Datum: 06.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.06.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnung in die bestehende Tenne auf dem Grundstück Fl.Nr. 886 der Gemarkung Gotzing, Still, 8329 Weyarn.
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch zweier Scheunen und Neuerrichtung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 785 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.
6 Tekturantrag zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Fassadenänderung.
7 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.
8 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau von 20 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/26 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
9 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblicher Wohneinheit, Gewerbebau und Unterflurgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.
10 PV-Freiflächen-Anlage Pienzenau, Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.06.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.06.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 30.03.:
Seniorenwohnen Falkenstein; weiteres Vorgehen.
Für die Bearbeitung des Zuschusses wurde ein Konzept für das Seniorenwohnen Falkenstein unter Mitwirkung der gemeindlichen Seniorenbeauftragten ausgearbeitet, das Frau Mehrer in der Sitzung des Projektausschusses Pflegeinrichtung vorstellte. Ebenso stellten die Architekten Siebeneicher die Entwurfsplanung für den Bauantrag vor, die Gegenstand der weiteren Klärungen werden kann.
Der Gemeinderat nahm von der Sachbehandlung durch den Projektausschuss Pflegeeinrichtung ohne Einwendung Kenntnis.
Erneuerung von Leitplanken im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat beschloss die Erneuerung der Leitplanken im Bereich Richtung Grabenstoffl, Esterndorf Ortsausgang in Richtung Osten sowie in Naring in Richtung Westerham entsprechend den Ergebnissen einer Befahrung des Gemeindegebiets von Bauhof und Fachfirma. Die Verwaltung wurde ermächtigt, noch ein Vergleichsangebot einzuholen und dann die Vergabe in einem Kostenrahmen bis zu 18.500.- € zu erteilen. Der Zuschlag wurde zwischenzeitlich an den günstigsten Anbieter, die Firma Leit-Ramm aus 85594 Baldham, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 18.472,40 € erteilt. 
Umrüstung der bestehenden motorbetriebenen Sirenen auf Digitalfunk.
Die Gemeinde Weyarn verfügt über acht motorbetriebene Sirenen vom Typ E57. Diese sollen und müssen in nächster Zeit auf Digitalfunktechnik umgerüstet werden. Neue Geräte sind zeitnah auf dem Markt nicht verfügbar und die Zuschüsse dafür sind ebenfalls ausgeschöpft.
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat eine Umrüstung der vorhandenen Sirenen auf Digitalfunktechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wurde zur Vergabe bis max. 30.000.- € ermächtigt.
Schöffenwahl 2023; hier: Vorschlagsliste der Gemeinde Weyarn.
Der Gemeinderat beschloss, sechs Personen für die Schöffenwahl 2023 vorzuschlagen.
Errichtung eines Gehwegs mit Absturzsicherung/Lärmschutzwand am Ortsausgang Weyarn in Richtung Wattersdorf; Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat vergab den Zuschlag zur Errichtung eines Gehwegs mit Absturzsicherung, ausgestaltet als Lärmschutzwand, am Ortsausgang Weyarn in Richtung Wattersdorf, gelegen an der Wattersdorfer Straße, an den günstigsten Anbieter, die Firma Hans Holzer aus 83022 Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von 221.331,41 €.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 19.06., des AK Geschichte vom 28.06. und des AK Gemeindepartnerschaft vom 29.06. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Am 11.07. um 19.00 Uhr findet die STG-Sitzung im Bürgergewölbe statt. Bereits ab 17.00 Uhr gibt es die Möglichkeit zu einem gemütlichen Ratsch mit Häppchen und Getränken.
Der AK Energie & Umwelt erinnert an den Tag der offenen Tür bei der Fa. Greive, Weiglfeld, am Samstag, den 15.07., 14.00-18.00 Uhr. Die Fa. Greive hat als erster Gewerbebetrieb die „Grüne Hausnummer“ erhalten.
Die Fraktionen wurden gebeten, für die Vorbereitungs-AG zur gemeinsamen Klausur im November 2023 in Thierhaupten jeweils einen Vertreter zu benennen. Diese sind: 
Albert Zinsbacher, Kathi Wacker, Anian Rutz, Anschi Hacklinger und Hans Holzinger.

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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnung in die bestehende Tenne auf dem Grundstück Fl.Nr. 886 der Gemarkung Gotzing, Still, 8329 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im April 2019 einen Bauantrag zum Neubau einer Wohnung in die bestehende Tenne eingereicht, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 11.09.2019 genehmigt wurde.
Nachdem der Antragsteller mit dem Neubau noch nicht begonnen hat, stellte er jetzt mit Schreiben vom 03.06.2023 einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch zweier Scheunen und Neuerrichtung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 785 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte die beiden Scheunen abbrechen und dafür westlich an das bestehende Gebäude eine landwirtschaftlich genutzte Maschinen- und Lagerhalle anbauen. Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Tekturantrag zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Fassadenänderung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung). Der Antragsteller hatte bereits Ende November 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2022 zu dieser Bauvoranfrage und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe das Einvernehmen erteilt, unter der Auflage, dass bei der Vorlage eines Bauantrages die erforderlichen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen sind.
Der Antragsteller hat jetzt dementsprechend einen Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen erteilt: 
„Es wurde empfohlen, dass die Fenster im Wohnteil aus optischen Gründen in der Flucht zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss angeordnet werden sollten, ebenso die Fenster an der Firstseite im Osten. Außerdem wurde empfohlen, die Südseite des Daches für Photovoltaik zu nutzen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung) hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe sein Einvernehmen.“
Die Gemeinde hat inzwischen nach Aufforderung des Landratsamts den Bebauungsplan angepasst, sodass das Bauvorhaben nun auch dem Bebauungsplan entspricht.
Das Landratsamt Miesbach hat nun die Gemeinde Weyarn mit Schreiben vom 20.06.2023 gebeten, zum tektierten Bauvorhaben erneut Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Bauberatung wurde die Fassadengestaltung nochmals verbessert und angepasst.
Der Gemeinderat erteilte entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 7
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und integrierter Garage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf, Schloßwiese“. Die Antragsteller haben einen Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu. Diese lautet: Dem Bauwerber wird empfohlen, auf der Südseite des Obergeschosses entweder nur ein Fenster oder zwei einzelne Fenster auszuführen und zu beauftragen. Weiterhin sollte die Verwaltung bis zur Gemeinderatssitzung klären, ob wegen des sich in der Nähe befindlichen Denkmals ein Freistellungsverfahren zulässig ist bzw. die Abklärung mit dem Denkmal gesondert möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird einem Freistellungsverfahren zugestimmt. Im Übrigen wird die Verwaltung ermächtigt, das Einvernehmen gegenüber dem Landratsamt zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau von 20 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/26 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/26 der Gemarkung Wattersdorf 20 Kfz-Stellplätze angrenzend an der Straße „Am Weiglfeld“ errichten. Die Ausführung ist mit versickerungsfähigem Material geplant.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Erlacher Weg Süd“. Auf der beantragten Fläche sind im Bebauungsplan wie beantragt Stellplätze für Kfz festgesetzt. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan. Es wurde daher seitens der Antragsteller die Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens beantragt.
Der westlich angrenzende Lärmschutzwall soll bestehen bleiben. Dieser bleibt von der Maßnahme unberührt. 
Wünschenswert wäre in diesem Zuge, die neuen Parkplätze durch den Antragsteller aus Sicherheitsgründen ausreichend zu beleuchten.
Der Bauausschuss hat empfohlen, dass mit dem Vorhaben Einvernehmen bestehe und dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werde (Freistellungsverfahren), unter der Maßgabe, dass bis zur Realisierung des südlichen angrenzenden Baugebietes der Parkplatz mit einem zusätzlichen provisorischen Lärmschutz zur südlichen Wohnbebauung versehen werde. Weiterhin wurde empfohlen, bei der baulichen Ausgestaltung Fremdnutzungen durch BAB-LKW-Verkehr baulich vorzubeugen. Dies könnte am besten durch passend situierte Straßenlaternen passieren, die gleichzeitig dem Arbeitsschutz dienen.
Der Gemeinderat stimmte der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblicher Wohneinheit, Gewerbebau und Unterflurgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Einfamilienhaus mit gewerblicher Wohneinheit, einem separaten Gewerbebau mit Büros und Lagerräumen sowie eine Unterflurgarage mit 10 Stellplätzen als Verbindungsbau zwischen Wohn- und Gewerbebau in der Neukirchner Straße in Stürzlham errichten. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ (4. Änderung).
Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan. Es wurde daher seitens der Antragsteller die Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens beantragt.
Mittlerweile ist eine Stellungnahme des Ingenieurbüro Schreder zum Entwässerungsplan eingeholt worden. Diese empfiehlt: 
- der Anschluss sollte direkt an den bestehenden Schacht SW 1722a erfolgen.
- es darf kein Oberflächenwasser aus der Tiefgarage in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
Hinweise zum Oberflächenwasser:
- schriftliche Bestätigung des Grundstückseigentümers verlangen, dass kein Oberflächenwasser vom Grundstück auf die Straße abläuft.
- die Rinnen 100 an den breiten Zufahrten erscheinen viel zu klein, hier wird Wasser auf die Gemeindestraße überlaufen.
- die Bemessung der Rigolenversickerung geht von Bodendurchlässigkeitswerten nach Bodentyp aus; hier halte ich Sickerversuche am Standort der Rigole für unbedingt erforderlich, nach deren dann die Rigole bemessen werden kann.
- vor wild abfließendem Oberflächenwasser hat sich der Eigentümer selbst zu schützen. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erklärte der Gemeinderat, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werde mit der Auflage, dass die Maßgaben der Entwässerung wie vorgenannt erfüllt würden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. PV-Freiflächen-Anlage Pienzenau, Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein früherer Antrag von Grundeigentümer und Energieversorger war wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vom Gemeinderat abgelehnt worden (Prio 3). Nun haben die Antragsteller die Planung überarbeitet und einen optimierten Standort gefunden, der keine optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes befürchten lässt, weil er in einer Bodensenke liegt. Es liegt nun ein Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine PV-Agri-Freiflächenanlage westlich von Pienzenau vor. Es handelt sich um eine normale landwirtschaftliche Grünfläche, die vom Antragsteller und Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Eine landwirtschaftliche Nutzung durch den Eigentümer ist weiterhin gewährleistet. 
Die Anlage erzeugt 5,2 MW Strom, was 41 % des gesamten nicht ökologisch erzeugten Stromverbrauchs der Gemeinde Weyarn entspricht. 
Für eine Verlängerung der Netzreservierung braucht es im Juli einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanungsverfahren. 
Grundsätzlich ist bei dem Vorhaben eine kommunale Beteiligung sowie auch die Beteiligung von Bürgern an der Anlage möglich. 
Der Grundeigentümer hat in der nichtöffentlichen Sitzung des Energieausschusses die Vorteile für seinen landwirtschaftlichen Betrieb geschildert. 
Einer der Antragsteller hat sich verpflichtet, die Kosten für die Bauleitplanung zu tragen. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass unabhängig von den fachlichen Erarbeitungen des Energieausschusses die Projektressourcen der Gemeindeverwaltung beschränkt seien und die Umsetzung eines solchen Projektes mangels entsprechender Erfahrungswerte erst einmal pilotiert werden müsse. Von einer bauleitplanerischen Abwicklung von Parallelprojekten werde dem Gemeinderat derzeit mangels Ressource dringend abgeraten. 
Mittlerweile wurde in Erfahrung gebracht, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend anzupassen sei.
In der Diskussion wurden folgende Aspekte genannt:
Die vorgestellte Anlage wurde begrüßt. Dennoch solle darauf geachtet werden, dass die festgelegten Grundsätze eingehalten würden und nicht zu viele solcher Anlagen entständen. Ein Präzedenzfall solle nicht geschaffen werden.
Die Gemeinde habe Planungshoheit, sodass hier eine gute Steuerungsmöglichkeit bestehe.
Man konzentriere sich auf das vorgestellte Projekt, das für die Gemeinde große Vorteile bringe und ein Leuchtturmprojekt im Landkreis werden könne. Alles andere sei Zukunftsmusik und stehe derzeit nicht auf der Agenda.
Mit der Realisierung des Projekts komme man den Energiezielen der Gemeinde ein gutes Stück näher und das sei entscheidend. Derzeit sind wenig Alternativen in Aussicht: Windkraft scheitere mangels Bereitschaft der Anlieger, PV-Lärmschutz an der BAB A 8 dauert und ist ohnehin unsicher.
Die Entsorgung der Materialien nach dem Ende der Projektlaufzeit und eine Rückbauverpflichtung der Fläche könne im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Der Energieausschuss hatte festgestellt, dass bei dem Antrag die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
  • Einfügung ins Landschaftsbild
  • Unterstützt einen bestehenden örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb 
  • Doppelnutzung – Landwirtschaft und PV wird gewährleistet
  • Der örtliche Verbrauch ist (bilanziell) noch nicht abgedeckt (ohne Tesla-Tankstelle)
  • Firmensitz/Betreibergesellschaft in Weyarn
  • Bürger- und oder gemeindliche Beteiligung zugesagt
  • Städtebaulicher Vertrag möglich
Nachdem die bisherigen Prio 1-Flächen in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen, hat der Energieausschuss empfohlen, dieses Projekt zu fördern und einen Aufstellungsbeschluss zu treffen.
Gleichzeitig soll das Kommunalunternehmen beauftragt werden, sich eine angemessene Beteiligung im Rahmen des finanziell Vertretbaren zu sichern. 
Der Gemeinderat stimmte dem zu und beschloss, einen Bebauungsplan für die Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen sowie einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und die Beteiligung des Kommunalunternehmens zu prüfen. 
Der Gemeinderat beschloss, falls dies rechtlich notwendig oder sinnvoll sei, auch den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 11
zum Seitenanfang

12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland (sog. Einheimischenprogramm): 
Nach der negativen Nachricht über die Fortführung des Weyarner Einheimischenprogramms aus dem Landratsamt, dass Neuverträge aufgrund der hohen Bodenrichtwerte nichtig sein könnten, war die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt worden, sich bei verschiedenen Stellen über die Möglichkeiten der Fortführung des Programms zu informieren. Dabei sollte er die „hohen wertmindernden Faktoren“ wie Heimfall, Einkommensgrenze u.a., die in den Richtlinien stehen, in Anschlag bringen. Ziel sei es, den Bodenrichtwert „herunterzudrücken“. Denn die Alternative abzuwarten, bis die Preise fallen, sei nicht attraktiv. 
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr berichtet von seinem heutigen Gespräch mit dem Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Die Weyarner Richtlinien seien ein politisch gewolltes Sozialprojekt, das hohe Anerkennung verdiene.Ergbn
Sie haben über drei Szenarien gesprochen:
1. Verringerung des Bodenrichtwerts um 1/3, wie in anderen Kommunen möglich 
→ dies sei aber für Weyarn nicht attraktiv, da auch dann die Preise noch zu hoch seien
2. ein Gutachten eines freien sachverständigen Gutachters erstellen lassen, der prüft, ob die „unbequemen Erbpacht-Konditionen“ des Weyarner Programms zu höheren Wertverlusten und damit niedrigeren Bodenrichtwerten führen; der Obere Gutachterausschuss würde hier nach Kräften mitwirken
→ ergebnisoffen
3. zum 01.01.2024 werden neue Bodenrichtwerte herauskommen, die erwartungsgemäß etwas niedriger ausfallen werden
→ Zeitverzug – die Gemeinde hat ein großes Interesse daran und es sind Grundstücke vorhanden, um das Programm baldmöglichst wiederaufzulegen.
In Zeiten, in denen die Baulandpreise hoch sind/steigen und der Wohnungsmarkt leergefegt ist, wird ein Programm wie das Weyarner Einheimischenmodell noch viel dringender gebraucht.
Der Erste Bürgermeister bittet die Mitglieder des Gemeinderats, sich bis zur nächsten Sitzung zu überlegen, welche Strategie die Gemeinde verfolgen soll – Soll man sich auf den politischen Weg begeben? 
Der Finanzausschuss soll sich mit dem Thema näher befassen und konkret den Erbpachtzins diskutieren.
Gemeindliche Bauarbeiten:
  • Arbeiten Treppe Richtung Aussichtsberg abgeschlossen
  • Beginn Breitbandausbau Höfebonus 
  • Beginn Radweg Teilstück Weyarn in Richtung Wattersdorf incl. Lärmschutz
  • Ausschreibung Radweg Thalham-Kleinpeinzenau erfolgt
Kreisentwicklungsausschuss:
Es wurden eine Reihe von Neuerungen in Sachen ÖPNV (AST, MVV-Anschluss u.a.) besprochen. Hier wird auf das Protokoll der Sitzung des Energieausschusses vom 21.06.2023 verwiesen. 
Termine:
Freitag, 07.07., 10.00 Uhr im Rathaus/Bürgergewölbe: Vorstellung der Projekt der TUM/Lehrstuhl Landentwicklung; hier ist auch ein Projekt zur Zukunft des Neukirchner Pfarrhofs gelaufen.
Jungbürgerversammlung: Samstag, 08.07., 17.00 Uhr in der WeyHalla, Mehrzweckraum (Zugang über Brücke!)
Kunstausstellung Ludwig Orny – Vernissage am Freitag, 14.07., 19.00 Uhr im Bürgergewölbe
Dorffest der FW Weyarn: Samstag, 22.07., ab 14.00 Uhr am Feuerwehrhaus
Tag des Sports: Samstag, 29.07., ab 14.00 Uhr am Sportplatz
Büchereiflohmarkt/Beginn des Ferienprogramms: 29.07.
Bauausschuss: 31.07., 19.00 Uhr.
Albert Zinsbacher berichtet kurz von der Übergabe der Starterkits des Rotary-Club Holzkirchen.
Außerdem hat er am Runden Tisch „Managementplan FFH Leitzachtal“ teilgenommen; es gab keine großen Einwände gegen das vorgestellte Konzept, zumal die Verantwortlichen verlautbaren ließen, dass die Bewirtschaftung von Wald und Wiesen so, wie sie die Landwirte vornehmen, in Ordnung ist.

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr