Datum: 03.08.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die drei Briefwahlbezirke für die Landtagswahlen am 8. Oktober 2023 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 475/4 und 475/5 der Gemarkung Wattersdorf, Miesbacher Straße, 83629 Weyarn.
6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage auf dem Baugrundstück Fl.NR. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Reinthal.
7 Bauvoranfrage zur Versetzung eines Aufenthaltscontainers (Lounge) vom Grundstück Fl.NR. 543/1 auf das Grundstück Fl.Nr. 543 jeweils der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
8 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.
9 Ganztagsbetreuung Grundschulkinder; weiteres Vorgehen.
10 Antrag auf eine Straßenbeleuchtung in Großpienzenau für die Straßen Ehgart/Burgstraße.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 06.07.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 15.06.:
Sanierung Außenfassade Grundschule Weyarn; hier: Vergabe der Bauaufträge Gewerke Fenster sowie Zimmererleistung.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Erneuerung der Fenster im OG der Grundschule Weyarn an den günstigsten Anbieter, die Firma Groß Fenster + Türen GmbH, Ebenäcker 2 aus 94121 Salzweg/Straßkirchen zu einem Bruttoangebotspreis von 78.316,28 € zu vergeben. 
Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Zimmererarbeiten zur Erneuerung der Fassade im OG der Grundschule Weyarn an den günstigsten Anbieter, Fa. Holzbau Wieser, Kleinhöhenrain, zum Angebotspreis von 99.333,49 € zu vergeben.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr weist darauf hin, dass alljährlich ein Budget für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen in der Schule wie Oberflächen der Böden erneuern, Malerarbeiten u.a. in den gemeindlichen Haushalt eingestellt wird und darüber hinaus bereits umfangreichere Renovierungsmaßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern und Türen u.a. vorgenommen werden. Außerdem wurde einiges zur energetischen Sanierung getan und derzeit gibt es ein Projekt mit Schülern zur Anbringung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher, die die Schule auch bei Stromausfall kurzfristig versorgen wird können.
Anfrage wegen eines Standortes für einen Feinkost-Automaten.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde dafür keine Gewerbefläche zur Verfügung stellt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass ein solches Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist. 
Anfrage wegen einer kurzfristigen Anmietung von Wohnraum am Erlacher Weg.
Wenn bei örtlichen Gewerbebetrieben Interesse besteht an der Anmietung einer jederzeit kündbaren Wohnung am Erlacher Weg, welche im Eigentum der Gemeinde stehen, wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend Mietverhältnisse kurzer Dauer bis zum geplanten Umbau einzugehen. Investitionen werden dafür angesichts des baldigen Umbaus jedoch nicht getätigt. Der Beschluss ist öffentlich zu machen.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK EU vom 26.06., des Steuerungsgremiums vom 11.07., des AK Verkehr und Mobilität vom 17.07. und des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 23.07.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Zur Vorbereitung der Klausurtagung am 17./18.11.2023 in Thierhaupten soll Ende September/Anfang Oktober ein Treffen der Vorbereitungsgruppe stattfinden. Als Termin stehen Donnerstag, 28.09. oder Mittwoch, 04.10. zur Auswahl.
Die STG-Vorbereitungsgruppe und eine Gemeinderatsfraktion haben bereits mögliche Themen für die Klausurtagung genannt. Die übrigen Fraktionen wurden gebeten, bis nach den Sommerferien noch Themen zu melden. Die SDL wird eine geeignete Moderation heraussuchen.

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4. Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die drei Briefwahlbezirke für die Landtagswahlen am 8. Oktober 2023 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Landtagswahl und Bezirkswahlen am 08.10.2023 wurden folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter für die vier Stimmbezirke sowie drei Briefwahlbezirke festgesetzt:
Stimmbezirk I Weyarn:                Angelika Viellechner, Anschi Hacklinger        
Stimmbezirk II Weyarn:                Betty Mehrer, Claudia Weinzierl
Stimmbezirk III Holzolling:               Anton Zwickl, Andreas Frei
Stimmbezirk IV Neukirchen:     Dr. Franz Demmelmeier, Albert Zinsbacher        
Vorstand Briefwahlbezirk I:       Josef Hatzl, Johannes Wieser        
Vorstand Briefwahlbezirk II:      Hans Holzinger, Nina Stögmair
Vorstand Briefwahlbezirk III:     Leonhard Stielner, Thomas Thrainer
Als Wahlhelfer-Entschädigung wurde 50.- € vorgeschlagen.
Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter wurden festgesetzt. Sofern Wahlvorsteher, deren Stellvertreter verhindert sind oder absagen, wurde die Verwaltung ermächtigt, Ersatzpersonen festzulegen.
Die Wahlhelfer-Entschädigung wurde auf 50.- € festgelegt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, Schriftführer, deren Stellvertreter sowie Wahlhelfer zu ernennen. Listen für mögliche Helfer wurden von den Fraktionen bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 475/4 und 475/5 der Gemarkung Wattersdorf, Miesbacher Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 31.07.2023 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hat einen Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNrn. 475/4 und 475/5 der Gemarkung Wattersdorf in der Miesbacher Straße in Weyarn eingereicht. Südlich angrenzend an das Grundstück befindet sich der Sportplatz. Die Ausmaße des geplanten Einfamilienhauses betragen 13,40 m x 9,0 m mit einer Wandhöhe von 6,30 m. Östlich angrenzend ist eine Doppelgarage mit Ausmaßen von 9,0 m x 6,50 m geplant. Ausführung als Flachdach. Die Zufahrt erfolgt über eine Privatfahrt. Das Grundstück wurde vor einiger Zeit parzelliert. Die bereits im Vorfeld der Einreichung des Antrages vorgenommene Grundstücksteilung der beiden Flurstücke 475/4 und 475/5 soll lt. Plan wieder aufgehoben werden, sodass demnach das Vorhaben auf einer Flurnummer erfolgen soll. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Grünfläche dargestellt.
Fraglich ist, ob es sich hierbei bauplanungsrechtlich um ein Vorhaben im Außen- oder Innenbereich gem. § 34, 35 BauGB handelt. 
Die Verwaltung hat im Vorfeld zur Klärung der Innen- oder Außenbereichslage der Grundstücke die Kreisbauabteilung im Landratsamt Miesbach um eine fachliche Einschätzung zur Sitzung gebeten. 
Immissionsrechtlich ist die direkte Nähe zum Sportplatz zu berücksichtigen. 
Eine vorläufige mündliche Klärung mit dem Landratsamt Miesbach ergab, dass die Bestandsbauten im Außenbereich wohl im Wege der Privilegierung (Gärtnerei) entstanden sind. Unter diesen Umständen kann der § 34 BauGB nicht angewandt werden. Es müsste in diesem Fall eine gemeindliche Bauleitplanung vorgenommen werden. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschuss konnte das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt werden, da es sich laut behördlicher vorläufiger Auskunft um eine Außenbereichsfläche handelt. Grundsätzlich ist der Gemeinderat gesprächsbereit und planungswillig bezüglich einer Überplanung entsprechend der bodenpolitischen Grundsätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage auf dem Baugrundstück Fl.NR. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Reinthal.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 31.07.2023 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf seinem Baugrundstück Fl.Nr. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf im Ortsteil Reinthal einen unterkellerten Bungalow errichten. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Reinthal Mitte“. Das nun beantragte Wohngebäude liegt innerhalb des in der Satzung festgesetzten Bauraumes. Der Antragsteller strebt den Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes der Effizienzhaus-Stufe 40 an. Lt. Energieberater muss zur Erreichung des energetischen Grenzwertes jedoch auf die in der Satzung festgesetzte gebäudeintegrierte Garage verzichtet werden. Stattdessen würde der Antragsteller an der westlichen Grundstücksgrenze einen Carport errichten. Um hierfür mehr Platz zu schaffen, strebt der Antragsteller an, das Baufenster um 0,88 m nach Osten zu verschieben.
Die Einliegerwohnung würde entfallen. Eine Aufstockung E +1 würde sich der Antragsteller gerne noch für zusätzlichen Wohn- bzw. Büroraum offenhalten.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses kann sich der Gemeinderat grundsätzlich vorstellen, die Satzung bezüglich des Grenzabstandes anzupassen, sofern eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird. Ebenso die Erstellung eines Carports. Hierzu müsste die Stellung bei der Änderung der Satzung entsprechend festgelegt werden. Weiterhin ist die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern. Dem Bauwerber wird dringend angeraten, einen Bau in voller Größe des genehmigten Baufensters zu erstellen, um entsprechenden Wohnraum zu schaffen.
Der Gemeinderat bittet den Bauausschuss, darüber zu beraten, wie man mit dem Thema Mindestbebauung umgehen solle, um Fälle wie den vorliegenden, wo der Bauwerber von der Größe des genehmigten Baufensters abweicht und verkleinert (z.B. Bungalow statt EG + OG), grundsätzlich zu regeln. Der Bauausschuss möge diskutieren, ob hier Kriterien für Grundsatzentscheidungen entwickelt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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7. Bauvoranfrage zur Versetzung eines Aufenthaltscontainers (Lounge) vom Grundstück Fl.NR. 543/1 auf das Grundstück Fl.Nr. 543 jeweils der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 31.07.2023 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die beiden Eigentümer der Grundstücke 543/1 sowie Fl.Nr. 543 (jeweils der Gemarkung Wattersdorf) fragen an, ob der bestehende Aufenthaltscontainer (sog. Tesla-Lounge) im Gewerbegebiet Am Weiglfeld auf den bestehenden Parkplatz der Schnelladestationen versetzt werden kann. Dadurch würden zwar evtl. 2 bestehende Ladeparkplätze wegfallen, was aber mit der Auslastung vertretbar sei. Vorteil der Verlegung sei, dass der Tankkunde den Aufenthaltsbereich direkt im Bereich der Ladesäulen nutzen kann. In naher Zukunft werden die Tanksäulen auch für alle anderen E-Autos nutzbar sein. Geplante Umsetzung für die neue Lounge ist Januar 2024. Die Maße der alten Lounge werden so übernommen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Weiglfeld“ (3. Änderung). Für den neu beantragten Standort ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. 
Der Bauausschuss konnte sich eine Änderung des Bebauungsplans vorstellen, sofern die Kosten hierfür übernommen würden und eine Erklärung des betroffenen Grundstückseigentümers Fl.Nr. 543/1 vorliege, dass das an der bisherigen Stelle bestehende Baurecht zugunsten eines Parkraumes aufgegeben werde.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 31.07.2023 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte mit Schreiben vom 23.04.2023 einen Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Kleinpienzenau) beantragt, nachdem das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen der Satzung widersprochen hat und eine Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung nicht möglich war.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.05.2203 die Änderung der Außenbereichssatzung beschlossen, die in der Bauausschusssitzung vorgelegen hatte.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Änderungsentwurf des Planungsbüros Kurz GbR vom 03.08.2023.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Ganztagsbetreuung Grundschulkinder; weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister hat an einer Informationsveranstaltung teilgenommen, die der Gemeindetag, das Sozialministerium und das Kultusministerium ausgerichtet haben. Die rechtsverbindliche Einführung der Ganztagsbetreuung beginnt mit den Schulanfängern 2026. Da die Gemeinde Weyarn nur eine kleine Gemeinde ist, scheiden unterschiedliche Angebote aus, da diese voraussichtlich dann nicht tragfähig sind. Es ist also strategisch in Zusammenarbeit mit Grundschule und Trägern von Angeboten ein rechtserfüllendes Angebot zu erarbeiten. Dies ist sehr komplex, bedingt unter Umständen auch bauliche Anforderungen. Es ist deshalb geplant, nach den großen Ferien einen oder mehrere gemeinsame Workshops mit den Trägern, der Schule und dem Kinderbetreuungsausschuss des Gemeinderats durchzuführen, da die Zeit zur Umsetzung sehr knapp bemessen ist. Zudem ist damit zu rechnen, dass auf die Gemeinde auch eine deutliche finanzielle Mehrbelastung zukommt und zwar sowohl in Bezug auf die eigene Schule in Weyarn als auch bei den verbundenen Schulverbänden. Eine kostentragende Erstattung ist nicht vorgesehen. 
Im Schulverband Feldkirchen-Westerham hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch die Gemeinde Weyarn angehört. Dort werden sowohl die Anforderungen der Ganztagsschulbetreuung als auch die Erweiterungsanforderungen durch Bevölkerungszuwachs derzeit unter Begleitung externer Expertise erhoben. Demnächst werden hierzu die Eltern im Goldenen Tal vom Schulverband befragt. Dies macht hier Sinn, da aufgrund der Größe dieses Schulverbands/ Gemeinde Feldkirchen-Westerham ein vielfältiges Konglomerat an Betreuungsangeboten vorhanden ist, das priorisiert werden soll. 
Anian Rutz schlug vor, einen Arbeitskreis anzuregen, der in der Frage miteinbezogen werden soll, auch bezüglich der Personalgewinnung.
Da ein Kinderbetreuungsausschuss in dieser Legislaturperiode noch nicht gebildet ist, werden die Fraktionen gebeten, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung jeweils ein Mitglied und einen Stellvertreter für den Kinderbetreuungsausschuss zu benennen.
Der Gemeinderat nahm vom Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters Kenntnis und beauftragte den neu zu bildenden Kinderbetreuungsausschuss, die Konzeption der Ganztagsbetreuung von Anfang an zu begleiten und entsprechende Empfehlungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Antrag auf eine Straßenbeleuchtung in Großpienzenau für die Straßen Ehgart/Burgstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Eine Familie aus Großpienzenau hat mit Schreiben vom 11.04.2023 einen Antrag auf Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Großpienzenau gestellt. Konkret ist der Wunsch, die Straßen Ehgart sowie Burgstraße in Richtung der Bushaltestellen auszuleuchten. Dies dient in erster Linie der Sicherheit der Schulkinder. Eine für die Anlieger kostenpflichtige Ersterschließung der Burgstraße mit Beleuchtung ist laut Auskunft der Antragssteller in diesem Zusammenhang nicht erwünscht.
Der Straßenausschuss hatte hierzu eine Ortseinsicht vorgenommen. Der Vorschlag, dass sowohl im Bereich der Kreuzung Ehgart/Burgstaße als auch an den Bushaltestellen eine neue Solar-Straßenbeleuchtung angebracht würde, war abgelehnt worden. Die kleinere Lösung, dass nur die Bushaltestelle mit einer neuen Solar-Straßenbeleuchtung ausgestattet werden soll, wurde dagegen befürwortet. 
Nun hat die Fraktion der GRÜNEN am 26.07. aufgrund der Ablehnung im Straßenausschuss einen Antrag mit folgendem Wortlaut gestellt:
„Straßenbeleuchtung in Großpienzenau; je eine Solarleuchte an der Ecke Ehgart/Burgstraße und an der Bushaltestelle Am Waldeck.
Begründung:
Frau Christine Amon und Florian Schnitzenbaumer stellten mit einem Schreiben vom 11.4.23 einen Antrag auf Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Großpienzenau. Der Schulweg der Kinder führt am Ehgart und Burgstraße auf die Straße Am Waldeck. Alle Straßen haben weder Beleuchtung noch Bürgersteig; im Winter liegt der Weg morgens damit im Dunkeln. 
Um mehr Sicherheit und Sichtbarkeit der Kinder zu gewährleisten, sind mindestens zwei Straßenlaternen in dem Bereich sinnvoll. Natürlich sollten die Kinder auch selbst mit Lampen und Reflektoren ausgestattet sein, nichtsdestotrotz kann auch die Gemeinde hier einen Beitrag zur (Schul-) wegsicherheit leisten. 
Im Straßenausschuss fiel der Antrag auf zwei Laternen knapp durch ein 3:3 durch, insofern möge hier der ganze Gemeinderat sich noch einmal damit befassen.
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Es sollen sowohl der Kreuzungsbereich Ehgart/Burgstraße als auch die Bushaltestellen mit einer neuen Solar-Straßenbeleuchtung ausgestattet werden. 

Der Erste Bürgermeister berichtete, dass an den beiden aktuellen Bushaltestellen zwar eine Beleuchtung vorhanden sei, diese aber auf einer Seite wegen des mächtigen Baumes nicht durchdringe. Als Sofortmaßnahme, bis zum Schulbeginn, soll der Bauhof die Lampe freischneiden. Auf der anderen Seite der Straße ist eine private Beleuchtung mit Bewegungsmelder angebracht. Im Übrigen seien für die gewünschte Verlagerung der Haltestelle Gespräche mit dem Grundeigentümer sowie mit dem für die Verkehrsanordnung zuständigen Landratsamt erforderlich. Dies werde etwas Zeit beanspruchen. 
Über den Beschlussvorschlag des Straßenausschusses wurde nicht abgestimmt, da eine neue Sachlage entstanden ist. Nun sei zunächst zu klären, ob die Bushaltestelle verlegt werde. Damit ergäbe sich auch bezüglich der Beleuchtung eine neue Situation, die dann zu erörtern sei.

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 11
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12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bericht vom Erörterungstermin nachträglicher Lärmschutz.
Der Erste Bürgermeister berichtete: Der Erörterungstermin ist ein wesentlicher Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens. Hier können die Stellungnahmen der Einwender und die geplante Behandlung durch die Regierung von Oberbayern nochmals in mündlicher Verhandlung vertieft werden. Die vorgebrachten Argumente werden zu Protokoll genommen und sind Bestandteil des Verfahrens. Beim Erörterungstermin am vergangenen Dienstag waren Träger öffentlicher Belange (LRA Miesbach, Gemeinde Weyarn), Grundeigentümer, die Flächen abgeben sollen sowie anspruchsberechtigte Lärmgeschädigte, die schriftliche Einwände vorgebracht hatten, anwesend. Seitens der Lärmgeschädigten wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass die Maßnahmen nicht weit genug gingen. Die Grundeigentümer plädierten auf eine Verringerung der in Anspruch zu nehmenden Fläche. Von der Gemeinde wurden im Wesentlichen die beschlossenen Argumente noch einmal verstärkt. 
1. Zusätzliche Maßnahmen für nichtberücksichtigte Weiler wurden weiterhin unterstützt, insbesondere wurde vorgebracht, dass die Maßnahme für aktiven Lärmschutz in Standkirchen kaum mehr koste als ein passiver Lärmschutz mit Schallschutzfenstern. Darüber hinaus hat das Landratsamt Miesbach, Denkmalschutzbehörde, vorgebracht, dass passiver Lärmschutz mit dem Denkmalschutz kollidiere.
2. Photovoltaikanlagen am Lärmschutz: Entsprechend der letzten Stellungnahme der Autobahn GmbH wären auf Lärmschutzanlagen keine Flächen-PV-Anlagen zulässig. Dieses Thema wurde deshalb ausführlich erörtert. Der Straßenbaulastträger wies darauf hin, dass ein Eckpunktepapier zur Handhabung dieses Themas in Erstellung sei und mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt werden müsse. Insofern konnten bislang keine entsprechenden Aktivitäten entwickelt werden, auch wenn sie wünschenswert seien. Sowohl die Gemeinde Weyarn als auch das Klimaschutzmanagement des Landkreises Miesbach wiesen darauf hin, dass ein neues Planfeststellungsverfahren für die Aufbringung von PV-Anlagen unrealistisch sei und nach einer Lösung gesucht werden müsse, die eine spätere Anbringung einer solchen Anlage ohne Planfeststellungsverfahren offenhalte. Die Vorsitzende der Regierung von Oberbayern konnte hierzu ein Gerichtsurteil vorweisen, welches die Möglichkeit eröffnet, auf einen Lärmschutzwall im normalen Baugenehmigungsverfahren ohne Planfeststellung auch noch nachträglich eine PV-Anlagenplanung durchzuführen. Es wurde zugesagt, dass dies zu Protokoll genommen würde. 
3. Die Altanlage bei Ried inklusive Unterführung sei zwar kein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, jedoch wurde von den Vertretern der Autobahn GmbH zugesagt, zu einem Ortstermin über die Realisierung von möglichen Verbesserungen im Rahmen der geplanten Lärmschutzbaumaßnahme zu sprechen. 
4. Seitens der Gemeinde Weyarn wurde vorgeschlagen, die lärmmindernden Fahrbahnbeläge schon vor einem Planfeststellungsbeschluss aufzubringen, da diese keiner Baugenehmigung bedürfen und der Rechtsanspruch der Lärmgeschädigten möglichst bald erfüllt werden sollte. Alle Häuser, die bestehen, haben ein Recht auf einen Lärmschutz.
Ergänzend fügte der Erste Bürgermeister hinzu, dass mit der Planung eines 8-spurigen Ausbaus der BAB noch nicht begonnen worden sei. 
Was den Zeithorizont für die Erstellung des Lärmschutzes betreffe, so könne man frühestens in zwei Jahren damit rechnen. 
Neubürgerempfang.
Mittwoch, 27.09., 19.00 Uhr im Pfarrheim.

Datenstand vom 15.09.2023 08:27 Uhr