Datum: 11.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Vorstellung eines Projekts des AK Energie & Umwelt zur Umweltbildung: heimische Wiesenblüher; Antrag auf vorzeitige Budgetgenehmigung.
5 Erlass einer Plakatierungsverordnung.
6 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 "Großseeham Süd"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
7 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
8 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 526/2 T der Gemarkung Wattersdorf.
9 Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Holzolling.
10 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines überdachten Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.
11 Bauantrag zur Errichtung einer neuen Basisstation für den BOS-Funk am bestehenden Funkstandort MB-Seehamer See - Beteiligung der Gemeinde als Nachbar und TÖB im Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO.
12 Bestätigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmen; Neufestsetzung zum 01.01.2024.
13 Bestätigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens; Neufestsetzung zum 01.01.2024.
14 Wohnungsnotfallhilfe; Beteiligung der Gemeinde Weyarn am Kompetenzzentrum und Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Diakonischen Werk Rosenheim.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 07.12.2023 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 09.11.2023
Fehlanzeige

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 18.10., 20.11. und 11.12.2023, des AK Bücherei vom 29.11.2023, des AK Dorfleben vom 05.12.2023, des AK Geschichte vom 12.12.2023 und des AK Asyl vom 10.01.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Für Dienstag, den 23.01., 19.00 Uhr, wurde die jährliche Budgetsitzung des Steuerungsgremiums angekündigt.

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4. Vorstellung eines Projekts des AK Energie & Umwelt zur Umweltbildung: heimische Wiesenblüher; Antrag auf vorzeitige Budgetgenehmigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte zunächst den Hintergrund für die heutige Projektvorstellung: Da die Jahresbudgets der Arbeitskreise erst in den nächsten Wochen im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen würden, dieses Umweltprojekt aber naturgemäß im Frühjahr starten sollte, laufen die Vorbereitungen bereits. Daher müssten nun im Vorgriff der Haushaltsberatungen die Materialien bestellt werden. Das Steuerungsgremium wird sich in der Budgetsitzung am 23.01. ebenfalls mit dem Thema befassen und eine Beschlussempfehlung für die „Aktion regionale Wildblumen“ aussprechen.
Frau Dr. Elisabeth Meyer stellte das Projekt vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei. Zentrale Inhalte daraus:
● Das Umweltbildungsprojekt passt zum gemeindlichen Leitbild und verfolgt dessen Leitziele Umwelt, Nachhaltigkeit sowie Schutz und Ausbau bestehender Ökosysteme.
● Es richtet sich an die BürgerInnen der Gemeinde. In privaten Gärten sollen regionale Samen von heimischen Blühpflanzen (zertifiziertes Saatgut, genetische Vielfalt ist gewährleistet) ausgesät werden.
● Es wurde inhaltlich (Samenmischung, Aussaatanleitung) mit dem Landratsamt abgestimmt.
● Aufklärungsartikel und Verteilung an alle Haushalte übers Gmoablatt’l durch den AK Energie & Umwelt
● Es wird um eine vorzeitige Budgetgenehmigung von rund 1.500 € gebeten. 
In der Diskussion wurde angeregt, mit dem AK Gemeinschaftliches Garteln sowie dem Gartenbauverein (Frühjahrsversammlung!) und evtl. auch den Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schule zusammenzuarbeiten, um den umweltbildenden Charakter des Projekts zu verstärken und möglicherweise auch am Klosteranger eine solche Wildblumenfläche anzulegen. 
Außerdem könnte das Projekt mit einem Wettbewerb verbunden werden (Fotowettbewerb), um zu sehen, was daraus wächst und wird. Der pädagogische Wert und die schöne Geste, die mit der Verteilung per Gmoablatt’l verbunden ist, wurde begrüßt, es komme auch auf eine gute Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit an. Es wurden auch ablehnende Stimmen laut, die die Aktion für überflüssig hielten und die Gefahr sehen, dass die Samen weggeworfen würden. Man solle darauf hinwirken, dass dies nicht geschehe..
Am Ende begrüßte der Gemeinderat die Aktion regionale Wildblumen des AK Energie und Umwelt mehrheitlich und genehmigte das Budget im Vorgriff.
Weiter wurde beschlossen, dass der Arbeitskreis Energie & Umwelt das Projekt eigenständig durchführt und die Sprecherin des AK die Anregungen aus dem Plenum im Arbeitskreis bekannt machen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Plakatierungsverordnung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der immer wieder strittigen Anbringung von manchen Wahlplakaten oder sonstigen Plakaten waren aus dem Gemeinderat vermehrt Stimmen gekommen, dass die Verwaltung hier eine Regelung schaffen sollte.
Die Verwaltung hatte auf Grundlage von bestehenden Plakatierungsverordnungen (u.a. Miesbach, Feldkirchen-W., Hohenbrunn, Altötting) einen Entwurf für die Gemeinde Weyarn erstellt.
Die Verwaltung sah keinen Grund dafür, wie z.B. in Miesbach oder Feldkirchen-W. üblich, auf Wahlanschlagstafeln umzusteigen (Kosten/Nutzen-Verhältnis nicht tragbar), aber den Bedarf, eine klare Regelung zu schaffen, um in Zukunft gegen Plakate jeder Art, die gegen die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Weyarn verstoßen, vorgehen zu können. 
Die Abgrenzung zur Werbeanlagensatzung ist, dass Letztere für längere Zeit stehende Anlagen erfasst, die der Bayer. Bauordnung unterliegen. Die Plakatierungsverordnung zielt dagegen auf kurzzeitige Anschläge und Bauzaunplakate. 
In der Diskussion sprach sich Anton Zwickl dafür aus, große Plakate im Rahmen von politischen Wahlen von der Verordnung auszunehmen. Einige Anwesende begrüßten den Erlass einer Verordnung, da er der Gemeinde die Möglichkeit gebe, Plakate, die zu lang oder an unerlaubten Orten angebracht werden, kostenpflichtig zu entfernen.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses nicht, eine mehrheitliche Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung zur Plakatierungsverordnung konnte nicht erreicht werden. Auch der zweite Beschlussvorschlag, einer Plakatierungsverordnung zuzustimmen, die Großplakate im Rahmen von politischen Wahlen zulassen würde, erhielt keine Mehrheit. Das Thema wird nun noch einmal im Bauausschuss behandelt werden, um eine mehrheitsfähige Lösung herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

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6. 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 "Großseeham Süd"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern lagen keine Stellungnahmen vor. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde betr. Bepflanzung der öffentlichen Grünanlage mit einer Blühwiese, den Eintrag ins Ökoflächenkataster und die Schaffung einer Ausgleichsfläche wurden im Bauausschuss geprüft und aufgenommen.
Folgender Hinweis der UNB war nach eingehender Prüfung der Verwaltung nochmals zu beraten und darüber Beschluss zu fassen:
-Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 21.12.2023.
Mit der 12. Änderung (Entwurf vom 09.11.2023) besteht aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Die Änderungen berühren nicht die Belange des Naturschutzes.
Hinweis:
Die in den Planunterlagen eingetragene Ausgleichsfläche auf den Flurnrn. 834/33, 834/34 sowie 834/35, alle Gem.Holzolling, ist leider nicht im Ökoflächenkataster (ÖFK) eingetragen. Wir bitten dies umgehend nachzuholen. Es wird auch gebeten, dass die entsprechenden Flurnummern der Ausgleichsflächen im Plan und auch nachrichtlich im Textteil übernommen werden.
Prüfung:
Es handelt sich hier um einen sehr alten Bebauungsplan. Die Flächen waren bereits in der Änderung vom 25.04.2001 aus planerischer Sicht für den Regenrückhalt und nachrichtlich als Entwicklungsfläche für naturschutzfachliche Maßnahmen dargestellt. Tatsächlich sind die Flächen 834/33, 834/34 auch unter Schutz gestellt. Es handelt sich also um keine „Ausgleichsflächen“ für Maßnahmen im heutigen Sinne (vgl. auch textliche Festlegungen zum B-Plan vom 25.04.2001.
Seither wurde der B-Plan zwar auf Empfehlung des Kreisbaumeisters zur Aufstockung eines innerörtliches Bestandgebäude im Bereich des § 34 BauBG erweitert, ansonstigen wurde der planerische Geltungsbereich der Urversion im Übrigen nie verändert.
Bei der Aufstellung des Urbebauungsplanes war kein Ausgleich und keine Meldung ins Ökoflächenkataster (ÖFK) erforderlich. Es handelt sich hier lediglich um Anpassungen des Bebauungsplanes zur Nachverdichtung. Eine Bereitstellung und Meldung der „Ausgleichsflächen“, die sich im Privatbesitz befinden und nicht dinglich gesichert sind, erscheint daher nicht notwendig und möglich. Vor dem Hintergrund des FFH-Schutzes bliebt der planerisch damals dargestellte Schutzzweck auch so gewährleistet.
Zur Zeit der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes 2001 war keine Meldung ins Ökoflächenkataster (ÖFK) erforderlich. Es handelt sich hier lediglich um Anpassungen des Bebauungsplanes. Eine Meldung der Ausgleichsflächen, die sich im Privatbesitzt befinden und nicht dinglich gesichert sind, erscheine daher nicht notwendig.
Der Gemeinderat beschloss die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Großseeham-Süd“ unter Berücksichtigung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern lagen keine Stellungnahmen vor. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Ausgleichsflächen würden mit dem Landschaftsplaner abgestimmt und im Oberflächenkataster eingetragen. 
Der Gemeinderat beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ unter Berücksichtigung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 526/2 T der Gemarkung Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der Witterung konnte im Bauausschuss keine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Februar-Sitzung verschoben.

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9. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der Witterung konnte im Bauausschuss keine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Februar-Sitzung verschoben. 

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10. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines überdachten Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten für ihr Wohnmobil einen überdachten Stellplatz errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Das geplante Bauvorhaben befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Bebauung. Es wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. 
In der Aussprache wurde einerseits begrüßt, dass das Wohnmobil auf dem eigenen Grund abgestellt werden soll und nicht im öffentlichen Raum. Andererseits befürchtete man, an dieser Stelle einen Präzedenzfall zu schaffen. Es wurde empfohlen, nach besseren Lösungen zu suchen, wo Abstandsflächen und Grenzbebauung weniger problematisch seien.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses lehnte der Gemeinderat den Antrag auf Baugenehmigung aufgrund der Folgewirkung für das übrige Baugebiet mehrheitlich ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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11. Bauantrag zur Errichtung einer neuen Basisstation für den BOS-Funk am bestehenden Funkstandort MB-Seehamer See - Beteiligung der Gemeinde als Nachbar und TÖB im Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.01.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das für den Ausbau des BOS-Behördenfunk zuständige Bayerische Landeskriminalamt Bayern hat einen Bauantrag zur bauaufsichtlichen Zustimmung gem. Art. 73 BayBO bei der Gemeinde Weyarn eingereicht. Im Versorgungscluster Miesbach soll der bestehende Funksendemast am Rastplatz an der Autobahn BAB A-8 Seehamer See für den BOS-Funk mitgenutzt werden, wie bereits seit Längerem bekannt. Hierbei ist die Errichtung einer neuen Basisstation sowie eine entsprechende Umzäunung des Geländes erforderlich. Die Basisstation ist durch eine Verkleidung mit Holzpanelen und Satteldach, genehmigungspflichtig (Volumen >10m³).
Der Standort ist im Rahmen der besseren Funkversorgung für Feuerwehren und Rettungsdienste dringend erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilte dem Vorhaben seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Bestätigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmen; Neufestsetzung zum 01.01.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsrat (Kommunalunternehmen Gemeindewerke Weyarn) Sitzung des Verwaltungsrates 13.12.2023 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Wassergebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden vom Büro Rödl & Partner aus Nürnberg nachkalkuliert sowie für den Zeitraum 2024 bis 2027 neu berechnet mit folgendem Ergebnis:
Kalkulatorischer Mischzinssatz 2,17 % p.a. gem. KAG (Eigenkapital 68 % + Fremdkapital 32 %).
Ergebnis Nachkalkulation: Kostenunterdeckung von 172.565 € (rd. 173.000 €). Insbesondere die getätigten Investitionen im Jahr 2022 schlagen mit umlagefähigen Kosten von rd. 500.000 € zu Buche. Diese Kostenunterdeckung der Vorjahre soll innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden. Die Kostensteigerung liegt begründet in der Erneuerung von Leitungs- und sonstigen inflationsbedingten Mehrkosten (z.B. Löhne). Ebenso steht kein ehrenamtlicher Wassermeister als Wasserreferent mehr zur Verfügung, sondern es handelt sich jetzt um eine hauptamtliche Tätigkeit.
Ein Ermessungsspielraum besteht bzgl. des Verhältnisses von Grundgebühren sowie den Verbrauchsgebühren.
Wassergebührenentwicklung:
Wassergebühr bisher Zeitraum 2020 – 2023: netto 1,16 €/m³.
Wassergebühr bisher Zeitraum 2016 – 2019: netto 0,91 €/m³.
Bauwassergebühr:
Bauwasser bisher netto: 1,08 €/m³
Vorschlag des Vorstands Bauwasser neu ab 01.01.2024: 1,28 €/m³ netto.
Der Verwaltungsrat hatte vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gemeinderat die Anpassung der Wassergebühren mit folgendem neuem Gebührensatz ab dem 01.01.2024 beschlossen:
Wasser 1,30 €/m³ netto bei einem Mischzinssatz von 2,17 % mit Erhöhung/Anpassung daraus resultierender Anhebung der Grundgebühr um 15 €/Jahr.
Anpassung Bauwasser: 1,28 € €/m³ netto neu ab 01.01.2024.
Der Verwaltungsrat beschließt auf Basis der neuen Gebühren die Satzung entsprechend mit Wirkung zum 01.01.2024 zu ändern.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und bestätigte den vorgenannten Satzungsbeschluss des Verwaltungsrates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Bestätigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens; Neufestsetzung zum 01.01.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsrat (Kommunalunternehmen Gemeindewerke Weyarn) Sitzung des Verwaltungsrates 13.12.2023 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Abwassergebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden vom Büro Rödl & Partner aus Nürnberg nachkalkuliert sowie für den Zeitraum 2024 bis 2027 neu berechnet mit folgendem Ergebnis:
Kalkulatorischer Mischzinssatz 2,17 % p.a. gem. KAG (Eigenkapital 68 % + Fremdkapital 32 %).
Ergebnis Nachkalkulation: Kostenunterdeckung von 152.685 € (rd. 153.000 €). Diese Kostenunterdeckung der Vorjahre soll innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden. Auch hier sind Energiekosten ein erheblicher Kostenanteil, ebenso die Erneuerung von Pumpwerken und die energetische Sanierung der Kläranlage Feldkirchen-Westerham, die zwar eine 1/3-Umlage erfordert, aber mittelfristig zur Beitragsstabilität beiträgt.
Ein Ermessungsspielraum besteht bzgl. des Verhältnisses von Grundgebühren sowie den Verbrauchsgebühren.
Abwassergebühr bisher Zeitraum 2020 – 2023: netto 3,32 €/m³.
Abwassergebühr bisher Zeitraum 2016 – 2019: netto 3,57 €/m³.
Der Verwaltungsrat hatte vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gemeinderat die Anpassung der Wassergebühren mit folgendem neuem Gebührensatz ab dem 01.01.2024 beschlossen:
3,59 €/m³ netto bei einem Mischzinssatz von 2,17 % mit Erhöhung/Anpassung der Grundgebühr um 10 €/Jahr.
Der Verwaltungsrat beschloss auf Basis der neuen Gebühren die Satzung entsprechend mit Wirkung zum 01.01.2024 zu ändern.
Weiterhin sollten die Vorstände zukünftig für die Abwasserentsorgung von Swimmingpools keine Befreiungen mehr erteilen, da eine zum Teil geltend gemachte anderweitige Entsorgung kaum zu überwachen sei. 
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und bestätigte den vorgenannten Satzungsbeschluss des Verwaltungsrates.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass es schon ein Erfolg sei, dass annähernd wieder die Gebührenhöhe von 2016 erreicht werden konnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Wohnungsnotfallhilfe; Beteiligung der Gemeinde Weyarn am Kompetenzzentrum und Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Diakonischen Werk Rosenheim.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Betreuung und Beratung von wohnungslosen Menschen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen war bislang durch eine zeitlich begrenzte Förderung des Freistaats Bayern durch das Landratsamt Miesbach mit der Diakonie Rosenheim erfolgt. Nach dem Auslaufen der Modellprojektförderung wird nun eine Förderung durch den Landkreis Miesbach nicht fortgesetzt. 
Die Gemeinden Bayrischzell, Gmund, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen, Warngau und Weyarn sehen einen notwendigen Bedarf an der Beratung und Betreuung und möchten die Kooperation mit der Diakonie – Soziale Dienste Oberbayern in Rosenheim weiterführen. 
Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können, ist es erforderlich, eine Fachkraftstelle vorzuhalten. Das Angebot ist im Landkreis Miesbach mittlerweile etabliert und vernetzt, die Fallzuweisungen und -zahlen steigen kontinuierlich an. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. 
Ein Entwurf für einen Kooperationsvertrags sieht den Beginn der Maßnahme ab 01.01.2024 vor. Aus personellen und organisatorischen Gründen ist es unbedingt erforderlich, das Angebot nahtlos weiterlaufen zu lassen. Die Diakonie schlägt vor, das Angebot vertragsgemäß ab dem 01.01.2024 mit vorerst einer halben Stelle zu starten und ab März 2024 nach Abstimmung mit den Gemeinden mit einer ganzen Stelle fortzuführen. 
Der Entwurf eines Kooperationsvertrags für das Kompetenzzentrum Wohnungsnotfallhilfe einschließlich Leistungsbeschreibung sowie Aufstellung und Aufteilung der Kosten wurde von der Diakonie Rosenheim vorgelegt. 
Das Hilfeangebot des Kompetenzzentrums soll Zielpersonen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, Obdachlosigkeit schon im Vorfeld zu verhindern (Prävention). 
Die Kosten sollen nach den Einwohnerzahlen auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden. Auf Weyarn entfallen 5.744,65 €/Jahr. Dies entspricht auch den bisherigen Festlegungen des Gemeinderats. 
Mittelfristig soll angestrebt werden, dass der Landkreis Miesbach die Trägerschaft des Projekts übernimmt.
Albert Zinsbacher gibt zu bedenken, dass die Gemeinde mit immer neuen Mitgliedschaften zurückhaltend sein solle. Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier betont, wie schnell der finanzielle Beitrag für die Kooperationsgemeinschaft kompensiert würde, selbst wenn nur 1-2 Notfälle im Jahr eintreten.
Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der Gemeinde Weyarn am Kompetenzzentrum Wohnungsnotfallhilfe nach dem von der Diakonie – Soziale Dienste Oberbayern in Rosenheim vorgelegten Konzept ab 01.01.2024. Ein Kooperationsvertrag mit dem Diakonischen Werk des Evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirkes Rosenheim solle abgeschlossen werden. Ferner soll darauf hingewirkt werden, dass der Landkreis Miesbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Trägerschaft des Projekts übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

- Fehlanzeige - 

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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Gemeinderatssitzung Februar:
Wegen des Unsinnigen Donnerstags findet die Februar-Gemeinderatssitzung bereits am Mittwoch, 07.02., 19.00 Uhr statt.
Verkehrssicherheit am Ortseingang Wattersdorf (Eltern-Kind-Spielkreis):
Die Fraktionssprecherin der Grünen - Anschi Hacklinger erkundigte sich nach dem Stand des Verfahrens.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr teilte mit:
Sowohl Fußgängerweg als auch die Einführung eines Geschwindigkeitstrichters wurden vom Landkreis abgelehnt. Eine Fahrbahnmarkierung wurde aufgebracht. Die schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag der Eltern wurde vonseiten des Landkreises zwar angekündigt, sei aber bis heute trotz Nachfragen vonseiten der Gemeinde noch nicht eingegangen. Die Verwaltung werde hier einmal mehr nachfragen.

Datenstand vom 24.01.2024 09:02 Uhr