Datum: 13.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16.05.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 11.04.2024: Fehlanzeige.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK E & U vom 29.04., des AK Verkehr und Mobilität vom 13.05.2024, des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 24.05.2024, des AK Energie & Umwelt vom 27.05., des AK Bücherei vom 29.05.2024 und des AK Dorfleben vom 04.06.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Sommer-Straßengaudi 14.-16.06.2024 rund um den nördlichen Rathausplatz.
Dorfrunde Wattersdorf 06.07. – Dorfrunde Gotzing 21.07.
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4. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring; Wiedervorlage.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.02.2024
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ö
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6 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.02.2024
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ö
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10 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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11.03.2024
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ö
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2024
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ö
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4 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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10.06.2024
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ö
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte auf dem elterlichen Grundstück im Ortsteil Naring ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage errichten.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt.
Der Gemeinderat ist planungswillig ist, über eine Ortsabrundungssatzung kann Baurecht geschaffen werden. Hierzu müsste sich der Antragsteller verpflichten, die bodenpolitischen Grundsätze einzugehen (Bauverpflichtung, Eigennutzung etc.).
Der Bauausschuss hat am 05.02.2024 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 14.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Empfehlung des Bauausschusses: Der Bauausschuss kann sich unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze vorstellen, an der vom Kreisbaumeister bevorzugten Stelle bauleitplanerisch tätig zu werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zu klären und dem Bauausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses zum weiteren Vorgehen zu.“
Es wurde nun seitens des Antragstellers bzw. durch dessen Planer ein Planentwurf eines möglichen Querbaus vorgelegt. Dieser Entwurf wurde vorab mit dem Kreisbaumeister durchgesprochen.
Der Bauausschuss stellte in seiner Sitzung am 10.06.2024 fest, dass die drei Häuser an der Gemeindestraße „Im Goldenen Tal“ sich im baurechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB befinden. Die Fläche ist als extrem schwierig beplanbar eingestuft und zum anderen verhindert die Topographie eine nennenswerte bauliche Entwicklung, sodass seitens der Gemeinde derzeit kein Planungsinteresse erkennbar ist. Vielmehr ist der im Osten dieser drei Anwesen gelegene Bachgraben eine deutliche Zäsur zum baurechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Aus Sicht des Bauausschusses sollte sich deshalb die Planung in Form einer Ortsabrundungssatzung auf die beiden im Osten gelegenen Anwesen Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 jeweils der Gemarkung Holzolling beschränken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Vorgehen mit dem Bauamt des Landratsamtes Miesbach abzuklären. Soweit gestalterische oder sonst nicht regelbare Vorgaben in einer OAS gegeben seien, könnten diese in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller näher definiert werden.
Im Übrigen konnte sich der Bauausschuss die vorgelegte Gestaltungsskizze gut vorstellen.
Die zwischenzeitliche Rücksprache der Verwaltung beim Landratsamt Miesbach hat ergeben, dass das Planungsinstrument der Ortsabrundungssatzung angewendet werden könne. Sofern weiterer Regelungsbedarf bestehe, sei parallel mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Der Gemeinderat befürwortete die vorgelegte Gestaltungsskizze, die als Grundlage für die zu erarbeitende Ortsabrundungssatzung unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze dienen soll. Der Gemeinderat folgte damit dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung der bestehenden Wasserwachstation für Sanitäts-, Sozial- und Schulungsräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 899 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Ortsgruppe Miesbach der Wasserwacht am Seehamer See hat mittlerweile sehr große Platzprobleme aufgrund der sich stark entwickelnden Personalsituation der Ortsgruppe. Daher möchte man nun eine Doppelgarage auf dem Grundstück errichten. In der geplanten Doppelgarage sollen Rettungsgeräte der Ortsgruppen, ein Anhänger und die Wasserrettungsausrüstungen PSA-Nass und PSA-Trocken der Mitglieder gelagert werden.
Die SWM als Grundstückseigentümerin unterstützt das Vorhaben.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück ebenso dargestellt.
In Rücksprache mit der Kreisbauabteilung ist das Vorhaben jedoch nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstiges Vorhaben) vorstellbar, wenn alle notwendigen Fachstellen ihr Einverständnis dazu erklären.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Metall-Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 530 der Gemarkung Wattersdorf in der Seidinger Straße, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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10.06.2024
|
ö
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Antragstellerinnen möchten an das bestehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude eine Metall-Außentreppe errichten, um einen Zugang im OG zur Tenne zu ermöglichen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Für die Fahrzeuge der Feuerwehren der Gemeinde Weyarn wurde mithilfe der Kalkulationstabelle des bayerischen Gemeindetags eine Kalkulation der Kostensätze durchgeführt. Diese sind nun in eine neue Satzung zu übernehmen. Da einige Kostensätze aufgrund geringer Einsatzzeiten enorm hoch sind, wurden diese analog zu anderen Fahrzeugen im Ermessen der Gemeinde zugunsten der Gebührenschuldner angepasst, um rechtssichere Kostensätze zu erhalten, die von den Versicherungen anerkannt werden.
Auf die Kalkulation von Gerätekosten außerhalb der Normbeladung der Feuerwehrfahrzeuge wurde vorerst verzichtet, da die fortlaufende Berechnung der Kosten für die Verwaltung und die Feuerwehr mit einem enormen Aufwand verbunden ist. Dies kann nachgeholt werden, wenn sich herausstellt, dass künftig viele Gerätschaften außerhalb der Normbeladung bei abrechnungsfähigen Einsätzen Verwendung finden und dadurch nennenswerte Kosten entstehen.
Der Gemeinderat stimmte den neuen Kostensätzen unter Beachtung der Ermessensausübung zu und beauftragte die Verwaltung, die Satzung auszufertigen und zu veröffentlichen.
Gleichzeitig wurde der Feuerwehr Weyarn und der Verwaltung herzlich für die mühevolle Überarbeitung der Satzung gedankt, mit der Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Stellungnahme der Gemeinde Weyarn zur informellen Vorabbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Teilfortschreibung Windkraft.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte den Energieausschuss beauftragt, eine Stellungnahme zur Fortschreibung der Regionalplanung i.S. Windkraft zu empfehlen.
Erster Bürgermeister Wöhr erläuterte anhand einer Präsentation aus der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 13.05. und dem der Gemeinde mittlerweile zugestelltem Informationsmaterial das Verfahren und den aktuellen Sachstand der Fortschreibung Windenergie im Regionalen Planungsverband. Derzeit ist die kommunale Vorprüfung der konsolidierten Suchraumkulisse im Gang, die Rückmeldung an den Planungsverband erfolgt mit einer kommunalen Bewertung der Suchräume in einem Fragebogen.
Die vorgelegten Szenarien wurden vom Bauamt geprüft, außerdem wurden örtliche Erkenntnisse, die dem Planungsverband möglicherweise nicht vorlagen, von der Verwaltung eingepflegt. Es handelt sich vorerst um eine rein informelle Einbindung, die dem Planungsverband die Möglichkeit gibt, die im Moment bei ca. 4,45 % liegenden Suchräume weiter einzuschränken. Es deutet sich bereits an, dass es schwierig werden wird, das Endziel von 1,8 % der Regionsfläche als Vorrangfläche zu erreichen. Der PV hat deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass nur harte Fakten Berücksichtigung finden werden.
Die Erklärung eines Suchraums zu einem Vorranggebiet hat zur Folge, dass dieses Vorranggebiet als privilegiert für die Aufstellung eines Windrads gilt und auch nicht mehr für anderweitige Bauten zur Verfügung steht.
Der Fragebogen wurde von der Verwaltung mit vorhandenen Erkenntnissen ergänzt. Hingewiesen wurde insbesondere auf naturschutzfachliche und wasserrechtliche Aspekte, ebenso auf die beiden Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für PV-Freiflächenanlagen, da diese mit Vorrangflächen Windkraft konkurrieren.
Bezüglich räumlicher Entwicklungsaussichten sowie bevorzugter Flächen hat die Verwaltung keine Aussagen getroffen.
Der Erste Bürgermeister sah ein politisches Votum als sachgerecht an, allerdings sei es nicht verpflichtend, ein politisches Votum hinsichtlich bevorzugter Vorrangflächen abzugeben.
Im weiteren Fortgang werde die Regionalplanung vom PV auf Basis der Rückmeldungen fortgeführt und nach Fertigstellung in eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung münden. Sofern es dem PV nicht gelingt, bis 2027 mindestens 1,1 % der Regionsfläche als Vorrangfläche auszuweisen, wird Windkraft überall privilegiert sein. Das finale Zeitziel ist 2032 mit 1,8 % der Regionsfläche. Im Moment gilt noch die bestehende Regionalplanung, die in Weyarn lediglich eine sogenannte weiße Fläche und keine Vorrangfläche vorsieht. Vorrangflächen haben die Auswirkung, dass konkurrierende Planungen dort unzulässig sind. Insofern wäre dafür zu sorgen, dass potenzielle Entwicklungsflächen möglichst nicht betroffen sind. Auch die 10-H-Regel ist bis zu ihrer Ablösung durch die neue gesetzliche Regelung im Jahr 2027 durch die alte Regionalplanung faktisch noch gültig.
Die Mitglieder des Energieausschusses nahmen die Vorarbeiten der Verwaltung dankend zur Kenntnis und beauftragten diese, den Fragebogen so an den Planungsverband weiterzugeben. Eine darüberhinausgehende Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
Der Gemeinderat stimmte der vom Energieausschuss vorberatenen Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Anschaffung Bank-Tisch-Kombination für Spielplätze; weiteres Vorgehen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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13.05.2024
|
ö
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6 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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beschließend
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9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauhof hatte angeregt, dass die maroden Sitzgelegenheiten an den Spielplätzen Bgm.-Panzer-Straße, Ignaz-Günther-Straße sowie Holzolling ersetzt werden sollten.
Es wurden diverse Angebote durchgesehen (mit Betonfüßen, Holzaufbau selbst machen etc.). Am wirtschaftlichsten wäre eine Bankkombination. Das Kostenangebot für drei Kombination beträgt insgesamt 4.655,91 € brutto.
Im Haushalt wären für den Posten Spielplätze 15.000 € eingeplant. Derzeit sind aus diesen Mitteln die Erneuerung des Zaunes in Holzolling sowie Naring geplant und somit noch ein Budget verfügbar.
Im Bauausschuss wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Die Fraktionen wurden um Meinungsbildung bis zur Gemeinderatssitzung gebeten.
Betty Mehrer plädierte dafür, am Spielplatz Ignaz-Günther-Straße die mobilen Bänke zu belassen. Sie habe mit verschiedenen Eltern gesprochen, die dies so beibehalten möchten.
Albert Zinsbacher meinte, ein Tisch sei praktisch zum Zusammensitzen, Brotzeitmachen, Kinder wickeln etc.
Anschi Hacklinger meinte, sowohl mobile Bänke als auch die Kombination hätten Vorteile; sie plädiert dafür, übriges Geld für Radlständer zu verwenden.
Martin Haas, Bauhofmitarbeiter, wurde um seine fachliche Meinung gebeten. Er fasste zusammen:
In der Bgm.-Panzer-Straße werde kein großer Handlungsbedarf gesehen, ebenso sei Naring derzeit mit dem Pavillon und Sitzgelegenheiten gut versorgt.
In Holzolling sei ein Ersatz für die bereits entfernte, kaputte Garnitur gewünscht.
Spielplätze seien immer auch Orte der Begegnung, da sei eine Sitzgruppe mit Tisch praktisch. Mobile Einrichtungen und Geräte in Spielplätzen seien nicht erlaubt wegen der Verletzungsgefahr. Man solle also keine neuen anschaffen.
Der Sicherheits- bzw. Haftungsaspekt sei zu beachten, meinte Flori Holzmann.
Anian Rutz hielt die vom Bauhof vorgeschlagene Lösung für gut.
Nach längerem Meinungsaustausch beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass die drei Spielplätze Bürgermeister-Panzer-Straße, Ignaz-Günther-Straße und Holzolling entsprechend dem Vorschlag mit Bank-Tisch-Kombinationen ausgestattet werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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10. Abberufung und Neuberufung der Kassenleitung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat beschloss die Abberufung der bisherigen Kassenleiterin mit Wirkung zum 31.05.2024 und berief gleichzeitig Frau Dr. Melanie Heinle zum 01.08.2024 zur Leiterin der Kassenverwaltung. Mit einer Interimsregelung bestand Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2024
|
ö
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12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Erster Bürgermeister Wöhr informierte, dass ab KW 25 (17.06.) Ortsbegehungen und Vermessungen im Rahmen der Sturzflutenuntersuchungen vom Ingenieurbüro cfLab (cfLab GmbH, Nußbaumweg 30a, 83224 Grassau) und dem Vermessungsbüro GeoVogt (GeoVogt Ingenieure GmbH, Leerser Straße 16, 08209 Auerbach) durchgeführt würden und die Grundstückseigentümer gebeten werden, den Mitarbeitern der cfLab GmbH und der Geovogt Ingenieure GmbH Zutritt zu den erforderlichen Punkten auf ihrem Grundstück zu ermöglichen. Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung ist Herr Haimerl.
Ebenso wurde angekündigt, dass die Telekom in KW 26 den Telefonfunkmasten an der BAB A 8 oberhalb des Kletterzentrums technisch umrüsten und auf die neueste Technik umstellen würde, was vereinzelt zu Störungen im Mobilfunknetz führen könne.
Datenstand vom 20.06.2024 08:05 Uhr