Datum: 12.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg, 83629 Holzolling; Wiedervorlage.
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Lagerschuppens und Errichtung eines neuen Lagerschuppens als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 392 der Gemarkung Holzolling, Holzollinger Straße, 83629 Bruck.
7 Antrag der FWG-Fraktion auf erneute Behandlung des TOP 14 „Schulbusbeförderung Wattersdorf“ (Sitzung 14.09.2023) aufgrund von neuen, bislang nicht behandelten Aspekten.
8 Unvorhergesehenes.
9 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 14.09.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeindepartnerschaft vom 10.08. und 28.09.2023, des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 15.09., des AK E & U vom 25.09.2023 und des AK Asyl vom 05.10.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Es wurde auf das Treffen der Vorbereitungsgruppe Klausurtagung am Donnerstag, den 19.10.2023 hingewiesen.
Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass Frau Marianne Müller nicht mehr als Sprecherin des AK Asyl fungiert. Frau Astrid Sauer wurde als Nachfolgerin gewählt. Der Erste Bürgermeister bedankte sich bei Frau Müller für ihren unbeschreiblichen Einsatz.
Frau Mehrer informierte über das Treffen des AK Asyl, an dem sie teilnahm, und dass dringend Unterstützung für einzelne Kinder beim Deutschlernen benötigt würde. Interessierte könnten sich jederzeit bei ihr melden.

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg, 83629 Holzolling; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 12.06.2023 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2023 ö beschließend 4
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.10.2023 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 15.06.2023 mit einem Vorbescheidsantrag der Antragsteller befasst. Dabei wollte die neue Eigentümerin das bisherige Wohnhaus abbrechen und das Grundstück bevorzugt mit vier Einfamilienhäusern oder alternativ mit zwei Doppelhäusern bebauen. Der Bauausschuss sowie der Gemeinderat hatten sich für eine Variante mit einem Doppelhaus im Norden des Grundstücks und zwei Einfamilienhäusern im Süden ausgesprochen. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan im Bereich des bisherigen Wohnhauses als „Dorfgebiet“ (MD) dargestellt. Der nordöstliche Bereich ist als „Grünfläche“ eingezeichnet.
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 
Es war daher grundsätzlich zu prüfen, wie weit sich das Grundstück im Innenbereich befinde und ob der Außenbereich mit der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche beginne. Außerdem war zu prüfen, ob das Einfügegebot mit den geplanten Vorhaben erfüllt würde. 
Das Landratsamt Miesbach hat nun der Antragstellerin mitgeteilt, dass eine Einfügung der in drei Baureihen beantragten Baukörper in die umgebende Bebauung nach § 34 BauGB nicht gegeben ist – das Bauvorhaben somit überdimensioniert ist. Nun hat die Antragstellerin umgeplant und stattdessen nun einen Vorbescheidsantrag mit zwei Doppelhäusern und Carports eingereicht. Der Kreisbaumeister hält diese Planung nun für einfügend und genehmigungsfähig.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Lagerschuppens und Errichtung eines neuen Lagerschuppens als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.10.2023 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beantragten den Abbruch des auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 (Gemarkung Holzolling) bestehenden Lagerschuppens und einen Ersatzbau mit den Maßen 12,56 m x 7,60 m.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsplanes Nr. 19 „Großseeham-Süd“. Maßgeblich zur Beurteilung ist dabei die 11. Änderungsfassung. Im Bebauungsplan sind an der beantragten Stelle Stellplätze festgesetzt (offen oder als Carport). Das südliche Nebengebäude auf Fl.Nr. 836 (Gemarkung Holzolling) ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beseitigen. Der neu beantragte Lagerschuppen widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.06.2018 mit einem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Umbau und zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit Werkstatt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 836 und 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße 2, 83629 Großseeham befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Großseeham Süd“, 11. Änderung.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt. Die erforderlichen 10 Stellplätze sind spätestens beim Neubau des östlich geplanten Wohnhauses auf den im Bebauungsplan festgesetzten Bereich zu verlegen.
Der Bauwerber wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Planung über die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser eine Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Miesbach, Team 32.2 Wasserwirtschaft, zu erfolgen hat.“
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung vorgenommen und sich von der Antragstellerin sowie dem Planfertiger das Vorhaben erläutern lassen.
Der beantragte Lagerschuppen soll als Lager für die auf dem Baugrundstück ansässige Schreinerei dienen. Der jetzige Lagerschuppen sei baufällig und könne als solcher nicht mehr lange genutzt werden. Nach Aussage des dort tätigen Werkstattbetreibers wurde der bauliche Zustand des Lagers bereits von der Berufsgenossenschaft beanstandet. Ein von der Verwaltung geforderter Stellplatznachweis konnte durch den Planfertiger zum Sitzungstermin vorgelegt werden. Die notwendigen Stellplätze können gemäß dem Stellplatznachweis schlüssig auf dem Grundstück erbracht werden.
Der Bauausschuss konnte sich ein Ersatzgebäude unter der Voraussetzung vorstellen, dass das südliche Gartenhaus ebenfalls abgerissen und ggf. das neue Gebäude profilgleich um die gleiche Grundfläche verlängert werde, sodass ein insgesamt kürzerer Baukörper entstehe. Die Kostenübernahme für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes wäre seitens der Bauherren zu erklären. Ebenso müsste die für den Neubau erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung auf dem Nachbargrundstück schriftlich beigebracht werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 392 der Gemarkung Holzolling, Holzollinger Straße, 83629 Bruck.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei gemäß Artikel 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO, da die Brutto-Grundfläche 100 m² übersteigt.
Nach Aussage der Antragsteller handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen unter den Voraussetzungen, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele und das Sichtdreieck zur angrenzenden Kreisstraße eingehalten werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag der FWG-Fraktion auf erneute Behandlung des TOP 14 „Schulbusbeförderung Wattersdorf“ (Sitzung 14.09.2023) aufgrund von neuen, bislang nicht behandelten Aspekten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die FWG-Fraktion hat mit Mail vom 22.09.2023 den folgenden Antrag gestellt:
„Antrag der FWG-Fraktion auf erneute Behandlung des TOP 14 „Schulbusbeförderung Wattersdorf“ (Sitzung 14.09.2023) aufgrund von neuen, nicht behandelten Aspekten. 
Rechtslage: Wenn ein besonders beschwerlicher oder besonders gefährlicher Schulweg vorliegt, besteht laut Schülerbeförderungs-Verordnung (SchBefV) auch bei kürzeren Wegstrecken als 2km eine Beförderungspflicht für die Jahrgangsstufen 1 mit 4. 
Die besondere Beschwerlichkeit/Gefährlichkeit stellt der Gemeinderat in einem Beschluss fest. Wenn der Gemeinderat diese feststellt, erhält die Gemeinde auch weiterhin die FAG-Zuschüsse. 
Eine Diskussion der besonderen Beschwerlichkeit/Gefährlichkeit hat am 14.09.2023 nicht unter Behandlung aller Aspekte stattgefunden. 
Gründe für eine besondere Gefahrensituation und besondere Beschwerlichkeit sind: 
Schüler müssen von den fast 2km über 800m im unbebauten Bereich außerorts an einer Hauptstraße und bei jeder Witterung in die Schule gehen. 
Der Weg ist auf der gesamten Länge nicht beleuchtet (Kinder müssen spätestens um 7 Uhr losgehen und gehen somit fast ein halbes Jahr im Dunkeln zur Schule). 
Es gibt von der Engstelle Wattersdorf bis zum Beginn des Gehwegs am Ortsausgang keinen Gehweg an der Hauptstraße. 
Die Ortsteile Wattersdorf und Weyarn sind baulich nicht miteinander verbunden. (Kinder beispielsweise aus dem Erlacher Weg / Weyarn gehen durch durchgehend bebautes Dorfgebiet zur Schule). 
Radfahren zur Schule wird von der Deutschen Verkehrswacht bis zur Absolvierung der Radfahrerausbildung in der 3. Klasse nicht empfohlen. Zudem lässt es der neu gebaute 30m - Radweg nicht zu, dass zwei Radfahrer aneinander vorbeifahren können. 
Die Verkehrserziehung und die Radfahrerausbildung finden in der Grundschule Weyarn nach Rückfrage erst in der 4. Klasse statt. Dieser Zeitraum ist aus pädagogischer Sicht bewusst gewählt. Radfahren zur Verkürzung der Gehzeit zumindest in den Sommermonaten ist somit nicht erwünscht und nicht empfohlen. 

Weitere Informationen: 
Der Spielkreis Weyarn bietet Schulkindbetreuung für Weyarner Grundschüler an. Diese müssten zukünftig zu Fuß von der Grundschule nach Wattersdorf gehen. 
In Wattersdorf werden weiterhin Kinder aus >2km Haushalten (z.B. Maxlrainerweg, Reinthal) mit dem Bus mitgenommen, der Bus fährt direkt durch den Ort. 
Es ergibt sich kein Präzedenzfall, da der Ortskern des in der Diskussion genannten Ortsteils Stürzlham nur 900m (Einmündung Schmiedstrasse) von der Grundschule Weyarn entfernt ist. (Wattersdorf Ortskern 1,7km) 

Beschlussvorschlag 1 (Empfehlung): 
Der Gemeinderat stellt die besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn fest und beantragt weiterhin den FAG-Zuschuss für die Schulbusbeförderung. 
Beschlussvorschlag 2: 
Der Gemeinderat stellt keine besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn fest, übernimmt aber weiterhin freiwillig die Kosten für die Schulbusbeförderung ohne Beantragung des FAG-Zuschusses.“

Ebenfalls wurde von Fam. Meier eine Unterschriftsliste mit Argumenten der Wattersdorfer Bürger eingereicht hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Schulbusbeförderung. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Angesichts der Anträge hat die Verwaltung die Einstellung des Busverkehrs vorläufig nicht umgesetzt und aufgrund möglicherweise bislang nicht bekannter Aspekte eine Wiedervorlage im Gemeinderat vorgesehen.
Auszug aus dem aktuellen Erhebungsschreiben des zuständigen Bayer. Landesamt für Statistik Aktenzeichen 43-1548.2-1/7-182137 vom 27.09.2023 an die Gemeinden

Die Rechtslage ist demnach so, dass Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben nach Art. 2 SchKfrG sowie § 1 und § 2 Abs. 2 SchBefV in der Regel die Schülerinnen und Schüler
öffentlicher Grundschulen, deren Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer - bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangstufen 1 bis 4 mehr als zwei Kilometer - beträgt. 
Bei 
  • besonders beschwerlichen oder 
  • besonders gefährlichen Schulwegen

kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit
der Beförderung anerkannt werden.
In diesem Fall können pauschale Zuweisungen des Staates zu den Kosten der Schülerbeförderung ebenfalls beantragt werden.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die „Kannbestimmung“ keinen einklagbaren Rechtsanspruch begründe, jedoch dem Gemeinderat die Option gebe, im Rahmen einer abwägenden Ermessenentscheidung bei zutreffenden Argumenten das Vorliegen des Ausnahme-Tatbestandes mit gehörigen Argumenten festzustellen und eine freiwillige oder bei entsprechenden Voraussetzungen auch staatlich geförderte Weiterbeförderung zu beschließen.
Grundsätzlich ist laut Erstem Bürgermeister zu erwähnen, dass der Gemeinderat aufgrund wiederholter Anträge/Anmahnungen von Wattersdorfer Bürgern und auch aus dem Elternbeirat des Spielkreises heraus, den Lückenschluss des Gehweges zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zu gewährleisten mit dem Schulbeginn 2023 vollzogen hat. Der Gemeinderat hatte den Lückenschluss auf Priorität 1 gesetzt und weder Aufwände noch Kosten (ca. ¼ Mio. €) gescheut, um dies auch zu gewährleisten. Diese Tatsache war dann Anlass für die Entscheidung des Gemeinderats, nach bisheriger Lagebeurteilung die Schulbusbeförderung einzustellen.
Eine zusätzlich bislang nicht erfüllte Forderung war, dass am Spielkreis über die Kreisstraße ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll. Hier liegt der Gemeinde seit einiger Zeit ebenfalls eine Unterschriftliste mit ca. 80 Unterschriften vor.  Dies ist allerdings laut bislang mündlicher Auskunft des zuständigen LRA Miesbach bei einem Ortstermin nicht möglich, da die Voraussetzungen für einen Überweg nicht vorliegen. Ebenso sind die Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße nicht erfüllt. Hier wurde vom LRA eine Lösung mit Schülerlotsen über die Kreisstraße vorgeschlagen. Grundsätzlich besteht das Problem der Querung unabhängig von einer Busbeförderung, jedoch ist ein Lotsendienst bei Sammelankünften mit dem Bus vom Träger wohl leichter einzurichten.
Vom Träger des Spielkreises wurde seitens der Verwaltung nun eine Stellungnahme eingeholt, die dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis gebracht worden ist.
Der Spielkreis bedankt sich für den Lückenschluss und bietet auch Unterstützung an, bittet aber, das Beförderungsangebot weiterhin aufrechtzuerhalten. Als wesentliche Argumente werden in der Stellungnahme vorgebracht:
  • Gefahrenstelle Zebrastreifen: Erfahrungsgemäß kann der Zebrastreifen durch fehlende Aufmerksamkeit der Autofahrer eine Gefahrenquelle darstellen.
  • Gehwegbreite: Insbesondere am westlichen Ende der Wattersdorfer Straße, im Bereich der Kreuzung Miesbacher Straße, weist der Gehweg mit rd. 80 cm eine sehr geringe Breite auf. Zusätzlich wird die Gehwegbreite temporär durch Mülltonnen und parkende KFZ weiter eingeschränkt.
  • Unübersichtlichkeit: Der Abschnitt des Gehwegs mit geringer Breite befindet sich zusätzlich in einem nicht übersichtlichen Kurvenbereich.
  • Aufrechterhaltung des angebotenen Mittagessens und Hortangebots
  • Aufrechterhaltung des pädagogischen Angebots, da ein Großteil der Kinder bereits um 15:00 Uhr abgeholt wird
  • gesammelte Ankunft der Kinder mit dem Schulbus ermöglich dem Träger zu reagieren, falls ein Kind nicht im Schulbus war
  • Die Hortkinder haben nicht mehr die Möglichkeit, sich bei Regen umzuziehen oder nach dem langen Weg auszuruhen
  • Gute Erreichbarkeit ist für Eltern eine wichtige Vorrausetzung für die Wahl der Hortgruppe

Seitens der Wattersdorfer Bürger wird darüber hinaus noch bemängelt,
  • dass außerorts ein langer unbeleuchteter Weg vorliegt, den die Kinder schon in den frühen Morgenstunden bei Dunkelheit gehen müssten
  • Die völlig ebene Freifläche außerorts ist Sturm und Witterung stark ausgesetzt
  • Im Winter der teilweise extrem schmale Gehweg entlang der vielbefahrenen Kreisstraße in Weyarn nicht zuverlässig begehbar gehalten werden kann.

Daten:
Kosten der Schülerbeförderung HHJ 2022 (inkl. RVO, Taxi)
gesamt Gemeinde:                                                        129.308,60 € (81 Kinder)
davon Kosten HHJ 2022 Auftrags-Busbeförderung                112.510,50 €
Staatl. FAG-Zuschüsse HHJ 2022 gesamt:                         67.507,00 € 
Staatl. FAG-Zuschuss pauschal /pro Kopf HHJ 2022:         843,84 €/81 Kinder


Der Spielkreis meldet folgende Betreuungszahlen von insgesamt 14 Grundschulkindern:
Montag:              11:30   2 Kinder                13:00   6 Kinder                
13:00 Dienstag bis Donnerstag ein Kind aus Großseeham 
Dienstag:                                                      13:00   7 Kinder                
Mittwoch:           12:15   6 Kinder                  13:00   4 Kinder
Donnerstag:        11:30   2 Kinder                13:00   3 Kinder
Freitag:               11:30   7 Kinder                13:00   2 Kinder                
11.30 Freitag ein Kind aus Großseeham
Ein Kind kommt aus Wattersdorf, der Rest aus unterschiedlichen Ortsteilen.
Der Busunternehmer gibt die schriftliche Auskunft, dass die Kinder mit der Schulbuslinie aus Bruck herkommend befördert werden. Es ist ausreichend Platz im Bus. Nach Wegfall der Kinder ergibt sich derzeit keine Reduzierung der Beförderungskosten, da die Linie zum Pauschalpreis abgerechnet wird. 
Ein gänzlicher Wegfall des Haltes in Wattersdorf (1,9 km) und komplette Umlegung der Linie ist laut Bürgermeister ebenfalls nicht möglich, da die Reinthaler Kinder mit einem Beförderungsanspruch ebenfalls am Halt in Wattersdorf zusteigen müssen.
Die Zukunft der Hortbetreuung/Ganztagsschule ist offen, hierzu werden Träger, Schule und Gemeinde erst entsprechende Erarbeitungen tätigen müssen. Dies kann in den nächsten Jahren großen Einfluss auf die Busbeförderung haben, da offene und geschlossene Ganztagsschulen einer umfassenden Beförderungsverpflichtung unterliegen. Das weitere Vorgehen ist aber derzeit nicht absehbar und werde erst gemeinsam erarbeitet werden. Ebenfalls könne eine Neuausschreibung oder Änderung der Schülerzahlen Auswirkungen auf die Kosten haben.
Sofern eine widerrufliche Anerkennung erfolgt, empfiehlt die Verwaltung eine Wiedervorlage und Verifizierung nach den entsprechenden Festlegungen zur verpflichtenden Ganztagesbetreuung von Schulkindern bzw. oder anderen nennenswerten Änderungen z.B. bei zusätzlicher Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Die Argumente für und wieder einer Anerkennung sowie der Weiterbeförderung wurden ausführlichst diskutiert und abgewogen.
Einigen Gemeinderatsmitgliedern war in letzter Sitzung nicht bewusst, dass von ihrer Seite die Gefährlichkeit / Beschwerlichkeit des Schulweges in einer Ermessensentscheidung anerkannt werden kann. Ebenso fühlten sich einige Gemeinderäte irritiert vom vormaligen Druck der von Betroffenen auf die Verbesserung des fußläufigen Schulweges ausgeübt worden sei. Es sei natürlich, dass man in der Verantwortung für den Haushalt dann auch Einsparungspotentiale prüfe. Andererseits wurde auch erwähnt, dass der kostenintensive bauliche Lückenschluss in Weyarn ein Gewinn für alle Gemeindebürger und sonstigen Fußgänger und Radverkehr aus Richtung Wattersdorf sei.
Derzeit hätte es keine finanziellen Nachteile, da der Bus sowieso durch Wattersdorf fahre. Herr Rutz weist darauf hin, dass bei jetziger Festlegung, dass der Weg gefährlich sei, dies auch künftig auch so zu beurteilen sei, auch wenn es mit einem finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden sein könnte. Eine Rücknahme Beförderungszusage wäre vor diesem Hintergrund schwierig.
Herr Stielner weist darauf hin, dass es auch andere Schulwege gebe mit freien Stellen und ohne bzw. mit wenig Ausleuchtung und man hier gründlich abwägen müsse. 
Hier wurde vorgebracht, dass diese nicht entlang bzw. querend einer vielbefahrenen Kreisstraße sind und durch die Hortbetreuung hier sehr viele Kinder betroffen sin
Der Gemeinderat stellte daraufhin die besondere Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Schulwegs von Wattersdorf zur Grundschule Weyarn anerkennend fest und beantragt weiterhin den FAG-Zuschuss für die Schulbusbeförderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Antrag der Grünen-Fraktion:
Es wird beantragt, dass das Thema Schulwegsicherheit allgemein einmal ausführlich als TOP im Straßenausschuss behandelt werden soll. Die Verwaltung sagte zu, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

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9. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

BOS-Mobilfunk; Gestattungsvertrag Wege- und Leitungsrecht Kleinpienzenau: 
Für den BOS-Digitalfunk in Kleinpienzenau hat das Landeskriminalamt der Gemeinde für die Nutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege einen Gestattungsvertrag vorgelegt. In Kleinpienzenau ist ein Kombinationsstandort mit einem Mobilfunkbetreiber geplant. Hierzu wurde vom Ingenieurbüro Rainer Modt aus Germering ein Prognosegutachten erstellt mit dem Ergebnis, dass die maximal zulässigen Grenzwerte nicht nur eingehalten werden, sondern sogar deutlich unterschritten werden können, sodass der Weyarner Mobilfunkwert für die bewohnten Gebiete gewährleistet ist. 
Herr Stielner regte an, dass hierüber die Pienzenauer Bürger persönlich informiert werden sollten.
Neuer Boden Mehrzweckhalle:
Der neue Hallenboden ist in Arbeit. Die Fertigstellung wird termingerecht wie angekündigt Ende Oktober erfolgen.
Sanierung Radweg unter Autobahnbrücke/Mangfallbrücke:
Die Oberflächenbeschichtung an den Einfahrtsbereichen in beiden Richtungen wurde auf Anregung der Gemeinden kurzfristig erneuert und mit einer griffigeren Beschichtung versehen. Es hat dort schon den ein oder anderen Sturz gegeben. Nur dank der guten Zusammenarbeit mit dem Staatl. Bauamt Rosenheim hat diese Sanierungsarbeit – Kosten 13.000.- € - schnell umgesetzt werden können. Im Jahr 2024 sind die Asphaltierungsarbeiten der Staatsstraße noch nicht zu erwarten. In diesem Rahmen wollte das Straßenbauamt auch die Zuwegungen des BAB-Unterführung mit asphaltieren. Straßenbauamt Rosenheim und die beiden Gemeinden Valley und Weyarn werden noch im Oktober besprechen, ob es Möglichkeiten es gibt, die Asphaltarbeiten für den Radweg in 2024 vorzuziehen.

Termine:
14./15.10.: Kunsthandwerkermarkt
02.11., 19.00 Uhr: Bürgerversammlung in Neukirchen.
Nachschau Wahl:
Dank der vielen Helfer ist die Landtagswahl sehr gut abgelaufen. Der Bürgermeister bedankte sich bei allen Ehrenamtlichen Helfern. Im Vorfeld sind jedoch die Plakatierung und insbesondere Vandalismus negativ aufgefallen. Seitens Frau Mehrer wurde gebeten, doch über eine Plakatierungsverordnung nachzudenken. Der Erste Bürgermeister Wöhr berichtet über eine verwaltungsinterne Abstimmung einer solchen Verordnung. Sobald der Entwurf fertiggestellt ist, wird sie dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Sachbeschädigungen könnten damit jedoch nicht verhindert werden.

Datenstand vom 16.11.2023 11:32 Uhr