Datum: 11.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Ambulant betreute Wohngruppen - Seniorenwohnen Falkenstein; Sachstandsbericht.
5 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Gewerbehalle/Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Rinderstalles auf dem Grundstück Fl.Nrn. 216 und 217 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 739 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.
8 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit integrierter Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/10 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
9 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsgebäudes und eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1178 der Gemarkung Wattersdorf, Ehgart, 83629 Großpienzenau; hier: Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids.
10 Tekturantrag zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 974/1 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus, 83629 Weyarn; Geländemodellierungen auf der Südwestseite des Gebäudes.
11 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
12 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
13 Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.
14 Unterbringung von Fehlbelegern/obdachlos werdender Flüchtlinge durch die Gemeinden.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Energie & Umwelt vom 27.03., des AK Bücherei vom 29.03., des AK Geschichte vom 12.04.2023, des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 14.04., des AK Verkehr und Mobilität vom 20.03. und 17.04., des Steuerungsgremiums vom 18.04., des AK Energie & Umwelt vom 24.04., des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 25.04. und des AK Gemeindepartnerschaft vom 27.04.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats verschickt. 
Eine gemeinsame Klausurtagung Gemeinderat, Steuerungsgremium, Verwaltung im November 2023 ist vorgeschlagen. 
Der Neubürgerempfang soll heuer wieder stattfinden, als Termin wurde nach den Sommerferien vorgeschlagen.
Am Samstag, den 12.05. findet die Straßengaudi in der J.-B.-Zimmermannstraße statt, die der AK Verkehr und Mobilität organisiert. Die Mitglieder des Gemeinderats sind herzlich eingeladen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Ambulant betreute Wohngruppen - Seniorenwohnen Falkenstein; Sachstandsbericht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.05.2023 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö informativ 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Architekten Siebeneicher haben die Planung mit dem Kreisbaumeister und der Eigentümerfamilie abgestimmt und stellen diese nun dem Gemeinderat in der Sitzung vom 11.05.2023 vor. 
Die Entwurfsplanung incl. einem Animationsfilm wurde in der Sitzung des Bauausschusses durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert. Auch die Stellplatzanforderungen wurden detailliert dargestellt. Ebenso liegt vorab eine Abstimmung mit dem Straßenbauamt Rosenheim vor, nachdem ein unbedenkliches Verkehrsgutachten gefertigt wurde. 
Der Bauausschuss nahm von der Planung ohne Einwände Kenntnis.
Als nächstes sind mit der Unteren Naturschutzbehörde noch detaillierte Feinabstimmungen zur Grünordnung notwendig, bevor das Vorhaben in das Verfahren gegeben werden kann. Ebenso steht das Lärmschutzgutachten noch aus.

Die Architekten begründen den Stellplatznachweis von 75 erforderlichen Plätzen inklusive des Alten Wirtes. Für den Alten Wirt hat man einen Zuwachs von 4 Stellplätzen kalkuliert. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Alte Wirt zwar in einem gesonderten B-Plan steht, jedoch eine gemeinsame Betrachtung Sinn macht.

Gemeinderat Dr. Demmelmeier sieht die Stellplätze für das ambulant betreute Wohnen zu knapp berechnet an.
Nach kurzer Diskussion wurde festgestellt, dass weitere 5 Stellplätze gut wären, wenngleich die baulichen Möglichkeiten dafür schwierig sind. 
Gemeinderat Anton Zwickl lobt die Architekten bezüglich der vorliegenden Planungsleistung, die verschiedenste Interessen unter einem Nenner bringt.

Der Erste Bürgermeister sieht bereits sehr viele Hürden in baulicher Hinsicht übersprungen. Gegenüber dem bisherigen Baurecht sei in Zusammenarbeit mit dem Bauherren, den Architekten und der unteren Denkmalschutzbehörde eine wesentliche Verbesserung erreicht worden. Es steht im Wesentlichen dann noch die detaillierte Aushandlung der vertraglichen Vereinbarungen an. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Gewerbehalle/Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Sonderdilching“ (2. Änderung). Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2019 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 11.07.2019 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 12.07.2019 hat die Gemeinde Weyarn dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 3 BayBO nicht durchgeführt werden soll. Nachdem der Bauherr nun mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit dem Bauvorhaben beginnen will, ist gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 7 BayBO erneut ein Bauantrag erforderlich. Der Antragsteller hat somit den gleichen Bauantrag wiederum zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. 

Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird vom Gemeinderat zugestimmt. Angesicht eines hohen Bedarfs an Gewerbeflächen in der Gemeinde ist vom Gemeinderat eine baldige Umsetzung des Bauvorhabens gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Rinderstalles auf dem Grundstück Fl.Nrn. 216 und 217 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte seinen bestehenden Rinderstall nordwestlich mit Liegeboxen und einem Spaltenboden im Außenbereich erweitern.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 739 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus errichten. Das Grundstück befindet sich Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Privilegierung liegt nicht vor. 
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem Bauantrag nur, falls das Vorhaben als baurechtlich zulässiger bauaccesoirischer Bereich (Nebensache) zu untergeordneten Gebäudeteilen zu bewerten ist. Dies wird vom Landratsamt beurteilt. Falls dies nicht der Fall ist, macht der Gemeinderat bereits jetzt deutlich, dass eine Bauleitplanung für das Vorhaben nicht vorgenommen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit integrierter Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/10 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte Ende 2018 einen Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit integrierter Garage eingereicht, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 08.09.2019 genehmigt wurde.
Nachdem der Antragsteller mit dem Neubau noch nicht begonnen hat, stellte er jetzt mit Schreiben vom 18.04.2023 einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
Die Gemeinden sind gesetzlich aufgefordert, vor Ausweisung von neuem Bauland, zu versuchen vorhandene Wohnbaulücken zu aktivieren. Insofern liegen brachliegende Baulücken nicht mehr im gemeindlichen Interesse.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung und äußert den Wunsch, dass eine Bebauung in absehbarer Zeit erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsgebäudes und eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1178 der Gemarkung Wattersdorf, Ehgart, 83629 Großpienzenau; hier: Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte am 07.11.2011 einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsgebäudes und eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage gestellt, der vom Landratsamt Miesbach am 22.02.2012 erstmals genehmigt wurde.
Der Antragsteller hatte nachher alle zwei Jahre einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids beantragt, die jeweils vom Landratsamt Miesbach genehmigt wurden.
Zuletzt wurde wiederum mit Schreiben vom 04.04.2023 ein entsprechender Antrag gestellt.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids und äußert den Wunsch, dass eine Bebauung in absehbarer Zeit erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Tekturantrag zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 974/1 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus, 83629 Weyarn; Geländemodellierungen auf der Südwestseite des Gebäudes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im Dezember 2019 einen Bauantrag für den Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 26.03.2020 genehmigt wurde.
Das Landratsamt Miesbach hat festgestellt, dass auf der Süd-Westseite des Gebäudes Geländemodellierungen (Stützmauer) durchgeführt wurden, die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig ist. Der Antragsteller hat deshalb einen entsprechenden Tekturplan mit Mauer eingereicht. 
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem Tekturantrag. Angesichts der Einsehbarkeit von der Staatsstraße her ist jedoch eine Begrünung erwünscht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um eine Anpassung des Bebauungsplans an das geplante Bauvorhaben zum Neubau einer Lagerhalle auf dem westlichen Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf.
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Von Trägern öffentlicher Belange kam nur von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach ein Hinweis, dass bei der Grünordnung noch Klärungsbedarf besteht. 
Das Planungsbüro Kurz hat in Rücksprache mit dem Landschaftsplaner, Herrn Uwe Schmidt, geprüft, ob eine Änderung des Grünordnungsplans erforderlich ist. Zur Bauausschusssitzung stand diese fachliche Klärung noch aus und diese ist nun bis zur Gemeinderatssitzung erfolgt.
Prüfung:
Von den Planern konnten alle Unklarheiten mit dem LRA Untere Naturschutzbehörde ausgeräumt werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen nun keine Bedenken mehr

Sonstige Einwände wurden nicht vorgebracht. 
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ vom 30.03.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um eine Anpassung des Bebauungsplans an ein geplantes Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf.
Seitens der Träger sowie Bürger wurden hierzu keine Einwände vorgebracht. 
Lediglich vom Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, wurde eine Stellungnahme abgegeben. Seitens der UNB im LRA Miesbach wurde bemängelt, dass im Bebauungsplan festgesetzte und eingezeichnete Baumbepflanzungen fehlen. 
Bezogen auf das Grundstück des Bauwerbers wurde die Verwaltung deshalb vom Bauausschuss beauftragt, vor dem Satzungsbeschluss eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Bauwerber zu treffen, welchen eine verpflichtende Bepflanzung gem. Grünordnung auf seinem Grundstück vorsieht. 

Eine verbindliche Vereinbarung zur Umsetzung der Grünordnung wurde von der Gemeinde beim Bauwerber deshalb eingeholt, so dass das baurechtliche Verfahren jetzt abgeschlossen werden kann. 
Bzgl. dem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde vor dem Abbruch Rücksprache zu halten um zu vermeiden, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG (ggf. Fassadenbrüter, Fledermäuse) entgegenstehen wird der Bauwerber seitens der Verwaltung auf diesen Umstand hingewiesen. Dem Landratsamt Miesbach wird anheim gestellt, im Baugenehmigungsbescheid einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ vom 30.03.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, dass weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) „Kleinpienzenau“ wurde im Jahre 1999 für die damaligen Flurnummern 1455/T und 1503 Gemarkung Wattersdorf erlassen. Für die Bebauung sind zwei Wohngebäude mit Garagen geplant.
Der Antragsteller möchte jetzt für sein Grundstück, Fl.Nr. 1503/8 (Wohngebäude 2), ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit integrierter Garage mit einer Gebäudegröße von 9,50 m x 16 m errichten. Laut Außenbereichssatzung ist für diesen Bereich ein Baufenster von 8,50 m x 16 m mit zwei Vollgeschossen festgesetzt.
Nach Auskunft des Landratsamtes Miesbach ist dafür eine Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung nicht möglich, sondern es ist eine Änderung der Satzung erforderlich.
Der Antragsteller hat deshalb einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung gestellt. Die erforderliche Übernahme der Kosten für die Satzungsänderung hat er bereits vorab erklärt. 
Da die Gemeinde bei künftigen Bauleitplanverfahren in Beweiskraft steht, dass sie versucht hat, vorhandenes Bauland zu aktivieren, empfiehlt der Bauausschuss, dass bei unbebauten Grundstücken im Fall der Anpassungen des Bebauungsplans/Satzungen auch bei Wohnbauten generell eine verbindliche Bauverpflichtung ausgebracht werden soll. 

Einer entsprechenden Änderung der Außenbereichssatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dass weitere Verfahren durchzuführen. Die Bauverpflichtung in diesem Zusammenhang ist verbindlich zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Unterbringung von Fehlbelegern/obdachlos werdender Flüchtlinge durch die Gemeinden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bürgermeister berichtet von mehreren Dienstbesprechungen zum Thema Flüchtlingsunterbringung im Landratsamt. 
Das Landratsamt Miesbach ist mit seinen Aufnahmekapazitäten in den Turnhallen am Ende der Möglichkeiten angelangt. 
Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen sieht das Landratsamt diese Möglichkeit nun nicht mehr und hat allen „Fehlbelegern“ in Flüchtlingsunterkünften (260 Ukraineflüchtlinge und 176 Asylfehlbeleger) gekündigt. Fehlbeleger sind Flüchtlinge die anerkannt sind und damit arbeiten dürfen und Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das Landratsamt hat die Gemeinden um Unterstützung bei der Unterbringung von Fehlbelegern gebeten. 
Aber auch die Gemeinde Weyarn ist mit ca. 35 gekündigten Personen betroffen. Es ist schwierig, dass alle Flüchtlinge im angespannten Wohnungsmarkt selbst eine Wohnung finden werden, insbesondere für größere Familien.

Der erste Bürgermeister stellte die Folgen bei Überweisung von Flüchtlingen in die Zuständigkeit der Gemeinde die Handlungsoptionen und Hindernisse dar:
  1. Die Gemeinde Weyarn kann selbst eine Containersiedlung beschaffen und betreiben (zeit- und kostenintensiv, durch Sozialleistungen nicht finanzierbar)
  2. Belegung der Mehrzweckhalle (die Renovierung müsste verschoben werden, der Gaststätten-, sowie Schul- und Sportbetrieb eingestellt werden – keine Akzeptanz)
  3. Belegung der gemeindlichen Obdachlosenwohnung (kurzfristig möglich, ist allerdings nicht familiengerecht, geringe Anzahl von Belegung).
  4. Aktivierung sämtlicher gemeindlicher Immobilienressourcen bis hin zu Kündigungen (keine Akzeptanz, anderweitige Soziallasten)
  5. Anmietung von erhältlichem Wohnraum durch die Gemeinde zum Betrieb einer Flüchtlingssammelunterkunft (baurechtliche und brandschutzrechtliche Hürden)
  6. Anmietung von Pensionszimmern für Flüchtlinge durch die Gemeinde (nicht erhältlich)
  7. Beschlagnahmung von Leerstand für Obdachlose (rechtlich schwierig)

Grundsätzlich wäre die Gemeinde mit der Unterbringung eine großen Anzahl von Personen überfordert.
Das LRA sichert zu, dass man nur kurzfristig auf Hilfen der Gemeinden angewiesen und zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in Bau sind. Hier setze man auf Freiwilligkeit der Gemeinden und plane keine offiziellen Zuweisungen. Weiterhin soll es eine vom LRA geleitete Steuerungsgruppe unter Einbindung eines Bürgermeisters Lösungen erarbeiten. Aus Sicht der Verwaltung ist lediglich die Ziff 3 realisierbar, die Belegung der vorgehaltenen Obdachlosenwohnung werde nach derzeitigem Stand bereits in Kürze notwendig werden.
Ebenso haben Helfer und Kommune ein einigen Fällen bereits eigeninitiativ einige Unterbringen organisiert.

Es sei aus Sicht des Ersten Bürgermeisters weiterhin wünschenswert, dass die Unterbringung von Fehlbelegern zentral organisiert werde und die Finanzierung wie bisher ggf. über Kreis- und Bezirksumlage erfolge, soweit die staatlichen Zuschüsse dafür nicht ausreichen. Dies gewährleiste eine gleichmäßige Belastung, die sich an der Leistungsfähigkeit der Kommunen ausrichte.

Gemeinderätin Frau Mehrer wies darauf hin, dass viele der Gekündigten schon gut integriert seien, sie kenne sie persönlich und könne die Familien deshalb guten Gewissens als Mieter empfehlen. 
Ebenso wurde aus dem Gemeinderat großer Unmut geäußert, dass man staatlicherseits versuche die Probleme einfach unten abzuladen. Ebenso, dass in einigen Kommunen unterproportional Flüchtlinge untergebracht sind. Weiterhin wurde auch daran erinnert, dass in vielen Ländern Krieg sei und man weiterhin einen humanitären Auftrag habe zu helfen.
Personenbezogene Details, Verhandlungspositionen und Grundstücksangelegenheiten wurden in nicht öffentlicher Sitzung weiter vertieft.

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 15
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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

A 8 Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn; Termin Erörterungstermin:
Die  Gemeinde wird zum Erörterungstermin am 01. und 02. August in den Räumen der Regierung von Oberbayern eingeladen. Dieser ist Bestandteil des offiziellen Verfahrens zur Behandlung von Einwänden.
Bericht aus dem Planungsausschuss des Planungsverbands Oberland zur Teilfortschreibung der Regionalplanung Windkraft:
Der Erste Bürgermeister berichtet kurz über den aktuellen Sachstand. Es handelt sich derzeit nur um einen Zwischenstandsbericht. Wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind, werden die Gemeinden eine Stellungnahme abgeben können. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass es schwierig wird, die staatlich vorgegebenen Flächenzielen in der Planungsregion zu erreichen.

FFH-Managementplan Mangfalltal:
Der Zweite Bürgermeister berichtet über den Ablauf des „Runden Tisches“ für alle Anlieger und Anliegergemeinden der Mangfall im Landkreis Miesbach. 
Baumaßnahmen:
Sachstandsbericht Am Schmiedberg: Fertigstellung in den nächsten Tagen.
Sachstandsbericht Gehweg Wattersdorf: Zuschlag ist erfolgt, Baubeginn in Kürze
Sachstandsbericht Radweg Thalham – Großpienzenau: Detailplanung in Abstimmung.

Breitbandausbau:
Die Firma Schnitzenbaumer beginnt in den Pfingstferien mit der Verlegung des Leerrohres für den Breitbandanschluss der Schule. 

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr