Datum: 10.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.10.2022.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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beschließend
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.10.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vorstellung Sachstand Projekt ambulant betreutes Wohnen in Weyarn auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf, Miesbacher Straße.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die geplante Änderung des Bebauungsplans wurde mit der UNB und der Denkmalschutzbehörde (Kreisbaumeister) abgestimmt. Für die neue Nutzung (ambulant betreutes Wohnen), aber auch mit Blick auf das Landschaftsbild und den Denkmalschutz war eine Umplanung angeregt worden. Der aktuelle Stand der Planung sieht nun nicht mehr einen langen Riegel vor, sondern zwei Gebäude, die sich besser in das Gelände einfügen sowie eine Anbindung der Tiefgarage von der Staatsstraße aus.
In der Bauausschusssitzung wurde der aktuelle Planentwurf, Ergebnis des Runden Tisches mit Vertretern des Landratsamts angefertigt wurde, vorgestellt.
Der Bauausschuss hatte den derzeitigen Planungsstand begrüßt und keine Einwände dagegen, dass auf der Basis der geänderten Planung weiterzuarbeiten sei. Die Situierung der Betreuungsplätze am westlichen Gebäude wurde als notwendig erachtet. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Fehlanzeige.
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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Bücherei vom 28.09., des AK Geschichte vom 12.10., des AK Verkehr und Mobilität vom 17.10., des Steuerungsgremiums vom 18.10., des AK EU vom 24.10., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 28.10. und des AK Jugend vom 06.11.2022 waren an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt worden.
AK Geschichte: Fortführung der Recherchen und Sicherung von Quellen zur Schulgeschichte
AK Terre del Reno: Ortseingangsschilder, Christkindlmarkt, italien. Delegation reist an; Empfang im Rathaus um 16.00 Uhr
AK Bücherei: Wahl des neuen Sprechers
AK Verkehr und Mobilität: Verkehrsprojekte für 2023, Schwerpunkte werden in der Novembersitzung festgelegt
AK Gemeinschaftliches Garteln: Wintersonnwendfeier 21.12.2022, 19.30 Uhr
AK EU: Biogaserzeugung; LEP Windenergieanlagen; Energieausschuss
AK Jugend: Wer sind wir? Was macht der AK? Aktivitäten Rückblick und Ausblick: Ramadama, Jugend-Bildungsfahrt; Container
Steuerungsgremium: einheitlicher Internetauftritt; Aktivierung von Jugendlichen; Kooperation mit der WeyHalla; Tagungsort
Allgemein alle AKs: Derzeit laufen die Budgetplanungen für 2023, die im Januar im Steuerungsgremium besprochen werden.
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5. Pumptrack Weyarn; weiteres Vorgehen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
In der Gemeinderatssitzung am 13.10. hatten Peter Immich und Boris Nachbauer das Projekt „Pumptrack für Weyarn“ vorgestellt.
Die Fraktionen wurden gebeten, sich bis zur November-Sitzung eine Meinung über das Thema zu bilden. Hier wäre grundsätzlich zu entscheiden,
1. Überlassung eines gemeindlichen Grundstücks für das Projekt
2. Realisierung als gemeindliches Projekt oder externer gemeinnütziger Träger
3. gemeindlicher Zuschuss: Hier hat der Erste Bürgermeister empfohlen, das Thema gegebenenfalls auf den Finanzausschuss zu überweisen.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr weist darauf hin, dass bei der konkreten Planung im Gelände möglicherweise eine kleine Fläche für den zusätzlichen Standort zur Erweiterung des Hackschnitzelheizwerks zu berücksichtigen sei. Hier laufen derzeit Planungen.
Ergebnisse der Meinungsbildung in den Fraktionen:
SPD/Betty Mehrer: Man habe sich an das Thema angenähert und stehe dem Projekt nun sehr offen gegenüber. Positiv wird gesehen, dass eine Einrichtung geschaffen werde, die auch für ältere Jugendliche geeignet sei und diese damit einen Platz im Dorf bekommen könnten. Wichtig wäre, dass ein gemeindlicher Verein als Träger und Verantwortlicher geschaffen würde.
FW/Angelika Viellechner: Die Grundparameter passen, die LEADER-Förderung sei wichtig, man stehe dem Projekt aus den bereits genannten Gründen offen gegenüber.
UWG/Martin Fertl: schließt sich den Vorrednern an, positive Grundeinstellung gegenüber Zuschuss und Grundstücksüberlassung, evtl. mit Befristung.
GRÜNE: ebenfalls positive Aufnahme; besonders begrüßt wird die Freizeittätigkeit im Freien.
CSU: ebenfalls positive Aufnahme; unbedingt asphaltierte Anlage; bei Finanzierung solle darauf geachtet werden, dass es bei einmaligen überschaubaren Anschaffungskosten bleibe und keine jährlichen Zahlungen seitens der Gemeinde notwendig seien.
Der Gemeinderat steht dem Projekt positiv gegenüber und ist bereit, es durch die Überlassung eines gemeindlichen Grundstücks zu unterstützen.
Die Realisierung soll nicht per gemeindliches Projekt, sondern durch einen externen gemeinnützigen Träger (Verein) erfolgen.
Über die Höhe des gemeindlichen Zuschusses als Einmalzahlung wird der Finanzausschuss auf der Basis eines konkreten Finanzierungskonzepts, das die Initiatoren erarbeiten, beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Planfeststellungsverfahren BAB A 8 München - Rosenheim, nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weyarn zum Anhörungsverfahren zur 1. Tektur vom 07.07.2022.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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beschließend
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Entsprechend der Empfehlung des Energieausschusses sollte die Gemeinde eine Stellungnahme hinsichtlich PV abgeben, die das Landratsamt sachlich unterstützt. Eine Befassung im Klimabeirat war aus Termingründen nicht möglich.
Bereits zum Erstentwurf hatte die Gemeinde am 21.11.2018 entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss eine Stellungnahme abgegeben, in der die Ausstattung der Lärmschutzvorrichtung mit PV ebenfalls schon angeregt worden war.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und stimmt der Abgabe einer Stellungnahme mit folgendem Wortlaut zu:
„1. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen
Der in der Tektur vorgenommene Lückenschluss zwischen Ried und Großseeham wird begrüßt, ebenso die Erhöhung der Lärmschutzwände.
Die bislang nicht berücksichtigten Bereiche, insbesondere Standkirchen, sind weiterhin nicht mit aktivem Schutz berücksichtigt. Die Forderungen der Anwohner werden weiterhin unterstützt. Sollten die erwünschten aktiven Maßnahmen derzeit nicht ermöglicht werden können, so sollen sie spätestens mit dem 8-spurigen Ausbau umgesetzt werden.
2. Energiegewinnung am Lärmschutz
Die Gemeinde Weyarn hat das energiepolitische Ziel, dass die in der Gemeinde erzeugte Energie in absehbarer Zeit komplett regenerativ wird.
Lärmschutzwälle werden landwirtschaftlich nicht genutzt und sind in der Regel neben der BAB ökologisch nicht besonders wertvoll. Die Wände und Wälle sind infolge der Neigung und Südausrichtung prädestiniert für eine Energiegewinnung. Entgegen unserer bisherigen Stellungnahme ist auch in der 1. Tektur keinerlei Energiegewinnung an der BAB aus den Planungsunterlagen ersichtlich.
Bereits 2009 wurde an der Brennerautobahn ein Photovoltaik-Lärmschutz errichtet und vom dem privaten Straßenbaulastträger sogar eigenwirtschaftlich betrieben. (Quelle: https://www.autobrennero.it/de/nachhaltigkeit/fotovoltaik/). Ebenso gibt es eine Vielzahl von Beispielen energieerzeugenden Lärmschutzes in Deutschland.
Mittlerweile können sogar naturschutzfachliche Ausgleichsflächen unter Photovoltaikanlagen ausgebracht werden.
Es ist deshalb kaum zu verstehen, dass die 1. Tektur unter der derzeitigen weltpolitischen Lage immer noch keine Energiegewinnungsanlage vorsieht. Mit einem späteren gemeindlichen Bebauungsplanverfahren zur Errichtung einer Photovoltaikanlage das vorherige höherwertige Planfeststellungsverfahren zu überlagern, erscheint rechtlich unmöglich. Stattdessen im Bereich von 500 m in gehörigen Abstand neben der BAB Flächenanlagen auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen auszubringen, ist keine Alternative, sondern bestenfalls an einigen Stellen eine Ergänzung. Die fehlende energetische Planung in der aktuellen weltpolitischen Lage ist nicht mehr zu vermitteln, zumal von der BAB erhebliche CO2-Lasten ausgehen, die schon am Ort der Entstehung so gut wie möglich kompensiert werden sollten. Wir bitten die Planunterlagen um den Aspekt Energiegewinnung mit Photovoltaik zu ergänzen und solche Anlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss mit genehmigen zu lassen.
3. Weitere Hinweise
Die Hinweise von Ziff. 3-7 unserer Stellungnahme vom 21.11.2018 bitten wir weiterhin zu beachten.
Zu Ziff. 5 unseres Schreibens ist anzumerken, dass die geringere Inanspruchnahme einer privaten Fläche bei Weyarn durch Verlegung des Wirtschaftsweges begrüßt wird.
Zu Ziff. 7 unseres Bezugsschreibens weisen wir darauf hin, dass die Bewohner von Ried beklagen, dass sich der Zustand des bereits bestehenden in den Planungsunterlagen beschriebenen Lärmschutzwalls weiter verschlechtert hat und wegen zunehmender Unwirksamkeit ebenfalls verbessert werden müsste. Die Bestandsanlage ist zwar kein Gegenstand der Planfeststellung, die notwendige Maßnahme soll aber hier ausdrücklich angesprochen werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Garage und zur Wiedererrichtung einer Doppelgarage mit einer zusätzlichen Wohneinheit im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 481/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Hirschberg 9, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB ohne Bauleitplanung.
Die Antragstellerin plant den Abbruch der bestehenden Garage und die Wiederrichtung einer Doppelgarage mit einer zusätzlichen Wohneinheit im Obergeschoss. Die erforderlichen Stellplätze gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung sind nachgewiesen.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde das Einvernehmen zur vorliegenden Planung erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stellplätze, die auf einem anderen Flurstück liegen, dinglich gesichert werden müssen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Stürzlham Nordost" für das Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes; 83629 Stürzlham; hier: Genehmigung des Planentwurfes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 13.10.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ aufgrund der mittlerweile erfolgten Bebauung des südwestlich gelegenen Nachbargrundstücks zu ändern. Die vorgestellte Planung des Antragstellers mit einem etwas versetzten Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten war grundsätzlich denkbar. Das Planungsbüro Kurz wurde mit der Änderung des Bebauungsplanes beauftragt und sollte einen entsprechenden Planentwurf vorlegen.
Hinsichtlich der Bauverpflichtung für die gewerbliche Einheit bleiben die bisherigen Festlegungen bestehen. Voraussetzung sind vertragliche Vereinbarungen, die die Schaffung von geändertem Baurecht ermöglichen.
Da der Ortsplaner erkrankt war, konnte der Tagesordnungspunkt nicht im Bauausschuss vorberaten werden, wurde aber dennoch im Gemeinderat behandelt.
Der Planung wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen. Gleichzeitig sei ein entsprechender Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die Bauverpflichtung regelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Erarbeitung von zusätzlichen Energiemaßnahmen; Berichte und Beschlussvorschläge aus dem Energieausschuss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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beschließend
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Den Mitgliedern des Energieausschusses war eine Aufstellung der bisherigen Maßnahmen der Gemeinde, Verwaltung und des AK EU im Zusammenhang mit dem Energiewende-Ziel der Gemeinde sowie weitere wichtige Materialien zur Verfügung gestellt worden.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ging im Energieausschuss den gesamten Maßnahmenkatalog durch. Der Energieausschuss hat daraus die folgenden Maßnahmen entwickelt: Er beschloss, zur nächsten Ausschusssitzung am 01.12.2022 folgende Themen aufzugreifen:
1. Windkraft/Windenergie: Der staatliche Windkümmerer soll zur nächsten Ausschusssitzung eingeladen werden und weitere Informationen zu den Weyarner Potenzialen und zur aktuellen Rechtslage geben.
2. Errichtung und Betrieb von PV-Freiflächenanlagen: Es soll Expertenwissen aus dem Praxisbeispiel Greiling eingeholt werden mit dem Ziel, die Gemeinde zur Prüfung zu befähigen, ob sie hier selber tätig werden kann.
3. „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“. Der Energieausschuss schlug dem Gemeinderat vor, die Satzung zur weiteren Liberalisierung im Energieausschuss unter Einbeziehung des AK EU erneut zu überarbeiten.
4. Dachaufstockungen führen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und sollen deshalb entsprechend der bisherigen Praxis vom Gemeinderat weiterhin ermöglicht werden.
5. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energieknappheit soll die Energieberatung mit Hausbesuchen der Verbraucherzentrale Bayern, die übers Landratsamt Miesbach abgewickelt werden kann, von der Gemeinde ein weiteres Jahr lang, bis 31.12.2023, finanziell unterstützt werden. Pro Beratung übernimmt die Gemeinde den Selbstkostenanteil des Haushalts in Höhe von 30.- €. Die Termine werden übers Landratsamt vergeben. Nach erfolgter Beratung erstattet die Gemeinde Weyarn den Selbstkostenanteil nach Vorlage des Zahlungsbelegs.
Der Gemeinderat nahm von den vorgetragenen Ergebnissen zu den Punkten 1-2 ohne Einwände Kenntnis. Zu den Punkten 3 bis 5 erfolgten Einzelabstimmungen.
Zur Satzung: In der Aussprache wurde zum einen auf das nach wie vor nicht ausgeschöpfte Potenzial auf den Hausdächern hingewiesen. Außerdem sei die Satzung bereits vor einem Jahr überarbeitet worden. Zum anderen wurde auf die großen weltpolitischen Veränderungen hingewiesen. Viele Menschen würden gerne einen kleinen persönlichen Beitrag zur Energieautarkie beitragen, auch in dem Bewusstsein, dass die kleinen Maßnahmen das globale Problem nicht lösen könnten. Hier wurde vor allem die Niederschwelligkeit und die rasche Amortisation der Anlagen angeführt.
Der Empfehlung des Energieausschusses, die „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“ unter Einbeziehung des AK EU erneut zu überarbeiten und zu liberalisieren, wurde nicht zugestimmt.
Dachaufstockungen führen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und sollen deshalb entsprechend der bisherigen Praxis vom Gemeinderat weiterhin ermöglicht werden.
Die Weiterführung der Energieberatung mit Hausbesuchen (Gebäudecheck) der Verbraucherzentrale Bayern, die übers Landratsamt Miesbach abgewickelt werden kann, bis 31.12.2023 soll von der Gemeinde finanziell unterstützt werden. Die Termine werden übers Landratsamt vergeben. Nach erfolgter Beratung erstattet die Gemeinde Weyarn den Selbstkostenanteil in Höhe von 30.- € nach Vorlage des Zahlungsbelegs.
Der Erste Bürgermeister wies schließlich noch darauf hin, dass der Energieausschuss auch die Installation einer PV-Anlage in der Größenordnung 60 kWh auf dem Dache der Grundschule empfohlen habe. Da das Projekt bereits weit fortgeschritten sei und es um die konkrete Umsetzung gehe, werde sich der Gemeinderat im nicht öffentlichen Teil der Sitzung noch damit befassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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10. Verlängerung der Vereinbarung "Öko-Modellregion Miesbacher Oberland" vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2027.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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beschließend
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10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Öko-Modellregion Miesbacher Oberland (ÖMR) umfasst den gesamten Landkreis Miesbach und ist mit 35 % Bio-Bauern die Region mit dem höchsten Bio-Anteil in Deutschland (im Jahr 2015 lag der Anteil bei 24 %). Seit Mai 2015 darf sie sich „Staatlich anerkannte Öko-Modellregion“ nennen und ist in verschiedensten Projekten im Bereich ökologischer Landwirtschaft und regionaler Wertschöpfung tätig. Vorzeige-Projekte sind das Genusskisterl, die Direktvermarkter-Plattform Miesbacher Weidefleisch, die Vermarktungsinitiative Oberland Bioweiderind und der Kleinprojektefonds seit 2022. Öko-Modellregionsmanagerin Stephanie Stiller ist seit 1.6.2019 aktiv. Durch den Sitz der ÖMR bei der Regionalentwicklung Oberland KU (REO) (bis 31.7.2022 Standortmarketing Gesellschaft Landkreis Miesbach mbH) ergeben sich vorteilhafte Synergieeffekte mit dem Regionalmanagement, LEADER, der Oberlandcard, der Bildungsregion, dem Tourismus sowie dem Biowertschöpfungskettenmanagement. Ziel der bayerischen Öko-Modellregionen ist es, die Produktion regionaler und biologischer Lebensmittel voranzubringen. Außerdem soll das Bewusstsein für Regionalität und ökologische Ernährung und dessen Beitrag für eine nachhaltige Regionalentwicklung gesteigert werden. Die ÖMR wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab dem 1.10.2023 für die Dauer von sieben Jahren mit 20 % gefördert. Den Eigenanteil von 80 % teilen sich der Landkreis und die Gemeinschaft der 17 Städte und Gemeinden zu je 50%. Der Anteil der Gemeinschaft der Städte und Gemeinden wird durch 17 geteilt. Das Jahresbudget der ÖMR liegt bei 100.000 €.
Jüngstes Arbeitsergebnis:
Als jüngstes Arbeitsergebnis kann die Gründung des Vereins „Oberland Bioweiderind e.V.“ zur Vermarktung von Bio-Weiderindfleisch an den Lebensmitteleinzelhandel und die Außerhausverpflegung genannt werden. Das „Genusskisterl der ÖMR“ ist ein laufender Erfolg und die Podcastreihe im Rahmen der „Zukunftswerkstatt Landwirtschaft“ war ein innovatives Vorzeigeprojekt. Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ hat die ÖMR im Jahr 2022 erstmals die Möglichkeit, über zusätzliche Mittel des StMELF kleine Projekte mit bis zu 10.000 € Zuschuss zu fördern. Diese Förderung wurde sehr gut angenommen.
Der jährliche Zuschussbeitrag der Gemeinde Weyarn beläuft sich auf 2.353,00 €.
Der Gemeinderat Weyarn erklärte sich mit der Fortführung der „Öko-Modellregion Miesbacher Oberland“ einverstanden und befürwortete eine Vertragsverlängerung vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2027 mit der Regionalentwicklung Oberland KU als verantwortlicher Stelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Termine:
Volkstrauertag: Sonntag, 13.11., 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Peter und Paul, Weyarn; anschließend Gedenkakt am Kriegerdenkmal in Weyarn.
Zentrale Terminabsprache: Dienstag, 29.11., 19.15 Uhr im Rathaus (Speicher)
Sitzungstermine 2023: Die Sitzungstermine sind ins RIS eingestellt und über die Gemeinde-Homepage allgemein abrufbar.
Datenstand vom 17.11.2022 15:43 Uhr