Datum: 16.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2024.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.04.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 14.03.2024:
Freigabe von Haushaltsmitteln zur Bestellung digitaler Pager.
Für die Umstellung auf die digitale Alarmierung müssen digitale Pager angeschafft werden, da das Altsystem flächig abgeschafft wird. Pro Pager kann mit einer Förderung von 680,- € gerechnet werden. Die Gesamtkosten betragen 97.200, - €; nach Abzug der Förderung in Höhe von 74.120, - € beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 23.080, - €; diese Mittel sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses stimmte der Gemeinderat der Beschaffung der digitalen Pager zu und beauftragte die Verwaltung, die hierfür notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.
Erneute Anfrage der DHL Group wegen Aufstellung einer Poststation in Weyarn.
Die DHL fragt regelmäßig an, ob eine Poststation in Weyarn aufgestellt werden könne. Die Postagentur würde davon unbeeinflusst bleiben.
Der Erste Bürgermeister wurde mit der Aufnahme entsprechender Verhandlungen beauftragt. Die bestehende Poststelle in Weyarn soll zusätzlich erhalten bleiben. Die Verhandlungen bezüglich des Standorts sind noch nicht abgeschlossen.
Straßensanierungen 2024: "Schneiderberg" in Kleinpienzenau sowie Ried-Esterndorf; Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Sanierung der Straße von Esterndorf in Richtung Ried an den günstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Grossmann Bau GmbH & Co. KG aus 83003 Rosenheim zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 60.946,31 € zu vergeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu vergeben.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Sanierung der Straße Schneiderberg in Kleinpienzenau an den günstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Grossmann Bau GmbH & Co. KG aus 83003 Rosenheim zu einem Gesamtangebotspreis in Höhe von brutto 68.671,82 € zu vergeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu vergeben.
Die Maßnahme am Schneiderberg ist mit dem örtlichen Wasserbeschaffungsverein zeitlich abzustimmen.
Beim Jourfixe diese Woche hat die Fa. Großmann den Ausführungszeitraum KW 28, d.h. 08.-12.07.2024 angekündigt.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Geschichte vom 09.04. und 14.05., des AK Ortsgestaltung vom 13.04., des AK Verkehr und Mobilität vom 15.04., des Steuerungsgremiums vom 17.04., des AK Gemeindepartnerschaft vom 25.04. und des AK Bücherei vom 30.04.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Der AK Verkehr beschäftigt sich derzeit intensiv mit dem Thema Schulwegsicherheit, u.a. sollen wieder Schülerlotsen gewonnen werden. Mit der Schule wurde vereinbart, dass der AK beim nächsten zentralen Elternsprechtag und beim Schul-Sommerfest einen Infostand macht, um für die Aktion zu werben. Ziel ist es, zum Schuljahr 2024/2025 den Lotsendienst einzuführen.
AK Dorfleben: stellv. Sprecherin des AK ist nun Rosi Fischbacher.
Am kommenden Samstag, den 18.05.2024, findet eine Moorwanderung mit Gerhard Kinshofer statt. Treffpunkt ist um 13.45 Uhr in Eichbichl.
Die Dorfrunde startet im Juli gleich doppelt: Samstag, 06.07., 13.00-17.00 Uhr in Wattersdorf und Sonntag, 21.07., 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr in Gotzing.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr berichtet von der Fahrt in die italienische Partnergemeinde übers Wochenende Christi Himmelfahrt. Die Fahrt war bestens organisiert und von Herzlichkeit und Freude geprägt. 59 Teilnehmer, davon viele jugendliche Fußballspieler, genossen ein vielfältiges, in jeder Hinsicht reichhaltiges Programm. Beim Fußballturnier im großen „stadio“ von San’ Agostino belegten die Weyarner Kicker zwar nur den letzten Platz, aber die herzliche Aufnahme in den Gastfamilien und die Erlebnisse an diesem Wochenende machten die Niederlage bald vergessen.
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4. Sachstand zur Stellungnahme der Gemeinde Weyarn zur informellen Vorabbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Teilfortschreibung Windkraft.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Energieausschuss konnte mangels termingerechter Unterlagen noch keine Stellungnahme erarbeiten, sodass sich die Abwicklung verzögern wird. Am 14.05. sind die Unterlagen eingetroffen und bereits im RIS eingestellt. Sie sollen möglichst binnen eines Monats abgearbeitet sein. Größtenteils ist die Verwaltung gefordert, welche die Flächen auf sachliche Mängel hin prüfen soll. Bezüglich räumlicher Entwicklungsaussagen sieht der Erste Bürgermeister ein politisches Votum als sachgerecht an.
Erster Bürgermeister Wöhr informiert kurz über die eingegangenen Unterlagen und wie diese zu lesen seien.
Die Gemeinde Weyarn wird mehrere Suchräume übermittelt bekommen, die hinsichtlich örtlicher Erkenntnisse zu prüfen sind.
Gemäß Auftrag des Gemeinderats muss der Energieausschuss bis zur Juni-Sitzung eine Empfehlung abgeben. Termin für den Energieausschuss ist Dienstag, 04.06., 19.00 Uhr.
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5. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Wattersdorf, Schloßwiese"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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13.05.2024
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ö
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beratend
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2 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
1. Von Bürgern aus der unmittelbaren Nachbarschaft wurden Anregungen oder Bedenken bezüglich der Wandhöhe vorgebracht. Man befürchte eine stärkere Verschattung der eigenen Grundstücke.
Beschluss 1 und 2 (gleichlautend):
Nach Überprüfung der Einwände wurde festgestellt, dass auch die beiden nördlichen Anwesen nicht der Höhe dem Bebauungsplan entsprechen, sodass aus Gründen der Gleichbehandlung alle Anwesen gleich behandelt werden sollten und eine einheitliche Höhe von 6,35 m für das gesamte Baugebiet festgelegt wurde. Da die nördlichen Häuser der Bezugsfall für eine flächige Erhöhung sind, würde eine möglicherweise zusätzliche Überschattung durch den baulichen Vorteil aufgewogen.
2. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
-Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 02.05.2024.
„Bezüglich der Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Erhöhung der Stockwerke besteht ein Einverständnis, es liegen jedoch andere Einwände vor:
Der Bebauungsplan Nr.22 „Wattersdorf — Schlosswiese" ist seit 2006 gültig. Mittlerweile wurde die damals zu entnehmende Linde gefällt und ein Ersatzbaum gepflanzt.
Wir bitten um eine Aktualisierung des Grünordnungsplanes. Darunter vor allem: die eingezeichneten Gehölze und detailreichere Pflege-/ Pflanzverfahren (Arten, Alter, Größe...). Die Baum- und Straucharten müssen standortgerecht und heimisch sein.
Anstatt entlang der Straße, Bäume erster Ordnung zu pflanzen, wären Bäume zweiter Ordnung vorteilhafter, da diese in Zukunft risikoärmer bezüglich der Straßenverkehrssicherung sind.
Anmerkungen:
Außerdem wurden bei der Fl. Nr. 20/4 keine zwei Bäume entlang der Südgrenze gepflanzt. Ebenfalls fehlt der zu bepflanzende Baum auf der östlichen Seite in der Mitte der Fl. Nr. 20/14.
Die Hecken wurden nicht gepflanzt.
Es wurden noch keine Ausgleichsflächen in RIWA GIS (Ökogebiete LfU) von der Gemeinde umgesetzt.
Wir bitten dies in eigener Zuständigkeit einzutragen.
Hinweis:
Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass bauliche Anlagen in die Ausgleichsfläche hineingebaut worden sind, somit liegen Missstände des ursprünglichen Bebauungsplans vor. Wir bitten die Gemeinde darzulegen, wie damit umgegangen wird und senden die Stellungnahme auch in Kopie an das staatliche Bauamt des Landratsamtes.
Folgende Flurstücke haben Teile von Gebäuden in die Ausgleichsfläche (Eigentümer: Stadtwerke München GmbH) gebaut: Fl. Nr. 20/2, Fl. Nr. 20/18, Fl. Nr. 20.“
Beschluss 3:
Die Eigentümer wurden aufgefordert, die notwendigen Bepflanzungen vorzunehmen.
Beschluss 4:
Was die vom Landratsamt bemängelten baulichen Anlagen in der Ausgleichsfläche betrifft, so sei mit dem Eigentümern Kontakt aufzunehmen, ob diese entweder entfernt werden sollen oder ob diese in den Bebauungsplan aufnehmen seien. Hierzu sei die Zustimmung des nördlichen Grundstückseigentümers bei Erforderlichkeit vorzulegen. Soweit eine zusätzliche Ausgleichsfläche erforderlich sei, wäre der erforderliche finanzielle Ausgleich vorzulegen.
Die Verwaltung wird Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde führen. Sodann erfolgt die Wiedervorlage im Bauausschuss.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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13.05.2024
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ö
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beratend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Von Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht:
1. Landratsamt Miesbach, - Untere Immissionsschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 30.04.2024:
„Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen gegen die Planung der Erweiterungsflächen für den Gewerbebetrieb keine Einwände. Die Erweiterungsflächen liegen günstig in großer Entfernung zu den maßgeblichen Immissionsorten im Südosten. Zudem ergibt sich durch die bestehenden Gewerbehallen großteils eine gute Lärmabschirmung, sodass von keiner nennenswerten Zusatzbelastung für die südliche Nachbarschaft auszugehen ist. Die im B-Plan bereits festgesetzten Emissionskontingente sind auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.
Soweit im Bauantrag sowie in der zu erbringenden, ergänzenden Betriebsbeschreibung keine Erhöhung der Lärmemissionen außerhalb des Gebäudes in nördlicher Richtung zu erwarten ist, kann auf eine Ergänzung des Schallgutachtens verzichtet werden.
Unter Abschnitt 5.4.2 „Gewerbelärmemissionen“ soll entsprechend der 3. Änderung des Bebauungsplanes der folgende Satz geändert werden: „62 dB(A) pro m² am Tag und 47 dB(A) pro m² in der Nacht.“
Beschluss 1:
Die Festsetzung wurde entsprechend berichtigt.
2. - Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 29.04.2024.
„Die Eingriffsregelung ist noch nicht vollständig abgearbeitet. Aufgrund der zahlreichen Änderungen, ist das rechnerische Ergebnis der Eingriffsbilanzierung mit den vorliegenden Unterlagen nicht vollumfassend nachvollziehbar.
Die im Norden liegende Ausgleichsflächen, die zusätzlich als CEF-Maßnahmenfläche für die Zauneidechse dienen soll, kann in Teilbereichen der Erweiterung nicht anerkannt werden (schmaler Spitz), da sie aufgrund ihrer schmalen Breite und der darauf einwirkenden negativen Randeinflüsse durch Gewerbefläche und Parkplätze nicht anerkannt werden kann.
Für einen kleinen Teilbereich einer westlich liegenden Ausgleichsfläche ist zudem kein Entwicklungsziel definiert.
Des Weiteren ist der Nachweis für einen Teil der benötigten Kompensationsmaßnahmen noch nicht erbracht. Hierbei wird in der textlichen Begründung auf weitere zukünftig stattfindende Absprachen zwischen Bürgermeister Wöhr und Herr Faas (uNB) verwiesen. Eine nachrichtliche Nennung bzw. ein Verweis auf eine zukünftige Klärung ist nicht möglich, um einen rechtsicheren Zustand der Planung herzustellen. Der Nachweis ist vor Satzungsbeschluss in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Bezüglich des Artenschutzes fehlt zudem ein vollständig angepasstes Artenschutzkonzept, dass den erheblichen Defiziten der jetzigen CEF-Fläche für die Zauneidechse Rechnung trägt. Derzeit liegt hierzu nur ein grober Entwurf, mit ersten Arbeitsmaßnahmen zur Herstellung einer artenreichen Wiese, die als Nahrungshabitat dienen soll vor. Dem Konzept fehlen weitere Angaben zur Herstellung von Überwinterungs-, Reproduktionsflächen, ein Konzept zur dauerhaften Pflege etc.
Im aktuell vorliegenden Entwurf sind einzelne als Grünflächen dargestellte Bereiche aktuell versiegelt. Hierbei ist zu klären ob diese Bereiche entsiegelt werden oder ob die Darstellung noch fehlerhaft ist.“
Beschluss 2:
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde vom Bauausschuss in der Sitzung am 13.05. vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die geltend gemachten Defizite mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bauwerber sowie dem Biologen zu klären und sodann einen aktualisierten Plan auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse vorzulegen.
In der Diskussion im Gemeinderat am 15.05. wurde von einigen Gemeinderäten Unverständnis und Ärger über das Verhalten der UNB geäußert: Es sei geschäftsschädigend, gefährde Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde und mache den Wirtschaftsstandort Weyarn unattraktiv. Man habe es hier mit einer prosperierenden Firma der Hochtechnologiebranche zu tun, die für den Ort und die Gemeinde wichtig sei. Zwar sei es wichtig, auf Natur und Umwelt zu schauen, in letzter Zeit müsse man allerdings feststellen, dass die UNB übers Ziel hinausschieße. Die Folge seien vermehrter Aufwand für alle Beteiligung und steigende Kosten.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch einer Scheune sowie einen Teil einer Scheune und Erweiterung einer bestehenden Scheune um eine Lagerhalle für Hackschnitzel auf dem Grundstück Fl.Nr. 906 der Gemarkung Wattersdorf, Gotzinger Straße, 83629 Thalham.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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13.05.2024
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ö
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beratend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte eine bestehende Scheune und einen Teil einer Scheune abbrechen und dafür an die bestehende Scheune eine Lagerhalle für Hackschnitzel anbauen.
Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Absatz 2 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Antrag der Gemeinde Weyarn auf Änderung des Mittelschulsprengels für Weyarner Kinder.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Gemeinde Weyarn hatte ehemals eine einzügige Teilhauptschule in Weyarn. Anschließend gehörten die Kinder zum Hauptschulsprengel Miesbach. Nachdem die Einzügigkeit von Hauptschulen staatlicherseits nicht mehr akzeptiert wurde, war vor über 10 Jahren gemeinsam mit der Gemeinde Valley ein neuer Schulverband gegründet wurden. Die Gründung der Mangfalltalschule sollte die wohnortnahe Schulversorgung aufrechterhalten.
Große Teile der Gemeinde Weyarn gehören seit der Gründung der damaligen Teilhauptschule Mangfalltal (nun Teilmittelschule Mangfalltal) in Valley damit formal auch zum Schulsprengel Holzkirchen.
Es wurde allerdings damals mit dem staatlichen Schulamt eine Vereinbarung getroffen, dass für den Fall, dass in Valley keine Klassen zustande kämen, weiterhin ein Wahlrecht für die Weyarner Kinder zur Mittelschule Miesbach bestehen solle.
Durch die Deaktivierung der Teilmittelschule Valley mit dem Schuljahr 2023/24 durch das staatliche Schulamt gibt es in Valley nur noch eine auslaufende Klasse und die endgültige Betriebseinstellung in Valley steht nun im nächsten Schuljahr 2024/2025 an. Neue Klassen dürfen in Valley nicht mehr gebildet werden.
Das staatliche Schulamt sieht vor diesem Hintergrund mangels gesetzlicher Grundlage auch keine Möglichkeit mehr, die bisherige Praxis der freien Schulwahl für die Weyarner Kinder nach Miesbach im Wege der Zuweisung aufrechtzuerhalten. Die Eltern wurden im April per Elternbrief von der Aufkündigung der bisherigen Praxis 2024 informiert und darauf hingewiesen, dass die Schüler aus den Übertrittsklassen der Grundschule Weyarn im besagten Schulsprengel nun geschlossen der Mittelschule Holzkirchen zugewiesen werden.
Dies wird dazu führen, dass alle Mittelschul-Kinder aus der Gemeinde Weyarn künftig dauerhaft und alternativlos dem Mittelschulverband und Standort Holzkirchen zugewiesen werden. Die Gemeinde ist dort nur mittelbar über den Vorsitzenden des Schulverbandes Valley ohne eigenes Stimmrecht vertreten.
Da Miesbach wohnortnäher ist, besuchte der Großteil der Weyarner Kinder bisher traditionell die Mittelschule Miesbach, die Gemeinde Weyarn ist zudem vollwertiges Mitglied im Mittelschulverband. Derzeit besuchen 29 Kinder aus Weyarn die Mittelschule in Miesbach. Die aktuell entrichtete Schulverbandsumlage liegt bei ca. 184.000 €/Jahr.
In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.224 wurde das Thema in der öffentlichen Sitzung diskutiert, zumal auch einige Gemeinderäte von Eltern darauf angesprochen worden waren.
Der Gemeinderat beauftragte den Ersten Bürgermeister daraufhin, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kinder aus dem Weyarner Gemeindebereich weiterhin wohnortnah in Miesbach beschult werden könnten. Weiterhin wurde er ermächtigt, bei Bedarf mit dem Mittelschulverband Miesbach eine Vereinbarung zur weiteren freiwilligen Kostentragung der Fahrtkosten für Weyarner Gastschulkinder in der Mittelschule Miesbach zu treffen.
Mit dem staatlichen Schulamt, Herrn Heiß, wurde daraufhin folgendes besprochen:
Derzeit bestehe seitens des Schulamts keine Möglichkeit mehr, kurzfristig eine andere formale Lage herzustellen, welche die freie Schulwahl nach Miesbach zulassen würde. Allerdings würde man seitens des Schulamts eine kulante Gastschulregelung, die im Einvernehmen der betroffenen Schulsachaufwandsträger getroffen werde, auch nicht behindern. Für das übernächste Schuljahr könnte die Gemeinde Weyarn ggf. einen begründeten Antrag auf Änderung des Mittelschulsprengels stellen.
Es besteht keine Aussicht, dass die Mittelschule Valley wiederaufleben könnte.
Es bestand Einvernehmen mit dem Schulamt, dass Gastschulanträgen nur bei sachlich relevanter Begründung zugestimmt werde. Typische Fallkonstellationen, die üblicherweise in einer Prüfung von Relevanz sind, wären z.B.:
- Geschwisterkinder schon in Miebach
- besondere pädagogische Angebote in Miesbach (z.B. Praxisklasse)
- bessere Erreichbarkeit des Schulstandortes
- bessere Betreuungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Weyarn hat den Schulverband Miesbach um Prüfung gebeten, ob eine Aufnahme der Weyarner Kinder – nun vorläufig als Gastschüler – aus Sicht des Schulverbands weiterhin ermöglicht werden könne und welche Voraussetzungen seitens des Schulverbands daran geknüpft wären. Im Übrigen wäre auch eine Aussage des Schulverbands erwünscht, ob künftig eine Änderung des derzeitigen Weyarner Mittelschulsprengels von Holzkirchen hin zur Mittelschule Miesbach gewollt sei und unterstützt werde.
Dies wurde in der Verbandsversammlung der Mittelschule Miesbach am 25.04.2024 auch mit folgendem Ergebnis behandelt:
Die Verbandsversammlung hat beschlossen, dass Gastschulanträge von Kindern aus der Gemeinde Weyarn als Zwischenlösung befürwortet werden sollen.
Bezüglich der Übernahme der Fahrkosten prüft die Verwaltung, ob es dazu einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Weyarn bedarf.
Weiterhin sei eine dauerhafte Umsprengelung der Weyarner Kinder zum Erhalt des Status quo sowie der Aufrechterhaltung des Miesbacher Mittelschulangebotes vom Mittelschulverband Miesbach erwünscht und werde befürwortet.
Die Stadt Miesbach hat die Liegenschaft der Mittelschule erst kürzlich mit 2 Millionen Euro entsprechend ertüchtigt.
Ebenso wurde beim Mittelschulverband Valley nach dessen Einwilligung gefragt. Folgende Mitteilung erging am 23.04.2024:
„Der Schulsprengel wird von der jeweiligen Regierung festgelegt. Für jede Schule wird per Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgesetzt. Es ist durchaus üblich, dass ein Gemeindegebiet in verschiedene Schulsprengel aufgeteilt ist. In der Vergangenheit war der Schüleranteil der Mangfalltalschule Valley aus dem Gemeindegebiet Weyarn sehr gering, was auch dazu beigetragen hat, dass der Mittelschulstandort Valley auf „inaktiv“ gestellt werden musste. Aus diesem Grund sprechen aus Sicht des Mittelschulverbands Valley keine Argumente gegen eine Umsprengelung.“
Beschluss des Gemeinderats: Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsprengelung der Schüler im Gemeindebereich Weyarn vom Schulsprengel Mittelschule Valley zum Schulsprengel Mittelschule Miesbach zu beantragen.
In der Übergangszeit für das kommende Schuljahr 2024/25 soll die Verwaltung jeden Gastschulantrag nach Miesbach befürworten, der mit einer sachgerechten Begründung versehen ist.
Insbesondere wird auch die von der Gemeinde beabsichtigte Umsprengelung als anzuerkennende Begründung angesehen, da es sicherlich auch als zwingender Aspekt aus Elternsicht anzusehen ist, hier einen einzigen Jahrgang nicht von den vorherigen und künftigen Jahrgängen abzukoppeln, zumal die örtlichen sozialen Bindungen ein wichtiger Aspekt der kindlichen Entwicklung seien. Die Kosten der Schülerbeförderung nach Miesbach werden bei den Gastschulanträgen in der Übergangszeit von der Gemeinde Weyarn übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Lärmaktionsplan Bayern; Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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13.05.2024
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ö
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5 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Erste Bürgermeister informierte:
Die Regierung von Oberfranken hat kurzfristig auf die Bürgerbeteiligung zur gesetzlich vorgeschriebenen dort angesiedelten bayernweiten Lärmaktionsplanung hingewiesen.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht seit dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth. Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.
Die Beteiligung ist laut Erstem Bürgermeister mit einem Online-Fragebogen stark formalisiert und bezieht sich weniger auf inhaltliche Änderungen der Lärmaktionsplanung als auf die Zufriedenheit mit dem Prozess der Erstellung und Fortschreibung sowie der Form der Veröffentlichung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Voranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Da eine familiäre Eilbedürftigkeit geltend gemacht wurde, wird der Tagesordnungspunkt unter Unvorhergesehenes behandelt.
Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf fragt an, ob das bestehende Wohnhaus (Doppelhaus) im Aiplspitzweg in Weyarn in Richtung Westen für den Bedarf der Familie erweitert werden kann. Westlich grenzt der gemeindliche Spielplatz an das Grundstück an. Für eine Erweiterung müsste die Gemeinde die notwendigen Abstandsflächen übernehmen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Der Bebauungsplan müsste für die Wohnhauserweiterung entsprechend geändert werden.
Die Antragstellerin erklärt sich bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen und die Kosten für die notwendige Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Der Bauausschuss hat zum Bauwunsch am 11.03.2024 eine Ortseinsicht vorgenommen.
Der Bauausschuss stellte fest, dass eine Erweiterung nach Westen grundsätzlich möglich wäre. Dem Gemeinderat wird empfohlen, unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze auf Grundstück Fl.Nr. 521/5 die Abstandsflächen zu übernehmen. Bezüglich der Situierung der hierfür erforderlichen Stellplätze sollte eine Bauberatung vorgenommen werden. Ebenso sollte der Bauwerber auf eine sturzflutsichere Bauweise hingewiesen werden. Mit einem positiven Ergebnis der Bauberatung könne ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung Bebauungsplans getroffen werden. Die Kosten dafür sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Mittlerweile wurde eine Bauberatung vorgenommen. Seitens der Antragsteller wurde mitgeteilt, dass der Erweiterungswunsch in Richtung Norden besteht (und nicht westlich in Richtung Spielplatz).
Der Bauausschuss hat hierzu am 13.05.2024 nochmals eine Ortsbesichtigung vorgenommen.
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat erkannte die Eilbedürftigkeit an und stimmte zu, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu behandeln.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, aus gestalterischen Gründen und aus Präzedenzgründen von einer zweiseitigen Grenzbebauung sowie wegen der Bezugswirkung auf zahlreiche ähnliche Baukörper im Bebauungsplangebiet von einem seitlichen Anbau abzusehen. Das bereits beschlossene Planungsangebot einer Verlängerung des Baukörpers bleibt jedoch bestehen.
Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im EG einer Bäckerei in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 07.12.2023 mit einem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im EG einer Bäckerei zu einem Arbeiterwohnheim beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses verweigerte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, da der aus den Plänen zu vermutende Beherbergungsbetrieb die Wohnruhe in dem faktischen Wohngebiet erheblich störe und damit „nicht gebietsverträglich“ sei. Es sei ein Verstoß gegen das „Rücksichtnahmegebot“. Die Nutzungsart „Arbeiterwohnheim“ erfülle den bauplanungsrechtlichen Begriff des Wohnens nicht.
Ebenso könnten auf der kleinen Fläche die Stellplatzanforderungen für eine so massive Nutzung nicht erfüllt werden, zumal die Esterndorfer Straße für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht als öffentlicher Parkraum zur Verfügung stehe.“
Der Antragsteller hat sodann den ursprünglichen Antrag zurückgenommen und stattdessen einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der Gewerbeflächen im EG zu zwei Wohnungen eingereicht. Für diese Nutzung sind die Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung nachgewiesen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung vom 11.04.2024 mit einer Nutzungsänderung der Gewerbefläche im EG von Bäckerei in zwei Wohnungen befasst und hierzu wir folgt Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu. Diese lautet: Das Einvernehmen wird nicht erteilt, da der vorlegte Schnitt des Bauplanes nahezu identisch mit dem vorherigen Bauantrag ist. Lediglich textliche Bezeichnungen wurden geändert. Dies legt den Verdacht nahe, dass die ursprünglich geplante Nutzung als Arbeiterwohnheim weiterverfolgt werden soll. Sollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, so wird gebeten, durch vollziehbare Auflagen eine solche Nutzung wirkungsvoll zu unterbinden.“
Das Landratsamt Miesbach hat nun mit Schreiben vom 30.04.2024 (Eingangsstempel Gemeinde 13.05.2024) mitgeteilt, dass nach Prüfung des Antrags Gründe für eine Verweigerung des gdl. Einvernehmens nicht ersichtlich sind. Die Verweigerung des Einvernehmens aufgrund der Vermutung, dass die beantragten Wohnungen als Arbeiterwohnheim genutzt werden ist rechtswidrig. Eine Beauflagung, dass andere Nutzungen als die Wohnnutzung ausgeschlossen werden ist nicht erforderlich, da lediglich die genehmigte Nutzung zulässig ist. Das Landratsamt Miesbach beabsichtigt daher die Genehmigung – auch unter Ersetzung des gdl. Einvernehmens – zu erteilen. Die Gemeinde wird daher gebeten bis 31.05.2024 mitzuteilen, ob das gdl. Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt werden kann.
Der Bauausschuss hat sich infolgedessen in der Sitzung vom 13.05. erneut mit dem Sachverhalt befasst mit folgender Empfehlung:
Aus Sicht der Gemeinde Weyarn handelt es sich bei dem geänderten Bauantrag mit den unveränderten Grundrissen weiterhin um eine Beherbergungsstätte und somit aus Sicht des Gemeinderates nicht nur um Vermutungen. Es wird deshalb weiterhin das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat erkannte aufgrund der vom Landratsamt gesetzten Frist (31.05.2024) die Eilbedürftigkeit an und stimmte einer Befassung zu.
Beschlussvorschlag 2:
Die Empfehlung des Bauausschusses wurde bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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21:30. Sitzung des Gemeinderates
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16.05.2024
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ö
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11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Philipp Eikerling warb fürs Stadtradeln (08.-28.06.2024). Neu ist diesmal, dass nicht mehr die gefahrenen Kilometer gewertet werden, sondern die Anzahl der Fahrten.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr informierte, dass inzwischen ein weiteres Stück des Radweges von Thalham nach Großpienzenau asphaltiert wurde.
Außerdem wies er auf den Wahlsonntag hin, an dem der Großteil der Gemeinderatsmitglieder als Wahlvorsteher/Wahlhelfer eingespannt sei.
Datenstand vom 23.05.2024 14:33 Uhr