Datum: 09.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2021.
2 Bestellung von Andreas Gast zum gemeindlichen Wasserwart.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des bestehenden Gärfutterbehälters in ein Hackschnitzellager auf dem Grundstück Fl.Nr. 890 der Gemarkung Wattersdorf, Saliterweg 2, 83629 Thalham.
7 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf, Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Straße 3, 83629 Kleinseeham.
9 37. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung; Spende von Gemeinderat und Verwaltung.
10 Bericht aus den Schulverbänden.
11 Corona-Pandemie: Fortschreibung der Sicherheitsmaßnahmen für Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse.
12 Unvorhergesehenes.
13 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.11.2021 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bestellung von Andreas Gast zum gemeindlichen Wasserwart.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der langjährige gemeindliche Wasserreferent Karl Spitzer war in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2021 verabschiedet worden. In der Nachfolge wurde Andreas Gast offiziell zum gemeindlichen Wasserwart ausgebildet werden. Er ist seit Oktober 2017 Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs und hat im Jahr 2021 die Prüfung zum Wassermeister absolviert.
Der Gemeinderat bestellte Andreas Gast zum gemeindlichen Wasserwart.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 07.10.2021:
Vergabe Glasfaserhausanschluss Grundschule Weyarn.
Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern, das Angebot der Telekom zur Errichtung einer Glasfaseranbindung für die Schule anzunehmen. Die Angebotssumme beträgt 67.151,29 € brutto. Nach der Förderzusage in Höhe von 50.000.- € wurde der Auftrag mittlerweile vergeben.
Energetische Sanierung der Flutlichtanlage des TSV Weyarn – Zuschussantrag und Fortschreibung des Pachtvertrags.
Die Maßnahme zur Umrüstung der Flutlichtanlage des TSV wurde von der Gemeinde insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen energetischen Ziele begrüßt. 
Als gemeindlicher Zuschuss wurden auf Antrag 10.000.- € beschlossen, die im Haushaltsjahr 2022 zur Auszahlung kommen können. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 vorzusehen.

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Bücherei vom 24.11. und des AK EU vom 29.11.2021 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Die Arbeitskreise wurden darum gebeten, wie alle Jahre ihre Budgetanmeldungen für 2022 einzureichen. Für den 19. Januar ist die Budgetsitzung des Steuerungsgremiums angesetzt (evtl. als Online-Sitzung), um die AK-Budgets rechtzeitig für die Haushaltsplanungen 2022 einreichen zu können.

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5. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Landratsamt Miesbach hatte die Bauvoranfrage mit Bescheid vom 02.04.2015 genehmigt. Die Geltungsdauer des Vorbescheides war 2018 und 2020 jeweils um zwei weitere Jahre verlängert worden. Da die derzeitige Geltungsdauer im April 2022 ausläuft, beantragte die Gemeinde Weyarn als Eigentümerin des Grundstücks eine weitere Verlängerung des Vorbescheids.
Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des bestehenden Gärfutterbehälters in ein Hackschnitzellager auf dem Grundstück Fl.Nr. 890 der Gemarkung Wattersdorf, Saliterweg 2, 83629 Thalham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beratend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das an das landwirtschaftliche Anwesen angebaute Grünfuttersilo sollte ursprünglich abgebrochen werden. Das Anwesen „Saliterweg 2“ ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt. Der Anbau soll nun erhalten bleiben und als Hackschnitzellager umgenutzt werden.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte das Einvernehmen zur Umnutzung des bestehenden Gärfutterbehälters in ein Hackschnitzellager.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf, Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bereits im Mai 2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreispänners (11,53 m² x 20,70 m²) mit Garagengebäude eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Bauvoranfrage befürwortet und das Landratsamt Miesbach diese mit Bescheid vom 30.11.2020 für zulässig befunden.
Der neue Eigentümer des Grundstücks hat jetzt einen Bauantrag eingereicht; eine geringfügige Erhöhung des Gebäudes konnte sich das Landratsamt vorstellen. Ein größeres Gebäude bzw. ein Vierspänner wurde vom Landratsamt Miesbach nicht befürwortet.
In Richtung Westen ist mittig des Gebäudes ein Quergiebel geplant und nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung aufgrund eines Bezugsfalls in der Nähe des Bauquartieres zulässig. Die geplante Gebäudehöhe beträgt 9,56 m und entspricht der Höhe des Nachbargebäudes.
Südöstlich angrenzend an das Baugrundstück befindet sich ein öffentlicher Containerstandplatz der VIVO. Hiervon ausgehende Emissionen sind seitens des Bauherrn zu dulden. Eine Verlegung des Containerstandortes ist nicht geplant. Der Bauherr hat bereits eine Mauer zum Containerstandplatz hin errichtet. Das Bauvorhaben befindet sich in direkter Nähe zur vielbefahrenen Münchener Straße und ist im Lärmaktionsplan enthalten. Bzgl. der hohen Lärmemissionen soll der Bauherr darauf hingewiesen werden, dass entsprechende bauliche Maßnahmen zur Minderung des Lärms vorgesehen werden sollten.
Die Gemeinde Weyarn ist nicht in der Lage, die Kappungsgrenze zu prüfen und geht davon aus, dass dies vom Landratsamt Miesbach im Rahmen der Baugenehmigungsprüfung erfolgt.
Die Beurteilung des Bauantrags erfolgte gemäß § 34 BauGB entsprechend des genehmigten Vorbescheids durch das Landratsamt Miesbach. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Sichtdreieck von der gemeindlichen Parkplatzausfahrt zur Staatsstraße gewährleistet werden müsse. Durch die zusätzliche Zufahrt am Ende der Ortsstraße „Rupert-Sigl-Straße“ wird der bisherige Schneeablageplatz entzogen, sodass der Grundstückseigentümer verpflichtet werden sollte, auf seiner Fläche eine Schneeablagerung zu ermöglichen.
Südöstlich angrenzend an das Baugrundstück befindet sich ein öffentlicher Containerstandplatz der VIVO. Hiervon ausgehende Emissionen seien seitens des Bauherrn zu dulden. Eine Verlegung des Containerstandortes sei nicht geplant.
Ebenso müssten Lärmschutz für Staatsstraße und Containerplatz berücksichtigt werden.
Aus den Erfahrungen mit anderen Bauvorhaben wurde dem Bauwerber dringend empfohlen, ausreichende Fahrradstellplätze zur Verfügung zu stellen. 
Da die Möglichkeit besteht, dass vom östlich gelegenen Hang Hangwasser über die Staatsstraße läuft, wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, für eine entsprechende hochwassersichere Bauweise zu sorgen.
Im Übrigen wurde das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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8. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling, Brucker Straße 3, 83629 Kleinseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) Kleinseeham (2. Änderung). Das geplante Bauvorhaben ist jedoch nicht im Bereich der zur Bebauung dargestellten Fläche.
Der Antragsteller begründet den Neubau einer weiteren Doppelgarage damit, dass die bestehende Doppelgarage bereits mit zahlreichen vorhandenen Fahrrädern und Rollern der Bewohner belegt sei. Außerdem benötigen weitere Familienangehörige bald ebenso ein Fahrzeug.
Für die Zulassung des Bauvorhabens ist nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung die Änderung der Außenbereichssatzung erforderlich.
Der Gemeinderat stellte eine Änderung der Außenbereichssatzung in Aussicht, unter der Voraussetzung einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. 37. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung; Spende von Gemeinderat und Verwaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die 37. Spendenaktion „Leser helfen Lesern“ der Heimatzeitung sammelte heuer für pflegende Landkreisbürger und deren pflegebedürftige Angehörige. Sie sollten die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Auszeit in einer geeigneten Unterkunft im Landkreis erhalten – bei Bedarf inklusive Betreuung. Die Auswahl der Begünstigten erfolgte federführend durch den Fachbereich Senioren im Landratsamt.
Die Seniorenbeauftragte Betty Mehrer ergänzte, dass sich auch drei Familien aus Weyarn für das Programm beworben haben.
Wie bereits in den Vorjahren spendete der Gemeinderat das Sitzungsgeld der Dezembersitzung für die Aktion. Der Betrag wurde von der Gemeinde auf 1.000.- € aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bericht aus den Schulverbänden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr informierte:
Die Gemeinde Weyarn ist Mitglied im Grundschulverband und im Mittelschulverband Miesbach sowie im Mittelschulverband der Mangfalltalschule Valley und darüber hinaus im Grundschul- und Mittelschulverband der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, also in insgesamt fünf verschiedenen Schulverbänden. Daneben ist die Gemeinde Weyarn mit der Grundschule Weyarn eigenständiger Sachaufwandsträger für die örtliche Schule. 
Bericht aus dem Schulverband Miesbach: Die Miesbacher Schulverbände planen bei einem Bestandsgebäude den Ausbau des Speichers, was den beiden Schulverbänden zugutekommen soll. Die Investition wird von der Stadt Miesbach durchgeführt, die auch Eigentümerin der Liegenschaft ist und an den Schulverband vermietet. 
Bericht aus dem Schulverband der Grundschule Feldkirchen-Westerham: Überraschend wurde dem Gemeinderat Feldkirchen-Westerham sowie in einer weiteren Sitzung dem Schulverband eine umfangreiche Planung vorgelegt, die den Abbruch der bestehenden Grundschule, einen Neubau der Grundschule, die Verlegung der Vereins-Sportanlagen sowie die Erstellung eines öffentlichen Hallenbades vorsieht. Der Erste Bürgermeister hat im Schulverband geltend gemacht, dass dafür die Absprache und Vereinbarungen mit der Gemeinde erforderlich seien. Da sich der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham noch in der internen Meinungsbildung über das weitere Vorgehen befindet, sei im Moment noch nichts spruchreif. Es sei jedoch unbedingt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schulverbandsmitglieds Weyarn zu achten. 
Der Gemeinderat wird über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten. Sofern konkrete Vorschläge vorlägen, würden ggf. entsprechende Beschlüsse herbeigeführt, die auch vom gemeindlichen Vertreter in der Verbandssitzung zu vertreten seien. Auf die Presseberichterstattung im OVB wurde hingewiesen. 

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11. Corona-Pandemie: Fortschreibung der Sicherheitsmaßnahmen für Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen werden fortgeführt (Masken, Testungen mit den von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellten Tests für alle). 
Für den Fall, dass die Coronalage weiter eskalieren sollte, sodass Sitzungen nicht mehr zur verantworten seien oder gar untersagt werden müssten, sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, notfalls auch eine Hybrid-Sitzung durchführen zu dürfen. 
Hierzu könnte ggf. kurzfristig ein Dienstleister beauftragt werden, nach Auskunft anderer Gemeinden sei dabei mit erheblichen Kosten (ca. 3000 € pro Sitzung) zu rechnen.
Philipp Eikerling meint, man solle auf die Situation vorbereitet sein und daher den Vorratsbeschluss treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Situation tatsächlich eintrete, sei gering, sodass es hoffentlich nicht so weit komme.
Anton Zwickl hält dagegen, dass die hohen Kosten für Hybrid-Sitzungen nicht zu rechtfertigen und die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend seien. Er gibt zu bedenken, dass bei einer noch schlimmeren Coronalage wahrscheinlich auch das Gremium nicht mehr tagen werden.
Franz Demmelmeier fragt, ob ein externer Dienstleister unabdingbar sei. – Der Bürgermeister sagt, ohne diesen würde er keine Hybrid-Sitzung machen. Die Verwaltung könne dies nicht aus eigener Kraft.
Hans Holzinger betont, dass natürlich immer der Präsenzsitzung der Vorzug zu geben sei; dennoch solle man sich die Möglichkeit der Hybrid-Sitzung offenhalten.
Auch Martin Fertl hält die Sicherheitsmaßnahmen für ausreichend; sie haben sich bewährt.
Betty Mehrer spricht sich für den Vorratsbeschluss aus.
Albert Huber fragt, was noch passieren müsse, damit solche Hybrid-Sitzungen stattfinden? Er könne sich nicht vorstellen, dass sich die Coronalage noch weiter verschlimmere und sieht insofern keine Notwendigkeit für den Vorratsbeschluss. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass dies keinesfalls als mangelndes Vertrauen in den Bürgermeister aufgefasst werden dürfe.
Das ist auch für Florian Holzmann nicht der Grund, warum er sich gegen den Beschlussvorschlag ausspricht. Für ihn steht der Aspekt im Vordergrund, dass die Gemeinderäte in das Gremium gewählt worden sind, in dem sie traditionell leibhaftig zusammensitzen, diskutieren und gemeinsam im Plenum entscheiden. 
Auf Nachfrage erläutert Bürgermeister Wöhr: Bei einer Hybrid-Sitzung ist ein Teil der Gemeinderäte anwesend, mindestens aber der Erste Bürgermeister, die übrigen nehmen von zuhause aus teil.
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Hybrid-Sitzungen wird es bis auf Weiteres nicht geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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12. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 12
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13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Teststation Weyarn:
Erster Bürgermeister Wöhr teilt mit, dass die Teststation mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut in andere Räume umziehen wird. Zwar sei der Raum in Stürzlham sehr gut geeignet, es gebe aber kaum Parkmöglichkeiten und entsprechend viele Beschwerden der Anwohner und Grundeigentümer der umliegenden Wiesenflächen, auf denen geparkt werde.
Die Betreiberin der Teststation ist derzeit mit dem TSV wegen einer Nutzung des Sportheims im Gespräch, das bis zur Aufnahme des Spielbetriebs etwa Mitte März verfügbar wäre.
Termine:
Allgemeine Bürgerversammlung (online): Montag, 13.12.2021, 19.00 Uhr.
Der Neujahrsempfang 2022 wurde aufgrund der aktuellen Coronalage erneut abgesagt.

Datenstand vom 21.12.2021 07:56 Uhr