Datum: 12.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.11.2024.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1539/2 und 1539/4 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides.
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, 83629 Haus; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
7 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes für den BOS-Digitalfunk auf dem Grundstück Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf- Beteiligung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO.
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.
9 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Zweifamilienhauses mit behindertengerechtem Anbau mit Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 423/1 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg 17, 83629 Weyarn.
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau einer bestehenden Wohnung im Obergeschoss in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße 2, 83629 Holzolling.
11 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Austragshauses mit Nebengebäude und Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 373 der Gemarkung Reichersdorf, Pienzenauer Straße, 83629 Neukirchen.
12 Vorhabensbezogener Bebauungsplanes Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau" auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645" im Parallelverfahren; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
13 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Pienzenau, Fl.Nr. 1645"; hier: Genehmigung des Änderungsentwurfs.
14 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; hier Aufstellungsbeschluss.
15 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das "Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord", Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfläche) Gem. Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planes.
16 Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.
17 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn; hier: Bestimmung eines/einer Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin für die Dauer der noch laufenden Legislaturperiode bis 2026.
18 Antrag der CSU-Fraktion: ggf. Wahl eines/r Dritten Bürgermeisters/in.
19 ggf. Vereidigung eines/r Dritten Bürgermeisters/in.
20 ggf. Festlegung der Entschädigung für den/die Dritte/n Bürgermeister/in.
21 Kurzbericht aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses/Belegprüfung am 19.11.2024.
22 4. Änderung der Gebührensatzung zur Hauskläranlagensatzung in der Gemeinde Weyarn (KSHKS) - Bestätigung des Beschlusses des KU-Verwaltungsrats.
23 Festlegung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
24 40. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung; Spende von Gemeinderat und Verwaltung.
25 Unvorhergesehenes.
26 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.11.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 7.11.2024 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

- Fehlanzeige - 

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Geschichte vom 12.11., des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 12.11., des AK Altersplanung vom 14.11., des AK Gemeindepartnerschaft vom 14.11. und des AK Verkehr und Mobilität vom 18.11., des AK Bücherei vom 27.11., des AK Energie & Umwelt vom 2.12.2024 und des AK Asyl vom 09.12.2024 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitskreise finden Sie auf S. xy in diesem Heft. 

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 4
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind Eigentümer der Hofstelle sowie des Grundstückes Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf. Nördlich der Hofstelle ist nun ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 13 m x 7,50 m mit einer Wandhöhe von 5,70 m für den Familienbedarf geplant. Östlich angrenzend angebaut an das Wohnhaus ist eine Doppelgarage vorgesehen. Die Zufahrt soll über die bestehende Grundstückseinfahrt erfolgen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück im unbeplanten Außenbereich gem. § 35 BauGB und es ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn so dargestellt. Sofern eine Privilegierung vorliegt bzw. das Landratsamt Miesbach eine vom Flächennutzungsplan abweichende Beurteilung nach § 34 BauGB vornimmt, wird angeregt, das Anwesen etwas mehr nach Südosten zu verrutschen. Sollte eine Bauleitplanung erforderlich sein, so wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche Fl.Nr. 1639 im südlichen Bereich der Hofstelle im Bereich der Ortsabrundungssatzung „Kleinpienzenau-Süd“ befindet. Hier wäre die Gemeinde bereit, im Rahmen der bodenpolitischen Grundsätze eine alternative Planung vorzunehmen. Dies hätte den Vorteil, dass durch die anliegenden nördlichen Flächen mit gewerblichen Nutzungen keine Konflikte entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1539/2 und 1539/4 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte am 02.11.2020 eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern eingereicht.
Das Grundstück Fl.Nr. 1539/4 ist bereits aufgrund einer Baugenehmigung vom 22.12.2021 mit einem Doppelhaus und einer Garage bebaut.
Zur Bauvoranfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1539/2 zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung 13.01.2022 das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Miesbach hat mit Bescheid vom 24.01.2022 das Vorhaben für zulässig erklärt.
Nachdem der Antragsteller bis jetzt keinen Bauantrag eingereicht hat, hat er mit E-Mail vom 30.10.2024 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides beantragt.
Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides wurde erteilt. Auf das angrenzende Gewässer 3. Ordnung wurde hinsichtlich einer hochwassersicheren Bauausführung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, 83629 Haus; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte am 07.09.2020 den Bauantrag eingereicht, der vom Gemeinderat am 10.09.2020 befürwortet und vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 09.11.2020 genehmigt worden war.
Nachdem das Bauvorhaben bis jetzt nicht errichtet wurde, hat der Antragsteller nun einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt.
Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes für den BOS-Digitalfunk auf dem Grundstück Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf- Beteiligung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das für den Ausbau des BOS-Behördenfunk zuständige Bayerische Landeskriminalamt Bayern hat einen Bauantrag zur bauaufsichtlichen Zustimmung gem. Art. 73 BayBO bei der Gemeinde Weyarn eingereicht. Im Versorgungscluster Miesbach ist die Errichtung eines genehmigungsfreien ca. 50 m hohen BOS-Funksendemasts westlich von Kleinpienzenau in der Nähe des Betonwerks geplant. Zusätzlich zum Mast wird neben den Systemaufbauten auf der Fläche ein Betriebscontainer für die Systemtechnik und die Netzersatzanlage errichtet.
Der neue Standort ist im Rahmen der besseren Funkversorgung für Feuerwehren und Rettungsdienste dringend erforderlich. Der Standort des bereits genehmigten Masts bei Großpienzenau konnte das erwünschte Sendegebiet Richtung Miesbach nicht abdecken. 
Weiterhin konnte durch Intervention der Gemeinde erreicht werden, dass ein zusätzlicher Mast für die Mobilfunkversorgung entlang der Eisenbahnstrecke Miesbach – Thalham vermieden werden konnte und der Sender ebenfalls auf dem projektierten Mast Patz finden könnte. Ein entsprechendes Prognosegutachten wurde im Auftrag der Gemeinde erstellt, sodass in den bewohnten Bereichen die Einhaltung der strengen Weyarner Mobilfunkwerte zu erwarten ist. Außerdem wird der Mast aufgrund des vorgelagerten Waldes und des stark abfallenden Geländes von der Staatsstraße wohl kaum sichtbar sein.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusseses erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zu dem Vorhaben.
Auf Nachfrage informierte Erster Bürgermeister Wöhr, dass für den Mobilfunkmast westlich von Großpienzenau kürzlich die Genehmigung erteilt worden sei. Die Genehmigung habe sich wegen diverser Gutachten, u.a. Artenschutzprüfungen lange hingezogen. Die Installation werde voraussichtlich 2025 erfolgen. Der Mast werde so positioniert, dass einerseits die Ortschaft Thalham mitversorgt werden könne und andererseits auch sämtliche im Dorf Großpienzenau installierten Sender herausverlagert werden können. Für BOS-Funk und die Bahnlinie war der Standort allerdings nicht geeignet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 8
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2025 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö 5
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf haben einen Bauantrag eingereicht. Dieser sieht einen westlichen zweigeschossigen Anbau mit Ausmaßen von 4,00 m x 5,00 m an das bestehende Doppelhaus vor. Im Erdgeschoss soll ein barrierefreier Schlafraum geschaffen werden. Im OG soll ein weiterer Schlafraum für den Familienbedarf geschaffen werden. Mit den Umbau- und Anbauplänen bleibt es bei einer Wohneinheit und somit auch bei den bisherigen Stellplatzanforderungen.
Westlich des Grundstückes der Antragsteller grenzt der gemeindliche Spielplatz an. Für die beantragte Erweiterung muss die Gemeinde die erforderlichen Abstandsflächen in Richtung Westen übernehmen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Ggf. müsste der Bebauungsplan für die Wohnhauserweiterung entsprechend geändert werden bzw. möglicherweise kann hier eine Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen erteilt werden. Dies ist mit dem Landratsamt noch abzustimmen. 
Die Antragstellerin erklärte sich bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen und die Kosten für eine ggf. notwendige Bebauungsplanänderung zu übernehmen. 
Der Bauausschuss hat zum Bauwunsch am 11.03. sowie 13.05.2024 jeweils eine Ortseinsicht vorgenommen. Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, aus gestalterischen Gründen sowie aus Präzedenzgründen von einer zweiseitigen Grenzbebauung sowie wegen der Bezugswirkung auf zahlreiche ähnliche Baukörper im Bebauungsplangebiet von einem seitlichen Anbau abzusehen. Das bereits beschlossene Planungsangebot einer Verlängerung des Baukörpers bleibt jedoch bestehen. Dem stimmte der Gemeinderat so zu. Die Antragsteller haben nun mit der vorgelegten Planung die Empfehlungen des Gremiums umgesetzt.
Grundsätzlich wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Bedingung erteilt, dass bzgl. der Dachgestaltung eine Änderung erfolge. 
Das Satteldach könne entweder im Süden profilgleich verlängert werden und z.B. für einen Balkon für die Wohnräume mitverwendet werden. Sofern dies nicht erwünscht sei, sollte zumindest der neue Anbau mit einem symmetrischen Satteldach anstelle des Pultdaches versehen werden. Unter dieser Voraussetzung werde einer Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen in Richtung Westen zugestimmt. 
Die erwünschte Tektur solle dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung erneut vorgelegt werden.
Sollte in Abstimmung mit dem Landratsamt hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wurde diese in Aussicht gestellt und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Planung eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“ vorzubereiten. 
Ebenso wurde der Übernahme des Grenzabstandes zugestimmt, sofern den genannten gemeindlichen Gestaltungsvorschriften gefolgt werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Zweifamilienhauses mit behindertengerechtem Anbau mit Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 423/1 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg 17, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller müssen aus familiären Gründen das bestehende Zweifamilienhaus barrierefrei umbauen. Hierzu ist westlich auf dem Grundstück ein erdgeschossiger Anbau geplant. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Es handelt sich um ein unbeplantes Grundstück gemäß § 34 BauGB.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau einer bestehenden Wohnung im Obergeschoss in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße 2, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.04.2025 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hat einen Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Wohnung im Obergeschoss in zwei Wohnungen eingereicht. Das Untergeschoss ist von dem Antrag ausdrücklich ausgenommen. 
Aus den Plänen ist ersichtlich, dass nur im Treppenhaus kleinere Umbaumaßnahmen erfolgen sollen. Die Bestandsgrundrisse bleiben bestehen. Es wurden weitestgehend lediglich die Bezeichnungen der Nutzungen geändert. Für diese Nutzung sind die Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung nachzuweisen. 
Historische bauliche Antragstellungen zur Bestandsimmobilie:
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 07.12.2023 mit einem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im EG einer Bäckerei zu einem Arbeiterwohnheim beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses verweigerte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, da der aus den Plänen zu vermutende Beherbergungsbetrieb die Wohnruhe in dem faktischen Wohngebiet erheblich störe und damit „nicht gebietsverträglich“ sei. Es sei ein Verstoß gegen das „Rücksichtnahmegebot“. Die Nutzungsart „Arbeiterwohnheim“ erfülle den bauplanungsrechtlichen Begriff des Wohnens nicht. Ebenso könnten auf der kleinen Fläche die Stellplatzanforderungen für eine so massive Nutzung nicht erfüllt werden, zumal die Esterndorfer Straße für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht als öffentlicher Parkraum zur Verfügung stehe.“
Der Antragsteller hat sodann den ursprünglichen Antrag zurückgenommen und stattdessen einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der Gewerbeflächen im EG zu zwei Wohnungen eingereicht. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 11.04.2024 mit der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss (Bäckerei) in zwei Wohnungen befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu. Diese lautet: Das Einvernehmen wird nicht erteilt, da der vorgelegte Schnitt des Bauplanes nahezu identisch mit dem vorherigen Bauantrag ist. Lediglich textliche Bezeichnungen wurden geändert. Dies legt den Verdacht nahe, dass die ursprünglich geplante Nutzung als Arbeiterwohnheim weiterverfolgt werden soll. Sollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, so wird gebeten, durch vollziehbare Auflagen eine solche Nutzung wirkungsvoll zu unterbinden.“
Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass bezüglich des Erdgeschosses hinsichtlich der Nutzung beim Landratsamt ein Vorgang anhängig ist. Eine isolierte Betrachtung nur des Obergeschosses wird von der Verwaltung nicht als zielführend betrachtet, zumal der Stellplatznachweis für die Gesamtnutzung des Anwesens mangels einer Realteilung zu beurteilen ist.
Der Grundriss ähnelt dem Erdgeschoss. Aus Sicht der Gemeinde ist deshalb die Komplettnutzung des gesamten Anwesens zu betrachten, welche im Vorfeld mit dem Landratsamt abzuklären ist. Hierzu ist auf die tatsächliche Nutzung abzustellen. 
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Gemeinderat stimmte einer isolierten Betrachtung des Obergeschosses aufgrund des Gesamtsachverhalts nicht zu. Das Landratsamt wurde um Klärung der Nutzung des Gesamtgebäudes und um Veranlassung einer entsprechenden Vorlage gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Austragshauses mit Nebengebäude und Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 373 der Gemarkung Reichersdorf, Pienzenauer Straße, 83629 Neukirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte das bestehende Austragshaus mit Nebengebäude, dessen Bausubstanz nicht mehr besonders gut ist, abbrechen und an gleicher Stelle ein neues Wohnhaus/Austragshaus mit integrierter Garage errichten. Das neue Wohnhaus hat Ausmaße von 8,99 m x 14,99 m mit einer Wandhöhe von 5,03 m. Das neue Wohnhaus ist für den Familienbedarf (Kinder).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan zwar als Grünland dargestellt, eine Ortseinsicht mit der Kreisbauabteilung ergab jedoch, dass dieses nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilen ist. Der Ersatzbau hält sich in Dimension und Lage weitestgehend an den bisherigen. Auf Wunsch des Kreisbaumeisters wurde die Garage in das Anwesen integriert, sodass ein externes Gebäude nicht mehr nötig ist.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Vorhabensbezogener Bebauungsplanes Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau" auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645" im Parallelverfahren; hier: Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 06.07.2023 einen Aufstellungsbeschluss zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645 der Gemarkung Wattersdorf westlich der Ortschaft Kleinpienzenau gefasst.
In Abstimmung mit dem Eigentümer, Planern, Investoren sowie den im Verfahren wichtigsten Fachabteilungen des Landratsamtes wurde daraufhin vom Planungsverband München ein Planentwurf ausgearbeitet. Dieser lag nun zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vor und wurde von den Planern vorgestellt. 
In der Bauausschusssitzung am 09.12.2024 hatte Frau Bauer vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München die Darstellungen im Planentwurf umfangreich erläutert.
Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 12.12.2024 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat der Planung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens. Parallel ist die städtebauliche vertragliche Vereinbarung zu überarbeiten und vorzulegen, unter Berücksichtigung einer Bauverpflichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Pienzenau, Fl.Nr. 1645"; hier: Genehmigung des Änderungsentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt steht im Zusammenhang mit dem vorangegangen. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans soll aus zeitlichen Gründen ebenso wie die Genehmigung des geänderten vorhabensbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau“ im Parallelverfahren durchgeführt werden und die Auslage im Parallelverfahren erfolgen. 
In der Bauausschusssitzung am 09.12.2024 hatte Frau Bauer vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München die Darstellungen im Änderungsentwurf erläutert.
Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 12.12.2024 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat der Planung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; hier Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 14
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am Standort der Mehrzweckhalle soll durch das Tochterunternehmen MWB Weyarn GmbH zur Erweiterung des Nahwärmenetzes ein zweites Heizkraftwerk mit einer Holz-Leistung von 850 KW gebaut werden. Das bisherige Heizwerk hat derzeit 550 KW zuzüglich eines Notfall- und Spitzenlast-Gasbrenners. Durch das zweite Heizwerk gebe es zukünftig eine zusätzliche Ausfallsicherung, falls ein Heizwerk ausfällt.
Ebenso könnte Weyarn Süd inklusive Seniorenwohnen nebst Mehrzweckhalle, Grundschule und Kindergarten durch die Anlage versorgt werden. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplaners Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als Sondergebiet „Fläche für Gemeinbedarf/Sportgelände“ dargestellt. 
Für das Vorhaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt bereits im Vorfeld einer Bauentscheidung, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Gegebenenfalls könnte dann parallel zum Bauvorhaben Seniorenwohnen die MWB Weyarn GmbH eine Realisierung durchführen.
Die planerischen Voraussetzungen sollen so gestaltet sein, dass auch eine Toilette für Sportler am Gebäude Anschluss finden kann.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat einer Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung des geplanten zweiten Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf zu. 
Die Verwaltung wurde gebeten, nach Vorliegen in Abstimmung mit dem Tochterunternehmen MWB Weyarn GmbH die hierfür notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das "Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord", Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfläche) Gem. Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 15
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.05.2025 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die ortsansässige Baufirma möchte am bestehenden Standort in Weyarn an der Seidinger Straße das Betriebsgelände erweitern. 
Der Gemeinderat hatte hierzu in seiner Sitzung vom 07.02.2024 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei vom Gremium beauftragt, diverse Fragen (Erschließung, städtebaulicher Vertrag, Ortsanbindung etc.) zu klären.
In Absprache mit den Grundstückseigentümern sowie dem für die erforderliche Planung beauftragten Planungsverband München wurde nun ein erster Planentwurf ausgearbeitet, der dem Bauausschuss in der Sitzung am 09.12.2024 ausgiebig von Frau Bauer vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum erläutert wurde und anschließend in das Verfahren gegeben werden sollte.
Der Bauausschuss nahm den derzeitigen Stand der Planung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob der südliche Bereich mit der Schreinerei, welcher als Gewerbegebiet dargestellt ist, aufgrund der tatsächlichen Nutzung nicht besser als Mischgebiet dargestellt werden soll. Ebenso wäre der südöstliche Zuschnitt des gewerblichen Bebauungsplans hinsichtlich des Geltungsbereiches mit dem Landratsamt zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen:
a) Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen hat gefordert, dass in die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen werde, dass von landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen sei.
Der Gemeinderat hatte dazu beschlossen, dass ein entsprechender Hinweis aufgenommen wird.
b) Das Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, hatte eingewendet, dass mit der Ausführung der Ausgleichsfläche kein Einverständnis besteht. Die Eingriffsregelung sei demnach abzuarbeiten.
Der Gemeinderat hatte von der Stellungnahme Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Klärung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen und den Vorgang dem Bauausschuss wieder vorzulegen. Der Grünordnungsplaner hat die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bauherrn abgesprochen und einen Entwurf erstellt.
Das Planungsbüro Kurz GbR wurde beauftragt, den Satzungsentwurf entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat nahm den Stand der Planung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die bodenpolitischen Grundsätze auszubringen sowie den Ausgleichsbedarf dinglich zu sichern, sodass in der nächsten Sitzung der Satzungsbeschluss getroffen werden könne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn; hier: Bestimmung eines/einer Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin für die Dauer der noch laufenden Legislaturperiode bis 2026.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die CSU-Fraktion stellte den Antrag, für die restliche Legislaturperiode einen Dritten Bürgermeister zu bestimmen, um für den Amtswechsel des Bürgermeisters Leonhard Wöhr gerüstet zu sein und damit das Verwaltungswissen auch auf jüngeren Schultern ruhe. Bürgermeister Wöhr betonte in seinem Statement, dass er definitiv 2026 nicht mehr zur Verfügung stehe. Er appellierte an das Gremium, sich bei der folgenden Diskussion mit dem gebotenen gegenseitigen Respekt zu behandeln. In der Folge wurden die konträren Positionen der Gemeinderäte zu dem Antrag ausgetauscht:
Betty Mehrer, Markus Bauer, Franz Demmelmeier, Martin Fertl, Anian Rutz, Anschi Hacklinger, Phillipp Eikerling sprachen sich in der Diskussion gegen den vorliegenden Antrag aus. 
Dabei wurden in der Diskussion im Wesentlichen folgende Argumente gegen den Antrag vorgebracht:
- 2020 sei entschieden worden, nur einen Zweiten Bürgermeister im Gemeinderat zu wählen.
- Der Antrag sei politisch motiviert, um einen möglichen CSU-Bürgermeister-Kandidaten in Vorteil zu bringen, was die Chancengleichheit weiterer Kandidaten aushöhle.
- Die Notwendigkeit eines Wissenstranfers sei nicht gegeben, auch nach der Wahl 2026 könnten entsprechende Fortbildungen von Bürgermeistern erfolgen.
- Der Zweite Bürgermeister habe ausreichend Ressourcen, um alle Termine abzudecken.
- Der Wahlausgang und die Ämterbesetzungen können nicht vorhergesagt werden.
- In einem Leserbrief im Merkur sei schon Unverständnis über das Vorgehen bekundet worden.
- Für das zusätzliche Ehrenamt fallen monatliche Aufwandsentschädigungen an (es sind mindestens 166,- € /Monat anzusetzen).
- Das gute Verhältnis im Gemeinderat leide und die Bevölkerung habe dafür kein Verständnis
- Der Wahlkampf würde frühzeitig eröffnet.
Befürwortend für die Ausbringung des Amtes meldeten sich Albert Zinsbacher, Anton Zwickl, Florian Holzmann, Johannes Wieser, Hans Holzinger, Angelika Viellechner zu Wort.
Im Wesentlichen wurden folgende Argumente vorgebracht:
- Das Verwaltungswissen solle an Jüngere im Gemeinderat weitergegeben und breiter gestreut werden.
- Eine diesbezügliche Fortbildung solle möglichst frühzeitig erfolgen.
- Die Außenwirkung des CSU-Antrags für ein Drittes Bürgermeisteramt dürfe nicht überbewertet werden.
- Die Wahl eines Dritten Bürgermeister/einer Dritten Bürgermeisterin sei eine Möglichkeit, um motivierte Personen im Gemeinderat zu fördern.
- Man schaffe eine breitere Risikovorsorge.
- Jede Gruppierung im Gemeinderat habe die Chance, jemanden zur Abstimmung für das Amt vorzuschlagen.
Im Ergebnis wurde mehrheitlich (10:7 Stimmen) vom Gemeinderat beschlossen, einen 3. Bürgermeister zu wählen und § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn wie folgt zu ändern:
„§16 Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben
(1) Die/der Erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung in folgender Reihenfolge vom zweiten Bürgermeister und von dem oder der dritten Bürgermeister/-in vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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18. Antrag der CSU-Fraktion: ggf. Wahl eines/r Dritten Bürgermeisters/in.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Betty Mehrer stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Wahl des Dritten Bürgermeisters/der Dritten Bürgermeisterin solle auf die nächste Sitzung des Gemeinderats verschoben werden, sodass die Fraktionen sich noch absprechen und überlegen können, ob und wen sie als Kandidatin für das Amt des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin aufstellen.
Der Antrag von Betty Mehrer wurde angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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19. ggf. Vereidigung eines/r Dritten Bürgermeisters/in.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 19
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Beschlusses von TOP 18 – Antrag zur Verschiebung der Wahl in die Januar-Sitzung des Gemeinderats – nicht behandelt, sondern auf die Sitzung am 09.01.2025 verschoben.

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20. ggf. Festlegung der Entschädigung für den/die Dritte/n Bürgermeister/in.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 20
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt konnte aufgrund des Beschlusses von TOP 18 – Antrag zur Verschiebung der Wahl in die Januar-Sitzung des Gemeinderats – nicht behandelt werden, sondern wurde auf die Sitzung am 09.01.2025 verschoben.

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21. Kurzbericht aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses/Belegprüfung am 19.11.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 21

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am 19.11.2024 fand eine Sitzung des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Belegprüfung unter Vorsitz von Zweitem Bürgermeister Dr. Demmelmeier statt. Herr Dr. Demmelmeier gab dazu einen Kurzbericht. 
Er bedankte sich bei den kompetenten Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und insbesondere bei Evi Andre und Andi Haimerl für die umfassende Mitwirkung.
Es wurden einige Themen genauer angeschaut: EDV, Schulbusse, Straßenunterhalt, Ausgaben des Bürgermeisters.
Für die nächste Rechnungsprüfung wurde festgelegt, wie die vorzubereitenden Listen zur Vorlage im RPA genau auszusehen haben, sodass Abschreibungen transparenter dargestellt würden.
Ausschussvorsitzender Franz Demmelmeier bat um Kenntnisnahme seines Sachstandsberichts und um Genehmigung des Ergebnisses der vorgenommenen Belegprüfung ohne Beanstandung. Der Gemeinderat nahm zustimmend zur Kenntnis, dass eine ordnungsgemäße Buchführung vorhanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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22. 4. Änderung der Gebührensatzung zur Hauskläranlagensatzung in der Gemeinde Weyarn (KSHKS) - Bestätigung des Beschlusses des KU-Verwaltungsrats.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsrat (Kommunalunternehmen Gemeindewerke Weyarn) Sitzung des Verwaltungsrates 12.12.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 22

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hatte dem Kommunalunternehmen Ende Oktober kurzfristig mitgeteilt, dass die bestehenden Hausklärschlammgebühren neu kalkuliert wurden und bereits zum 01.11.2024 angepasst und in Kraft treten sollen. Die Vorstände des Kommunalunternehmens wurden zu einem Gesprächsaustausch in Rathaus der Nachbargemeinde gebeten. 
Der bisherige Gebührensatz mit 60,00 € je Kubikmeter Räumgut, letztmalig geändert am 01.09.2014, müsse auf 95,00 € je Kubikmeter Räumgut erhöht werden, um die Gebührenerhöhung in Feldkirchen-Westerham auch in Weyarn umzusetzen. Der Verwaltungsrat der KU Gemeindewerke Weyarn hatte am 12.12.2024 die Änderung der Satzung KSHKS beschlossen und bat den Gemeinderat um Bestätigung.
In der vorangegangenen Verwaltungsratssitzung wurde die Änderung der Gebührensatzung KSHKS von 60,00 € je Kubikmeter Räumgut auf 95,00 € je Kubikmeter Räumgut beschlossen. 
Die Vorstände des Kommunalunternehmen KU wurden gleichzeitig beauftragt, die mit der Gemeinde Feldkirchen-Westerham geschlossene Zweckvereinbarung über die Abfuhr und Verarbeitung des Hausklärschlammes im Klärwerk der Gemeinde Feldkirchen-Westerham entsprechend anzupassen und zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat nahm den Satzungsbeschluss des Verwaltungsrats der KU Gemeindewerke Weyarn zustimmend zur Kenntnis und bestätigte ihn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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23. Festlegung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 23

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter für die vier Stimmbezirke sowie die zwei Briefwahlbezirke vorgeschlagen:
Stimmbezirk I Weyarn:                   Angelika Viellechner
Stimmbezirk II Weyarn:                   Betty Mehrer (Wahlhelfer: Anton Zwickl)
Stimmbezirk III Holzolling:                   Martin Fertl
Stimmbezirk IV Neukirchen:        Dr. Franz Demmelmeier
Briefwahlbezirk I:                           Leonhard Stielner
Briefwahlbezirk II:                           Hans Holzinger
Briefwahlbezirk III:                           Philipp Eikerling
Die Verwaltung schlägt vor, vor dem Hintergrund der 2026 anstehenden Kommunalwahlen auch Wahlvorsteher aus den Reihen der bisherigen Beisitzer ohne Gemeinderatsfunktion anzulernen. Im Ergebnis wäre dann in jedem Wahllokal mindestens ein Gemeinderat und ein stellv. Vorsitzender, der als Wahlvorsteher eingewiesen werden sollte. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats würden als Wahlhelfer eingesetzt.
Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter wurden, wie vorgeschlagen, festgelegt. Sofern Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter verhindert sein oder absagen sollten, wurde die Verwaltung ermächtigt, Ersatzpersonen festzulegen.
Die Wahlhelfer-Entschädigung wurde auf 30 € festgelegt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Schriftführer, deren Stellvertreter sowie die Wahlhelfer zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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24. 40. Spendenaktion "Leser helfen Lesern" der Heimatzeitung; Spende von Gemeinderat und Verwaltung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 24

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der 40. Spendenaktion „Leser helfen Lesern“ werden heuer wieder drei Projekte im Landkreis mit Spenden unterstützt: Der BRK-Kreisverband will ein Herzenswunschmobil etablieren, das Todkranke zu einem Ort bringen soll, den sie schon immer oder ein letztes Mal besuchen möchten. Zweitens werden die soziale Beratung für Menschen in Krisensituationen und das Montags-Miteinand für Senioren, beides im Bunten Haus in Miesbach, unterstützt. Drittens soll der barrierefreie Umbau des Warmbads Miesbach sowie ein attraktiver Kinderbereich im Freibad finanziell unterstützt werden.
Wie bereits in den Vorjahren spendete der Gemeinderat das Sitzungsgeld der Dezembersitzung für die Aktion „Leser helfen Lesern“. Der Betrag wurde von der Gemeinde auf 1.000.- € aufgestockt. 
Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats stimmten zu, dass ihr Sitzungsgeld der Dezembersitzung für die 40. Aktion „Leser helfen Lesern“ gespendet werde. Die Gemeinde stockte den Betrag auf 1.000.- € auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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25. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 25
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26. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 26

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Termine:
13.12.2024: Empfang der italienischen Gäste im Rathaus, ca. 16.00 Uhr und Einladung zum „Bayerischen Abend“ ab ca. 19.00 Uhr im Gasthaus Neukirchen.
14./15.12. Christkindlmarkt
Fortschreibung Regionalplan Windkraft:
Der Erste Bürgermeister berichtete aus der Planungsverbandssitzung der Region Oberland am 3.12., auf der die Ergebnisse der Fortschreibung des Regionalplans Windkraft präsentiert wurden. Die Planung ist nahezu fertig. Der Planungsverband sieht aktuell keine Möglichkeiten mehr zur Berücksichtigung (weiterer) kommunaler Stellungnahmen. Es wurde auf das formelle Auslageverfahren im 1. Quartal 2025 verwiesen. Der aktuelle Arbeitsstand vom 3.12.2024 ist vom Planungsverband hier veröffentlicht: https://www.region-oberland.bayern.de/files/RPV17_ Fortschreibungen/RPV17_Sitzungen_241203_VV_TOP_10_Windkraft.pdf
Die Gemeinde Weyarn bekommt nach derzeitigem Stand kein Vorranggebiet Windkraft. Allerdings befinden sich sogenannte Pufferflächen als Ersatz bei Ausfällen von priorisierten Flächen auf Weyarner Gebiet. Es gilt zu überlegen, ob bei der offiziellen Stellungnahme ggf. Präferenzen geäußert werden sollten, falls diese zum Tragen kommen sollten.

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr