Datum: 14.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.02.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.
5 Voranfrage zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Fl.Nr. 1495 der Gemarkung Wattersdorf, Schneiderberg, 83629 Kleinpienzenau.
6 Voranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.
7 Voranfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord" wegen Traufhöhe auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 314 der Gemarkung Holzolling nahe der BAB A 8, 83629 Weyarn.
9 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer KFZ-Werkstätte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/4 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.
10 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.
11 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlosswiese - Wattersdorf" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; Vorlage Planentwurf.
12 Bebauungsplan Nr. 67 "Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße Seniorenresidenz"; Vorstellung Planentwurf.
13 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (Bebauungsplan Nr. 67 "Betreutes Wohnen"); Vorstellung Planentwurf.
14 Bestätigung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn.
15 Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die drei Briefwahlbezirke für die Europawahlen am 9. Juni 2024 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.
16 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Genehmigung sowie Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2027 und des Investitionsprogramms.
17 Antrag auf Förderung für die Kirchen Gotzing und Weyarn.
18 Unvorhergesehenes.
19 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.02.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 07.02.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 11.01.2024:
Anschaffung von digitalen Tafeln für die Grundschule Weyarn.
Die Grundschule möchte im noch nicht ausgestatteten Musikraum sowie in einem Unterrichtsraum eine digitale Tafel haben. Voraussichtliche Kosten für die beiden Tafeln ca. 13.050 €. Diese können sich je nach Bestellzeitpunkt aufgrund der stets steigenden Transportkosten sowie der aktuellen Weltmarktsituation noch ändern. 
Es wurde angeregt, dass die Verwaltung prüfen solle, ob es Fördergelder etwa aus dem „Digitalpakt Bayern 2019-2024“ oder dem Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ geben könne. Da der Posten im Haushalt vorgemerkt wurde, sei eine vorzeitige Beschaffung möglich.
Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst zu prüfen, ob Fördergelder für den Kauf der Tafeln zu bekommen seien und die Tafeln dann, wenn notwendig auch im Vorgriff auf die Verabschiedung des Haushalts, kaufen.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 28.01. und 03.02., des AK Geschichte vom 06.02., des AK Asyl vom 07.02, des AK Verkehr und Mobilität vom 19.02., des Steuerungsgremiums (Vorbereitungsgruppe „Dorfrunde“) vom 20.02., des AK Energie & Umwelt vom 26.02., des AK Dorfleben vom 28.02. und des AK Asyl vom 06.03.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.

Die Jugendbeauftragte Patricia Kulla hat zum 29.02.2024 ihr Ehrenamt aus beruflichen Gründen aufgegeben und wird auch fürs Ferienprogramm nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Nachfolgerin/Nachfolger sind noch nicht gefunden.
Das Ferienprogramm heuer wird deshalb hausintern erstellt werden müssen. Alle, die in den vergangenen Jahren mitgetan haben, sind herzlich aufgerufen, wieder ein Angebot zu machen. Und auch neue/weitere Angebote für Kinder und Jugendliche sind willkommen. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Katja Klee. Der Erster Bürgermeister wies darauf hin, dass die Verwaltung möglicherweise mangels Jugendbeauftragter/en nur ein reduziertes Programm koordinieren kann und es schon wichtig wäre wieder jemanden zu bekommen.

Aktion „Wildblumenwiese“ des AK Energie & Umwelt: gute Resonanz bei Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort; Gemeinschaftsprojekt am Klosteranger mit AK Gemeinschaftliches Garteln; Kommunion-Vorbereitung; Gemeinschaftsaktion am Rathaus; Anfrage aus Otterfing, dort ebenfalls ein solches Projekt aufzusetzen. Anfrage aus Valley Dr. Sixtus Lampl: Um Zollinger Halle wird ein Blühstreifen ausgesät.

Anschließend berichtete der Vorsitzende des Steuerungsgremiums Simon Pause über die Aktion „Dorfrunde“ (PPP in der Anlage). Es gehe darum, Menschen generationenübergreifend zusammenzubringen, sie in Bewegung zu bringen und zu vernetzen; die Ortsteile haben die Möglichkeit, sich zu zeigen („Des samma mia!“), die Mitglieder des Gemeinderats und des Steuerungsgremiums werden sichtbar und es werden Möglichkeiten und Wege der Bürgerbeteiligung aufgezeigt. Für die Aktion, die 2-3 Jahre läuft und sich in 8 im STG erfundenen gemeindlichen Dörfern/Regionen abspielt, die das ganze Gemeindegebiet abdecken, wurde von Lisa Pause eigens ein Logo entwickelt. Wo es sich ergibt, sollen Aktionen gemeinsam mit den Vereinen vor Ort kombiniert/realisiert werden. Für Wattersdorf und Gotzing sind die Planungen schon konkreter, voraussichtlich im Juli startet die Dorfrunde.

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4. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem elterlichen Grundstück im Ortsteil Naring ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage errichten. Bzgl. des Standortes des Wohngebäudes zeigt sich der Antragsteller gesprächsbereit.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt. Über eine Ortsabrundungs- oder Außenbereichssatzung könne Baurecht geschaffen werden. Hierzu müsste sich der Antragsteller verpflichten, die bodenpolitischen Grundsätze einzugehen (Bauverpflichtung, Eigennutzung etc.).
Der Bauausschuss hatte am 05.02.2024 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Der Gemeinderat hatte hierzu in der Sitzung vom 07.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat schloss nicht aus, dass er in diesem Fall bauleitplanerisch unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze tätig würde. Hierzu sei es notwendig, sämtliche Alternativen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt abzuklären und dem Bauausschuss anschließend zur weiteren Beurteilung vorzulegen. Der Verwaltung wurde der Auftrag dafür erteilt.“
Die Verwaltung hatte daraufhin gemeinsam mit dem Kreisbaumeister sowie dem Antragsteller am 27.02.2024 eine Ortseinsicht vorgenommen. Der Kreisbaumeister kann sich einen Queranbau an den Gebäudebestand „Zur Obermühle 2“ vorstellen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde hier bauleitplanerisch tätig werde, da es sich bauplanungsrechtlich um eine Außenbereichslage gem. § 35 BauGB handele. Eine Bebauung an den Alternativstandorten des Antragstellers schloss der Kreisbaumeister aus, da die notwendigen Abstände zur angrenzenden Wohnbebauung/Bach nicht eingehalten werden könnten.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu: Man könne sich unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze vorstellen, an der vom Kreisbaumeister bevorzugten Stelle bauleitplanerisch tätig zu werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren mit dem Landratsamt zu klären und dem Bauausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Voranfrage zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Fl.Nr. 1495 der Gemarkung Wattersdorf, Schneiderberg, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1495 der Gemarkung Wattersdorf hatte schriftlich bei der Gemeinde angefragt, ob eine bauliche Entwicklung zur Wohnbebauung nördlich des Ortsteils Kleinpienzenau möglich ist. Mit den bodenpolitischen Grundsätzen der Gemeinde sei er einverstanden. Es sollten nach Möglichkeit mehrere Bauparzellen, teilweise für den Eigenbedarf der Familie, entstehen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn so dargestellt. 
Der Bauausschuss stellte fest, dass eine Ortsanbindung, die für eine Bauleitplanung erforderlich wäre, nicht gegeben ist. Dafür müsste mindestens die doppelte Fläche baulich entwickelt werden und ein Einvernehmen mit allen betroffenen Grundeigentümern zum Ortsanschluss hergestellt werden. Zum anderen ist die Erschließung am Schneiderberg und am Hoppstockweg nicht entsprechend ausgelegt, sodass eine teure Ersterschließung vonnöten wäre, die sicherlich im siebenstelligen Bereich liegen würde. Zudem fehlt eine Kanalisation in Kleinpienzenau, welche für ein größeres Baugebiet auch aufwändige Klärmaßnahmen vor Ort notwendig machen würden. Außerdem sei fraglich, ob behördliche Zustimmungen bei der Auslage erfolgen könnten. In der Summe hielt der Bauausschuss diese Fläche für eine Ortsentwicklung für nicht geeignet und empfahl dem Gemeinderat, dort nicht planerisch tätig zu werden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, an dieser Stelle derzeit nicht planerisch tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Voranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf fragte an, ob das bestehende Wohnhaus (Doppelhaus) im Aiplspitzweg in Weyarn in Richtung Westen für den Eigenbedarf (Tochter mit zwei Kindern) erweitert werden könne. Westlich grenzt der gemeindliche Spielplatz an das Grundstück an. Für eine Erweiterung müsste die Gemeinde die notwendigen Abstandsflächen übernehmen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Der Bebauungsplan müsste für die Wohnhauserweiterung entsprechend geändert werden. 
Die Antragstellerin erklärte sich bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen und die Kosten für die notwendige Bebauungsplanänderung zu übernehmen. 
Der Bauausschuss hatte zum Bauwunsch eine Ortseinsicht vorgenommen.
Der Bauausschuss stellte fest, dass eine Erweiterung nach Westen grundsätzlich möglich wäre. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze auf Grundstück Fl.Nr. 521/5 die Abstandsflächen zu übernehmen. Bezüglich Situierung der erforderlichen Stellplätze sollte eine Bauberatung vorgenommen werden. Ebenso sollte der Bauwerber auf eine sturzflutsichere Bauweise hingewiesen werden. Mit einem positiven Ergebnis der Bauberatung könne ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung Bebauungsplans getroffen werden. Die Kosten dafür seien vom Antragsteller zu übernehmen. 
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Stellplätze davon abhänge, ob nach der Erweiterung ein oder zwei Haushalte in dem Haus geführt würden. Im Falle von zwei Haushalten seien 5 Stellplätze nachzuweisen, was angesichts der direkten Umgebung (enge Straße, kaum Wendemöglichkeit, parkende Autos) gerade im Winter problematisch sein könnte. Weiter solle eine Erklärung der Hauseigentümer eingeholt werden, dass der Spielplatz und das dortige Geschehen geduldet werde.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses vollumfänglich zu. Die weitere Zustimmung zu dem Erweiterungsbau hängt vom Ergebnis der Bauberatung und der Erfüllung aller Bedingungen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Voranfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord" wegen Traufhöhe auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der ortsansässige Gewerbebetrieb teilte mit, dass nördlich der bestehenden Halle drei neue Pressen bestellt seien. Die Pressen hätten mittlerweile eine andere Bauform als die bestehenden und seien 1 m höher. Dies habe zur Folge, dass anstatt einer Traufhöhe von derzeit festgesetzt 13 m man eine Traufhöhe von 14,50 m benötige, um den Anbau realisieren zu können. Die Firsthöhe sei derzeit mit 14,50 m festgesetzt (zukünftig 16 m). Man könnte die Halle als Flachdach ausführen. Die Höhe am First würde sich somit dann nicht verändern. Alternativ müsste das Pultdach am First entsprechend angehoben werden.
Die hierfür notwendige Änderung des Bebauungsplanes könnte im Zuge der Klarstellung der Eingriffsregelungen und der noch endgültig abzustimmenden Endfassung mit der UNB erfolgen. Die Abstimmung der Fachplaner und der UNB war erfolgt. Das Ergebnis war im Bauausschuss vorgestellt worden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat der Planung vom 14.03.2024 zu und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen, sofern vonseiten des Antragstellers eine Erklärung zur Kostenübernahme vorliege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 314 der Gemarkung Holzolling nahe der BAB A 8, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 8
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Vantage Towers AG hat über die Gemeinde einen Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit entlang der BAB A 8, ca. 700 m östlich eines bestehenden Mobilfunkmastens, eingereicht. Es handelt sich um eine ortsfeste Mobilfunkanlage. Die Höhe des geplanten Mastens beträgt 40,13 m. Da der Mast eine Höhe von 30 m überschreitet, ist er gemäß Art. 2 BayBO als Sonderbau einzustufen. 
Zur Frage einer Mitnutzung des bereits bestehenden Mastes ca. 700 m westlich erhielt die Verwaltung folgende Antwort: 
„Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mobilfunkversorgung ist eine ausreichende Zahl an Mobilfunkstationen notwendig. Deren Positionierung kann nicht beliebig gewählt werden. Der Standort wird hauptsächlich durch die Ausbreitungseigenschaften der jeweiligen Mobilfunktechnologie, der Topografie am geplanten Standort und den Anforderungen der Kunden bestimmt. Mit diesem Mast soll eine Versorgungslücke in Holzolling geschlossen werden. Damit verbunden soll die Versorgung auf der A8 auf der Höhe von Holzolling verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Standort in diesem Bereich notwendig. Ohne diese Anlage ist in diesem Bereich keine ausreichende Mobilfunkversorgung. Für die Herstellung der Versorgung wurde das Grundstück in der Gemarkung Holzolling, Flurstück 314 akquiriert. Zum Zeitpunkt der Akquisition stand der ATC-Mast für eine Prüfung noch nicht zur Verfügung, da dieser noch nicht errichtet war. Allerdings lag diese Alternative für die Errichtung eines Mastes durch Vantage an dieser Position vor. Deren Prüfung ergab, dass eine Versorgung von Holzolling aufgrund der topografischen Verhältnisse ausgeschlossen ist. Die Alternative wurde daher verworfen. Der neue Mast schließt und gewährleistet die vorhandene Lücke und die seitens der BNetzA geforderte lückenlose Versorgung mit Mobilfunk.“
Eine Standortbescheinigung der BNetzA, standortbezogene Statik, Wind- und Eislastgutachten und der landschaftspflegerische Begleitplan konnten dem Bauantrag noch nicht beigelegt werden.
Die Gemeinde Weyarn war bisher nicht wie üblich und gesetzlich gefordert an der Standortsuche beteiligt. Auch konnte die Gemeinde im Vorfeld der Standortsuche nicht wie üblich ein Prognosegutachten bzgl. der zu erwartenden Messwerte in Auftrag geben.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die für den Mobilfunkbau geltenden Sonderrechte stark strapaziert würden. So müssen auch in diesem Fall wieder starke Eingriffe in die Ökologie vorgenommen werden wie Rodung für Bau und Anfahrtswege, Verbau von großen Betonmengen im Waldboden u.a. Wünschenswert wäre es, wenn die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinationsstelle tätig würde. Damit ließen sich die teilweise intransparenten Verfahren aus der Welt schaffen. 
Es sei wichtig, dass das übliche Verfahren eingehalten werde: Dieses sieht vor, dass zunächst ein Suchkreis genannt wird und dann auf Grundlage eines Prognosegutachtens ein Standort ausgewählt wird. Wo es möglich sei, sollten bestehende Masten mehrfach bestückt werden, um neue zu vermeiden. Dies sei angesichts der Technisierung der Prozesse allerdings nur begrenzt möglich.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stellte der Gemeinderat den Bauantrag zurück, da die Gemeinde im Vorfeld der Beantragung nicht in die Standortsuche einbezogen worden war. Erst mit dem Vorliegen eines Prognosegutachtens kann eine abschließende Befassung erfolgen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Prognosegutachten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer KFZ-Werkstätte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/4 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück in der Seehamer Straße im Ortsteil Bruck eine KFZ-Werkstätte (EG) mit zwei Wohneinheiten (OG) errichten. Das Hauptgebäude hat eine Länge von 18 m x 12 m. Die beantragte Wandhöhe beträgt 7,10 m und entspricht dem des östlichen Nachbargebäudes (Holzollinger Straße 1).
Die Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung befinden sich nördlich (für den KFZ-Betrieb 5 Stück) bzw. westlich (für das Wohnhaus 5 Stück). 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Maßgeblich zur Beurteilung ist die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Der Antragsteller hat im Vorfeld der Einreichung des Bauantrages das Vorhaben mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmt. 
Der Entwässerungsplan lag zur Sitzung noch nicht vor und wird nachgereicht.
Der Bauwerber hat den Werkstattbereich zur Kreisstraße hin ausgerichtet, damit das Wohngebiet nicht beeinträchtigt ist.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. 
Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, die Immissionsschutzabteilung am Verfahren zu beteiligen. Auf den hohen Grundwasserspiegel wurde hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.01.2024 mit einem Bauantrag zur Errichtung einer Garage befasst. Der Antrag wurde damals aufgrund der Bezugsfallwirkung (Stauraum von 5 m zur Straße nach der Stellplatzsatzung nicht eingehalten) abgelehnt.
Der Antragsteller hat daraufhin umgeplant. Anstatt der Garage soll nun ein Carport errichtet werden, der zur Straße hin offen sein soll. Das alte Gartenhaus soll dem Neubau weichen und in den Carport integriert werden. Der geplante Carport ist zur Unterstellung eines normalen PKW-Fahrzeug angedacht, das bislang z.T. auf der Straße abgestellt wird.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Seidinger Straße“. Für den Carport müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da an dieser Stelle im Bebauungsplan kein Bauraum für Nebengebäude/Garagen vorgesehen ist.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag sowie zu einer Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlosswiese - Wattersdorf" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; Vorlage Planentwurf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.03.2024 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung am 07.02.2024 mit der Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat das Einvernehmen zu den vorgelegten Austauschplänen. Für die Erhöhung der Dachneigung und das Weglassen der Garage wird das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf – Schloßwiese“ erteilt. 
Bzgl. der beantragten Wandhöhe von 6,35 m ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und dabei zu prüfen, ob eine generelle Änderung der Wandhöhe sinnvoll ist.“
Das Planungsbüro hat zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf für die notwendige Bebauungsplanänderung vorgelegt. 
Der Gemeinderat genehmigte den Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR zu der 1. Änderung des Bebauungsplans vom 07.02.2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplan Nr. 67 "Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße Seniorenresidenz"; Vorstellung Planentwurf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Planungsbüro Kurz hatte in der Sitzung des Pflege- und Betreuungsausschusses am 29.02.2024 sowohl einen Entwurf des Bebauungsplanes als auch des Vorhabens- und Erschließungsplanes (VEP) im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet. Vorausgegangen war dem eine Abstimmung mit den Architekten Siebeneicher, dem Vorhabensträger Fam. Graf sowie der Gemeindeverwaltung. 
Das Projekt soll auf drei Ebenen aufgesetzt werden:
  1. Bebauungsplan
  2. Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
  3. Durchführungsvertrag bzw. städtebaulicher Vertrag 
Der im Pflegeausschuss diskutierte Planentwurf lag dann dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Zuge der ersten Auslegungsphase sollte ein städtebaulicher Vertragsentwurf in einer Rohfassung ausgearbeitet werden.
Entsprechend der Empfehlung des Pflege-/Betreuungsausschusses stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Planung (Bebauungsplan /VEP) zu und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, einen Durchführungsvertrag im Entwurf zu erarbeiten und dem Pflegeausschuss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (Bebauungsplan Nr. 67 "Betreutes Wohnen"); Vorstellung Planentwurf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Derzeit befindet sich der Bebauungsplan Nr. 67 „SO Seniorenwohnen“ in der Aufstellung; der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurnummern: 369/2 T, 369 T, 473/3T,476/3T. In einem weiteren Schritt ist der B-Plan Nr. 24, der eine Teilfläche des jetzigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 67 enthält, zu reduzieren und an die Veränderung anzupassen. 
Auf dem Gebiet soll ein Seniorenwohnangebot als Ergänzung der bereits bestehenden örtlichen Wohnangebote realisiert werden. Im Vorfeld fand hierzu ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem gemeindlichen „Pflegeausschuss“ und den weiteren Beteiligten statt.
Das geplante Vorhaben soll südlich des denkmalgeschützten Gasthauses „Alter Wirt“ situiert werden. Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage bzw. oberirdisch – zwischen dem Neubau und dem Baudenkmal – untergebracht. Die bestehende ortsbildprägende Senke, welche sich südlich des geplanten Seniorenwohnens befindet, soll erhalten bleiben. Für den bestehenden Flächennutzungsplan bedeutet dies, dass die derzeitige Fläche des Sondergebiets Hotel verkleinert wird. Sie wird durch das Sondergebiet Seniorenwohnen im Süden ergänzt und nach Südwesten erweitert. Östlich des Neubaus, an der Staatsstraße, soll wieder eine Grünfläche dargestellt werden, um den ortsbildprägenden Geländeeinschnitt zu schützen und von Bebauung freizuhalten, sowie den Grünzug durchgängig nach Süden/Südwesten hin als Frischluftschneise und Abflussmöglichkeit für Oberflächenwasser zu erhalten.
Der Änderungsbereich ist bisher als Sondergebiet und als Grünfläche dargestellt. Die unmittelbar angrenzenden Ortslagen sind als dörfliches Mischgebiet und Grünfläche beschrieben. Nördlich bzw. nordöstlich verläuft die Staatsstraße 2073. Die Darstellung einer Sonderbaufläche parallel zur Staatsstraße wird zugunsten der Grünflächenausweisung zurückgenommen.
Der Gemeinderat stimmte der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren des Bebauungsplanes Nr. 67 „SO Seniorenwohnen“ in der Planfassung vom 14.03.2024 zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bestätigung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn am 24.02.2024 wurden Ralph Benda zum 1. Kommandanten und Daniel Arbinger zum stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Vonseiten des Landratsamtes Miesbach war die Wahl überprüft und keine Einwände erhoben worden.
Der Gemeinderat bestätigte die Wiederwahl von Herrn Ralph Benda zum 1. Kommandanten und die Wiederwahl von Herrn Daniel Arbinger zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Bestellung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer für die vier Stimmbezirke sowie die drei Briefwahlbezirke für die Europawahlen am 9. Juni 2024 sowie Festsetzung der Wahlhelfer-Entschädigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö beschließend 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Europawahl am 09.06.2024 wurden folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter für die vier Stimmbezirke sowie drei Briefwahlbezirke festgesetzt:
Stimmbezirk I Weyarn:                Angelika Viellechner, Markus Bauer
Stimmbezirk II Weyarn:                Hans Holzinger, Anschi Hacklinger
Stimmbezirk III Holzolling:                Martin Fertl; n.n. 
Stimmbezirk IV Neukirchen:        Florian Holzmann-Penzenstadler
Vorstand Briefwahlbezirk I:        Anton Zwickl, Philipp Eikerling
Vorstand Briefwahlbezirk II:        Leonhard Stielner, Thomas Thrainer
Vorstand Briefwahlbezirk III:        Josef Hatzl, Johannes Wieser
Die Wahlhelfer-Entschädigung wurde auf 30,-- € festgelegt.
1. Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter wurden festgesetzt. Sofern Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter verhindert sind oder absagen, wurde die Verwaltung ermächtigt, Ersatzpersonen festzulegen. 
2. Die Wahlhelfer-Entschädigung wurde auf 30,-- € festgelegt. 
3. Die Verwaltung wurde ermächtigt, Schriftführer, deren Stellvertreter sowie Wahlhelfer zu ernennen. Die Fraktionen wurden angehalten, Listen für mögliche Helfer bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Genehmigung sowie Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2027 und des Investitionsprogramms.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ging zunächst auf die Vorberatung der finalen Haushaltsplanung und Finanzplanung ein und bedankte sich bei der Kämmerei und dem Finanzausschuss für die gute Zusammenarbeit. Dem schloss sich Zweiter Bürgermeister Dr. Franz Demmelmeier an.

Kreisumlage:
Erster Bürgermeister Wöhr informierte den Finanzausschuss über die Kreisumlage 2024 und eine Erhöhung bei gleichbleibendem Hebesatz wegen geänderter Bemessungsgrundlage. Daneben sei dies auch darauf zurückzuführen, dass zwei Gemeinden falsche Zahlen mitgeteilt hatten und sich dadurch eine Neuberechnung ergeben hatte. Durch die geänderten Zahlen und eine Erhöhung der Gemeindeanteile musste der Landkreis-Haushalt nochmals neu berechnet werden. 
Hierbei wurden die Gemeinden auch darüber informiert, dass der Landkreis mindestens von einem Gewerbesteuersatz in Höhe von 350% ausgehe. Wenn eine Gemeinde einen geringeren Satz verlange, werde die Kreisumlage dennoch mit einem Satz von 350% berechnet und quasi subventioniert.
Die Investitionsliste konnte nicht weiter eingedampft werden. 
Die Liquidität sei zwar ein wenig abgeschmolzen, jedoch im Moment immer noch gut 

Stand: 31.12.2023: 4.246.004,51 € (Stand 31.12.2022: 4.744.670,88 €) 

So könne auch ein negativ geplanter Haushalt ohne Kredit finanziert werden. Ziel sei es, dass die Einnahmen /Ausgaben sich so entwickeln, dass nicht die ganze Liquidität verbraucht werde, jedoch müsse sich die Gemeinde zukünftig etwas einfallen lassen, sonst sei bei den nächsten Projekten eine Kreditaufnahme notwendig.

Steuererhöhungen seien derzeit nicht vorgesehen. Die Stellen im Stellenplan sind unverändert, auch wenn für den Bauhof eine Stelle mehr vorgesehen werde (durch 1 freie Stelle im EWO möglich). Ab 2024/25 wird es zu einer Mehrung kommen, da die Nachbesetzungen zweier Mitarbeiter überlappend eingeplant werden sollen. 

Die Kämmerin Christel Altenweger stellte die Eckpunkte des Haushaltsplans 2024 vor; die Präsentation wurde dem Sitzungsprotokoll beigefügt. Besonderheiten des Planes:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erließ die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1.        im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von           9.429.868 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von         -10.467.435 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -  1.037.567 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit         
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           9.011.988 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 9.560.795 €
       und einem Saldo von        -    548.807 €

  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           2.976.830 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 6.644.313 €
       und einem Saldo von        - 3.667.483 €

  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -      30.000 €
       und einem Saldo von                        -      30.000 €

  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von         - 4.246.290 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer         360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt. 

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.  


Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2027 sowie des Investitionsprogrammes
Übersicht Ergebnishaushalt 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
9.429.868,00 €
10.467.435,00 €
-1.037.567,00 €
2025
9.273.750,00 €
10.130.363,00 €
-856.613,00 €
2026
9.263.750,00 €
10.118.363,00 €
-854.613,00 €
2027
9.264.750,00 €
10.131.363,00 €
-866.613,00 €

Übersicht Finanzhaushalt 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
9.011.988,00 €
9.560.795,00 €
-548.807,00 €
2025
8.835.870,00 €
9.224.473,00 €
-388.603,00 €
2026
8.845.870,00 €
9.212.473,00 €
-366.603,00 €
2027
8.846.870,00 €
9.225.473,00 €
-378.603,00 €

Übersicht Investitionsprogramm 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
2.976.830,00 €
6.644.313,00 €
-3.667.483,00 €
2025
2.185.790,00 €
3.966.230,00 €
-1.780.440,00 €
2026
630.000,00 €
215.900,00 €
414.100,00 €
2027
130.000,00 €
215.900,00 €
-85.900,00 €

Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat den Haushaltsplan 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 auf Basis der vorgelegten Zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Förderung für die Kirchen Gotzing und Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Verwaltungsleiterin des Haushaltsverbunds Pfarrverband Weyarn hat im Namen der Pfarrei Weyarn und der Pfarrei Neukirchen für die Sanierung der Kirchen in Gotzing sowie in Weyarn einen Antrag auf Förderung gestellt. Beide Kirchen müssen wegen undichter Dächer umfassend saniert werden. Die Kirchen sind wichtige Kulturdenkmale. 
Die Filialkirche in Gotzing benötigt eine Außensanierung. Die vorläufigen Kosten belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €. Der Anteil für die Kirchenverwaltung Neukirchen beläuft sich hierbei auf ca. 124.000 €.
Hierfür wurden 5000,- € als Zuschusswunsch von der politischen Gemeinde im Finanzierungsplan dargelegt.
Bei der Weyarner Kirche wird umfassend saniert (Dach, Außenfassade, Kreuzgang usw.) und die vorläufigen Kosten belaufen sich auf ca. 6,4 Mio. €. Der Anteil der Kirchenverwaltung Weyarn beläuft sich hierbei auf 940.000 €.
Hierfür wurden ebenfalls 5000,- € als Zuschusswunsch von der politischen Gemeinde im Finanzierungsplan dargelegt.
2020 war in einem ähnlichen Fall für die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Miesbach folgender Beschluss gefasst worden:
Aus der Sitzung vom 06.02.2020:
Beratung über den Antrag von Pfarrer Erwin Sergel und Herrn Martin Reents: Gesellschaftliche und Soziale Angebote und Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Miesbach-Hausham.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Betrag von 5.000.- € im Haushalt 2020 als Zuschuss für die Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Miesbach bereitzustellen.
Der Finanzausschuss hat hierzu in seiner letzten Sitzung vom 28.02.2024 vorberaten und wie folgt darüber abgestimmt:
„Der Finanzausschuss empfiehlt, die beiden Kirchen mit je 5.000 € zu bezuschussen.“
Diskussionsbeiträge aus dem Gremium:
- Es gebe in der Gemeinde noch viele Kirchen und wenn jede Kirche einen Zuschuss beantrage, kämen hier hohe Kosten auf die Gemeinde zu.
- Die Erträge aus der Kirchensteuer und auch die Verwertung von kirchlichen Liegenschaften sollten mehr für diese Zwecke herangezogen werden.
- Der gemeindliche Zuschuss sei immer als symbolischer Beitrag/als Zeichen zu sehen. Die Gemeinde zeige damit, dass ihr die Erhaltung der Kirchen als Bezugspunkte und ihr kultureller Wert wichtig seien.
- Man solle auf den Grundsatz der Gleichbehandlung achten und auch hier die vergleichsweise geringen Summen lockermachen.

Der Gemeinderat stimmte dem Förderungsantrag zur Bezuschussung der Kirchen in Gotzing und Weyarn mit je 5.000.- € mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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18. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 18
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19. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Netzmodernisierung des bestehenden Funksendemastens an der BAB A 8 - MY5717_MB-Holzolling-BAB 50, 83629 Weyarn, Gemarkung Holzolling, Fl.Nr. 309 in der KW 11/2024:
Die Telekom stellt das Netz um. Nach dem Umbau werden die Bürgerinnen und Bürger 2G, 4G als auch 5G nutzen können. Es kann sein, dass während des Umbaus nicht über das Mobiltelefon telefoniert werden kann. Falls die betroffenen Mobiltelefone in dieser Zeit im WLAN eingebucht sind, wird man wahrscheinlich gar nichts von den Arbeiten merken. 

Begehungstermin Lärmschutz an der BAB A 8 mit der Regierung von Oberbayern, mit Vertretern der Autobahn GmbH, der Gemeinde sowie betroffenen Grundstücksbesitzern im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens:
Am 28.02.2024 fand ganztätig eine Begehung der Behördenvertreter und betroffenen Grundstücksbesitzer wegen des geplanten Lärmschutzes statt. Die Erkenntnisse der Begehung werden nun seitens der Behörden geprüft und ggf. die Planung entsprechend angepasst. Möglicherweise sei dann eine erneute Auslegung notwendig.

Der Bauantrag zur Nutzungsänderung der Bäckerei in ein Arbeiterwohnheim wurde vom Antragsteller zurückgenommen.

Termine:
- Fotoausstellung „Zeitlang“ von Sebastian Beck und Hans Kratzer im Bürgergewölbe: 17.03. (Vernissage 11.00 Uhr) bis 21.04.2024 
- Frühjahrsversammlung des Obst- und Gartenbauvereins mit Pflanzlmarkt am Donnerstag, 21.03., 19.00 Uhr beim Wirt in Neukirchen
- Ramadama am Samstag, 28.03., 9.30-11.00 Uhr
- italienischer Filmabend mit Buffet in der WeyHalla: 10.04., ab 18.45 Uhr

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr