Datum: 11.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 14.03.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 07.02.2024:
Durchführung der amtlichen Feuerbeschau in der Gemeinde Weyarn; Auftragsvergabe an den neuen Brandschutzbeauftragten.
Die Gemeinde Weyarn lässt seit 2018 eine amtliche Feuerbeschau durch einen externen Sachverständigen in festgelegten Objekten durchführen. Der bislang beauftragte Sachverständige ist in Rente gegangen und hat seine Tätigkeit zum Jahresende 2023 beendet. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Durchführung der amtlichen Feuerbeschau bis auf Widerruf an Herrn Robert Gsinn zum Angebotspreis von 76.- €/Stunde vergeben.
Integrales Sturzflut-Risikomanagement Konzept Weyarn; Vergabe des Auftrags zur Konzepterstellung.
Die Gemeinde Weyarn hat über die Vergabeplattform der Vergabestelle des Zweckverband Kommunale Dienste Oberland das Integrale Sturzfluten-Risikomanagement zur Konzepterstellung ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 10.01.2024 lagen fünf Angebote vor.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Konzepterstellung für das Sturzflutenrisko-Management an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. SKI & cfLab zum Angebotspreis von 89.999, 61 € brutto zu vergeben.
Damit konnte man deutlich unter der zuschussfähigen Höchstsumme von 200.000.- € bleiben.
Straßensanierungen 2024 und weitere Beschlüsse des Straßenausschusses.
Bezüglich der Sanierungen Gemeindeverbindungsstraße Esterndorf-Ried und Schneiderberg bis Gemeindegrenze schlug der Straßenausschuss vor, dass die Verwaltung weitere Angebote zur Realisierung der hier bevorzugten günstigsten Variante einholen solle. Eine Ausführung im Laufe des Jahres sei anzustreben. Die Maßnahme am Schneiderberg sei im Vorfeld mit dem örtlichen Wasserbeschaffungsverein abzustimmen.
Für die Fortführung des Geh- und Radwegs zwischen Thalham und Stürzlham wurde der Erste Bürgermeister beauftragt, die Projekte und den Grunderwerb weiter zu verfolgen.
Mittelbereitstellung und Beschaffung persönlicher Feuerwehrausstattung für Neuzugänge zur FFW Weyarn.
Die Werbeaktion der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn am 24.01.2024 war ein großer Erfolg. Von 21 Interessenten sind 18 Quereinsteiger tatsächlich zum aktiven Dienst eingetreten. Neben der Ausbildung ist für sie nun die persönliche Ausstattung erforderlich (Helm, Schuhe, Einsatzanzüge), Kosten ca. 1500 € pro Person und zusätzlich eine passende Garderobe.
Der Gemeinderat begrüßte die hohe Bereitschaft, sich bei der Feuerwehr in Weyarn zu engagieren. Im Vorgriff auf den Haushalt 2024 wurden 30.000 € für die persönliche Ausstattung der Neuzugänge genehmigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies im Haushalt zu berücksichtigen und wegen der Eilbedürftigkeit zur unverzüglichen Beschaffung ermächtigt.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Geschichte vom 13.03., des AK E & U vom 25.03. und des AK Bücherei vom 27.03.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Aktion Wildblumenwiese
Dorfrunde – Start in Wattersdorf und Gotzing
Einladung zur Steuerungsgremiumssitzung am Dienstag, den 16.04., 19.00 Uhr im Bürgergewölbe.
Philipp Eikerling informierte kurz über das erste Vorbereitungstreffen der REO zum Stadtradeln (08.-28.06.2024), an dem er teilgenommen hatte. Man gehe davon aus, dass die Aktion im Landkreis auch heuer wieder kostenneutral für die Gemeinden durchgeführt werden könne. Es wird einen Landkreispreis geben.
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4. Aufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Gemeinde Weyarn ist bereits Mitglied im ZV KD Oberland und im Teilbereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Bisher wurden hier aber noch nie Überwachungszeiten für stationären Verkehr, sondern ausschließlich für den fließenden Verkehr gebucht. Anlassbezogen wurde für den stationären Verkehr die PI Holzkirchen um Überwachung gebeten. Dies ist aber nur im begrenzten Umfang, im Rahmen des Einsatzgeschehens, möglich.
In letzter Zeit wurde die Beschilderung im gesamten Gemeindegebiet angepasst. Vor allem im Ort Weyarn wurden viele Parkbeschilderungen erlassen. Die Verwaltung möchte gerne auch die Einhaltung dieser und der allgemeinen Parksituation in Weyarn regelmäßig mit einer überschaubaren Stundenzahl kostenpflichtig vom Zweckverband überwachen lassen.
Das Bearbeitungsgeld für den ruhenden Verkehr beträgt 30.- €/Stunde, pro Fall werden zusätzlich 4.- € berechnet. Beim fließenden Verkehr liegt das Bearbeitungsgeld bei 100.- € bis 125.- € zuzüglich 4.- € pro Fall.
Wenn sich die Überwachung im Ortskern Weyarn als hilfreich herausstellen sollte, könnte man zu einem späteren Zeitpunkt auch andere neuralgische Punkte in der Gemeinde mit aufnehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen der Verwaltung zu und beauftragte diese, wie vorgestellt zu Verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 314 der Gemarkung Holzolling nahe der BAB A 8, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 14.03.2024 bereits mit dem Bauantrag befasst und dabei beschlossen, dass der Bauantrag zurückgestellt werden soll, da die Gemeinde im Vorfeld der Beantragung nicht in die Standortsuche einbezogen worden war. Die Verwaltung war beauftragt worden, wie bisher auch üblich zu verfahren und vonseiten der Gemeinde ein Prognosegutachten bzgl. der zu erwartenden Gesamtimmissionen in Auftrag zu geben. Erst mit dem Vorliegen eines Prognosegutachtens könne eine abschließende Befassung erfolgen.
Zur Bauausschusssitzung lag ein positives, von der Gemeinde beauftragtes Gutachten vor, welches im Wesentlichen die Einhaltung der strengen Weyarner Zielwerte in den umliegenden Ortsteilen erwarten lässt. Der gemeindliche Breitbandpate war einbezogen worden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im EG einer Bäckerei in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 07.12.2023 mit einem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im EG einer Bäckerei zu einem Arbeiterwohnheim befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses verweigerte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, da der aus den Plänen zu vermutende Beherbergungsbetrieb die Wohnruhe in dem faktischen Wohngebiet erheblich störe und damit „nicht gebietsverträglich“ sei. Es sei ein Verstoß gegen das „Rücksichtnahmegebot“. Die Nutzungsart „Arbeiterwohnheim“ erfülle den bauplanungsrechtlichen Begriff des Wohnens nicht.
Ebenso könnten auf der kleinen Fläche die Stellplatzanforderungen für eine so massive Nutzung nicht erfüllt werden, zumal die Esterndorfer Straße für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht als öffentlicher Parkraum zur Verfügung stehe.“
Der Antragsteller hat nun den ursprünglichen Antrag zurückgenommen und stattdessen einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der Gewerbeflächen im EG zu zwei Wohnungen eingereicht. Für diese Nutzung sind die Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung nachgewiesen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da der vorlegte Schnitt des Bauplanes nahezu identisch mit dem vorherigen Bauantrag ist. Lediglich textliche Bezeichnungen wurden geändert. Dies legt den Verdacht nahe, dass die ursprünglich geplante Nutzung als Arbeiterwohnheim weiterverfolgt werden soll. Sollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, so werde gebeten, durch vollziehbare Auflagen eine solche Nutzung wirkungsvoll zu unterbinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Traktorgarage, Hackgutheizung und Hackgutbunker auf dem Grundstück Fl.Nrn. 2129 und 2130/1 der Gemarkung Holzolling, MIttenkirchner Straße, 83629 Fentbach.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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beratend
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7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte nördlich des Anwesens Mittenkirchner Straße 6 eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit Traktorgarage, Hackgutheizung und Hackgutbunker errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Melkstandes an den bestehenden Milchviehlaufstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 2549 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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beratend
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8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte an den bestehenden Milchviehstall einen Melkstand anbauen. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Ablauf und Inhalt der informellen Vorabbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Teilfortschreibung Windkraft.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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beschließend
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9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Regionale Planungsverband Oberland ist dabei, die Fortschreibung der Regionalplanung in Sachen Windkraft durchzuführen. Mittlerweile gibt es eine Suchraumkulisse, die um die unüberwindbaren Raumwiderstände gekürzt wurde. Nun wurde den Gemeinden zur informellen Vorabstimmung eine Suchraumkulisse übermittelt, die noch erhebliche Raumwiderstände enthält. Wesentliche Raumwiderstände können vom Planungsverband im Verfahren per Abwägung überwunden werden. So sind im Moment ca. 3,8 % der Fläche des Planungsverbands noch als Suchraumkulisse enthalten. Unter Abzug der erheblichen Raumwiderstände würde man noch ca. 2 % der Regionsfläche zur Verfügung haben, was knapp oberhalb der gesetzlichen Zielvorgabe von 1,8 % liegt. Auch die aktuelle Suchraumkulisse hat ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bezüglich der Standorte, was je nach Standort der Gemeinde nicht unumstritten ist. Bis Mai haben die Gemeinden in einem informellen Verfahren vor der offiziellen Beteiligung die Möglichkeit, Stellungnahmen und Bedenken abzugeben.
Der Erste Bürgermeister hat empfohlen, dass sich der Energieausschuss mit dieser Suchraumkulisse auseinandersetze und dem Gemeinderat bis zur Mai-Sitzung eine Empfehlung zur Stellungnahme abgeben solle.
Der Gemeinderat beauftragte den Energieausschuss mit der Bewertung und gegebenenfalls Ausarbeitung einer Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Staatliche Schulamt Miesbach hat die Gemeinde-Verwaltung am Sitzungstag über einen Elternbrief der Mittelschule Holzkirchen für die Kinder der 4. Klassen in den Gemeinden Weyarn und Valley in Kenntnis gesetzt. Darin geht es um die zum nächsten Schuljahr 2024/25 festgelegte Sprengelregelung der Mittelschulen, also um den Schulbesuchsort der Kinder aus dem bisherigen Sprengel der Mangfalltalschule der Gemeinden Weyarn und Valley.
Die Mangfalltalschule mit Sitz in Valley darf mangels Schülerzahlen seit 2023 keine neuen Klassen mehr bilden und wurde vom staatlichen Schulamt auf inaktiv gestellt.
Dem Schreiben zufolge müssen Kinder aus der Gemeinde Weyarn aus dem betroffenen Schulsprengel der Mangfalltalschule ab dem Schuljahr 2024/25 grundsätzlich die Mittelschule Holzkirchen besuchen. Die bisherige vom Schulamt unterstützte Verwaltungspraxis, dass die Kinder aus Weyarn auch offiziell nach Miesbach gehen können, wird im kommenden Schuljahr vom staatlichen Schulamt nicht mehr unterstützt. Das bedeutet, dass die aktuellen Übertritte von der Grundschule in die 5. Klasse Mittelschule vom nächsten Schuljahr an der Mittelschule Holzkirchen zugewiesen werden.
Die Schüler, die bereits jetzt in die Mittelschule Miesbach gehen, sind davon nicht betroffen.
In der Mittelschule Miesbach verblieben von nun an lediglich noch die Kinder vom Taubenberg, also Gotzing sowie die umliegenden Ortsteile und Einöden am Taubenberg.
Dem Schulsprengel der Mittelschule Feldkirchen-Westerham bleiben wie bislang die Kinder aus dem Goldenen Tal, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Haus, Holzolling, Naring, Niederaltenburg, Öd und Ötz zugeteilt.
Die im letzten Jahr angekündigte Fortschreibung des Verbundvertrags werde laut Schulamt wohl heuer nicht fertig werden und ist daher auch noch nicht mit den Gemeinden abgestimmt worden.
Die Gemeinde Weyarn ist derzeit Träger der
und derzeit Mitglied in den folgenden Schulverbänden:
- Miesbach Mittelschule
- Miesbach Grundschule
- Feldkirchen Westerham-Mittelschule
- Feldkirchen-Westerham Grundschule
- Valley Mittelschule Mangfalltal (künftig bei Auflösung von Valley dann wohl künftig Schulverband Holzkirchen Mittelschule)
Derzeit besuchen 29 Kinder aus der Gemeinde Weyarn die Mittelschule Miesbach und aufgrund der größeren Entfernung nur sehr wenige die Mittelschule Holzkirchen. Die Gemeinde Weyarn zahlt ca. 188 000 € im Jahr an den Schulverband Miesbach. Dies beinhaltet auch die Transportkosten.
Die Einstellung der bisherigen Praxis würde bedeuten, dass die Eltern von Übertrittskindern entweder nach Holzkirchen gehen müssen oder für den Besuch der Mittelschule Miesbach begründete Gastschulanträge stellen müssten und die Beförderungskosten grundsätzlich selbst getragen werden müssten.
Im Gemeinderat wurde bereits von Elternbeschwerden berichtet und diskutiert, wie unsinnig es wäre, wenn beispielsweise Kinder aus Pienzenau nach Holzkirchen transportiert würden. Nach Erkenntnissen aus dem Gemeinderat würden davon im kommenden Schuljahr sechs Kinder aus Weyarn betroffen sein.
Der Gemeinderat stellte fest: Das Ziel, den Schulkindern den Besuch der Mittelschule in Miesbach zu ermöglichen, solle weiterverfolgt werden. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Notfalls solle die die Gemeindeverwaltung mit dem Schulverband Miesbach vereinbaren, dass die Beförderungskosten für Gastschulanträge nach Miesbach weiterhin auf freiwilliger Basis von der Gemeinde Weyarn getragen werden. Da die Verbindung nach Miesbach kürzer und besser ist, dürfte sich der Kostenaufwand gegenüber dem Transport nach Holzkirchen wohl die Waage halten.
Den Eltern verbliebe allerdings der administrative Aufwand, einen begründeten Gastschulantrag für Miesbach zur stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.04.2024
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Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Radweg:
Geplante Asphaltierung Radweg Teilabschnitt bei Großpienzenau voraussichtlich 13./14.05.2024.
Termine:
16.04., 19.00 Uhr: Sitzung des Steuerungsgremiums: Dienstag, 16.04., 19.00 Uhr
18.04.-21.04.: Kleinkunsttage
1. Mai: Frühschoppen am Lindl
3. Mai: Weinfest in Stürzlham
4. Mai: Florianstag der Feuerwehr in Gotzing.
Datenstand vom 22.04.2024 08:55 Uhr