Datum: 13.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Vorstellung des Projekts "Pumptrack" Weyarn.
5 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Stalles, Anbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten sowie Neubau einer Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1876 der Gemarkung Holzolling, Fentbacher Straße, 83629 Weyarn.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 425 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und asphaltierter Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung eines Hackschnitzellagers sowie von Technikräumen mit Hackschnitzeldepot auf dem Grundstück Fl.Nr. 1527 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
9 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Naring" für das Grundstück Fl.Nrn. 1618/3 der Gemarkung Holzolling; 83629 Naring; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
10 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Stürzlham Nordost" für das Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf zur Errichtung eines Wohn- und eines Gewerbegebäudes; 83629 Weyarn.
11 Wasserrechtl. Verfahren; Antrag auf Unterteilung eines Teiches sowie Erneuerung des Ausleitungsbauwerkes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1611, 1612, 1581 der Gemarkung Holzolling, 83629 Naring; hier: Stellungnahme der Gemeinde.
12 Information über die neuen Möglichkeiten nach dem Zweckentfremdungsgesetz in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
13 Planfeststellungsverfahren BAB A 8 München - Rosenheim, nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn; hier: Anhörungsverfahren zur 1. Tektur vom 07.07.2022.
14 Änderung der „Verordnung über die Regelung von Gemeingebrauch und Schifffahrt auf dem Seehamer See – Gemeinde Weyarn“; Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.
15 Fortführung Seniorenkarte ÖPNV.
16 Unvorhergesehenes.
17 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Mitglieder des Gemeinderats erhielten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.09.2022.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.09.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 04.08.2022:
Angebot bzgl. der Errichtung von zusätzlichen PV-Anlagen auf dem Dach der Feuerwehr Weyarn sowie am Bauhof in Wattersdorf.
Die Bürgersolar Feldkirchen-Westerham & Weyarn GbR errichtet auf dem alten und dem neuen Bauhof PV-Anlagen und betreibt und verwaltet die Anlagen über die Gesellschaft. Die Gesellschaft mietet die Dächer an; die Vermietung ist im Rahmen der Vermögensverwaltung steuerfrei. 
Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit der Bürgersolar die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen für den Bauhof zu treffen.
Von einer Ausstattung des Feuerwehrhauses Weyarn mit einer weiteren Solaranlage wurde aus funktechnischen Gründen Abstand genommen.
Die Anteile à 1.000.- € wurden inzwischen fast sämtlich an Weyarner Bürger ausgegeben. 
Vergabe des Auftrags für Straßensanierungs- und Ausbauarbeiten Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.
Die Verwaltung wurde zur Vergabe der Sanierungs- und Ausbauarbeiten für die Straße „Am Schmiedberg“ nach Feststellung des Ausschreibungsergebnisses an den günstigsten Anbieter zu vergeben, sofern das Ausschreibungsergebnis nicht übermäßig, d.h. um mehr als 20 % von der Kostenberechnung abweichen würde. 
Die Vergabe ist unverzüglich an die Firma Holzner Baugesellschaft mbH; Innlände 20, 83022 Rosenheim zum Preis von 614.086,53 € brutto erfolgt. 
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Umgriff der historischen Klostergebäude in Weyarn; Beauftragung des Planungsbüros.
Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro Kurz mit einem Entwurf zu beauftragen und beauftragte zudem die Verwaltung, die weitere rechtliche Abstimmung vorzunehmen.
Sachstand Ambulant betreutes Wohnen.
Der Gemeinderat nahm den Bericht vom derzeitigen Sachstand Kenntnis und hatte keine Einwände. Eine Aufteilung des langen Hotelriegels in zwei Gebäude wurde grundsätzlich begrüßt.
Anschaffung von Stromerzeugern für die örtlichen Feuerwehren zur Notstromversorgung.
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung von drei Notstromaggregaten für die Ortsteilfeuerwehren – jeweils mit zusätzlichem Seilzugstart und Kanisterbetankungssatz. Der Erste Bürgermeister ergänzte, dass das große Gerät für die FFW Weyarn voraussichtlich im November geliefert werde.
Festlegung neuer Öffnungszeiten des Rathauses.
Der Gemeinderat erklärte sein Einverständnis zu den neuen Öffnungszeiten im Rathaus. Die erweiterte Öffnungszeit am Mittag und die morgendliche Öffnung soll Berufstätigen entgegenkommen.

          Vormittag 


            Nachmittag 

Montag 
08:00
12:30
04:30
 
14:00
16:00
02:00
Dienstag 
08:00
12:30
04:30
 
14:00
18:00
04:00
Mittwoch
07:00
12:30
05:30
 
 
 
0
Donnerstag 
08:00
12:30
04:30
 
14:00
16:00
02:00
Freitag 
 
 
 
 
 
 
00:00

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Energie und Umwelt vom 26.09., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 27.09., des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 27.09. und des AK Asyl vom 06.10.2022 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt. 
Betty Mehrer berichtete von den Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit in Erfurt. Die zentralen Feierlichkeiten finden immer in dem Bundesland statt, dessen Ministerpräsident den Vorsitz im Bundesrat hat.
Ernst Weidl erhielt am 10.10.2022 bei einer Feierstunde mit dem Landrat Olaf von Löwis die kommunale Verdienstmedaille in Bronze, die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern vergeben wird. 

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4. Vorstellung des Projekts "Pumptrack" Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Punkt waren Peter Immich und Boris Nachbauer anwesend. Sie erläuterten anhand einer Präsentation das Projekt „Pumptrack in Weyarn“ (vgl. Anlage) und hoben folgende Aspekte hervor:
- Das Sport- und Freizeitangebot vor Ort könne gestärkt werden: Mehrgenerationenspielplatz; Ferienprogramm.
- Standort: am Sportgelände, Skaterplatz würde miteinbezogen
- Größe: ca. 760 qm; ein beispielhafter Planentwurf liegt vor
- Vorteile der Ausführung in Asphalt: weniger Pflegeaufwand; frostsicher; ganzjährig benutzbar
- Kosten: ca. 120.000.- €, davon sind die Hälfte Herstellungskosten; idealerweise 50-60 % LEADER-Förderung, gewerbliche und private Spenden, Anteil Gemeinde 20.000.- €; weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft, z.B. ELER, Dt. Olymp. Sportbund, Städtebauförderung
- Vereinsgründung für Planung, Durchführung und Unterhalt; RSV Irschenberg unterstützt das Projekt, evtl. als Projektträger
- lt. Recherche/Statistiken ist das Verletzungsrisiko geringer als bei Kinderspielplätzen
- kurze Bauphase (3 Wochen)
In der Aussprache bedankte sich Hans Holzinger für die hervorragende Präsentation des Projekts.
Die Finanzierung des Unterhalts soll über den zu gründenden Verein erfolgen. 
Die Amortisation der Ausführung in Asphalt gegenüber einer Ausführung mit Kies/Erde beträgt 4 Jahre.
Erster Bürgermeister Wöhr wies darauf hin, dass die Gemeinde nicht Träger des Projekts sein könne; weitere Details sollen erörtert werden, sofern der Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft zum Pumptrack-Projekt erklärt.
Betty Mehrer wies auf Stiftungen als weitere Finanzierungsmöglichkeit hin.

Der Tagesordnungspunkt diente der Meinungsbildung in den Fraktionen. Die Vortragenden stellen den Mitgliedern des Gemeinderats ihre Präsentation zur Verfügung. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht getroffen.

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Stalles, Anbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten sowie Neubau einer Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1876 der Gemarkung Holzolling, Fentbacher Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 5
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den Stall der ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstelle in der Fentbacher Straße 2 beseitigen und stattdessen ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichten. Die bestehende Wohnung im östlichen denkmalgeschützten Bestand bleibt unberührt. Die bisherige Kubatur bleibt weitestgehend unverändert. Lediglich in Richtung Westen soll diese um ca. 3,80 m verlängert werden (Grundfläche bisher: 158,45 m²/neu: 183,20 m²). 
Nördlich ist der Neubau einer Remise mit Ausmaßen von 15 m x 7 m geplant.  
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebaute landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Bauplanungsrechtlich handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben gem. § 35 BauGB. 
Die Änderung der Nutzung eines in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzten Gebäudes ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB unter folgenden Bedingungen zulässig: 
  1. das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
  2. die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
  3. die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
  4. das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
  5. das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
  6. im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
  7. es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs erforderlich

Mit dem Vorbescheid sollen folgende Fragen geklärt werden:
  • Ist das Bauvorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig?
  • Ist die geplante Art der Nutzung (3 Wohneinheiten) zulässig?
  • Ist die geplante Erweiterung der Grundfläche zulässig?

Nach Aussage des Antragstellers hat im Vorfeld der Antragseinreichung eine Ortseinsicht mit dem Kreisbaumeister stattgefunden. U.a. wurden hier denkmalschutzrechtliche Aspekte diskutiert. Der Kreisbaumeister kann sich eine derartige Bebauung grundsätzlich vorstellen. Bzgl. der Gestaltung ist diese mit ihm abzustimmen. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen unter der Voraussetzung der baurechtlichen Zulässigkeit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 425 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und nicht im Geltungsbereich einer Bauleitplanung. Die Antragsteller möchten das Gebäude aufstocken, um im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Zu klären war, ob das Bauvorhaben sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung ist gegeben. 
Bzgl. der Gebäudehöhe ist hier die direkte Umgebungsbebauung maßgeblich. Die bisherige Wandhöhe betrug 5,11 m und soll zukünftig 6,72 m betragen. Der Kniestock des neuen Dachgeschosses, in dem ein Schlafzimmer mit Ankleidezimmer geschaffen werden soll beträgt 1,50 m. In Richtung Südwesten ist ein „französischer Balkon“ geplant. Die Abstandsflächen in Richtung Norden (Fl.Nr. 423/1/Gemarkung Wattersdorf; Klosterweg 17) können nicht eingehalten werden. Eine Abstandsübernahmeerklärung des betroffenen Grundstücksnachbaren liegt jedoch dem Bauantrag bei und wurde somit erklärt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag. 
Philipp Eikerling begrüßte, dass mit der Wohnraumerweiterung auch eine energetische Sanierung des Daches einhergehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und asphaltierter Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten auf der südöstlichen Fläche der bestehenden Betriebsgebäude in einem ersten Bauabschnitt eine 50,47 m lange und 35 bzw. 20 m breite Lagerhalle errichten. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ (4. Änderung). Die Fläche westlich angrenzend an den Neubau soll asphaltiert werden. 
Das Bauvorhaben entspricht weitestgehend den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Abweichend vom Bebauungsplan werden zwei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt mit folgender Begründung: 
1. Baugrenze und der Dachform
Aus produktions- bzw. anlagentechnischen Gründen musste der Grundriss an der südwestlichen Grenze anders gestaltet werden, als in der Bebauungsplanung vorgesehen. Die zulässige Grundfläche (GR) von 4.500 m² wird eingehalten (Lagerhalle 1.485 m² und asphaltierte Lagerfläche 3.015 m²). Die Grundzüge der Planung werden durch die, im Vergleich auf die Gesamtfläche, geringfügige Verschiebung der Baumasse und die dadurch verbundene partielle Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, zumal die maximale Grundfläche im Baufenster eingehalten wird. Das Wohl der Allgemeinheit und die nachbarlichen Interessen sind davon nicht betroffen. Die Abweichung in diesem Punkt ist darüber hinaus städtebaulich vertretbar. 
2. Pultdach
Bei dieser Dachform und Ausrichtung des Gefälles würde die geplanten neue PV-Anlage lediglich vormittags Sonne erhalten. Eine Verteilung der Sonnenenergie über den gesamten Tag ist für die Nutzung im Betrieb wesentlich sinnvoller und effektiver. Es ist daher ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10 Grad geplant, um die PV-Anlage den gesamten Tag über wirtschaftlich betreiben zu können. Die Traufhöhe von 9 Metern wird eingehalten. Durch die geänderte Dachform beträgt die Firsthöhe bei einer Dachneigung von 10 Grad, 12 Meter. 
Auch hier werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da an anderer Stelle im Geltungsbereich auch Satteldächer zugelassen werden. Das Wohl der Allgemeinheit und die nachbarlichen Interessen sind davon nicht betroffen. Die Änderung der Dachform ist zugunsten einer besseren Ausnutzung der Sonnenenergie, städtebaulich vertretbar.
Beschlussvorschlag des Bauausschusses: Grundsätzlich wird die Absicht, eine Photovoltaikanlage aufzustellen, vor dem Hintergrund der gemeindlichen energetischen Ziele begrüßt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Dachform wird deshalb zugestimmt. 
Dem Bauwerber wird eine Prüfung empfohlen, ob zusätzlich zur verbesserten Wasserrückhaltung ein begrüntes Dach sinnvoll wäre. Ebenso wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt. 
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Bauantrag. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, für den Fall, dass wegen der geringen Dachneigung nur eine aufgeständerte PV-Anlage sinnvoll ist, diese auf dem Verwaltungsweg zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung eines Hackschnitzellagers sowie von Technikräumen mit Hackschnitzeldepot auf dem Grundstück Fl.Nr. 1527 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten nordöstlich auf ihrem bebauten Grundstück nahe dem Fischerweg ein 8,00 m x 4,00 m großes Hackschnitzellager mit einer Wandhöhe von 3,52 m mit Satteldach errichten. Gleichzeitig ist nordwestlich ein Hackschnitzeldepot mit Technikräumen mit Ausmaßen von 9,00 x 5,00 m mit einem Pultdach geplant. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Aufgrund der Nähe zum nördlich angrenzenden Mühlbach ist darauf zu achten, dass die Gebäude gegen Sturzfluten in Eigenverantwortung der Bauherren zu sichern sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Naring" für das Grundstück Fl.Nrn. 1618/3 der Gemarkung Holzolling; 83629 Naring; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung vom 15.09.2022 beschlossen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 11 „Naring“ im Bereich des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 1618/3 der Gemarkung Holzolling zu ändern. Anstatt Baurecht für ein Einfamilienhaus soll nun Baurecht für ein Doppelhaus geschaffen werden. Mit der Planung wurde das Planungsbüro Kurz GbR beauftragt. Dieser wurde in der Bauausschusssitzung am 10.10.2022 vorgestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat die Genehmigung zum Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR vom 13.10.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks das weitere Verfahren durchzuführen. 
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte das weitere Vorgehen:
1. Schaffung von Baurecht
2. rechtliche Klärung der Ausschreibungskriterien durch Finanzausschuss
3. privatrechtliche Regelungen wie Geh- und Fahrtrechte u.a.
Eine Ausschreibung des Verfahrens Anfang 2023 wird angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Stürzlham Nordost" für das Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf zur Errichtung eines Wohn- und eines Gewerbegebäudes; 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich letztmalig in seiner Sitzung vom 08.08.2019 mit einem ähnlich gelagerten Antrag befasst.
Folgender Sachverhalt/Protokollauszug lag hier zu Grunde:
„Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt am 05.08.2019 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Es handelt sich hier um einen neuen Sachverhalt, da bisher lediglich eine Wohnbebauung beantragt wurde. Nun soll auf dem südlichen Grundstücksteil ein Gewerbebau entstehen sowie nördlich darüber ein Wohnhaus mit integrierter Tiefgarage. Das Bauvorhaben entspricht dem gemeindlichen Leitbild (Wohnen und Arbeiten am Ort) und deckt auch ein vorrangiges städtebauliches Ziel der Gemeinde ab. Der Antragsteller hat auf dem Grundstück mehrere Schnurgerüste ausgesteckt sowie ein Schaugerüst aufgestellt. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ (3. Änderung). Der südlich geplante Gewerbebaukörper ist mit Ausmaßen von 10 m x 15 m geplant. In dem Gewerbebau (Büro- und Lagerräume) möchte der Antragsteller seine beiden Gewerbe unterbringen. Im Bebauungsplan ist an dieser Stelle ein Bauraum für Nebengebäude festgesetzt. Nördlich auf dem Grundstück ist im Bebauungsplan ein Hauptgebäude mit Ausmaßen von 10 m x 15 m festgesetzt. Der Antragsteller würde gerne das Wohngebäude, entgegen des im Bebauungsplan festgesetzten Bauraumes, weiter in Richtung Norden verlagern. Hierzu hat er drei Varianten mittels eines Schnurgerüstes ausgesteckt mit Ausmaßen von jeweils 14 m x 17 m. Die Garagen sind unterirdisch, dem Wohnhaus geringfügig vorgesetzt, geplant. 
Eine Kostenübernahmeerklärung für ein Änderungsverfahren liegt seitens des Antragstellers bereits vor.
Bei der Aussprache wurde noch einmal darüber diskutiert, ob das Wohngebäude noch weiter nach Norden gerückt werden könne, um insbesondere den Abstand zur benachbarten Schreinerei zu vergrößern und die Lärmbelastung zu verringern. Mit Rücksicht auf die Gleichbehandlung von Bauwerbern und auf die unbedingte Beachtung der Bebauungslinie, die dem Bauwerber bekannt ist, wurden vom Bauausschuss die beantragten weiteren Zugeständnisse abgelehnt. 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplan unter nachfolgenden Bedingungen zu ändern:
Der Errichtung des geplanten Gewerbebaus südlich auf dem Grundstück wird wie im Entwurf dargestellt und vor Ort ausgepflockt zugestimmt. 
Der Gemeinderat stimmt einer geringfügigen Verschiebung des Wohnhauses nach Norden in einem vertretbaren Rahmen zu. Gegen die Errichtung einer Tiefgarage mit Zufahrt im Osten bestehen keine Einwände. Der nördliche Teil des Wohnhauses soll in der Flucht vom westlichen Bestandsgebäude sowie dem genehmigten östlichen Wohnhaus (Fl.Nr. 760; 1. Änderung des Bebauungsplanes) errichtet werden. Die Länge des Wohnhauses wird auf max. 16 m x 12 m festgelegt. Die Errichtung unterirdischer Bauteile ist auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. 
Der Gemeinderat stimmt unter diesen Voraussetzungen einer Umplanung zu und fasst vorbehaltlich der Kostenübernahmeerklärung sowie vertraglicher Vereinbarungen zur Sicherung des Gewerbes durch den Antragstellenden einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss.“
Der Antragsteller hat die Planungen aufgrund Corona nicht weiterverfolgt. Nun möchte er jedoch zeitnah mit dem Bau beginnen. Hierzu hat er ergänzend zur bisherigen Beschlusslage einen erneuten Änderungsantrag gestellt. 
Aufgrund der mittlerweile erfolgten Bebauung des südwestlich gelegenen Nachbargrundstücks ist die neu vorgestellte Planung mit einem etwas versetzten Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten grundsätzlich denkbar. Hinsichtlich der Bauverpflichtung für die gewerbliche Einheit bleiben die bisherigen Festlegungen bestehen. Voraussetzung sind vertragliche Vereinbarungen, die die Schaffung von geändertem Baurecht ermöglichen. 
Auf die Schaffung ausreichender Stellplätze und eine angemessene Gebäudehöhe wurde hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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11. Wasserrechtl. Verfahren; Antrag auf Unterteilung eines Teiches sowie Erneuerung des Ausleitungsbauwerkes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1611, 1612, 1581 der Gemarkung Holzolling, 83629 Naring; hier: Stellungnahme der Gemeinde.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zweck des Vorhabens:
Zweck des Vorhabens ist die Feststellung der Fischzucht ,,Im Goldenen Tal" als Bestands­anlage, die Anträge auf beschränkte Erlaubnis zum Betrieb der Fischzucht sowie die Plan­ge­neh­migung für die Aufteilung eines großen Teiches in drei kleinere Teiche. Alle ge­nann­ten Maßnahmen dienen der Erzeugung von Speisefischen (Forellen) für das Gasthaus ,,Zum Goldenen Tal" der Antragstellerin in unmittelbarer Nähe der Fischzucht. Weitere Details und Erläuterungen sind der Anlage zum TOP zu entnehmen.
Schlussausführung:
In der beiliegenden Erläuterung wurde das geplante Vorhaben ausführlich beschrieben und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Im wasserrechtlichen Verfahren ist die Unterhaltungslast zu regeln.
Die Gemeinde wurde nun vom Landratsamt Miesbach/Fachbereich 32 Wasserrecht gebeten, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erhob der Gemeinderat keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Information über die neuen Möglichkeiten nach dem Zweckentfremdungsgesetz in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö beratend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beratend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Gemeinden mit der Einstufung des angespannten Wohnungsmarktes haben neuerdings die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen.
Das Bayer Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu den Gemeinden für des neue Gesetz eine Arbeitshilfe übermittelt und die Gemeinden aufgefordert, zum Erhalt von Wohnraum davon Gebrauch zu machen.
Mit diesem Instrument können insbesondere Eigentümer von Häusern, welche Wohnraum grundlos leer stehen und verfallen lassen, unter Zwangsgeldandrohung aufgefordert werden, diesen Zustand abzustellen.
Der TOP dient der Information und weiteren Meinungsbildung in den Fraktionen zum weiteren Umgang mit diesem Instrument. 
Ein Beschluss zum weiteren Vorgehen war in dieser Sitzung nicht vorgesehen.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr wies darauf hin, dass bereits ein Baulückenkataster angefertigt wurde und alle betroffenen Eigentümer angeschrieben wurden. Sofern Reaktionen kamen, äußerten die Eigentümer, dass sie weder beabsichtigten zu bauen noch zu verkaufen.
Anian Rutz erkundigte sich, ob Erfahrungen anderer Gemeinden vorlägen.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr wird sich beim Bayerischen Gemeindetag erkundigen. Die Einführung der Grundsteuer C für Baulücken oder einer „Spekulationssteuer“ müsste per Landesgesetz erfolgen; hier haben die Kommunen keine Möglichkeiten. Er wies darauf hin, dass die Initiative für eine Zweckentfremdungssatzung von der Politik ausgehen müsse, die Verwaltung werde von sich aus nicht tätig.

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13. Planfeststellungsverfahren BAB A 8 München - Rosenheim, nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn; hier: Anhörungsverfahren zur 1. Tektur vom 07.07.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Maßnahme „nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn“ wird auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Der Gemeinderat Weyarn hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 dazu Stellung genommen und den Beschluss mit Schreiben vom 21.11.2018 der Regierung von Oberbayern mitgeteilt.
Die Planunterlagen vom 24.08.2018 wurden inzwischen geändert und müssen in der geänderten Fassung der 1. Tektur vom 07.07.2022 erneut ausgelegt werden. Die aktualisierten Pläne zum Lärmschutz an der BAB A 8 liegen im Zeitraum vom 26.09. – 27.10.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind zugleich im Internet bereitgestellt und über folgenden Link abrufbar:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/planung_bau/index.html
Die wesentlichen Änderungen der 1. Tektur lauten wie folgt:
  • Aktualisierung der Verkehrszahlen (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 2.2 Verkehrsentwicklung sowie Anlage 1 zur Unterlage 1 T1) 

  • Ergänzung der für den Winterdienst am Irschenberg notwendigen Betriebsumfahrt (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 2.5 Betriebsumfahrt bei Ried – Notwendigkeit und Unterlage 5/3 T1) 

  • Verlegung des geplanten Betriebswegs vom Böschungsfuß zur Wallkrone – Bau-km 0+652 bis 0+936 (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 4.3.1 Betriebswege und Unterlage 5/2 T1). 

Seitens der Gemeinde ist nun zu klären, ob eine gemeindliche Stellungnahme erwünscht ist. Diese müsste dann bis zur Novembersitzung erstellt werden.
Der Antrag zum nachträglichen Lärmschutz hat die Gemeinde Weyarn 2009 gestellt. Seither ist der Vorgang in Bearbeitung.
Der Erste Bürgermeister führt aufgrund erster Auswertung in die aus seiner Sicht wesentlichen Änderungen ein:
- Die 1. Tektur hat eine neue Verkehrsberechnung zur Grundlage, demnach gibt es eine leichte Steigerung gegenüber den Werten 2016/2017.
- Die wesentlichste Neuerung ist, dass der Lärmschutz 300 m länger wird. Die „Lücke“ zwischen dem bestehenden Lärmschutz bei den Anwesen Ried und der geplanten Lärm­schutz­maßnahme Großseeham wird durch einen verlängerten Lärmschutzwall ge­schlossen. Dies war eine von der Gemeinde unterstützte Forderung von Bürgern in Groß­seeham und Ried. Weiterhin wird in diesem Bereich eine Abfahrt für den Winter­dienst mit Wendemöglichkeit nach dem Bereich Ried erstellt.
- Ein Wirtschaftsweg Weyarn-Ost wurde teilweise verlegt. Der geplante Betriebsweg vom Böschungsfuß zur Wallkrone verlegt. Mit dieser Verlegung wird der Grunderwerb dort von 3.511 m² auf 1.959 m² reduziert. Eine flächensparende Bauweise war ebenfalls eine gemeindliche Forderung.
- Der 8-streifige Ausbau ist wie bislang nicht berücksichtigt (ggf. ein künftiges Verfahren. Die Lärmschutzwälle sind allerdings so geplant, dass sie beim 8-streifigen Ausbau straßen­seitig nur geringfügig angepasst werden müssen und in der Lage bestehen bleiben können.
- Die Wall-Wandschutzkombination ist in der Tektur höher als bislang (bessere Wirksam­keit). 
- Die Anwesen der BAB-Nordseite werden weiterhin durch Wall geschützt. Dies betrifft die Orts­lagen und Einzelanwesen Seiding, Standkirchen, Erlach, Pointel, Öd, Bach, Bruck, Ried, Brandlberg, Bäck, Brandstatt und Graßau. Die Planung führt an, dass diese pas­si­ven Maßnahmen erhalten und ggf. zusätzlich eine finanzielle Abfindung erfolgt. Weiterhin würden durch einen lärmmindernden Fahrbahnbelag die Lärmemissionswerte um min­des­tens 2 dB(A) reduziert (ggf. sogar mehr).
- Die Planungen der Maßnahmen für Weyarn und Valley sind zwar in unterschiedlichen Ver­fahren, folgen baulich aber einem „gemeinsamen Konzept“.
- Der Anschluss der Betriebsrampe auf der Nordseite der Autobahn erfolgt über die in die­sem Bereich parallel verlaufende GVS Esterndorf – Ried. Die Böschungen und die Ent­wäs­serung werden an den Bestand angepasst. Erschließung der Baustelle: Die Baustelle für die Errichtung der Wände und Wälle wird teils über die Autobahn, teils über die AS Weyarn und die Staatsstraße St 2873 erschlossen. Die Lärmschutzeinrichtungen in Groß­seeham werden über die Kreisstraße MB 18 und die Gemeindeverbindungsstraße Estern­dorf – Großseeham angebunden. (Hinweis: Bei Nutzung gemeindlicher Infra­struk­tur sollte die Gemeinde auf Übernahme der Ertüchtigung bzw. die Wiederherstellung des vor­herigen Zustands dringen.)
- Die gemeindliche Forderung, bereits in der Planfeststellung die Anbringung von Photo­vol­taik vorzusehen, wurde nicht erfüllt. Gerade die Südseite der hochabsorbierenden Wände wie die geneigten Wälle würden sich besonders anbieten. Ggf. könnte man diese For­derung unter aktueller energetischer Lage erneut vorbringen.
Der Erste Bürgermeister drückt hier sein Unverständnis aus, dass in einer Lärmschutzplanung heute noch energetische Aspekte keinerlei Rolle spielt. Hier gibt es genügend positive Beispiele sowohl im In- wie im Ausland. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Novembersitzung eine Stellungnahme zu erarbeiten, die insbesondere auf die Aufstellung von PV-Anlagen im Lärmschutzwall hinweist und die Einwände der Bürger prüft und evtl. berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Änderung der „Verordnung über die Regelung von Gemeingebrauch und Schifffahrt auf dem Seehamer See – Gemeinde Weyarn“; Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach dem von der Gemeinde moderiertem Runden Tisch wurde versucht, Belange unterschiedlicher Interessengruppen am Seehamer See zur Deckung zu bringen. Hier wurde ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet. Das Landratsamt Miesbach hat die „Verordnung über die Regelung von Gemeingebrauch und Schifffahrt auf dem Seehamer See – Gemeinde Weyarn“ mittlerweile angepasst und der Gemeinde den als Tischvorlage verteilten Entwurf mit Karte übermittelt. Die Verbote zur Winterzeit werden entsprechend dem Konsens am Runden Tisch zeitlich ausgedehnt.
Die bislang von den SWM ausgebrachten Bojenlinien werden grundsätzlich nicht angetastet, nun auch per Verordnung eigeninitiativ vom LRA auch in gleicher Ausbringung per Verordnung vollständig erfasst. 
Eine Vergrößerung der bislang abgegrenzten Fläche ist nicht vorgesehen.
Das LRA Miesbach weist darauf hin, dass die gemeingebräuchliche Nutzung der bestehenden Röhricht- und Schilfzonen (Plan des LRA gelb) auch ohne Schutzgebietsverordnung schon rein gesetzlich untersagt ist.
Mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass der Gemeinderat das Thema in der heutigen Sitzung aufgreift und möglicherweise eine Stellungnahme dazu abgibt. 
Ebenso war mit dem Landratsamt vereinbart worden, dass die örtlichen Teilnehmer des Runden Tisches Gelegenheit haben würden, beim LRA zeitnah Verbesserungsvorschläge zur Verordnung einzureichen. Diese waren von der Gemeinde informiert und gebeten worden, Verbesserungsvorschläge vor der Oktober-Sitzung bei der Gemeinde einzureichen. 
Der Vorstand des SC Seeham hat am 12.10.2022 im Namen des Vereins und der Dorfgemeinschaft folgende Stellungnahme bei der Gemeinde eingereicht: 

„Stellungnahme SC Seeham – Arbeitskreis Seeham – Dorfgemeinschaft 
Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Seehamer See, Gemeinde Weyarn im Landkreis Miesbach
Sehr geehrte Damen und Herren, 

als Anlieger und ortsansässiger Sportverein (SC Seeham) möchten wir gerne eine kurze Stellungnahme bezüglich der in Kürze in Kraft tretenden neuen Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Seehamer See abgeben.
Die örtliche Bevölkerung sowie die Sparte „Eissport“ betreibt seit jeher an der westlichen Dammstraße Eissport. Dies ist die einzig mögliche Stelle rund um den See, an der eine dann vorhandene Eisfläche betreten werden kann. Der See friert hier am Flachufer mit wenig Strömung bei entsprechenden Temperaturen zuverlässig zu und unsere begehrten Sportarten können dort gefahrlos ausgeübt werden. 
Seit Generationen wird in diesem Bereich Schlittschuh gelaufen, Eisstock geschossen und Eishockey gespielt. Für unsere Sparte Eissport bzw. Stockschützen und sämtliche „Wintersportler“ aus dem Gemeindebereich, von den Kindern bis zu den Senioren wäre es wichtig diese Möglichkeit zu erhalten. 
Wir bitten zum Wohle der Allgemeinheit den Bereich westliche Dammstraße für den Eissport aus dem Verbot der Winterruhe herauszunehmen, damit auch weiterhin auf dem Seehamer See Wintersport betrieben werden kann. 
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Höß
1. Vorstand SC Seeham“
Der Erste Bürgermeister schilderte, dass von den Seehamern seit jeher im Dammbereich im Bereich der Gemeindestraße am westlichen Seeufer Eissport ausgeübt werde, welcher mit der neuen Verordnung nun verboten wäre. Die Einlassungen des SC Seeham könne er im Übrigen bestätigen. Da der See im Winter nur kurz zufriert und der Eissport auch nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des LbV Gerhard Kinshofer keinen bedrohlichen Umfang habe, wäre es unbedenklich, den erwünschten Bereich vom Verbot auszunehmen. Das generelle Betretungsverbot des Schilfes bleibe davon unberührt.
Der Erster Bürgermeister empfahl, die Stellungnahme seitens Gemeinde zu unterstützen und schlägt folgende Stellungnahme vor:
Die Gemeinde hat grundsätzlich keine Einwände gegen den Entwurf zur Fortschreibung der Verordnung, die angeführte Stellungnahme des SC Seeham und der Dorfgemeinschaft sollte in der Verordnung noch berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Fortführung Seniorenkarte ÖPNV.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat für ein Jahr befristet die Subvention der RVO-Seniorenkarte für Bürger ab 70 Jahren beschlossen. Das erste Jahr läuft am 31.12.2022 aus und über die Verlängerung ist zu entscheiden.
Vor dem Hintergrund der anstehenden politischen Entscheidung zum Anschluss an das MVV-Tarifsystem auf Kreisebene sollte nach Empfehlung des ersten Bürgermeisters der Beförderungssubventionsvertrag nur zeitlich befristet verlängert werden bis 31.12. bzw. ggf. bis zum Inkrafttreten des MVV-Tarifsystems im Landkreis Miesbach. In diesem Fall kann die Verwendung spezifischer MVV-Produkte geprüft werden.
Im zweiten Quartal sind die Nutzerzahlen deutlich angestiegen, was vermutlich auch der nachlassenden Pandemie-Einschränkungen und ggf. den steigenden Treibstoffpreisen geschuldet war. 
Als Entscheidungsgrundlage wurden die folgenden statistischen Nutzungsdaten erhoben:
Zahlungen bis jetzt:

Datum
Ist
Name
Buchungstext
17.02.2022
297,50
Tegernseer Tal Tourismus GmbH
Weiterbetrieb Seniorenkarte Weyarn 2022
27.04.2022
343,98
RVO GmbH
Seniorenticket Weyarn I/2022
06.09.2022
1293,11
RVO GmbH
Seniorenticket Weyarn II/2022
Gesamt
1.934,59



Entsprechend der Einnahmen von 10,- € pro Karte müssten wir 23 Seniorenkarten (9 davon bereits Ende 2021 und der Rest bis Ende April) ausgegeben haben.
25 Personen haben das RVO Ticket bekommen, davon 16Frauen und 9 Männer;
20 Personen wohnen in Weyarn, 2 Personen im Goldenen Tal und 1 Person in Neu-Stürzlham.
Folgende Nutzungen fanden statt:
1. Quartal - 54 Nutzungen zum Tagespreis 6,37 €
2. Quartal - 203 Nutzungen zum Tagespreis 6,37 €

Betty Mehrer wies auf den sozialen und ökologischen Aspekt der Seniorenkarte hin. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, den bestehenden Beförderungssubventionsvertrag unter den bislang bestehenden Konditionen zeitlich befristet zu verlängern bis 31.12.2023 respektive bis zum Inkrafttreten des MVV-Tarifsystems im Landkreis Miesbach, sofern ein solches früher in Kraft treten sollte. Im Oktober 2023 soll eine Wiedervorlage zum weiteren Vorgehen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 16
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17. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Vorbesprechung Christkindlmarkt:
Termin: 10./11.12.2022
Vieles bleibt wie gehabt – Verwendung von Mehrweggeschirr (über Gemeinde)
Termine:
Sonntag, 13.11.: Volkstrauertag, 10.00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche St. Peter und Paul

Datenstand vom 27.10.2022 08:22 Uhr