Datum: 08.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.11.2022.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau/Umnutzung einer Archivfläche in 3 Büroräume im EG sowie Umbau von 2 Wohnungen in eine Gemeinsch.unterk mit 5 Einheiten im OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 383 der Gemarkung Wattersdorf, Ignaz-Günther-Straße, 83629
5 Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Außensauna auf dem Grundstück Fl.Nr. 857/6 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.
6 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.
7 38. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung: Spende von Gemeinderat und Verwaltung.
8 Ergebnisse Straßenausschuss.
9 Energieausschuss; Bericht aus der Sitzung am 01.12.2022.
10 Unvorhergesehenes.
11 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.11.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.11.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 13.10.2022:
Vergabe des Einbaus einer zusätzlichen Versitzgrube am Bauhof in Wattersdorf, Filzenweg 3, zur Oberflächenwasserbeseitigung.
Der Gemeinderat beschloss die Errichtung einer zusätzlichen Versitzgrube im Bereich des Bauhofgeländes zur Beseitigung des Oberflächenwassers und beauftragte den kostengünstigsten Anbieter, die Firma Froschauer Erdbewegungen GmbH, 83629 Weyarn, mit der Durchführung der Leistung zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 8.509,69 €.
Anfrage der FFW Weyarn zum Anbau eines Lagers an die bestehende Garage auf dem Grundstück Münchener Straße 30, 83629 Weyarn.
Sofern die Feuerwehr Weyarn die Errichtung des Anbaus größtenteils selbst zahle und ausführe, bestanden keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Anbau vonseiten des Gemeinderats.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzlham Nordost“; Vergabe des Planungsauftrags.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Planungsbüros Kurz GbR München zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Stürzlham-Nordost" zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/2 der Gemarkung Wattersdorf zu.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Mitglieder des Gemeinderats erhielten die Protokolle folgender AK-Sitzungen: AK Altersplanung vom 07.11., AK Geschichte vom 09.11., AK Asyl vom 10.11., AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 15.11.2022. 

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau/Umnutzung einer Archivfläche in 3 Büroräume im EG sowie Umbau von 2 Wohnungen in eine Gemeinsch.unterk mit 5 Einheiten im OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 383 der Gemarkung Wattersdorf, Ignaz-Günther-Straße, 83629

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö beratend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Zuge der Eingabeplanung „Umbau und Umnutzung einer Archivfläche in drei Büroräume im EG, sowie Umbau von zwei Wohnungen in eine Gemeinschaftsunterkunft mit fünf Einheiten im 1.OG“ soll baulich nur wenig eingegriffen werden
Das Vorhaben wurde mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach im Vorfeld abgestimmt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Außensauna auf dem Grundstück Fl.Nr. 857/6 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte nach Fertigstellung seiner Außenanlagen auf seinem Grundstück mit einem Abstand von mind. 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze eine Außensauna mit einem elektrischen Ofen errichten. Das Nebengebäude soll Ausmaße von ca. 2,50 m x 6,00 m, haben. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Einhaus“. In der 2. Änderung der Satzung sind ganz klar Baugrenzen für Hauptgebäude und Nebengebäude definiert (Punkt 4.1.1.) Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baufenster (Baugrenzen für Haupt- und Nebengebäude) festgesetzt. 
Unter Punkt 5.1.6 der Satzung steht zudem, dass Erker und Wintergärten nicht zulässig sind. 
Dasselbe würde wohl für eine angebaute, untergeordnete Sauna gelten.
In Abstimmung mit der Kreisbauabteilung müsste zur Zulassung des Bauvorhabens nun die Satzung dahingehend entsprechend geändert werden. Vom Gemeinderat wurde die Änderung eines Bebauungsplans kürzlich in einem anderen Fall, anlässlich des Bauwunsches eines ähnlichen Freizeitgebäudes, wegen fehlender städtebaulicher Ziele abgelehnt.
Der Bauausschuss hatte folgenden Beschluss vorgeschlagen: Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Baugrenzen der Ergänzungssatzung „Einhaus“. Eine dazu erforderliche Änderung der Satzung wird abgelehnt. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung). Das Grundstück ist mit einem ehemals landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäude bebaut. Nachdem sich dieses Gebäude nach Angaben des Bauherrn in einem schlechten Zustand befindet und ein Erhalt bzw. eine Sanierung unwirtschaftlich wäre, möchte der Bauherr dieses Gebäude abbrechen und dafür durch ein Dreifamilienhaus mit Doppelgarage an fast gleicher Stelle ersetzen. Der Standort und die Außenmaße des geplanten Gebäudes würden sich gegenüber dem bisherigen Gebäude nur geringfügig ändern.
Im Bebauungsplan ist bei den Festsetzungen unter Ziffer 5 eine max. zulässige Wandhöhe mit 6,35 m festgelegt. Im Vorbescheidsantrag sind nun abweichend eine Wandhöhe von 6,75 m geplant. Nur mit dieser Wandhöhe ist eine sinnvolle Nutzung des Dachgeschosses möglich. Hierzu müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Gemeinde erteilt werden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat zu der Bauvoranfrage und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal“ hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe das Einvernehmen.
Bei der Vorlage eines Bauantrages sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. 38. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung: Spende von Gemeinderat und Verwaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der 38. Spendenaktion „Leser helfen Lesern“ der Heimatzeitung wird heuer für die Sonderaktion „Inflationshilfe“ von „Holzkirchen hilft“ gesammelt. Es geht um die Unterstützung von Menschen, deren Einkommen bis zu 25 % über dem Sozialhilfeniveau liegt, und die stark mit der inflationsbedingten Kostenexplosion kämpfen. Ihnen soll ein einmaliger Zuschuss von 100.- €/Person (max. 400.- € pro Haushalt) gewährt werden. Die Berechtigung wird von den sozialen Stellen im Rathaus via Einkommensermittlung festgestellt. „Holzkirchen hilft“ rechnet mit rund 2 300 betroffenen Haushalten im Landkreis. Die Auszahlung erfolgt nach Bearbeitung aller Anträge durch den Verein. Je nach Höhe der Spende wird der Zuschuss dann angepasst. 
Wie bereits in den Vorjahren hat der Gemeinderat das Sitzungsgeld der Dezembersitzung für die Aktion gespendet. Der Betrag wurde von der Gemeinde auf 1.000.- € aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Ergebnisse Straßenausschuss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Straßenausschuss wurden die Prioritäten für die Haushaltsplanung 2023 ff. bestimmt. Diese sollen an den Finanzausschuss zur weiteren Behandlung und für die Bereitstellung der Mittel entsprechend der jeweiligen Prioritäten weitergegeben werden. 
Weiterhin wurden operative Angelegenheiten besprochen, die vorerst in der Verwaltung zur weiteren Veranlassung und Prüfung anhängig sind.
Der Gemeinderat nahm vom Protokoll des Straßenausschusses Kenntnis und überwies  die weitere Behandlung an den Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Energieausschuss; Bericht aus der Sitzung am 01.12.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Energieausschusses hat sich in der Sitzung am 01.12.2022 über folgende Themen fortgebildet. 
Windkraft/Windenergie; Vortrag des Windkümmerers zu Weyarner Potenzialen und zur aktuellen Rechtslage. 
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat Peter Beermann, Regionaler Windkümmerer im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, einen Vortrag gehalten. Er informierte über die Bedeutung der Windkraft für die Energiewende, die Technik von Windenergieanlagen und deren Potenziale. Außerdem ging er auf die politische Situation und Gesetzeslage und die Neuerungen einschließlich deren Bedeutung für kommunale Planungen ein. Er hat auch die Potenziale vor Ort einer ersten Bewertung unterzogen.
gemeinsamer Vortrag von ESB und 17er Oberland zu Freiflächen-PV-Anlagen.
Zwei Energieversorger stellten das Praxisbeispiel Solarpark Greiling vor und berichteten allgemein über die Umsetzungsmöglichkeit von PV-Freiflächenanlagen in Kooperation. 
Bürger Solarstrom Feldkirchen-Westerham & Weyarn GbR; Sachstand und Kooperationsprojekte.
Der Geschäftsführer berichtete über den Sachstand der beiden neuen Projekte in Weyarn, die entsprechend dem Vereinszweck mit Bürgergeld finanziert werden sollen: Dach neue Lagerhalle des Bauhofs; Dach Alter Bauhof Filzenweg. Unter der Voraussetzung, dass die Module und Gerätschaften noch dieses Jahr geliefert werden und die Anlage im Frühjahr installiert wird, könne das Projekt wie geplant realisiert werden. 
Charly Grabichler weist darauf hin, dass bei einer Ausstattung des Schuldaches mit einer PV-Anlage die Statik des Daches überprüft werden müsse. Frau Altenweger sagt dies zu. 
Die komplexen Informationen sind Grundlage für die weitere politische Meinungsbildung. Für Projektvorschläge ist auf jeden Fall eine weitere Energieausschusssitzung notwendig. 
Der Zweite Bürgermeister weist darauf hin, dass die Sitzungsfrequenz des Energieausschusses ein Zeichen der hohen Motivation und Priorität des Gemeinderates sei, energetische Ziele doch noch zu erreichen. 
Weiteres Thema: Straßenlaternen
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Energieausschusses zu: Derzeit wird bezüglich der Straßenlampen kein Handlungsbedarf gesehen. Künftig sei zu prüfen, ob bei Neubedarf von Lampen nicht generell Solarlampen beschafft werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 10
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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Termine:
10./11.12.2022: Christkindlmarkt
06.01.2023: Neujahrsempfang in der Grundschule, 11.00 Uhr.

Datenstand vom 10.01.2023 17:04 Uhr