Datum: 05.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag eines Bürgers auf Tempo-30 Hochlandweg/Stürzlhamer Straße, Neukirchen.
5 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines gewerblich genutzten Lagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 10 a, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.
6 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Anbau einer Maschinenhalle an die bestehende Schreinerei auf dem Grundstück Fl.Nrn. 2528, 2528/1 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 10a, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.
7 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach" zur Verlängerung der bestehenden Lager- und Abbundhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2398 der Gemarkung Holzolling, Rudolf-Groeschel-Weg 7, 83629 Fentbach.
8 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Rinderstalles und Neubau eines Mutterkuhlaufstalles auf dem Grundstücken Fl.Nrn. 2525 und 2754 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 12, 83629 Weyarn.
9 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal 13, 83629 Naring.
10 PV-Freiflächenanlagen; Meinungsbild zur Errichtung von PV-Anlagen entlang der Autobahn.
11 Widmung des Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2073, Miesbacher Straße, als beschränkt öffentlicher Weg.
12 Jahresabschluss 2019 inkl. konsolidiertem Jahresabschluss; Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses und Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
13 Verbesserung des gemeindlichen Radwegenetzes; Festlegung der Prioritätenliste.
14 ÖPNV; Einführung einer kostenlosen Seniorenkarte in der Gemeinde Weyarn.
15 Aufforstungen der LH München.
16 Prävention vor Hochwasser und Sturzflutschäden und Maßnahmenanträge von Gemeindebürgern.
17 Unvorhergesehenes.
18 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 10.06.2021:
Erwerb eines neuen Radladers für den Bauhof – Ersatzbeschaffung.
Der Gemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung eines neuen Volvo Kompakt-Radladers zum Angebotspreis in Höhe von brutto 68.363,12 € zzgl. Ladeschaufel in Höhe von brutto 5.539,45 €. Ein Reserverad sollte nicht angeschafft werden, sodass sich der Preis um diese Kosten in Höhe von ca. 1.000.- € verringern würde.

Anfrage wegen Errichtung eines kirchenunabhängigen Waldfriedhofs; Meinungsbildung zur Verfügungstellung eines gemeindlichen Grundstücks bzw. der Übernahme in gemeindliche Trägerschaft.
Der Gemeinderat lehnte einen Waldfriedhof in der Gemeinde angesichts einer bereits bestehenden Vielzahl von Friedhöfen und des zusätzlichen Flächenverbrauches ab.

Glasfaseranschluss Rathaus; Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch Corwese und der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern, das Angebot der Telekom zur Errichtung einer Glasfaseranbindung für das Rathaus anzunehmen.
Die notwendigen Förderunterlagen sollen seitens der Verwaltung erstellt und eingereicht werden. Nach Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. nach Erhalt der Förderzusage / des Förderbescheides soll die Beauftragung der Telekom durch die Verwaltung erfolgen.
Erster Bürgermeister Wöhr ergänzte, dass der Förderbescheid mittlerweile eingegangen und die Beauftragung erfolgt ist. 

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK EU vom 28.06. und des AK Bücherei vom 30.07.2021 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Am 06.07. hat eine gemeinsame Sitzung des AK EU und des AK Ortsgestaltung und Verkehr unter dem Motto „Zukunftswerkstatt Verkehr und Mobilität“ stattgefunden. Anschi Hacklinger hat die Sitzung geleitet. Es wurden die Erwartungen der Anwesenden besprochen sowie eine Themensammlung zu neuralgischen Punkten, Verbesserungsvorschlägen etc. erstellt. Ob ein neuer AK gegründet werden soll, blieb noch offen. Das Protokoll des Treffens wurde den Mitgliedern des Gemeinderats, des Steuerungsgremiums und den Rathausmitarbeitern übermittelt. 
Am 17.07. hat das Seminar zum „Leitbild-Prozess der Gemeinde Weyarn“ stattgefunden. Erster Bürgermeister Wöhr dankt nochmals allen Teilnehmern. Es war ein intensiver und effektiver Tag in bester Arbeitsatmosphäre. Die beiden Moderatorinnen erarbeiten gerade eine Dokumentation der Veranstaltung, die Grundlage für die abschließende Formulierung des Leitbilds sein sollte. Dies soll in einer – wenn möglich von Frau Franke oder Frau Pavoni moderierten – Sitzung des Strategieausschusses, in dem Vertreter aller Gemeindefraktionen sowie aus dem Steuerungsgremium Mitglieder sind, erfolgen. In dieser Sitzung geht es darum:
- die Präambel (Erklärung/Vorwort) formulieren. Sie informiert über Genese, Aufgabe und Verbindlichkeit des Leitbilds.
- Formulierung des Oberziels – hier ist noch darauf zu achten, dass es eine Formulierung gab, die in einem 1 ½-jährigen Prozess mit Beteiligung des GR, des STG und der Arbeitskreise sowie weiteren Ehrenamtlichen, dem Strategieausschuss und den Bürgern durch mehrere Instanzen ging („Wir wollen ländlicher Raum bleiben. Wir planen unsere Zukunft gemeinsam.“) und eine Formulierung nach der Bürgerwerkstatt („Wir bewahren die bestehenden Werte und unsere Umwelt und entwickeln gemeinsam die Zukunft unserer Heimat im ländlichen Raum als wertschätzende, weltoffene und vielfältige Gemeinschaft aller Generationen.“), die weitere neue Themen aus der Bürgerwerkstatt mit abdecken soll. Jetzt geht es darum, diese beiden Formulierungen, die inhaltlich nicht sehr weit auseinanderliegen, in Eins zu bringen. 
- Strukturierung und Formulierung der Unterleitziele und Entwicklungsziele – bereinigt um konkrete Maßnahmen/Projekte. 
Am Ende beschließt der Gemeinderat das neue Leitbild. Die Ergebnisse sollen wieder in einer Leitbildbroschüre zusammengefasst und einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der Gemeinderat stimmte dem weiteren Vorgehen, wie es beschrieben wurde, zu: Nach der Sommerpause soll eine – moderierte – Strategieausschusssitzung an einem Abend unter der Woche stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag eines Bürgers auf Tempo-30 Hochlandweg/Stürzlhamer Straße, Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Gemeindebürger auf Tempo 30 der Stürzlhamer Straße sowie des Hochlandweges in Neukirchen gestellt. 
Gemeinsam mit dem gemeindlichen Verkehrsreferenten sowie der Polizei hat Bürgermeister Wöhr mit der Verwaltung die Verkehrssituation vor Ort in Augenschein genommen. Als Sofortmaßnahme wurde eine Änderung des gemeindlichen Geschwindigkeitsanzeigers vorgenommen. 
Die Auswertung des Geschwindigkeitsanzeigers im Bereich Ortseingang Stürzlhamer Straße wurde vom gemeindlichen Verkehrsreferenten nach der Änderung erneut wie folgt ausgewertet und beurteilt:
„Erfreulich ist hier die Durchschnittsgeschwindigkeit vom 32,3 km/h Richtung Stürzlham. Es fuhren in den 13 Tagen lediglich 12 Fahrzeuge über 60 km/h. Wobei die höchste Geschwindigkeit bei 66 km/h liegt. Vor der Umstellung fuhren hier noch 135 Fahrzeuge schneller als 80 km/h (in 12 Tagen). Beachtenswert ist die Durchschnittsgeschwindigkeit Richtung Ortsmitte. Sie liegt bei 25 km/h auf der Rückseite des GAZ. Auch hier fuhren nur 12 Fahrzeuge schneller als 60 km/h.“
Die vorgeschlagene Rechts-vor-Links-Regelung sieht die Polizeiinspektion Holzkirchen als nicht zielführend. Diese Regelung würde die Sicherheit eher noch verschlechtern. 
Weiterhin sind mit der Polizeiinspektion Holzkirchen gelegentliche Laserkontrollen vereinbart. Derzeit erscheinen die getroffenen Maßnahmen als ausreichend. 
Der Straßenausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.07.2021 bereits vorberatend mit dem Antrag befasst.
Der Straßenausschuss erachtete die getroffenen Maßnahmen als ausreichend und hat dem Gemeinderat empfohlen, den Antrag auf Beschränkung der Stürzlhamer Straße sowie des Hochlandweges in Neukirchen auf Tempo-30 aufgrund der vom gemeindlichen Verkehrsreferenten ermittelten Zahlen sowie der Empfehlung der Polizei abzulehnen. Ebenso wurde die vorgeschlagene Rechts-vor-Links-Regelung abgelehnt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Straßenausschusses zu.
Philipp Eikerling bittet darum, bei den Geschwindigkeitsmessungen auf die Spitzenwerte zu achten, die aussagekräftiger seien als Durchschnittswerte. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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5. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines gewerblich genutzten Lagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 10 a, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Sonderdilching, 2. Änderung“. Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2017 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 07.12.2017 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 11.12.2017 hat die Gemeinde Weyarn dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO durchgeführt werden soll. Nachdem der Bauherr mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit dem Bauvorhaben beginnen will, ist gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 5 BayBO erneut ein Bauantrag erforderlich. Der Antragsteller hat somit den gleichen Bauantrag wiederum zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Anbau einer Maschinenhalle an die bestehende Schreinerei auf dem Grundstück Fl.Nrn. 2528, 2528/1 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 10a, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Sonderdilching, 2. Änderung“. Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2017 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 07.12.2017 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 11.12.2017 hat die Gemeinde Weyarn dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO durchgeführt werden soll. Nachdem der Bauherr mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit dem Bauvorhaben beginnen will, ist gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 5 BayBO erneut ein Bauantrag erforderlich. Der Antragsteller hat somit den gleichen Bauantrag wiederum zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach" zur Verlängerung der bestehenden Lager- und Abbundhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2398 der Gemarkung Holzolling, Rudolf-Groeschel-Weg 7, 83629 Fentbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Fentbach“ (5. Änderung). Der Antragsteller möchte die bestehende Lager- und Abbundhalle um 7,50 m nach Süden verlängern. Aufgrund der Maße des geplanten Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Der Antragsteller stellte deshalb einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans. Die erforderliche Kostenübernahmeerklärung liegt bereits vor.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, den Bebauungsplan entsprechend dem Antrag des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das baurechtliche Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Rinderstalles und Neubau eines Mutterkuhlaufstalles auf dem Grundstücken Fl.Nrn. 2525 und 2754 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 12, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 02.08.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den durch einen Brand beschädigten Rinderstall sowie ein Nebengebäude abbrechen und dafür nordöstlich des Grundstücks einen Mutterkuhlaufstall errichten. Das Vorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag unter der Voraussetzung zu erteilen, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB handelt und die in den Planunterlagen zum Abriss gekennzeichneten Nebengebäude im Zuge der Neubebauung entfernt werden.
Der Örtliche Wasserversorgungsverein hatte mittlerweile mitgeteilt, dass noch Klärungsbedarf bestehe. Die Wassererschließung schien nicht gesichert, sodass die ordnungsgemäße Erschließung noch nicht bescheinigt werden könne. Die Gemeinde werde das Landratsamt als die zuständige Genehmigungsbehörde darauf hinweisen.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal 13, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereichen gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstückseigentümer hat bereits zwei Bauvoranfragen eingereicht. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2020 grundsätzlich beschlossen, dass er sich eine Bebauung der noch unbebauten östlichen Grundstücksfläche neben der Hausnummer 13 mit einer zusätzlichen Liegenschaft vorstellen kann. In der Sitzung am 12.11.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die geplante Erschließung für das südöstliche Gebäude mit zwei tieferliegenden Garagen als Gefahrenpunkt gesehen wird. Aus den Garagen könnte nur rückwärts in unübersicht­licher Stelle auf die Straße gefahren werden. Dies ergibt ein nicht akzeptables Gefahren­potenzial. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle maximal ein Einfamilienhaus für ver­tret­bar gehalten. Das Garagengebäude ist so zu situieren, dass auch auf dem Grundstück eine Wendemöglichkeit besteht. Das Einfamilienhaus ist deshalb mit einer Größe von 9,50 m x 14 m vorstellbar.
Der Antragsteller hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit der Größe von 9,70 m x 13 m eingereicht.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, grundsätzlich zur Lage und zur Baumasse das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Nach Einschätzung des Bauausschusses entsprechen die Außengestaltung der Fassade und die zusätzlichen zahlreichen Fensterformate nicht der ortsüblichen Bauweise, die sich einfügt. Insbesondere auch die Garage sollte ein ortsübliches Satteldach erhalten. Dem Bauwerber wurde dringend eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister empfohlen.
Weiterhin müsse die Anzahl der Stellplätze für zwei Wohneinheiten angepasst werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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10. PV-Freiflächenanlagen; Meinungsbild zur Errichtung von PV-Anlagen entlang der Autobahn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beratend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Energieausschusssitzung am 18.03.2021 wurden die Mitglieder des Energieausschusses gebeten, auf der Grundlage der gesammelten Informationen in ihren Fraktionen ein Meinungsbild einzuholen, inwiefern die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlang der Autobahn forciert werden soll. Der Erste Bürgermeister hat einen Plan mit den möglichen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von PV-Freiflächenanlagen entlang der BAB 8, im Bereich von bis zu 100 m Entfernung vom Straßenverlauf, an die Ausschussmitglieder verteilt. Für sämtliche Maßnahmen müsste die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen.
In der Sitzung sollte das weitere Vorgehen vereinbart werden: 
1) Soll auf Interessenten wie Bayernwerk, SWM u.a. mit Vorschlägen zugegangen werden?
2) Werden kleinere Anlagen, die auch Grundeigentümer selbst betreiben können, bevorzugt, oder große? 
Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen. Anträge und Bewerbungen werden methodisch als Einzelprüfungen behandelt. Vorrangig soll das Potenzial der Dächer ausgeschöpft werden, ehe wertvolle (landwirtschaftliche) Freiflächen mit Anlagen verbaut würden. Für den Fall, dass der Ausbau der Dachanlagen nicht weiter vorankommt, wird der Energieausschuss nach geeigneten Maßnahmen Ausschau halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Widmung des Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2073, Miesbacher Straße, als beschränkt öffentlicher Weg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Geh- und Radweg, der parallel zur Staatsstraße 2073 (Miesbacher Straße) verläuft, wurde im Rahmen der Dorfentwicklungsmaßnahme errichtet. Nach Durchführung der Vermessungsarbeiten soll der Geh- und Radweg nun als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet werden.
Der Gemeinderat beschloss, den Geh- und Radweg als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Jahresabschluss 2019 inkl. konsolidiertem Jahresabschluss; Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses und Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die stellv. Vorsitzende des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses Angelika Viellechner übernimmt das Wort. 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss am 27.07.2021 lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor; sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen. Die Belege des Jahres 2019 wurden geprüft.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungs-mäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Werten fest:
Bilanz:
Summe der Vermögensrechnung         38.619.519,78 €
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis        -138.514,79 €
Außerordentliches Jahresergebnis         351.481,24 €
Jahresergebnis                                                 212.966,45 €
Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln               2.720.040,64 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit             1.038.383,33 €
Saldo aus Investitionstätigkeit                        588.105,82 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                     -304.247,63 €
Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen            12.018,59 €
Endbestand an Finanzmitteln           4.054.300,75 €
Beschluss 1:
Der Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2019 werden festgestellt und dem Gemeinderat die Entlastung des Bürgermeisters entsprechend vorgeschlagen.
Ebenfalls wird der konsolidierte Abschluss zur Kenntnis genommen und unter dem Vorbehalt der finalen Fassung (Chancen /Risiken fehlten noch) beschlossen. Bis zur Erstellung des Protokolls wurde der Bericht von der Verwaltung vorgelegt.
Beschluss 2:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 wird festgestellt.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr bedankt sich bei Angelika Viellechner und dem Rechnungsprüfungsausschuss für die sorgfältige Rechnungsprüfung und das ihm und der Verwaltung gegenüber ausgesprochene Vertrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Verbesserung des gemeindlichen Radwegenetzes; Festlegung der Prioritätenliste.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Straßenausschuss hatte als Beschlussempfehlung für den Gemeinderat zur Verbesserung des gemeindlichen Radwegenetzes folgende Ziele festgelegt:
1. Radwegverbindung Gewerbegebiet Am Weiglfeld – Valley entlang der BAB-Brücke
2. Radweg Miesbach - Weyarn 
3. Fahrradtaugliche Forstwegeverbindung Holzolling – Weyarn/Teilrealisierung. Es muss nur ein Teil der Strecke befestigt bzw. hergestellt werden. Das obere Teilstück scheint ausreichend befestigt zu sein, um es befahren zu können.
4. Radweg Fentbach – Mittenkirchen
5. Radwegeverbindung Bruck-Wattersdorf

Die Maßnahmen 1-3. sind prior und in der entsprechenden Reihenfolge nach und nach abzuarbeiten. 
Der Gemeinderat stimmte den Empfehlungen des Straßenausschusses zu: Die Maßnahmen 1 bis 3 werden in dieser Reihenfolge abgearbeitet, anschließend wird sich der Straßenausschuss erneut mit den Maßnahmen 4 und 5 befassen.
Nach Fertigstellung der Maßnahmen sind die Punkte 4 und 5 dem Straßenausschuss erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. ÖPNV; Einführung einer kostenlosen Seniorenkarte in der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Betty Mehrer hatte in der Gemeinderatssitzung am 08.07. angeregt, sich mit dem Thema „kostenlose Seniorenkarte für den ÖPNV“ zu beschäftigen. Es hat ein Informationsgespräch dazu mit der zuständigen DB regional-Stelle stattgefunden. 
Bei einem Vergleich mit Fischbachau (Einwohnerzahl 6.145), die eine ähnlich schlechte ÖPNV-Anbindung haben, wurde hochgerechnet, dass ca. 18.000 € jährliche Kosten realistisch erscheinen. Eine jährliche Kündigung sei möglich. Die Ausgabe und „Personalisierung“ der Karte muss seitens der Verwaltung geleistet werden. In der Gemeinde leben derzeit ca. 500 Personen im Alter zwischen 65 und 80 Jahren.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die kostenlose Seniorenkarte für den ÖPNV ein Jahr lang im Testbetrieb für Personen ab 70 Jahren in der Gemeinde Weyarn einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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15. Aufforstungen der LH München.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das AELF hat der Stellungnahme der Gemeinde Weyarn nicht entsprochen. Der Aufforstungsantrag wurde positiv entschieden. 
Die Gemeinde kann nun fristgebunden Widerspruch einlegen.
Der Vorschlag, dass der Gemeinderat die Genehmigung zur Kenntnis nimmt und keine weiteren Maßnahmen veranlassen wird, wurde abgelehnt. 
Die Mehrheit sprach sich dafür aus, dass der Erste Bürgermeister beauftragt werden solle, auf politischer Ebene den Münchner Oberbürgermeister zu bitten, die Gemeinde Weyarn angesichts anderweitiger Belastungen zugunsten der Stadt München (z.B. Stromgewinnung, Trinkwassergewinnung) von dem Export von Ausgleichsflächen auf die Weyarner Gemeindeflur abzusehen und solche Maßnahmen vorrangig auf Flächen in ansonsten unbelasteten Gemeinden umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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16. Prävention vor Hochwasser und Sturzflutschäden und Maßnahmenanträge von Gemeindebürgern.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der teilweise seit Jahrzehnten stärksten Sturzflut mit Hagelschauer am 26.07.2021 liegen zahlreiche Anträge vor, die gemeindliche Maßnahmen fordern.
Besonders betroffen von der Sturzflut war Stürzlham, wo ein Anwesen wegen Ölschadens unbewohnbar wurde. Aber auch in den Ortsteilen Weyarn, Thalham, Pienzenau, Naring, Esterndorf, Holzolling, Fentbach und Großseeham waren zahlreiche Kellerüberflutungen zu verzeichnen. Diesmal waren Anwesen von Überflutungen betroffen, die noch nie Probleme hatten. Es waren ca. 250 Feuerwehrleute bis zum Mittag des darauffolgenden Tages im Einsatz. Erster Bürgermeister Wöhr sprach öffentlich den Dank der Gemeinde an die Feuerwehren für ihre hervorragende Einsatzbereitschaft aus.
Gerade in der Kommandanten-Dienstbesprechung eine Woche vor dem Ereignis hatte man sich mit dem Thema befasst und war der Meinung gewesen, dass man Niederschlagsereignisse Griff habe. Das letzte Ereignis erfordere nun jedoch eine Neubewertung bisheriger Erfahrungen.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass die Gemeinde zum Schutz vor solchen Ereignissen auch bislang ständig nachbessert und in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung erneut Maßnahmen im sechsstelligen Bereich zum Zuschlag anständen. Leider sei es noch immer nicht selbstverständlich, dass Keller wasserdicht nachgerüstet würden. Auch die Elementarversicherung für solche Ereignisse sei noch keine Selbstverständlichkeit. Zum Teil bestehe die irrtümliche Erwartung, dass eine Straßenentwässerung solche Sturzfluten bewältigen könne. Die üblichen Versickerungsmaßnahmen reichten bei solchen Mengen nicht aus. Ein Schutz könne in der Regel nur durch oberirdische Ableitungen gewährleistet werden, was jedoch sehr teuer sei und zudem auch nur mit Einverständnis der Grundeigentümer gehe. Ein weiteres Problem sei, dass derzeit nur Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern staatlich gefördert seien. Öffentliche oder private präventive Maßnahmen müssten die Kommune und/oder die Betroffenen bislang alleine tragen. 
Das Öffnen gemeindlicher Abwasserkanaldeckel zum Ableiten von Sturzfluten sei keine Lösung. Das Abwasser werde mittels Pumpen bis zum Klärwerk nach Feldkirchen-Westerham gepumpt. Diese seien durch die normalen Deckel-Belüftungseinlässe schon stark ausgelastet. Eine zusätzliche Belastung durch das Öffnen und Fluten mit Oberflächenwasser führe zur Überlastung der Pumpen, am 26.07. sogar zur Flutung des Notstromaggregats. Glücklicherweise konnte durch „Noteinsätze“ unseres Dienstleisters der Zusammenbruch des Kanalnetzes verhindert werden. 
Zudem führe eine zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser letztlich dazu, dass zurückgestautes Abwasser das eigene Anwesen oder auch den Keller des tieferliegenden Nachbarn mit hervortretenden Exkrementen über die Ableitung unter Druck schnell fluten könne. Rückschlagventile seien in den Häusern nur teilweise verbaut. Das Kommunalunternehmen habe veranlasst, dass die Kanaldeckel durch verschraubbare Deckel ausgetauscht und so vor dem unbefugten Öffnen geschützt würden.
Am 03.08.2021 wurden dem Landkreis Miesbach von der Staatsregierung für das außergewöhnliche Starkregenereignis, welches sich auf der Vorstufe eines K-Falles bewegt hat, besondere Soforthilfen für Geschädigte zugesagt. Dies wurde vom Ersten Bürgermeister ausdrücklich begrüßt.
1. Antrag Feuerwehr Weyarn
Die Feuerwehr Weyarn schlug vor, fünf zusätzliche Hochleistungspumpen und zwei Stromaggregate für das ganze Gemeindegebiet zu erwerben, die in Weyarn deponiert werden sollten. Zusätzlich sollten befüllte Sandsäcke vor Ort eingelagert werden.
2. Anträge Gemeindebürger
Eine Reihe von Gemeindebürgern hat vor dem Gemeinderat Anträge als Tischvorlage zur Kenntnis gebracht. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde jährliche Mittel zur Gewässerpflege Dritter Ordnung nach dem Gewässerpflegeplan ausgebe. Man werde hier wohl künftig noch mehr investieren müssen. 
Hinzu komme nun das Problem von zunehmenden Sturzfluten. Auch hier wäre es sinnvoll, einen Aktionsplan zu entwickeln, mit dem öffentliche Präventivmaßnahmen priorisiert werden könnten. 
Dies könne die Verwaltung mangels Fachkenntnissen nicht selbst leisten. Die Hauseigentümer müssten selbst für den Schutz ihrer Häuser investieren, zum Teil werde auch hier eine fachkundige Beurteilung der neuen Gefährdungslage sinnvoll sein. Der Erste Bürgermeister schlug vor, dass sich die Gemeinde für das staatliche „Sonderförderprogramm gegen Sturzfluten“ bewerben soll. Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können. Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sogenanntem wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet. Die Fördersumme beträgt bis zu 200.000 €. Davon müssen Kommunen ca. 25 Prozent selbst tragen. Das Förderprogramm sei zwar offiziell noch nicht für 2021 verlängert worden. Das Wasserwirtschaftsamt rechne aber aufgrund der aktuellen Gefährdungslage damit.
Als Sofortmaßnahme hat die Verwaltung fünf Pumpen und zwei Stromaggregate im Finanzvolumen von insgesamt 16 095,61 € netto bestellt. Weiterhin werde von der Verwaltung geklärt, ob und wo Sandsäcke vorsorglich eingelagert werden können. Der Gemeinderat genehmigte die Beschaffung und das weitere Vorgehen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, sich um eine Aufnahme in das staatliche Förderprogramm zu bewerben, nach Förderzusage eine Ausschreibung vorzunehmen und im Haushalt entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe der bereitzustellenden Mittel wird in der nichtöffentlichen Sitzung bestimmt. Parallel zur Bewerbung der Gemeinde soll beim Landkreis angefragt werden, ob es auf Landkreisebene Planungen in diese Richtung gebe und von dieser Seite Untersuchungen vorgenommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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17. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 17
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18. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 18
Datenstand vom 07.09.2021 08:25 Uhr