Datum: 06.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2025.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
4. Bestellung der Jugendbeauftragten.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 13.03.2025 | ö | beschließend | 5 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.04.2025 | ö | beschließend | 5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
5. 8. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage" in Pienzenau; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die angeführten einzelnen Aspekte wurden wie folgt geprüft:
Der Ausbau der geplanten Anlage würde gemäß Bedarfsuntersuchung der Gemeinde Weyarn dazu führen, dass die bilanzielle Eigenstromerzeugung auf Gemeindeflur von derzeit ca. 40,7 % auf 77,4 % des Verbrauches steigt. Deshalb ist diese Anlage erforderlich, um die energetischen Ziele der Gemeinde Weyarn zu erreichen. Eine nennenswerte Gewinnung größerer Strommengen wäre alternativ nur mit Windkraft möglich. Der Planungsverband 17 der Region Oberland (PV17) hat nach derzeitigen Planungsstand 2025 der Fortschreibung der Regionalplanung Windkraft auf Weyarner Gemeindeflur keine Vorrangfläche Windkraft vorgesehen, insbesondere auch wegen zahlreicher Wasserschutzgebiete. Bereits im ersten Festlegungsverfahren des PV17 hatten sich im Übrigen die land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zusammengeschlossen und sich in einer eigenständig abgegebenen Stellungnahme beim PV17 mangels Akzeptanz gegen jegliche Windkraft-Vorrangfläche ausgesprochen. Es verbleibt als einzige Alternative größerer Stromerzeugung Flächenphotovoltaik, zumal das Abfall-Waldholz der örtlichen Waldbauern der wachsenden zentralen Nahwärmeversorgung in Weyarn vorbehalten bleiben soll.
Als Bezugsgröße für überdurchschnittliche Bonität wird vom AELF der Durchschnitt im Landkreis Miesbach angeführt. Es ist anzumerken, dass der südliche Landkreis Miesbach im Wesentlichen aus Bergland besteht, welches durch das Bergbauernprogramm wegen extrem niedriger Bonität der höchsten staatlichen Förderung unterliegt. Der südliche Landkreis Miesbach ist durch Landschaftsschutzverordnungen, Alpenschutzkonvention, FFH usw. nahezu vollständig geschützt, sodass gerade auf Flächen mit niedriger Bonität im Landkreis Miesbach wegen unüberwindbarer naturschutzfachlicher Verbote kaum Flächenphotovoltaikanlagen entstehen können. Es ist insofern unbestritten, dass im nördlichen Landkreis die Bonität höher liegt als im südlichen Landkreis. Die beplante Fläche ist jedoch im Energieatlas des LfU ebenfalls als „landwirtschaftlich benachteiligte Fläche“ dokumentiert, womit klargestellt ist, dass es sich nicht um eine besonders wertvolle Fläche im überregionalen Vergleich handelt. Die Förderung einer Flächen-Photovoltaik-Anlage nach EEG ist deshalb dort auch zulässig. Im Übrigen liegt die beplante Fläche im planreifen Wasserschutzgebiet Zone III der Stadtwerke München, welches sich derzeit beim LRA Miesbach noch im Verfahren befindet. Die Bonität wird bei Inkrafttreten der Schutzgebiets-Verordnung wegen der damit verbundenen landwirtschaftlichen Einschränkungen im Vergleich mit anderen Flächen des nördlichen Landkreises Miesbach erwartungsgemäß absinken.
Der Gemeinderat Weyarn hat in seinen Kriterien für die Flächenauswahl in einer Grundsatzentscheidung beschlossen, bei der Entwicklung von Flächenphotovoltaik-Anlagen besonders darauf zu achten, dass die Belange der örtlichen Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden. Die Bewirtschafter werden immer, also auch Grundeigentümer und Antragsteller, vor einer Entscheidung persönlich angehört. Im konkreten Fall ist der Grundstückseigentümer selbst Betriebsinhaber und Bewirtschafter der Grünfläche. Er konnte dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung persönlich darlegen, wie sein landwirtschaftlicher Betrieb von dem Vorhaben mit zusätzlichen Einnahmen profitiere und diesen so absichere, dies auch vor gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Wasserschutzgebietsausweisung. Die Weidehaltung von Großvieh wird durch passende Aufständerung und Abstandshaltung der Anlage beibehalten werden. Der landwirtschaftliche Ertrag wird kaum verringert und die Zusatzeinkünfte für die Solarnutzung sollen seinen landwirtschaftlichen Betrieb fördern. Durch eine Bauverpflichtung im Durchführungsvertrag wird die Gemeinde die zugesagte tierhaltungsgerechte Ausführung auch sicherstellen. Es wird deshalb in der Auslage nun auch der Vorhabens- und Entwicklungsplan mit den konkreten Ausführungsdetails zum B-Plan mit ausgelegt. Der Grundeigentümer wird an der Photovoltaik-Anlage mit einem von ihm zu bestimmenden Eigentumsanteil auch an der Betreibergesellschaft auch direkt mit beteiligt sein.
Die vom AELF und vom BBV erwünschte Wiederherstellung der Fläche für die Landwirtschaft zum Nutzungsende der Anlage wird durch eine verbindliche Rückbauverpflichtung im Durchführungsvertrag gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
7. 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; Genehmigung des Planentwurfs.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 09.12.2024 | ö | 11 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 12.12.2024 | ö | beschließend | 14 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.02.2025 | ö | 3 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
8. Voranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/7 der Gemarkung Wattersdorf, Blombergweg, 83629 Weyarn.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.02.2025 | ö | 4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 8 |
9. Voranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf im Mangfallweg, 83629 Weyarn.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.02.2025 | ö | 5 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
10. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.02.2025 | ö | 7 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 10 | |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 10.03.2025 | ö | 4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 13.03.2025 | ö | 9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
11. Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau der bestehenden Wohneinheit um eine weitere Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | beschließend | 11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
12. Antrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Seidinger Straße".
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 12.12.2024 | ö | beschließend | 8 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 07.01.2025 | ö | 2 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 09.01.2025 | ö | 5 | |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 03.02.2025 | ö | 8 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
13. Unvorhergesehenes.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 13 |
14. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 06.02.2025 | ö | 14 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)