Datum: 30.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.N. 877/4 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Laufstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 857 der Gemarkung Holzolling, Ried, 83629 Weyarn.
6 Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/3 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Str. 3, 83629 Neukirchen; hier: Wiedervorlage.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch der bestehenden Werkstatt und Neubau von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.
8 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
9 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
10 A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn 1. Tektur vom 07.07.2022; Stellungnahme zu den Einwänden der Gemeinde mit evtl. Erörterungstermin.
11 Bestellung einer neuen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Weyarn.
12 Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2023 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2026 sowie des Investitionsprogramms.
13 Informationen des Ersten Bürgermeisters.
14 Unvorhergesehenes.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09.03.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 09.02.2023:
Angebote zum Tausch des Rolltores am Bauhofgelände Filzenweg 3; Vergabe.
Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des Dekra Prüfberichts an Anlagen und Geräten, gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Ersatzbeschaffung eines Rolltores am Bauhofgebäude Filzenweg 3 an den kostengünstigsten Anbieter, Firma Georg Gröbmeyer, Mangfallweg 19, 83629 Weyarn mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.614,40 € zu vergeben.
Elektronisches Anordnungswesen inkl. Fast Langzeitarchivierung und Replizierung für das Finanzwesen.
Aktuell werden im Finanzbereich der Gemeindeverwaltung hauptsächlich alle Vorgänge in Papierform abgewickelt. Da dies nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht und wir hin zu einem papierlosen Arbeiten gehen wollen, hat die Verwaltung ein Angebot unserer Softwarefirma komuna GmbH eingeholt. Wegen der vorhandenen Systemintegration in die Fachanwendung CIP-KD haben die Erweiterungsmodule ein Alleinstellungsmerkmal und müssen von diesem Anbieter erworben werden. 
Das Angebot umfasst drei wesentliche Punkte: elektron. Anordnungswesen (Anschaffungskosten 2.750.- €), Langzeitarchivierung (7.980.- €) und Replizierung des Archivs (500.- €). Dazu kommen laufende Kosten von gesamt 4.190.- € pro Jahr. 
Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung zu und erteilte den Zuschlag.
Fortführung Radwegeprogramm Thalham – Pienzenau.
Drei Ingenieurbüros wurden wegen eines Honorarangebots für die Ingenieurleistungen für die Planung und Baubegleitung angefragt. 
Die Verwaltung wurde ermächtigt, das wirtschaftlichere Angebot der Fa. Gruber-Buchecker, Ebersberg, zur Durchführung der Ingenieurleistungen, in Höhe von 118.017,06 € brutto anzunehmen. Eine fachliche Prüfung des Angebots durch das Straßenbauamt Rosenheim ist erfolgt und positiv beschieden worden.
Pfarrhof Neukirchen; Erarbeitung von Nutzungs- und baulichen Szenarien.
Am Montag, den 06.02.2023 hat die erste Besprechung der Arbeitsgruppe (befristeter Projektausschuss des Gemeinderats) stattgefunden. Die ersten Ideen wurden gesammelt, jedoch ist deren Finanzierbarkeit stark von den Möglichkeiten abhängig. Diese sollten nach Feststellung der Arbeitsgruppe auch ortsverträglich für Neukirchen sein. Insofern wäre das Potenzial mit fachlicher Expertise erst einmal zu erarbeiten. Für das weitere Vorgehen beschloss der Gemeinderat die Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Parallel zu dem Planentwurf soll bei der Technischen Universität München über LAG angefragt werden, ob die Entwicklung des Grundstückes über ein Studentenprojekt im Rahmen eines Praxisseminars ausgearbeitet werden kann (gem. Schreiben TUM vom 16.01.2023).
Jugendbeauftragte:
Ein Jugendbeauftragter hat seine Tätigkeit aus persönlichen und beruflichen Gründen niedergelegt. Die zweite Jugendbeauftragte wird ebenfalls in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen; dieses Jahr organisiert sie allerdings das Ferienprogramm noch einmal. Die Gemeinderäte werden gebeten, nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten, insbesondere vor dem Hintergrund des Betriebs eines Jugendraums in der Mehrzweckhalle und des Ferienprogramms.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 07.03., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 10.03., des AK Geschichte vom 13.03., des AK MuKK vom 13.03. und des AK Gemeindepartnerschaft vom 23.03.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
AK MuKK: neue Vorstandschaft, Johannes Bazzanella nach 10 Jahren verabschiedet. Nachfolger sind gefunden: Katrin Wedekind (1.), Doro Reitz und Dany Schober (beide stellv.).
AK Ortsgestaltung und Verkehr: Die Zusage der LEADER-Förderung in Höhe von 1.500.- € für das Projekt „Kulturpfad“ ist angekommen. 
Kurze Vorstellung Heimatprojekt Bayern:
Es geht um ein „Forschungsprojekt zum Mitmachen“ zum Thema „Demografischer Wandel und sozialer Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns“. Das Projekt ist aus dem „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ entstanden, in dem die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land im Zentrum stand. Das Projekt wird vom Bayer. Finanz- und Heimatminister gefördert und von der Technischen Hochschule Nürnberg durchgeführt. Als Teilnehmer sind die bayerischen Gemeinden, die laut Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) als ländlicher Raum ausgewiesen sind, direkt angesprochen worden. Der Regionalproporz soll gewahrt bleiben.
Zum Ablauf: Bis April 2025 werden insgesamt drei Bürgerbefragungen und 4 Vertiefungen durchgeführt. Die erste Befragung ist bereits am 15.03. gestartet und steht bis 07.05. auf der Homepage www.heimatprojekt-bayern.de/ offen. Der Fragebogen kann online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und dann ausgefüllt werden. Zeitaufwand 15 Minuten.
Wichtig ist: Wenn 100 Personen aus der Gemeinde an der Befragung teilnehmen, erhalten wir eine Weyarn-spezifische Auswertung. Also, bitte mitmachen und weitersagen!

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.N. 877/4 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte bereits am 06.04.2021 für das Grundstück Fl.Nr. 877/4 einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.04.2021 zu dem Bauantrag das Einvernehmen nicht erteilt, da es sich derzeit um Außenbereich handelt. Der Gemeinderat hatte sich bereits in früheren Sitzungen mit gleichlautenden Anträgen befasst und bekundet, dass bei Gewährleistung der bodenpolitischen Grundsätze ein gemeind­li­cher Planungswille vorhanden ist. Laut Landratsamt Miesbach – Bauabteilung – handelt es sich baurechtlich weiterhin um einen Außenbereich. Dem Bauantrag konnte mangels Bauleitplanung nicht ent­spro­chen werden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass keine öffentlich-rechtliche Er­schlie­ßung vorhanden ist. 
Der Antragsteller stellte für seinen neuen Bauantrag als Begründung dar, dass der Ort Thalham an der Staatsstraße zwischen Weyarn und Miesbach liegt und die parzellierten Grundstücke Fl.Nrn. 877/4, 877/5, 877/6, 877/7 und 877/8 sich im Innenbereich der Ortschaft Thalham befinden. Diese Flächen seien unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB innerhalb des bebauten Ortsteils. Für die Erschließung sei bereits eine Stichstraße, Fl.Nr. 877/7 mit einer öffentlichen Zufahrt für den Freistaat Bayern im Grundbuch als Verkehrsfläche gesichert, sowie Kanal und Wasseranschlüsse vorhanden. Außerdem möchte er auf die Rechtsbegründung zu einem Bauvorhaben in Reinthal Bezug nehmen und sich darauf berufen. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück Fl.Nr. 877/4 der Gemarkung Wattersdorf ebenso wie die Grundstücke Fl.Nrn. 877/5, 877/6 und 877/8 als landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich dargestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft/Splittersiedlung im sog. Außenbereich. Durch das Bauvorhaben wäre eine Verfestigung einer Splittersiedlung gegeben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Die Siedlungsentwicklung soll auf die Bereiche konzentriert werden, an denen bereits Gebäude vorhanden sind.
Der Bauwunsch widerspricht ebenso der Eigenart der Landschaft (§35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). 
Das Bauamt im Landratsamt Miesbach hat die rechtliche Beurteilung der Gemeinde Weyarn bzgl. der Außenbereichslage der Grundstücke bestätigt und sogleich auch noch ergänzend auf die entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn verwiesen. 
Ein vergleichbarer Bauantrag des Antragstellers zur Errichtung ebenfalls eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 877/4 der Gemarkung Wattersdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Miesbach vom 29.06.2021 (Aktenzeichen 51/602-1-2021-596-B) abgelehnt.
Der Bauausschuss hatte in dem Antrag keine neuen Aspekte gesehen gegenüber den bereits bisher behandelten Argumenten, die wegen der Außenbereichslage zu einer Ablehnung führten. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde das Einvernehmen zu dem Bauantrag deshalb nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Laufstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 857 der Gemarkung Holzolling, Ried, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den bestehenden Laufstall am landwirtschaftlichen Anwesen erweitern. Der Anbau ist südwestlich geplant. Die Ausmaße betragen 11,83 m x 11,57 m. Im Anbau sollen zukünftig u.a. weitere Liegeboxen sowie ein Futtertisch Platz finden. Die äußere Gestalt passt sich dem bisherigen Gebäudebestand an.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handele.
Gemeinderatsmitglied Martin Fertl hat aufgrund Art 49 Abs. (1) GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/3 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Str. 3, 83629 Neukirchen; hier: Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Anwesen in der Stürzlhamer Straße im Ortsteil Neukirchen in Richtung Süden frontseitig das Balkongeländer als eine 1,6 kWp leistungsstarke Balkonkraftanlage (4 Module), aus optischen Gründen in Form von „Full-Black-Modulen“, errichten. Auf den beigefügten Antrag inkl. Fotomontagen wird verwiesen.
Die Anlage dient als Ergänzung zur bestehenden 10 kWp-PV-Dachanlage.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Grundstück des Antragstellers im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 09.02.2023 mit dem Antrag befasst. Eine Entscheidung darüber wurde jedoch vorerst zurückgestellt. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, die bestehende „„Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“ bzgl. der Anbringung von Balkon-Photovoltaikanlagen so zu ändern, dass Kleinstanlagen an Balkonen weiterhin nicht erfasst sind, jedoch größere Anlagen vor dem Hintergrund einer adäquaten Gestaltung einer Einzelbeurteilung zuzuführen sind. 
Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 09.03.2023 die vom Bauausschuss ausgearbeitete Änderungsfassung der Satzung beschlossen. 
Der Antragsteller wünscht nun eine Einzelfallentscheidung über seinen Antrag. 
Auszug aus der neuen Satzung:
(5) Die Anbringung einer Solarenergieanlagen an Balkonen ist – mit Ausnahme von Kleinstanlagen bis zu einer Einspeisenennleistung von 600 Watt (am Wechselrichter) – genehmigungspflichtig. Solche Anlagen müssen sich in das umgebende Ortsbild einfügen und zur Gestaltung des Anwesens passen. Der Antrag ist mit einem Gestaltungsplan vorzulegen.
Zur Entscheidung stand nun, ob die beantragte Balkonkraftanlage mit 4 Modulen als Einzelfallentscheidung zugelassen werden soll.
Mitglieder des Bauausschusses beurteilten die Sichtbarkeit von der Straße aus als problematisch. Ebenso wäre auf dem Dach noch ausreichend Platz für die Erweiterung. Der Bauausschuss lehnte es mehrheitlich ab, dem Antragsteller noch einmal die Möglichkeit zu geben, einen Verbesserungsvorschlag vorzulegen. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch der bestehenden Werkstatt und Neubau von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne an seinem Bestandsgebäude den westlichen Teil beseitigen und durch einen Neubau mit zwei Wohneinheiten ersetzen. Das Gebäude soll profilgleich an den Bestand angeglichen werden. Die dafür notwendigen Abstandsflächen in Richtung Norden wurden bereits durch dingliche Sicherung mit dem Nachbarn vertraglich geregelt. 
In der Nähe des Bauvorhabens befindet sich ein denkmalschutzrechtlich relevantes Bodendenkmal sowie die denkmalgeschützte Kirche. Eine Vorabstimmung des Bauvorhabens mit dem Kreisbaumeister/der Unteren Denkmalschutzbehörde ist erfolgt.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Es ist darauf zu achten, dass auf dem Grundstück ausreichend Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgehalten werden. Ein Stellplatznachweis ist erbracht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat unter der Voraussetzung, dass die Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt ist und das Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfügt, das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Gemeinderat Johannes Wieser hat aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 27.03.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.02.2023 zum obengenannten Bauantrag folgenden Beschluss gefasst:
„Die Fenster im Wohnteil sollten aus optischen Gründen in der Flucht zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Fensteranordnung an der Firstseite im Osten. Außerdem wird empfohlen, die Südseite des Daches für Photovoltaik zu nutzen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat zum Bauantrag und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung) hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe sein Einvernehmen.“
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt bei der Prüfung des Bauantrags festgestellt, dass der Bauantrag nicht nur hinsichtlich der Wandhöhe dem Bebauungsplan widerspricht, sondern auch wegen dem festgesetzten Baufenster, der vorgeschriebenen zwei Wohneinheiten und der festgesetzten Dachneigung. Das Landratsamt teilte daraufhin dem Antragsteller mit, dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich ist, da derartige Befreiungen bereits die Grundzüge der Planung berühren würden und der Bauantrag daher abgelehnt werden müsste.
Der Antragsteller hat deshalb bei der Gemeinde Weyarn einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der genannten Abweichungen gestellt. Gleichzeitig hat er sich bereiterklärt, die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 eine Änderung des Bebauungsplans entsprechend den obengenannten Punkten beschlossen.
Bei der Änderung sind folgende wesentlichen Punkte zu berücksichtigen: 
-zulässige Wandhöhe auf 6,76 m
-Änderung des Baufensters nach Westen (ca. 1,80 m) und Süden (ca. 0,65 m) gemäß beiliegenden Bauantrag
-zulässige drei Wohneinheiten
-zulässige Dachneigung von 20 – 25° statt 22 – 25°.
Das Planungsbüro wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates von der Verwaltung mit der Durchführung der Änderungsplanung beauftragt und hatte bereits zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Änderungsentwurf des Planungsbüros vom 30.03.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 27.03.2023 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 zum Bauantrag der Fritzmeier Immobilien GmbH & Co. KG „zum Neubau einer Lagerhalle und asphaltierter Lagerfläche“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 15, 83629 Weyarn folgenden Beschluss gefasst:
„Grundsätzlich wird die Absicht, eine Photovoltaikanlage aufzustellen, vor dem Hintergrund der gemeindlichen energetischen Ziele begrüßt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Dachform wird deshalb zugestimmt. 
Dem Bauwerber wird eine Prüfung empfohlen, ob zusätzlich zur verbesserten Wasserrückhaltung ein begrüntes Dach sinnvoll wäre. Ebenso wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt.“ 
Das Landratsamt Miesbach hat mit E-Mail vom 01.03.2023 mitgeteilt, dass das geplante Bauvorhaben in folgenden, wesentlichen Punkten dem Bebauungsplan widerspricht:
- Baugrenzenüberschreitung nach Süden
- Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 9,00 m um ca. 2,65 m
- Festsetzungen der Dachform als Pultdach
Die hier erforderlichen Befreiungen würden die Grundzüge der Planung berühren. Es somit eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Der Gemeinderast hat sodann die Änderung (5. Änderung) des Bebauungsplanes beschlossen. Das Planungsbüro Kurz wurde gem. Beschluss des Gemeinderates von der Verwaltung mit der Durchführung der Änderungsplanung beauftragt und hat bereits zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Änderungsentwurf des Planungsbüros vom 30.03.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn 1. Tektur vom 07.07.2022; Stellungnahme zu den Einwänden der Gemeinde mit evtl. Erörterungstermin.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 27.03.2023 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinde Weyarn wurde durch die Regierung von Oberbayern eine Stellungnahme von der Autobahn GmbH bezüglich des Lärmschutz BAB A 8 übermittelt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 
Die Gemeinde Weyarn hat nun die Möglichkeit, zum Verfahren eine ergänzende Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus wurde die Gemeinde gebeten, bis zum 04.04.2023 mitzuteilen, ob darüber hinaus eine mündliche Erörterung gewünscht wird. 
Der Gemeinderat sollte über das weitere Vorgehen bestimmen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Erörterungstermin zu fordern und daran teilzunehmen.
Martin Fertl wies auf die Wichtigkeit hin, den Erörterungstermin zu fordern, auf dem die Einwände noch einmal in deutlicher Form vorgebracht werden können. Hier solle zum einen auf die Ausstattung der Lärmschutzwand als PV-Freiflächenanlage hingewiesen und auf die dadurch mögliche Einsparung von landwirtschaftlicher Nutzfläche gedrängt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bestellung einer neuen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Verwaltungsklausur im letzten Jahr hat ergeben, dass der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Weyarn nicht im Bereich der Geschäftsleitung angesiedelt werden soll (Interessenskollision). Bislang ist Herr Haimerl der vom Gemeinderat bestellte Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Weyarn. Die Verwaltung hat sich einvernehmlich darauf verständigt, dass zukünftig Frau Tanja Frank diese Funktion übernehmen soll. 
Der /die Datenschutzbeauftragte(r) ist vom Gemeinderat gem. Art. 37 DSGVO zu bestellen. 
Der Gemeinderat beschloss, Herrn Andreas Haimerl von der Tätigkeit als gemeindlicher Datenschutzbeauftragter zu entbinden.
Der Gemeinderat bestellte gleichzeitig Frau Tanja Frank mit Wirkung vom 30.03.2023 gemäß Art. 37 ff. DSGVO zur behördlichen Datenschutzbeauftragten. 
Die Verwaltung wird gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO beauftragt, die Kontaktdaten von Frau Frank als neue gemeindlicher Datenschutzbeauftragte zu veröffentlichen und unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2023 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2026 sowie des Investitionsprogramms.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Haushaltsausschusses (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses 28.03.2023 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Vorberatung der finalen Haushaltsplanung und Finanzplanung ist im Finanzausschuss erfolgt. 
Die Kämmerin Christel Altenweger stellte die Eckpunkte des Haushaltsplans 2023 anhand einer Präsentation vor. 
Der Haushaltsausgaben 2023 fallen höher aus als in den vorangegangenen Jahren. Hauptgrund dafür ist das mit Gemeindemitteln zwischenfinanzierte Radwegeprogramm (Thalham – Pienzenau) in Höhe von 1.800.000 €. Die Kosten werden zu 100 % erstattet. Im Rahmen der Maßnahme sollen zusätzlich einige nicht zuschussfähige Anschlusswege ertüchtigt werden, sodass u.U. überschaubare gemeindliche Mittel erforderlich werden. Ebenso sind inflationsbedingte Ausgabensteigerungen zu berücksichtigen.
In der Investitionsliste und somit im Haushalt sind für 780.000 € Vorratspositionen eingeplant, um bei günstiger Gelegenheit handeln zu können (Grunderwerb …). Durch die derzeit gute angesparte Liquidität (Stand 31.12.2022: 4.744.670,88 €) kann der negativ geplante Haushalt finanziert werden, ohne auf die Sicherheit eines „Notgroschens“ zu verzichten. Außerdem ist zu hoffen, dass wie in den letzten Jahren sowohl die Einnahmen-Seite positiver ausfällt, als auch die Ausgabenseite geringer ist. Derzeit sind aufgrund der Kostensteigerungen vor allem im Baubereich die Chancen der Ausgabenreduzierung allerdings sehr gering.
Steuererhöhungen sind nicht vorgesehen. Die Stellen im Stellenplan sind unverändert.


Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1.        im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von           9.200.443 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von         -10.632.185 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -  1.431.742 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit         
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           8.776.548 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 9.789.355 €
       und einem Saldo von        - 1.012.807 €

  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           3.861.830 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 6.234.663 €
       und einem Saldo von        - 2.372.833 €

  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -      80.000 €
       und einem Saldo von                        -      80.000 €

  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von         - 3.465.640 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer         360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt. 

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.  

Finanzplanung 2023 – 2026
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses stimmte der Gemeinderat der Haushaltsplanung 2023 zu.
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses genehmigte der Gemeinderat die Finanzplanung 2023–2026 sowie das Investitionsprogramm für denselben Zeitraum und erließ die Haushaltssatzung 2023.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr sowie die Mitglieder des Gemeinderats bedankten sich bei der Kämmerei, den Mitarbeitern der Verwaltung und den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre gute Arbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es wurde über eine Reihe von Straßenbauarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen im April informiert. 
Notstromaggregate Feuerwehren:
Die Lieferung der drei Notstromaggregate für drei Ortsteilfeuerwehren ist am 16.03.2023 eingetroffen.

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14. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 14
Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr