Datum: 09.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Jahresabschluss 2020; Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses und Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden PKW-Garage als Lagerraum für den Feuerwehrbedarf auf dem Grundstück Fl.Nr. 512 der Gemarkung Wattersdorf, Münchener Straße 30, 83629 Weyarn.
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Traktorgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 120 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/10 der Gemarkung Holzolling, Im Talblick 4, 83629 Holzolling.
9 Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Außentreppe sowie Balkonerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 19 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Str. 19, 83629 Weyarn.
10 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 137/2 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.
11 Satzung zur Änderung der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“; Farbgestaltung sowie Umgang mit Balkonkraftanlagen.
12 Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/35 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg 21, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
13 Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/3 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Str. 3, 83629 Neukirchen.
14 Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 872/2 der Gemarkung Holzolling, Kapellenweg 1, 83629 Großseeham.
15 Aktuelle Entwicklung des Mittelschulverbands Mangfalltalschule Valley und Auswirkungen auf Kinder aus der Gemeinde Weyarn.
16 Fortführung Radwegeprogramm Weyarn - Miesbach.
17 Mobilfunk und BOS in Neukirchen.
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.01.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 08.12.2022:
Kommunale Strombeschaffung für das Lieferjahr 2023; Vergabe.
Der Energieausschuss nahm die Strombeschaffung von Ökostrom für die Lieferjahre 2023 und 2024 als eilbedürftiges dringliches Rechtsgeschäft den wirtschaftlichsten Anbieter 17er Oberlandenergie GmbH zu folgenden Konditionen zustimmend zur Kenntnis:
Der Gemeinderat stimmte dem ebenfalls zu. Die dringliche Beschaffung wurde deshalb notwendig, da der Gemeindetag im November 2022 kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die Bündelausschreibung mit KUBUS gescheitert sei und kein wirtschaftliches Angebot für Ökostrom eingegangen sei. 
Erneuerung eines Teilstückes der Treppe zum Aussichtsberg.
Die Treppe soll im Frühjahr ertüchtigt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, noch weitere Angebote einzuholen und ermächtigt, bis zu einem fixen Betrag zu vergeben. Weiterhin sind entsprechende Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. 

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Geschichte von der Sitzung am 10.01., des AK Asyl vom 12.01., des AK Verkehr und Mobilität vom 16.01., des AK Bücherei vom 25.01., des AK Gemeindepartnerschaft vom 26.01., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 27.01. und des Steuerungsgremiums von der Budgetsitzung am 17.01.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Die beantragten Budgets wurden mit dem Protokoll des Steuerungsgremiums an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. Kurze Zusammenfassung dazu von Katja Klee, Mitmachamt: Ein Großteil des Budgets setzt sich aus festen Posten („Grundrauschen“) zusammen, z.B. Betrieb der Bücherei, Seniorenausflüge, Dorfspaziergänge, jährliches Ramadama (Termin heuer: 01.04.2023), Fahrdienste für Asylsuchende, Gemeinschaftsgarten, Kneipenkino. Dazu kommen Kosten für besondere Projekte, z.B. Ausstellung zur Schulgeschichte in Weyarn, Restaurierung eines Marterls, Aktionstag Mitfahrbankerl, Besuch aus der Partnergemeinde, Jugendbildungsfahrt, Straßengaudi, Fertigstellung des Kulturpfads. Insgesamt bewege sich das Budget annähernd im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren. 
Der AK Wirtschaft hat im Dezember darüber informiert, dass seine Tätigkeit derzeit ruht.

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4. Jahresabschluss 2020; Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses und Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Vorsitzende des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Franz Demmelmeier übernahm das Wort. 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss am 18.01.2023 lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor; sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen. Die Belege des Jahres 2020 wurden geprüft.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungs-mäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Werten fest:
Bilanz:
Summe der Vermögensrechnung          39.296.685,87€
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis                             504.072,10 €
Außerordentliches Jahresergebnis               517.056,36 €
Jahresergebnis                                                   1.021.128,46 €
(Das außerordentliche Jahresergebnis ist vor allem ein buchhalterisches Ergebnis. Im Jahr 2020 wurden Leibrentenverbindlichkeiten ausgebucht, die keine Auswirkungen auf die Liquidität der Gemeinde haben.)
Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln               4.054.300,75 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit             1.264.831,23 €
Saldo aus Investitionstätigkeit                        -  755.588,27 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                     -  311.176,04 €
Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen             32.863,25 €
Endbestand an Finanzmitteln                       4.285.230,92 €
Der Gemeinderat beschloss den Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2020.
Außerdem entlastete der Gemeinderat den Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2020 gemäß dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses.
Gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik ist der Jahresüberschuss der Rücklage zuzuführen. 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.021.128,46 € erzielt. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an, diesen Überschuss in die Ergebnisrücklage zu buchen.
Der Erste Bürgermeister bedankte sich beim Rechnungsprüfungsausschuss sowie bei der Kämmerei für die Entlastung und die gute Arbeit, die geleistet wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden PKW-Garage als Lagerraum für den Feuerwehrbedarf auf dem Grundstück Fl.Nr. 512 der Gemarkung Wattersdorf, Münchener Straße 30, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

An die bestehende PKW-Garage auf dem Gelände der Feuerwehr Weyarn in der Münchener Straße soll ein Anbau als Lagerraum für den Feuerwehrbedarf errichtet werden. Die geplanten Ausmaße des profilgleichen Anbaus betragen 9,99 m x 6,15 m. An der Westseite sind zwei Rolltore sowie eine Türe vorgesehen. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr dargestellt. Das Vorhaben ist in Rücksprache mit der Kreisbauabteilung genehmigungsfähig und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 
Die Kosten für den Anbau sollen überwiegend aus Mitteln des Feuerwehrvereins finanziert werden. Auf den Beschluss des Gemeinderates aus seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 13.10.2022 TOP 5 wird verwiesen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Traktorgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 120 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte eine bestehende Scheune abreißen und stattdessen eine landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle mit Traktorgarage errichten. Die Ausmaße des Bauvorhabens betragen 30 m x 11,90 m. Die Zufahrt erfolgt von Süden über eine gekieste, wasserdurchlässige Fläche. 
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung). Der Antragsteller hatte bereits Ende November 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2022 zu dieser Bauvorfrage und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe das Einvernehmen erteilt, unter der Auflage, dass bei der Vorlage eines Bauantrages die erforderlichen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen sind.
Der Antragsteller hat jetzt dementsprechend einen Bauantrag eingereicht.
Es wurde empfohlen, dass die Fenster im Wohnteil aus optischen Gründen in der Flucht zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss angeordnet werden sollten, ebenso die Fenster an der Firstseite im Osten. Außerdem wurde empfohlen, die Südseite des Daches für Photovoltaik zu nutzen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung) hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/10 der Gemarkung Holzolling, Im Talblick 4, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer möchten gerne das bestehende Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen. Die hierzu baulich erforderlichen Eingriffe sind in sehr gering und beschränken sich vorwiegend auf den Eingangsbereich. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt völlig unverändert. Auf dem Baugrundstück können ausreichend Stellplätze für Kfz nachgewiesen werden. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 34 „Holzolling, Westerhamer Straße“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt 2.5. ist festgelegt, dass je Grundstück ein Einfamilienhaus zulässig ist. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung. Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen. Einer etwaigen erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde zugestimmt, sofern dies für die Nutzungsänderung notwendig sein sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Außentreppe sowie Balkonerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 19 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Str. 19, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne das bestehende Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umwandeln. Hierzu ist u.a. die Errichtung einer Außentreppe sowie eine Balkonerweiterung beantragt. Die äußere Gestaltung wurde durch die Planer so im Vorfeld mit dem Kreisbaumeister abgesprochen und befürwortet. Die notwendigen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wattersdorf.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 137/2 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beratend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Seiding Nord-West“ (3. Änderung).
Der Bauantrag war vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 26.11.2018 genehmigt worden. Von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung hinsichtlich der maximalen südlichen Wandhöhe der Garagen von 6 Metern war eine Befreiung erteilt worden.
Der Antragsteller hat nun mit Schreiben vom 12.12.2022 beim Landratsamt Miesbach eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Das Landratsamt Miesbach hat mit Schreiben vom 16.01.2023 die Gemeinde Weyarn um Stellungnahme zu dem Antrag sowie um Mitteilung gebeten, ob einer Befreiung von den Festsetzungen der Satzung bezüglich der südlichen Wandhöhe der Garagen weiterhin zugestimmt wird.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung sowie zu einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung hinsichtlich der südlichen Wandhöhe der Garagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“; Farbgestaltung sowie Umgang mit Balkonkraftanlagen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss hatte vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, bezüglich der Farbgebung der Dachplatten eine Prüfung vorzunehmen und ggf. eine diesbezügliche Änderung der Solaranlagensatzung zu empfehlen. Ganzflächige Anlagen anstelle von Dachschindeln sind in der aktuellen Satzung bereits erlaubt. Die Frage ist, ob in Fällen, in denen rote Dachziegel vorgeschrieben sind, bei Anbringung von Photovoltaikanlagen auch eine dunkle, zur Anlage passende Farbe, zugelassen sein soll. Diese gestalterische Frage sollte dann für alle Bebauungspläne als übergreifende Vorschrift einheitlich geregelt werden. 
Darüber hinaus teilte der Erste Bürgermeister mit, dass diverse Einzelanträge zur Anbringung von Balkon-PV-Anlagen vorliegen. Die Gemeindeverwaltung vertrat bisher die Ansicht, dass Balkone Bestandteile der Wand sind und damit PV-Anlagen grundsätzlich verboten und nur per Einzelbescheid erlaubt werden können. 
Auf Rückfrage seitens der Verwaltung hat die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Miesbach nun mitgeteilt, dass das Landratsamt diese Auffassung nicht teilt. Das Landratsamt vertritt die rechtliche Auffassung, dass Balkonanlagen bis dato durch die gemeindliche Solarenergieanlagensatzung nicht verboten sind, soweit es nicht einem Bebauungsplan (o.a.) widerspricht. 
Eine Änderung der aktuellen Satzung wurde bisher mehrheitlich abgelehnt, sodass die vorliegenden Anträge grundsätzlich keiner Genehmigung bedürften. 
Die Anträge bekunden das Interesse aus der Bürgerschaft, solche Anlagen anbringen zu können.
Die Frage, warum man nicht generell anthrazitfarbige Dachziegel erlaube, wurde erneut aufgegriffen. Der Bauausschuss hatte allerdings lange darüber diskutiert und zwischen ästhetischen Aspekten und energetischen Ansprüchen abgewogen. Grundsätzlich hatte man sich bei allen Bauvorhaben, die in Bebauungsplan-Gebieten liegen, für rote Dachziegel entschieden. Dies müsse allerdings kein Dogma sein. Anthrazitfarbige/schwarze Dachziegel heizen sich allerdings stärker auf und tragen damit zur allgemeinen Klimaerwärmung bei.
Im Bauausschuss wurde festgestellt, dass die Satzung voll integrierte Indach-Anlagen auf dem kompletten Dach bereits vorsieht. Dazu gehört dann auch der entsprechende dazu passende Abschluss an den Dachrändern des Indaches. Es wird deshalb kein Anlass gesehen, eine Ausnahme bei der vorgesehenen Dachfarbe von Bebauungsplänen bei Teilanbringungen zu ermöglichen (Beschluss 1).
Als Kleinstanlagen gelten Anlagen bis 800 kWh. Philipp Eikerling hat sich mithilfe einschlägiger Quellen (Marktstammverzeichnis) informiert und herausgefunden, dass die gesamte Energieerzeugung mittels PV-Kleinstanlagen bereits in den vergangenen zwei Jahren eine beachtliche Größenordnung erreicht habe. Dies widerspreche dem Argument, kleine Anlagen würden nichts bringen. Die Kompromisslösung, kleine Anlagen zuzulassen und leistungsstärkere Balkon-Anlagen nicht, wurde problematisch gesehen, da es sehr subjektiv sei, was ästhetisch sei und was nicht. Im Bauausschuss stehe man auf dem Standpunkt, dass größere Balkonanlagen aus ästhetischen und energetischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll seien. 
Um die Diskussion zu beenden, stellte Georg Grabichler einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er bat um Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Bauausschusses. Der Antrag wurde angenommen (Beschluss 2). Anschließend wurde über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt (Beschluss 3).
Der Bauausschuss hat sich eigeninitiativ mit der Anbringung von Balkon-Photovoltaikanlagen beschäftigt und dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung so zu ändern, dass Kleinstanlagen an Balkonen weiterhin nicht erfasst sind, jedoch größere Anlagen vor dem Hintergrund einer adäquaten Gestaltung einer Einzelbeurteilung zuzuführen sind. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, hierzu dem Bauausschuss einen Arbeitsauftrag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu und beauftragte diesen, die PV-Anlagensatzung entsprechend zu ändern (Beschluss 3).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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12. Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/35 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg 21, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung vom 12.01.2023 mit dem Anliegen des Antragstellers zur Anbringung einer PV-Anlage „Balkonkraftwerk“ auf dem Grundstück in der Straße „Am Schmiedberg“ in Weyarn befasst und hierzu einen ablehnenden Beschluss gefasst.
Dem Antragsteller wurde das Ergebnis mitgeteilt. Dieser teilte hierzu mit, dass eine Aufstellung einer Balkonkraftanlage in seinem Garten aufgrund von Verschattung nicht möglich und auch seinerseits nicht erwünscht ist. Er werde nun jeweils eine Woche die Anlage sowohl am Balkon als auch im Garten aufstellen und die Leistungsdaten auswerten und der Gemeinde zur Verfügung stellen.
Der Tagesordnungspunkt diente der Information des Gemeinderats.

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13. Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/3 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Str. 3, 83629 Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Anwesen in der Stürzlhamer Straße im Ortsteil Neukirchen in Richtung Süden frontseitig das Balkongeländer als 1,6 kWp leistungsstarke Balkonkraftanlage (4 Module), aus optischen Gründen in Form von „Full-Black-Modulen“, errichten. Auf den beigefügten Antrag inkl. Fotomontagen wird verwiesen.
Die Anlage dient als Ergänzung zur bestehenden 10 kWp-PV-Dachanlage.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Grundstück des Antragstellers im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Die Abstimmung über den Antrag wurde im Bauausschuss zurückgestellt, da der Gemeinderat generelle Beurteilungsmaßgaben für solche Anlagen erlassen möchte.
Der Gemeinderat stimmte der Zurückstellung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 872/2 der Gemarkung Holzolling, Kapellenweg 1, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antrag hat sich erledigt und wurde im Gemeinderat nicht behandelt. 

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15. Aktuelle Entwicklung des Mittelschulverbands Mangfalltalschule Valley und Auswirkungen auf Kinder aus der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö informativ 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die unteren Klassen der Mittelschüler aus dem größten Teil des Gemeindegebietes Weyarn sind in den unteren Klassen dem Schulsprengel der Mangfalltalschule Valley zugeordnet.
Die Mittelschüler der höheren Klassen waren bislang im Wesentlichen von der Mittelschule Miesbach aufgenommen worden. Wenn eine der vorgesehenen Klassen der Mangfalltalschule mangels Masse nicht zustande kam, hatten die Weyarner Eltern das Wahlrecht zwischen Mittelschule Miesbach oder Holzkirchen.
Nun wird aufgrund drastisch eingebrochener Schülerzahlen nach Auskunft des staatlichen Schulamts Miesbach die Mangfalltalschule Valley im neuen Schuljahr auf inaktiv gestellt. Das bedeutet, dass die aktuell vorhandenen Klassen zwar noch weiterlaufen, aber im Schuljahr 2023/2024 in der Mangfalltalschule keine neue 5. Klasse mehr gebildet wird.
Für das Schuljahr 2024/2025 wird vom staatlichen Schulamt Miesbach ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Mittelschulen im Landkreis erarbeitet werden.
Die Gemeinde Valley hat als Schulverbandsträger der Mangfalltalschule jahrelang für den Erhalt der wohnortnahen Teil-Mittelschule gekämpft. Der Gemeinderat Valley war in der Februar-Sitzung mit der neuen Situation befasst und hat diese zur Kenntnis genommen. Der Valleyer Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzende sieht aufgrund der stark rückläufigen Schülerzahlen im Moment keine Möglichkeit, die aufgezeigte Entwicklung zu stoppen.
Seitens der Gemeinde Weyarn wurde deshalb am 24.01.2023 ebenfalls Kontakt mit dem Schulamt Miesbach aufgenommen, da die Eltern aus der Gemeinde Weyarn für die Entscheidung zum Übertritt in die 5. Mittelschulklasse Planungssicherheit benötigen. Im Ergebnis wurde vom Schulamt zugesagt, dass für die Weyarner Übertritts-Kinder zur Mittelschule im Schuljahres 2023/2024 aus dem Schulsprengel der Mangfalltalschule Valley weiterhin das Wahlrecht zwischen Miesbach und Holzkirchen gilt. Dies hat die Auswirkung, dass im Gegensatz zu Gastschulanträgen die kostenlose Schülerbeförderung geregelt ist.
Erst für die folgenden Übertritts-Jahrgänge wird vom staatlichen Schulamt eine abschließende Regelung erarbeitet werden. Der Erste Bürgermeister kündigt an, dass er diesen Prozess bezüglich der Kinder aus der Gemeinde begleiten und den Gemeinderat auf dem Laufenden halten wolle.
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Fortführung Radwegeprogramm Weyarn - Miesbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Straßenbauamt Rosenheim teilte mit, dass sich die Sanierung der Staatsstraße 2073 vom Kreisel Weyarn nach Mitterdarching leider auf 2024 verschieben wird. Dies betrifft auch die mit dieser Straßenbaumaßnahme verbundene Asphaltierung des zugehörigen staatlichen Radweges vom Weiglfeld zum Bahnhof Darching über das Unterdeck der BAB-Brücke. Auch wenn die Verzögerung unerfreulich sei, sei es aus Kostengründen nicht ratsam, dass die Gemeinde in Vorleistung gehe und den Weg schon heuer asphaltieren lasse. 
Das Straßenbauamt Rosenheim hat jedoch angeboten, dass noch heuer ein Radweg Pienzenau-Thalham erstellt werden könnte, sofern die Gemeinde selbst die Durchführung übernehme sowie entsprechende vertragliche Verpflichtungen eingehe. 
Ein Nebeneffekt wäre, dass am südlichen Ortseingang von Thalham im Rahmen einer Querungshilfe eine kleine Verkehrsinsel entstehen könnte, die sich positiv auf das Geschwindigkeitsverhalten auswirken würde. Ebenso gäbe es die Chance, eine verbesserte Entwässerung von Thalham im Rahmen der Realisierung zu prüfen.
Der Gemeinderat begrüßte die Radwege-Maßnahme Thalham-Pienzenau und war grundsätzlich, abhängig von den vertraglichen Konditionen, zur Übernahme einer solchen Maßnahme bereit.
Weitere Details dazu wurden in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Mobilfunk und BOS in Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö informativ 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Ortsversammlung in Sachen BOS-Funk in Neukirchen wurde umfangreich informiert. Aus der Bürgerschaft kam hierbei der Vorschlag, einen anderen Standort südlich von Neukirchen zu wählen. Dieser befindet sich zwar nicht im Suchkreis, sollte jedoch auf seine Eignung hin geprüft werden. 
Das zuständige Landeskriminalamt hatte den Standort durch seinen Funknetzplaner prüfen lassen. Im Ergebnis sprachen drei funktechnische Aspekte gegen diesen Standort, sodass dieser laut der schriftlichen Mitteilung des Landeskriminalamtes für den Behördenfunk ungeeignet ist.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, hielt mangels Alternative am Standort zwischen Neukirchen und Reichersdorf an der Gemeindeverbindungsstraße fest und stellte einem Bauantrag das Einvernehmen in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 18
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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Schöffenwahl 2023:
Die Gemeinde wurde aufgefordert, mindestens drei Personen für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern vorzuschlagen. Es sollen nicht wesentlich mehr als die Mindestanzahl vorgeschlagen werden. Die Schöffenvorschlagsliste ist mindestens 5 Tage öffentlich auszulegen. Die Schöffen werden von einem Wahlausschuss überörtlich gewählt. Sofern sie bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen sie davon ausgehen, dass sie nicht gewählt sind. 
Die Fraktionen wurden gebeten, bis zur Sitzung am 09.03. Vorschläge zu machen, ggf. können sich auch Personen aus der Bürgerschaft selbst melden. Am 30.03.2023 werden die Vorschläge im Gemeinderat nicht öffentlich behandelt.
Jugendschöffenwahl 2023:
Die Gemeinde soll dem zuständigen Landratsamt hierfür bis spätestens 10.03.2022 fünf geeignete Personen übermitteln. Bevorzugt werden Personen mit erzieherischer Befähigung oder Erfahrungen in der Jugenderziehung.
Die Mitglieder des Gemeinderats wurden gebeten, bis zum 05.03.2023 Vorschläge für beide Ämter bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Vorgeschlagenen sollen ihrem Vorschlag selbst zustimmen.
Stadtradeln:
Gemeinde wird wieder mitmachen, Philipp Eikerling und Sven Kröger stellen sich wieder als Koordinatoren vor Ort zur Verfügung; Zeitraum heuer früher: 6.-26.5.2023. Philipp Eikerling lädt alle Anwesenden zum nächsten Radltreff am 10.03. um 19.00 Uhr in der WeyHalla ein. Er hofft, dass sich auch heuer wieder eine Radltour mit dem Gemeinderat im Rahmen des Stadtradelns organisieren lässt. Auch die Radlkultour mit vier Bühnen zwischen Miesbach und Weyarn wird am 07.05. wieder stattfinden. 
Jedermann-Gemeindeschießen beim SG Holzolling:
24./25.3.2023 Es wird wieder eine Gemeindemannschaft geben.

Datenstand vom 15.02.2023 15:44 Uhr