Datum: 09.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02-2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe mit Diele und Teilumbau der bestehenden Erdgeschosswohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 524/3 und 524/4 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 908 der Gemarkung Gotzing, Still, 83629 Weyarn.
6 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Aufstellungsbeschluss.
7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham; hier: Wiedervorlage Austauschpläne.
8 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemals landwirt. genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Änderung des Beb.plans Nr. 39 "Reinthal Süd".
9 Änderung der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“.
10 Antrag der Terrain Energy Germany GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld "Mühlleite"; gemeinsame Stellungnahme der betroffenen Gemeinden.
11 Anhörungsverfahren des Landratsamts Miesbach zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes "Obere Mangfall"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.
12 Natura 2000: Vorstellung des Natura 2000 Managementplanentwurfs für das FFH-Gebiet Mangfalltal.
13 Unvorhergesehenes.
14 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02-2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09.02.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 12.01.2023:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan „Ambulant Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Vergabe eines Planungsauftrags.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde auch die dritte Detailplanung zur Ablösung des Bebauungsplans Nr. 24 an das Planungsbüro Kurz vergeben.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 13.02., des AK Altersplanung vom 14.02., des AK Geschichte vom 16.02., des AK EU vom 27.02. und des AK Dorfleben vom 01.03.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 empfohlen, das Sparbuch mit einem Restguthaben von 3.895,35.- € aus Spenden der Mitglieder der früheren Teilnehmergemeinschaft aufzulösen und einer Verwendung für die Dorfentwicklung zuzuführen. 
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr schildert, dass diese Mittel von den Sitzungsgeldern der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft gespendet wurden, um Fortbildungen oder Bürgerbeteiligungsprojekte anzuschieben. Die Teilnehmergemeinschaft wurde am Ende der Dorfentwicklung aufgelöst und hat zur weiteren Verwendung der Mittel keine Verfügung hinterlassen. Der Gemeinderat hat deshalb in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, diese Mittel dem Steuerungsgremium als unmittelbarem Nachfolgegremium der Teilnehmergemeinschaft zweckgebunden für Bürgerbeteiligungsaktivitäten zu übergeben, da dies dem ursprünglichen Zweck am nächsten komme. Das Steuerungsgremium wird in einer der nächsten Sitzungen über die Verwendung beraten.
Bericht von Betty Mehrer zur Gemeinwesenarbeit in Weyarn:
Im Jahr 2022 wurden mehr als 1 000 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Rahmen von Gemeinwesenarbeit und Seniorenhilfe geleistet. Die Zahl der Helfer betrage am heutigen Tag 22 Personen. Es seien alle Altersgruppen, ab 19 Jahren, vertreten; auch zwei Ukrainerinnen engagieren sich. Rund 30 Bürgerinnen und Bürger würden unterstützt, das Spektrum reiche von Hilfe 1 x im Jahr bis zu Hilfe im Umfang von rund 30 Stunden wöchentlich für eine Person, die sich auf 5 Helfer verteilen. Dadurch sei es möglich, dass jemand im gewohnten Umfeld bleiben kann. Die Nachfrage für Hilfe im Haushalt sei groß. Bis jetzt sei es immer gelungen, den Bedarf abzudecken. Betty Mehrer trifft sich regelmäßig mit den Helfern und an Weihnachten bekommen alle Helfer immer ein kleines Geschenk. Die Helfer sind ehrenamtlich tätig, bei umfangreicheren Diensten bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Neben der Nachbarschaft-/Seniorenhilfe werden Beratungsleistungen für Wohnungsanpassungen (werden zurzeit staatlich nicht gefördert) und zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gegeben, außerdem Hilfe bei Behördengängen und Anträgen, Hilfe bei Sterbefällen, Ausgabe des Seniorentickets.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr sprach Betty Mehrer im Namen des Gremiums herzlichen Dank für ihre wertvolle Tätigkeit aus.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe mit Diele und Teilumbau der bestehenden Erdgeschosswohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 524/3 und 524/4 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der geplante Anbau der Außentreppe mit Diele befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung „Seiding, Fl.Nr. 524/3“ und somit im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Teilumbau im Erdgeschoss liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung und entspricht dieser Satzung.
Die erforderlichen Stellplätze für zwei Wohnungen sind im Bauplan dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag und zu einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 908 der Gemarkung Gotzing, Still, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antrag betrifft die Erweiterung des bestehenden Reitplatzes. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im Oktober 2022 einen Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle und einer asphaltierten Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf in Weyarn, Am Weiglfeld 15, eingereicht. 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 das Einvernehmen dazu grundsätzlich erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform und der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt mitgeteilt, dass es die Bebauung grundsätzlich so befürworten würde. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachform sowie der Wandhöhe, wird jedoch nicht erteilt. Der Umfang der Änderungen im Bauantrag erfordert jedoch nach Haltung des Landratsamts eine Änderung des Bebauungsplans.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans, durch die die als Befreiung bereits beschlossenen Änderungen rechtlich ermöglicht werden. Dies erfolgte unter der Voraussetzung der Kostenübernahmeerklärung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1087/5 und 1087/6 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham; hier: Wiedervorlage Austauschpläne.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.04.2022 erstmalig mit dem Vorbescheidsantrag befasst und dabei der Empfehlung des Bauausschusses zugestimmt. 
Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit dem Kreisbaumeister eine Ortsbesichtigung vorgenommen sowie die Planunterlagen entsprechend der Empfehlung des Landratsamtes angepasst und die Austauschpläne bei der Gemeinde eingereicht mit folgenden wesentlichen Änderungen:
- Reduzierung der Dachneigung von 30° auf 25°
- Reduzierung der Firsthöhe um 20 cm auf jetzt 10,12 m
- Dachüberstände von 90 cm an den Längsseiten und von 65 cm an den Stirnseiten
- Verschiebung des Baukörpers um 2,0 m nach Osten in Richtung Straße
Referenzobjekt ist das ehemalige Gasthaus in der Schlierseer Straße 6. Durch diese Anpassungen werden die Vorgaben des Referenzobjektes eingehalten bzw. unterschritten. So bleiben die Grundfläche und die Wandhöhe unter den Referenzwerten. Die Geschossigkeit wird ebenfalls eingehalten.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 04.08.2022 die vorgenommenen Planänderungen begrüßt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Austauschpläne zur abschließenden Genehmigung des Vorbescheidsantrags an das Landratsamt weiterzuleiten. 
Es wurde darauf hingewiesen, dass in Thalham kein Spielplatz vorhanden ist. Da die Anlage mehr als drei Wohnungen umfasst, ist nach den geltenden Bestimmungen des Bauordnungsrechts (hier Art. 8 Abs. 1 BayBO) die Errichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück vorgeschrieben. Eine Ablöse durch die Gemeinde ist nicht erwünscht. Auf die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von barrierefreien Wohnungen nach Art. 48 BayBO wird ebenso hingewiesen. 
Eine ökologische, energiesparende Bauweise wird begrüßt.
Nach Mitteilung des Planzeichners wurde nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und mit dem Landratsamt Miesbach die Planung im Bereich der Zufahrt und der Tiefgaragenabfahrt inzwischen angepasst.
In diesem Zusammenhang wurde das Gebäude wieder leicht nach Westen verschoben. Das Gebäude wurde hierbei nicht verändert bezüglich Abmessungen, Höhen, Anzahl Wohneinheiten, etc.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses nahm der Gemeinderat von den Austauschplänen Kenntnis und erteilte dazu sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Hinweise wurde verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemals landwirt. genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Änderung des Beb.plans Nr. 39 "Reinthal Süd".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2022 und 09.02.2023 zur Bauvoranfrage bzw. zum Bauantrag des Antragstellers sowie zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ das Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt bei der Prüfung des Bauantrags festgestellt, dass der Bauantrag nicht nur hinsichtlich der Wandhöhe dem Bebauungsplan widerspreche, sondern auch wegen dem festgesetzten Baufenster, der vorgeschriebenen zwei Wohneinheiten und der festgesetzten Dachneigung. Das Landratsamt teilte daraufhin dem Antragsteller mit, dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich sei, da derartige Befreiungen bereits die Grundzüge der Planung berühren würden und der Bauantrag daher abgelehnt werden müsste.
Der Antragsteller hat deshalb bei der Gemeinde Weyarn einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der genannten Abweichungen gestellt. Gleichzeitig hat er sich bereiterklärt, die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal-Süd“ (2. Änderung) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Änderung der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss hatte vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, die „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“ bzgl. der Anbringung von Balkon-Photovoltaikanlagen so zu ändern, dass Kleinstanlagen an Balkonen weiterhin nicht erfasst sind, jedoch größere Anlagen vor dem Hintergrund einer adäquaten Gestaltung einer Einzelbeurteilung zuzuführen sind. 
Bisherige Fassung
§ 2 Anbringung und Gestaltung 
Photovoltaikanlagen sind auf geneigten Dächern nur in dachgleicher Neigung und ohne neigungsändernde Aufständerung zulässig. Zur Einsparung und als Ersatz der herkömmlichen Dacheindeckung können auch teilintegrierte und flächendeckende voll-integrierte „lndachanlagen"2 zum Einsatz kommen. Für solarthermische Anlagen ist eine Aufständerung in Firstrichtung möglich. Auf Flachdächern ist eine Aufständerung von Solarenergieanlagen möglich. 
Solarenergieanlagen an Wandflächen sind grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Fällen kann jedoch davon abgewichen werden. In Gewerbegebieten ist eine Installation an der Wand zulässig. 
Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.
§ 3 Abweichungen 
Von diesen Bestimmungen können Abweichungen i. S. des Art. 63 BayBO zugelassen werden. Darüber entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde, in den übrigen Fällen die Bauaufsichtsbehörde. 
Bebauungspläne können abweichend vom § 2 spezifische Regelungen enthalten.

Diskussionsgrundlage für Bauausschuss:
§ 2 Anbringung und Gestaltung 
(1) Photovoltaikanlagen sind auf geneigten Dächern nur in dachgleicher Neigung und ohne neigungsändernde Aufständerung zulässig. Zur Einsparung und als Ersatz der herkömmlichen Dacheindeckung können auch teil-integrierte und flächendeckende voll-integrierte „lndachanlagen" zum Einsatz kommen. 
(2) Für solarthermische Anlagen ist eine Aufständerung in Firstrichtung möglich. Auf Flachdächern ist eine Aufständerung von Solarenergieanlagen möglich. 
(3) Bei einer flächendeckender Photovoltaikanlage als alleinige Dachhaut sind abweichend vom B-Plan auch dunkle anthrazitfarbene Module mit farblich dazu abgestimmten Einfassungen zulässig.
Bei Aufdach-Montagen sind dunkle anthrazitfarbene Generatormodule oder eingefärbte Module in der zulässigen Dacheindeckungsfarbe erlaubt.
(4) Solarenergieanlagen an Wandflächen sind grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Fällen kann jedoch davon abgewichen werden. In Gewerbegebieten ist eine Installation an der Wand zulässig. 
(5) Die Anbringung einer Solarenergieanlagen an Balkonen ist – mit Ausnahme von Kleinstanlagen bis zu einer Einspeisenennleistung von 600 Watt (am Wechselrichter) – genehmigungspflichtig. Solche Anlagen müssen sich in das umgebende Ortsbild einfügen und zur Gestaltung des Anwesens passen. Der Antrag ist mit einem Gestaltungsplan vorzulegen.
(6) Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.
Begründung:
Zum neuen Abs. 3
Neu auf dem Markt sind Photovoltaik-Module jeglicher Farbgebung. Das kann optisch unerwünschte Auswüchse erzeugen, da hier Generatoren mit extremen Farben auf das Dach aufgebracht werden könnten. Es sollten wie bislang nur die energetisch effizientesten ungefärbten dunklen Elemente oder aus gestalterischen Gründen alternativ auch Elemente passend zur zulässigen Dachunterfarbe zugelassen werden.
siehe: https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0656.php4
https://www.baulinks.de/webplugin/2013/1521.php4

Zum neuen Abs. 5 
Grenze der Kleinstanlagen 600 Watt Einspeisenennleistung. Größere Leistung darf nicht mehr plug und play angesteckt werden, sondern diese Anlagen müssen von einem zugelassenen Fachbetrieb installiert werden, der eine protokollierte Inbetriebnahme-Meldung beim Netzbetreiber abgeben muss. Damit handelt es sich auch offenkundig nicht mehr um eine mobile Anlage. Es bietet sich deshalb an, die Geringfügigkeitsgrenze für die Gestaltungsgenehmigung analog zu wählen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat den vorgeschlagenen Änderungen zu und änderte die Satzung entsprechend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag der Terrain Energy Germany GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld "Mühlleite"; gemeinsame Stellungnahme der betroffenen Gemeinden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilte mit Mail vom 25.1.2023 Folgendes mit:

Die Terrain Energy Germany GmbH, München, stellte einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Mühlleite“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung.
Im Zuge der Projektrealisierung soll eine ca. 4.230 m tiefe Bohrung durchgeführt werden, mit der Gasvorkommen in den sedimentären Gesteinsserien des Rupel (frühes Oligozän, junges Paläogen) erschlossen werden sollen. Der Antragsteller vermutet aufgrund der bisherigen Untersuchungen in der großräumigen Aufsuchungserlaubnis „Egmating“ gewinnbare Erdgasvorkommen bis ca. 650 Mio.m³.
Folgendes Arbeitsprogramm ist vorgesehen:

Erstes Jahr der Erlaubnis:
  • Ergänzung der vorhandenen Daten zur Detailanalyse des geologisch-hydrogeologischen Untergrundaufbaus und der strukturgeologischen Situation.
  • Regionale Playfairway-Analyse und Lead-Analyse.
  • Begutachtung der Auswirkungen der Kohlenwasserstoff-Bohrung auf die Oberfläche und die Geothermiebohrungen in Holzkirchen durch eine wissenschaftliche Institution (einschließlich wissenschaftlicher Überprüfung der bisherigen Bewertungen).
  • Bewertung und Vorstellung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Gutachtens.

Zweites Jahr der Erlaubnis:
  • Festlegung der Bohransatzlokation,
  • Konkretisierung der bohrtechnischen Detailplanung.
  • Öffentlichkeitsinformation entsprechend § 25 Abs. 3 Bay.VwVfG mind. drei Monate vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die Durchführung der Tiefbohrung.
  • Ausschreibungsverfahren / Verdingung Bohrkontraktor.

Drittes Jahr der Erlaubnis:
  • Durchführung UVP-Vorprüfung sowie saP-Prüfung,
  • Ausarbeitung und Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen zur Erlangung der genehmigungsrechtlichen Gestattungen für die bau- und bohrtechnische Umsetzung der Aufsuchungsarbeiten,
  • Erstellung Bohrplatz und Baustelleneinrichtung.
  • Einrichtung und Betrieb einer geeigneten seismologischen Messeinrichtung zur Überwachung von Erschütterungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Geothermiebohrungen in Abstimmung mit dem Bayerischen Erdbebendienst.
  • Festlegung der Grenze des Einwirkungsbereichs gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung im Zusammenhang mit Bergschadens-Fragestellungen durch Messungen eines anerkannten Markscheiders in Abstimmung mit dem StMWi.

Viertes Jahr der Erlaubnis:
  • Abteufen einer Tiefbohrung zur Kohlenwasserstoff-Erschließung.
  • Durchführung von bohrlochgeophysikalischen Tests im Bohrfortschritt und nach Abschluss der Bohrtätigkeiten.
  • Durchführung von Produktionstests.
  • Testauswertung.

Fünftes Jahr der Erlaubnis:
  • Projektbewertung / Feststellung der Fündigkeit.
  • Ausarbeitung und Einreichung von Antragsunterlagen zur Erlangung einer bergrechtlichen Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bei Fündigkeit.
  • Ausarbeitung und Einreichung von Antragsunterlagen zur Erlangung der bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen für die Aufnahme des Produktionsbetriebes.
  • Gestattungsrechtliche und bautechnische Maßnahmen für den Gewinnungsbetrieb.
  • Teilrückbau des Bohrplatzes / Renaturierungsmaßnahmen.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Landratsämter Miesbach und München) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.03.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten zuzuteilenden Feld gegen das Aufsuchungsvorhaben der Terrain Energy Germany GmbH.
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Miesbach und München) gebeten.

Den im Feld liegenden Gemeinden/Städten wird der Antrag zur Kenntnis gegeben. Es besteht ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Erlaubnis gibt dem Rechtsinhaber ein ausschließliches Recht zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet. Für konkrete Maßnahmen, wie die Herrichtung des Bohrplatzes und die Durchführung der Bohrung, deren Örtlichkeit derzeit noch nicht feststeht, sind gesonderte Genehmigungsverfahren durchzuführen (Betriebsplanverfahren, zuständige Behörde Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern). Die Erteilung der Erlaubnis präjudiziert diese Genehmigungsverfahren nicht.

Eine öffentlich-rechtliche Beteiligung der betroffenen Gemeinde/Gemeinden bzw. Städte erfolgt zu gegebener Zeit im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren durch das Bergamt Südbayern. Die Ergebnisse der im Arbeitsprogramm vorgesehenen wissenschaftlichen Begutachtung einer möglichen Beeinträchtigung der Geothermiebohrungen in Holzkirchen werden bewertet und müssen in einem eventuellen Genehmigungsantrag für die Durchführung der Bohrung berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zulassung nur erfolgen kann, wenn sichergestellt werden kann, dass eine Beeinträchtigung der Geothermiebohrungen nicht eintreten wird (§ 55 Abs. 4 BBergG).

Der Markt Holzkirchen lehnt eine Aufsuchung auf eigener Gemeindeflur vehement ab, da seismische Aktivitäten zur Gefährdung der dortigen Geothermieanlage im Wert von 70 Mio. Euro nicht ausgeschlossen werden könnten (siehe GR-Beschluss Holzkirchen in Anlage). Die benachbarte Gemeinde Otterfing hat ebenfalls bereits einen Ablehnungsbeschluss gefasst. Die umliegenden Gemeinden und Gemeinderäte werden deshalb um Unterstützung u.U. auch eines gemeinsamen Ablehnungsschreibens zur Aufsuchung gebeten.

Der Geschäftsführer des Vorhabensträgers hatte kürzlich beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen und darauf hingewiesen, dass der Gemeindebereich Weyarn zwar beantragt wurde. Der Antragssteller würde aber dort keine Aufsuchung planen, da eine Querbohrung nach Holzkirchen nicht wirtschaftlich sei. Ebenso sei kein Fracking geplant.
Vonseiten der Gemeinde Weyarn wurde darauf hingewiesen, dass das westliche Mangfallufer mit zahlreichen Georisiken versehen sei. Die Hänge seien teilweise instabil und vielfach von Rutschungen gefährdet. Das Aufsuchungsgebiet in der Gemeinde Weyarn bewege sich in diesem bzw. in der Nähe des geologisch kritischen Bereichs. Ebenso liegen die Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung der Ortschaften Feldkirchen, Westerham und Kleinhöhenkirchen im beantragten Aufsuchungsbereich im Gemeindegebiet. Eine Aufsuchung und Bohrmaßnahmen in der Gemeinde Weyarn werde deshalb gänzlich abgelehnt.
Die Bedenken der übrigen Gemeinden im Aufsuchungsgebiet werden von Weyarner Seite ebenfalls unterstützt, insbesondere wird wegen der vielen örtlich und überörtlich genutzten Trinkwasservorkommen (u.a. Trinkwasserversorgung der Stadt München) in der Gemeinde Weyarn ggf. ein Fracking auch in Nachbargemeinden schon rein vorsorglich strikt abgelehnt.
Der Erste Bürgermeister wurde aus diesem Grund beauftragt, ein Ablehnungsschreiben der Gemeinde Weyarn zu verfassen und/oder sich an einem gemeinsamen Ablehnungsschreiben aller eingebundenen Nachbargemeinden zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Anhörungsverfahren des Landratsamts Miesbach zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes "Obere Mangfall"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 11
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Landratsamt Miesbach ist verpflichtet, das Überschwemmungsgebiet „Obere Mangfall“ festzusetzen. Das Überschwemmungsgebiet wurde am 20.10.2016 vorläufig gesichert. 
Den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, wurden die Unterlagen und der Verordnungsentwurf übersandt, mit der Bitte, diese im förmlichen Wasserrechtsverfahren auszulegen. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 01.02.2023 bis einschließlich 01.03.2023. 
Die Gemeinde Weyarn wurde vom Landratsamt Miesbach gebeten, zum Festsetzungsverfahren Stellung zu nehmen.
Es sind keine Stellungnahmen von privaten Eigentümern eingegangen. Der Erste Bürgermeister sah ebenfalls keine Bedenken und empfahl, auch keine Stellungnahme abzugeben, da keine Wohngebäude im Gemeindebereich betroffen seien.
Der Gemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Natura 2000: Vorstellung des Natura 2000 Managementplanentwurfs für das FFH-Gebiet Mangfalltal.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö informativ 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen hat für das gesamte Mangfalltal im Rahmen von Natura 2000 den Managementplanentwurf für das FFH-Gebiet „Mangfalltal“ erarbeiten lassen. Erfasst ist das gesamte Mangfalltal in unserer Gemeinde sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf ist von der Regierung von Oberbayern veröffentlicht unter: 
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_umwelt/natura2000_mpl-archiv/mangfalltal/index.html
Das AELF lädt die Grundeigentümer und Träger öffentlicher Belange am 24.04.2023, 09.15 am Parkplatz beim Bahnübergang Thalham zu einer Infoveranstaltung ein (sogenannter Runder Tisch).
Der TOP diente der Information der Mitglieder des Gemeinderats. 

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13. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 13
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14. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Da Termine:
Da im April wegen der Osterferien keine Gemeinderatssitzung stattfindet, wurden die Bauausschusssitzung am Montag, den 27.03. um 19.00 Uhr (Sommerzeit!) und die Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 30.03. um 19.00 Uhr angekündigt.

Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr