Datum: 07.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1686/1 der Gemarkung Holzolling in 83629 Haus.
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports mit überdachter Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 18 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Besprechungsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 3247 der Gemarkung Holzolling, Osterseestraße, 83629 Großseeham.
7 3. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
8 Baumaßnahmen: Straßensanierung Esterndorf-Ried; Kostenfeststellungsbeschluss.
9 Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 - Haushaltssatzung 2025.
10 Beschränkung der Straße "Am Buchholz".
11 Behandlung von Anträgen zur Straßenbeleuchtung.
12 Unvorhergesehenes.
13 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.10.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 12.09.2024:
Neue Schließanlage für die Mehrzweckhalle, hier: Vergabe des Auftrags.
Aufgrund des Einbruchs in der Schule im vergangenen Jahr war auf eine elektronische Schließanlage umgestellt worden. Auch die Mehrzweckhalle sollte nun mit einer elektronischen Schließanlage desselben Systems ausgestattet werden. Dies hat den Vorteil, dass Software und Programmierung für beide Anlagen genutzt werden können. Ebenso erleichtert es den Lehrkräften die Nutzung der Mehrzweckhalle, weil sie dafür ihre bereits vorhandenen Schulschlüssel benutzen können. 
Der Gemeinderat beschloss den Kauf einer neuen Schlüsselanlage vom Typ Simons Voss gem. Angebot Fa. Nr. Sicher, Jevitzky, Miesbach, zum Preis von 17.724,81 € brutto.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Geschichte vom 15.10., des AK Verkehr & Mobilität vom 21.10., des AK Bücherei vom 22.10., des Steuerungsgremiums vom 22.10., vom AK Gemeinschaftliches Garteln vom 24.10. und vom AK Energie & Umwelt vom 28.10.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Am 26.10.2024 hat die Bücherei ihr 15-jähriges Jubiläum gefeiert. Es zeichnet sich ab, dass die kommissarische Büchereileitung ab Anfang 2025 wieder durch eine dauerhafte Leitung ersetzt werden kann. 
In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 1. Oktober 2024 wurde die Bestellung eines/einer Kulturbeauftragten erörtert. Die Mitglieder haben weiterhin keine Ressource, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die Tätigkeit wird deshalb weiterhin im Rahmen der verfügbaren Ressourcen von Katja Klee ausgeübt. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Vernetzung der Landkreisgemeinden im Kulturbereich sowie eine gewisse Koordination von örtlichen ehrenamtlichen kulturellen Tätigkeiten.
Der Straßenausschuss hat jüngst getagt und beschlossen, dass der Sprecher/die Sprecherin des AK Verkehr und Mobilität bei öffentlichen TOPs beratend zugeladen wird, wie dies auch beim AK Energie & Umwelt im Energieausschuss der Fall ist.

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4. Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1686/1 der Gemarkung Holzolling in 83629 Haus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.11.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 1686/1 der Gemarkung Holzolling hat bei der Gemeinde angefragt, ob sie für den Familienbedarf südlich auf dem Grundstück im Ortsteil Haus ein Doppelhaus (genaue Lage und Größe ist noch festzulegen) mit entsprechenden Stellplätzen errichten darf. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Haus“. Zur Verwirklichung des Bauwunsches müsste die bestehende Satzung entsprechend geändert werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und beschloss: Der Gemeinderat kann sich unter der Voraussetzung, dass die bodenpolitischen Grundsätze eingehalten werden und hierzu die üblichen vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, eine Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung „Haus“ vorstellen. Die Antragsteller haben sich dabei zu verpflichten, die Planungskosten zu übernehmen. Hinsichtlich weiterer Planungsschritte soll im Rahmen der Planung eine Bauberatung zur Situierung der Gebäude erfolgen.
Sofern die Kostenübernahme für die Planung erfolgt, wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports mit überdachter Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 18 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte nördlich auf seinem Grundstück im Ortsteil Wattersdorf einen Carportanbau mit überdachter Terrasse errichten. 
Das Bauvorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe mit Sichtbeziehung zu einem Baudenkmal (Wattersdorfer Straße – sog. „Oarkafler-Anwesen“).
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt im unbeplanten Bereich gemäß § 34 BauGB.
In der Aussprache machen einige Mitglieder des Gemeinderats ihrem Ärger über das eigenmächtige Handeln des Bauherrn Luft. Auch wenn die Entscheidung, ob sich das Bauwerk entsprechend der Gültigkeit des § 34 BauGB in die Umgebung einfügt, letztlich beim Landratsamt liegt, so sollte die eigenmächtige Vorgehensweise nicht sang- und klanglos hingenommen, sondern das Einvernehmen verweigert werden. Auch die Tatsache, dass Situationen wie diese immer wieder auftauchen und man sich dann um eine einigermaßen verträgliche Gestaltung bemühen müsse, sei nicht befriedigend. Im vorliegenden Fall hätte es eine gute Lösung gegeben, indem das Satteldach von vornherein vorgezogen worden wäre. Dies ist nun, wo Tatsachen geschaffen wurden, nicht mehr möglich.
Der Gemeinderat nahm den Antrag entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis und bestätigte ihn mit knapper Mehrheit. Aufgrund der Nähe zu einem ortsbildprägenden Baudenkmal ist insbesondere die Gestaltung sowie Materialität durch die Untere Denkmalschutzbehörde im LRA MB zu prüfen. Hier wurde das Landratsamt gebeten, dem Bauherren beratend zur Seite zu stehen, insbesondere bezüglich einer möglichst naturbelassenen Lattung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Besprechungsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 3247 der Gemarkung Holzolling, Osterseestraße, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin, die hauptberuflich Trauerrednerin ist, möchte die bestehende Garage in einen Besprechungsraum umnutzen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 19 „Großseeham-Süd“. Für das geplante Vorhaben ist laut Auskunft des Landratsamtes Miesbach ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Die Antragstellerin hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag vorgelegt, dessen Stellplatznachweis die Forderungen erfüllt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Antrag auf Nutzungsänderung sowie zu der damit erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß der Empfehlung des Bauausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 3. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.10.2024 beschlossen, für das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 731/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham, die Ergänzungssatzung „Einhaus“ entsprechend zu ändern. Das beauftragte Planungsbüro legte zur Bauausschusssitzung am 04.11.2024 einen Planentwurf vor.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat die geänderte Entwurfsplanung vom 07.11.2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Baumaßnahmen: Straßensanierung Esterndorf-Ried; Kostenfeststellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Juli 2024 wurde die Gemeindeverbindungsstraße von Esterndorf in Richtung Ried saniert. Hierzu wurde von der Gemeinde Weyarn die Firma Grossmann Bau GmbH & Co. KG aus 83026 Rosenheim mit der Ausführung der Bauleistung beauftragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2024 die Auftragsvergabe beschlossen. Die Auftragssumme betrug 60.946,31 € brutto. 
Nach Vorlage der Schlussrechnung und Abnahme der Bauleistung betragen die tatsächlichen Baukosten nun 84.378,85 € brutto und liegen somit 23.432,54 € über der beauftragten Vergabesumme. 
Die Mehrkosten resultieren daraus, dass während des Baus unvorhergesehen Widrigkeiten aufgetreten sind, die sofort entschieden werden mussten. Zum einen war für die Herstellung der ungebundenen Schichten des Oberbaus (Bankette freilegen, Einbau Bankett, Beseitigung Erdwälle etc.) ein erhöhter Aufwand in Höhe von netto 9.982,77 € nach sich gezogen haben. Ferner waren noch zusätzliche Arbeiten (Entwässerungsausläufe freilegen, Asphaltaufkantung, Höhenangleichung Einlaufabdeckungen, neue Straßeneinlaufeinsätze etc.) auszuführen, die mit 6.755,73 € zu Buche schlugen.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Esterndorf in Richtung Ried in Höhe von 84.378,85 € brutto sowie den Mehrkosten (23.432,54 €) zur Kenntnis und genehmigte die Gesamtausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 - Haushaltssatzung 2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister führte dazu aus: 
Aufgrund neuer Messbescheide des Finanzamtes müssen auch die Hebesätze der Gemeinde geprüft und ggf. angepasst werden. Die Messbescheide werden vom Finanzamt festgelegt, darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss. Es fehlen auch noch einige Bescheide. Ebenso sind vielfach Rechtsmittel eingelegt, so dass die Gemeindeverwaltung hier nur eine unscharfe Prognose hinsichtlich des künftigen Aufkommens abgeben kann, welche Unwägbarkeiten enthält. Im Ergebnis könne man es erst genau sagen, wenn alle Bescheide des Finanzamtes rechtskräftig geworden sind. Ggf. muss die Gemeinde bei Änderungen der Messbescheide auch wieder Rückzahlungen leisten.
In Hoheit der Gemeinden liege es nun, den Hebesatz festzulegen. Dieser ist der prozentuale Multiplikator des vom Finanzamt festgelegten Messbetrages (d.h. mit Hebesatz 300 werden beispielsweise 300 Prozent des Messbetrages angesetzt; hier: Rechnung = Messbetrag Finanzamt x 3).
Die wesentliche Änderung ist die Grundsteuer B für Bauland und bebaute Grundstücke.
Hier wurde in Bayern ein Systemwechsel von einer Besteuerung, die Bodenrichtwerte bzw. Ertragswerte enthält, zu einem flächenbezogenen Festsetzungsmodell gewählt. 
Bei der Grundsteuer B führt die Neuberechnung der Messbescheide zu deutlichen individuellen Verschiebungen (Erhöhungen oder Verringerungen teilweise bis zum Faktor 4), auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat. 
Bei Grundsteuer A ist durch die Änderung kaum Dynamik zu verzeichnen. 
Seitens des Finanzministeriums wurde empfohlen, die Änderung in der Gesamtsumme einerseits möglichst aufkommensneutral zu gestalten. Andererseits weist der Bayer. Gemeindetag darauf hin, dass für die Gemeinde dies nicht verbindlich sei und die Gemeinden hinsichtlich der Festlegung des Steuersatzes bezüglich ihrer finanziellen Anforderungen frei seien.
Die letzte Grundsteueränderung im Jahr 2013 erhöhte den Hebesatz B auf 380 Prozent.
Die Kämmerin Frau Altenweger führte an, dass das Landratsamt die Gemeinde für einen Ausgleich stets zu einer Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes anmahne. Allein der finanzielle Aufwand für die Kinderbetreuung seitens der Gemeinde sei erheblich gestiegen, z.B. von 2013: 369.352,34 € bis 2023 auf 846.020,71 €. Das sei eine Steigerung von 229 % bei den Betriebskosten ohne Investitionen bzw. Unterhalt der Liegenschaften. Ständig würden den Gemeinden neue Aufgaben aufgebürdet, die nicht oder unvollständig gegenfinanziert seien. Frau Altenweger empfahl deshalb, vor dem Hintergrund einer angespannten gemeindlichen Finanzlage Mehreinnahmen zu generieren.
Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung vom 16.10.2024 anhand der vorliegenden Messbescheide ausführlich diskutiert und eine Empfehlung zur Neufestlegung abgegeben.

Verlauf im Finanzausschuss und Begründung für die folgenden Entscheidungen:
Nachdem mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und den anstehenden Aufgaben (Stichwort: Ganztagsbetreuungspflicht für Grundschulkinder) die finanzielle Belastbarkeit der Gemeinde inzwischen erreicht ist, wurde diskutiert, ob der Hebesatz für die Grundsteuer B nicht unverändert bei 380 belassen werden solle, um durch die dadurch bedingten steuerlichen Mehreinkünfte sowohl einen Inflationsausgleich zu bekommen, als auch den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Im Tenor wurde jedoch nach gründlicher Abwägung aufgrund individueller Betroffenheiten von allen Mitgliedern des FA die Senkung des Hebesatzes Grundsteuer B trotzdem als zielführend erachtet, um die Belastungen nicht zu groß werden lassen. 
Zum Breitband war von der Verwaltung anzumerken, dass die Abfinanzierung des Breitbandes aufgrund des fortlaufenden Ausbaus noch über ein Jahrzehnt dauern werde, insofern wecke das frühere Versprechen einer Steuersenkung bei Grund- und Gewerbesteuer bei den Bürgern einen nicht erfüllbaren Erwartungshorizont. Für die Fortführung des Ausbaus in den Jahren 2025 ff. sind bereits 750.000 € an Gemeindemitteln für Glasfaserhausanschlüsse in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Dies sei entsprechend der Empfehlung der Verwaltung bei der Neufestlegung der Grundsteuer B zu berücksichtigen. Ebenso solle Abstand von pauschalen Versprechungen zur Senkung von Steuern Abstand genommen werden. Steuererhöhungen und -senkungen sollten vielmehr ausschließlich unter den aktuellen finanzpolitischen Erfordernissen entschieden werden. Dies wurde vom Finanzausschuss ebenfalls so gesehen.
Seitens der Verwaltung wurde auf die Frage, warum die Steigerungen bei den Einnahmen (z.B. Einkommenssteueranteil) nicht die gesteigerten Kosten auffangen, erläutert:
Die Kostensteigerung verursachen neben der Inflation 
  • Kinderbetreuung (Kindergärten und Schule) mit ständig anwachsenden Betreuungszeiten 
  • Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Baukosten und Kosten für Straßenunterhalt sind erheblich über der durchschnittlichen Preissteigerung gestiegen), neue Vorgaben nach Gebäudeenergiegesetz
  • Kreisumlage (52 % maßgeblicher Einnahmen gehen an den Landkreis)
  • Dienstleistungen für die vorgeschriebene Digitalisierung 
  • Verrechtlichung der Verwaltungshandelns mit vermehrter Rechtsberatung
  • Versicherungen steigen durch hohe Schadensdichte (Unwetter)
  • Unvorhergesehenes wie z.B. im Jahr 2024 MZH – Sanierung Umkleiden (Sanierungsinvest in letzten Jahren ca. 650.000 € allein für MZH) aber auch viele Kleinigkeiten
  • Dienst- und Schutzkleidung, Digitalisierung (höhere Anforderung bei Feuerwehr und Bauhof)
  • Auflagen Gebäude, Feuerwehranbauten zum verbesserten Brandschutz usw.
Der Erste Bürgermeister erläuterte, dass zum Hebesatz B mehrere Abstimmungen im Finanzausschuss stattgefunden hatten; ein höherer Hebesatz als 300 % fand jedoch keine Mehrheit. Auch die Empfehlung zur Senkung auf 300 % sei nicht einstimmig gewesen. 10 Hebesatzpunkte entsprächen einem Steueraufkommen von rund 15.000 €.
Eine Prognose mit den vorliegenden Zahlen bei einem Hebesatz von 300 % ergab Einnahmen von 463.283,37 €, die sich wegen offener Bescheide noch etwas erhöhen werden. Aus dieser Zahl resultiert ein Puffer von 79.115,90 €, der u.a. bei Einnahmensausfällen durch Widersprüche der Steuerzahler sowie zur Stärkung des Gemeindehaushalts eingesetzt werden könne.
In der Gemeinderatssitzung kommt erneut eine Diskussion auf:
Gemeinderat Albert Zinsbacher führte an, dass der Hebesatz B noch weiter gesenkt werden und die Gemeinde stattdessen künftig mehr sparen sollte. Die Gemeinderäte Leonhard Stielner sprachen sich ebenfalls für eine weitere Senkung des Hebesatzes B bis herunter auf 280 % aus. Allerdings wurde auch auf zukünftige Aufgaben und die angespannte finanzielle Situation hingewiesen. Häufige Änderungen des Hebesatzes sollten wegen des großen Verwaltungsaufwandes zudem vermieden werden. Der Satz von 300 % beinhalte einen Puffer für die Ausfälle durch Widerspruchsverfahren und eine im Verhältnis zum Haushaltsvolumen geringe Verbesserung der gemeindlichen Einnahmen erwarten lassen. Eine Senkung beim Hebesatz B um 80 Punkte sei auch ein gutes Signal.
Im Bereich der Grundsteuer A (Landwirtschaft) gibt es wenig Veränderung der Messbeträge, sodass hier vom Finanzausschuss empfohlen wurde, den alten Hebesatz 250 weiterhin beizubehalten. Für Grundsteuer B wurde mehrheitlich der Hebesatz 300 empfohlen.
Der Finanzausschuss schlug dem Gemeinderat folgende Änderung der Haushaltssatzung zum 01.01.2025 vor:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn im Vorgriff auf den noch folgende Haushaltsplan 2025 folgende neuen Hebesätze:

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H. (unverändert)
  2. für die Grundstücke                                         (B)         300 v.H. (alt 380 v. H.)

2. Gewerbesteuer         360 v.H. (unverändert)
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Finanzausschusses mehrheitlich und änderte § 4 der Haushaltssatzung 2025 schon im Vorgriff auf die Haushaltssatzung 2025 mit Wirkung ab dem 1.1.2025 wie folgt:
1. Grundsteuer für die Grundstücke         (B)         300 v.H.
Die übrigen Hebesätze bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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10. Beschränkung der Straße "Am Buchholz".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßenausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Straßenausschusses 21.10.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein Anwohner aus Einhaus war Ende Februar in der Bürgersprechstunde. Er teilte mit, dass öfter längere ortsfremde LKWs von der Staatsstraße abfahren und durch die Straße „Am Buchholz“ fahren (vermutlich wegen Staus), und sich dann in der engen Kurve in Einhaus festfahren und dann irgendwie wieder versuchen heraus zu rangieren. 
Er bat darum, eine Längenbeschränkung zu prüfen. Vor einiger Zeit war auch schon mal ein anderer Anwohner wegen LKWs in Einhaus im Rathaus zur Vorsprache.
Die Verwaltung hat die Begebenheiten vor Ort geprüft und kam in Absprache mit dem Verkehrsreferenten zu dem Ergebnis, dass es am besten wäre, hier wie in der Seidinger Straße/Seiding zu verfahren und die Straße „Am Buchholz“ für den allgemeinen Verkehr zu sperren und nur noch den Anliegerverkehr zuzulassen. Perspektivisch soll auch der Radweg in das Buchholz einmünden, sodass auch diesbezüglich eine Beschränkung des Fahrzeugverkehrs sinnvoll ist. Ebenso bietet sich der Fahrbahnzustand in Richtung Neukirchen sowie die geringe Breite mit wenig Begegnungsstellen für KFZ (einspurig) für die Stauumfahrung generell nicht an.
Begründung gem. VAO:
Die Gemeindestraße „Am Buchholz“ ist insgesamt nur sehr schmal ausgebaut. Zusätzlich verfügt sie über eine sehr enge Kurve, die für längere Gespanne nicht passierbar ist. Aufgrund von Stau-Umfahrungen der nahe gelegenen St 2073 kam es immer wieder zu Problemen. Aufgrund dessen wird nun, wie bereits in Seiding, die Straße „Am Buchholz“ an den Zufahrten der St 2073 und der MB 17 mit den Verkehrszeichen 251 oder 260 (Fahrverbot auch für Motorräder) inkl. Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) versehen, um zukünftige Stau-Umfahrungen zu vermeiden.
In der Aussprache wurde die Wirksamkeit der Regelung hinterfragt. In Seiding habe man mit der Beschränkung durch Verkehrsschilder gute Erfahrungen gemacht und auch moderne Navigationsgeräte bzw. Kartenmaterial gehen darauf ein. Evtl. könne man auch eine Längenbeschränkung festlegen. Man stehe der Angelegenheit aufgeschlossen gegenüber und solle die konkrete Umsetzung der Verwaltung überlassen.
Der Empfehlung des Straßenausschusses wurde gefolgt: Die Straße „Am Buchholz“ soll mit dem Verkehrszeichen 251 oder 260 und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Behandlung von Anträgen zur Straßenbeleuchtung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßenausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Straßenausschusses 21.10.2024 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Straßenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.10.2024 mit Anträgen zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung befasst.

a)
Antrag einer Bürgerin aus Stürzlham vom 18.09.2024, eine zusätzliche Solarleuchte am Fuß- und Radweg von Stützlham nach Weyarn aufzustellen (per E-Mail):

„Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass der Fuß- und Radweg nach Weyarn nun durch Solarlampen beleuchtet und dadurch der Weg zur Schule und zur Mehrzweckhalle sicherer gemacht wurde. Leider fehlt zwischen den Lampen Nr. 21 und Nr. 22 in einem sehr langen und gebogenen Wegstück eine weitere Lampe an der wichtigen Stelle auf Höhe des Zugangs zur Bushaltestelle. Auf diesem Abschnitt ist es stockfinster und man braucht eine eigene Taschenlampe. Ich gehe davon aus, dass das so nicht gedacht war und beantrage eine zusätzliche Solarleuchte.“

Aussprache im Gremium: 
- Die Beleuchtung wurde noch vor den gesetzlichen Neuregelungen ausgeführt.
- Der frequentierte Weg ist inzwischen als Fuß- und Radweg beschränkt, Radfahrer müssen nachts beleuchtet fahren. 
- Auch an der genannten Stelle war ursprünglich eine Leuchte vorgesehen gewesen, der Grundeigentümer hat allerdings der Aufstellung auf seiner Fläche nicht zugestimmt, sodass dort mangels gemeindlichem Grundbesitz eine Lücke entstand. Ein Standort auf der gegenüberliegenden Seite des Weges auf Höhe der Stürzlhamer RVO-Bushaltestelle an der Staatsstraße ist wegen der Leuchtweite und Verschattung der Solarpanels nicht so optimal wie der ursprüngliche, aber dennoch gut, v.a. für Personen, die durchs Gebüsch zur Bushaltestelle gehen.
Es wurde im Laufe der Sitzung ein Ortstermin vorgenommen und vom Straßenausschuss beschlossen, dass auf der Staatsstraßenseite Höhe Bushaltestelle die vorgesehene Solarlampe testweise installiert werden soll. Nach der Probephase soll der Straßenausschuss abschließend entscheiden. 
Die Laterne wurde schon nach der kurzen Zeit seit ihrer Installation als Verbesserung gesehen. Der Beschluss des Straßenausschusses wurde zur Kenntnis genommen.
b)
Antrag einer Familie aus Großpienzenau auf Errichtung einer Straßenleuchte in Großpienzenau auf Höhe Einmündung Burgstraße/Ehgart:

Die Antragsteller sehen den Einmündungstrichter Burgstraße/Ehgart in Großpienzenau als nicht ausreichend ausgeleuchtet und als Gefahr für die Anlieger – insbesondere der Schulkinder. Eine Ausleuchtung des Einmündungstrichters würde hier Abhilfe schaffen.
Aussprache im Gremium:
Derzeit ist bekannt, dass ein Kind diesen Weg zur Schule benutzt. Die Grundstücksverhältnisse sind so, dass auch privat eine Maßnahme zur Sicherheit des Kindes getroffen werden könnte. 
Der Bauhof hat im Übrigen die bestehende eingewachsene Beleuchtung an der Bushaltestelle bei der Kreisstraße mittlerweile freigeschnitten, sodass die Schulbushaltestelle wieder beleuchtet ist.
Es liegt kein neuer Gesichtspunkt vor, sodass der Ausschuss keinen neuen Sachverhalt erkennt, über den abgestimmt werden kann. Der Beschluss vom 19.06.2023 wird aufrechterhalten. 
Die Antragsteller haben nun in der Zwischenzeit einen neuen Sachverhalt darlegen können und mitgeteilt, dass ein weiteres Kind aus der Straße Ehgart seit kurzem im Einmündungstrichter von einem Schulbus abgeholt und in Richtung Mittelschule Holzkirchen befördert wird. Seitens des Markts Holzkirchen wurde der Gemeinde bestätigt, dass der Einmündungstrichter hier als neue Haltestelle für diese Zwecke genutzt wird. 
Von der Verwaltung wurde ermittelt, dass auf der im September neu eingerichteten Schulbuslinie von insgesamt 9 Haltestellen nur 4 beleuchtet sind. Ob die neue Schulbuslinie Bestand hat, hängt vom Ausgang der Entscheidung der Regierung von Oberbayern hinsichtlich des neuen Schulsprengels ab.
Die Aufstellung einer Lampe an der Kreuzung am Ehgart vonseiten der Gemeinde wurde abgelehnt. Dem Antragsteller bleibe es unbenommen, an dem ihm gehörenden Gebäude unmittelbar an der Kreuzung selbst eine Beleuchtung anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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12. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 12
zum Seitenanfang

13. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 13
Datenstand vom 21.11.2024 07:22 Uhr