Datum: 11.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag an die Gemeinde zur Erneuerung des Betrauungsaktes zugunsten des KU Gemeindewerke Weyarn.
5 Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit zusätzlicher Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/3 der Gemarkung Holzolling in der Esterndorfer Straße, 83629 Holzolling.
6 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1614/1 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
7 Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Garage in einen Besprechungsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 3247 der Gemarkung Wattersdorf, Osterseestraße, 83629 Großseeham.
8 Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring; hier: Vorlage Planentwurf.
9 Anträge auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung.
10 Wasserwacht Seehamer See, Antrag auf Bezuschussung eines Garagenanbaus.
11 Unvorhergesehenes.
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.06.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 16.05.2024:
Winterdienst Gemeindegebiet 2024/2025; Konzeptvorstellung und Vergabe.
Nach Kündigung des bestehenden Winterdienstvertrags werden die vier Winterdienstrouten ab dem 01.11.2024 (bis 31.03.2025) durch örtliche Unternehmen und den Bauhof abgedeckt. Es wurden mehrere Angebote angefordert. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, nach Festlegung der Routen die Aufträge an die erwähnten wirtschaftlichen Bieter Auracher und Vogl zu vergeben.
Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Gotzing – Aigner (Gemeindegrenze Warngau).
Die Gemeinde Weyarn hat über die Regierung von Oberbayern einen Förderantrag gem. Art. 13 c Abs. 1 BayFAG zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Gotzing-Aigner (Oberbauverstärkung durch Erneuerung in Asphaltbauweise auf eine Länge von 1.815 m) eingereicht. Die geschätzten Baukosten betragen nach einer Kostenberechnung des Ingenieurbüros brutto 875.000 € ohne Baunebenkosten für einen Vollausbau.
Der Gemeinderat beschließt, die Straßensanierung ohne staatliche Förderung in einfacherer Bauweise durchzuführen, zumal diese wenig aussichtsreich scheint und zu insgesamt viel höheren Kosten führen würde. Er vergibt den Auftrag an den günstigsten Anbieter, die Firma Grossmann, zu einem Kostenangebot in Höhe von 221.128,89 € brutto.
Neuer Bauhofmitarbeiter.
Bernhard Sifferlinger wurde zum 15.06. als neuer Bauhof-Mitarbeiter eingestellt.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Asyl vom 13.06. und 08.07., des AK Energie und Umwelt vom 24.06. und des AK Bücherei vom 26.06. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Simon Pause, der Vorsitzende des Steuerungsgremiums, berichtete über die Veranstaltungen der Dorfrunde Wattersdorf (Rückschau) und Dorfrunde Gotzing (Vorausschau).
Katja Klee, Mitmachamt, berichtete über die Initiative des AK Asyl/Verwaltung, ein regionales Programm für Flüchtlinge/Asylsuchende zur Integration durch Arbeit bei DB Regio/BRB o.a. 
Die Eisenbahn-Gesellschaften bieten spezielle Programme (Sprache und Fachausbildung) für Quereinsteiger als Triebfahrzeugführer, Elektriker, Servicepersonal an. Das sind Tätigkeitsbereiche, in denen ein großer Arbeitskräftebedarf besteht, zumal sich deutsches Personal dafür kaum mehr finden lasse. Die DB Regio hat beispielsweise im Frühjahr eine Aktion in Ägypten gestartet und einige wenige Ägypter rekrutieren können, die nun in Deutschland die Ausbildung machen. Dies war der Ausgangspunkt für die Weyarner Initiative, es doch mit den hier vorhandenen und unbedingt zu integrierenden Menschen zu versuchen. Ziel der Weyarner Initiative ist es, die Geflüchteten/Asylsuchenden und die ausbildungswilligen Bahn-Gesellschaften zusammenzubringen. Die vor Ort tätigen Helfer und Koordinatoren kennen ihre Schützlinge gut, wissen um deren persönliche und berufliche Situation und können hier konkret und rasch mithelfen. Problem sind die Sprachkenntnisse, es werden Kenntnisse auf B2-Niveau erwartet. 
Es fand ein erstes Treffen in Weyarn mit guter Besetzung statt (DB Regio, AK Asyl, Gemeinwesenarbeit, LRA Miesbach, Caritas-Ehrenamtskoordinatorin Lisa Richters), außerdem ist man mit dem Integrationszentrum der VHS Oberland und dem Integrationsbeauftragten des Landkreises Max Niedermaier im Kontakt. 
Es gibt bereits das Angebot des VHS-Integrationszentrums Miesbach, einen Spezial-Sprachkurs einzurichten, hier würde sich auch Frau Nazarova engagieren. Außerdem hat auch die BRB/transdev angemeldet, sich miteinbringen zu wollen, da die Problemlage bei ihnen ähnlich der der DB Regio ist.
Das Thema soll landkreisweit aufgegriffen werden, der Integrationsbeirat wird im September zum nächsten Mal zusammentreten.

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4. Antrag an die Gemeinde zur Erneuerung des Betrauungsaktes zugunsten des KU Gemeindewerke Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beauftragt das Kommunalunternehmen regelmäßig mit bestimmten Aufgaben, deren Wirtschaftlichkeit naturgemäß nicht gegeben ist. Solche Aufgaben können beispielsweise sein: Vergünstigte Überlassung von Grundstücken, vergünstigte Gewährung von Rechten, Durchreichung günstiger Zinsen, Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt oder auch Überlassung vergünstigter personeller Ressourcen.
Um diese durch Subventionen gemäß dem EU-Beihilferecht rechtssicher abwickeln zu können, bedarf es eines Betrauungsaktes. 
Der letzte Betrauungsakt für das KU läuft im August 2024 nach 10 Jahren aus und muss erneuert werden, um weiterhin Rechtssicherheit für subventionserhebliche Tatbestände zu erhalten.
Am 10.07.2024 fand ein Beratungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Detig statt. Gegenstand des Gesprächs war die Frage, ob es angeraten sei, den Unternehmenszweck des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Weyarn künftig auch für kommunale Wohnbauzwecke zur erweitern. Nachdem die Planungen für die Übernahme eines Wohnbau-Projektes noch nicht so weit sind, wurde allerdings abgeraten, diesen Punkt bereits in diesen Betrauungsakt aufzunehmen.
Eine Erneuerung des Betrauungsaktes ist zur Ermöglichung subventionserheblicher Tatbestände weiterhin notwendig.
Daher beschloss der Gemeinderat entsprechend dem Antrag des Vorstands des KU Gemeindewerke Weyarn, rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Betrauungsakts einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit zusätzlicher Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/3 der Gemarkung Holzolling in der Esterndorfer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.07.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte das bestehende Wohnhaus sanieren und in Richtung Osten erweitern. Im Zuge der Erweiterung wird eine weitere Wohneinheit für den familiären Eigenbedarf geschaffen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB ohne Bauleitplanung. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag. Auf eine sturzflutensichere Bauweise solle geachtet werden. Es ist bekannt, dass bei Starkregen ausgehend vom Hang an der Straße Waldweg Oberflächenwasser über das Grundstück der Antragstellerin in Richtung der Esterndorfer Straße fließt/übertritt. Es sind fünf Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1614/1 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.07.2024 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Vorbesitzer des Grundstücks hatte bereits mit Bescheid vom 04.04.2019 eine Genehmigung für einen Vorbescheidsantrag erhalten. Nachdem die Geltungsdauer dieser Genehmigung damals nach drei Jahren abgelaufen war, hatte der neue Besitzer einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt. Das Landratsamt Miesbach hatte mit Bescheid vom 11.07.2022 die Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids genehmigt. Nachdem diese Verlängerung der Geltungsdauer wieder abgelaufen ist, hat der Eigentümer des Grundstücks wiederum mit Schreiben vom 06.06.2024 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt.
Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids. Auf das anliegende Überschwemmungsgebiet wurde erneut ausdrücklich hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Garage in einen Besprechungsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 3247 der Gemarkung Wattersdorf, Osterseestraße, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.07.2024 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin ist hauptberufliche Trauerrednerin und mittlerweile sehr nachgefragt. Bislang führte sie Gespräche mit Angehörigen im bestehenden Wohnhaus. Hier ist die Privatsphäre jedoch nicht immer in der notwendigen Form gegeben und auch der Platzbedarf entsprechend eingeschränkt. 
Die Antragstellerin fragt daher nun an, ob nicht für diese Zwecke der Ausübung der sensiblen Gespräche die bestehende Garage in einen Besprechungsraum umgenutzt werden könne. Dies würde sich anbieten. Die äußere Hülle würde dabei im Wesentlichen unverändert bleiben. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 19 „Großseeham Süd“. Der Bebauungsplan setzt hier für das Grundstück ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück ebenso als WA dargestellt. 
Für das Vorhaben (Umnutzung von Garage zu „nicht störendem Gewerbe“) ist die Eingabe eines Bauantrages (= Antrag auf Nutzungsänderung) zwingend erforderlich, bei dem dann u.a. auch die Fragen des Brandschutzes und des Stellplatznachweises zu klären sind.
Um Kosten zu vermeiden, wurde nun anstatt eines Bauantrages diese Bauvoranfrage eingereicht, verbunden mit der Frage, ob die Gemeinde sich eine derartige Nutzungsänderung in dem Plangebiet vorstellen könne.
Nach Auskunft des Landratsamtes kann der Antrag auf Nutzungsänderung im Rahmen der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans durchgeführt werden. Üblicherweise werden vom Landratsamt Miesbach von der Kreisstraße aus anfahrbare Stellplätze nicht befürwortet.
Der Gemeinderat konnte sich entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vorstellen, bei einem Bauantrag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen, sofern die für die Wohn- und gewerbliche Nutzung erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können. Die Stellplätze sollen von der Osterseestraße anfahrbar sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring; hier: Vorlage Planentwurf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.07.2024 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 13.06.2024 mit der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling in der Straße „Zur Obermühle“ in Naring befasst und beschlossen, hierzu eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. 
Das Planungsbüro Kurz hatte zur Bauausschusssitzung am 08.07. einen ersten Planentwurf übermittelt.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ergänzte, dass die bodenpolitischen Grundsätze nach der 1. Auslegung des Planentwurfs ausgebracht würden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR vom 11.07.2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Anträge auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte zunächst den Unterschied von Plakatierungsverordnung (für kurzfristigen Bedarf, fällt unter Ordnungsrecht) und Werbeanlagensatzung (dauerhafte Werbung, fest angebracht, je nach Größe ist zusätzlicher Bauantrag erforderlich), die vor Kurzem erlassen worden sind. Banner seien grundsätzlich nicht zugelassen; man könne auch das Kriterium ansetzen, ob eine Leistung/ein Gewerbe im Ort ausgeübt werde oder nicht. 
In der Miesbacher Straße in Weyarn am Zaun des Grundstücks Fl.Nr. 481/11 sind zwei Werbemittel dauerhaft angebracht. Der Eigentümer des Grundstücks wurde von der Verwaltung angeschrieben, dass diese beiden Werbemittel gegen unsere Werbeanlagensatzung verstoßen:
  • Die Werbetafel der Firma „Lucky Bike“ verstößt u.a. aufgrund der Beschaffenheit gegen den § 2 Abs. 1 Buchstabe b der WaS.
  • Das Werbebanner „Handwerkliche Kreativ Werkstatt“ verstößt gegen den § 2 Abs. 1 Buchstabe i der WaS

Nun kam von beiden Betreibern der Werbemittel ein Antrag auf Abweichung:
  1. Eine Werbefirma hat für die Fa. LuckyBike am Zaun ein Werbeschild als verfahrensfreies Werbemittel angebracht.
Soll der Firma eine Ausnahme bzgl. der Farbgestaltung erteilt werden? In einer anderen Farbe wäre das Werbemittel verfahrensfrei und auch konform der Werbeanlagensatzung.
  1. Die Antragstellerin betreibt die „Handwerkliche Kreativ Werkstatt“ und hat ein Werbebanner am Zaun (Stätte der Leistung/Betriebssitz) angebracht, das eine Größe über 1 m² hat.
Soll dem einheimischen Gewerbe am Standort eine Ausnahme zu den Festsetzungen (Größe und Beschaffenheit) in der Werbeanlagensatzung erteilt werden? (Grundsatzfrage?)
Beide beantragen nun eine Abweichung zur Werbeanlagensatzung bzw. ein Weiterbetreiben der Werbemittel.
Laut Satzung liegt ab drei Schildern eine Häufung vor. Der Bauausschuss hatte empfohlen:
1. Zu den beiden Anträgen wird festgestellt, dass keine Befreiungen von den Gestaltungsvorschriften erteilt werden.
2. Ausschließlich von der Größe können Abweichungen erteilt werden, sofern es sich um den Ort der Leistung bzw. um den Standort der Firma handelt. Die Beurteilung der Größe kann sich grundsätzlich dann am vergleichbaren, sich einfügenden Bestand örtlicher Betriebe an der Staatsstraße ausrichten. Jedoch ist festzustellen, dass bei Werbeanlagen, größer als 1 m², zusätzlich zur Ausnahme von der Werbeanlagensatzung ein Bauantrag und eine Baugenehmigung von Nöten ist.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Wasserwacht Seehamer See, Antrag auf Bezuschussung eines Garagenanbaus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Wasserwacht – Ortsgruppe Miesbach – hat zur Sitzung am 13.06.2024 den Bauantrag für einen Garagenbau bei der Wasserwachstation am Seehamer See eingereicht. Für den Bau dieser Garage wurde nun vonseiten der Ortsgruppe ein Antrag auf Bezuschussung gestellt, da derzeit noch eine Deckungslücke in Höhe von 5.691 € besteht.
Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Garagenbau der Wasserwacht – Ortsgruppe Miesbach - mit 4.000 € zu bezuschussen. Die restliche Deckungslücke könne noch über Spenden gefüllt werden.
Laut Pressebericht hat auch der Stadtrat Miesbach einen Zuschuss bewilligt mit dem Hinweis auf die überwiegend örtliche Zuständigkeit der Gemeinde Weyarn. 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag des Finanzausschusses zu und beschloss die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.000.- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 11
zum Seitenanfang

12. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Sperrung des Feld- und Waldweges Breitmoos
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass die Untersuchungen zum Feld- und Waldweg Breitmoos abgeschlossen sind. Leider haben die Regenfälle Ende Mai / Anfang Juni die Situation nun soweit verschlechtert, dass gemäß Empfehlung des von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüros der Feld- und Waldweg Breitmoos komplett für jeden Verkehr gesperrt werden musste. Die Gemeinde hat deshalb Wasserwirtschaftsamt, AELF sowie die Anlieger unverzüglich diese Woche zu einer Krisensitzung eingeladen.
Es werden ein Anwesen, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie die private Wasserversorgung für den Ort Kleinhöhenkirchen von diesem Weg erschlossen. Die Anlieger sind die Träger der Straßenbaulast, die Gemeinde Grundeigentümer der Fahrbahn. In der Besprechung haben sich folgende Lösungsalternativen herauskristallisiert: 
  1. Die Straßenbaulastpflichtigen versuchen selbst, unter Zuhilfenahme der gemeindlichen Begutachtung, das Problem zu lösen.
  2. Die Gemeinde unterstützt die Anwohner bei der Konzeption eines sicheren Ausbaus des Bestandes und beauftragt einen solchen bei gesicherten Kosten. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass der im Gemeindehaushalt bereitgestellte Zuschuss von 20.000 € bei geschätzten Kosten von ca. 500.000 € das Finanzvermögen der Anlieger übersteigen wird. Ebenso ist die naturschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme im FFH-Gebiet ungewiss. Insofern bedarf diese Option weiterer Klärung sowie eines maßgeblichen staatlichen Zuschussgebers (z.B. Hochwasserfonds).
  3. Verlegung und Ausbau im staatl. Forstwegeausbauprogramm – hierzu ist ein Teil der bisherigen Strecke zu verlegen. Weiter muss der rückwärtige Wald ebenfalls ertüchtigt werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Das AELF hat eine Prüfung zugesagt.
Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis und stellte noch einige Fragen, u.a. zu den derzeitigen Möglichkeiten für die Anlieger, zu ihrem Anwesen zu kommen und zur Sicherung der örtlichen Wasserversorgung.
Termine:
20.7. Dorffest der FW Weyarn
21.7. Dorfrunde Gotzing
27.7. Tag des Sports
3.8. Kesselfleischessen in Holzolling

Datenstand vom 29.07.2024 07:41 Uhr