Datum: 09.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.10.2023.
2 Pumptrack; Sachstand und gewünschte bauliche Ausgestaltung.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
4 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
5 Photovoltaik-Agrar-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf, Pienzenau; Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
6 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Am Weiglfeld" zur Errichtung/Versetzung einer Tesla-Lounge auf dem Grundstück Fl.Nr. 543 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
7 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd" zur Errichtung eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham; hier: Genehmigung Planentwurf.
8 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.
9 Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung eines Stalles im Bestand, profilgleiche Erweiterung eines eingeschossigen Vorbaus sowie Neubau einer Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1876 der Gemarkung Holzolling, Fentbacher Straße, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Werkstatt sowie Neubau von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.
11 Erlass einer neuen Werbeanlagensatzung (WaS).
12 Ausschreibung Integrales Konzept Sturzflut-Risikomanagement, Gemeinde Weyarn, Übersichtslageplan.
13 Sanierung Grundschule Weyarn 2023; Kostenfeststellungsbeschluss.
14 Antrag auf Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges Stürzlham - Mehrzweckhalle.
15 Ablöse des Seniorentickets - Antrag der Seniorenbeauftragten auf Ersatzlösung.
16 Unvorhergesehenes.
17 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.10.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.10.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Pumptrack; Sachstand und gewünschte bauliche Ausgestaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beschließend 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Peter Immich und Boris Nachbauer vom Verein Ride & Roll e.V. anwesend.
Sie präsentierten den aktuellen Projektstand. Die vom Gemeinderat im Zuge der ersten Vorstellung des Projekts geforderten Maßnahmen, nämlich die Realisierung und der Unterhalt durch einen Trägerverein und die Vorlage eines Finanzierungskonzepts, wurden erläutert. Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit des Vereins Ride & Roll e.V., dessen 1. Vorstand Peter Immich und sein Stellvertreter Boris Nachbauer ist, mittlerweile anerkannt. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um Förderanträge stellen und Sponsoren gewinnen zu können.
Es konnten bereits maßgebliche Sponsorenzusagen gewonnen werden. Für einen LEADER-Förderantrag (der nur Nettokosten berücksichtigt) ist jedoch mindestens eine politische Absichtserklärung vonnöten, dass die Gemeinde eine entsprechende Fläche zur Verfügung stellen wird. Der Flächenbedarf wurde von den beiden dargelegt: Hauptbahn 1.100 m2 + Kidstrack 300 m2 + Erweiterungsfläche 700 m2. Außerdem wäre im Osten eine Erweiterung zur Integration der Skateranlage vorgesehen. 
Der Verein würde als Bauherr und Träger des Pumptracks auftreten. Die Kosten werden auf bis zu 200.000 € prognostiziert, die größtenteils aus Spenden von Stiftungen, Crowdfunding und Leadermitteln kommen soll. Ein überschaubarer Zuschuss sei auch von der Gemeinde erwünscht. Der Platz soll öffentlich zugänglich sein.
Die Option zur Errichtung eines Heizwerks an der Mehrzweckhalle sei darin berücksichtigt. Der bisherige Skaterplatz bleibe unberührt, evtl. könne eine Integration in die neue Anlage vorgenommen werden. Der Pumptrack würde eine öffentlich zugängliche Anlage sein, entsprechende Versicherungen könnten über eine Sportversicherung der ARAG abgedeckt werden. Die Abnahme erfolge durch den TÜV, auch die regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre würde vom TÜV vorgenommen.
Über die detaillierten Konditionen der Überlassung des Platzes sollte in der nicht öffentlichen Sitzung beraten werden.
Der Gemeinderat nahm vom erwünschten Flächenbedarf am Skaterplatz Kenntnis und stimmte einer Überlassung bei gesicherter Finanzierung des Vorhabens zu. Die näheren Konditionen seien vertraglich zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 03.08.:
Großraumzulage.
Der Gemeinderat beschloss die Fortführung der Großraumzulage mit 75 % des Grundbetrages für alle Beschäftigtengruppen einschließlich der Auszubildenden befristet bis zum 31. Dezember 2025. Zuvor hatte man sich mit den Nachbargemeinden Holzkirchen, Valley und Feldkirchen-Westerham auf eine gemeinsame Linie verständigt.
PV-Freiflächenanlage nahe Pienzenau; hier: Vergabe des Planungsauftrags zur Erstellung eines Grünordnungsplans.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde der Planungsauftrag für den Grünordnungsplan der PV-Freiflächenanlage nahe Kleinpienzenau an den Landschaftsplaner Uwe Schmidt zum Angebotspreis von 16.678,03 € brutto vergeben.
Pfarrhof Neukirchen; Vorstellung des Planentwurfs als Verhandlungsbasis.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachstand und dem Beschluss des Bauausschusses und stimmte dem weiteren Vorgehen zu. Eine bauliche Entwicklung gemäß nach einem nicht öffentlichen Planskizze sei grundsätzlich denkbar. Die Arbeitsgruppe des Gemeinderats solle hinsichtlich der Nutzungen bei der Ausformulierung der Verhandlungsposition der Gemeinde einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat erarbeiten. Die weitere Entwicklung sei maßgeblich vom Willen des Eigentümers bestimmt.
Angebot der Cybertec GmbH bzgl. Datenschutz und ‚Informationssicherheit.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Antrag auf Zuschuss zu stellen und anschließend einen Auftrag an Fa. Cybertecc gem. den angebotenen Konditionen zu erteilen.
Unterbringung von Flüchtlingen (Fehlbeleger) in der Gemeinde Weyarn.
Der Erste Bürgermeister gab einen Bericht über die aktuelle Situation. Mittlerweile sei es den Helfern vor Ort gelungen, sämtlichen Flüchtlingen, die in der Liegenschaft im Ortskern untergebracht waren, in private Wohnungen zu vermitteln. Ebenso konnte der AK Asyl einer Familie in Weyarn bei der Wohnungssuche in der Stadt helfen. Da die Flüchtlinge meist nur eine zeitlich beschränkte Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen sie teilweise keinen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten, was die Suche zusätzlich erschwere. Weiterhin wurden der Stand zu auslaufenden Vertragsverhältnissen erörtert.

Geh- und Radweg Thalham-Kleinpienzenau; Vergabe der Bauleistungen.
Der Gemeinderat begrüßte die straffe Projektabwicklung und die zeitnahe Vergabe an den günstigsten Anbieter, die Firma Max Schnitzenbaumer GmbH & Co. KG, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 2.341.707,72 € durch den beauftragten Straßenausschuss.
Regenwasserkanal Kleinpienzenau-Thalham; Sanierungsvorschlag
Im Zuge der Baumaßnahme zur Errichtung eines Radweges zwischen Thalham und Kleinpienzenau wurde in der Anliegerversammlung zum Radwegebau darauf hingewiesen, dass der bestehende Regenwasserkanal in Richtung Westen kaum mehr funktionsfähig sei. Dies wurde vom Ingenieurbüro und durch eine Befahrung der Leitungen bestätigt.
Der Gemeinderat bewilligte die zusätzliche Verlängerung des Regenwasserkanals in DN 500 bis einschließlich der Unterführung basierend auf den Angebotspreisen aus der Ausschreibung mit einem Kostenvolumen von brutto ca. 54.186,66 € im Zuge der Baumaßnahme. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden Nachtragsauftrag zu erteilen.
Straßensanierungen 2023-2024; Vorlage von Angeboten und ggf. Auftragsvergaben.
Der Straßenausschuss hatte dem Gemeinderat empfohlen, die Sanierung des Arnhofer Weges im sog. Glistex-Verfahren in einem Kostenrahmen von 118.836,78 € brutto zu beauftragen. Die Verwaltung wurde gebeten, noch ein weiteres Angebot einzuholen. 
Der Straßenausschuss schlug dem Gemeinderat weiter vor, die Verwaltung zu ermächtigen, in dem vorgelegten Kostenrahmen auch bzgl. der Spritzdecken/Rissevergusse (Punkte 1 bis 6) einen Auftrag zu erteilen. Es sei eine entsprechende Haushaltsermächtigung für diese Pflegemaßnahmen im Haushalt 2023 vorhanden. Die vorliegenden Maßnahmen 1 bis 6 sollten noch heuer durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, vor einer Beauftragung weitere Vergleichsangebote einzuholen und sodann unter Einhaltung des vorgelegten Kostenrahmens eine eigenständige Auftragsvergabe durchzuführen. 
Der Gemeinderat stimmte den Beschlussempfehlungen des Straßenausschusses zu.
Aus der Sitzung vom 14.09.:
Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Abgrenzung der Fahrbahn im Hochlandweg in Neukirchen; Zusatzleistungen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erstellung der restlichen Randeinfassung an der Erschließungsanlage Hochlandweg an die Firma Max Schnitzenbaumer GmbH & Co. KG gem. Angebot vom 17.08.2023 zum Preis von brutto 19.632,68 € und bestätigte die Vergabe als dringendes Eilgeschäft.

Neuer Sonnenschutz für das Obergeschoss der Grundschule Weyarn.
Der Sonnenschutz an der Grundschule Weyarn war in die Jahre gekommen und musste im Zuge der Sanierung repariert werden. Es waren 6 Motoren der insgesamt 10 einzelnen Sonnenschutzmodule defekt, so die bislang nicht geplante komplette Erneuerung wirtschaftlich war. Wegen des erforderlichen Abschlusses der Arbeiten in der Ferienzeit war höchste Eile geboten.
Der Gemeinderat nahm die Vorgehensweise zur Kenntnis, erkannte die Eilbedürftigkeit der Entscheidung an und stimmte der Vergabe des Auftrags an die Fa. Rieder zum Preis von 34.984,08 € brutto zur Installation einer Neuanlage zu.
Genehmigung von Rechnungen; Behebung von Straßensenkungsschäden.
Am Ortsende von Naring in Richtung Westerham sowie im Bereich Kleinseeham in Richtung See gab es an der Gemeindeverbindungsstraße größere Straßensenkungen. Es bestand an beiden Orten Eilbedürftigkeit, da bei einem Fortgang der Senkungen weitere Schäden zu befürchten waren.
Der Gemeinderat erkennt die Eilbedürftigkeit der Straßensanierungen an und genehmigte die Rechnungen der Tiefbaufirma Max Schnitzenbaumer GmbH & Co. KG zur Behebung von Straßensenkungsschäden in Höhe von 25.134,30 € brutto (nördlich Naring) und 21.218,96 € brutto (Kleinseeham).

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4. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 18.09. sowie des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 10.10., des AK Geschichte vom 10.10., des AK Jugend vom 15.10.2023, des AK Energie & Umwelt vom 30.10. und des AK Altersplanung vom 06.11.2023 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
AK Asyl: Katja Klee wies darauf hin, dass ein Artikel im Münchner Merkur irreführende Informationen enthalten hatte. Die Treffen des AK Asyl finden nicht regelmäßig am 1. Montag im Monat statt, sondern werden jeweils auf der Sitzung fürs nächste Mal festgelegt. Betty Mehrers Telefonnummer wurde genannt, weil sie als Ansprechpartnerin für die Hausaufgabenhilfe auftritt. Zur Sprecherin des AK Asyl wurde erst kürzlich Astrid Sauer gewählt.
Strategieklausur in Thierhaupten 17./18.11.2023: gemeinsame Abfahrt pünktlich am Rathaus 12.30 Uhr. 

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5. Photovoltaik-Agrar-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf, Pienzenau; Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Grundstückseigentümer beantragt, auf dem landwirtschaftlich genutzten Wiesengrund Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf eine PV-Agrar-Freiflächenanlage zu errichten. Bezüglich der Kooperationspartner und Beteiligten sei man noch völlig offen. Eine Beteiligung der Bürger sei möglich. 
Es handelt sich um eine zweite Anlage in der Nähe der in der Planung befindlichen PV-Freiflächenanlage. 
Eckdaten der bereits nach Auftstellungsbeschluss in Planung befindlichen Anlage:
  • Doppelnutzung der ca. 5 ha großen Fläche zur Energiegewinnung und für die Landwirtschaft 
  • Geltungsbereich der Anlagenfläche: ca. 5 ha
  • Anlagenleistung ca. 5,2 MWh

Eckdaten der heute zusätzlich beantragten Anlage auf Fl.Nr. 1700:
  • Doppelnutzung der ca. 5,5 ha großen Fläche zur Energiegewinnung und für die Landwirtschaft 
  • keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, da die Anlage nicht einsehbar sei 
  • Leistung ca. 5 MWh; zusammen mit der bereits im Aufstellungsverfahren befindlichen obigen Anlage Vergleichsanlage in der näheren Umgebung könnten dann 70-75 % des aktuellen gemeindlichen Strombedarfs selbst produziert werden
  • Firmengründung mit Sitz in Weyarn
  • Offenheit gegenüber möglichen Beteiligungen 
  • Erst nach dem Aufstellungsbeschluss gibt es eine belastbare Netzanschlusszusage. 
Der Grundeigentümer sowie der örtliche bewirtschaftende Betrieb haben in der nichtöffentlichen Sitzung des Energieausschusses am 04.10.2023 geschildert, dass man bezüglich der Doppelnutzung als Agri-PV-Anlage die Belange der Landwirtschaft gewahrt sehe. 
Der Erste Bürgermeister führte aus, dass dieser Aspekt der Begünstigung örtlicher Landwirtschaft dem Energieausschuss und dem Gemeinderat besonders wichtig sei und eine Planung gegen die Interessen der Landwirtschaft nach Festlegung des Gemeinderates nicht in Frage komme. Darum sitze der Bewirtschafter auch nichtöffentlich mit am Tisch und erläutere dem Gemeinderat die betrieblichen Auswirkungen und wie die Bewirtschaftung künftig erfolge. Die AGRI-Photovoltaik soll für die Großviehhaltung geeignet sein. 
Durch die zweite Anlage in räumlicher Nähe ergäben sich zusätzliche Optionen eines wirtschaftlichen Netzanschlusses. 
Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sei ein vorhabensbezogener Bebauungsplan im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine Kostenübernahmeerklärung liege bereits vor.
Der Gemeinderat stellte fest, dass bei dem Antrag die folgenden Grundvoraussetzungen zutreffen:
  • Einfügung ins Landschaftsbild
  • Unterstützt einen bestehenden örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb 
  • Doppelnutzung – Landwirtschaft und PV wird gewährleistet
  • Der örtliche Verbrauch ist (bilanziell) noch nicht abgedeckt
  • Bürger- und oder gemeindliche Beteiligung sind möglich
  • Städtebaulicher Vertrag möglich
Leonhard Stielner zeigte sich trotz anfänglicher Skepsis nun überzeugt von dem Projekt, zumal die Initiative von den landwirtschaftlichen Eigentümern ausgehe, bzw. eine Begünstigung dargelegt wurde.
Philipp Eikerling sah große Chancen für die Realisierung der beiden Projekte, da man sie gemeinsam vorantreiben könne und ein Netzanschlusspunkts doppelt genutzt werden könne.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die energetischen Ziele im Gemeinderat nicht nur ein Lippenbekenntnis seien, sondern tatsächlich in Entscheidungen präsent. Hier gehe es in der Summe um eine Dimension, die im Ertrag über dem eines Windrades liege, welches mangels Mitwirkung betreffender Grundeigentümer nicht realistisch ist.
Zur Erreichung der gemeindlichen energetischen Ziele und der Synergieeffekte beschloss der Gemeinderat, dieses Projekt zu fördern und stimmte der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes sowie der damit verbundenen und notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den notwendigen Festlegungen zu erarbeiten und der Verwaltungsrat wurde beauftragt, eine Beteiligung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Weyarn am Projekt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Am Weiglfeld" zur Errichtung/Versetzung einer Tesla-Lounge auf dem Grundstück Fl.Nr. 543 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die beiden Eigentümer der Grundstücke 543/1 sowie Fl.Nr. 543 (jeweils der Gemarkung Wattersdorf) fragten an, ob der bestehende Aufenthaltscontainer (sog. Tesla-Lounge) im Gewerbegebiet Am Weiglfeld auf den bestehenden Parkplatz der Schnelladestationen versetzt werden könne. Dadurch würden vermutlich zwei bestehende Ladeparkplätze wegfallen, was aber für die Auslastung unproblematisch sei. Vorteil der Verlegung sei, dass der Tankkunde den Aufenthaltsbereich direkt im Bereich der Ladesäulen nutzen könne. In naher Zukunft würden die Tanksäulen auch für alle anderen E-Autos nutzbar sein. Geplante Umsetzung für die neue Lounge sei spätestens im Frühjahr 2024. Die Maße der alten Lounge würden so übernommen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Weiglfeld“ (3. Änderung). Für den neu beantragten Standort sei eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. 
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 03.08.2023 mit einer derartigen Voranfrage befasst und konnte sich eine Änderung des Bebauungsplans vorstellen, sofern die Kosten hierfür übernommen würden und eine Erklärung des betroffenen Grundstückseigentümers Fl.Nr. 543/1 vorläge, dass das an der bisherigen Stelle bestehende Baurecht zugunsten eines Parkraumes aufgegeben werde.
Nachdem die Kostenübernahmeerklärungen vorlagen, hatte das Planungsbüro zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt. Bis zur Gemeinderatssitzung war entsprechend des Auftrags aus dem Bauausschuss die Grünordnung geprüft und geringfügig angepasst worden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros vom 09.11.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd" zur Errichtung eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham; hier: Genehmigung Planentwurf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beantragten den Abbruch des auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 (Gemarkung Holzolling) bestehenden Lagerschuppens. Dieser soll beseitigt und durch einen neuen Lagerschuppen als Ersatzbau ersetzt werden. Die Ausmaße des neuen Lagerschuppens sollen 12,56 m x 7,60 m betragen.
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 12.10.2023 mit dem Bauantrag befasst. Hierzu wurde auch durch den Bauausschuss eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Die Kreisbauabteilung hatte auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass es sich bei dem geplanten Lagergebäude aufgrund der gewerblichen Nutzung nicht um ein Nebengebäude, sondern um eine Hauptgebäude-Nutzung handelt. Nachdem die Stellplätze mit dem Gebäude getauscht werden, wäre daher eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich.
Die Kostenübernahme für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits seitens der Bauherren erklärt. 
Entsprechend dem Auftrag der Verwaltung hatte das Planungsbüro einen Planentwurf für die notwendige Bebauungsplanänderung vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros vom 09.11.2023. Weiterhin sei bezüglich des zusätzlich genehmigten Baukörpers eine Abstandsflächenübernahme notwendig, die vor der Fortführung des Verfahrens beizubringen sei. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach Vorlage der Abstandsflächenübernahmeerklärung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Landratsamt Miesbach hatte die Bauvoranfrage im Bescheid vom 02.04.2015 genehmigt. Die Geltungsdauer des Vorbescheids wurde 2018, 2020 und 2022 jeweils um zwei weitere Jahre verlängert. Da die derzeitige Geltungsdauer im Januar 2024 auslaufe, beantragte der neue Eigentümer des Grundstücks eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung eines Stalles im Bestand, profilgleiche Erweiterung eines eingeschossigen Vorbaus sowie Neubau einer Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1876 der Gemarkung Holzolling, Fentbacher Straße, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 5
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 13.10.2023 mit einem Vorbescheidsantrag befasst. Dabei lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Antragsteller möchte den Stall der ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstelle in der Fentbacher Straße 2 beseitigen und stattdessen ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichten. Die bestehende Wohnung im östlichen denkmalgeschützten Bestand bliebe unberührt. Die bisherige Kubatur blieb weitestgehend unverändert. Lediglich in Richtung Westen solle diese um ca. 3,80 m verlängert werden (Grundfläche bisher: 158,45 m²/neu: 183,20 m²). 
Nördlich ist der Neubau einer Remise mit Ausmaßen von 15 m x 7 m geplant.  
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebaute landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Bauplanungsrechtlich handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben gem. § 35 BauGB. 
Die Änderung der Nutzung eines in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzten Gebäudes ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB unter folgenden Bedingungen zulässig: 
  1. das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
  2. die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
  3. die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
  4. das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
  5. das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
  6. im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
  7. es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs erforderlich
Mit dem Vorbescheid sollten folgende Fragen geklärt werden:
  • Ist das Bauvorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig?
  • Ist die geplante Art der Nutzung (3 Wohneinheiten) zulässig?
  • Ist die geplante Erweiterung der Grundfläche zulässig?
Nach Aussage des Antragstellers hat im Vorfeld der Antragseinreichung eine Ortseinsicht mit dem Kreisbaumeister stattgefunden. U.a. wurden hier denkmalschutzrechtliche Aspekte diskutiert. Der Kreisbaumeister könne sich eine derartige Bebauung grundsätzlich vorstellen. Bzgl. der Gestaltung sei diese mit ihm abzustimmen. 
Mittlerweile wurde gemeinsam mit der Kreisbauabteilung ein genehmigungsfähiger Antrag auf Vorbescheid aufgezeigt und nun auch entsprechend bei der Gemeinde eingereicht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag in der nun mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmten Planfassung nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Werkstatt sowie Neubau von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 30.03.2023 mit einem Bauantrag des Antragstellers befasst und dabei folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat unter der Voraussetzung, dass die Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt ist und das Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfügt, das Einvernehmen zu dem Bauantrag.“
Der Antragsteller hat in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister einen erneuten Bauantrag eingereicht und die Planung nochmals entsprechend überarbeitet und angepasst. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Erlass einer neuen Werbeanlagensatzung (WaS).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.11.2023 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn hat eine Werbeanlagensatzung. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht München für rechtlich bedenklich beurteilt, was zur Genehmigung des vorhandenen Schildes gegenüber dem Alten Wirt durch das Gericht führte. Es wurde empfohlen, die Satzung zu ändern und das Schutzgebiet rechtssicher einzuschränken. Insbesondere der Bereich im Hauptort Weyarn mit dem Durchgangsverkehr an den Staatsstraßen sollte im Satzungsgebiet enthalten sein und werde als schützenswert angesehen. Das Umfeld der Staatsstraße wurde mit erheblichen Mitteln der Gemeinde in einen ansehnlichen Zustand versetzt und begrünt. Ebenso ist auf die denkmalgeschützten Bestandsgebäude des Klosters sowie den Alten Wirt besondere Rücksicht zu nehmen. Das sinnvollste Instrument sei eine Werbeanlagensatzung. Im Bereich der Satzung seien allerdings sehr hohe rechtliche Hürden zu bewältigen und es könne nur ein räumlich ganz enger Bereich geregelt werden.
Der Bauausschuss begrüßte die Überarbeitung der bestehenden Werbeanlagensatzung zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Es sollte noch mit aufgenommen werden, dass durch Werbeanlagen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf. Dies kann zum Beispiel an einem Fußgängerüberweg oder an einer Ampel der Fall sein, da Werbeanlagen den Sinn haben, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, was eine Ablenkung von Gefahrenpunkten nach sich zieht. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung diesen Aspekt aufzunehmen. Dies ist erfolgt.
Der Entwurf der Satzung wurde inzwischen vom Landratsamt rechtlich begutachtet. Ebenso wurde der Vorschlag aus dem Bauausschuss bezüglich der verkehrlichen Aspekte mit aufgenommen.
Bezüglich der mit der Satzung verbundenen Belastungen hatte der Gemeinderat im Zuge seines Ermessens hinsichtlich der Einschränkung möglicher Baurechte abgewogen. Hier stehe jedoch das öffentliche Interesse im Vordergrund. 
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zur Überarbeitung der bestehenden Werbeanlagensatzung zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Der Aspekt der Verkehrssicherheit war entsprechend Empfehlung des Bauausschusses noch mitaufgenommen worden. 
Diese wird auf dem üblichen Wege bekannt gemacht und ist auch online verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Ausschreibung Integrales Konzept Sturzflut-Risikomanagement, Gemeinde Weyarn, Übersichtslageplan.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde hat ein Ingenieurbüro mit der Ausschreibung des „Integralen Konzept Sturzfluten-Risikomanagement“ beauftragt. Das Büro hat nun auf der Basis der Erarbeitungen der Wasserwirtschaft eine topographische Analyse der Gesamtgemeinde vorgenommen und eine entsprechende Karte ausgearbeitet. In dieser sind die gefährdeten Bereiche im Gemeindegebiet mit nennenswerter Besiedlung eingetragen, die sich aus den Erkenntnissen der letzten Sturzflutenereignisse und der übermittelten Daten der Verwaltung ergeben haben. Aus dieser Gebietskulisse werde nun die Ausschreibung vorgenommen.
Darüber hinaus wurde ein erster Umgriff für die topografische Analyse erstellt. Mit Hilfe von Fließwegen, die aus der topografischen Analyse resultieren, werden dann im Rahmen der Bestandsanalyse die Gefahrenbereiche detaillierter definiert, die im Rahmen des Konzepts näher betrachtet werden sollen. Außerdem wurden die Gewässerstrecken vorläufig abgeschätzt, die vermutlich zu vermessen und zu modellieren seien. Dort, wo eine Gewässervermessung durchzuführen sei, würde eine Betrachtung von Gewässerhochwasser durchgeführt werden, was u.a. auch im Bereich der Fördermöglichkeiten für Schutzmaßnahmen eine Rolle spielen würde. 
Der gesamte definierte Bereich würde aktuell im Rahmen der nun auszuschreibenden Sturzflutberechnungen detailliert betrachtet werden. D.h. im Einzugsgebiet der Gefährdungsbereiche würden hydraulisch wirksame Bruchkanten vermessen und im Abflussmodell berücksichtigt. Die im Lageplan verzeichneten Flächen und Längen gingen so auch in das Leistungsverzeichnis ein. Es wurde dabei unterschieden in Gewässer und Oberflächenwasserabfluss (anderweitige Fördersätze). 
Es sei nun politisch zu entscheiden, ob die in der Karte verzeichneten gefährdeten Ortsteile mit den Grenzen der topografischen Analyse ausreichend berücksichtigt worden seien. Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass die von der Beratungsfirma empfohlenen Bereiche vermutlich den zuschussfähigen Kostenrahmen ausschöpfen würden. Es können ggf. noch weitere optionale Bereiche mitaufgenommen werden. 
Parallel zur Karte werde derzeit eine Leistungsbeschreibung (LB) sowie das Leistungsverzeichnis (LV) erstellt. 
Anhand der Karte werde in Rücksprache mit der Gemeinde, Planern und Anliegern/Betroffenen eine Ausschreibung über den ZVKD erstellt. Die Ausschreibungsunterlagen könnten, falls erwünscht, dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden. Die Verwaltung werde die Ausschreibung noch von örtlich tätigenden Tiefbaufachbüros prüfen lassen. Nach der Ausschreibung erfolge 2024 der Zuschlag mit einem Startgespräch. Dieses sei der Beginn der Frist von 18 Monaten zum Abruf der Fördermittel.
Der Gemeinderat nahm von der topografischen Übersichtskarte und der darin aufgeführten Gefahrenbereiche zur Untersuchung des integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte durchzuführen. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob die Bereiche östl. Hirschberg sowie der Bereich Am Schmiedberg, Enzianweg, Distelweg, Aiplspitzweg noch aufgenommen werden können, ggf. als optionale Leistung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Sanierung Grundschule Weyarn 2023; Kostenfeststellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In den Sommerferien im August 2023 wurden die Fenster sowie die Fassade incl. Sonnenschutz am Schulhaus der Grundschule Weyarn saniert.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betrugen 280.671,24 €. Diese gliedern sich wie folgt auf:  
Zzgl. erforderlicher Zusatzleistungen:
Elektroarbeiten 
                    3.611,54 € 
Malerarbeiten 
                  10.552,49 € 
Grundreinigung 
                    4.252,89 € 
Fundamentarbeiten
                 4.197,61 €

Im Haushalt 2023 waren für die Maßnahme 500.000 € eingeplant. Der Haushaltansatz wurde dabei mit den vorgenannten tatsächlichen Kosten deutlich unterschritten.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Sanierung der Grundschule Weyarn in Höhe von brutto 280.671,24 € Kenntnis und begrüßte die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges Stürzlham - Mehrzweckhalle.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beratend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit einer Unterschriftenliste von Stürzlhamer Bürgern wurde ein Antrag auf Verkehrsbeschränkung für Kfz auf der Gemeindestraße von der Unterführung Stürzlham bis zur Mehrzweckhalle. Ein ähnlich lautender Antrag einer Einzelperson war vor einigen Jahren bereits einmal abgelehnt worden, insbesondere weil die Stürzlhamer diesen Weg weiterhin mit Fahrzeugen befahren wollten. Zur Entschärfung der Situation wurde eine Straßenbeleuchtung errichtet. Die jetzigen Antragssteller wiesen auf die zukünftige Bedeutung bezüglich des derzeit in Bau befindlichen Radweges Miesbach-Weyarn hin.
Der Erste Bürgermeister schlug vor: Sofern grundsätzlich der politische Wille zur Änderung der Situation bis hin zu einer Verkehrsbeschränkung für den Fahrzeugverkehr bestehe, könne die Verwaltung und der Straßenausschuss unter Einbindung der Fachbehörden mit der Untersuchung Alternativen beauftragt werden.

Der Erste Bürgermeister merkte an, dass es nach derzeitigem Stand tatsächlich sehr wahrscheinlich sei, dass der Radweg durch den Ort Stürzlham führen werde. Insofern könne er den Antrag der Stürzlhamer auch nachvollziehen und man solle sich überlegen, hier gleich eine Regelung mit Bestand zu machen.
Einer Änderung des Status quo stimmte die Mehrheit des Gemeinderates zu und beauftragte die Verwaltung und den Straßenausschuss, Varianten zur Verkehrsbeschränkung unter Einbeziehung der Fachstellen zu untersuchen und dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Beschränkung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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15. Ablöse des Seniorentickets - Antrag der Seniorenbeauftragten auf Ersatzlösung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit dem MVV-Tarifeinführung lief das bisherige Senioren-Ticket im November 2023 aus.
Das Landratsamt Miesbach – Mobilitätsentwicklung – wies auf die verbilligte Sozialcard S hin, welche ggf. von den Gemeinden auch subventioniert werden könnte.
Die Seniorenbeauftragte beantragte, dass die Gemeinde stattdessen für bedürftige Senioren, ausgerichtet an den Zuwendungskriterien des Vereins „Holzkirchen hilft“, eine Zuwendung vom gemeindlichen Sozialfonds auf das Deutschlandticket gewährt werden sollte bei einer Eigenleistung von 10 Prozent. Die Berechnungsgrundlage lag vor.
Da eine Finanzierung über den gemeindlichen Sozialfonds erfolgen solle, müssten hierzu konkrete Vergabekriterien erarbeitet und in der Dezember-Sitzung beschlossen werden. Das heißt, dass künftig nicht mehr jeder über 70-Jährige das Ticket bekommen könne, sondern nur diejenigen, die die Vergabekriterien erfüllen. 
Die Seniorenbeauftragte würde ggf. bei der Antragstellung unterstützen, sodass die Vergabe dort angesiedelt werden könnte. 
Die Vergabe der MVV-Isarcard S (sozial) sei davon unabhängig. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Landratsamt vorgelegt werden. Hier ist ein größerer Personenkreis begünstigt, der Sozialleistungen erhält. Daneben gibt es für den Bedarfsverkehr 2024 das vom Landratsamt geförderte 50 : 50-Taxi für Senioren und Jugendliche. Der Kauf von Gutscheinen muss bei der Gemeinde erfolgen. Mit Ausnahme des Aufwands für die Ausgabe ist dies für die Gemeinde kostenneutral. Die Gemeinde kann Gutscheine in gewünschter Stückelung tranchenweise ordern. 
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Bezuschussung des Deutschlandtickets für Senioren ab 70 Jahren grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung, die Sozialkriterien für dessen Vergabe in der Dezembersitzung zum Beschluss vorzulegen, sodass zum 1.1.2024 eine Unterstützung des relevanten Personenkreises möglich werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 16
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17. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Anliegerbesprechung Mobilfunk Pienzenau: 
Die Gemeindebürger in Kleinpienzenau wurden von einer zusätzlichen kombinierten BOS-Anlage/Mobilfunk westlich von Kleinpienzenau informiert, die künftig die Bahnlinie und auch Miesbach mit Funk versorgen soll. Ebenso wurden die Großpienzenauer vom Sachstand der Planung informiert. Die Projekt- und Genehmigungsdauer von solchen Anlagen liegt durchaus im mehrjährigen Bereich. 
Damit wird es zwei Sendemasten geben, einen bei Kleinpienzenau außerorts und einen bei Großpienzenau außerorts. Alle sind im gebührenden Abstand zu besiedelnden Ortsteilen, sodass die Weyarner Mobilfunkgrenzwerte deutlich unterschritten seien. 
Bezüglich des exakten Standorts fand kürzlich ein Ortstermin statt. Der erwünschte Standort befindet sich an der äußersten Hangkante eines Feldes. Die Höhe wird ca. 50 m betragen. Da das Gelände stark abschüssig ist und hohe Bäume in Richtung Kleinpienzenau stehen, ist fraglich, ob der zusätzliche Sender westlich Kleinpienzenau überhaupt zu sehen sein wird. 
Denkmalschutzpreis:
Sepp Hatzl konnte für den AK Marterl den Denkmalschutzpreis des Landkreises Miesbach entgegennehmen, der durch die engagierte Bestandsaufnahme der 43 Flurdenkmäler in der Gemeinde sowie den Renovierungsmaßnahmen mehr als verdient ist. Der Erste Bürgermeister bedankt sich in diesem Zusammenhang auch beim Förderverein Kultur & Geschichte in Weyarn e.V. sowie privaten Sponsoren, die sich neben der Gemeinde hier ebenfalls finanziell engagiert haben. 
Weiterhin erhielten das Architektenehepaar Bernlochner für die Renovierung des Oarkäuflers in Wattersdorf ebenfalls einen Denkmalschutzpreis. Wer sieht, welch ein Schmuckstück aus dem lange Jahre leerstehenden Gebäude mitten im Ort geworden ist, kann die Preisverleihung nur begrüßen. 
Sachstand Straßenbaumaßnahmen:
Arnhofer Weg: Fertigstellung weitestgehend erfolgt.
Gehweg Weyarn-Wattersdorf: Abnahmetermin erfolgt. 
Esterndorf: Pflegemaßnahmen außerorts erfolgt.
Schmiedstraße: Pflegemaßnahme abgeschlossen
Einfriedung Friedhof:
Einige Mitglieder des Gemeinderats sind erstaunt, dass zur Einfriedung des Friedhofs an der Straßenseite J.-B.-Zimmermann-Straße nun Eiben gepflanzt wurden, obwohl ursprünglich eine Blühhecke vorgesehen war, die der Gemeinderat auch bezuschusst hat. Da nun bereits Tatsachen geschaffen wurden, solle darauf geachtet werden, dass die Hecke möglichst niedrig gehalten werde. 

Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr