Datum: 12.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.08.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Gemeindlicher Beauftragter für Menschen mit Handycap; Neuberufung.
5 Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
6 Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1324/1 der Gemarkung Holzolling in der Esterndorfer Straße, 83629 Esterndorf.
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des bestehenden Appartements in eine Wohnung und Neubau einer Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 524/1 und 524/2 der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße, 83629 Weyarn.
8 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "ambulant betreutes Wohnen/Seniorenwohnen".
9 Investitionen: Photovoltaikanlage Schule inkl. Batterie und Optimierungen; Kostenfeststellungsbeschluss.
10 Unvorhergesehenes.
11 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.08.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister bat die Anwesenden, für eine Gedenkminute für den verstorbenen Ehrenbürger der Gemeinde Weyarn Karl Steininger innezuhalten. Er würdigte Karl Steiningers Verdienste, u.a. als Landeshauptmann der Gebirgsschützen, Zweiter Bürgermeister und langjähriges Mitglied des Gemeinderats.
Anmerkungen zur Tagesordnung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 08.08.2024 wird ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 11.07.2024:
Antrag auf Änderung des Schulsprengels der Mittelschule Valley.
Zu diesem Tagesordnungspunkt war in der Gemeinderatssitzung vom 11. Juli Schulamtsdirektor Jürgen Heiß anwesend gewesen.
Nach intensiver Diskussion hielt der Gemeinderat an dem bisherigen Antrag auf Änderung des geltenden Mittelschulsprengels für das Gesamtgebiet bezogen auf den Schulsprengel der Mangfalltalschule in der Gemeinde Weyarn fest. Der bisherige Antrag soll unverändert weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Argumente aus der erfolgten Diskussion in der Sitzung für die Aufrechterhaltung des Antrags in die ergänzende Begründung mit aufzunehmen, insbesondere die starke, historisch begründete enge soziale und kulturelle Bindung der Gemeinde zur Kreisstadt Miesbach. 
Die Gastschulanträge sollen weiter von der Gemeinde Weyarn nach Möglichkeit unterstützt werden.
Der Beschluss wurde dem Schulamt Miesbach von der Verwaltung unverzüglich mitgeteilt.
Der Erste Bürgermeister erläuterte, dass das Staatl. Schulamt im Rahmen der Rechtsaufsicht der Gemeinde hier eindeutige Weisungen zur Bearbeitung der Gastschulanträge erteilt hatte, sodass den meisten Gastschulanträgen nicht entsprochen werden konnte. 
Um die Verkehrssituation zu verbessern, hat der Schulverband Holzkirchen zum neuen Schuljahr eine eigene Schulbuslinie von und nach Holzkirchen ins Gemeindegebiet eingerichtet. 

Reinigungsausschreibung.
Der Gemeinderat genehmigte die weitere Beauftragung der Fa. Cleansolution GmbH mit Gesamtkosten der Ausschreibung für alle gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, öffentliche Toiletten. Schule, Mehrzweckhalle, Bürgergewölbe) von ca. 17 500.- €. Die europaweite Ausschreibung aller Liegenschaften soll eine deutliche jährliche Einsparung bei den Reinigungskosten selbst erbringen.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeindepartnerschaft vom 13.08. und des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 16.08.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
In der Bücherei ist derzeit eine kleine Ausstellung mit Bildern von Agnes Wieser zu sehen.
AK Verkehr: „Mal den Montag an“ am 09.09./letzter Ferientag musste wegen des schlechten Wetters ausfallen, soll aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. 
Die Schulweghelfer-Einweisung durch die Polizeiinspektion Holzkirchen erfolgte in dieser Woche an zwei Terminen. Beim ersten diesen Donnerstag waren 12 Freiwillige dabei. 
AK Dorfleben: Dorfspaziergang zum Alpaka-Hof nach Standkirchen am 29.09., Start am KletterZ um 15.00 Uhr. 
Betty Mehrer wies auf den Themenabend „Demenz“ mit Filmvorführung am 27.09. um 17.00 Uhr im FoolsKino hin. 

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4. Gemeindlicher Beauftragter für Menschen mit Handycap; Neuberufung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zu diesem TOP waren Mathias Carozzi und Martin Martin anwesend.
Herr Dr. Heribert Kuczera legt aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund seines Alters die Funktion des gemeindlichen Behindertenbeauftragten zum 30.09.2024 nieder. Eine besondere Würdigung seiner langjährigen Tätigkeit soll beim Neujahrsempfang 2025 in feierlichem Rahmen erfolgen.
Mathias Carozzi und Martin Martin stehen als Nachfolger zur Verfügung sind bereit, die Funktion gemeinsam zu übernehmen. Sie stellen sich in der Sitzung vor.
Martin Martin ist 2023 nach Weyarn gezogen, beruflich ist er in der Medienforschung tätig und engagiert sich bei seinem Arbeitgeber als Schwerbehindertenvertreter. 
Mathias Carozzi lebt seit 2000 in der Gemeinde, er ist bei einer Rentenversicherungsanstalt in München tätig und dort ebenfalls Schwerbehindertenvertreter.
Die beiden Beauftragten möchten die Öffentlichkeitsarbeit etwas ausbauen, fürs Thema sensibilisieren, indem sie beispielsweise an die Schule gehen, informieren, wo man als Mensch mit Handycap gut zurechtkommt und wo weniger gut und was – mit einfachen Mitteln – verbessert werden kann. Hilfreich fänden sie beispielsweise auch, wenn bei Veranstaltungsankündigungen darüber informiert würde, ob sie barrierefrei zu besuchen sind u.a. Herr Martin und Herr Carozzi unterstützen und beraten auch gerne, können Tipps geben, einen „Rundumservice“ bei Anträgen u.a. können sie nicht anbieten. 
Der Erste Bürgermeister ergänzt: Beauftragte sind ein ehrenamtlicher Teil der Gemeindeverwaltung und können operative Aufgaben der Verwaltung im Tagesgeschäft wahrnehmen sowie beratende Leistungen erbringen.
Der Gemeinderat bedankte sich bei Herrn Dr. Heribert Kuczera für seinen Einsatz als gemeindlicher Beauftragter für Menschen mit Handycap. 
Herr Mathias Carozzi und Herr Martin Martin wurden gemeinsam ab dem 01.10.2024 zu gemeindlichen Behindertenbeauftragten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.09.2024 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen hat auf die Wahrung landwirtschaftlicher Belange aufmerksam gemacht, die in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. 
Stellungnahme des Landratsamts Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 28.08.2024:
Mit der Ausführung unter 4.3.2.4 zur Ausgleichsregelung besteht leider kein Einverständnis. Die Aussage, dass es sich nur um geringfügige Bebauung handelt kann in diesem Fall nicht als Begründung herangezogen werden, sodass die Eingriffsregelung nicht abgearbeitet werden müsste. In spezifischen Fällen kann dies gemacht werden, wenn es a) bereits eine Satzung oder einen Bebauungsplan gibt (ist hier nicht der Fall) und b) die Eingriffe in einer Satzung oder einem Bebauungsplan durch eine vorgegebene GRZ in Verbindung mit einem bereits abgeleisteten Ausgleich für eine entsprechende GRZ so abgearbeitet worden sind, dass es hier zu keiner nennenswerten Änderung kommt (ist hier auch nicht der Fall).
Die Eingriffsregelung ist demnach abzuarbeiten (in einem kommenden Einzelbauverfahren). Mit dem Eingriff an sich und verbundenen kleineren Gehölzfällungen im Bereich des geplanten Wohnhauses besteht grundsätzlich Einverständnis.
Für die Bilanzierung ist ein qualifizierter Freiflächengestattungsplan ((i. d. R. anzufertigen durch ein geeignetes Landschaftsplanungs- oder Landschaftsarchitekturbüro) samt Abarbeitung der Eingriffsregelung nach BayKompV darzulegen. Die vom [Eigentümer] vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind naturschutzfachlich leider nicht zielführend. Eine Abstimmung zwischen Planungsbüro und der unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen.
Im Lageplan ist eine „Freihaltezone für Erschließung u. Wendemöglichkeif sowie eine „Zone f. Nachweis notwendiger Stellplätze i. Freibereich" verortet. Diese Fläche überlappt mit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bay* NatSchG sowie S 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Es handelt sich dabei um Feldgehölze bzw. Gewässerbegleitgehölze. Laut Eigentümer sollen die Gehölzflächen jedoch nicht überplant werden. Es wird gebeten, dass dies im Plan klargestellt wird.
Bei einer Ortseinsicht wurde der Eigentümer angetroffen. Laut seinen Aussagen soll die Flurnr. 1573/1 geteilt werden.
Eingrünung: Unter 4.3.2.2. wird verwiesen, dass die bestehende Ortsrandeingrünung im Westen, Süden und Osten erhalten bleiben kann. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt.
Die sehr alte Eiche sowie die zweistämmige Hainbuche sind unbedingt zu erhalten und laut Aussage des Eigentümers sollen diese auch stehen bleiben.
Es wird gebeten, dass diesbzgl. in den Unterlagen eine (verwaltungsrechtlich) verbindliche Aussage getroffen wird, sodass die Eingrünung insbesondere in südlicher Richtung - erhalten bleibt, auch wenn Flurnummer geteilt werden.“In der Aussprache äußerten einige Mitglieder des Gemeinderats ihr Unverständnis über die Stellungnahme der UNB, die zur Kostensteigerung und Zeitverzögerung führen und sämtliche Beteiligten belaste. Man vermisse Augenmaß und Verhältnismäßigkeit bei den Stellungnahmen der UNB und das sei inzwischen ein wiederkehrendes Problem. Angeregt wurde auch, ob man durch eine Baumschutzverordnung und frühzeitige Ortstermine mit der UNB die Situation verbessern könnte.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses nahm der Gemeinderat Kenntnis von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und beauftragte die Verwaltung, eine weitere Klärung mit der UNB vorzunehmen und den Vorgang dem Bauausschuss wieder vorzulegen.
Weiterhin wurde die Verwaltung ermächtigt, erforderlichenfalls einen Grünordnungsplaner unter Übernahme der Kosten durch den Bauwerber zu beauftragen, sofern der Bauherr nicht selbst eine Planung beibringe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1324/1 der Gemarkung Holzolling in der Esterndorfer Straße, 83629 Esterndorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Anwesens Esterndorf 1 am westlichen Ortseingang von Esterndorf hatte bei der Gemeinde angefragt, ob er auf der ihm gehörenden Grundstücksfläche gegenüber seinem Wohnhaus (gehört noch zu seinem Grundstück) einen Carport mit Ausmaßen von ca. 5 x 9 m in Holzständerbauweise mit flach geneigtem Dach errichten dürfe. Der Carport wäre seitlich offen und würde nicht ganz vor zur Straße errichtet werden. 
Die Familie hat zwei junge erwachsene Kinder – entsprechender Platzbedarf für Fahrzeuge sei daher vorhanden. Derzeit werden die Fahrzeuge bereits teilweise auf dieser zur Straße hin gekiesten Fläche abgestellt. 
Westlich des Grundstückes verläuft ein Oberflächenentwässerungsgraben, der aus Sicht der Verwaltung die topographische Zäsur an dieser Stelle ist. Die bestehenden Bäume würden nicht beseitigt bzw. können erhalten werden. Der Carport würde in den Hang hinein gebaut und dort so gut es geht integriert werden. Es wird dabei darauf geachtet, dass der östliche Grundstücksnachbar beim Ein- und Ausfahren aus seinem Hof durch das Vorhaben nicht in der Sicht beeinträchtigt wird. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben am Ortsrand des im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als Dorfgebiet dargestellten Ortes Esterndorf bzw. außerhalb des bestehenden Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 56 „Esterndorf“.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Marterl, das der Bauwerber im Zuge der Wohnhausbebauung des Wohnhauses Esterndorf 1 dorthin versetzt hat. Das Marterl würde vom Bauvorhaben nicht tangiert werden – eine Versetzung wäre aber wenn erwünscht möglich.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Dem Gemeinderat ist bekannt, dass das Marterl beim Straßenbau versetzt wurde und nicht am originalen Platz steht. Insofern sollte einer weiteren Versetzung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nach Westen nichts im Wege stehen. Der Carport sollte aus Sicht des Bauausschusses aus verkehrlichen Gründen sowie ortsgestalterischen Gründen mindestens zwei Meter Abstand von der Fahrbahn haben und nach Osten verrutscht werden. Unter diesen Voraussetzungen stellte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einem Bauantrag in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des bestehenden Appartements in eine Wohnung und Neubau einer Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 524/1 und 524/2 der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.09.2024 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB ohne Bauleitplanung. Der Antragsteller möchte das bestehende Appartement im Erdgeschoss umbauen bzw. eine Garagenfläche umnutzen als Bestandteil einer Wohnung. Das Gelände und die Wandhöhe bleiben dabei unverändert. Außerdem soll südwestlich der bestehenden Werkstatt eine Dreifachgarage errichtet werden. Es sind 8 Stellplätze ausgewiesen für zwei Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "ambulant betreutes Wohnen/Seniorenwohnen".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Projektausschuss Pflegeeinrichtung (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Projektausschusses Pflegeeinrichtung 09.09.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im letzten Projektausschuss Pflegeeinrichtung wurden dem Gemeinderat zur Fortführung des Verfahrens entsprechende Empfehlungen erteilt. Diese wurden vom Gemeinderat per Beschluss abgenommen. 
Die Verwaltung wurde vor Fortgang des Verfahrens mit der Qualitätssicherung und Einarbeitung entsprechender Festlegungen sowie der Erarbeitung ergänzender Unterlagen beauftragt. Diese wurden von den Planungsbüros mittlerweile vorgenommen und sollen nun final vor dem Fortgang des Verfahrens abgenommen werden. 
Hierzu fand am 09.09.2024 morgens ein Termin zwischen Vorhabensträger, gemeindlichem Rechtsanwalt, Planungsbüro sowie der Verwaltung statt. Der anschließend vom Planungsbüro ausgearbeitete Zwischenstand wurde in der Projektausschusssitzung am Abend desselben Tages erörtert.
Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan wurde auf Empfehlung des gemeindlichen Rechtsanwaltes reduziert auf die notwendigen Festlegungen, da er nur im Zusammenhang mit dem VEP sowie dem städtebaulichen Vertrag mit detaillierten Regelungen rechtsgültig ist. Die wesentlichen Inhalte sind im VEP als Basis der Bauverpflichtung festgehalten. Im VEP gab es als wesentliche Änderung, dass das Gewerbe aus rechtlichen Gründen genauer beschrieben werden muss (Dienstleistungen und Einzelhandel, Pflegestützpunkt, Räume nach §13 Baunutzungsordnung). Um dem Vorhabensträger hier Flexibilität einzuräumen, kann im Vertrag geregelt werden, dass die Zuordnungen untereinander tauschbar sind.
Als Planskizze soll beim VEP nun auch die Grünordnungsplanung des Vorhabensträgers verwendet werden. Hier wurde der derzeitige Grünordnungsplan aus dem Umweltbericht vorgezeigt. Der Geltungsbereich ist dem B-Plan anzupassen. Hierbei müssen allerdings die Sichtdreiecke Staatsstraße als Geltungsbereich nicht zwingend dargestellt sein (Festlegung im Bebauungsplan genügt).
Die aktualisierten Planwerke werden bis zur Gemeinderatssitzung finalisiert und dem Gemeinderat vorgelegt. 
Die umfangreichen Gutachten, insbesondere das naturschutzfachliche, werden ebenfalls Bestandteil des gesamten Planwerks.
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Bebauungsplan in der Version vom 12.09.2024 zustimmend Kenntnis. Ebenso vom Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) in der Version vom 12.09.2024 sowie den begleitenden Gutachten und Unterlagen. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren fortzuführen. 
Entsprechend der Empfehlung des Projektausschusses wurde die Verwaltung ermächtigt, ggf. erforderliche kleinere Anpassungen im Rahmen der Qualitätssicherung vor der Auslage selbstständig abzunehmen, soweit diese nicht die Grundzüge der Bebauung betreffen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, während der Auslage den erforderlichen städtebaulichen Vertrag abzustimmen und im Entwurf dem Projektausschuss Pflegeeinrichtung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Investitionen: Photovoltaikanlage Schule inkl. Batterie und Optimierungen; Kostenfeststellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Grundschule Weyarn wurde eine 54 kWp - Photovoltaikanlage mit Batterie installiert. Um die Notstromfähigkeit gut ausnutzen zu können, ist seitens des Haustechnikers die Stromanlage umgebaut worden, sodass bei Stromausfall die Schule einige Zeit funktionsfähig ist.
Hierzu hat der Gemeinderat bzw. der Energieausschuss zur Optimierung der Anlage ein Heizschwert sowie eine Batterieerweiterung beschlossen. 
Inzwischen sind alle Rechnungen eingegangen und ein Kostenfeststellungsbeschluss kann gefasst werden:


Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr dankte Geschäftsleiterin Christel Altenweger für ihr großes Engagement zur Erreichung des Energiewende-Ziels der Gemeinde.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Investitionsmaßnahme PV-Anlage Grundschule Weyarn inkl. der Optimierungsmaßnahmen in Höhe von brutto 99.983,06 € Kenntnis und begrüßte die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens trotz der Erweiterungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 10
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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister wies auf zwei anstehende Termine hin: Bürgerversammlung in Neukirchen am Donnerstag, den 26.09. um 19.00 Uhr sowie bereits davor das große Jubiläum des SC Seeham am Festwochenende 21./22.09.2024.

Datenstand vom 24.09.2024 07:16 Uhr