Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.03.2020.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Erneute Anfrage von Anwohnern der Raiffeisenstraße zum Verzicht auf eine Ersterschließung.
5 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
6 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Westerhamer Straße" in Holzolling; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf in der Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses sowie eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/1 der Gemarkung Holzolling in der Holzollinger Straße in 83629 Bruck.
9 Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehem. Atelierräume in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/1 der Gemarkung Holzolling in der Westerhamer Straße in 83629 Holzolling.
10 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 827 der Gemarkung Holzolling in 83629 Großseeham; hier geänderte Planung.
11 Anfrage zur Umnutzung des Wohnanwesens Buchholz 4 für ein heilpädagogisches Kleinstkinderheim.
12 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Weyarn, Mangfallweg 19; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
13 Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2020 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021-2023 sowie des Investitionsprogramms.
14 Unvorhergesehenes.
15 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.03.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Herr Wöhr richtete einleitende Wort an die Anwesenden:
Dies sei eine denkwürdige Sitzung: Erstmals trifft sich der gemeindliche Ferienausschuss, die sechs Mitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und Pressevertreter tragen Mundschutz und sitzen mit dem gebotenen Abstand entfernt voneinander – dies alles ist der Coronakrise geschuldet, die den Alltag und auch das politische Leben in der Gemeinde derzeit stark prägt.
Eigentlich hätte es eine heitere Sitzung werden sollen mit einer Würdigung der Gemeinderatsmitglieder, die mit der letzten Sitzung der Legislaturperiode 2014-2020 ausscheiden. Dies könne heute nicht stattfinden. Die offizielle Verabschiedung und die Würdigung der Ehrenamtlichen für ihr großes Engagement sollen beim gemeindlichen Neujahrsempfang 2021 erfolgen.
Damit gingen die Anwesenden zur normalen Tagesordnung über.
Die Mitglieder des Ferienausschusses, Franz Demmelmeier (SPD), Martin Fertl (UWG), Angelika Viellechner (FWG), Sebastian Mayer (WiGW) und Albert Zinsbacher (CSU) waren vollständig zusammengetreten.
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.03.2020 wurde  ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Energie & Umwelt vom 02.03., des AK Dorfleben vom 09.03., vom Runden Tisch Wirtschaft am 12.03.2020, des AK Bücherei vom 14.03. und des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 27.03. (per Videokonferenz!) wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Seit dem 18.03. gelten aufgrund der Coronakrise erhebliche Sicherheitsvorkehrungen; AK-Treffen in der üblichen Form sind seither nicht mehr möglich. Dennoch finden Hilfsangebote, kleinere Aktivitäten (z.B. Arbeiten im Gemeinschaftsgarten mit dem gebotenen Abstand bzw. zeitlich versetzt) statt. Das jährliche Ramadama wurde durch individuelle Familienspaziergänge in stark abgeschmolzener Form durchgeführt. Die AKs sind im Hintergrund per Telefon, Videokonferenzen und Skype auf kleiner Flamme tätig, bis wieder mehr möglich ist.
In der Bücherei wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Bücherei am 05.05.2020 wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen: Rückgabe-Bücher werden mit Spüllauge abgewischt, die Büchereiarbeiter arbeiten mit Mundschutz und Handschuhen; Desinfektionsmittel steht bereit; Kunden dürfen die Bücherei nur einzeln und mit Mundschutz betreten.
Interessenten an einem AK Wirtschaft haben sich getroffen; an dem Thema wird weitergearbeitet. Der künftige AK hat für den 16. Mai ein Treffen anberaumt, die designierte Sprecherin Frau Christine Riedmann hat angeregt, dass dieses evtl. per Video abgehalten werden könnte. Eine zeitnahe Gründung des Arbeitskreises (Festlegung eines Sprechers und des Leitziels; beides muss dann vom Gemeinderat anerkannt werden) wird angestrebt, da beim ersten Treffen schon viele Ideen und mögliche Aktivitäten genannt wurden. Es ist wichtig, dass Motivation und Interesse aufrechterhalten werden, deshalb möchte man nicht untätig sein, sondern mit den gebotenen Sicherheitsvorkehrungen miteinander im Gespräch bleiben (Telefon) und über das Thema informieren (Gmoablatt’l, Homepage).
Herr Gemeinderat Albert Zinsbacher regte an, ein größeres Treffen des AK Wirtschaft erst dann zu machen, wenn wieder persönliche Kontakte möglich sind, da man dann mehr Menschen erreichen könne. Dies wurde so weitergegeben.

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4. Erneute Anfrage von Anwohnern der Raiffeisenstraße zum Verzicht auf eine Ersterschließung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Teil der Anwohner der Raiffeisenstraße wandte sich mit Schreiben vom 01.04.2020 erneut an die Gemeinde. Es enthält die dringende Bitte, aufgrund der Coronakrise auf die Ersterschließung zu verzichten. Das Schreiben wurde unverzüglich allen Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinde sind bereits Planungskosten entstanden und die Ausschreibung ist veröffentlicht. Mit Blick auf die aktuelle Coronakrise wurde den Betroffenen eine höhere persönliche Unsicherheit zugestanden. Im Kostenrecht gebe es jedoch Möglichkeiten, durch die Coronakrise entstandenen persönliche Notlagen im Einzelfall erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Eine Entscheidung zum Abbruch des Projektes aufgrund der Coronakrise war nach Rückmeldungen der Fraktionssprecher nicht zu erwarten, sodass die laufenden Maßnahmen nicht gestoppt wurden.
Das Erschließungsvorhaben stellt sich aufgrund der Entwässerungsprobleme einiger Unterlieger für die Gemeinde weiterhin als sinnvoll und wirtschaftlich dar. Der Ferienausschuss konnte der Petition deshalb nicht entsprechen. Die Ersterschließung soll unverzüglich fertiggestellt werden.
Der Erste Bürgermeister teilte ferner mit, dass sich die Einmündungssituation geändert hat. Der Ferienausschuss stimmte der geänderten Planung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ferienausschuss beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Seidinger Straße“ unter Einarbeitung des Prüfvermerks (redaktionelle Änderung) in der Fassung vom 09.01.2020 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Westerhamer Straße" in Holzolling; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.03.2020 mit den vom Planungsbüro Kurz ausgearbeiteten Planungsvarianten bzgl. der Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu Wohnzwecken in der Westerhamer Str. 14 in Holzolling (Antragsteller Raab Christian und Monika) befasst und beschlossen, dass die Planungsvariante 2 als Grundlage für die 1. Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung dienen soll. Das Planungsbüro Kurz hat zur Sitzung einen entsprechend ausgestalteten Planentwurf vorgelegt. Der Ferienausschuss stimmte dem neuen Planentwurf zu und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf in der Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Dreispänners mit Ausmaßen von 11,53 m x 20,75 m und einer Wandhöhe von 6,50 m sowie einer Dachneigung von 25°. Östlich des Hauptgebäudes ist die Errichtung eines Garagenbaukörpers zur Unterbringung von 8 Kfz mit Ausmaßen von 6,03 m x 19,03 m mit einer Wandhöhe von 3,00 m und einer Dachneigung von ebenso 25° vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt westlich über die Rupert-Sigl-Straße.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Südlich des Bauvorhabens befindet sich der Friedhof sowie der öffentliche Parkplatz mit Sammelstelle für Wertstoffe.
Nach Auskunft des Straßenbauamts Rosenheim sind die Garagenbaukörper in dieser Art nicht genehmigungsfähig, da eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf der Münchener Straße zu erwarten wäre.
Eine Rücksprache im Vorfeld der Sitzung mit dem Landratsamt Miesbach hat ergeben, dass im maßgeblichen Geviert sich zwar die Wandhöhe von 6,50 m aber nicht in Kombination mit einer Grundfläche von 239 m² befindet. Als max. Bezugsgebäude dient die Bebauung auf der Fl.Nr. 420/4: WH 7,30 m und GR 170 m². Das Fazit des Landratsamtes ist, dass der beantragte Dreispänner sich bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die umgebende Bebauung einfügt.
Der Ferienausschuss empfahl dem Antragsteller, die Bauberatung im Landratsamt Miesbach wahrzunehmen, da nach Auskunft des Landratsamts Miesbach und der Straßenbaubehörde der Vorbescheid so nicht genehmigungsfähig sei. Grundsätzlich konnte sich der Ferienausschuss im Rahmen der gemeindlichen Zielsetzung einer optimierten und flächensparenden Raumnutzung sehr wohl eine dichtere Bebauung vorstellen. Die Gemeinde bittet das Landratsamt, im Rahmen der Bauberatung einen ortsverträglichen Vorschlag für eine optimale Bebauung im Sinne der Innenverdichtung und Flächeneinsparung zu machen.
Das gemeindliche Einvernehmen konnte aufgrund der behördlichen Auskünfte derzeit nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses sowie eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/1 der Gemarkung Holzolling in der Holzollinger Straße in 83629 Bruck.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück im Ortsteil Bruck ein Doppelhaus (Ausmaße 17,20 m x 10,03 m, Wandhöhe 6,50 m) mit Doppelgaragen sowie ein Einfamilienhaus (Ausmaße 10,03 m x 12,03 m, Wandhöhe 6 m) mit einer Doppelgarage errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Gebäudegrößen sind ohne Einwände genehmigungsfähig, aber die Abstände des südlichen Einfamilienhauses zur östlichen Bebauung werden durchaus kritisch gesehen. Aufgrund der resultierenden Bebauungsdichte hat das Landratsamt den Verzicht auf das geplante Einfamilienhaus empfohlen.
Allerdings sei auch aufgrund der Art der Nutzung (mischgewerbliche Nutzung zu Allgemeinem Wohngebiet) die angefragte Bebauung planungsrechtlich nicht zulässig. Hierzu wurde die Immissionsschutzabteilung im Landratsamt Miesbach hinzugezogen.
Als Kompromisslösung kann sich das Landratsamt eine gemischtgenutzte reduzierte Bebauung (d.h. Verzicht auf das geplante Einfamilienhaus) vorstellen.
Durch die zusätzlich geplanten Wohngebäude sei zu befürchten, dass die Gebietsart zukünftig in Richtung Allgemeines Wohngebiet (WA) kippen wird. Eine mischgewerbliche Nutzung sei jedoch weiterhin wünschenswert. Der Vorbescheidsantrag wurde abgelehnt, da eine Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung nicht gegeben sei. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, mit dem Bauwerber ein Gesamtkonzept für die Fläche zu besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehem. Atelierräume in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/1 der Gemarkung Holzolling in der Westerhamer Straße in 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beantragte die Nutzungsänderung der bestehenden Atelierräume in eine Einliegerwohnung.
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan.
Maßgeblich zur Beurteilung ist folglich die Art und das Maß der baulichen Nutzung.
Der südliche als auch der nördliche Grundstücksnachbar haben auf den Plänen ihre Unterschrift geleistet.
Der Ferienausschuss erteilte  der vorgelegten Nutzungsänderung der ehemaligen Atelierräume in eine Einliegerwohnung das gemeindliche Einvernehmen. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für KFZ zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 827 der Gemarkung Holzolling in 83629 Großseeham; hier geänderte Planung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu dem Bauvorhaben hatte der Gemeinderat bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen sein Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Miesbach war nun im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens in die nähere Prüfung eingetreten und hat festgestellt, dass denkmalschutzrechtliche Belange berührt seien und das Vorhaben somit in der ursprünglichen Fassung nicht genehmigungsfähig sei. Folgende Argumentation wurde angeführt:
  • Der Architekt hat Denkmalschutz in seinem Antrag nicht angekreuzt, deshalb könnte das LRA den bereits ergangenen Bescheid rückgängig machen.
  • Die Garage muss aus Denkmalgründen weg. Das muss der neue Bauantrag enthalten.
  • Das Neubau-Haus soll schmäler und länger werden und damit etwas weiter in Richtung Hangkante gehen.
  • Die Erschließung des Vorhabens gehört zu Hauptstraße, wo schon eine 2 Reihe begonnen ist. Das hat keine Bezugswirkung zur Seestraße

Durch die Entfernung der Garage verbessere sich die Argumentation gegen anderweitige Bauvorhaben.
Die Anwesenden sprachen ihr Befremden über die Vorgehensweise des Landratsamts und die erneute Zurückweisung des Bauantrags aus, die für die Bauwerber kostspielig sei und zu erheblichen Zeitverlusten geführt hat.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag mit der geänderten Planung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Anfrage zur Umnutzung des Wohnanwesens Buchholz 4 für ein heilpädagogisches Kleinstkinderheim.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es liegt eine Anfrage für das Anwesen am Buchholz 4 (Flurstück 715/3 Gemarkung Wattersdorf, Mehrfamilienhaus) vor, ob dieses als Kleinstkinderheim genutzt werden darf. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Konzeption für ca. 9 Kinder vorgelegt. Die Kinder würden vom Jugendamt zugewiesen; es handelt sich um eine gemeinnützige Gesellschaft. Es ist nur eine Umnutzung der Wohnnutzung in ein Kinderheim (gewerblicher Träger) geplant, aber keine bauliche Erweiterung. Entsprechend dem Flächennutzungsplan ist das Anwesen Buchholz Nr. 4 nicht als Siedlungsfläche ausgewiesen und somit als Außenbereich nach §35 BauGB zu bewerten.
Nach Rücksprache mit Herrn Deingruber vom LRA Miesbach ist eine Beurteilung nach §35/II BauGB unter der Voraussetzung des gemeindlichen Einvernehmens vorstellbar, da die Bausubstanz und Wohnfläche nicht erweitert werden sollen.
Der Gemeinderat stellte ein Einvernehmen in Aussicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine gemeindliche Straßenerschließung des Anwesens vorliege und deshalb eine privatrechtliche Sicherung notwendig sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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12. 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Weyarn, Mangfallweg 19; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller haben eine Voranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes in drei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 447 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg 19, 83629 Weyarn gestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 darüber beraten und konnte sich eine dafür notwendige Änderung der Ortsabrundungssatzung „Weyarn, Mangfallweg 19“ vorstellen. Nachdem die Antragsteller die erforderliche Kostenübernahme für die Änderung der Ortsabrundungssatzung erklärt haben, wurde das Planungsbüro Kurz GbR beauftragt, eine entsprechende Änderungsplanung durchzuführen. Diese liegt vor.
Der Ferienausschuss stimmte der vorgelegten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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13. Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2020 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021-2023 sowie des Investitionsprogramms.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister führte aus, dass die Gemeinde in den letzten sechs Jahren vorsichtig und sparsam gewirtschaftet hat und eine entsprechende Liquidität aufgebaut hat. Im Zuge der Bewältigung der Coronakrise dürfen und sollen die gemeindlichen Investitionen nicht auf Eis gelegt werden, sondern sie sollen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im Rahmen des Vertretbaren durchgeführt werden. Allerdings gelte es, die Finanzierbarkeit neuer Großprojekte im künftigen Gemeinderat vor dem Hintergrund geringerer gemeindlicher Einnahmen abzuwägen. Die Gewerbesteuer-Einnahmen würden heuer zurückgehen. Die Gemeinden seien jedoch in der Verantwortung, antizyklisch zu arbeiten. Möglicherweise werden nun auch wieder billigere Preise angeboten.
Die Kämmerin stellte die Rahmendaten des Haushalts vor. Wesentliche Investitionen sind: neues Feuerwehrauto für die FFW Weyarn, Brandschutzertüchtigung Rathaus sowie Speicherausbau, Straßenbau und Grunderwerbungen. Der negative Saldo des Finanzhaushalts enthalte einige vorsorgliche Posten, über die der Gemeinderat noch abschließend zu entscheiden habe.
Beschluss 1:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab

1.        im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von           7.486.743 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von        -  7.876.532 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -     389.789 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit        
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          7.104.314 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 7.135.432 €
       und einem Saldo von        -      31.118 €
  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          2.900.925 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 5.037.612 €
       und einem Saldo von        - 2.167.805 €
  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -    270.000 €
       und einem Saldo von                     -    270.000 €
  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von        - 2.437.805 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer        360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.


Die Haushaltssatzung 2020 wurde entsprechend der Vorlage des Haushaltsplanes 2020 genehmigt.
Ebenso stimmte der Gemeinderat dem vorgestellten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020-2023 sowie dem Investitionsprogramm für denselben Zeitraum zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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14. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 14
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15. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 15
Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr