Datum: 14.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag von Frau Katharina Wacker auf Entlassung aus dem Gemeinderat.
5 Vereidigung von Herrn Markus Bauer als Gemeinderat.
6 Neubesetzung der Ausschüsse.
7 Bestellung eines Kinderbetreuungsausschusses.
8 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Weyarn; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
9 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.
11 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Austauschpläne.
12 Beratung über Mindestbebauungsstandards; Festlegung von Kriterien.
13 Anpassung der Kostensatzung.
14 Schulbusbeförderung Wattersdorf.
15 Anfrage zur weiteren Finanzierung der Wohnungsnothilfe im Landkreis Miesbach.
16 Unvorhergesehenes.
17 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 03.08.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 06.07.2023:
- Fehlanzeige -

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Asyl vom 04.08.2023, des AK Energie & Umwelt vom 31.07.2023 und des AK Geschichte vom 09.09.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Für die Vorbereitung der gemeinsamen Klausurtagung von Gemeinderat und Steuerungsgremiums am 17./18.11.2023 wurden die Fraktionen noch einmal daran erinnert, Themen zu melden, die sie gern besprechen würden. 
Auf den Neubürgerempfang am Mittwoch, den 27.09. um 19.00 Uhr im Pfarrheim Weyarn wurde hingewiesen. Alle Anwesenden und natürlich auch die Presse wurden herzlich dazu eingeladen. 

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4. Antrag von Frau Katharina Wacker auf Entlassung aus dem Gemeinderat.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit Schreiben vom 14.08.2023 bat Frau Kathi Wacker um Niederlegung ihres Mandats als Gemeinderätin zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass dazu ein Beschluss des Gemeinderats mit feststellender Wirkung gefasst werde. Auf Wunsch der SPD-Fraktion soll bereits in der heutigen Sitzung nachbesetzt werden. Der nächste Listenkandidat, Markus Bauer, hat der Annahme des Gemeinderatsmandats schriftlich zugestimmt.
Kathi Wacker erläutert zunächst ihre Beweggründe für den Rücktritt: Es bereits ihr zunehmend Schwierigkeiten, Familie, Beruf und das Ehrenamt als Gemeinderätin unter einen Hut zu bringen, zumal ihre jährliche Arbeitszeit von Jahr zu Jahr steige und ihr Ehemann in unregelmäßigem Schichtdienst arbeite. Durch diese Entwicklung könne sie keinem der einzelnen Bereiche gerecht werden und habe sich dadurch schweren Herzens entschieden, das Gemeinderatsmandat niederzulegen. Die Gemeinderatsarbeit war für sie meistens Bereicherung und nur selten frustrierend. Sie bedankt sich für die kollegiale Zusammenarbeit und geht mit der Erfahrung, tolle Menschen kennengelernt zu haben. Ihrem Nachfolger und dem ganzen Gremium wünscht sie guten Erfolg.
Die SPD-Fraktionssprecherin Betty Mehrer würdigt Kathi Wacker mit sehr persönlichen einfühlsamen Worten. Als gute Freundin der Familie kenne sie Kathi schon von Kindheit an, habe sie dann im AK Jugend erlebt und begleitet und sich gefreut, dass Kathi durch ihr soziales Engagement in den Gemeinderat hineingewachsen sei. Sie habe sie als Gemeinderatskollegin sehr geschätzt, vor allem sei Kathi eine, die erst denke und dann spreche. Sie wünscht ihr alles Gute und hofft, dass sie später eventuell wieder zurückkehre zum gemeindlichen Ehrenamt. Sie sei jederzeit herzlich willkommen!
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr würdigt die scheidende Gemeinderätin wie folgt:
Liebe Kathi,
du bist nun seit 1.7.2017 über 6 Jahre im Gemeinderat gewesen. Du bist für Thomas Spiesl nachgerückt, damals noch als ledige Kathi Zinsbacher. Und natürlich ändern sich bei einer jungen Frau die persönlichen Verhältnisse, mittlerweile bist du Mutter und auch die Frau Wacker geworden. Ich kann mich daran erinnern, dass du sogar unmittelbar nach der Geburt ohne Fehlzeit gleich wieder zur Gemeinderatssitzung gekommen bist. Und so weiß ich, dass du dir dein Rücktrittsgesuch nicht leicht gemacht hast. 
Du hast dich nie damit zufriedengegeben, dass Dinge immer schon so waren. Du hast sie immer von der Wurzel her betrachtet und so manche Gepflogenheit hinterfragt oder von einem anderen Blickwinkel heraus beleuchtet. Da hast du schon auch energisch gegen den Mainstream schwimmen können, sowohl im Gemeinderat und auch in deiner Fraktion. Und wenn dir etwas nicht eingeleuchtet hat, so konntest du deiner Meinung auch nachdrücklich Luft machen und auch die Herren der Schöpfung im Gemeinderat damit beeindrucken. Du warst im Gemeinderat immer die ganz besondere Anwältin der Anliegen von Familien und Kindern. Es ist einfach gut, wenn eine junge Mutter und Lehrerin im Gemeinderat sitzt, die nah genug am aktuellen Geschehen dran ist.
Auch die Bürgerbeteiligung war dir ein wichtiges Anliegen. Im Gemeinderat hast du dich besonders für den Leitbildprozess engagiert. Ich kann mich noch gut erinnern, wie du beim Leitbild-Workshop im Juli 2019 ungeduldig geworden bist mit dem Moderator und das Heft in die Hand genommen hast. Mit deiner Überzeugungskraft konnte dann eine wichtige Hürde überwunden werden. 
Als sozialer Mensch, der besonders auch den Vereinen verbunden ist, war dir im Sport- und Kulturausschuss besonders auch der Christkindlmarkt wichtig. Nun werden wir im Gemeinderat auf dich und dein Engagement verzichten müssen. Dennoch: Am heutigen Tag, an dem wir dich aus dem Gemeinderat verabschieden, danke ich dir sehr für dein Engagement. Nach 6 Jahren im Amt steht dir als formelle Ehrung die Gürtelschließe der Gemeinde Weyarn zu, die ich dir zum Abschied aus dem Gremium als Zeichen der Anerkennung auch im Namen deiner Kolleginnen und Kollegen aushändigen darf. Diese Ehrung soll natürlich nicht bedeuten, dass du bei günstigeren persönlichen Umständen nicht wieder anpacken darfst.
Der Gemeinderat bestätigte die Niederlegung des Wahlehrenamts von Kathi Wacker als Gemeinderätin mit sofortiger Wirkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vereidigung von Herrn Markus Bauer als Gemeinderat.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister Leonhard Wöhr nahm dem für Katharina Wacker nachgerückten Gemeinderat, Herrn Markus Bauer, nach Art. 31 Abs. 5 GO folgenden Eid ab:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehor­sam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nach­zukommen, so wahr mir Gott helfe.
Der Erste Bürgermeister hieß den neuen Gemeinderat herzlich willkommen und wünschte ihm viel Freude und Erfüllung bei der Wahrnehmung des verantwortungsvollen Ehrenamts. Ab sofort dürfe er nun am Ratstisch Platz nehmen und bei den nun folgenden Beschlüssen mit abstimmen.
Markus Bauer stellt sich kurz vor: 56 Jahre, wohnhaft in Standkirchen, Ausbildung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, derzeit Dienststellenleiter im Augustinum München. Ehrenamtliche Tätigkeiten: SPD-Ortsvereinsvorstand, Schriftführer beim Veteranenverein Weyarn.

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6. Neubesetzung der Ausschüsse.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund des Ausscheidens von Kathi Wacker aus dem Gemeinderat erfolgte entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion eine Neu- bzw. Umbesetzung der folgenden Ausschüsse:
Kultur- und Sportausschuss: Markus Bauer
Vertreter im Grundstücks- und Bauausschuss: Markus Bauer
Vertretung im Finanz- und Haushaltsausschuss: Markus Bauer
Energieausschuss: Markus Bauer, Vertreter: Betty Mehrer
Da der Strategieausschuss seine wesentliche Aufgabe mit der Verabschiedung des neuen Leitbildes erfüllt habe, sei er nicht mehr zwingend erforderlich. Der Gemeinderat sollte deshalb entscheiden, ob der Ausschuss aufgelöst werden sollte. 
Der Gemeinderat nahm die Neu- bzw. Umbesetzung der gemeindlichen Ausschüsse wie vorgestellt zustimmend zur Kenntnis.
Der gemeindliche Strategieausschuss wurde aufgelöst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bestellung eines Kinderbetreuungsausschusses.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2023 berichtete Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr über die Ganztagsbetreuung ab 2026. Um gute Entscheidungen fällen zu können, sollte ein Kinderbetreuungsausschuss konstituiert werden.
Die Fraktionen schlugen folgende Personen vor:
Mitglied                                Vertreter
CSU/WiGW:                 Johannes Wieser                        Florian Holzmann
SPD:                         Betty Mehrer                                Markus Bauer
UWG:                        Anian Rutz                                Martin Fertl 
FWG:                         Angelika Viellechner                Hans Holzinger
DIE GRÜNEN:         Anschi Hacklinger                        Philipp Eikerling
Der Gemeindeausschuss, die Verwaltung, die Leiter der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schulleitung werden sich Ende Oktober/Anfang November zusammensetzen, um gemeinsam eine Bestandsaufnahme zu machen und Vorschläge zu erarbeiten. 
Der Gemeinderat beschloss, einen Kinderbetreuungsausschuss mit den genannten Mitgliedern zu konstituieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Weyarn; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Bauausschuss wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Der Anregung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, hinsichtlich der landwirtschaftlichen Immissionen und Emissionen einen entsprechenden Hinweis in die Satzung aufzunehmen, wurde entsprochen. Zudem wurde vom Bauausschuss darauf hingewiesen, dass bereits eine rechtsgültige Satzung bestehe und der Bebauungsumfang reduziert wurde. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat nach Einarbeitung der Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen die 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) „Kleinpienzenau“ unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte mit Schreiben vom 23.04.2023 einen Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) „Kleinpienzenau“ beantragt, nachdem das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen der Satzung widerspricht und eine Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung nicht möglich sei.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Änderung der Außenbereichssatzung beschlossen und in der Sitzung am 03.08.2023 den vorgelegten Änderungsentwurf des Planungsbüros Kurz GbR genehmigt. 
Der Antragsteller hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag vorgelegt, der den Festsetzungen des Entwurfs der 1. Änderung der Außenbereichssatzung entspricht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag unter dem Vorbehalt des vorherigen Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung.
Außerdem sollte dem Bauwerber anheimgestellt werden zu überlegen, ob mit Blick auf das Alter nicht Raum für eine Pflegekraft o.ä. in das Bauvorhaben miteingeplant werden solle. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne auf ihrem Grundstück einen Geräteschuppen mit Ausmaßen von 5,00 x 4,50 m errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben nach § 35 BauGB im Außenbereich. 
Im Vorfeld der Beantragung fand am 12.06.2023 ein Ortstermin mit Vertretern der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Miesbach statt. Da es sich um ein Nebengebäude mit geringer Kubatur handelt und öffentliche Belang dem nicht entgegenstehen, wäre das Vorhaben lt. Landratsamt ggf. nach § 35 Abs. 2 BauGB als Sonstiges Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig. Dies sei im Genehmigungsverfahren abschließend zu prüfen. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Austauschpläne.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 7
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und integrierter Garage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf, Schloßwiese“.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 06.07.2023 mit der Bauangelegenheit befasst und auf Empfehlung des Bauausschusses folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Bauwerber wird empfohlen, aus optischen Gründen auf der Südseite des Obergeschosses entweder nur ein Fenster oder zwei einzelne Fenster auszuführen. Weiterhin soll die Verwaltung klären, ob wegen des sich in der Nähe befindlichen Denkmals ein Freistellungsverfahren zulässig ist bzw. die Abklärung mit dem Denkmalschutz gesondert möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird einem Freistellungsverfahren zugestimmt. Die Verwaltung wird andernfalls ermächtigt, das Einvernehmen zum Bauantrag gegenüber dem Landratsamt zu erklären. Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu.“
In Abstimmung mit dem Kreisbaumeister wurde nun nochmals gestalterisch nachgebessert. Der Gemeinde wurden hierzu die geänderten Austauschpläne zugeleitet und um Stellungnahme gebeten.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses, der die in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister vorgenommen gestalterischen Änderungen begrüßte, erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zur geänderten Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Beratung über Mindestbebauungsstandards; Festlegung von Kriterien.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.09.2023 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat den Bauausschuss in der letzten Sitzung am 03.08.2023 damit beauftragt, zum Thema Mindestbebauung (wo Bauwerber von der Größe des genehmigten Baufensters abweichen und verkleinert bauen möchten, z.B. Bungalow statt EG + OG), Kriterien für Grundsatzentscheidungen zu erarbeiten.
Bürgermeister Wöhr berichtete von drei Bezugsfällen in den letzten 20 Jahren:
  • Wattersdorf
  • Kleinpienzenau
  • Reinthal
Möglichkeiten einer Regel
  • vertragliche Regelungen bei Grundstücken im Einheimischenmodell
  • neue Bebauungspläne 
  • Bestände, alte Bebauungspläne anpassen

Im Bauausschuss wurden die Möglichkeiten erörtert und abgewogen. Im Einheimischenprogramm sind die Baufenster so definiert, dass zwangsläufig mit einem Kind ein Obergeschoss notwendig wird, sodass hier kein Handlungsbedarf besteht. Bei alten Bebauungsplänen ist die nachträgliche Ausbringung von Mindeststandards rechtlich problematisch und mit Widersprüchen beim Satzungsbeschluss zu rechnen. Insbesondere würden Bestandsliegenschaften bei genehmigungspflichtigen Umbauten von einer solchen Restriktion betroffen sein. Ebenso wurden die sozialen Aspekte vom Bauausschuss betrachtet, sodass eine nachträgliche Ausbringung von Auflagen im Bestand kaum als realisierbar angesehen wurde. Man war sich jedoch einig, dass die flächensparende und effiziente Ausnutzung von Bauland ein zu verfolgendes Ziel sei, welches zumindest durch entsprechende Hinweise an die Bauwerber zur Geltung gebracht werden soll. Die Seniorenbeauftragte wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch ältere Menschen daran denken sollten, dass sie möglicherweise auch einmal einen Raum für Pflegepersonal benötigen könnten. Im Ergebnis hat die Gemeinde bei Neuaufstellung von Bebauungsplänen alle Möglichkeiten der Regelung. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, nicht neu regelnd in bestehende Bebauungspläne und Bestände einzugreifen. Es sollte jedoch in konkreten Fällen nachdrücklich an die Bauherren appelliert werden, den baurechtlich möglichen Wohnraum auch zu schaffen. 
Bei neuen Bebauungsplänen werde sich der Bauausschuss intensiv mit einer flächensparenden Nutzung des zur Verfügung stehenden Bauraums auseinandersetzen und erforderlichenfalls auch Mindestvorgaben bzgl. der Baumasse und baulichen Nutzung empfehlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Anpassung der Kostensatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die aktuelle Kostensatzung der Gemeinde war vom 01.01.2002. Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wurde letztmals 2013 angepasst. Es handelte sich nur um kleine Änderungen.
Im Wortlaut hat sich die neue Kostensatzung nicht geändert, sondern wurde lediglich mit dem aktuellen KommKVz versehen. Wortlaut der Satzung:

– Kostensatzung –
Satzung über die Erhebung
von Verwaltungskosten für Amtshandlungen 
im eigenen Wirkungskreis

Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis: 

§ 1
Kostenerhebung
Die Gemeinde Weyarn erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). 

§ 2
Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro. 

§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 15. September 2023 in Kraft. (Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01. Januar 2002 außer Kraft.) 

Weyarn, 14. September 2023

Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat nahm die neue „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis“ mit dem aktuellen KommKVz zur Kenntnis.
Er beschloss die Änderung und beauftragte den Ersten Bürgermeister, die Kostensatzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Schulbusbeförderung Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Rahmen des Umzuges des Spielkreises nach Wattersdorf 2019 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Kinder von der Schule nach Wattersdorf mitgenommen werden. Hierbei wurde auch die Beförderung der Kinder von Wattersdorf mit dem Schulbus bestätigt, obwohl die Entfernung unter 2 km eine Schulbusbeförderung eigentlich ausschließt. Grund dafür war die besondere Gefahrensituation, insbesondere durch den fehlenden Gehweg am Ortsausgang Weyarn. Mit der kürzlich erfolgten Fertigstellung des Geh- und Radwegs war nun zu prüfen, ob immer noch eine besondere Gefahrensituation vorliege, die die Schulbusbeförderung begründen könne. Sofern dies nicht der Fall wäre, müsse die Gemeinde die Kosten der Beförderung zu 100 % selbst übernehmen und bekäme für die Schulkinder keine FAG-Zuschüsse mehr. Derzeit sind es zwischen 8 und 12 Kindern, die mit dem Bus mitfahren.
Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit folgenden Wortmeldungen:
Hans Holzinger sprach sich für die Fortsetzung der Beförderung als freiwillige Leistung der Gemeinde aus, da der Weg weit sei (1,9 km) und über eine weite Strecke nicht durch die Ortschaft oder bewohntes Gebiet führe. Außerdem gebe es nach wie vor einige Gefahrenpunkte.
Johannes Wieser und Albert Zinsbacher pflichteten dem bei und wiesen darauf hin, dass der Weg außerorts auch nicht beleuchtet sei.
Betty Mehrer erinnerte an die klaren rechtlichen Voraussetzungen, die einzuhalten seien. Wenn man hier einen Präzedenzfall schaffe, würden bald – berechtigterweise – weitere Anfragen auf die Gemeindeverwaltung zukommen. Die Gefahrensituation sei behoben und den Kindern tue es gut, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad zu gehen.
Dieser Meinung waren auch Anschi Hacklinger, Markus Bauer, Georg Grabichler, Franz Demmelmeier und Anian Rutz, der hinzufügte, dass man Kinder nicht vor allen Gefährdungssituationen fernhalten könne und solle. Man müsse hier eine Grundentscheidung treffen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Angelika Viellechner fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, dass sich die Eltern an der Finanzierung des Busses beteiligten. Dies wurde verneint, da die Begründung für den Wegfall der FAG-Mittel sei, dass die damals anerkannte Gefahrensituation nun beseitigt sei.
Anschi Hacklinger regte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Autofahrer entlang der Strecke vor.
Nachdem alle Argumente ausgetauscht waren, rief der Erste Bürgermeister zur Abstimmung auf.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, dass eine Schulbusbeförderung ab einem Schulweg von mehr als 2 Kilometern erfolgen muss, hier aber eine kürzere Strecke vorliegt, beschloss der Gemeinderat, die freiwillige Busbeförderung seitens der Gemeinde zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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15. Anfrage zur weiteren Finanzierung der Wohnungsnothilfe im Landkreis Miesbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das staatlich finanzierte Pilotprojekt der Diakonie läuft aus. Daher war über die Weiterfinanzierung zu entscheiden.
In der Bürgermeisternordrunde und in Bürgermeisterdienstbesprechung vom 24.04.2023 war das Angebot der Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Miesbach vorgestellt und die Weiterführung des am 30.09.2023 auslaufenden Projektes angeboten worden. Eine Kostenaufstellung war im Anschluss nachgereicht worden.
Die Kosten für die Stelle belaufen sich in 2023 gemäß AVR Diakonie Bayern auf 80.340 Euro Personalkosten zzgl. 20 % Sachkosten – insgesamt 96.408 Euro (Tarifsteigerungen werden jeweils angepasst). Es sind zwei Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die bereits bei Gefährdung von Wohnungslosigkeit frühzeitig auf Anforderung der Gemeinde bzw. der Betroffenen tätig werden. Der Erste Bürgermeister berichtete, dass dann Hausbesuche vorgenommen, Verhandlungen mit Vermietern geführt, Hilfeleistungen für Antragsstellungen gewährt würden und eine umfassende Betreuung erfolge. Ziel sei es, die Wohnungslosigkeit durch frühzeitiges Eingreifen zu vermeiden. 
Für die Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Gemeinden schlägt die Diakonie eine prozentuale Verteilung nach Einwohnerzahl vor, ist jedoch auch für andere pauschalfinanzierte Modelle offen. Es wurde eine beispielhafte prozentuale Aufteilung, die sich auf alle Gemeinden im LK Miesbach bezieht, vorgestellt.
Da der Träger seinen Personaleinsatz planen müsse, benötige er umgehend die Information, ob eine Regelfinanzierung des Angebotes durch die Gemeinden sichergestellt werden könne. Die Finanzierung endet am 30. September. Die Diakonie bat darum, sich diesbezüglich intern abzusprechen und mitzuteilen, wer als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht, um das weitere Vorgehen zu klären.
Das LRA Miesbach hat auf Antrag der Nordgemeinden über die Bürgermeister bei den Gemeinden das Interesse an der Fortsetzung des Projekts abgefragt. Interessenbekundungen liegen vor von den Gemeinden Hausham, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen, Warngau, Weyarn.
Die neun gelisteten Gemeinden von insgesamt 17 haben grundsätzliches Interesse, abhängig von der Finanzierung und der Aufstellung eines obligatorischen Kostenschlüssels, angemeldet.
Von allen anderen Gemeinden hat das Landratsamt keine Rückmeldung bzw. eine Absage erhalten. Das Landratsamt selbst sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich an der Mitfinanzierung zu beteiligen. Der Otterfinger Bürgermeister hat ermittelt, dass dies nicht in allen Landkreisen so sei. Er hat deshalb beim Landratsamt noch einmal um eine Kostenbeteiligung ersucht. 
Die Gemeinde Weyarn hat schon wiederholt die Hilfe der Einrichtung in Anspruch genommen und es konnte so Obdachlosigkeit vermieden werden.
Der Erste Bürgermeister sah deshalb das Angebot nicht nur aus sozialen Gründen, sondern auch monetär als wichtig und vorteilhaft an. Er wies darauf hin, dass der Gemeinderat mit seinem heutigen Beschluss auch ein politisches Signal geben und die Solidarität der übrigen Landkreisgemeinden einfordern sollte, die noch zögerten oder der Institution ablehnend gegenüberständen.
Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, für die Fortführung der Wohnungsnothilfe Finanzierungzusagen von mindestens 4.000.- € jährlich zu tätigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

- Fehlanzeige - 

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17. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Radweg Thalham-Pienzenau:
Der Spatenstich ist am 04.09.2023 erfolgt. Teilgenommen haben u.a. auch die Landtagspräsidentin, Frau Ilse Aigner, die sich wesentlich für die Aufnahme in das Staatsbauprogramm eingesetzt hat, und der Miesbacher Bürgermeister, der sich sehr motiviert zeigte, die Fortführung des Radweges auf Miesbacher Flur ebenfalls bald zu regeln. Der Baubeginn war in Thalham, um die landwirtschaftlichen Flächen vor der Erntezeit möglichst wenig zu belasten. Der Radweg wird im Innerortsbereich Thalham wegen des Baumbewuchses erst im Frühjahr 2024 fertiggestellt. Der Hauptteil der Strecke außerorts soll noch heuer fertig werden. 
Arnhofer Weg:
Die Vergabe des Bauauftrags für den Arnhofer Weg ist erfolgt; Ausführung September – Oktober 
Falttüren WeyHalla:
Sind inzwischen eingebaut.
Breitbandausbau Höfebonus:
Der Erste Bürgermeister informierte über den Sachstand Ausbau Höfebonus: Der Auftrag war an die Telekom vergeben worden und die Arbeiten sind bereits in Gang. Teilweise sei bereits ab November 2023 ein Glasfaseranschluss buchbar.
Sturzfluten-Untersuchung:
Die Gemeinde Weyarn war bei den schweren Unwettern im August glücklicherweise von schweren Hagelschäden verschont geblieben. Allerdings haben die Niederschläge bis zu 80 l/qm/Stunde zum Teil nennenswerte Überflutungen beispielsweise in Stürzlham verursacht. Unter anderem ist im Bereich der Gotzinger Straße bei Thalham eine Mure abgegangen. Das Wasserwirtschaftsamt hat die groben Voruntersuchungen diesen zum Ende des Sommers übermittelt. Die Gemeinde hat nach einer mittlerweile erfolgten Voruntersuchung durch das WWA Rosenheim nun auf dieser Basis eine Fachfirma beauftragt, die Ausschreibung zur detaillierten Sturzflutenuntersuchung vorzunehmen, welche die besonders gefährdeten Ortsteile näher beleuchten soll. Der Zuschlag wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen können. Das Ergebnis einer solchen Untersuchung sind entsprechende Warnkarten sowie ein nach gemeindlichen Ressourcen abzuarbeitender Aktionsplan.
Anian Rutz fragte, ob anlässlich der Sturzflutenereignisse auch Erkenntnisse darüber gesammelt wurden, ob die Maßnahmen beim Einheimischengrund in Ehgart wirksam seien. Der Erste Bürgermeister sicherte zu, dem nachzugehen.
Zum Abschluss gratulierte CSU-Fraktionssprecher Albert Zinsbacher Johannes Wieser zur Geburt seines Sohnes.
Termine:
Bürgerversammlung: Donnerstag, 02.11., 19.00 Uhr beim Wirt in Neukirchen

Datenstand vom 09.11.2023 14:14 Uhr