Datum: 08.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer bestehenden Lagerhalle zur Pressenhalle und Montage und Verkauf von Elektrofahrrädern auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 15, 83629 Weyarn.
5 Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung und Erneuerung des östlichen Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses und Umbau der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1742/1 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 30, 83629 Naring.
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung eines Wohn- und Bäckereigebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 431 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg 9, 83629 Weyarn.
7 Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem bisherigen Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/31 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.
8 Erlass einer Ortsgestaltungssatzung.
9 Festlegung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 26.09.2021.
10 Unvorhergesehenes.
11 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.06.2021 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 22.04.2021:
Erwerb eines neuen Pick-Ups für den Bauhof als Ersatzbeschaffung; Bestätigung der dringlichen Beschaffung.
Der Gemeinderat bestätigte den Erwerb eines neuen Toyota Hilux Extra Cab 2,4-1-D-4D 110 kW (150 PS) 6-Stufen-Automatikgetriebe 4x4 gemäß Angebot des Autohauses Pötzinger, 83714 Miesbach in Höhe von brutto 37.462,68 € als Ersatzbeschaffung für den defekten Pick-Up Toyota Hilux Baujahr 2007.
Aus der Sitzung vom 06.05.2021:
Abschluss eines Lager- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung von 250 to Streusalz.
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines neuen Lager- und Dienstleistungs-vertrages mit der Firma SZG Salztankstellen GmbH, 83071 Stephanskirchen, über 250 to Streusalz über weitere 5 Jahre.
Errichtung einer DHL-Paketstation in Weyarn.
Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder sprach sich gegen die Errichtung einer DHL-Paketstation in Weyarn aus, weil befürchtet wurde, dass die Station zur weiteren Verringerung der Betriebszeiten und im schlechtesten Fall sogar zur Schließung des kleinen Postamts in der J.-B.-Zimmermann-Straße führen könnte.
Vergabe der EDV-Dienstleistung Home-Office für die Mitarbeiter des Rathauses.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Vergabe des Auftrags zur Schaffung der Infrastruktur für Mobiles Arbeiten/Homeoffice bis zu einer Höhe von 15.000.- €.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 22.06. und des AK Dorfleben vom 30.06.2021 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Am 17. Juli 2021 fand ganztägig die Strategieklausur zum Abschluss des Leitbild-Prozesses in der IHK-Akademie Westerham statt.
Betty Mehrer berichtete über den Digitalkurs für Senioren – Umgang mit den modernen Medien, den der AK Altersplanung in Zusammenarbeit mit der VHS Oberland an drei Nachmittagen durchgeführt hat. Die Nachfrage war so groß, dass zwei Durchläufe gemacht wurden. Die Veranstaltung wurde zu 50 % durch eine LEADER-Förderung finanziert.

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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer bestehenden Lagerhalle zur Pressenhalle und Montage und Verkauf von Elektrofahrrädern auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 15, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.07.2021 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“. Der bestehende Gebäudekomplex wird von der Firma Fritzmeier Composite GmbH & Co. KG, der Firma Fritzmeier Systems GmbH und M1-Sporttechnik GmbH & Co. KG genutzt.
Die Nutzungsänderung umfasst die bereits bestehende und genehmigte Lagerhalle zur Pressenhalle sowie die Fertigung, Montage und Kommissionierung von Kunststoffformteilen durch die Fritzmeier Composite GmbH & Co. KG, die Lagerung und Kommissionierung von Kabinenteilen durch die Fritzmeier Systems GmbH und die Montage und den Verkauf von Elektrofahrrädern durch die M1-Sporttechnik GmbH & Co. KG.
Der Gemeinderat beschloss, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt wird und erteilte sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung.
Philipp Eikerling bat darum, den Bauherrn auf den Wunsch der Gemeinde hinzuweisen, im Zuge der Umbaumaßnahmen auch Mittel zur Energiegewinnung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung und Erneuerung des östlichen Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses und Umbau der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1742/1 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg 30, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.07.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus energetisch sanieren und das östliche Dachgeschoss erneuern sowie einen Wintergarten abbrechen. Die bisherige Garage soll zu einer Doppelgarage umgebaut und das Dach angehoben werden. Ein Teil des Nebengebäudes wird erneuert.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag unter der Voraussetzung, dass für das Vorhaben eine bauliche Zulässigkeit bestehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung eines Wohn- und Bäckereigebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 431 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg 9, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.07.2021 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte das Wohn- und ehemalige Bäckereigebäude sanieren bzw. in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten umbauen. Mit der Sanierung soll das Gebäude auf den heutigen energetischen Stand gebracht werden.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Bauantrag. Die Straßenentwässerung sowie die Fahrbahn dürften durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem bisherigen Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/31 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.07.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller wollte ursprünglich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 498/27 und 498/31 der Gemarkung Wattersdorf ein Doppelcarport errichten. Nachdem das Bauvorhaben sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Weyarn, Am Schmiedberg“ befindet, wäre dazu eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 10.06.2021 dem Bauvorhaben zugestimmt und gleichzeitig eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt, unter der Voraussetzung einer profilgleichen Verlängerung des Bestandsdaches über den Carports.
Der Antragsteller teilte nunmehr mit, dass inzwischen nur mehr ein Carport errichtet werden soll. Nachdem sein Nachbar das zweite Carport nicht mehr bauen möchte, wäre durch die Baulücke eine profilgleiche Verlängerung des Bestandsdaches nicht mehr möglich. Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück nun ein Carport mit freitragendem Dach aus Blech errichten. Der Gemeinderat lehnte die beantragte halbseitige Errichtung eines Carports ab.
Dem Antragsteller wurde empfohlen, mit seinem südlichen Grundstücknachbarn den Stellplatzgrund zu tauschen, um eine profilgleiche Verlängerung der gewünschten Stellplatzüberdachung an den Bestand errichten zu können.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Ortsgestaltungssatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.06.2021 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Gemeindebürger hat vorgeschlagen, eine Gestaltungssatzung zu erlassen, die die Gestaltung von Häusern genauer vorschreibt. In Bebauungsplänen kann man das dezidiert regeln, im Bereich des § 34 BauGB nur bedingt, da das Einfügegebot einen breiteren Gestaltungsspielraum lässt. Rechtlich ist dies allerdings nicht ganz einfach: Da die Gemeinde Weyarn 20 Ortsteile hat, kann dies in einer einheitlichen Satzung nicht generell geregelt werden.
Der Bauausschuss hat sich mit dem Vorschlag einer Gestaltungssatzung ausführlich befasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Gemeinde Weyarn aus 20 Ortsteilen besteht und bei einer Gültigkeit der Gestaltungssatzung im ganzen Gemeindebereich laut Aussage des für Gestaltungsfragen zuständigen Kreisbaumeisters eine solche Satzung rechtlich angreifbar wäre. Weiterhin besteht in der Gemeinde Weyarn ein hohes Maß an Bebauungsplänen und örtlichen Satzungen mit ortsbezogenen Gestaltungsvorschriften. Auch Architekt Kurz konnte von keinen positiven Erfahrungen im Vollzug von Gestaltungssatzungen berichten.
In unbeplanten Bereichen wird eine individuelle Beratung durch den gemeindlichen Berater oder durch den Kreisbaumeister bevorzugt. Der Erlass einer generellen Gestaltungssatzung wird deshalb vom Bauausschuss abgelehnt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Festlegung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 26.09.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter für die vier Stimmbezirke sowie die zwei Briefwahlbezirke vorgeschlagen:
Stimmbezirk I Weyarn:              Angelika Viellechner, Anschi Hacklinger
Stimmbezirk II Weyarn:              Anton Zwickl, Hans Holzinger
Stimmbezirk III Holzolling:              Josef Floßmann, Florian Holzmann-Penzenstadler
Stimmbezirk IV Neukirchen:    Dr. Franz Demmelmeier, Leonhard Stielner
Briefwahlbezirk I:                      Josef Hatzl, Philipp Eikerling
Briefwahlbezirk II:                      Martin Fertl, Kathi Wacker
Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter wurden, wie vorgeschlagen, festgelegt. Sollten Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter verhindert sein oder absagen, so wurde die Verwaltung ermächtigt, Ersatzpersonen festzulegen.
Die Wahlhelfer-Entschädigung wurde auf 30,-- € festgelegt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Schriftführer, deren Stellvertreter sowie die Wahlhelfer zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 10
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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Verkehrsberuhigter Bereich am Klosteranger; Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen.
Erster Bürgermeister Wöhr berichtete kurz über die weiteren Geschwindigkeitsmessungen, die gegenüber der Zeit vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs keine großen Veränderungen gebracht hätten.
Stadtradeln.
Philipp Eikerling informierte: Das Stadtradeln sei heuer ein großer Erfolg, es haben sich mehr als 100 Teilnehmer aus der Gemeinde angemeldet, die bereits annähernd 20.000 km geradelt sind. Damit konnten 300 to CO2 eingespart werden.
Die Abschlussveranstaltung mit Siegerehrung fand am 09.07. um 19.00 Uhr an der WeyHalla statt.
Aufforstungsaktion der SWM.
Georg Grabichler informierte über einen Pressebericht aus dem Merkur über die Aktivitäten der Stadt München zur Aufforstung von Grünflächen. Die betroffene Gemeinde hatte sich dagegen ausgesprochen. Das Thema war auch in der Juni-Sitzung des Weyarner Gemeinderats auf der Tagesordnung, die Forstverwaltung der Stadt München stellte den Antrag, ein Dauergrünlandgrundstück in eine aufgeforstete Fläche umzuwandeln. Grabichler wies darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen möglichst erhalten blieben sollten.

Datenstand vom 16.07.2021 09:06 Uhr