Datum: 07.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters (entfällt wegen Wiederwahl).
2 Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder.
3 Bestätigung des Umlaufbeschlusses Ferienausschuss.
4 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ferienausschusses
5 Einführende Rede des Ersten Bürgermeisters.
6 Beschlussfassung über die Wahl weiterer Bürgermeister / Bürgermeisterinnen.
7 Wahl der weiteren Bürgermeister / Bürgermeisterinnen.
8 Vereidigung des zweiten Bürgermeisters bzw. evtl. weiterer Bürgermeister /Bürgermeisterinnen.
9 Beschlussfassung über das Verfahren für die Besetzung der Ausschüsse und Anzahl der Ausschussmitglieder.
10 Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Weyarn.
11 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Weyarn.
12 Festsetzung des jeweiligen Sitzungstags.
13 Festsetzung der Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.
14 Festsetzung des Anspruchs auf Ersatz für einen Verdienstausfall der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.
15 Festsetzung von Beauftragten (Referenten) und deren Entschädigung.
16 Besetzung und Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Vertreter.
17 Neuentsendung eines Vertreters in die Schulverbände Feldkirchen-Westerham.
18 Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn sowie deren Vertreter.
19 Bestätigung der Bestellung des Ersten Bürgermeisters Leonhard Wöhr zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen des Standesamtsbezirks Weyarn.
20 Bestellung/Bestätigung des Zweiten Bürgermeisters zum weiteren Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen des Standesamtsbezirks Weyarn.
21 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister ab 01.05.2020.
22 Festlegung der Wegstreckenentschädigung des Ersten Bürgermeisters Leonhard Wöhr ab 01.05.2020.
23 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des weiteren Bürgermeisters ab 01.05.2020.
24 Coronakrise: Festlegung eines besonderen Verfügungsrahmens des Ersten Bürgermeisters für evtl. anfallende Anträge auf Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Dauer von drei Monaten.
25 Unvorhergesehenes.
26 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
27 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters (entfällt wegen Wiederwahl).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der Wiederwahl von Leonhard Wöhr als Bürgermeister entfiel gem. Art. 27/IV KWBG eine neuerliche Vereidigung des Ersten Bürgermeisters.

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2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister Leonhard Wöhr nahm den erstmals neugewählten Mitgliedern des Gemeinderats den Eid ab. Dies waren:
Philipp Eikerling,
Angelika Hacklinger,
Johann Holzinger,
Florian Holzmann-Penzenstadler,
Albert Huber,
Anian Rutz,
Leonhard Stielner,
Anton Zwickl. Sie legten nach Art. 31 Abs. 5 GO den folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“
Die neuen Mitglieder des Gemeinderats wurden ordnungsgemäß vereidigt. Der Gemeinderat wurde damit beschluss- und arbeitsfähig.

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3. Bestätigung des Umlaufbeschlusses Ferienausschuss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der vormalige Gemeinderat beschloss im Umlaufverfahren vom 31.03.2020 (Umlaufbeschluss 17:0 ja/nein), mit sofortiger Wirkung in die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts den neuen § 2a gemäß Vorschlag der Verwaltung hinzuzufügen und damit einen Ferienausschuss einzusetzen. Der Gemeinderat besetzte den Ferienausschuss folgendermaßen:
Fraktion        Ausschussmitglied                Stellvertreter
SPD                Franz Demmelmeier        Betty Mehrer
UWG                Martin Fertl                        Silvia Baumgartner
FWG                Angelika Viellechner        Helga Waldherr
WiG                Sebastian Mayer                Johannes Wieser
CSU                Albert Zinsbacher                Georg Grabbichler.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und billigte den Umlaufbeschluss bezüglich der Bildung eines Ferienausschusses für die Zeit vom 01. bis 30. April 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 23.04.2020 wurde  ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Einführende Rede des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

„Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
nachdem ihr nun alle vereidigt seid, ist der Gemeinderat nun beschlussfähig.
Da ich die neuen Gemeinderäte schon einen ganzen Abend mit einer Einweisung in Beschlag genommen habe, möchte ich meine einführenden Worte doch kurz halten.

Ihr habt ein sehr gewichtiges Ehrenamt übernommen. Das belegt auch das Grundgesetz, aus dem ich zitieren darf:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Die Bayerische Verfassung führt weiterhin aus:
„Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesondere ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen. Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben. Für die Selbstverwaltung in der Gemeinde gilt der Grundsatz der Gleichheit der politischen Rechte und Pflichten aller in der Gemeinde wohnenden Staatsbürger.“
Und die Bayerische Gemeindeordnung ergänzt diese Aufgaben weiter:
„… Sie [Anm.: die Gemeinden] bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen [des Art. 29] über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse [Art. 32] bestellt sind. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“
Die Gemeindeordnung bezeichnet den Gemeinderat als „Hauptorgan“ der Gemeinde, womit sie dem Kollegialorgan die wichtigste funktionelle Rolle in der Selbstverwaltung einräumt. Der Gemeinderat ist quasi der Vorstand und zugleich der Aufsichtsrat unserer Gebietskörperschaft.
Das ist eine hohe Verantwortung, die sehr wohl dem Gemeinwohl verpflichtet bleibt und auch von Gerechtigkeit geprägt sein soll.
Die Hälfte von euch ist neu ins Amt gewählt und sicher auch mit Schwung und frischen Ideen hergekommen. Vielleicht sind aber auch manche am Anfang noch ein wenig unsicher. Unsicher, was denn zu tun ist, wie man sich hier im Gremium verhalten soll und was richtig ist. Dazu kann ich sagen, es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Scheut euch nicht, in der Verwaltung nachzufragen. Und auch im Austausch der Argumente lernt man ständig dazu. Entscheiden heißt auch, ab und zu etwas falsch zu machen. Aber auch daraus lernt man und gewinnt Erfahrung .
Ihr tretet in die Fußstapfen des letzten Gemeinderatsgremiums, welches eines einte: Alle wollten das Beste für unsere Gemeinde. Zur Gemeinde gehören unsere Mitbürger, unsere kulturelle Identität, unsere Wirtschaft oder die uns anvertraute Umwelt – um nur einiges zu nennen. Zuweilen gibt es unterschiedliche Meinungen, welcher Weg der nun richtige ist.
Es gilt immer wieder abzuwägen und zu priorisieren. Da kommt nicht immer jeder auf dasselbe Ergebnis. Das gehört gerade zum Wesen der Demokratie und darum gibt es hier 17 unterschiedliche stimmberechtigte Volksvertreter mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen, Alter und Berufen.
Eines zeichnete den Weyarner Gemeinderat bislang aus: Jeder hat Kolleginnen und Kollegen und deren Meinung respektiert und die Sache stand immer im Vordergrund. Und so ist es auch nach heißer Diskussion möglich, nach der Sitzung gemeinsam zum Wirt zu gehen, sobald das wieder möglich ist.
Ein weiteres Merkmal hatte den Weyarner Gemeinderat herausgehoben. Dort wo es möglich ist, sind auch Bürger mit ihren Ideen und ihrem Können einbezogen worden. Der Gemeinderat hat ein ermöglichendes Mitmachklima erzeugt. Ich bin zuversichtlich, Ihr pflegt dies auch weiter so und führt den Leitbildprozess mit Engagement zu Ende.
Ihr kommt aus der gesamten Gemeindeflur und so bringt ihr auch viel Ortskenntnis mit, ohne die es auch in der politischen Arbeit nicht geht. Es gehört auch zu den Aufgaben von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, sich die Sorgen und Anliegen der Bürger vor Ort auch einmal selbst anzuhören, greifbar zu sein.
Und gleich zu Anfang erwartet uns mit der Pandemie eine unserer Nachkriegsgeneration nie bekannte überdimensionale Herausforderung, deren Facetten wir im Moment erst in Umrissen erahnen können. Eines ist aber schon klar – auf den Lorbeeren des letzten Gemeinderates werden wir uns leider nicht ausruhen können. Die nächsten beiden Jahre werden nicht leicht und bislang unbekannte Problemstellungen werden auf uns zukommen.
Der Gemeinderat ist nicht nur das Entscheidungsorgan, das der Verwaltung den Rücken stärkt, sondern ihr seid auch dem Bürgermeister die besten Ratgeber mit euren Kompetenzen.
Ich freue mich, dass ich euch in den kommenden sechs Jahren in der Sorge um das Wohl der Gemeinde zur Seite habe und ich hoffe auf die Fortführung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Ich wünsche euch dabei viel Freude, Erfolg, Erfüllung und innere Zufriedenheit.“

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6. Beschlussfassung über die Wahl weiterer Bürgermeister / Bürgermeisterinnen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, dass ausschließlich ein Zweiter Bürgermeister gewählt werden soll und keine zusätzlichen Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Wahl der weiteren Bürgermeister / Bürgermeisterinnen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Wahlausschuss bestand aus Christel Altenweger und Katja Klee. Die Wahl erfolgte schriftlich in geheimer Abstimmung.
Als Kandidat für den Zweiten Bürgermeister wurde Dr. Franz Demmelmeier, der bisher schon Zweiter Bürgermeister war, vorgeschlagen.
Frau Gemeinderätin Betty Mehrer würdigte Franz Demmelmeier, der mit viel Kompetenz, Sachverstand und persönlichem Einsatz die Funktion des Zweiten Bürgermeisters ausgefüllt hat. Franz Demmelmeier leite seit vielen Jahren ein mittelständisches Unternehmen und verfüge über reichlich Erfahrung in vielen Bereichen, die ihm bei der Ausübung des Bürgermeisteramts zugutekommen.
Herr Erster Bürgermeister Wöhr fragte Herrn Dr. Demmelmeier, ob er als Kandidat zur Verfügung stehe, was dieser bejahte.
Die Wahl in geheimer Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Bewerber Dr. Franz Demmelmeier: 15 Stimmen
Je eine Stimme erhielten Betty Mehrer und Albert Zinsbacher.
Der Erste Bürgermeister stellte aufgrund des Beschlusses des Wahlausschusses fest, dass zum Zweiten Bürgermeister Herr Dr. Franz Demmelmeier gewählt sei. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annehme. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und bedankte sich bei den Mitgliedern des Gremiums für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Herr Erster Bürgermeister Wöhr gratulierte Herrn Dr. Demmelmeier. Er freue sich auf die Fortsetzung der bewährt guten Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 0

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8. Vereidigung des zweiten Bürgermeisters bzw. evtl. weiterer Bürgermeister /Bürgermeisterinnen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Eine neue Vereidigung des Zweiten Bürgermeisters Dr. Franz Demmelmeier war gemäß Art. 27/IV KWBG nicht notwendig, da auch Herr Dr. Demmelmeier wiedergewählt wurde.

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9. Beschlussfassung über das Verfahren für die Besetzung der Ausschüsse und Anzahl der Ausschussmitglieder.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In den Ausschüssen sollen nach Festlegung des Gemeinderates im Wesentlichen die Vorberatung und Informationsvermittlung der Sachverhalte erfolgen. Deshalb einigten sich die Fraktionen CSU, SPD, UWG, Grüne/Bündnis 90 wie bislang im Vorfeld auf fünf Sitze in den Ausschüssen.
Die CSU-Fraktion und der Vertreter der WIGW erklärten die Bildung einer Fraktionsgemeinschaft CSU/Vertreter der WIGW, da für den Vertreter der WIGW als Einzelner keine Fraktionseigenschaft möglich gewesen wäre. Ebenso, dass diese auf ein Los für die Auslosung eines zusätzlichen Fraktionssitzes verzichte.
Der Gemeinderat bestätigte den Los-Verzicht der Fraktionsgemeinschaft CSU/WIGW. Er bestimmte das Ausschussbesetzungsverfahren nach Saint-Laguë/Schepers.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Ausschüsse aus 5 Mitgliedern des Gemeinderats und dem Ersten Bürgermeister bestehen sollen. Einzig dem Rechnungsprüfungsaus­schuss gehört der Erste Bürgermeister nicht an.
Der Gemeinderat beschloss aus diesen Festlegungen resultierend folgende Ausschussbesetzungen:
Gemeinschaft CSU/WIGW:                1 Sitz
SPD:                                                1 Sitz
UWG:                                        1 Sitz
FWG:                                                1 Sitz
Grüne/Bündnis 90:                                1 Sitz
Der Gemeinderat bestellte zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende Ausschüsse:
a)        Finanz- und Haushaltsausschuss
b)        Grundstücks- und Bauausschuss
c)        Straßenausschuss
d)        Kultur- und Sportausschuss
e)        Energieausschuss
f)        Rechnungsprüfungsausschuss
Der nachfolgende temporäre Projektausschuss soll fortgeführt werden:
g) Strategieausschuss für den Leitbild-Prozess

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Geschäftsordnung rückwirkend zum 01.05.2020 und setzte die alte Geschäftsordnung gleichzeitig außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Verwaltung wurde angewiesen, gemäß der nächsten Beschlüsse die Entschädigungssatzung (§ 2) baldmöglichst zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Festsetzung des jeweiligen Sitzungstags.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss als Sitzungstag für den Gemeinderat den Donnerstag von 19.00 bis ca. 22.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Festsetzung der Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, dass die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von je 50,-- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses erhalten.
Die Verwaltung wurde angewiesen, die Entschädigungssatzung entsprechend anzupassen und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Festsetzung des Anspruchs auf Ersatz für einen Verdienstausfall der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung des Anspruchs auf Ersatz für einen Verdienstausfall.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Festsetzung von Beauftragten (Referenten) und deren Entschädigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat bat den Verwaltungsrat des KU, die Bestätigung des bisherigen Wasser- und Kanalbeauftragten Karl Spitzer ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen.
Für die Gemeinde Weyarn wurden die folgenden Beauftragungen bestätigt bzw. fortgeführt:
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen: Dr. Heribert Kuczera
Seniorenbeauftragte: Betty Mehrer
Energiebeauftragte: Dr. Elisabeth Meyer
Straßen- und Verkehrsbeauftragter: Horst Hablowetz
Gebäudebeauftragter: Albert Zinsbacher sen.
Breitbandbeauftragter: Dirk Schattschneider
Brandschutzbeauftragter: Ralph Benda (stellv. Daniel Arbinger)
Jugendbeauftragter: N.N. – Hier bat der Erste Bürgermeister die Fraktionen, sich über geeignete Kandidaten Gedanken zu machen.

Neu eingeführt wurde eine Integrationsbeauftragte. Mit der Wahrnehmung dieser Funktion wurde Frau Marianne Müller beauftragt.
Der Gemeinderat kann jederzeit weitere Beauftragte bestimmen, wenn neue Themen auftauchen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger zu überarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Besetzung und Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Vertreter.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

  1. Rechnungsprüfungsausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 4 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Dr. Franz Demmelmeier
Mitglied                                Stellvertreter
Anton Zwickl                                Florian Holzmann
                                       Katharina Wacker
Albert Huber                                Anian Rutz
Angelika Viellechner                Hans Holzinger jun.
Anschi Hacklinger                        Philipp Eikerling

  1. Grundstücks- und Bauausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied                                Stellvertreter
Georg Grabichler                        Johannes Wieser
Betty Mehrer                                Katharina Wacker
Martin Fertl                                Albert Huber
Hans Holzinger jun.                        Angelika Viellechner
Philipp Eikerling                        Anschi Hacklinger

  1. Straßenausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied                                Stellvertreter
Florian Holzmann                        Albert Zinsbacher
Betty Mehrer                                Dr. Franz Demmelmeier
Anian Rutz                Martin Fertl
Angelika Viellechner                Hans Holzinger jun.
Anschi Hacklinger                Philipp Eikerling

  1. Kultur- und Sportausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied                                Stellvertreter
Albert Zinsbacher                        Johannes Wieser
Katharina Wacker                        Betty Mehrer
Anian Rutz                Martin Fertl
Hans Holzinger jun.                Angelika Viellechner
Anschi Hacklinger                Philipp Eikerling

  1. Finanz- und Haushaltsausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied                                Stellvertreter
Anton Zwickl                                Florian Holzmann
Dr. Franz Demmelmeier                Katharina Wacker
Albert Huber                                Martin Fertl
Angelika Viellechner                Hans Holzinger jun.
Philipp Eikerling                        Anschi Hacklinger

  1. Energieausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied        Stellvertreter
Florian Holzmann        Leonhard Stielner
Betty Mehrer        Dr. Franz Demmelmeier
Martin Fertl        Albert Huber
Hans Holzinger jun.        Angelika Viellechner
Aschi Hacklinger        Philipp Eikerling

  1. Strategieausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder: 5 und 1 Vorsitzender + Teilnehmer aus STG/AKs
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Mitglied        Stellvertreter
Anton Zwickl        Leonhard Stielner
Kathi Wacker        Betty Mehrer
Anian Rutz        Albert Huber
Angelika Viellechner        Hans Holzinger jun.
Anschi Hacklinger        Philipp Eikerling
(zuzügl. Mitglieder aus dem Steuerungsgremium und Mitmachamt: Adriana Carozzi, Julian Dürr, Ute Haury, Dr. Katja Klee, Thomas Knollmann, Dr. Elisabeth Meyer)
Weiterhin teilten die Fraktionen noch ihre Sprecher und Stellvertreter wie folgt mit – die nicht vom Gemeinderat bestätigt werden müssen:
CSU: Albert Zinsbacher, Stellv. Georg Grabichler
SPD: Betty Mehrer, Stellv. Franz Demmelmeier
UWG: Martin Fertl, Stellv. Anian Rutz
FWG: Angelika Viellechner, Stellv. Hans Holzinger jun.
Grüne: Anschi Hacklinger, Stellv. Philipp Eikerling
Der Gemeinderat bestätigte die angeführte Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Vorschläge der einzelnen Fraktionen und bestellte die gesamten genannten Personen zu Ausschussmitgliedern bzw. stellvertretenden Ausschussmitgliedern.
Ebenso wurde als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wieder Dr. Franz Demmelmeier benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Neuentsendung eines Vertreters in die Schulverbände Feldkirchen-Westerham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, abweichend von Art. 9/III BaySchFG Herrn Anian Rutz als gemeindlichen Vertreter in die Verbandsversammlung der Schulverbände der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zu entsenden. Bei Verhinderung von Herrn Rutz wird die Vertretung durch den Ersten Bürgermeister oder dessen Vertreter im Amt selbst wahrgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn sowie deren Vertreter.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat bestellte 5 Mitglieder sowie deren Stellvertreter und einen Vorsitzenden in den Verwaltungsrat der GWW:

Vorsitzender: Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr
Zu Mitgliedern werden bestellt:
Leonhard Stielner
Dr. Franz Demmelmeier
Martin Fertl
Hans Holzinger jun.
Philipp Eikerling

Zu Stellvertretern wurden bestellt:
Anton Zwickl
Betty Mehrer
Anian Rutz
Angelika Viellechner
Anschi Hacklinger

Die Gemeinderatsmitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig und der Erste Bürgermeister wird im Rahmen seiner durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben dafür ebenfalls nicht zusätzlich honoriert.
Weiterhin solle der KU Verwaltungsrat Herrn Karl Spitzer als Kanal- und Wasserbeauftragter ebenfalls wieder bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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19. Bestätigung der Bestellung des Ersten Bürgermeisters Leonhard Wöhr zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen des Standesamtsbezirks Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat bestätigte die Fortführung der Berufung des Ersten Bürgermeisters Leonhard Wöhr zum Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Weyarn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Bestellung/Bestätigung des Zweiten Bürgermeisters zum weiteren Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen des Standesamtsbezirks Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 20

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat bestätigte die Fortführung der Berufung des Zweiten Bürgermeisters Dr. Franz Demmelmeier zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Weyarn.
Der Gemeinderat berief den Zweiten Bürgermeister Dr. Franz Demmelmeier zum Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Weyarn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister ab 01.05.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 21

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 675.- € für den Ersten Bürgermeister ab 01.05.2020. Die festgelegte Summe obliegt den üblichen Lohnsteigerungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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22. Festlegung der Wegstreckenentschädigung des Ersten Bürgermeisters Leonhard Wöhr ab 01.05.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 22

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss, die monatliche Pauschalerstattung in Höhe von 60.- € an den Ersten Bürgermeister für die Nutzung des Privatfahrzeuges wie bisher. Für Dienstreisen außerhalb des Landkreises erfolgt eine Einzelabrechnung mit 0,35 € pro gefahrenen Kilometer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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23. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des weiteren Bürgermeisters ab 01.05.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 23

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 638,73 € für den Zweiten Bürgermeister ab 01.05.2020.
Mit dieser Entschädigung sind bis zu 6 Wochen Urlaubsvertretung im Jahr mit abgegolten. Falls aufgrund besonderer Umstände eine längere Vertretung notwendig ist, wird eine zusätzliche Entschädigung festgelegt von 80 € pro Tag, an dem Tätigkeiten im Rathaus ausgeübt werden. Die maximale Entschädigung gemäß Art. 53 Abs. IV Satz 2 KWBG darf nicht überschritten werden.

Der Zweite Bürgermeister, Herr Dr. Franz Demmelmeier, hat an der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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24. Coronakrise: Festlegung eines besonderen Verfügungsrahmens des Ersten Bürgermeisters für evtl. anfallende Anträge auf Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Dauer von drei Monaten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 24

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen:
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Unternehmen können den Antrag bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.
Die Finanzverwaltung hat auch beschlossen, dass Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen können. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen von der Finanzverwaltung unkompliziert und schnell herabgesetzt. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können zudem auf Antrag erstattet werden. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert. Ebenfalls sind die bayerischen Finanzämter angewiesen, die Grundlagen der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 auf Antrag bei Corona-Problemen herabzusetzen, um die Wirtschaft zu entlasten.
Bereits im Vorfeld der Anträge an das Finanzamt gehen parallel auch bei der Gemeinde Anträge ein, die Vorauszahlungen corona-bedingt zinslos zu stunden. Um den Gewerbetreibenden der Gemeinde Weyarn in der Liquidität entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, den Verfügungsrahmen des Bürgermeisters bei durch die Coronakrise bedingten Anträgen auf zinslose Steuerstundungen bei Gewerbesteuerzahlungen für eine Dauer von drei Monaten auf 50.000 € heraufzusetzen. Bei einer Stundung ist darauf hinzuweisen, dass beim zuständigen Finanzamt längerfristige Anpassungen der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragt werden können.
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu. Die Regelung soll vorläufig bis 31.12.2020 befristet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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25. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 25
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26. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 26

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Beratung über den Antrag von Pfarrer Erwin Sergel und Herrn Martin Reents: Gesellschaftliche und Soziale Angebote und Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Betrag von 5.000.- € im Haushalt 2020 als Zuschuss für die Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Miesbach bereitzustellen.
Vergabe der Brandschutzanlage für das Rathaus.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, für den Brandschutz den Auftrag für die Installation der notwendigen Brandmeldeanlage im denkmalgeschützten Gebäude bis zu einer maximalen Höhe von 49.854,42 € (inkl. MwSt.) zu vergeben. Hierzu ist auch die Ertüchtigung der Elektroinstallation beinhaltet.
Großraumzulage für Gemeinden in der Metropolregion München.
Die Gemeinden Holzkirchen, Weyarn und Valley haben sich hinsichtlich der Gewährung einer anteiligen Großraumzulage für Gemeindemitarbeiter im Februar 2020 auf ein konsolidiertes Vorgehen geeinigt. Dieses wurde von den Gemeinderäten der drei Kommunen mittlerweile bestätigt und Anfang März mit gemeinsamer Pressemeldung bekannt gegeben.
Besetzung der Stelle im gemeindlichen Bauhof.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, Herrn Martin Haas als neuen Bauhofmitarbeiter zum 1.6.2020 einzustellen. Er wird die Nachfolge eines in den Ruhestand tretenden Mitarbeiters antreten.
Aus der Sitzung vom 05.03.2020:
Vergabe Auftrag zur Nachrüstung einer Absturzsicherung an den Hallentoren der Mehrzweckhalle gem. Sicherheitsüberprüfung vom 21.01.2020.
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Erneuerung der Seilführung an den Toren an die Fa. Jöbkes, Unterhaching, zum Angebotspreis von 8.670,82 € brutto.
Erwerb der Vollversion des Rathaus Informations-Systems RIS.
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Vollversion des RIS-Programms zum Preis von rd. 12.300.- € netto inklusive Schulung von der Fa. Komuna, Altdorf.

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27. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 27

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

VIVO-Wertstoffhof Weyarn: Der Erste Bürgermeister informierte, dass ab dem 11.05.2020 wieder eingeschränkte Öffnungszeiten für den Wertstoffhof gelten. Er sei mit der VIVO in Kontakt und habe auch angeboten, mit manpower zu unterstützen; es gebe jemanden, der dazu bereit wäre.

Datenstand vom 21.07.2020 15:58 Uhr