Datum: 06.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2025.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Bestellung der Jugendbeauftragten.
5 8. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage" in Pienzenau; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
6 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
7 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; Genehmigung des Planentwurfs.
8 Voranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/7 der Gemarkung Wattersdorf, Blombergweg, 83629 Weyarn.
9 Voranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf im Mangfallweg, 83629 Weyarn.
10 Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.
11 Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau der bestehenden Wohneinheit um eine weitere Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.
12 Antrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Seidinger Straße".
13 Unvorhergesehenes.
14 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09.01.2025 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Anmerkung zur Tagesordnung: Wegen Krankheit entfiel der TOP 4 „Bestellung der Jugendbeauftragten“. Er wurde auf die Sitzung am 13.03. verschoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 12.12.2024:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ zur Errichtung eines Heizkraftwerks auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, Weyarn; hier: Vergabe des Planungsauftrags. 
Der Planungsauftrag für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ wurde an das Planungsbüro Kurz GbR vergeben.
Vergabe Erhebung Kinderbetreuungsbedarf an PV München.
Der Kinderbetreuungsausschuss hatte die Verwaltung gebeten, eine externe Bedarfsermittlung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Weyarn zu erstellen, da daran erhebliche finanzielle Investitionen hängen. Das Gesamtangebot besteht aus zwei modularen Teilangeboten, die aufeinander aufbauen: Einwohner- und Kinderprognose (Wanderungsprognose) sowie Bedarfsprognose vorschulischer und schulischer Betreuungseinrichtungen. Die Projektbearbeitung erfolgt in Kooperation durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) mit dem Büro für räumliche Entwicklung (bre).
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Erhebung für Modul 1 und 2 (Bedarfsprognose Abschätzung Kinder- und Schulbedarf auf Basis der Siedlungsent­wick­lung des PV bis 2042) gem. dem Gesamtangebot des PV vom 19.11.2024 zu.
Nachtrag aus der Sitzung vom 07.11.2024:
Vergabe der Reinigungsleistungen ab Februar 2025 für die gemeindlichen Liegenschaften MZH, Schule, Rathaus usw.
Der Gemeinderat folgte der Vergabeempfehlung der Fa. Cleansolution und beschloss, die Gebäudereinigung, d.h. Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Mehrzweckhalle, Grundschule, Rathaus, öffentliche Toilette und das Bürgergewölbe entsprechend dem Ergebnis des offenen Vergabeverfahrens nach VgV an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. GMKU in Weyarn, zum Gesamtjahrespreis von 85 995,72 € netto zu vergeben. 

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Geschichte vom 14.01., des AK Gemeindepartnerschaft vom 16.01., des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 17.01., des AK Verkehr und Mobilität vom 20.01. und des Steuerungsgremiums vom 21.01. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
(Anmerkung: Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitskreise finden Sie auf S. xyz in diesem Heft.)
Hingewiesen wurde noch auf den italienischer Filmabend am 12.02. in der WeyHalla sowie auf die nächste Veranstaltung der Dorfrunde am 28. September 2025 im Goldenen Tal.

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4. Bestellung der Jugendbeauftragten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Wegen Krankheit musste der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben werden.

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5. 8. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage" in Pienzenau; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es wurden nur Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. 
Diese wurden vom Bauausschuss detailliert abgewogen und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 
Im Wesentlichen sind von folgenden Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen: 
- Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Königstraße 19, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 10.01.2025.
Vom Wasserwirtschaftsamt wurde auf das planreife Trinkwasser-Schutzgebiet hingewiesen, welches besondere Vorgaben macht und eines zusätzlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens bedarf. 
Prüfung:
Es ist bekannt, dass sich die beplante Fläche im planreifen Schutzgebebiet (Zone III) der SWM München befindet. Die SWM wurden bereits mit der Planungsphase miteinbezogen. Hinsichtlich der Materialität und der Aufständerung wurden bereits wesentliche Aspekte aus dem Merkblatt als Festsetzung im B-Plan berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Hinweis auf das erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren in der Satzung aufgenommen.

- Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 10.01.2025.
Die Regierung von Oberbayern stimmte dem Vorhaben besonders unter Beachtung der landschaftlichen Einbindung zu und setzt die enge Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach voraus. 
Prüfung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Abstimmung ist an einem Runden Tisch mit dem Landratsamt Miesbach bereits erfolgt. 
In wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten wurde auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bezug genommen.

- Landratsamt Miesbach, -Wasserrecht und Bodenschutz-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 21.01.2025.
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die beabsichtigte Planung. Jedoch wurde auf „Steinschlag/Blockschlag mit Walddämpfung" und „Gefahrenhinweis auf tiefreichende Rutschung" hingewiesen.
Prüfung:
Bei der Ausgestaltung der Anlage wurden entsprechende Abstände zum Waldrand zur Vermeidung des „Blockschlags mit Walddämpfung“ sowie zum Flurstück 1683 eingehalten. Der Abstand dürfte tiefergreifenden Rutschungen entgegenstehen. Im Übrigen sind durch das Rammverfahren von isolierten Aufständerungen die Auswirkungen eines Georisikos gegenüber festen Fundamenten wenig beeinträchtigt, sodass auch auf Georisiken Rücksicht genommen ist.

Ebenso wird vom LRA auf folgendes hingewiesen:
Wasserrecht:
Das Grundstück liegt im Bereich des planreifen WSG Thalham-Reisach-Gotzing (bisher noch nicht festgesetzt). Wir weisen auf das LfU-Merkblatt Nr. 1.2/9 vom Januar 2013 hin. Hier insbesondere auf folgende Regelungen:
Nr. 3: Konflikte mit Anforderungen des Trinkwasserschutzes: Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Anlagenwartung ist schon nach Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Ein Verzicht auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung ist im Rundschreiben des Bayerischen Innenministeriums, Az.: IlB5411.79-037/09 vom 19.11.2009 vorgegeben; ggf. ist er nochmals im Bebauungsplan festzuschreiben.
Nr. 5.2.1 Der Einsatz synthetischer Reinigungsmittel ist verboten
Nr. 5.2.4 Die Verwendung von Trockentransformatoren wird empfohlen, Öltransformatoren sollen anstelle von Mineralöl mit natürlichem oder synthetischem Ester betrieben werden.
Prüfung:
Ein entsprechender Hinweis auf das LfU-Merkblatt wird aufgenommen. Im Übrigen befreit der Bebauungsplan nicht von den Verboten der Wasserschutzzone. Die geforderte wasserrechtliche Genehmigung wird im Übrigen alle Auflagen im Genehmigungsbescheid enthalten.

- Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 27.01.2025.
Hinsichtlich der angegebenen Pflanzliste (siehe 6.4 in den Plan- und Textunterlagen) ist anzumerken, dass die Angaben verbindlich sein müssen und keine Empfehlung darstellen können (siehe auch S 40 Abs. 1 BNatSchG).
Hinweis:
Es wird gebeten, dass das in den Planunter!agen dargelegte Monitoring der unteren Naturschutzbehörde 5 Jahre nach Betriebsbeginn der PV-Anlage vorgelegt wird.
Bzgl. der in den Planunterlagen dargelegten Saatguteinbringung wird auf den hiesigen Landschaftspflegeverband als möglichen Ansprechpartner verwiesen (+49 8062 - 728 94 51, info@lpv-miesbach.de
Prüfung:
Die Pflanzliste wird als verbindliche Festsetzung übernommen.
Die Vorlage des Monitoring wird im Durchführungsvertrag dem Vorhabensträger verbindlich auferlegt. Der Vorhabensträger wird über den LPV informiert.

- Bayerischer Bauernverband, Rudolf-Diesel-Ring 1 b, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 20.01.2025.
Für Ihre Planungen bitten wir Sie folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Dabei werden diese fruchtbaren Böden dringend benötigt, um auch in Zukunft Nahrungsmittel zu erzeugen. Gerade jetzt, wo die Produktion von Lebensmitteln einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft angenommen hat, ist es unabdingbar, dass die wertvollen Flächen zukünftig weiter für die Produktion gesichert werden.
Nach § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur in unbedingt notwendigem Umfang umgenutzt werden.
Der Bayerische Bauernverband und auch wir im Kreisverband Miesbach sind grundsätzlich nicht gegen PV-Freiflächenanlagen. Uns allen ist bewusst, dass wir, um klimaneutral Strom zu erzeugen, die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen nicht ausschließen können. Auch hier kann die Landwirtschaft Partner bei der Energiewende sein. Ebenso ist es uns wichtig, stets das Eigentum zu schützen. Die Nutzung soll den Eigentümern obliegen und zur wirtschaftlichen Ausrichtung des Betroffenen passen.
Zentrales Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes ist es, den Ausbau der Photovoltaik durch dezentrale kleine, standortangepasste und auch in das bayerische Kulturlandschaftsbild passende PV-Anlagen in der Hand der Landwirtschaft umzusetzen. Oberstes Ziel muss es sein, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und PV-Anlagen zu installieren, die sowohl bei den Landwirten wie auch bei den Bürgern Akzeptanz finden. 
Zu beachten und festzusetzen wäre hier, dass die betroffenen Flächen nach Ende der Nutzungsdauer durch das Vorhaben wieder vollumfänglich in die landwirtschaftliche Produktion und Nutzung zu überführen sind und bis auf den Ursprungszustand wieder nutzbar gemacht werden sollen.
Wir bitten Sie, o.g. Einwände bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen.
Prüfung: 
Auf die nachfolgende Prüfung zur Stellungnahme des AELF wird verwiesen.
 
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2025.
Bei den Planungen sind landwirtschaftliche Belange in besonderem Maße betroffen.
Entsprechend den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit den Bayerischen Staats-ministerien für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bau und landesplanerischer Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind PV-Freiflächenanlagen nicht auf allen Standorten zulässig. Als Ausschlussflächen werden unter anderem genannt:
- Landwirtschaftlicher Boden überdurchschnittlicher Bonität
Bei der Planung ist dies gegeben. Die überplante Fläche hat eine durchschnittliche Bonität von 52, der Landkreisschnitt liegt bei 40.
Die nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln stellt als „unverzichtbare Lebensgrundlage" (LEP Bayern 2021 7.1.1) und der damit verbundenen „besonderen Bedeutung die Böden der Region Oberland in Ihrer natürlichen Funktion als Lebensgrundlage für Menschen zu erhalten und zu pflegen" (Regionalplan Oberland 2020, Teil B 1 2.1.1) einen zu berücksichtigenden öffentlichen Belang dar.
Insbesondere aufgrund der Erfahrungen der letzten Zeit (Abhängigkeiten von einzelnen Exportländern, Lieferengpässe, Bedeutung fruchtbarer Standorte mit hoher Wasserspeicherfähigkeit für Ertragssicherheit) kommt diesem Belang besondere Bedeutung zu.
Fazit:
Da es sich bei der überplanten Fläche um eine Fläche mit deutlich überdurchschnittlicher Bonität handelt, ist diese eine Ausschlussfläche, die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage nicht zulässig.
Wir bitten um die Zusendung des Protokolls der Abwägungsbeschlüsse.

Prüfung:
Der Gemeinderat Weyarn hat beschlossen, dass er bilanziell mit auf Gemeindegebiet erzeugten Energien energieautark werden möchte. Dies entspricht im Übrigen auch der Zielsetzung des Landkreises Miesbach und nicht zuletzt auch der Bayerischen Staatsregierung.
Die Bundesregierung hat mit dem EEG 2023 das überragende öffentliche Interesse in der Schutzgüterabwägung auch gesetzlich bekundet: 
Auszug aus dem EEG 2023:
„§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien:
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden."
Hierzu ist eine Vielzahl von technischen, fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten zu bewerten und zudem die landschaftliche Einfügung zu gewährleisten. So bleiben die zur Verfügung stehenden Flächen in der Summe der Anforderungen sehr knapp, zumal die Gemeinde Weyarn die Anforderungen der örtlichen Landwirtschaft als ein eigenes zusätzliches Prüfkriterium bereits für die Flächenauswahl festgelegt hat.
Die angeführten einzelnen Aspekte wurden wie folgt geprüft:
a) Erforderlichkeit und Alternativenprüfung:
Der Ausbau der geplanten Anlage würde gemäß Bedarfsuntersuchung der Gemeinde Weyarn dazu führen, dass die bilanzielle Eigenstromerzeugung auf Gemeindeflur von derzeit ca. 40,7 % auf 77,4 % des Verbrauches steigt. Deshalb ist diese Anlage erforderlich, um die energetischen Ziele der Gemeinde Weyarn zu erreichen. Eine nennenswerte Gewinnung größerer Strommengen wäre alternativ nur mit Windkraft möglich. Der Planungsverband 17 der Region Oberland (PV17) hat nach derzeitigen Planungsstand 2025 der Fortschreibung der Regionalplanung Windkraft auf Weyarner Gemeindeflur keine Vorrangfläche Windkraft vorgesehen, insbesondere auch wegen zahlreicher Wasserschutzgebiete. Bereits im ersten Festlegungsverfahren des PV17 hatten sich im Übrigen die land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zusammengeschlossen und sich in einer eigenständig abgegebenen Stellungnahme beim PV17 mangels Akzeptanz gegen jegliche Windkraft-Vorrangfläche ausgesprochen. Es verbleibt als einzige Alternative größerer Stromerzeugung Flächenphotovoltaik, zumal das Abfall-Waldholz der örtlichen Waldbauern der wachsenden zentralen Nahwärmeversorgung in Weyarn vorbehalten bleiben soll.
b) Bonität der Fläche:
Als Bezugsgröße für überdurchschnittliche Bonität wird vom AELF der Durchschnitt im Landkreis Miesbach angeführt. Es ist anzumerken, dass der südliche Landkreis Miesbach im Wesentlichen aus Bergland besteht, welches durch das Bergbauernprogramm wegen extrem niedriger Bonität der höchsten staatlichen Förderung unterliegt. Der südliche Landkreis Miesbach ist durch Landschaftsschutzverordnungen, Alpenschutzkonvention, FFH usw. nahezu vollständig geschützt, sodass gerade auf Flächen mit niedriger Bonität im Landkreis Miesbach wegen unüberwindbarer naturschutzfachlicher Verbote kaum Flächenphotovoltaikanlagen entstehen können. Es ist insofern unbestritten, dass im nördlichen Landkreis die Bonität höher liegt als im südlichen Landkreis. Die beplante Fläche ist jedoch im Energieatlas des LfU ebenfalls als „landwirtschaftlich benachteiligte Fläche“ dokumentiert, womit klargestellt ist, dass es sich nicht um eine besonders wertvolle Fläche im überregionalen Vergleich handelt. Die Förderung einer Flächen-Photovoltaik-Anlage nach EEG ist deshalb dort auch zulässig. Im Übrigen liegt die beplante Fläche im planreifen Wasserschutzgebiet Zone III der Stadtwerke München, welches sich derzeit beim LRA Miesbach noch im Verfahren befindet. Die Bonität wird bei Inkrafttreten der Schutzgebiets-Verordnung wegen der damit verbundenen landwirtschaftlichen Einschränkungen im Vergleich mit anderen Flächen des nördlichen Landkreises Miesbach erwartungsgemäß absinken. 
c) Landwirtschaftlicher Betrieb:
Der Gemeinderat Weyarn hat in seinen Kriterien für die Flächenauswahl in einer Grundsatzentscheidung beschlossen, bei der Entwicklung von Flächenphotovoltaik-Anlagen besonders darauf zu achten, dass die Belange der örtlichen Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden. Die Bewirtschafter werden immer, also auch Grundeigentümer und Antragsteller, vor einer Entscheidung persönlich angehört. Im konkreten Fall ist der Grundstückseigentümer selbst Betriebsinhaber und Bewirtschafter der Grünfläche. Er konnte dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung persönlich darlegen, wie sein landwirtschaftlicher Betrieb von dem Vorhaben mit zusätzlichen Einnahmen profitiere und diesen so absichere, dies auch vor gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Wasserschutzgebietsausweisung.  Die Weidehaltung von Großvieh wird durch passende Aufständerung und Abstandshaltung der Anlage beibehalten werden. Der landwirtschaftliche Ertrag wird kaum verringert und die Zusatzeinkünfte für die Solarnutzung sollen seinen landwirtschaftlichen Betrieb fördern. Durch eine Bauverpflichtung im Durchführungsvertrag wird die Gemeinde die zugesagte tierhaltungsgerechte Ausführung auch sicherstellen. Es wird deshalb in der Auslage nun auch der Vorhabens- und Entwicklungsplan mit den konkreten Ausführungsdetails zum B-Plan mit ausgelegt. Der Grundeigentümer wird an der Photovoltaik-Anlage mit einem von ihm zu bestimmenden Eigentumsanteil auch an der Betreibergesellschaft auch direkt mit beteiligt sein.
d) Wiederherstellung für die Landwirtschaft
Die vom AELF und vom BBV erwünschte Wiederherstellung der Fläche für die Landwirtschaft zum Nutzungsende der Anlage wird durch eine verbindliche Rückbauverpflichtung im Durchführungsvertrag gewährleistet. 
Der Gemeinderat nahm von den Abwägungen des Bauausschusses zustimmend Kenntnis. Vom Vorhabens- und Erschließungsplan wurde zustimmend Kenntnis genommen.
Entsprechend den Empfehlungen des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächen Photovoltaikanlage“ in der Fassung vom 12.12.2024 unter Einarbeitung der vorgenannten Punkte. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden in der Bauausschusssitzung am 03.02.2025 eingehend geprüft.
Diese sind gleichlautend mit den vorbenannten Abwägungen und Stellungnahmen zu der im Parallelverfahren betriebenen Änderung des Flächennutzungsplans (siehe TOP 5).
Weiterhin wurde zur Ausbringung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen auch ein Vorhabens- und Entwicklungsplan für das weitere Verfahren erstellt.
Der Gemeinderat nahm von den Abwägungen des Bauausschusses zustimmend Kenntnis. Vom Vorhabens- und Erschließungsplan wurde zustimmend Kenntnis genommen.
Entsprechend den Empfehlungen des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kleinpienzenau“ in der Fassung vom 12.12.2024 unter Einarbeitung der vorgenannten Punkte. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; Genehmigung des Planentwurfs.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 14
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ zur Errichtung eines zweiten Heizkraftwerkes gefasst. 
Das Planungsbüro hat hierzu nun in Abstimmung mit dem Betreiber und der Gemeinde/des Kommunalunternehmens einen Planungsentwurf erstellt und diesen zur Beratung am 03.02.2025 im Bauausschuss vorgestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erklärt der Gemeinderat sein grundsätzliches Einverständnis zur Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren der Ausgleichsmaßnahme „Hecke“ wie folgt durchzuführen: Entlang der Straßenseite soll die Hecke etwas verkürzt sowie nach Innen (= Westen) verrutscht und in einer Linie mit der Baumreihe kombiniert werden. Gleichzeitig soll der südliche Schenkel der Hecke in Richtung Sportplatz so weit, wie es der Sportbetrieb zulässt, verlängert werden. Der TSV wird hier miteingebunden. Falls anschließend noch ein Defizit an Ausgleichsfläche besteht, soll dieses durch gemeindliche Ökopunkte ausgeglichen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Voranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/7 der Gemarkung Wattersdorf, Blombergweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 8
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9. Voranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf im Mangfallweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.NR. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf möchte das Obergeschoss samt Dach des bestehenden Wohnhauses im Mangfallweg in Weyarn in Richtung Norden um 4 m zu Wohnzecken erweitern.
Die Abstandsflächen können in Richtung Osten nicht eingehalten werden. Die hierzu erforderliche Abstandsflächenübernahme wird durch den Nachbarn (Mutter des Antragstellers) übernommen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Hinsichtlich der Hanglage wurde auf eine sturzflutsichere Bauweise hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf. Dieses Grundstück möchten sie nun mit einem Einfamilienhaus und einer Garage mit Werkstatt bebauen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“. Das Vorhaben weicht vom Bebauungsplan in folgenden Punkten ab: Größe und Lage des Wohngebäudes, Größe und Lage der Garage
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses eine Planung vorstellen, bei der die Garage zur Staatsstraße hin wegen Unterschreitung des Mindestabstandes als Carport ausgeführt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt zu klären, ob eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglicht werden könne. Für letztgenannten Fall wurde die Verwaltung ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Wird eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, so ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass dieser die Kosten dafür zu tragen hat. In diesem Fall solle Wiedervorlage im Gemeinderat erfolgen.
Zur Bauausführung wurde darauf hingewiesen, dass wegen des Hangwassers eine sturzflutsichere Bauweise sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau der bestehenden Wohneinheit um eine weitere Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 2961/2 der Gemarkung Holzolling, Altenburger Straße, 83629 Kleinhöhenkirchen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte im westlichen Teil des Wohnhauses für den Familienbedarf eine zweite Wohneinheit errichten. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die erforderlichen Stellplätze sind im Bauplan nachgewiesen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Seidinger Straße".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 8
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.01.2025 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö 5
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich wiederholt, zuletzt in der Sitzung am 09.01.2025, mit dieser Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur Plantektur sowie die dafür erforderliche Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.“
Das Landratsamt hat nun den Antragstellern mitgeteilt, dass der Bauantrag leider nicht genehmigt werden kann, da das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, widerspreche. Im vorliegenden Fall würden u.a. die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen um ca. 25 % überschritten und somit seien die Grundzüge der Planung berührt und das Vorhaben sei daher unzulässig.  
Zur Zulassung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 10 „Seidinger Straße“ entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 13
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14. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Plakatierungsverordnung:
Die Plakatierungsverordnung ist mittlerweile fast ein Jahr in Vollzug. Es stellen sich in der Praxis Fragen zur Handhabung für Ausnahmeanträge, z.B. Umgang mit Großflächenplakaten von Jubiläums- und Vereinsfesten. Insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 531 der Gemarkung Wattersdorf am nördlichen Ortseingang von Weyarn werden immer wieder derartige Werbebanner im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer aufgestellt.
Zum Vollzug wurde aufgrund diverser Anträge der Ausnahmegenehmigung eine grundsätzliche Festlegung vom Bauausschuss erarbeitet und beschlossen:
Neben örtlichen Veranstaltungen kann Veranstaltungen gemeinnütziger Träger der Nachbargemeinden eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall im Vollzug erteilt werden, sofern keine übermäßige Häufung auftritt.
Veranstaltungen gewerblicher Art außerhalb des Gemeindegebiets sollen grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung erhalten. 
Mittelschulsprengel:
Bericht des Ersten Bürgermeisters von der Besprechung bei der Regierung von Oberbayern Ende Januar 2025. Es gab erste Sondierungsgespräche der Schulverbände Miesbach, Holzkirchen, Gemeinde Weyarn und Schulamt Miesbach und für den Schulsprengel zuständige Regierung von Oberbayern.
Es sind weitergehende Prüfungen erforderlich. 
Sachstand ungenehmigte Kleingartenkolonie nördlich Nahe Wattersdorf:
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass in der Wattersdorfer Filze sowohl auf Gemeindeflur als auch auf der Flur der SWM eine nicht genehmigte Kleingartenkolonie historisch ohne Zutun und Vertragsverhältnis mit der Gemeinde entstanden ist. Die Routineuntersuchungen durch das AELF sowie durch das Forstamt Gotzing ergaben ein erhebliches Gefährdungspotenzial durch umsturzgefährdeten Baumbestand. Die Eigentümer wurden schriftlich auf ihre Verkehrssicherungspflichten hingewiesen und zum Handeln aufgefordert. Es musste deshalb kurzfristig eine Sperrung erfolgen, um die gemeindliche Haftung auszuschließen. Derzeit klärt die Gemeinde, ob eine Bewirtschaftung im geschützten FFH-Gebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet zulässig ist. Die Bewirtschaftung ist insofern problematisch, da bis zum Waldrand Gartenanlagen bestehen. Ebenso ist eine baurechtliche Klärung im Gange. 
Neuerungen Baurecht:
Bauanträge sind ab sofort direkt beim Landratsamt einzureichen. Das Landratsamt wird demnächst dazu auch eine Pressemeldung steuern. Das gemeindliche Bauamt steht natürlich im Vorfeld eines Bauantrags weiterhin für informelle Vorabsprachen zur Verfügung. 
Umweltbildungsprojekt:
Die Förderung des Umweltbildungsprojekts des Kommunalunternehmens an der Wasserreserve wurde vom ALE in Rosenheim aufgrund formaler Mängel nach längerer Prüfung abgelehnt und muss deshalb aufs Neue beantragt werden. Bürgermeister Wöhr kritisiert das bürokratische und unflexible Antragsverfahren, der hoch engagierte LEADER-Manager der REO kämpfe gegen Windmühlenflügel. Auch als Mitglied des örtlichen LEADER-Entscheidungsgremiums erlebe er wegen der jüngsten häufigen Ablehnungen und restriktiver Auslegung von Formalien sowie schlechter Kommunikation durch die Genehmigungsbehörden Frust der Antragssteller, welche das eigentlich gute Förderprogramm zunehmend in Verruf bringen.
Termine:
Informationsveranstaltung Sturzflut-Risikomanagement 19.02., 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule Weyarn.
Situation an den Wertstoffinseln:
Markus Bauer fragt an, ob gegen den vielen Müll, der sich rund um einige Wertstoffinseln in der Gemeinde (insbesondere Weyarn, Naring) etwas unternommen werden könne, z.B., dass die Vivo gebeten werde, öfter abzufahren.
Anton Zwickl, selbst Mitarbeiter bei der Vivo, erläutert, dass es 1.) grundsätzliche Probleme mit der beauftragten Firma gegeben habe, dass 2.) die „wilde Ablage von Müll“ immer stärker um sich greife und 3.) die Vivo durchaus bereit sei, weitere Standorte für solche Wertstoffinseln zu bestücken; allerdings sei die Bereitschaft dazu bei den BürgerInnen gering. Niemand möchte den Müll zu nah bei sich haben. Es gebe eigens einen Mitarbeiter der Vivo, der sich ausschließlich um die Sauberkeit der rund 150 Wertstoffinseln kümmere. Dieser habe in den letzten Jahren einen enormen Anstieg widerrechtlich abgestellten Mülls bemerkt. Die widerrechtliche Abstellung von Müll ist eine Ordnungswidrigkeit und solle auch geahndet werden. 
Erster Bürgermeister Wöhr sagt zu, dass die Verwaltung noch einmal offiziell wegen der Einrichtung zusätzlicher Wertstoffinseln kontaktieren werde.

Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr