Datum: 12.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022.
2 Vorstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weyarn – Kurzdarstellung der Betriebs- und Betreuungssituation.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.
6 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Naring"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
7 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 "Stürzlham Nordost"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
8 Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanung der Gemeinde Weyarn zur Ausweisung von sog. Konzentrationsflächen "Windkraft".
9 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes incl. Vorhaben- und Erschließungsplan "Ambulant Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Aufstellungsbeschluss.
10 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Klosterensemble" für den Umgriff der denkmalgeschützten Klosteranlagen.
11 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" - Änderung des Geltungsbereiches; hier: Genehmigung des Planentwurfes.
12 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses sowie eines separaten Schreinereigebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1195 der Gemarkung Wattersdorf, Am Waldeck, 83629 Großpienzenau.
13 Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/35 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.
14 Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 08.12.2022 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weyarn – Kurzdarstellung der Betriebs- und Betreuungssituation.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Leitungen der drei Einrichtungen, Kinderland, Kath. Kindergarten und Netzwerk Eltern-Kind-Spielkreis anwesend.
Sie berichteten jeweils über die aktuelle Betriebs- und Betreuungssituation ihrer Einrichtung. Die drei Einrichtungen stehen untereinander und mit der Schule sowie den Einrichtungen in den Nachbargemeinden und der einzigen Tagesmutter in der Gemeinde in gutem Kontakt und tauschen sich aus. Allgemein sei die Personalsituation nicht einfach, aber machbar. Fürs Kindergartenjahr 2023/2024 gebe es bereits einige Anmeldungen, bis Ostern könne man genaue Zahlen nennen. Es sehe so aus, dass auch heuer gerade noch alle Anfragen berücksichtigt werden können, auch wenn einige Kinder altersbedingt dann im laufenden Kindergartenjahr einsteigen würden. 
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr wies darauf hin, dass in naher Zukunft ein Strategiegespräch mit allen Einrichtungen und der Schule zum Thema Ganztagesbetreuung stattfinden solle. Man wolle hier gemeinsam eine Empfehlung für den Gemeinderat erarbeiten.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 10.11.2022:
Beteiligung der Kommunen an der Standortauswahl des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunknetz BOS); Bericht Sachstand Suche Senderstandorte.
Der Standort bei Neukirchen an der Verbindungsstraße Neukirchen-Reichersdorf wurde bevorzugt. Die Bevölkerung soll in einer Ortsversammlung informiert werden.
Angebote zur Digitalisierung der gemeindlichen Bauakten; Beratung und ggf. Beschlussfassung.
Im Zuge der Digitalisierung hat die Gemeindeverwaltung Angebote zur Digitalisierung der Bauakten eingeholt. Es wird davon ausgegangen, dass in der Gemeinde Weyarn rd. 1.500 Akten bestehen. Diese könnten zukünftig komplett in digitaler Form vorliegen. Die Originalbaupläne würden auch weiterhin als Rückfallebene in Papierform vorliegen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, für 2023 eine Haushaltsvormerkung in der entsprechenden Höhe und die Beschaffung vorzunehmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach der Haushaltsermächtigung einen entsprechenden Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Der Gemeinderat hatte keine Einwände, dass die Beschaffung bereits im Vorgriff auf den Haushalt erfolgen könne, da der Platz dringend benötigt werde.
PV-Anlage auf dem Dach der Grundschule Weyarn.
Der Energieausschuss hatte dem Gemeinderat empfohlen, eigenwirtschaftlich eine PV-Anlage zu betreiben und die Anlage vom günstigsten Bieter, Fa. Weber aus 83620 Feldkirchen-Westerham, zum Angebotspreis von 103.365,19 € + Inflationsaufschlägen, erstellen zu lassen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Zuschlag an den günstigsten Bieter, die Fa. Weber, baldmöglichst zu erteilen. Die Verwaltung prüft, ob steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können.
Umbau Erlacher Weg 11 und 13; hier: Vergabe der Architektenleistung.
Der Gemeinderat vergab die Architektenleistung für die Sanierung und eventuellen Ausbau an die Architekten Siebeneicher in Weyarn. Es wurden zunächst die Leistungsstufen 1 und 2 beauftragt (Bauplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK EU vom 28.11., des AK Asyl vom 08.12., des AK Geschichte vom 14.12. und des AK Wirtschaft vom 14.12.2022 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Angekündigt wurde ferner die Steuerungsgremiumssitzung/Budgetsitzung am Dienstag, den 17.01. um 19.00 Uhr im Rathaus. Alle Interessierten und die Fraktionssprecher wurden eingeladen.

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit westlich der Staatsstraße bei der Ortschaft Großpienzenau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Wattersdorf. Es handelt sich hierbei um einen feuerverzinkten Stahlbetonmasten mit außen liegenden Gitterrostbühnen aus Stahl zur Befestigung von Antennen. Der Mast ist mit einer Höhe von 44,69 m geplant. Der Mast ist mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgestattet. 
Die Erschließung/Zufahrt erfolgt über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1247/1 der Gemarkung Wattersdorf.
Bauplanungsrechtlich handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO (bauliche Anlage höher als 30 m).
Die Standortbescheinigung (Bescheinigung gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder über die erfolgreiche Überprüfung von ortsfesten Funkanlagen) der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegt vor.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Anwohner bei der Standortsuche einbezogen worden sind und ein gemeindliches Prognosegutachten hinsichtlich der Weyarner Werte zu einem günstigen Ergebnis gekommen ist. Der Standort verbessere auch die Situation in Thalham. Weiterhin verfolgt die Gemeinde das Ziel, die bereits im Ort vorhandenen Sender auszulagern und dort zu bündeln.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Naring"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um die Umwandlung eines Einfamilienhauses in ein Doppelhaus im Rahmen des gemeindlichen Wohnbauförderprogramms für die örtliche Bevölkerung. Im Rahmen der Auslage erfolgten Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu nicht bestimmungsgemäßen Nutzungen der von der Planung nicht betroffenen Nachbargrundstücke. Diese wurden bereits im Bauausschuss behandelt und werden der Bauaufsicht für die weitere Verfolgung in eigener Zuständigkeit zugeführt. Gegen die Doppelhausbebauung selbst gingen keine Einwände ein.
Der Gemeinderat nahm die Behandlung der Stellungnahmen durch den Bauausschuss zustimmend zur Kenntnis. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Naring“ wurde als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 "Stürzlham Nordost"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beratend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bebauungsplan sieht den Bau einer Wohn- und Gewerbeeinheit in Stürzlham vor. 
Vom Bauherrn wurde eine Tiefgarage, etwas südlicher, gewünscht, die vom Bauausschuss befürwortet wurde. 
Der Wunsch des Bauherrn, eine Ergänzung der Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans in der Art und Weise vorzunehmen, dass auch eine anthrazitfarbene Dacheindeckung zulässig ist, wurde im Bauausschuss als nicht zielführend erachtet, da dann auch mit entsprechenden Anträgen in anderen Bebauungsplänen zu rechnen sei. Eine Einzelfallregelung wurde deshalb vom Bauausschuss abgelehnt. Vielmehr wird empfohlen, eine generelle Regelung für sämtliche Bebauungspläne durch eine Überarbeitung der Solaranlagensatzung herbeizuführen. Hierfür sollte der Bauausschuss vom Gemeinderat beauftragt werden. Da es ein reines Gestaltungsthema der Dachziegel ist, dürfte hier der Bauausschuss das passende Gremium sein. 
Die erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen wurden geschlossen.
Der Gemeinderat nahm die Behandlung der Stellungnahmen durch den Bauausschuss zustimmend zur Kenntnis. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschuss beschloss der Gemeinderat die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ unter Einarbeitung der vorstehenden Prüfvermerke als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Weiterhin wurde der Bauausschuss beauftragt, zur abweichenden Farbgebung der Dachziegel im Falle der Anbringung einer Photovoltaikanlage eine generelle Regelung in der Solaranlagensatzung zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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8. Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanung der Gemeinde Weyarn zur Ausweisung von sog. Konzentrationsflächen "Windkraft".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte zunächst einige Begriffe:
Vorrangfläche: 
Vorrangflächen Windkraft wurden/werden ausschließlich vom übergeordneten Regionalen Planungsverband Oberland (RPO) festgelegt. 
Derzeit sind das ca. 0,2 Prozent der Fläche des Planungsverbandes, dies müsse vom Planungsverband per gesetzlicher Vorgabe bis 2027 auf mindestens 1,1 Prozent gesteigert werden.
Schaffe der RPO das nicht, so wird der Bau von Windkraftanlagen gesetzlich generell freigegeben. Der Planungsverband könne das Flächenziel bei seiner Planung in den einzelnen Gemeinden über- bzw. unterschreiten, da nur ein Gesamtziel vorgegeben sei.
Ab 1.1.2023 sei auf den bereits bestehenden Vorrangflächen keine gemeindliche Bauleitplanung mehr notwendig, auch wenn 10H unterschritten werde.
In den Nachbargemeinden Valley und Feldkirchen-Westerham seien Vorrangflächen vorhanden.
Weiße Fläche:
Weiße Flächen werden/wurden vom RPO festgelegt. Diese seien nicht privilegiert. Hier sei aber eine gemeindliche Bauleitplanung zulässig und Windräder seien nicht verboten.
Es gebe nur zwei solcher Flächen in allen Landkreisen des RPO. Davon sei eine bei Sonderdilching. Der Gemeinderat hatte 2015 beim Planungsverband Oberland angeregt, dass die weiße Fläche ein Vorranggebiet werde. Dem hat der Planungsverband damals nicht entsprochen. Die Sonderdilchinger hatten gleichzeitig eine Unterschriftsliste mit über 100 Personen beim Planungsverband eingereicht, dass man kein Windrad wolle und auch Tiere der roten Liste an dem in Aussicht genommenen Standort leben würden.
Verbotsflächen
Wurden/werden vom Planungsverband festgelegt. Derzeit sei vom PLO aus alles Windkraft-Verbotsfläche, was keine Vorrangfläche und keine weiße Fläche sei. Dort dürfe kein Windrad genehmigt werden und eine gemeindliche Bauleitplanung sei unzulässig.
Konzentrationsflächen
Diese kann die Gemeinde im Rahmen der Flächennutzungsplanung fristgebunden festlegen, ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans müsse spätestens im Januar 2023 getroffen sein (Nur darüber solle in dieser Sitzung entschieden werden). Innerhalb eines Jahres müsse dann ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP) mit Konzentrationsflächen vorliegen. Die 1,1 Prozent der Gemeindefläche müssten mindestens erbracht werden. Werde der FNP rechtzeitig innerhalb eines Jahres rechtskräftig, übernehme der Planungsverband die von der Gemeinde geplante Konzentrationsfläche als Vorranggebiet. Schaffe es die Gemeinde nicht, dann werde der Planungsverband selbst tätig werden und nach seiner Beurteilung Vorrangflächen ausweisen. Die Gemeinden können dann Stellung dazu nehmen.
Umgerechnet auf die Gemeinde Weyarn würde das Flächenziel einer Konzentrationsplanung mind. ca. 0,5 km2 betragen müssen. Damit bestehe die Möglichkeit, unerwünschte Privilegierungen zu steuern und höhere Flächenziele des PLO zu verhindern oder die Flächenlage zu steuern. Laut Bayerischem Gemeindetag müsse die Änderung des FNP bis zum 01.02.2024 mittels eines sog. Konzentrationsflächenplans Windkraft mit Ausschlusswirkung rechtskräftig werden. Bis zum 01.02.2023 müsse der Aufstellungsbeschluss getroffen und mit entsprechenden Planungen begonnen werden. Dies stehe in der Sitzung zur Entscheidung. 
Neueste Erkenntnisse
Zur Risikobeurteilung hatte der Erste Bürgermeister Kontakt mit dem Sprecher der Sonderdilchinger Initiative aus dem Jahr 2015 aufgenommen, um zu klären, ob ein gemeinsamer Weg zur Festlegung einer einvernehmlichen Konzentrationsfläche für ein Windrad bei Sonderdilching denkbar sei. Die Initiative hatte in einem Schreiben an Bürgermeister und Gemeinderat mitgeteilt, dass die Anlieger den Bau eines Windrades bei Sonderdilching weiterhin nahezu vollständig ablehnen und eine Ausweisung aus deren Sicht auf jeden Fall verhindert werden sollte. Das Schreiben lag dem Gemeinderat vor. Weiterhin hatte eine Delegation aus Sonderdilching beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen und wurde umfangreich informiert. Die Bedenken der Sonderdilchinger konnten nicht ausgeräumt werden und man ist weiterhin gegen den Bau eines Windkraftwerks bei Sonderdilching. Vor diesem Hintergrund überwiege das Risiko, dass eine Konzentrationsflächenplanung nicht rechtskräftig fertig werde und gemeindliche Ressourcen unnötig vergeudet würden. Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die Flächen sämtlich in Privatbesitz stehen und es ohne die Grundeigentümer nicht gehe. Die meisten Flächen befänden sich im Eigentum der Anlieger.
Der Bauausschuss hatte mangels Mitwirkungswillen der Anlieger empfohlen, keine gemeindliche Konzentrationsflächenplanung vorzunehmen. Das Thema wurde umfangreich erörtert.
Da die Anlieger das Angebot, gemeinsam etwas zu entwickeln, nicht annahmen, würde eine gemeindliche Konzentrationsflächenplanung nur Geld verbrennen, aber nicht rechtzeitig zum vorgeschriebenen Termin fertig werden. Deshalb sei sie nicht sinnvoll. Der Gemeinderat nahm von der Terminsetzung und den Möglichkeiten zur Festlegung von sog. Konzentrationsflächen Windkraft durch eine Flächennutzungsplanung Kenntnis. Da es auch ein politisches Ziel sei, möglichst viele Optionen für die regenerative Energieerzeugung und Windkraft zu besitzen, sollen die fachlichen Aktivitäten des Planungsverbandes Oberland zur Ausweisung der Vorrangflächen nicht behindert werden. Ebenso sollen die Planungskosten beim Planungsverband Oberland bleiben. Die Gemeinde Weyarn wird selbst keine eigene Flächennutzungsplanung mit Festlegung von Konzentrations- und Ausschlussflächen durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes incl. Vorhaben- und Erschließungsplan "Ambulant Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der derzeitige Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“ sieht auf dem Grundstück Fl.NR. 369 der Gemarkung Wattersdorf eine Bebauung mit einem Hotel vor. Das Hotelbauvorhaben soll nun so nicht mehr weiterverfolgt werden. Stattdessen soll in diesem Bereich jetzt ein Projektvorhaben mit ambulant Betreutem Wohnen verwirklicht werden. 
Entgegen der bisherigen Planung soll nun nicht ein langgezogener Gebäudekörper auf dem Baugrundstück entstehen, sondern in Anlehnung an das Bauquartier zwei abgesetzte Gebäudekörper. Im Erdgeschoss in Richtung Miesbacher Straße ist eine gewerbliche Nutzung sinnvoll. Eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen ist in der Planung zu berücksichtigen.
Nach zahlreichen Projektsitzungen liegt nun eine diskussionswürdige Planfassung vor. Die Projetplanung wurde als Entwurfsfassung im Vorfeld mit einigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt (u.a. Kreisbaumeister sowie Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt). 
Unter Einbeziehung eines Fachanwaltes wurde der Gemeinde Weyarn geraten, für das Vorhaben „Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB incl. Vorhaben- und Erschließungsplan (als gesonderten Plan) aufzustellen und vom restlichen Bebauungsplan abzutrennen. 
Parallel soll mit dem Investor nach § 12 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden.
Weiterhin ist es aufgrund anderer Aktivitäten erforderlich, auch weitere Planungsgebiete des Bebauungsplans Nr. 24 abzutrennen und einer gesonderten Regelung zuzuführen. Dies wird in den folgenden TOPs behandelt. Im Ergebnis wird der Bebauungsplan Nr. 24 künftig durch 3 Bebauungspläne geregelt. 
Das Planungsbüro hatte im Bauausschuss einen vorläufigen Geltungsbereich vorgestellt, der Basis für die Beschlussfassung war. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde der Aufstellung eines eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem vorläufigen Geltungsbereich zugestimmt. Die Planung wird auf der Basis dieses Beschlusses fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Klosterensemble" für den Umgriff der denkmalgeschützten Klosteranlagen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Bewahrung der Höfigkeit des früheren Klosters ist seit Beginn der Dorfentwicklung vor fast 30 Jahren ein wichtiges städtebauliches Ziel, das auch im Dorfentwicklungsplan und einer Vorkaufsrechtssatzung seinen Niederschlag fand. Südlich der Ignaz-Günther-Straße wurde deshalb eine entsprechende Bebauungsplanung vorgenommen, die auf diesen Umstand Rücksicht nimmt. Ebenfalls wurde nördlich des Klosterwegs für die Planung eine entsprechende Mühe verwendet, um die frühere Höfigkeit des Klosters erlebbar zu machen. Nur der zentrale Hauptteil der Klosteranlage zwischen Klosterweg und der Ignaz-Günther-Straße, der zwar mit einer Vorkaufssatzung versehen ist, blieb bisher noch unbeplant. Die denkmalgeschützte Bausubstanz soll auch hier möglichst ungestört erhalten und Sichtbeziehungen sollen ermöglicht werden, so der Planungsauftrag des Gemeinderats.
Das Planungsbüro hat nun in Absprache mit einem beratenden Fachanwalt den in einem neu aufzustellenden Bebauungsplan festzusetzenden Geltungsbereich neu definiert. 
Das Planungsbüro hat weiterhin einen Planentwurf ausgearbeitet und hat ihn in der Bauausschusssitzung vorgestellt. Dieser Bebauungsplan ersetzt auch Teile des Bebauungsplanes Nr. 24.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Mit dem Geltungsbereich bestand Einverständnis und ebenso damit, dass die Planung auf dieser Basis des Entwurfes weitergeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" - Änderung des Geltungsbereiches; hier: Genehmigung des Planentwurfes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Projekt „Betreutes Wohnen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf entfällt diese Grundstücksteilfläche nun aus dem bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“. Der Geltungsbereich muss daher neu gefasst und angepasst werden. 
Ebenso umfasste der Bebauungsplan Nr. 24 bislang einen weiteren Teil südlich der Ignaz-Günther-Straße in Richtung Mangfallweg (siehe Planausschnitt und vorheriger TOP). 
Der im Geltungsbereich festgesetzte westliche Teil bei Fl.Nr. 377 soll zukünftig in den neu aufzustellenden Bebauungsplan „Klosterensemble“ als Teil des Ensembles integriert werden. 
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 24 muss daher neu gefasst und angepasst werden. Es bleibt die restliche Fläche mit dem denkmalgeschützten Gasthaus Alter Wirt als Sondergebiet Hotel und den angrenzenden gewerblichen Nutzungen. Um das Ortsbild sowie die vorhandene Nutzung weiterhin festzuschreiben, sollte auch hier eine reduzierte Planung mit einem Sondergebiet Hotel bestehen bleiben. Da große Teile des bisherigen bestehenden Bebauungsplanes abgetrennt werden, bietet es sich an, den verbleibenden Teil mit einem reduzierten Geltungsbereich im Änderungsverfahren zu versehen. 
Das Planungsbüro hatte zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden überarbeiteten Planvorschlag für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“ mit reduziertem Geltungsbereich vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 und stimmte dem reduzierten Geltungsbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses sowie eines separaten Schreinereigebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1195 der Gemarkung Wattersdorf, Am Waldeck, 83629 Großpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 12
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13. Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/35 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte, bis seine bestellte PV-Anlage 2024 geliefert und montiert wird, zur Überbrückung eine kleine Anlage am Südbalkon im 1. Obergeschoss anbringen. Die kleine 600 W-Anlage soll so am Balkon befestigt werden, dass die Nachbarn durch Reflektion oder Spiegelung der Sonne nicht gestört werden. Die Anlage soll nur von den Nachbarn aus zu sehen sein und nicht von der Straße.
Der Bauausschuss hatte den Antrag einer Ausnahme von der Satzung abgelehnt. Diese lässt solche Anlagen bisher nur in gewerblichen Planungsgebieten zu und nicht in Wohngebieten. 
Ferner wurde im Bauausschuss abgelehnt, dass derartige 600 W-Kleinanlagen (pro Gebäude) aus der Solaranlagensatzung grundsätzlich herausgenommen werden. 
Dem Antragsteller wurde eine Aufstellung im Garten empfohlen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob derartige Anlagen dort baurechtlich genehmigungspflichtig und von der Satzung erfasst seien. Zur Prüfung gab der Erste Bürgermeister an, dass von der gemeindlichen Satzung an oder auf Gebäuden angebrachte Anlagen erfasst seien. Die Aufstellung im Garten sei durch die gemeindliche Satzung nicht geregelt und laut Auskunft des Landratsamts seien solche Anlagen verfahrensfrei.
Dem Antragsteller wurde die Einzelerlaubnis zur Anbringung der Kleinanlage am Balkongeländer per Ausnahme von der gemeindlichen Solaranlagensatzung nicht erteilt.
Nicht zur Abstimmung kam, ob 600 W-Kleinanlagen generell nicht von der gemeindlichen Solaranlagensatzung betroffen sein sollten, da dies die Tagesordnung nicht vorsah.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

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14. Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bayerische Gemeindetag hat den Gemeinden die Anpassung der Pauschalsätze bzgl. des Aufwendungsersatzes und für die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren empfohlen. Insbesondere sollte dabei u.a. der Stundensatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender auf 28,00 Euro (bisher 24,00 Euro Stand 07.06.2019) angehoben werden. 
Die Verwaltung hat in Absprache mit den Kommandanten Ralph Benda und Daniel Arbinger das Verzeichnis neu überarbeitet und angepasst. 
________________________________________________________________________
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leis­tun­gen gemeindlicher Feuerwehren 

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1 – 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.
  1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        3,17 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        3,57 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        7,36 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, 20/40-SL        7,85 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        6,22 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20        7,94 Euro
Kleinalarmfahrzeug        3,50 Euro
Mannschaftstransportwagen        2,80 Euro
  1. Anhänger
Sicherungsanhänger        2,20 Euro
Ölschadenanhänger        1,80 Euro
sonstige Anhänger        1,65 Euro
  1. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzu­gel­ten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Weg­strecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je Stunde für
  1. Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF        27,94 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF        71,64 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        117,20 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, 20/40-SL        98,99 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2        117,20 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF        143,15 Euro
Kleinalarmfahrzeug        49,00 Euro
Mannschaftstransportwagen        23,25 Euro
  1. Anhänger 
Sicherungsanhänger        20,68 Euro
Ölschadenanhänger        15,00 Euro
sonstige Anhänger        13,75 Euro
  1. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des einge­setz­ten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. 
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
Abdeckplane, je Meter        1,90 Euro
Abdichtmaterial        53,00 Euro
Abnahme von Brandmeldeanlagen, pauschal        180,00 Euro
Absturzsicherung        24,00 Euro
Auffangbehälter 600 Liter, pauschal        150,00 Euro
Auffangwanne Eccotarp, pauschal        90,00 Euro
Beleuchtung (fest am Fahrzeug verbaut)        18,00 Euro
Beleuchtung        5,20 Euro
Chemieschutzanzug_gasdicht                                                                                           (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)        
Chemieschutzanzug_flüssigkeitsdicht/Spritzschutzanzug                                                        (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)
Dachmonitor LF/HLF        60,00 Euro
Dichtkissen (Gully)        110,00 Euro
Doppelkammerschlauch, je Std.         60,00 Euro
eine Länge Druckschlauch, täglich        8,00 Euro
Entsorgung ölhaltige Betriebsmittel, je kg        1,20 Euro
Ersatz-Schließzylinder        32,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (200 bar), je Flasche        5,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (300 bar), je Flasche        10,00 Euro
Gaswarnmessgerät, pauschal        100,00 Euro
Generator 13 KVA        35,80 Euro
Generator 5 KVA        22,40 Euro
Generator 8 KVA        22,40 Euro
Greifzug        5,20 Euro
Hebekissen/Hebegerät        5,20 Euro
Hochleistungslüfter         25,00 Euro

Insekten entfernen, pauschal        50,00 Euro

Kohlendioxidlöscher 5 kg mit Befüllung/Wartung/Dichtung        42,00 Euro
Kosten für eine Falsch-Alarmierung, pauschal        100,00 Euro
Kosten für einen Fehlalarm bei priv. Brandmeldeanlagen, pauschal        600,00 Euro
Leckdichtpaste mit Zubehör        104,00 Euro
Mineralölumfüllpumpe (Tankölpumpe), pauschal        255,00 Euro
Motorsäge und Motorflex, pro Stunde        9,20 Euro
Nebelgerät, pro Tag zzgl. Verbrauchsmaterial        25,00 Euro
Nebellöschsystem, pauschal        90,00 Euro
Ölbindemittel, je Sack incl. Entsorgung        48,00 Euro
Ölschlengel/Ölsperre        49,20 Euro
Ölsperren (formstabil), pro Tag und 20 m        12,60 Euro
Ölvliestücher (Ölbindetücher) und Chemietücher        102,60 Euro
Pulverlöscher 12 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/Sicherung        123,50 Euro
Pulverlöscher 6 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/Sicherung        75,50 Euro
Pumpen unterschiedlicher Art        13,30 Euro
Reinigen und Überprüfen einer Atemschutzmaske, je Maske        18,00 Euro
Reinigung Einsatzkleidung        30,00 Euro
Reinigung, Überprüfung u. Instandsetzung umluftunabhängiges Atemschutzgerät, je Gerät         61,38 Euro
Rettungsplattform        18,00 Euro
Rettungssatz, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer-Hochwasser, pauschal        150,00 Euro
Rollcontainer-Licht/TP8, pauschal         150,00 Euro
Rollcontainer Chiemsee-Schmutzwasserpumpe, pauschal        170,00 Euro
Rollcontainer MAST-Schmutzwasserpumpe, pauschal        150,00 Euro
Säureschutzanzug mit PA        100,00 Euro
Schaum-/Fettbrandlöscher 9l mit Befüllung/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung        52,00 Euro
Schaummittel Sthamex-Class A 0,5 %, pro Liter        9,50 Euro
Schaumzumischanlage pauschal        120,00 Euro
Schlauchreparaturen: Ausleihgebühr für 1 Schlauchlänge pro Tag        10,00 Euro
Schlauchreparaturen: Kupplung einbinden je Stück        6,20 Euro
Schlauchreparaturen: Vulkanisierarbeiten je Schadstelle zzgl. Ersatzteile        6,20 Euro
Schlauchwaschen, je Länge        7,50 Euro
Seilwinde        80,00 Euro
Stromgenerator (Festeinbau 20 KVA HLF 20)        58,00 Euro
Tragkraftspritze        48,60 Euro
Trennschleifer        5,20 Euro
Türöffnungen, pauschal (kein Notfall)        250,00 Euro
Überprüfung Lungenautomat        37,26 Euro
umluftunabhängiges Atemschutzgerät        21,00 Euro
Verkehrssicherungshaspel LF/HLF        70,00 Euro
Wärmebildkamera        53,00 Euro
Wasserlöscher 9l mit Befüll/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung        47,00 Euro
Wassersauger        16,90 Euro

  1. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung der ILS bis zum Wiedereinrücken und die darauffolgende Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stun­denkosten erhoben.
4.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 28,00 Euro berechnet.
4.2. Sicherheitswachen nach den amtlichen Bestimmungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden 16,40 € erhoben (siehe § 11 Abs. 4 AVBayFwG).
Abweichend von Ziffer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung vom 08.06.2022 über Aufwendungsersatz und Ge­büh­ren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das der Satzung als Anlage beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuer­wehren (Aufwendungsersatz) wurde neu gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 15
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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Inflationsausgleichshilfe Holzkirchen hilft:
Der Spendentopf ist gut gefüllt. Die Aktion wurde bis 28. Februar verlängert. Nähere Informationen auf der Webseite von „Holzkirchen hilft“. 
Es wurden folgende Termine bekanntgemacht:
Dienstag, 17.01., 19.00 Uhr: Steuerungsgremiumssitzung im Rathaus.
Donnerstag, 26.01., 19.00 Uhr: Infoveranstaltung zum BOS-Digitalfunk im Gasthof Neukirchen.

Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr