Datum: 06.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 15.04.2021 und 22.04.2021.
2 VHS Oberland; Vorstellung des Leistungsspektrums durch den Vorstand.
3 Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße Klosteranger; hier: Ergebnis der Befragung und weiteres Vorgehen.
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
5 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
6 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 und 400/14 der Gemarkung Reichersdorf in Neukirchen; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
7 Antrag auf Befreiung von der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik-und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“, 83629 Weyarn, Seidinger Str. 9.
8 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer alters- und behindertengerechten Wohnung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/54 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg 8, 83629 Weyarn.
9 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 und 733/23 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Neustürzlham
10 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Nebengebäude und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Wattersdorf, Schloßstraße, 83629 Wattersdorf.
11 Antrag auf Baugenehmigung zum An- und Umbau des bestehenden Milchviehstalles und Nutzungsänderung einer bestehendenen landwirtschaftl. Halle in eine gewerbli. Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2128 der Gemarkung Holzolling Keltenschanze, 83629 Fentbach
12 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 829 der Gemarkung Holzolling, Seestr. 3 in 83629 Großsseeham; hier Lagetektur
13 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von fünf Gewerbeeinheiten und einer Wohnung an die bestehende Kletterhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 30, 83629 Weyarn; hier Austauschpläne
14 Antrag auf Baugenehmigung zur Verlängerung des Vordaches eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/1 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Neukirchen, Reinthalerstr. 3
15 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 133 der Gemarkung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße 9, 83629 Weyarn.
16 Unvorhergesehenes.
17 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 15.04.2021 und 22.04.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 15.04.2021 und vom 22.04.2021 wurden ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. VHS Oberland; Vorstellung des Leistungsspektrums durch den Vorstand.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Frau Weese und Herr Mandl stellten Struktur und Leistungsspektrum der VHS Oberland vor. Die VHS Oberland umfasst vier Zentren (Holzkirchen-Otterfing-Valley-Warngau, Haus­ham-Schliersee-Fischbachau, Miesbach-Irschenberg-Weyarn und Im Tegernseer Tal) mit zahlreichen Standorten in den einzelnen Gemeinden des Landkreises. Schwer­punkte im Angebot sind Gesundheitsbildung, Integrationskurse, Sprachen. Außerdem werden Bildungsangebote nach Maß angeboten wie der von AK Altersplanung/ Senioren­beauftragte Betty Mehrer initiierte Kurs Digitale Hilfswerkzeuge für Senioren. Die Zusam­men­arbeit mit den örtlichen Vereinen, Institutionen und Schulen sowie der Gemeinde ist der VHS ein Anliegen. Die VHS ist seit Jahren Vorreiter bei Online-Kursen und konnte so in der Coronakrise schnell auf Hybrid- und Online-Angebote umstellen und die Angebots­struktur anpassen. Darüber hinaus sind Veronika Weese und Thomas Mandl als zertifi­zierte Bildungsberater zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen berechtigt.

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3. Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße Klosteranger; hier: Ergebnis der Befragung und weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Entsprechend dem Auftrag aus der Gemeinderatssitzung am 15.04.2021 hatte die Verwaltung eine Befragung unter den Anwohnern des Klosterangers durchgeführt, ob ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden solle.
Erster Bürgermeister Wöhr stellte das Ergebnis vor:
Von 46 Haushalten haben 35 an der Befragung teilgenommen, 11 Haushalte machten keine Angabe. In den betreffenden Haushalten leben insgesamt 117 Bewohner, darunter 48 unter 14 Jahren. 23 Haushalte haben sich für die Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausgesprochen, das sind 65,71 % (Haushalte ohne Berücksichtigung der darin lebenden Personen) bzw. 70,09 % (bezogen auf die absolute Zahl der Haushaltsmitglieder inkl. Kindern).
Bürgermeister Wöhr wies darauf hin, dass die Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs die Eltern keinesfalls von ihrer Aufsichtspflicht befreien würde.
In der Diskussion gab es auch kritische Stimmen gegenüber einer Einführung des verkehrsberuhigten Bereiches. Anton Zwickl stellte klar, dass er sich gegen eine Befragung und für eine politische Entscheidung ausgesprochen habe, was in der Zeitung falsch dargestellt wurde.
Die Mehrheit sprach sich dennoch dafür aus, das Votum der Anlieger ernst zu nehmen und als Auftrag für die politische Entscheidung zu verstehen.
Der Gemeinderat beschloss, auf der Straße Klosteranger einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 04.02.2021:
Folgeangebot nach Ablauf der Bayerischen Breitbandrichtlinie: Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR; Auftragserteilung.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, eine weitere Ausbauausschreibung zu prüfen und erteilte der Beratungsfirma Corwese einen entsprechenden Auftrag zum Angebot vom 14.12.2020 in Höhe von 3.740 € netto (Stufe 1).
Vor Ausschreibung und Beauftragung der Stufe 2 ist dem Gemeinderat Bericht zu erstatten und das notwendige Finanzvolumen darzustellen. Weiterhin sind im Haushalt 2021 bereits Mittel für die Beauftragung der Stufe 2 (Ausschreibung) vorzusehen (4.860 € netto).
Vergabe EDV-Ausstattung Grundschule Weyarn.
Der Gemeinderat nahm von der coronabedingt dringlichen Vergabe der EDV-Aus­stat­tung für die Grundschule Weyarn an den günstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Steinberger & Berger mit Auftragssumme von 64.081,50 € (inkl. 19 % MwSt.) zustimmend Kenntnis.

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5. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Asyl vom 19.04. und des AK Dorfleben vom 27.04.2021 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Termin: Mittwoch, 19.05.2021 um 19.00 Uhr nächste (Online-)Sitzung des Steuerungsgremiums. Themen: Vorbereitung der STG-Wahlen sowie Ferienprogramm 2021. Die Jugendbeauftragten wurden eingeladen.

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6. 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 und 400/14 der Gemarkung Reichersdorf in Neukirchen; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen eingebracht. Vom Landratsamt Miesbach, Abteilung Bauleitplanung, Untere Straßenverkehrsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sowie vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen wurden Stellungnahmen eingebracht und im Bauausschuss bereits in letzter Sitzung beraten und beschlossen.
Dabei ging es um einen formalen Hinweis sowie um Hinweise auf die Möglichkeit, einen Gehsteig zu errichten, ausreichende Sichtbeziehungen zu schaffen sowie zu klären, ob die in Aussicht genommene Ausgleichsfläche den Anforderungen entspreche. Außerdem sollte der Hinweis auf die Umgebung des Planungsgebiets mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und die entsprechenden Begleiterscheinungen in die Satzung aufgenommen werden.
Folgende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ging ein und konnte in der letzten Bauausschusssitzung noch nicht abschließend geklärt werden:
Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 22.03.2021.
Der festgesetzten ökologischen Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 838 fehlt die notwendige fachliche Eignung. Einerseits ist die Fläche als typische Hausgartenfläche anzusprechen und als solche kaum sinnvoll aufzuwerten. Zum anderen wurde die Fläche erst vor kurzer Zeit durch vorgenommene Gehölzrodungen in ihrem ökologischen Wert gemindert. Derartige Flächen scheiden gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, (S. 14)“ als Ausgleichsflächen aus.
Die Gemeinde ist auch aus organisatorischen Gründen gut beraten, von der Festsetzung derart kleiner Splitterflächen im Privatbereich abzusehen.
Die untere Naturschutzbehörde bittet um Festsetzung einer fachlich geeigneten, d.h. ökologisch tatsächlich aufwertbaren ökologischen Ausgleichsfläche.
Gegen die zusätzliche Bebauung auf den Flurstücken 400/5, 400/13 und 400/14 mit einem Wohngebäude bestehen von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine Einwände.
Die Verhandlungen des Planers der Änderungssatzung mit der Unteren Naturschutzbehörde führten zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. Das Landratsamt lehnte die Ausgleichsfläche weiterhin als ungeeignet ab.
Der Bauausschuss nahm zur Kenntnis, dass durch die vom Bauwerber vorgeschlagene Ausgleichsfläche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach keine Einigung zu erzielen sei. Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt. Der Bauwerber wurde aufgefordert, eine geeignete Alternativfläche zu benennen, die vom Landratsamt Miesbach akzeptiert würde. Bis zur Klärung des Ausgleichs ruht das Verfahren.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Befreiung von der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik-und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“, 83629 Weyarn, Seidinger Str. 9.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Zuge der derzeit großzügigen staatlichen Fördermöglichkeiten für Heizanlagen­erneuerungen bzw. -austausch plant der Eigentümer des Grundstückes Seidinger Str. 9 in Weyarn auf umweltfreundlichere Energieträger umzustellen mit folgender Begründung:
Ein Baustein bei dieser Maßnahme ist die Solarthermie. Aus Effizienz-, Kosten- und nicht zuletzt auch aus Umweltschutzgründen wäre eine Montage entsprechender Module an den südseitig ausgerichteten Balkongeländern (vorwiegend der Balkon im 1. OG) deutlich sinnvoller als auf dem ost- bzw. westseitig geneigten Satteldach des Wohngebäudes.
Nach einem Beratungsgespräch mit einem Fachbetrieb wären – je nach Leistung eines Solarthermiemoduls – mindestens sechs Module, wahrscheinlich aber nicht mehr als zehn Module notwendig.
Die Effizienzgründe wären in erster Linie folgende:
  • deutlich günstigere Sonneneinstrahlungsvoraussetzungen und -winkel als (unaufgeständert) auf den Dachflächen
  • kaum erwartbare Bedeckung mit Schnee im Winter (also gerade zur Kernzeit von Warmwasserbedarf für die Gebäudeheizung) und somit deutlich höherer Warmwasserertrag
Zwei beispielhafte Kostengründe:
  • deutliche kürzere Verbindungsstrecken zwischen den Balkon-Modulen und der Heizungsanlage im EG als vom Hausdach dorthin
  • staatliche Fördergelder werden durch eben weniger Installationsaufwand (eine Dachmontage ist deutlich aufwändiger und teurer als die Balkonmontage, kürzere Verbindungsstrecken und deutlich weniger Durchbrucharbeiten - vom Dach bis zur Heizungsanlage müssten u.a. drei (Beton)decken durchbrochen werden - schlagen sich ebenfalls in der Kostenbilanz wieder) in deutlich geringeren Umfang abgerufen
Umweltschutzgründe:
  • durch eine erwartbar deutlich höhere Effizienz des sonnenbetriebenen Teils Heizungsanlage ist weniger (fossiler) Brennstoff notwendig und somit eine geringere Emission von Schadstoffen gegeben
Da die derzeitigen Balkongeländer in Holz ausgeführt sind, die witterungsbedingt eine eher dunkle, graue Färbung aufweisen, würden entsprechend ebenfalls dunkle Module keinen allzu großen farblichen Farbkontrast darstellen.
Ich bitte Sie um wohlwollende Prüfung, ob eine Anbringung entsprechender Module an den Balkonen erfolgen kann. Es kann zugesichert werden, dass die Modulhöhe die derzeitige Balkongeländer- bzw. -brüstungshöhe nicht übersteigen wird.
Die beantragte Anbringung entspricht nicht den Festsetzungen der neu erlassenen Solar­energiesatzung der Gemeinde Weyarn. Es handelt sich hierbei um eine Einzel­fall­ent­scheidung. Der Gemeinderat kann zum Vorhaben eine Befreiung von den Fest­set­zun­gen der Solarenergiesatzung erteilen.
Der Erste Bürgermeister sah bei der konkreten Bauform und der umgebenden Bebauung keine Beeinträchtigung des Ortsbildes.
In der Diskussion wurden folgenden Aspekte vorgebracht:
- Um die Weyarner Energieziele zu erreichen, solle man dem Antrag stattgeben und die Errichtung der Solarthermieanlage, die an dieser Stelle des Hauses am effizientesten ist, erlauben.
- Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sei bei diesem Haus und der Umgebung nicht gegeben.
- Mit Blick auf die erst kürzlich verabschiedete Solarenergieanlagen-Satzung solle aus­drücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.
- Die Firstausrichtung des Hauses müsse in diesem Fall hintanstehen und eine Ausnahme von der Solarenergieanlagensatzung in Kauf genommen werden, weil die Solarthermie­anlage am Balkongeländer größtmögliche Effizienz bringt.
- Man solle, wenn möglich, auf die symmetrische Anbringung der Module achten, um das Haus nicht zu verschandeln.
- Es sei eine Häufung solcher Anträge zu befürchten und der auf dem Dach befindliche Platz würde als ausreichend angesehen
- Es gibt eine große Dachfläche, die genutzt werden könnte. Dann müsste man nicht kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Solarenergieanlagensatzung schon wieder eine Aus­nahme genehmigen.

Der Gemeinderat stellte mehrheitlich fest, dass die geplante Anlage in die Fassade des Balkons ein­be­zogen werden könne und als nicht störend in die Fassadengestaltung integriert angesehen werden könne und gab dem Antrag statt. Es sei darauf zu achten, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt werde und die Anlage, wie im Antrag angegeben, nicht über die Balkonbrüstung hinausrage. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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8. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer alters- und behindertengerechten Wohnung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/54 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg 8, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte für eine erkrankte und körperlich behinderte Angehörige ein altersgerechtes Schlafzimmer mit einem behindertengerechten Badezimmer an das bestehende Wohnhaus anbauen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Nachdem das geplante Bauvorhaben sich außerhalb der Baugrenzen befindet, wäre eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat wäre insbesondere aufgrund des sozialen Aspektes mit einer verträg­li­chen Erweiterung des bestehenden Wohnhauses grundsätzlich einverstanden. Für die weitere Planung wurde der Bauwerber gebeten, eine Bauberatung in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 und 733/23 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Neustürzlham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchte gerne auf seinen Grundstücken im Fichtenweg in Neustürzlham ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 10,00 x 10,00 m errichten. Nordöstlich ist eine Garage mit 7,00 x 6,00 m geplant. Die Zufahrt ist über die Fl.Nr. 733/8, welche sich im Eigentum der Antragsteller befindet, möglich.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Baugrundstück nach Rücksprache und erfolgter Ortseinsicht mit dem Landratsamt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Zu klären war, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfüge. Bezüglich der Art der Nutzung sei darauf zu verweisen, dass die umliegende Bebauung geprägt von Wohnbebauung ist. Eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung sei gegeben. Bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung könnte als Referenzobjekt die Bebauung Am Buchholz 9 und 11 herangezogen werden.
Der Bauausschuss hatte empfohlen: Auf Basis der Beratungsskizze des Planungsbüros Kurz GbR vom 28.04.2021 wird ein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Nebengebäude und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Wattersdorf, Schloßstraße, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne auf deren Grundstück in Wattersdorf ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 11,30 x 7,50 m errichten. Wandhöhe 6,20 m. Östlich des Wohnhauses ist eine Garage sowie ein Stellplatz für Kfz geplant. Die Zufahrt erfolgt über die Schloßstraße. Auf dem Grundstück befinden sich zahlreiche Nebengebäude, die dem Neubau weichen würden. Das Grundstück Fl.Nr. 11 soll im Zuge der Neubebauung geteilt werden.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Es ist zu prüfen, ob das geplante Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfügt. Das nordöstlich gelegene Hauptgebäude „Weyarner Straße 10“ ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage wurde erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das danebenstehende Anwesen „Weyarner Straße 10“ in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zum An- und Umbau des bestehenden Milchviehstalles und Nutzungsänderung einer bestehendenen landwirtschaftl. Halle in eine gewerbli. Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2128 der Gemarkung Holzolling Keltenschanze, 83629 Fentbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beabsichtigt, den bestehenden Milchviehstall an- bzw. umzubauen sowie die bestehende landwirtschaftliche Halle in eine gewerbliche Werkstatt umzuwandeln. Der An- und Umbau des Milchviehstalles wäre privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle in eine gewerbliche Werkstatt wäre ein Vorhaben im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 829 der Gemarkung Holzolling, Seestr. 3 in 83629 Großsseeham; hier Lagetektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne im südlichen Bereich seines Grundstückes ein Bienen­haus mit den Ausmaßen 9,00 m x 2,40 m in Pultdachform für 10 Bienenvölker errichten.
Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass das Bauvorhaben privilegiert ist. Dies war seitens der Fachbehörden zu prüfen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 12.11.2020 mit dem Bauantrag befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich in der Nähe eines Landschafts-schutz­ge­bietes und einer prägenden Aussicht zum Seehamer See. Insofern kann auch bei Vor­liegen einer Privilegierung im geplanten Standort auf freier Flur dem Vorhaben nicht zu­ge­stimmt werden. Es besteht die Möglichkeit, das geplante Bienenhaus bei entsprechender Privilegierung an das bestehende Wirtschaftsgebäude anzugliedern.“
Das Landratsamt Miesbach teilt nun mit, dass das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert ist unter folgenden Auflagen:
  • Eine dauerhafte Besetzung des Bienenhauses mit 10 Bienenvölkern wird gefordert.
  • Bei Aufgabe der Bienenhaltung ist das Gebäude auf Kosten des Eigentümers zu entfernen.
Die Abteilung Fachlicher Naturschutz im Landratsamt fordert zum Ausgleich eine Eingrünung mittels Pflanzung von mindestens 4 heimischen Sträuchern entlang der Westseite des Bienenhauses.
Im Gemeinderat wurde der Standort nach wie vor als kritisch gesehen, da er weit entfernt vom Haus und nah am Seeufer liege.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben sowie der Lage­tektur nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB unter der Bedingung, dass eine dauerhafte Beset­zung des Bienenhauses mit 10 Bienenvölkern erforderlich sei. Bei Aufgabe der Bienen­haltung sei das Gebäude auf Kosten des Eigentümers zu entfernen. Als natur­schutz­fach­licher Ausgleich sind gemäß der Auflage der Fachstelle Fachlicher Naturschutz ent­lang der Westseite des Bienenhauses mind. 4 heimische Sträucher zu pflanzen.
Vorsorglich wurde darauf hingewiesen, dass der südlich des Grundstücks verlaufende öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 832 der Gemarkung Holzolling von den Anliegern selbst zu unterhalten sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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13. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von fünf Gewerbeeinheiten und einer Wohnung an die bestehende Kletterhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 30, 83629 Weyarn; hier Austauschpläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne nordwestlich an die bestehende Kletterhalle fünf anstatt bisher beantragt vier Ge­wer­be­einheiten mit einer Betriebsleiterwohnung errichten. Die Einheit 1, die vorher über zwei Geschosse geplant war, ist nun in zwei Einheiten aufgeteilt worden. Die äußere Hülle bleibe dabei unverändert.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet Nr. 61 „Am Weigelfeld Nord“ (5. Änderung).
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 12.11.2020 mit dem Antrag befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Einem Genehmigungsfreistellungsverfahren kann aufgrund der Komplexität des Vor­ha­bens nicht zugestimmt werden. Sofern das Vor­haben den Festsetzungen des Bebau­ungs­plans entspricht, wird das gemeindliche Ein­vernehmen erteilt. Eine Befreiung von den Ab­wei­chungen der Baugrenzen wird nicht in Aus­sicht gestellt.
Bezüglich der Stellplätze wird das Landratsamt Miesbach gebeten, vor Betriebsaufnahme des geplanten Anbaus dem Bauherrn einen Nachweis über deren Herstellung aufzu­er­le­gen.“
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Ein­vernehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass derzeit noch nicht alle Stellplätze, die im letzten Bebauungsplan für die Kletterhalle fest­gelegt wurden, erstellt seien. Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, vom Bau­herrn vor Betriebsaufnahme des geplanten Anbaus einen Nachweis (incl. dinglicher Siche­rung bei einer Grundstücksteilung) über die Herstellung der Stellplätze aufzu­er­le­gen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung zur Verlängerung des Vordaches eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/1 der Gemarkung Wattersdorf in 83629 Neukirchen, Reinthalerstr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne östlich an sein bestehendes Nebengebäude/Garage das Vordach um 4,50 m verlängern. Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebautes Grund­stück im Außenbereich dargestellt.
Eine Baugenehmigung könnte im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstiges Vorhaben im Außenbereich) erteilt werden, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen sowie die Erschließung gesichert sei.
Nach Rücksprache des Bauherrn mit der Kreisbauabteilung im Landratsamt Miesbach könnte das Bauvorhaben als solches genehmigt werden. Voraussetzung sei jedoch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 133 der Gemarkung Wattersdorf, Wattersdorfer Straße 9, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö beratend 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von den vormaligen Eigentümern wurde 2020 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern gestellt. Dieser wurde vom Landratsamt Miesbach im Februar 2021 genehmigt.
Der neue Eigentümer hat anstatt von zwei Wohnhäusern einen Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen Privatweg.
Hinsichtlich einer Überprüfung der Einfügung des geplanten Bauvorhabens empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den Bauwerber aufzufordern, bis zur nächsten Bauausschusssitzung ein Schaugerüst jeweils mit der Süd- und Nordfassade aufzustellen.
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 16
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17. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö 17
Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr