst wenig Zeit verlieren möchte und den Platz zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes als zwischenzeitliche Lagerfläche zur Anpassung des zukünftigen Betriebsablaufes nutzen möchte.
Die Planunterlagen für die neu zu errichtende Halle sind für eine der nächsten Sitzungen angekündigt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtsgültigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Beschluss über eine Beplanung der Grundstückstücke Fl.Nrn. 877/4, 877/5, 877/6, 877/7 und 877/8 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
|
01.08.2022
|
ö
|
beratend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die mittlerweile vier Eigentümerparteien der vier Grundstücke 877/4, 877/5, 877/6 und 877/8 möchten ihre Flächen bebauen. Sie sind bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen. Die Grundstücke befinden sich nach Beurteilung des Landratsamts und bereits abgelehnter Bauvoranfragen im Außenbereich, sodass eine Bauleitplanung erforderlich ist. Die bisherigen Vertragsgestaltungen der Gemeinde Weyarn wären bei Planungswilligkeit mit externer rechtlicher Beratung auf die aktuellen rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Der Besitzer des benachbarten Hofes hat angemeldet, es müsse gewährleistet sein, dass er seine Landwirtschaft weiter ungestört ausüben könne. Zu diesem Zweck sollte die nördliche Hofstelle in eine Bauleitplanung aufgenommen werden.
Ebenso sei die Erschließung und Entwässerung sowie die Beibringung von Ausgleichsflächen in einem städtebaulichen Vertrag ausschließlich zulasten der Bauwerber verbindlich zu regeln.
Die Parzellierung haben die Bauwerber eigenmächtig, ohne Abstimmung mit der Gemeinde, vorgenommen. Damit hat sich die Situation gegenüber früher, als die fragliche Fläche noch in der Hand eines Eigentümers/einer Eigentümergemeinschaft war, komplett geändert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinschaftsfläche 877/7 keinen Wendeplatz biete. Es sei deshalb fraglich, ob die gewählten Grundstücksschnitte die erwünschte Bebauung überhaupt ermöglichen.
Es liegen Anträge von vier Bauwerbern vor. Der Bauausschuss hatte festgestellt, dass mit der Parzellierung und den Eigentumsübertragungen seitens der Antragsteller bereits eine quasi Bauleitplanung vorgegeben wurde. Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst u.a. eine adäquate Erschließung mit Wendemöglichkeit, Schaffung von Spielplätzen und weiteren Aspekten. Mit der Grundstücksteilung und der Übertragung auf diverse Eigentümer wurden nun Fakten geschaffen, die eine adäquate Beplanung erheblich behindern und sogleich auch die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde Weyarn aushebeln. Vor diesem Hintergrund empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, seine frühere Planungsabsicht unter Einhaltung der bodenpolitischen Grundsätze nicht mehr weiter zu verfolgen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat den Planungswünschen der Bauwerber eine Absage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Ächtung von Feuerwerken in der Gemeinde Weyarn.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Gewerbliche Feuerwerke unterliegen keiner Genehmigungspflicht, sondern sind lediglich bei der zuständigen Regierung von Oberbayern anzuzeigen. Die Regierung von Oberbayern informiert in diesen Fällen nachrichtlich die örtliche Gemeinde, das AELF und die Gewerbeaufsichtsämter. Zugelassene Feuerwerker können im Rahmen ihrer Berufsausübung solche Ereignisse eigenverantwortlich durchführen. Die Gemeinde hat hierauf so gut wie keinen Einfluss, lediglich an bestimmten Orten wie Krankenhäusern oder ähnlich sensiblen Einrichtungen kann ein gemeindliches Veto ausgesprochen werden.
Im Zusammenhang mit Feuerwerken gehen regelmäßig Beschwerden bei der Gemeinde ein. Feuerwerke werden aktuell von breiten Bevölkerungsschichten für umweltschädlich, tierunfreundlich und als Lärmbelästigung empfunden. Insbesondere laute Böller sind auch für traumatisierte Kriegsflüchtlinge erschreckend. Waldbrandgefahren sind aus rechtlicher Sicht ebenfalls keine Hinderungsgründe, das AELF empfiehlt jedoch ab Waldbrandstufe 4, keine Feuerwerke durchzuführen. Die Verantwortung liegt jedoch in jedem Fall beim Gewerbetreibenden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Feuerwerke im Gemeindebereich offiziell „ächten“ soll und damit potenziellen Veranstaltern bekunden, dass diese hier unerwünscht sind. Eine rechtliche Relevanz ist mit dieser politischen Meinungsbekundung zwar nicht verbunden, allerdings wird die Verwaltung jegliche Hilfeleistung zur Durchführung ablehnen.
Der Gemeinderat beschloss: Die Gemeinde ist sich bewusst, dass sie keine rechtliche Handhabe hat, um gewerbliche Feuerwerke zu verbieten. Die Entscheidungskompetenz liegt hier ausschließlich bei der Regierung von Oberbayern. Dennoch spricht sich der Gemeinderat für eine Ächtung von Feuerwerken aus. Entsprechende Anträge und Ankündigungen sollen von Gemeindeseite nicht unterstützt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
10. Unvorhergesehenes.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.08.2022
|
ö
|
|
11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Managementplan für FFH-Gebiet Wattersdorfer Moor, Großseeham:
Bericht des Ersten Bürgermeisters: Vor kurzem fand dazu ein Ortstermin mit den Grundeigentümern statt, der sich sehr emotional gestaltete. In der Presse wurde bereits ausführlich darüber berichtet. Grundsätzlich geht es bei diesem Managementplan um eine Bestandsaufnahme nach mehreren Verhandlungen. Die Regierung von Oberbayern stellte Maßnahmen vor, um den Zustand einerseits zu erhalten und andererseits, um ihn zu verbessern. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen freiwillig seien.
Eine weitere Aufstauung der Bäche zur Sicherung der Moore wurde von einigen Grundeigentümern als sehr problematisch gesehen.
Der Erste Bürgermeister konnte vermitteln und es wurde folgendes vereinbart: Bis 20.09. können die Grundeigentümer Bedenken schriftlich äußern. Diese werden dann von der Regierung geprüft und mit jenen, die Bedenken haben, werden individuelle Ortstermine angesetzt.
Straßensanierung Staatsstraße 2073/Münchener Straße zwischen Kreisel und Autobahnaus- und -auffahrt: Vollsperrung über Nacht am 08./09.08.2022.
Lärmschutz an der Autobahn:
Die Autobahndirektion Süd hat angekündigt, dass die Pläne für den Lärmschutz im Herbst/nach den Sommerferien nochmals ausgelegt werden und das Verfahren fortgesetzt wird. Bürgermeister und Verwaltung haben bislang noch keinerlei Kenntnisse über den Inhalt. Idealerweise wurden alle Bedenken eingearbeitet und auch die PV-Anlagen berücksichtigt.
Nochmalige Überarbeitung des LEP:
Der Erste Bürgermeister informierte, dass die überarbeitete Version des LEP eingetroffen sei, die er auch an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt habe. Sofern die Gemeinde hier eine Stellungnahme abgeben möchte, müsse dies zeitnah geschehen. Der Punkt wwerde auf die Septembersitzung des Gemeinderats genommen.
Wechsel in der Schulleitung Grundschule Weyarn:
Der Erste Bürgermeister informierte, dass Frau Anke Molthan zum Ende des Schuljahrs Weyarn verlassen hat und eine neue Tätigkeit übernimmt. Bezüglich der Nachfolge gibt es noch keine Aussagen.
Datenstand vom 16.08.2022 11:53 Uhr