Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau mit Unterkellerung einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Einbau einer Hackschnitzelheizung und -bunker auf dem Grundstück Fl.Nr. 2552 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
5 Antrag auf immissionsschutzrechtl. Genehmigung zum Neubau einer Kfz-Halle mit Büroteil, einer Lagerhalle für wiederverwendbare Wertstoffe und eines Heizhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gem. Holzolling, Auerweg 1, 83629 Großseeham.
6 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren.
7 Fortführung der Vergabe gemäß den Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Naring".
8 Stellungnahme zum Managementplan Seehamer See und Wattersdorfer Moor "Natura 2000".
9 Erlass einer Spielplatzordnung.
10 Antrag der GRÜNEN-Fraktion auf Erarbeitung von Energiemaßnahmen.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.08.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 20.06.2022:
Einziger TOP der Sitzung war der Ortstermin zur Besichtigung der baulichen Anlagen hinsichtlich des geplanten Baukonzepts Niederaltenburg zum Erlass einer Außenbereichssatzung. Es wurden keine Beschlüsse gefasst. 
Aus der Sitzung vom 14.07.2022:
Fehlanzeige.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Vorsitzende des Steuerungsgremiums Simon Pause anwesend. 
Simon Pause stellte sich vor und erläuterte die geplanten Schwerpunkte der künftigen Tätigkeit des Steuerungsgremiums. 
Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 18.07. 08.08. und 22.08., des AK EU vom 25.07., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 30.07. und des AK Geschichte vom 10.08. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Erster Bürgermeister Wöhr berichtete über den Besuch in der Partnergemeinde Terre del Reno vom 08.-11.09.2022. Die Partnerschaftstafeln am Ortseingang sollen bis zum Christkindlmarkt mit dem neuen Wappen versehen und aufgestellt werden. 
Terminhinweis: Straßengaudi am 25.09. 14.00-18.00 Uhr.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau mit Unterkellerung einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Einbau einer Hackschnitzelheizung und -bunker auf dem Grundstück Fl.Nr. 2552 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte die bestehende landwirtschaftlich genutzte Maschinenhalle umbauen und östlich in den Bestand eine Hackschnitzelheizung sowie einen Hackschnitzelbunker einbauen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag unter der Maßgabe der Privilegierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf immissionsschutzrechtl. Genehmigung zum Neubau einer Kfz-Halle mit Büroteil, einer Lagerhalle für wiederverwendbare Wertstoffe und eines Heizhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gem. Holzolling, Auerweg 1, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 12.09.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte Anfang 2021 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Neubau einer Kfz-Halle mit Büroteil, Lagerhalle sowie ein Heizhaus gestellt. Das bisher kleinere Gebäude soll im Zuge des Neubaus beseitigt werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“, der zuvor entsprechend geändert wurde (7. Änderung). Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04.03.2021 zum Bauantrag das Einvernehmen erteilt. Das Bauvorhaben ist seither im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Miesbach.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform festgestellt und verlangt dazu entweder Austauschpläne oder einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. 
Die planerische Festsetzung im Bebauungsplan ist für dieses geplante Gebäude ein Pultdach. Geplant ist jedoch ein sogenanntes „exzentrisches Satteldach“, das aber einem Pultdach sehr ähnelt. Es wird Bezug auf die Dachform des bestehenden Nebengebäudes (Lagerhalle) in unmittelbarer Nähe genommen. Diese geplante Dachform ist erforderlich, um ein ungehindertes Entladen von Lkw-Kippmulden durch maximale Ausnutzung der lichten Raumhöhe zu ermöglichen.
Der Bauherr stellte deshalb einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bauungsplans hinsichtlich der Dachform.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat über die Einleitung des ergänzenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des LEP informiert. 
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.
Die Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die Regionalen Planungsverbände hatten die Möglichkeit, zu Änderungen im Fortschreibungsentwurf bis zum 19. September 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass wesentliche Elemente der gemeindlichen Stellungnahme zur ersten Auslage nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die Einstufung der Gemeinde Weyarn als Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). 
Mit dem heutigen Tag habe sich nun allerdings eine neue Situation ergeben. Der Bayerische Gemeindetag hat a) eine Fristverlängerung zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 26.09.2022 erwirkt und außerdem eine erneute Stellungnahme mit Datum 15.09.2022 formuliert. Der Bayerische Gemeindetag bittet nun darum, dass sich möglichst viele Gemeinden in Bayern seiner Stellungnahme anschließen, um damit wesentliche Punkte der Verordnung zur Änderung über das LEP Bayern noch korrigieren und differenzieren zu können.
Der Gemeinderat schloss sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 15.09.2022 an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Fortführung der Vergabe gemäß den Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Naring".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 7
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 12.09.2022 ö beratend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die für das nächste Programm vorgesehene Fläche in Großpienzenau bedarf noch weiterer Entwässerungsmaßnahmen, die heuer nicht mehr abgeschlossen werden können. Entsprechend dem Antrag von Anian Rutz war zu entscheiden, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Fläche in Großpienzenau (Ehgart) eine Fläche in Naring für das Programm vorzuziehen. Hier könnten zwei Doppelhaushälften Platz finden. Hierzu wäre jedoch der Bebauungsplan anzupassen.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Fläche in Naring gegenüber dem Grundstück in Großpienzenau vorgezogen werden soll und beauftragte die Verwaltung, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, sodass zwei Doppelhaushälften Platz finden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Stellungnahme zum Managementplan Seehamer See und Wattersdorfer Moor "Natura 2000".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Regierung von Oberbayern hatte eine Bestandsanalyse und darauf fußend einen Maßnahmenplan mit fachlichen Zielen erstellt. Private Grundeigentümer aber auch die Gemeinde konnten im September Stellung zu dem Entwurf nehmen. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass für die Ortschaft Bruck von den Bürgern eine Sturzflutuntersuchung wegen der sensiblen Lage erwünscht sei, diese allerdings erst nach dem naturschutzfachlichen Verfahren erstellt werden könne. Er empfahl deshalb, die Regierung von Oberbayern formell auf diesen Umstand hinzuweisen, damit Maßnahmenvorschläge nicht mit der Sturzflutvorsorge kollidieren würden. 
Ebenso waren auch Anträge von Anwohnern zum Teil nachrichtlich an die Gemeinde gesandt worden mit der Bitte, dass die Gemeinde auch deren Anliegen berücksichtigen sollte. Im Wesentlichen waren dies Befürchtungen, dass sich die Entwässerung und der Grundwasserspiegel im Ortsteil Bruck verschlechtern sowie Bedenken für die weitere Nutzung der den Moorflächen anliegenden, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Bezug auf eine mögliche Wiedervernässung. 
Handout Kurzversion:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich5/sg51/natura2000/mpl-entwuerfe/8137_301_n_wattersdorf_rt.pdf
Weiterführende Infos:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_umwelt/natura2000_mpl-entwuerfe/wattersdorfer-moor/index.html
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme. 
Gleichzeitig bat die Gemeinde Weyarn die Regierung, im Entwurf noch folgendes zu berücksichtigen:
In der Ortschaft Bruck steht der Grundwasserspiegel sehr hoch bis knapp unter die Bodenoberfläche an, sodass bei Starkregen die Versickerungsfähigkeit stark eingeschränkt ist und es auch zu Überflutungen im Ort kommen kann. Dies war zuletzt im Jahr 2021 bei verschiedenen Anwesen der Fall.
Der Plan zur Gewässerpflege der Gemeinde Weyarn (Anlage) sieht deshalb die periodische Räumung des Moosbachs im Bereich Bruck vor, um den Grundwasserspiegel im Ortsteil Bruck unter Kontrolle zu halten sowie den Abfluss von Starkregen zu gewährleisten. Wir bitten diesen Umstand im Entwurf zu berücksichtigen. Die Gemeinde Weyarn plant zudem, im Rahmen der Sturzflutuntersuchung nach der jetzt erfolgten Bewilligung der staatlichen Fördermittel im Sturzflutenprogramm u.a. auch den Ortsteil Bruck genauer wasserwirtschaftlich zu untersuchen und ggf. weitergehende Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwasser zu entwickeln. Der Maßnahmenplan der Regierung soll diesen Aktivitäten nicht entgegenstehen.
Wir bitten bei der Maßnahmenplanung insbesondere auch, den Bedenken von Grundeigentümern zu entsprechen, dass Wiedervernässungs-Maßnahmen keine nachteiligen Wirkungen auf anliegende intensiv genutzte landwirtschaftliche Wiesen haben dürfen und konkrete Maßnahmen vor der Durchführung mit den mittelbar und unmittelbar betroffenen Anliegern abgestimmt werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Erlass einer Spielplatzordnung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund konkreter Beschwerden über Zigarettenstummeln auf dem Spielplatz wurde vonseiten einiger Bürger angeregt, dort auch Aschenbecher aufzustellen. Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit zwar verboten, volljährigen Personen jedoch nicht. Vor dem Hintergrund des negativen Beispiels und der Gefahren des Verschluckens von Zigarettenstummeln sollte Rauchen auf Kinderspielplätzen aus Sicht des Ersten Bürgermeisters nicht erlaubt werden.
Ebenso gibt es immer wieder Beschwerden über Hunde auf Spielplätzen und zurückgelassene leere Alkoholflaschen.
Der Gemeinderat beschloss, dass derzeit keine bußgeldbewehrte Satzung erlassen werden sollte, sondern ein Schild mit Witz und dem Appell für ein positives Verhalten entwickelt werden sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag der GRÜNEN-Fraktion auf Erarbeitung von Energiemaßnahmen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN:
Die aktuellen Zeiten führen wiederholt vor Augen, wie dringend notwendig eine möglichst divers gestaltete und im Kern auf erneuerbare Energien setzende Umsetzung von Spar-, Gewinnungs- und Umrüstungs- Maßnahmen ist. Sowohl im direkten Handlungsrahmen der Gemeinde und des KU als auch in und für die privaten Haushalte in unserer Gemeinde.
Dies sollten wir diskutieren und einen geeigneten Rahmen festlegen, in dem dies, verbunden mit Zielvorgaben, erreicht werden kann. Auch schon einmal vorgenommene und zu der Zeit verworfene Überlegungen könnten in dieser neuen Zeit auf fruchtbaren Boden treffen.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt den Energieausschuss, bis zur nächsten oder übernächsten GR-Sitzung konkrete Maßnahmen-Vorschläge zu erarbeiten. Inklusive, aber nicht exklusiv damit verbundener konkreter Ziele in den Bereichen Wärmeversorgung von Privathaushalten und Energiegewinnungsmaßnahmen sowie der möglicherweise notwendigen Erhebung von Daten und Informationen.
Bis zur übernächsten Gemeinderatssitzung sollen im Energieausschuss umfassende Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 11
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12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Neue PV-Anlagen auf Bauhofdächern in Wattersdorf und Bruck:
Die BürgerSolarstrom Feldkirchen-Westerham & Weyarn GbR führt die Ausstattung der beiden Dächer im Rahmen von Bürgerprojekten durch. Interessierte Bürger – Weyarner BürgerInnen war eine Vorrangfrist von 14 Tagen eingeräumt werden – konnten max. 5 Anteile à 1.000.- € pro Projekt erwerben. Ernst Weidl, Geschäftsführer der BürgerSolarstrom GbR berichtet von einer immensen Nachfrage. Innerhalb weniger Tage war der kalkulierte Kostenrahmen ausgefüllt. Die Gemeinde Weyarn hat sich einen Anteil pro Projekt gesichert.
Straßenbauarbeiten:
Am Schmiedberg sind die Bauarbeiten konfliktträchtig. Um allen Parteien gerecht zu werden, wurde eine Regelung gewählt, die die Nutzung des Stichs in den Kugelanger nur auf erforderliche Zeiten, zu denen der Schmiedberg total gesperrt werden muss, beschränkt. Die Bauarbeiten für die Verlegung der Wasserleitungen würden voraussichtlich bis Ende September dauern. Anschließend erfolgt der Straßenausbau mit breiterem Gehweg und Straßenentwässerung. 
Bürgerversammlung:
26.10., 19.00 Uhr im Gasthaus Neukirchen.
Einladung zum Tag der offenen Tür im Zementwerk Rohrdorf: Samstag, 24.09., 10.00-15.00 Uhr – Zementproduktion, CO2-Rückgewinnung im Zementwerk (erste Anlage in Deutschland), Produktion von Baustoffen ohne CO2-Emissionen.

Datenstand vom 17.10.2022 07:30 Uhr