Datum: 08.08.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.07.2024.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.07.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Anmerkungen zur Tagesordnung wurden nicht angemeldet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 13.06.2024:
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Vergabe des Planungsauftrags.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Planungsauftrag unter Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Bauwerber an das Planungsbüro Kurz zu vergeben.
LEADER-Antrag „Umweltbildungsprojekt Erzeugung regenerativer Energien“.
Der Gemeinderat nahm vom angepassten Förderantrag zustimmend Kenntnis. Der Gemeinderat begrüßte das „Umweltbildungsprojekt Erzeugung regenerativer Energien“ der Tochtergesellschaft KU Gemeindewerke Weyarn vor dem Hintergrund der energetischen Ziele der Gemeinde Weyarn sowie der erforderlichen Umweltbildung weiterhin. Er bat den Verwaltungsrat des KU, hierzu die weiteren Schritte zu veranlassen, um das Projekt mit der LEADER-Förderung auch durchführen zu können.
Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Kurzinformation zur Energieausschusssitzung vom 04.06.2024:
Thomas Knollmann hat Optimierungsmöglichkeiten der PV-Anlage Schule vorgestellt. Die Mitglieder des Energieausschusses begrüßten seine Vorschläge, durch die der produzierte Strom noch besser dem Eigenverbrauch zugeführt werden kann: a) durch Anschaffung eines Heizschwerts für den Warmwasserspeicher, b) durch Anschaffung eines zusätzlichen Stromspeichers. Gesamtvolumen der Investitionskosten: max.10.000.- €.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Verkehr und Mobilität vom 15.07. und des AK Bücherei vom 24.07.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Die 2. Station der Dorfrunde in Gotzing ist bestens verlaufen: Der Trachtenverein Thalham-Gotzing und die Feuerwehr Gotzing haben hervorragend aufgetischt und die rund 150 Besucher bestens versorgt. Maximilian Obermüller und Martin Berger haben die Gäste musikalisch bestens unterhalten. Das Wetter war bis zum Abend hin gut, die ebenso interessante wie unterhaltsame Kirchenführung von Elisabeth Wöhr und die Ausführungen von Stadthistoriker Alexander Langheiter über eine Bildtafel aus der ehemaligen Gotzinger Kirche aus dem 18. Jahrhundert und die Gotzinger Trommel sind gut angekommen. Die offene Tür ins Gotzinger Schulhaus und die anekdotischen Ausführungen von Bürgermeister Wöhr über das frühere Schulleben wurden von zig Besuchern interessiert verfolgt. Einige fleißige Wanderer haben den höchsten Punkt der Gemeinde bei der Kogelkapelle erwandert und die Naturliebhaber sind bei einer Schmetterlingswanderung mit Dr. Henning Fromm auch auf ihre Kosten gekommen, ehe am Abend der angekündigte Regen und Wind gekommen sind. Ein rundherum schöner Tag, Danke allen, die dabei waren, als Gäste, Organisatoren und vor allem als Helfer.
Philipp Eikerling berichtet von der Auszeichnung der REO im Rahmen des Stadtradelns 2024. Der Gemeinderat erhielt eine „besondere Anerkennung“ für „die meisten aktiven Teilnehmer im Gemeinderat (68 % Teilnahmequote)“. Als Preis winkt eine exklusiv geführte Radltour für den Gemeinderat mit anschließender Einkehr.
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4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr 67 "Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
1. Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Diese wurden am 06.08.2024 in der öffentlichen Sitzung des gemeindlichen Projektausschusses Pflegeeinrichtung entsprechend dem Zuständigkeitsbeschluss des Gemeinderats behandelt.
Die Behandlung im Ausschuss liegt dem Gemeinderat vor. Nachfolgend werden insbesondere zur Information der Öffentlichkeit die wesentlichen Aspekte der Behandlung zusammengefasst und zur Kenntnis gebracht.
Bedenken und Anregungen wurden vorgebracht von:
- Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 08.05.2024.
Die Untere Naturschutzbehörde hat Belange der Ausgleichsbilanzierung und des Artenschutzes geltend gemacht und sonstige Hinweise gegeben. Diese wurden mit einem Gutachten eines Biologen sowie dem Freiflächengestaltungsplan und der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans abgearbeitet. Der Projektausschuss hat in der Prüfung dieser Behandlung zugestimmt.
-Landratsamt Miesbach, -Untere Verkehrsbehörde-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 22.04.2024.
Das Landratsamt weist auf die Erfordernisse durch die angrenzende Staatsstraße 2073 sowie den Radverkehr auf dem parallel verlaufenden Gehweg hin. Unter Einbindung eines Verkehrsplaners wurden mit dem Straßenbauamt Rosenheim die Anschlüsse an die Staatsstraße erarbeitet sowie die Anforderung, dass der Fuß- und Radverkehr auch durch das Neubaugebiet verlaufen kann, vereinbart. Dies findet sich im aktuellen Planwerk mit einem Eigentümerweg wieder, der entsprechend gewidmet werden soll. Der Projektausschuss hat diesen Erarbeitungen und der planerischen Darstellung zugestimmt.
- Landratsamt Miesbach, -Wasser- und Bodenschutzrecht-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 12.04.2024.
Hier wurden Hinweise zur Entwässerung gegeben, die im Rahmen der Eingabeplanung zu beachten sind und als Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen wurden.
- Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Königstraße 19, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 16.04.2024.
Das Wasserwirtschaftsamt hat Hinweise bezüglich Sturzfluten erteilt, die ebenfalls im Bebauungsplan in geeigneter Weise berücksichtigt wurden.
- Versorgungsträger.
Die Hinweise der Versorgungsträger sind ebenfalls berücksichtigt.
- Landratsamt Miesbach, -Fachbereich 43 Gesundheit-, Wendelsteinstraße 1, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 26.04.2024.
Die Anregungen zum Klima- und Hitzeschutz wurden berücksichtigt.
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 29.04.2024.
Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wies auf mögliche Bodendenkmäler hin. Hier gibt es außer dem denkmalgeschützten Alten Wirt keinerlei Hinweise auf Bodendenkmäler. Außerdem war die Untere Denkmalschutzbehörde eingebunden.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, -Fachbereich Forsten-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 30.04.2024.
Hier wird auf einen in der Nähe befindlichen Wald hingewiesen, der sich im Eigentum des Vorhabensträgers befindet und nach Beurteilung der Gemeinde keinen Einfluss auf das Bauvorhaben hat.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, -Fachbereich Landwirtschaft-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 02.05.2024.
Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass durch die Bebauung die Landwirtschaft nicht behindert werden dürfe. Die Gemeinde sieht aufgrund der extensiv bewirtschafteten Fläche die Gefahr der Behinderung nicht als gegeben.
- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München, mit Schreiben vom 02.05.2024.
Der Hinweis zum Ortsbild wurde zur Kenntnis genommen.
- Staatliches Bauamt Rosenheim, Greidererstraße 6, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 06.05.2024.
Hier werden Bedenken und Vorgaben bezüglich der Anschlüsse der Staatsstraße 2073 vorgebracht. Diesbezüglich wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde verwiesen.
Als weitere Festlegungen über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hinaus hat der Projektausschuss beschlossen:
Im Bebauungsplan sowie im Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) gibt es nun vier Nutzungskategorien (AbWGs, Personal- und sonstige Wohnungen, Behinderten- und Seniorenwohnen, gewerbliche und Gemeinschaftsnutzungen). Weiteres soll im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Erster Bürgermeister dankte der Verwaltung sowie den Mitgliedern von Projektausschuss und Gemeinderat und insbesondere der Seniorenbeauftragten Betty Mehrer für die konstruktive und engagierte Mitarbeit zur Realisierung des Projekts.
Betty Mehrer drückte ihre Freude über das Fortgehen des Großprojekts aus. Sie habe bereits 14 informelle Voranmeldungen aus dem ganzen Gemeindegebiet für einen Platz in einer abW. Derzeit gebe es allein drei Personen in der Gemeinde, die dringend einen Pflegeplatz benötigten, aber keinen bekämen. Der Bedarf sei also auf jeden Fall gegeben.
Zweiter Bürgermeister Franz Demmelmeier ärgerte sich über den großen bürokratischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand bei einem so wichtigen Sozialprojekt; das passe nicht zu den offiziellen Verlautbarungen der Politik über Entbürokratisierung, Kostenreduzierung und Zeitersparnis beim Bauen.
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen und Beschlüsse des Projektausschusses zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die notwendige Qualitätssicherung in rechtlicher und planerischer Sicht (Abstimmung der Planwerke) vorzunehmen und dem Gemeinderat nach Konsolidierung vorzulegen. Soweit aufgrund wesentlicher Änderungen noch Entscheidungsbedarf bestände, wäre der Projektausschuss am 09.09. um 18.00 Uhr erneut einzuberufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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5 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.08.2024
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ö
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Bzgl. der 6. Änderung des Bebauungsplanes Erlacher Weg Nord hat die Gemeinde die erste öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.04.2024 bis 10.05.2024 durchgeführt.
Die geringe Erhöhung der Wandhöhe der Hallenhöhe im Norden wurde in Abstimmung mit den Bauherren nochmals angepasst.
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Als einziger Träger öffentlicher Belange hat das LRA Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Einwände vorgebracht. Die Fortführung des Verfahrens war aufgrund der erforderlichen Nacharbeiten vorläufig eingestellt worden. Durch Begutachtungen und diverse Besprechungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz und zur Grünordnung wurden umfangreiche Erarbeitungen erstellt, die in die aktualisierte Planung eingeflossen sind. Der Bauausschuss hat die einzelnen Einwendungen geprüft und abschließend entsprechend seiner Zuständigkeit beschlussmäßig behandelt. Dem Gemeinderat lag das Ergebnis dieser Behandlung vor. Als wesentlicher Aspekt war anzumerken, dass noch 391 m2 Ausgleichsfläche aus dem gemeindlichen Ökokonto abgebucht werden mussten und ein Zauneidechsenbiotop auf dem Baugrundstück zu beachten sei.
Der Gemeinderat nahm von den Prüfungen und Abwägungen des Bauausschusses zustimmend Kenntnis und beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Erlacher Weg Nord“ unter Berücksichtigung der vorgenannten Prüfvermerke aus dem Bauausschuss als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Dreispänners und eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1539 und 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beratend
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6 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.08.2024
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Grundstückseigentümer hatte am 16.11.2020 eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage eingereicht. Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.11.2021 bereits mit der Bauangelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Die Beurteilung des geplanten Bauvorhabens erfolgte gemäß § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich.
Empfehlung des Bauausschusses: Der vorgelegte vergrößerte Baukörper überschreitet nun in seinen Maßen die Dimensionen der Bezugsbebauungen von Doppelhäusern deutlich und fügt sich deshalb nicht ein. Ebenso wäre eine Drehung des Firstes in Ostwestrichtung analog der umgebenden Bebauung wünschenswert. Auf eine sturzflutsicher angepasste Bebauung wäre zu achten. Das Einvernehmen kann mangels einer Einfügung in der vorgelegten Form nicht erteilt werden. Es wird eine Bauberatung beim Landratsamt Miesbach bezüglich der Situierung und der Größenausgestaltung des geplanten Gebäudes empfohlen.
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.“
Das Landratsamt Miesbach hatte mit Schreiben vom 06.12.2021 mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht verweigert wurde, da es sich um ein Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB handele und sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung einfüge. Aus Sicht der Kreisbauverwaltung sei eine derartige Einfügung gegeben. Als Bezugsfall wurde auf das Grundstück Fl.Nr. 1551/1 (Doppelhaus Arnhofer Weg 2 und 4) verwiesen, auf dem sich bereits eine vergleichbare Bebauung befindet.
Nachdem seitens des Gemeinderates das gemeindliche Einvernehmen folglich zu Unrecht verweigert worden war, wurde die Gemeinde gebeten, bis 31.01.2022 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Der Bauausschuss nahm das Schreiben der Kreisbauverwaltung vom 06.12.2021 zur Kenntnis und empfahl dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zu erteilen. Auf eine sturzflutsichere Bauweise sei zu achten.
Der Gemeinderat erteilte in seiner Sitzung am 13.01.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 24.01.2022 positiv beschieden wurde.
Am 25.07.2024 wurde ein neuer Vorbescheidsantrag, diesmal mit der geplanten Errichtung eines zusätzlichen Dreispänners und eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen eingereicht. Das Doppelhaus im genehmigten Vorbescheid wurde vom Landratsamt bereits 2021 an die Topographie angepasst und in der Lage vorgegeben. Im aktuellen Antrag wurde diese Stellung anderweitig modifiziert, um mehr Baufläche zu erhalten.
Dies führt zu einer erheblichen Versiegelung der sturzflutsensiblen Fläche (nördlich oberhalb verläuft zudem das Gewässer III. Ordnung Mühlbach) ohne entsprechende Einleitungsmöglichkeiten. Es ist zu befürchten, dass das Oberflächenwasser auf die Fahrbahn austritt und umliegende Liegenschaften schädigt. Platz für Versickerungsmulden ist infolge der beantragten dichten Bebauung nicht mehr vorhanden. Ebenso befindet sich die Grundstücksausfahrt an unübersichtlicher Stelle, sodass die Erschließung für eine größere Wohnbaufläche ungeeignet erscheint. Weiterhin wird die Anfahrbarkeit der eingezeichneten Stellplätze bezweifelt. Im Flächennutzungsplan ist die nördliche Fläche als Grüngürtel dargestellt.
Laut UNB bestehen auch naturschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgelegten Planungen, die noch näher geprüft würden.
In der Diskussion werden zahlreiche Bedenken gegen den Antrag auf Vorbescheid geäußert:
- Es befindet sich kein vergleichbarer Baukörper (Dreispänner) in der näheren Umgebung, sodass die Planung daher mit dem Einfügegebot nicht vereinbar sei.
- Die massive Bebauung und die großflächige Versiegelung des Bodens berge erhebliche Probleme in Bezug auf die Verkehrssituation und die Gefahr von Hochwasser, v.a. für die direkt umliegenden Häuser. Dies habe schon die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1539/4 gezeigt.
- Die großflächige Versiegelung durch Dach-, Hof- und Terrassenflächen führe dazu, dass die Menge des Oberflächenwassers, die jetzt schon aufgrund der Hanglage enorm ist, noch mehr werde und weder versickern noch durch den anliegenden Mühlbach abfließen könne. Bereits jetzt habe man in „Unternaring“ gefährliche Situationen, wenn heftige Regenfälle mit Sturzflutenereignissen auftreten.
- Es gebe bereits einen genehmigten Vorbescheid, sodass der neue Antrag nicht ganz nachvollziehbar sei.
- Es liegen keine sozialen Aspekte vor, die Nachverdichtung diene lediglich der Gewinnmaximierung.
- Die Zufahrtsituation an der Naringer Engstelle sei problematisch bzw. unfallträchtig und würde sich noch verschärfen, wenn bis zu 10 weitere Fahrzeuge aus- und einfahren würden. Die Zufahrt werde durch die erforderlichen Stellplätze sogar noch verengt.
- Der Baumbestand und die Grünfläche seien wichtig für den natürlichen Ausgleich und die Entwässerung.
- Johannes Wieser meint, man müsse „den Wind rausnehmen“ und das Vorhaben weniger emotional betrachten. Sofern die geltenden Bestimmungen eingehalten seien, sehe er keinen Grund gegen das Ansinnen der geplanten Bebauung.
Der Gemeinderat beschloss: Das Vorhaben fügt sich nicht ein und wird abgelehnt. Es wird auf den bestehenden Vorbescheid verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus, Schwimmbades sowie einer Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 731/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Einhaus.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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7 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.08.2024
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück einen Anbau in Richtung Osten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (Einliegerwohnung) für die Tochter errichten.
Südlich soll auf dem Grundstück ferner ein Schwimmbad mit Ausmaßen von 4,30 m x 9,98 m errichtet werden (42,85 m²/Fassungsvermögen 63,20 m³).
Nördlich des Grundstückes in Richtung Fichtenweg gibt es östlich als auch westlich eine bestehende ca. 1 m hohe Mauer. Das mittige Zwischenteilstück ist derzeit ein Holzzaun. Der Holzzaun soll nun beseitigt und die bestehende Mauer hier ergänzt werden.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze für KFZ sind zu erstellen und im Plan entsprechend nachzuweisen (Garage sowie vier Stellplätze).
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Einhaus“. Die Festlegungen widersprechen dem Vorhaben nicht.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das für den Pool verbrauchte Wasser gemäß jüngster Änderung der Gebührensatzung auf jeden Fall schmutzwassergebührenpflichtig sei. Außerdem müsse die Entleerung in Abstimmung mit dem KU Gemeindewerke Weyarn erfolgen. Im Übrigen sei das Einvernehmen des Wasserbeschaffungsverbands Neukirchen bezüglich der Befüllung herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Pumptrack-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf im Mangfallweg, 83629 Weyarn.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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8 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.08.2024
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ö
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4 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der gemeinnützige Verein Ride&Roll Weyarn e.V. möchte westlich angrenzend an den bestehenden Skaterplatz der Gemeinde eine hochwertige Pumptrack-Anlage errichten und betreiben. Dies war schon wiederholt Gegenstand der Gemeinderatssitzungen und der LEADER-Antrag befindet sich nach örtlicher Zustimmung des Entscheidungsgremiums in amtlicher Prüfung.
Hierzu wurde nun vom Trägerverein das ausgearbeitete Planungskonzept vorgelegt, das sodann Grundlage für den einzureichenden Bauantrag sein wird, sobald eine LEADER-Zusage vorliegt.
Für die Realisierung des Pumptracks als Sporteinrichtung ist nach Rücksprache mit der Kreisbauabteilung keine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ erforderlich. Das Vorhaben ist allerdings genehmigungspflichtig und muss entsprechend beantragt werden.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Sondergebiet Sportanlage dargestellt.
In der Planung ist berücksichtigt, dass die Gemeinde Platz für ein Zweitwerk der Nahwärmeversorgung freihält. Weiterhin will der Vorhabensträger eine ökologische Bepflanzung mit Schattenspendern vorsehen.
Der Verein würde bei gesicherter Finanzierung bevorzugt noch heuer mit dem Bau beginnen. Um dies zu gewährleisten, musste der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigen, auf Basis der vorgelegten Planung das Einvernehmen zum Bauantrag nach Förderzusage zu erteilen. Der Verein erwartet den Förderbescheid im Laufe des August, auf Nachfrage wurde auch die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in Aussicht gestellt, damit die Anlage noch vor dem Winter erstellt werden könne.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Planentwurf zu und ermächtigte die Verwaltung, basierend auf dieser Planung das gemeindliche Einvernehmen zum noch einzureichenden Bauantrag auf dem Verwaltungsweg zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Baumaßnahmen: Straßensanierung Am Schmiedberg; Kostenfeststellungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Oktober 2022 bis Mai 2023 wurde die Straße „Am Schmiedberg“ in Weyarn saniert. Hierzu wurde von der Gemeinde Weyarn die Firma Hans Holzner Baugesellschaft mbH aus Rosenheim mit der Ausführung der Bauleistung beauftragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2022 die Auftragsvergabe beschlossen. Die Auftragssumme betrug 614.086,53 € brutto.
Nach Vorlage der Schlussrechnung und Abnahme der Bauleistung betragen die tatsächlichen Baukosten 579.656,37 € brutto und liegen somit 34.430,16 € unter der Vergabesumme.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Straßensanierung der Straße „Am Schmiedberg“ in Weyarn in Höhe von brutto 579.656,37 € Kenntnis und begrüßte die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Baumaßnahmen: Straßensanierung Arnhofer Weg; Kostenfeststellungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Oktober 2023 bis Dezember 2023 wurde die Straße „Arnhofer Weg“ in Naring Weyarn im sog. Glistex-Verfahren saniert. Hierzu wurde von der Gemeinde Weyarn die Firma Hans Holzner Baugesellschaft mbH aus Rosenheim mit der Ausführung der Bauleistung beauftragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.08.2023 die Auftragsvergabe beschlossen. Die Auftragssumme betrug 118.836,78 € brutto.
Nach Vorlage der Schlussrechnung und Abnahme der Bauleistung betragen die tatsächlichen Baukosten 122.616,78 € brutto und liegen somit 3.780 € über der beauftragten Vergabesumme. Die Mehrkosten resultieren daraus, dass mehrere Durchlässe im Bereich des Bestandes defekt oder nicht mehr voll funktionsfähig waren. Diese wurden im Zuge der Bauarbeiten erneuert und wiederhergestellt.
In der Schlussrechnung wurde bereits aufgrund einer Mängelrüge (kein flächenmäßig ebener Asphalteinbau – allerdings innerhalb der rechtlichen Toleranz entsprechend DIN) ein Abzug von 10 % berücksichtigt.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Straßensanierung der Straße „Arnhofer Weg“ in Naring in Höhe von 122.616,78 € brutto sowie den Mehrkosten resultierend auf der Erneuerung der Durchlässe Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Baumaßnahmen: Rissesanierung Straßen; Kostenfeststellungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Oktober 2023 bis Mai 2024 wurden verteilt im gesamten Gemeindegebiet an bestimmten Straßenteilstücken Pflegemaßnahmen als sog. Rissesanierungen durchgeführt. Hierzu wurde von der Gemeinde Weyarn die Firma Babic aus 86859 Igling als kostengünstigster Anbieter mit der Ausführung der Bauleistung beauftragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.08.2023 die Auftragsvergabe beschlossen. Die Auftragssumme betrug 121.003,96 € brutto.
Nach Vorlage der Schlussrechnung und Abnahme der Bauleistung betragen die tatsächlichen Baukosten 92.036,12 € brutto und liegen somit 28.967,84 € unter der beauftragten Vergabesumme.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Pflegemaßnahmen Rissesanierungen in Höhe von 92.036,12 € brutto Kenntnis und begrüßte die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Unvorhergesehenes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Zufahrt Breitmoos:
Die Zufahrt nach Breitmoos musste nach dem Starkregen Ende Mai/Anfang Juni aus Gefahrengründen total gesperrt werden. Die Gemeinde hat eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem AELF sowie dem bislang tätigen Ingenieurbüro durchgeführt. Ziel war, die möglichen Alternativen hinsichtlich der Realisierbarkeit einer Zufahrt zu prüfen. Drei Varianten wurden besprochen.
Variante 1: Verlegung der Zufahrt in Richtung Hang: Die Topografie ist entsprechend steil, sodass man die Trasse weit oben führen muss und eine ungenügende Stabilität einer alternativen Trasse zu befürchten ist; ebenso wird diese von der UNB vor Ort als großer Eingriff in das FFH-Gebiet abgelehnt.
Das AELF sieht eine Förderung hier ebenfalls nicht als machbar an.
Das IB Weisser schätzt die Baukosten für eine solche Maßnahme auf einer Länge von 180 m auf 856.000 € brutto.
Variante 2: Erschließung von Breitmoos von Süden her: Die Erschließung von Süden würde einen kompletten Ausbau eines neuen Feld- und Waldweges erfordern bzw. eine deutliche Verbreiterung bestehender Privatwege bedeuten. Ebenso würden die Serpentinen hinauf nach Kleinhöhenkirchen keine größeren Fahrzeuge zulassen. Das AELF hält zwar die Genehmigung und Förderung als Rückegasse für möglich, jedoch keinen größeren Ausbau. Die UNB schließt den Vollausbau aus FFH-Gründen bislang völlig aus. Das IB-Weisser schätzt die Kosten über Kleinhöhenkirchen auf einer Länge von 1200 m auf 520.000 € brutto. Die Trasse folgt dann aber einem bestehenden privaten Weg/Rückegasse, würde aber nicht als schwerlastfähige Zufahrtsstraße bzw. Erschließungsstraße ausgebaut werden.
Variante 3: Ertüchtigung der bestehenden Zufahrt: Eine umfangreiche Baumaßnahme wird von der UNB kritisch gesehen, da wertvolle Sinterquellen zu verzeichnen sind, die möglichst nicht zu beschädigen sind. Am ehesten könnte man sich noch eine kleinere Baumaßnahme am schadhaften Stück vorstellen, die jedoch von einem Landschaftsplaner hinsichtlich naturschutzfachlicher Kompatibilität zu begleiten wäre. Diese Begleitung wäre auch trotz der Eilbedürftigkeit kein Hinderungsgrund. Möglicherweise wäre laut UNB eine brückenähnliche Konstruktion sinnvoll, um den Quellenfluss nicht zu beeinflussen.
Unter der Voraussetzung, dass man im Minimalkonzept nur 50 m ertüchtigen müsse, schätzt das IB Weisser auf einen Kostenrahmen von 192.000 € brutto.
Laut Tiefbauingenieur müsste eine reduzierte Lösung geplant und mit dem bislang von der Gemeinde eingesetzten Geologen hinsichtlich der Machbarkeit abgeglichen werden.
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass bezüglich einer weiterführenden Planung entsprechend der Alternative 3.) Kosten von ca. 5.500.- € für Planungsstufe 1-3 anfallen würden zuzüglich Geologe und Landschaftsplaner.
Angesichts der Notlage der Anwohner empfiehlt der Erste Bürgermeister, unabhängig von der Straßenunterhaltspflicht durch die Anlieger eine solche minimale Planung als gemeindliche Soforthilfe zur Unterstützung zu beauftragen.
Damit ist keinerlei Aussage hinsichtlich der späteren Finanzierung einer Umsetzungsmaßnahme getroffen, jedoch würde dies zumindest einen raschen Fortgang der Prüfungen gewährleisten, die ansonsten die Einigung der Eigentümergemeinschaft von 10 Personen erfordern würde.
Die Grundlagenermittlung ist ggf. auch für die Beantragung von staatlichen Hochwasserhilfen erforderlich. Laut Erstem Bürgermeister gebe es derzeit für das Projekt keine Zuschüsse für die Gemeinde; Gewerbebetriebe hätten dagegen Chancen, dass das Projekt im Rahmen der Hochwasserhilfe bezuschusst würde.
Gemeinderat Wieser brachte eine vierte Variante ins Spiel, ein Forstwegebau, der nach Süden entlang der Mangfall bis zur Brücke Anderlmühle verlaufen könnte. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Holzbrücke Anderlmühle auch nicht schwerlastfähig ist und eine längere Strecke des zu ertüchtigenden Forstweges ebenfalls im FFH-Gebiet verlaufen würde.
Gemeinderat Georg Grabichler meint, man müsse beim AELF nachhaken, warum im vorliegenden Fall der Vollausbau nicht gefördert werden könne; bei durchaus vergleichbaren Projekten (z.B. Gnadenleiten an der Leitzach) in der Vergangenheit habe das Landwirtschaftsamt Förderungen in Aussicht gestellt. Dass der Wald bei Breitmoos einen geringeren wirtschaftlichen Wert habe als anderswo sei für ihn nicht nachvollziehbar.
Dem schließt sich Anian Rutz an. Er stellt zur Diskussion, dass nicht über die Köpfe der unterhaltspflichtigen Eigentümer geplant werden soll. Die Gemeinde habe bereits ein Gutachten erstellen lassen und eine Vorplanung einer größeren Lösung durch das IB-Weisser. Die jetzt erforderliche weitere Planung mit einem Kostenrahmen von 5.500.- € zuzüglich Kosten für einen Geologen und einen Landschaftsplaner sollte vom Eigentümer vorangetrieben werden. Die Gemeinde könnte dann diese Kosten nachträglich übernehmen bzw. bezuschussen, wenn Maßnahmen in Angriff genommen würden.
Betty Mehrer fragt, inwieweit die übrigen – ca.10 – Grundeigentümer bei der Maßnahme mitziehen. Eine erste gemeinsame Aussprache im Rathaus hat hier wenig gebracht.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass es schwierig sei, alle straßenbaulastpflichtigen Grundeigentümer für eine Maßnahme zu einem gemeinsamen Vorgehen zu motivieren und sein Vorschlag wäre, zumindest die fertige Planung einer Minimallösung als Soforthilfe zu erstellen, was aus pragmatischer Sicht auch die schnellste Lösung sei.
Dem wurde entgegengehalten, dass die Gemeinde bereits mit Gutachten und Voruntersuchung durch ein Tiefbaubüro finanziell erheblich in Vorleistung gegangen sei. Die Gemeinde könne in Zeiten knapper Haushalte nicht beliebig Leistungen übernehmen, für die sie nicht originär zuständig sei. Die Baumaßnahme selbst sei ohnehin im Gemeindehaushalt nicht darstellbar. Es mache auch wenig Sinn, eine gemeindliche Planung zu machen, wenn die Anwohner die beplante Maßnahme später selbst finanzieren müssen, sodass die Weiterführung einer reduzierten Planung die straßenbaulastpflichtigen Anlieger am besten selbst vornehmen sollten.
Dieser Ansicht schlossen sich in der ausführlichen Diskussion immer mehr Gemeinderäte an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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13 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Stand gemeindliche Straßenbaumaßnahmen:
- Gemeindeverbindungsstraße Gotzing abgeschlossen
- Gemeindeverbindungsstraße Ried-Esterndorf abgeschlossen. Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ergänzt, dass ein Schild „7,5 to“ angebracht werden soll, um die Straße vom Schwerlastverkehr freizuhalten.
- Gemeindeverbindungsstraße Schneiderberg im Herbst 2024
- Radwegebau Thalham-Kleinpienzenau Abschluss Herbst 2024; eine Einweihung ist vorgesehen.
- nachrichtlich: Asphaltierung Radweg Kletterzentrum – Bahnhof Darching durch StBA RO voraussichtlich Herbst 2024
Sanierung Kirche Weyarn 2024 ff.:
Im September 2024 beginnt die Sanierung der Grundleitungen sowie Schachtanlagen am Friedhof der Kirche. Ab 2025 beginnt sodann die Asbestsanierung, die Sanierung des Kreuzgangs, des Dachstuhls, der Dacheindeckung sowie der Fassade. Die Arbeiten dauern bis Frühjahr 2027 an. In dieser Zeit wird das Kirchengebäude eingerüstet sein. Am südlichen Vorplatz sowie am Konventhof wird ein Baulager sein. Der Kran wird voraussichtlich am Postgebäude stehen. Es fallen etliche öffentliche Parkplätze weg, die nicht kompensiert werden können. Fraglich ist der Standort Konventhof für den Christkindlmarkt 2025 und 2026 (Kollision mit Baustelle). Ggf. Alternativstandort – Befassung durch Kulturausschuss im Herbst.
Das Staatliche Bauamt als Bauherr wird in der Ausgabe des Gemeindeblatts 10/2024 noch ausreichend über die Baustelle informieren.
Veteranen Weyarn: Festwochenende 09.-11.08.2024.
Bürgerversammlung: 26.09.2024 um 19.00 Uhr in Neukirchen.
Stadtradeln: Auszeichnung „besondere Anerkennung beim Stadtradeln 2024“ – Gewinn: exklusiv geführte Radltour für den Gemeinderat.
Datenstand vom 03.09.2024 08:27 Uhr