Datum: 07.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.01.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag der Fraktion "Die Grünen" zur Untersuchung der Schulwegsicherheit in der Gemeinde.
5 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Tesla-Cube auf dem Grundstück Fl.Nr. 543 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 26, 83629 Weyarn.
6 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/49 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger 8, 83629 Weyarn.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Fensters und Verlängerung des Vordaches sowie Einbau eines Dachflächenfensters mit franz. Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 524/1 der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße 21, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 23, 83629 Wattersdorf; hier: Austauschpläne.
9 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2406 der Gemarkung Holzolling, Mittenkirchner Straße 5 a, 83629 Fentbach.
10 Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.
11 Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/1 der Gemarkung Reichersdorf, Hochlandweg 6, 83629 Neukirchen.
12 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 526/2 T der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße, 83629 Weyarn.
13 Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungs- bzw. Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus.
14 Antrag auf Baulandausweisung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1621 und 1622 der Gemarkung Holzolling in 83629 Naring.
15 Erlass einer Plakatierungsverordnung; Wiedervorlage.
16 Antrag auf Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges Stürzlham - Mehrzweckhalle.
17 Verkehrsberuhigter Bereich "Schloßstraße" in Wattersdorf; Vorschlag des Verkehrsreferenten zur Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs.
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.01.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.01.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 07.12.2023:

Neubeschaffung eines Anbauteils für das Kehrgerät an den Lader des Bauhofs.
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat die Neuanschaffung eines Anbauteils für das Kehrgerät des Bauhof-Laders. Im Haushalt 2024 sind hierzu entsprechende Mittel einzustellen. 

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Marc Lünnemann, der stellv. Sprecher des AK Verkehr und Mobilität anwesend.
Die Protokolle des AK Geschichte vom 09.01., des AK Verkehr und Mobilität vom 15.01., des Steuerungsgremiums vom 23.01., des AK Gemeindepartnerschaft vom 26.01.2024, des AK Energie & Umwelt vom 29.01. und des AK Altersplanung vom 01.02.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
In der Steuerungsgremiumssitzung waren die Jahresbudgets der AKs beschlossen worden, die nun in die Haushaltsberatungen eingehen. Das Kostenvolumen insgesamt ist etwas niedriger als im Vorjahr. Ausdrücklicher Dank für die vorgezogene Kostenübernahme der Produktion der Samentütchen für die Aktion „Wildblumenwiese“.
Der Erste Bürgermeister informierte über den vom AK Gemeindepartnerschaft organisierten Besuch der Partnergemeinde vom 09.-12.05.2024 und lud die Anwesenden zur Teilnahme ein. Diesmal fährt eine Jugend-Fußballmannschaft des TSV Weyarn mit.
Der AK Verkehr und Mobilität hatte in der Sitzung am 15.01.2024 neue Sprecher gewählt. Marc Lünnemann stellte sich kurz persönlich und sodann die Ziele sowie die heuer geplanten Aktionen vor. Der AK möchte sich entsprechend seinem Leitziel um alle Verkehrsteilnehmer kümmern und dabei alle Ortsteile vernetzen. Dafür sind Aktionen wie die Straßengaudi, die Straßenmalaktion u.a. wie eine Sternfahrt anlässlich der Weyarner Dorfrunde geplant. Zentrales Thema 2024 ist die Schulwegsicherheit. Hier bietet sich der AK als Berater an, außerdem wird das Thema Schulweghelfer in der nächsten AK-Sitzung diskutiert werden.

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4. Antrag der Fraktion "Die Grünen" zur Untersuchung der Schulwegsicherheit in der Gemeinde.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Fraktion „Die Grünen“ hatten mit E-Mail vom 02.11.2023 folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht:
Antrag
„Der Straßenausschuss wird in einem ersten Schritt beauftragt 
1. Mängel in der Wegesicherheit, insbesondere für Schulkinder, zu identifizieren
2. zu dokumentieren 
3. Bereits überlegte und absehbare Verbesserungen transparent zu machen. 
In einem zweiten Schritt soll der Straßenausschuss einen Vorschlag entwickeln und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen, wie noch verbleibende Mängel im Lauf der nächsten Jahre gemildert, oder ggf sogar gänzlich behoben werden können. 
Begründung:
In der letzten GR-Sitzung wurde im Zusammenhang mit der Schulbusfinanzierung für die Kinder von Wattersdorf ausführlich das Thema Schulwegsicherheit diskutiert. Anhand etlicher Beispiele (u.a. zu schmaler Gehweg, ungesicherter Übergang, Behinderung durch Mülltonnen etc.) wurde festgestellt und dann einstimmig beschlossen, dass hier nur unzureichende Sicherheit für Schulkinder gegeben ist.
Da diese Beispiele auch auf viele andere Schulwege zutreffen, ist es sinnvoll, sich diese in einem geeigneten Verfahren anzuschauen, zu priorisieren und zu bearbeiten. 
Im Kern geht es um die Frage „Wo und durch welche Maßnahmen kann die Sicherheit von (Schul-)Kindern auf dem Weg in die Schule bzw. Kindertagesstätten verbessert werden"
Dabei ist es hinsichtlich der Möglichkeiten von Weyarn als kleine Gemeinde unerlässlich, mit Blick auf den finanziellen Rahmen und die Leistbarkeit mit unserer Verwaltung systematisch, pragmatisch und budgetschonend vorzugehen - ggf. auch den Zeitrahmen in Augenschein nehmen - aber dennoch nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren: Sichere Wege für Weyarner Bürger. 
Mobilität zu Fuß betrifft im Gegensatz zum Auto alle Bürger, vor allem aber die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Es sind jeden Tag 160 Grundschüler sowie weitere 350 Kinder und Jugendliche zu den Bushaltestellen zu den weiterführenden Schulen unterwegs. Die Verbesserung der Wege für Kinder und Jugendliche bzw. alle FußgängerInnen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um den Fuß - bzw. Radverkehr zu fördern.“
Bürgermeister Wöhr erläuterte im Straßenausschuss das behördliche Vorgehen, insbesondere auch die örtlichen Verkehrsschauen. Die Ressourcen der Verwaltung für eine systematische Untersuchung der Schulwege seien begrenzt. Ebenso stoße man beim zuständigen LRA Miesbach als „Bittsteller“ ebenfalls häufig an die Grenzen der Ressourcen.
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung nur fachlich vorgeprüfte Sachverhalte zur Entscheidung vorlegen dürfe und wenn Rechtsgüter abzuwägen seien oder nennenswerte Kosten entstehen. Im Übrigen würde die Verwaltung in eindeutigen Fällen selbst tätig werden. 
Häufig sind bereits umfangreichste Prüfungen erfolgt, jedoch fehle es an der Transparenz zu den erzielten Ergebnissen. Es könne nur eine priorisierte Bearbeitung erfolgen, da in der Verwaltung viele Einzelinteressen aufkommen, die in der Bearbeitung zeitintensiv sind. Unterstützen könnte beispielsweise der Arbeitskreis Verkehr und Mobilität in der Priorisierung, wenn er hier Problempunkte benennt, die allerdings dann in einem weiteren Schritt vor einer Befassung der gemeindlichen Gremien weiterhin mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden sollen.
Der gemeindliche Verkehrsbeauftragte verwies bezüglich des Antrags darauf, dass erst einmal die relevanten Schulwege definiert werden müssten. Bislang gab es lt. Polizeistatistik in der Vergangenheit keinen einzigen Schulwegunfall. Aus seiner Sicht ist eine Beschulung der Kinder über die schulische Verkehrserziehung hinaus notwendig. Dabei sollten die Eltern wieder mehr in die Pflicht genommen werden z.B. im Verkehrslotsendienst, der auch einen Betrag zur Verkehrserziehung vor Ort leistet. 
Empfehlung des Straßenausschusses: Die neu gewählten Sprecher des Arbeitskreises Verkehr und Mobilität en zur nächsten Sitzung des Straßenausschusses eingeladen werden und dem Gremium erörtern, wie der Arbeitskreis zukünftig seine Rolle sieht und wie hier ein Mehrwert in Sachen Verkehrssicherheit generiert werden könne. 
So könnte der Arbeitskreis beispielsweise Schwerpunkte zur Untersuchung möglicher Gefahrenstellen beim Schulweg priorisieren. 
Ebenso sollte die Verkehrserziehung durch die Eltern wieder vermehrt in den Fokus genommen werden. Hier könnte der AK bei der Sensibilisierung Unterstützung leisten. Die Akquirierung/Koordination von möglichen Schulweghelfern (Lotsen) wird sehr erwünscht.
Der Tagesordnungspunkt diente der Information. 
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrserziehung durch die Eltern wieder vermehrt in den Fokus genommen werden sollte. Hier könnte der AK bei der Sensibilisierung Unterstützung leisten. Die Akquirierung/Koordination von möglichen Schulweghelfern (Lotsen) wird sehr erwünscht.
Die Antragstellerin Anschi Hacklinger begrüßte die Vorgehensweise. Das wichtige Thema gehe jeden an und entsprechend sollte jeder die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu engagieren.

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5. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Tesla-Cube auf dem Grundstück Fl.Nr. 543 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 26, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den bestehenden Aufenthaltscontainer vom jetzigen Standort am Kletterzentrum auf den bestehenden Parkplatz der Schnellladestationen östlich des Grundstücks „Am Weiglfeld 26“ verlegen. Da das geplante Vorhaben sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld“ (5. Änderung) befindet, war für den neu beantragten Standort eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Das Änderungsverfahren wurde inzwischen durchgeführt und der Änderungsentwurf in der Gemeinderatssitzung am 11.01.2024 als Satzung beschlossen. Der Antragsteller hat jetzt einen Bauantrag als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Bauantrag entspricht den Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans.
Die Frage von Markus Bauer, ob dann wieder Parkplätze in dem Bereich entständen, die in diesem Bereich dringend benötigt würden, wurde bejaht. Dort, wo der Cube jetzt steht, entstehen dann zwei Parkplätze.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/49 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger 8, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine zusätzliche Garage errichten. Stattdessen soll das darauf stehende Gartenhäuschen abgerissen werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Bebauung. Es wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 5 m zur Straße kann nicht eingehalten werden.
Der Bauausschuss hatte dazu eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat kann sich einen Carport als Ersatz für das Gartenhaus oder alternativ auch neben den bestehenden Stellplätzen vor dem Haus vorstellen. Dieser soll niedrig ausgestaltet werden nur für Pkws.
Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig wäre und deshalb ein Bauantrag erforderlich sei. Bei einer ansprechenden Planung kann sich der Gemeinderat eine Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorstellen, allerdings müssen die Vorgaben der Stellplatzsatzung beachtet werden, was nur einen Carport ermögliche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Fensters und Verlängerung des Vordaches sowie Einbau eines Dachflächenfensters mit franz. Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 524/1 der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße 21, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Antragsteller möchte im Obergeschoss des Schreinereigebäudes wegen eigener Wohnnutzung ein zusätzliches Fenster sowie ein Dachflächenfenster einbauen. Dabei soll auch das Vordach verlängert werden. Verbunden mit der Verlängerung des Vordaches ist der Einbau eines zusätzliches Belichtungsfensters mit Fassadenänderung (franz. Balkon) an der Ostseite, wofür eine Baugenehmigung notwendig ist.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 23, 83629 Wattersdorf; hier: Austauschpläne.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf eingereicht. Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Wattersdorf gelegen an der Weyarner Straße/Von-Barth-Weg. 
Der Gemeinderat hat sich bereits in seinen Sitzungen vom 06.07.2023 sowie 14.09.2023 mit der Bauangelegenheit befasst
Beschluss 06.07.2023:
„Dem Bauwerber wird empfohlen, aus optischen Gründen auf der Südseite des Obergeschosses entweder nur ein Fenster oder zwei einzelne Fenster auszuführen. Weiterhin soll die Verwaltung klären, ob wegen des sich in der Nähe befindlichen Denkmals ein Freistellungsverfahren zulässig ist bzw. die Abklärung mit dem Denkmalschutz gesondert möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird einem Freistellungsverfahren zugestimmt. Die Verwaltung wird andernfalls ermächtigt, das Einvernehmen zum Bauantrag gegenüber dem Landratsamt zu erklären. Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu.“
Beschluss 14.09.2023:
„In Abstimmung mit dem Kreisbaumeister wurde nun nochmals gestalterisch nachgebessert. Der Gemeinde wurden hierzu die geänderten Austauschpläne zugeleitet und um Stellungnahme gebeten. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses, der die in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister vorgenommen gestalterischen Änderungen begrüßte, erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zur geänderten Planung.“
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages stellte der Denkmalschutz fest, dass das Vorhaben ein bestehendes Bodendenkmal (D-1-1836-0071, Abgegangenes Hofmarkschloss der frühen Neuzeit „Schloss Wattersdorf“) tangiert. Eine Verwirklichung des Bauvorhabens mittels der Erstellung eines Kellers erscheint kostenintensiv (archäologische Begleitung) und aufwändig mit ungewissem Ausgang (Kostentragung Bauherr). Der Bauherrin ist es ein großes Anliegen, das Thema Bodendenkmal zu umgehen und daher anstelle des Kellers im Speicher zwei Abstellräume und einen Technikraum für die zwei Wohneinheiten zu schaffen. Um die Zugänglichkeit über eine Treppe und eine noch ausreichende Höhe im Speicher zu erreichen, ist eine Anhebung der Wandhöhe von 50 cm und eine Erhöhung der Dachneigung von 24 auf 25,3 Grad erforderlich. Dies würde den Abmessungen des Gebäudeprofiles der Parzelle 5 (Nachbargrundstück Nordöstlich) auf Flur-Nr. 20/2, Von-Barth-Weg 4 entsprechen. Hier ist eine Wandhöhe von bis zu 6,35 m zulässig. Die Erhöhung der Dachneigung um 1,3 Grad entspricht dem Höhenunterschied der auf Grund der Gebäudebreite (Parzelle 5) von 9,50 m anstatt der 8,95 m bei 24 Grad Dachneigung entsteht.
Für die Anhebung der Wandhöhe, die Erhöhung der Dachneigung und das Weglassen der Garage sind jeweils Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 22 „Wattersdorf – Schloßwiese“ erforderlich.
Das Landratsamt Miesbach teilt mit, dass sie das Vorhaben grundsätzlich begrüßen und unterstützen. Für die Wandhöhe kann jedoch keine Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt werden – hierzu ist es notwendig den Bebauungsplan zu ändern. 
Die Kosten für die erforderliche Änderung würde die Bauherrin übernehmen. 
Johannes Wieser regte an, dass der Bauausschuss prüfen solle, ob im Bebauungsplan für diesen Bereich generell eine höhere Wandhöhe erlaubt werden sollte. Es gebe nun rundherum unterschiedliche Wandhöhen, immer wieder seien Änderungen des Bebauungsplans notwendig. Hier wäre eine Vereinfachung wünschenswert.
Hans Holzinger ärgerte sich über die lange Verzögerung, die Kostensteigerung und die Ressourcenverschwendung durch ein in die Länge gezogenes Verfahren. Auch Martin Fertl meldete Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Verfahrens an. Franz Demmelmeier meinte, dass man darüber hinwegsehen müsse, zumal sich Denkmalschutzbehörde und Bauwerber einig geworden seien und es um die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplans gehe.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu den vorgelegten Austauschplänen. Für die Erhöhung der Dachneigung und das Weglassen der Garage wurde die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf – Schloßwiese“ erteilt. 
Bzgl. der beantragten Wandhöhe von 6,35 m ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wurde zugestimmt. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2406 der Gemarkung Holzolling, Mittenkirchner Straße 5 a, 83629 Fentbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte die bestehende landwirtschaftlich genutzte Maschinen- und Lagerhalle, die im Jahre 1993 errichtet wurde und an der im Jahre 2010 östlich eine Betriebsleiterwohnung angebaut wurde, erweitern. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und wäre entsprechend dem vorgelegten Antrag privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem elterlichen Grundstück im Ortsteil Naring ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage errichten. Bzgl. des Standortes des Wohngebäudes zeigt sich der Antragsteller gesprächsbereit. 
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt.
Sofern der Gemeinderat/Bauausschuss planungswillig ist, könnte ggf. Baurecht über eine Ortsabrundungs- oder Außenbereichssatzung geschaffen werden. Hierzu müsste sich der Antragsteller verpflichten, die bodenpolitischen Grundsätze einzugehen (Bauverpflichtung etc.).
Der Bauausschuss hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat schloss nicht aus, dass er in diesem Fall bauleitplanerisch unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze tätig würde. Hierzu sei es notwendig, sämtliche Alternativen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt abzuklären und dem Bauausschuss anschließend zur weiteren Beurteilung vorzulegen. Der Verwaltung wurde der Auftrag dafür erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/1 der Gemarkung Reichersdorf, Hochlandweg 6, 83629 Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne im Hochlandweg im Ortsteil Neukirchen südwestlich auf seinem Grundstück eine zusätzliche Garage zur Unterstellung seines Wohnmobiles errichten. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Neukirchen (1. Änderung). Auf dem Grundstück der Antragsteller befindet sich bereits an der nordwestlichen Grundstücksgrenze eine Doppelgarage. 
Entgegen der gemeindlichen Stellplatzsatzung würde der Stauraum anstatt 5 m mit 3 m beantragt werden. Der Gemeinderat hat hierzu zu entscheiden, ob er in diesem Falle eine Ausnahme erteilt. Dies wurde bislang stets abgelehnt. Der Bauausschuss sah die vermehrten Anträge für große Nebengebäude für Wohnmobile grundsätzlich kritisch.
Die Satzung sieht hier kein Gebäude vor. Aufgrund der dichten Bebauung wurde es prinzipiell als problematisch gesehen, hier große Gebäude für Wohnmobile zu errichten. Insofern konnte der Gemeinderat hier kein Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung bzw. Änderung in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 526/2 T der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein ortsansässiger Betrieb möchte gerne sein Betriebsgelände in der Seidinger Straße in Weyarn in Richtung Osten erweitern. Die Erweiterungsfläche mit rd. 25 m x 80 m soll als zukünftige Parkfläche für Fahrzeuge dienen. Der Lagerplatz soll nur aufgekiest werden (es sind keine fest verbauten Anlagen oder Gebäude geplant). Der Oberbodenabtrag würde als Eingrünung in Form eines kleinen Walles am Rand dienen. Darauf sollte eine Umzäunung errichtet werden. Zur Entwässerung würde man separate Sickerschächte errichten. Die Zufahrt würde über das bestehende Betriebsgelände erfolgen. 
Das Betriebsgelände ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als GE dargestellt. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. 
Bzgl. der baurechtlichen Beurteilung hat die Verwaltung Rücksprache mit der Kreisbauabteilung gehalten mit dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in den Außenbereich nur per Bauleitplanung möglich ist. 
Der Bauherr hat hierzu nun einen entsprechenden Antrag eingereicht und dabei mitgeteilt, dass dieser die notwendigen Kosten übernehmen wird. 
Zu entscheiden ist, ob und in welchem Umfang die Gemeinde planungswillig ist und ob über die Bebauungsplanung Erschließungsaufwände und Nutzungen mit einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden sollten. 
Der Bauausschuss hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Wichtig wäre, dass das Planungsgebiet keilförmig am Ort angebunden ist und das unbebaute Eck in den Geltungsbereich des Bebauungsbereichs miteinbezogen würde.
Der Gemeinderat konnte sich grundsätzlich eine gewerbliche Erweiterung vorstellen. Sämtliche Erschließungskosten (incl. Ausgleichsflächen) sind vom Begünstigten zu tragen. Es ist zu klären, ob die Erweiterungsfläche dauerhaft Bestandteil des Betriebsgeländes wird oder eine eigene Erschließung notwendig ist. Ebenso ist zu klären, ob die Beteiligten bereit sind, mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, welcher verbindlich die dafür notwendigen Verpflichtungen vertraglich regelt. Eine Ortsanbindung der Erweiterung ist zu gewährleisten. 
Die Verwaltung wurde mit der Klärung und Wiedervorlage beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungs- bzw. Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hat zum wiederholten Male einen Antrag auf Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus eingereicht. Der Gemeinderat hat sich hierzu in der Vergangenheit bereits mehrfach mit diesem Thema befasst und hierzu wie folgt Beschluss gefasst:
Gemeinderatssitzung 08.11.2018:
Antrag Grundstückseigentümers auf Erlass einer Ortsabrundungs- bzw. Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus. 
Es wird auf den Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2016 verwiesen. An der Rechts- und Sachlage hat sich seither nichts geändert.
Der Gemeinderat sieht weiterhin keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen und lehnt die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich weiterhin ab.
Gemeinderatssitzung 10.3.2016:
Anfrage des Grundstückseigentümers wegen Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus.
Seit dem letzten Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2010 hat sich an der Rechts- und Sachlage nichts geändert.
Der Gemeinderat sieht daher keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. Die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich ist planungsrechtlich nicht möglich und wird deshalb weiterhin abgelehnt.
Gemeinderatssitzung 11.03.2010:
Anfrage wegen Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrmals mit entsprechenden Anfragen, zuletzt in seiner Sitzung am 05.06.2008, befasst. Die Sach- und Rechtslage hat sich seither nicht geändert. 
Nach Aussage von Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky besteht hier auch keine Möglichkeit, eine Außenbereichssatzung zu erlassen, da keine „Lücke“ im Sinne der gesetzlichen Voraussetzungen vorliegt.
Der Gemeinderat sieht daher keinen Anlass und keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. Die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück wird daher abgelehnt.
Gemeinderatssitzung 05.06.2008:
Antrag des Grundstückseigentümers auf Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 16.09.1999 beschlossen, das Grundstück nicht als Bauland auszuweisen. Der diesem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt hat sich nicht geändert. Der Gemeinderat sieht daher keine Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen.
Gemeinderatssitzung 16.09.1999:
Anfrage des Grundstückseigentümers wegen der Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus mit einem Wohn- und Betriebsgebäude.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Es ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt. Einer Bebauung wird nicht zugestimmt.
Die Gemeinde Weyarn war bislang nicht gewillt, hier bauleitplanerisch tätig zu werden und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Auch fehlt es an der notwendigen Erschließung (Ersterschließung notwendig; fehlende Randeinfassung, Straßenbeleuchtung, Abwasser, Asphaltierung etc.).
Zudem ist es fraglich, ob eine Bauleitplanung mangels Ortsanbindung überhaupt rechtlich zulässig wäre. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses lehnte der Gemeinderat mit Bezug auf die bislang gefassten Beschlüsse den Antrag auf Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich ab. Es wurde auf die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse verwiesen. An der Rechts- und Sachlage habe sich seither nichts geändert. Der Gemeinderat sah weiterhin keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baulandausweisung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1621 und 1622 der Gemarkung Holzolling in 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerin der Fl.Nrn. 1622 sowie 1621 der Gemarkung Holzolling stellte am 18.01.2024 einen Antrag auf Baulandausweisung mittels Überplanung. Dabei haben sie ihr Einverständnis mit der Anwendung der bodenpolitischen Grundsätze erklärt.
Bauplanungsrechtlich befinden sich die beiden vorgenannten Grundstücke im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn sind die beiden Grundstücke auch als Grundstücke im Außenbereich dargestellt. Östlich angrenzend an die Fl.Nr. 1622 verläuft eine topographische Hangkante (Zäsur). 
Die Grundstücke liegen östlich der Flutmulde im Ortsteil Naring. Die Wiesen um die Flutmulde sind durchfeuchtet. Lt. Anliegern tritt nach größeren Regenereignissen bzw. längeren Regentagen unterhalb der Flutmulde zur Wohnbebauung aufgrund der Sättigung des Bodens immer wieder Wasser aus. Die Gemeinde müsste bei einer Baulandausweisung im Rahmen einer Bauleitplanung den Hochwasserschutz der Grundstücke sicherstellen. Ferner erscheint eine Anbindung der Grundstücke an den bestehenden Ortsteil Naring aufgrund der Topographie nicht gegeben. 
Die Erschließung der Grundstücke Fl.Nr. 1622 sowie 1621 ist nicht gesichert und müsste erstmalig hergestellt werden (z.B. über die Straße „Im Goldenen Tal“). Aufgrund der topographischen Lage wäre technisch eine Erschließung möglich – jedoch sehr aufwendig und teuer (unwirtschaftlich?). 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wird der Gemeinderat hier nicht bauleitplanerisch tätig und lehnte den Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke der Fl.Nrn. 1622 sowie 1621 der Gemarkung Holzolling im Ortsteil Naring ab. 
Durch eine zusätzliche Bebauung oberhalb der bestehenden Hangkante (Zäsur) in Richtung Flutmulde bestehe bei einer bauleitplanerischen Tätigkeit der Gemeinde ein ggf. nicht abzuwendendes Haftungsrisiko der Gemeinde bezüglich der Auswirkungen auf die Bestandsbebauung. Dies sei zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Erlass einer Plakatierungsverordnung; Wiedervorlage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der immer wieder strittigen Anbringung von manchen Wahlplakaten oder sonstigen Plakaten kamen aus dem Gemeinderat vermehrt Stimmen, dass die Verwaltung hier eine Regelung schaffen sollte.
Die Verwaltung hat auf Grundlage von bestehenden Plakatierungsverordnungen (u.a. Miesbach, Feldkirchen-W., Hohenbrunn, Altötting) nun einen Entwurf für die Gemeinde Weyarn erstellt. Die Verwaltung sieht keinen Grund dafür, wie z.B. in Miesbach oder Feldkirchen-W. üblich, auf Wahlanschlagstafeln umzusteigen (Kosten/Nutzen-Verhältnis nicht tragbar), aber den Bedarf, eine klare Regelung zu schaffen, um in Zukunft gegen Plakate jeder Art, die gegen die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Weyarn verstoßen, vorgehen zu können. 
Die Abgrenzung zur Werbeanlagensatzung ist, dass Letztere für längere Zeit stehende Anlagen erfasst, die der Bayer. Bauordnung unterliegen. Die Plakatierungsverordnung zielt dagegen auf kurzzeitige Anschläge und Bauzaunplakate. Der Entwurf der Verordnung liegt als Tischvorlage bei. 
Der Gemeinderat hatte sich in der letzten Sitzung vom 11.01.2024 bereits mit dem Tagesordnungspunkt befasst. In der Diskussion sprach sich ein Gemeinderatsmitglied dafür aus, große Plakate im Rahmen von politischen Wahlen von der Verordnung auszunehmen. Einige Anwesende begrüßten den Erlass einer Verordnung, da er der Gemeinde die Möglichkeit gebe, Plakate, die zu lang oder an unerlaubten Orten angebracht werden, kostenpflichtig zu entfernen. 
Der Gemeinderat war der Empfehlung des Bauausschusses nicht gefolgt – eine mehrheitliche Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung zur Plakatierungsverordnung konnte nicht erreicht werden. Auch der zweite Beschlussvorschlag, einer Plakatierungsverordnung zuzustimmen, die Großplakate im Rahmen von politischen Wahlen zulassen würde, hatte keine Mehrheit erhalten. 
Das Thema wurde nun noch einmal im Bauausschuss behandelt, um eine mehrheitsfähige Lösung herbeizuführen.
Außerörtliche Plakatierungen sind grundsätzlich gesetzlich verboten und bedürfen keiner gemeindlichen Regelung. Die Satzung umfasst innerörtliche Tatbestände.
In der Änderung wird nun auch die Anbringung an mobilen Gerätschaften miterfasst (Anhänger).
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bei Großflächenplakaten anlässlich Wahlen die Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen muss. Die Gemeinde hat bislang als Grundeigentümer solche Aufstellungen generell nicht zugelassen (Gleichbehandlung), sodass sich die Aufstellung auf innerörtliche Privatflächen beschränkt. Auf Wunsch könnte diese Verwaltungspraxis auch verbindlich in die Satzung aufgenommen werden.Die Verwaltung wurde beauftragt, in die Verordnung einzuarbeiten, dass großflächige Wahlplakate auf Gemeindeflächen untersagt sind und diese nur auf Privatflächen möglich sein sollen. Für diese innerörtlichen Flächen sollen die üblichen zeitlichen Beschränkungen wie bei den kleinen Plakaten gelten. Auf die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers wurde hingewiesen.
Im Übrigen wurde auch die Ausweitung auf die Aufnahme eines Verbotes mobiler Plakatierung vom Bauausschuss begrüßt.
Der Gemeinderat beschloss die nun von der Verwaltung vorgelegte Verordnung. Sie tritt mit Wirkung zum 01.03.2024 in Kraft.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass unabhängig von dieser Verordnung, also grundsätzlich, die Anbringung von Plakaten, Aufklebern etc. an Verkehrszeichen, gemeindlichen Einrichtungen und Vorrichtungen u.ä. verboten ist und auch geahndet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges Stürzlham - Mehrzweckhalle.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zahlreiche Stürzlhamer Bürger haben einen Antrag gestellt, dass auf der Gemeindestraße von der Unterführung Stürzlham zur Mehrzweckhalle eine Verkehrsbeschränkung für Kfz erlassen werden soll (siehe Anlage). Ein ähnlicher Antrag einer Einzelperson war bereits vor einigen Jahren abgelehnt worden, weil viele Stürzlhamer diesen Weg weiterhin mit Fahrzeugen befahren wollten. Zur Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radfahrer wurde dann entlang der Strecke eine Straßenbeleuchtung installiert. 
Grundsätzlich wird der Fahrradweg Miesbach-Weyarn wohl perspektivisch über diese Strecke verlaufen. 
Im Gemeinderat bestand mehrheitlich der Wille, den Status quo zu ändern. Die Verwaltung und der Straßenausschuss wurden unter Einbindung der Fachbehörden mit der Untersuchung von möglichen Alternativen der Beschränkung und der Erstellung einer Empfehlung für den Gemeinderat beauftragt.
Der Erste Bürgermeister merkte an, dass es nach dem derzeitigen Stand der Planungen tatsächlich sehr wahrscheinlich sei, dass der Radverkehr im Zusammenhang mit dem Radweg erst einmal durch den Ort Stürzlham gehen werde. 
Bei der Beschränkung ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr und die Zufahrt zu den Wohnanwesen „Am Windbichl“ zu berücksichtigen.
Der Verkehrsreferent riet von einer zeitlichen Beschränkung für einige Stunden grundsätzlich ab. 
Herr Penzenstadler meinte, dass für jugendliche Mopedfahrer (= Kleinkraftrad 45 km/h) zum Sportplatz ebenfalls eine Zulassung erfolgen sollte, da die langsamen Mopeds auf der Staatsstraße gefährdet seien. Mofas 25km/h müssen einen Radweg ohnehin mitbenutzen.
Der Straßenausschuss hielt eine zeitliche Beschränkung des Straßenteilstückes nicht für sinnvoll und akzeptabel.
Es soll stattdessen folgende Beschränkung erfolgen:
  1. Abzweigung Neukirchner Straße zur Unterführung bis zu den Anwesen Windfeld: 
    Gesperrt für den Kraftfahrzeugverkehr: Anlieger frei + (Kleinkrafträder frei) 
  2. Abzweigung am Fahrsilo Abfalter bis zum Skaterplatz WeyHalla
    Beschränkung auf kombinierten Fuß- und Radweg: Land- und Forstwirtschaft frei + (Leichtkrafträder frei)

Zu prüfen war seitens der Verwaltung auch, ob es zudem ermöglicht werden könne, Kleinkrafträder bis 45 km/h ebenfalls mit freizugeben. Hierzu solle eine Stellungnahme der Fachbehörden eingeholt werden. Diese war bis zur Sitzung noch nicht eingetroffen, sodass ein Vorbehaltsbeschluss gefällt wurde.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung, sofern rechtlich möglich inklusive der Freigabe für Kleinkrafträder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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17. Verkehrsberuhigter Bereich "Schloßstraße" in Wattersdorf; Vorschlag des Verkehrsreferenten zur Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der letzten kleinen Verkehrsschau der Gemeindeverwaltung mit dem Verkehrsreferenten wurde vorgeschlagen, dass die bisherige Regelung der „Spielstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich; es gilt Schrittgeschwindigkeit 6 km/h) in der Schloßstraße in Wattersdorf als rechtlich nicht zulässig erachtet wird und folglich aufgehoben werden soll. Eine rechtliche Begründung zum Beibehalt lasse sich nicht finden, da es sich um keine Sackgasse handelt und die baulichen Voraussetzungen eines Verkehrsberuhigten Bereiches nicht vorhanden seien, was haftungsrechtliche Risiken für die Gemeinde berge. 
Laut Geschwindigkeitsauszählung wird die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit mit einer Durchschnittgeschwindigkeit von 19 km/h deutlich überschritten, sodass faktisch Fahrverbote auszubringen wären, was rechtlich mangels Zulässigkeit nicht haltbar sei.
Insofern sei es unverantwortlich, die Fahrbahn auch für das Kinderspiel freizugeben.
Seitens des Verkehrsreferenten wurde vorgeschlagen, nach der Entfernung die Geschwindigkeit zu evaluieren.
Entsprechend der Empfehlung des Straßenausschusses hob der Gemeinderat den bisher Verkehrsberuhigten Bereich in der Schloßstraße in Wattersdorf auf und ersetzte ihn durch ein 30 km/h-Schild im innerörtlichen Bereich.
Der gemeindliche Verkehrsreferent wurde gebeten, den Schilderwechsel mit Messungen in diesem Bereich zu begleiten und das Ergebnis dann dem Straßenausschuss vorzulegen. 
Des Weiteren stimmte der Gemeinderat dem Antrag von Betty Mehrer zu und beauftragte die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass im Lindenweg kein Verkehrszeichen zur Verkehrsberuhigung aufgestellt werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Fehlanzeige.

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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Sachstandsinfos aus der Straßenausschusssitzung vom 18.01.2024:
Gemeindeverbindungsstraße Gotzing-Wall: Angebote für eine kostengünstige Sanierung werden eingeholt für den Fall, dass keine FAG-Mittel gewährt werden.
PV-Anlage Schule:
Die Geschäftsleitung berichtete, dass die Photovoltaik-Anlage der Schule den Betrieb aufgenommen hat und inzwischen auch die Batterie angeschlossen sei.

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr