Datum: 13.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2025.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Sachstand Kleingartenkolonie Wattersdorfer Filze.
5 Bestellung der Jugendbeauftragten.
6 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 67 "Betreutes Wohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss.
7 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.
8 Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.
9 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchener Straße Nord-Ost" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.
10 Antrag zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Kleinpienzenau zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.
11 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Stalles und der Tenne sowie Neubau mit zwei Wohneinheiten mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.
12 Tektur zum Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, Haus 113, 83629 Weyarn.
13 Tektur zum Neubau eines Milchviehstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 120 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.
14 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Maschinenhalle mit Winterunterkunft für Mastvieh auf dem Grundstück Fl.Nr. 2517 der Gemarkung Holzolling in 83269 Sonderdilching.
15 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 der Gemarkung Gotzing in der Reisachstraße in 83629 Thalham.
16 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2521 der Gemarkung Holzolling in 83629 Sonderdilching.
17 Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Büro- und Sozialgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.
18 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines forstwirtschaftlich genutzten Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 838/7 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal 27, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.
19 Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Miesbach über die Anmeldeplattform "Little Bird".
20 Bestätigung des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Gotzing.
21 Unvorhergesehenes.
22 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 06.02.2025 wurde ohne Einwendungen anerkannt. 
Änderungen zur Tagesordnung wurden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Fehlanzeige.

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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Energie & Umwelt vom 27.01., des AK Bücherei vom 29.01., des AK Geschichte vom 11.02., des AK Verkehr und Mobilität vom 17.02., des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 18.02.2025, des AK Bücherei vom 25.02., des AK Dorfleben vom 27.02. und des AK Asyl vom 12.03.2025 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. 
Weitere Informationen daraus finden Sie in diesem Gmoablatt’l auf Seite xy. 

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4. Sachstand Kleingartenkolonie Wattersdorfer Filze.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 15
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte:
Wie bereits in der Sitzung am 06.02.2025 berichtet, läuft derzeit eine Anfrage beim Landratsamt hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Sachen Kleingartenanlage. 
Weiterhin berichtete der Erste Bürgermeister von einer Besprechung im Rahmen der Bürgersprechstunde mit ca. 30 Gartennutzern. Diese haben sich einen Sprecher ausgewählt, mit dem die Kommunikation läuft. Die Nutzer bieten an, einen Kleingartenverein zu gründen und der Gemeinde die Fläche abzupachten und geordnete Zustände herzustellen. Der Satzungsentwurf wurde dem Gemeinderat bereits zur Verfügung gestellt.
Es wurde auch geltend gemacht, dass das Gebiet historisch schon lange genutzt wird und eine Art Gewohnheitsrecht auch ohne Rechtsverhältnis bestehen würde. Weil sich auf dem kompletten Gebiet instabile Bäume befinden, hatte das AELF und das Forstamt Gotzing den beiden Grundeigentümern Gemeinde und SWM schriftlich nahegelegt, das komplette Gebiet zu sperren und die Gefahr zu beheben. Dies hat die Gemeinde als Sicherheitsbehörde, die zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, vollzogen. Ebenso ist dies eine Anforderung des Landratsamts zur Gefahrenabwehr. Da beide Grundstückseigentümer sich einig waren, konnte, ohne eine bußgeldbewehrte Satzung zu erlassen, eine privatrechtliche Maßnahme mit Sperrmittel und Beschilderung ausgebracht werden. Zudem wurden die Gartennutzer über Gefahren und die derzeitige privatrechtliche Betretungsuntersagung informiert. 
Da die Bäume im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet stehen, hat das Landratsamt beiden Grundeigentümern eine Bewirtschaftung und Fällung bis auf weitere Prüfungen durch die UNB untersagt. Die Bäume könnten aufgrund der gefahrgeneigten Tätigkeit im Übrigen nur von einem spezialisierten Forstbetrieb gefällt werden. Laut Erstem Bürgermeister ist das primäre Ziel der Verwaltung, die Öffentliche Sicherheit mit Zugänglichkeit zum Gelände für jegliche Maßnahme wiederherzustellen. Die baurechtliche Frage wäre in der Folge zu klären, aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht so dringend wie die Gefahrenabwehr.
Bzgl. der baurechtlichen Beurteilung hat das Landratsamt sämtliche Fachbereiche einbezogen. Weiterhin hat die Gemeinde hinsichtlich einer etwaigen Bauleitplanung für eine Kleingartenanlage bei der Regierung von Oberbayern angefragt. 
Zwei Stunden vor der Sitzung erreichte eine erste Stellungnahme der UNB die Gemeinde, die der Erste Bürgermeister verlas. 
1. Einer Beseitigung für die Bäume aufgrund einer „potentiellen“ Verkehrssicherungspflicht für eine rechtswidrige Anlage an sich kann nicht zugestimmt werden. Einer Beseitigung der Bäume zum Zwecke einer Beseitigungsanordnung kann jedoch grundsätzlich schon zugestimmt werden. Allerdings ist auch hier der europäische Gebietsschutz und der besondere Artenschutz zu berücksichtigen. Es ist nicht auszuschließen, dass Vogelnester, Baumhöhlen etc. vorhanden und besetzt sind. Hier muss jedoch eine fachlich geeignete Person (z. B. ein Biologe) vorher die Gehölze in Augenschein nehmen. Der Aufwand für die Gemeinde dürfte nicht all zu hoch sein. Gerne können Sie hierzu auch nochmals mit Herrn Müller vom fachlichen Naturschutz telefonieren, sodass Sie dies besser abschätzen können.
2. Die abschließende Prüfung obliegt im Haus der Bauaufsichtsbehörde. Wir können hierzu nur Aussagen bzgl. der naturschutzfachlichen und – rechtlichen Belange treffen. Eine nachträgliche Genehmigung bzw. Legalisierung kann aufgrund der Lage der Anlage in einem naturschutzfachlich sehr wertvollen Gebiet nicht zugestimmt werden.“ 
Bürgermeister Wöhr erläuterte, dass damit unter Beachtung der Auflagen die Erlaubnis einer Beseitigung der gefährlichen Bäume von der UNB erteilt ist. Gleichzeitig ist dies auch die Stellungnahme der UNB im LRA an das federführende Staatliche Bauamt. Die UNB macht deutlich, dass sie einer gemeindlichen Bauleitplanung aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zustimmt und die Fällerlaubnis ausschließlich unter dem Aspekt einer vorbereitenden Handlung zur Beseitigungsanordnung erteilt wurde. Das federführende Staatliche Bauamt sammelt derzeit die Stellungnahmen aller Fachbereiche und könnte theoretisch auch trotzdem noch zu einer anderen Beurteilung kommen. Die verbindliche Prüfung/Entscheidung über das weitere baurechtliche Vorgehen obliegt ausschließlich dem Staatlichen Bauamt, das als Bauaufsicht auch die Befugnis hat, Grundeigentümern die Beseitigung von ungenehmigten Baulichkeiten aufzuerlegen.
Die informellen Signale für eine Bauleitplanung sind derzeit allerdings nicht sehr vielversprechend für die Gartennutzer. Zudem hat das Landratsamt – Staatliches Bauamt – in einer Zwischenmitteilung einer baurechtlichen Besitzstandsregelung per Gewohnheitsrecht oder als geschützte Kleingartenanlage rechtlich bereits eine Absage erteilt. Es bleibe nun abzuwarten, welche Vorgaben das Landratsamt zum weiteren Umgang macht, sodass sich der Gemeinderat bei Vorliegen aller Informationen in einer der nächsten Sitzung damit auseinandersetzen müsse. 
Der Erste Bürgermeister empfahl folgendes Vorgehen: Die Gemeinde beauftragt zeitnah die Fällung der Bäume, sodass die Nutzer ihre Gärten wieder betreten können.
Das Landratsamt/Staatliches Bauamt wird vermutlich eine Beseitigungsanordnung mit einer zeitlichen Frist erlassen, dies bleibe abzuwarten. Vorher werde die Gemeinde als Eigentümer diesbezüglich auch nicht tätig. Die Verwaltung könnte sich für eine ausreichende Frist, z.B. bis zum Ende der Gartensaison, einsetzen. Die Nutzer sollten aber keine großen Hoffnungen auf dauerhaften Bestand der Baulichkeiten hegen. Der Erste Bürgermeister appellierte an die zahlreichen anwesenden Nutzer des Geländes, keine neuen Investitionen mehr zu tätigen. 
In der Diskussion wurden folgende Aspekte genannt:
- Frist für Beseitigung der Anlagen soll erforderlichenfalls möglichst großzügig bemessen sein
- Es wurde die Frage gestellt, ob mit der Fällung nach Vorgabe und Zielsetzung der UNB bereits eine Festlegung des Gemeinderats zur Beseitigung der Baulichkeit sei. Der Erste Bürgermeister führte aus, dass hierzu die abschließende Meinung des Staatlichen Bauamts relevant sei.
- Die Anfrage, ob ein Bebauungsplan möglich ist, soll deshalb unverändert weiterverfolgt werden.
- Es wurde lobenswert anerkannt, dass sich hier einige Personen zusammentun, um gemeinsam ehrenamtlich etwas auf die Beine zu stellen und sich zu diesem Zweck auch in einem Verein organisieren würden. Wenn es von den Nutzern gewünscht sei, solle man u.U. nach einer anderen geeigneten Fläche im Gemeindegebiet Ausschau halten.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschloss: Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, die Bäume unter fachlicher Begutachtung eines Biologen zu fällen und damit die Gefahr zu beseitigen. Dies erfolgt auf Kosten der Gemeinde. Das weitere Vorgehen werde beschlossen, sobald die abschließende Stellungnahme des Landratsamts vorliege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bestellung der Jugendbeauftragten.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im April vertagt.

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6. 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 67 "Betreutes Wohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 6
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.04.2025 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da der Satzungsbeschluss erst erfolgen kann, wenn auch der Durchführungsvertrag fertiggestellt und unterzeichnet ist. Hier stand noch die abschließende Beurkundung durch das Notariat aus. 

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7. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 7
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.04.2025 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da der Satzungsbeschluss erst erfolgen kann, wenn auch der Durchführungsvertrag fertiggestellt und unterzeichnet ist. Hier stand noch die abschließende Beurkundung durch das Notariat aus.

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8. Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 8
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 3
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.04.2025 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung vom 12.12.2024 vom Stand der Planung zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die bodenpolitischen Grundsätze auszubringen sowie den Ausgleichsbedarf dinglich zu sichern, sodass in einer der nächsten Sitzungen der Satzungsbeschluss getroffen werden könne. 
Gemeinsam mit dem Antragsteller wurde nun ein notarieller Vertrag angefertigt. 
Im Rahmen der Auslegung sind seitens der Träger öffentlicher Belange nun keine weiteren Einwände eingegangen. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen hatte in der Auslegung gefordert, dass in die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen wird, dass von landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen ist. Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen.
Bzgl. der Eingriffsregelung bzgl. des Ausgleichsbedarfes wurde nun in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Planern eine für alle Seiten vertretbare Lösung gefunden und in die Planung eingearbeitet und übernommen.
Der Vertragsentwurf ist konsolidiert, konnte aber noch nicht gezeichnet werden. Der TOP wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller auf die nächste Sitzung vertagt.

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9. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchener Straße Nord-Ost" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2025 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2025 ö 10
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf. Dieses Grundstück möchten sie nun mit einem Einfamilienhaus und einer Garage mit Werkstatt bebauen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“. Das geplante Vorhaben weicht vom Bebauungsplan in Rücksprache mit der Kreisbauabteilung bzgl. des gewünschten Nebengebäudes (Garage/Carport) ab. 
Das Landratsamt Miesbach sah die Grundzüge der Planung berührt und hielt eine Änderung des Bebauungsplans für notwendig. Eine solche wurde in Aussicht gestellt. Die Planung wurde wunschgemäß auf einen Carport modifiziert. Eine Kostenübernahme lag vor. 
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat eine Planung vorstellen, bei der die Garage zur Staatsstraße hin wegen Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straße als Carport ausgeführt ist. Dieser solle seitlich offen sein, um ausreichend Sicht zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und beauftragte die Verwaltung, das Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Kleinpienzenau zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.12.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 4
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind Eigentümer der Hofstelle sowie des Grundstückes Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf. Nördlich der Hofstelle ist nun ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 13 m x 7,50 m mit einer Wandhöhe von 5,70 m für den Familienbedarf geplant. Östlich angrenzend angebaut an das Wohnhaus ist eine Doppelgarage vorgesehen. Die Zufahrt soll über die bestehende Grundstückseinfahrt erfolgen. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist die Fläche als Außenbereich dargestellt.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 12.12.2024 erstmalig mit dem Bauwunsch befasst. 
Den Antragstellern wurde vom Landratsamt nach Prüfung des Vorbescheids mitgeteilt, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt werden kann, da dem § 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich ohne Privilegierung als öffentlich-rechtliche Vorschrift entgegensteht: 
Das Bauvorhaben ragt über die bisherigen Bebauungsgrenzen mit einer ungeordneten Siedlungsentwicklung mit Verschiebung des Ortsrandes ohne Bauleitplanung hinaus. Hierzu wurde auf die Planungshoheit der Gemeinde verwiesen. 
Die Antragsteller haben bei der Gemeinde nun einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung Kleinpienzenau eingereicht und dabei die Kostenübernahme im Falle einer Befürwortung erklärt. 
Eine Bauleitplanung ohne Mitplanung der Flur-Nr.1448/2 ist nicht möglich. Damit wären mehrere Wohneinheiten in Kleinpienzenau mit bodenpolitischen Grundsätzen neu zu planen, was das Einvernehmen der jeweiligen tangierten Grundeigentümer mit bodenpolitischen Grundsätzen erfordern würde. Soweit eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt, wäre zwar keine Bauleitplanung erforderlich, aber es obliegt der fachlichen Beurteilung des AELF, dies zu prüfen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wird weiterhin eine bauliche Entwicklung im bestehenden Satzungsgebiet südlich der Hofstelle des Antragsstellers bevorzugt. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Bauwerber entsprechende Gespräche zu einer südlichen Ausbringung zu führen. Gegebenenfalls solle dem Baubewerber eine Bauberatung angeboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Stalles und der Tenne sowie Neubau mit zwei Wohneinheiten mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den bisherigen Stall und die Tenne abbrechen und dort einen Neubau mit zwei Wohneinheiten und Garagen an das bestehende Wohnhaus anbauen. Das geplante Gebäude wird sich hinsichtlich seiner Größe und Form am bisherigen Bestand orientieren. Das Bauvolumen bleibt nahezu unverändert, und der traditionelle Charakter des Gebäudes wird beibehalten. 
Ein Neubau ist laut Antragsteller wirtschaftlicher als eine Sanierung, für die Mehrkosten von rd. 250.000 € anfallen würden, ohne dass eine vergleichbare Wohnqualität oder Energieeffizienz erreicht würde. Zudem fallen beim Neubau langfristig niedrigere Betriebskosten an.
Lt. Antragsteller bietet ein Neubau folgende langfristige Vorteile:
  • Deutlich bessere Energieeffizienz und niedrigere Heizkosten.
  • Flexible Grundrisse und Raumhöhen, die eine optimale Wohnnutzung ermöglichen.
  • Nachhaltigere Bauweise mit modernen Dämmstoffen und effizienter Technik.
  • Höherer Werterhalt und Mietpotenzial, was die Refinanzierung erleichtert.
  • Fördermöglichkeiten: Energieeffizienzstandards für KfW-Förderungen sind bei einer Sanierung nur mit extrem hohen Kosten realisierbar, während ein Neubau von Anfang an den aktuellen Standards entspricht.
Der Kreisbaumeister hat einen Umbau der Stallungen und Tenne empfohlen, da sich im Gebäude u.a. ein altes Gewölbe befindet. 
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist es ebenso dargestellt.
Das Gebäude ist nicht in der Denkmalschutzliste als erhaltenswertes Baudenkmal enthalten.
Der Antragsteller bat die Gemeinde um Stellungnahme, welche Bauvariante (Neubau oder Sanierung) bevorzugt wird.
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat vorstellen, der übermittelten Entwurfsplanung das Einvernehmen zu erteilen, soweit es baurechtlich im Außenbereich zulässig ist.
Das Bemühen um energieeffizientes Bauen wurde anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Tektur zum Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, Haus 113, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im September 2020 einen Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020 das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erteilt, unter der Voraussetzung, dass es privilegiert ist. Das Landratsamt Miesbach hatte mit Bescheid vom 09.11.2020 die Genehmigung erteilt.
Der Antragsteller hat jetzt einen Tekturplan eingereicht, in dem statt der geplanten Werkstatt ein Jungviehstall an die geplante Maschinen- und Futterbergehalle angebaut werden soll. Der geplante Baukörper soll statt der bisherigen Planung um ca. sieben Meter länger werden.
Unter dem Vorbehalt, dass das Bauvorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist, erteilte der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Tektur zum Neubau eines Milchviehstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 120 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im März 2017 einen Bauantrag zum Neubau eines Milchviehstalles eingereicht, der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2017 befürwortet und vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 25.07.2017 genehmigt wurde. Der Antragsteller hat inzwischen abweichend vom Bauplan die Wand- und Firsthöhe teilweise erhöht. Nach Aufforderung des Landratsamtes Miesbach hat er jetzt dafür einen entsprechenden Tekturplan eingereicht.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Tekturplan unter dem Vorbehalt der landwirtschaftlichen Privilegierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Maschinenhalle mit Winterunterkunft für Mastvieh auf dem Grundstück Fl.Nr. 2517 der Gemarkung Holzolling in 83269 Sonderdilching.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller ist Eigentümer der landwirtschaftlichen Hofstelle in Sonderdilching. Er möchte das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude beseitigen und hierzu als Ersatzbau eine Maschinenhalle mit Winterunterkunft für Mastvieh errichten. Die Kubatur entspricht dem des Bestandsgebäudes.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben handelt. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag unter dem Vorbehalt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 der Gemarkung Gotzing in der Reisachstraße in 83629 Thalham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin soll eine alte Lagerhalle beseitigt und durch eine neue, zeitgemäße Maschinen- und Lagerhalle ersetzt werden. In dem Gebäude sollen östlich Räume für die Gärtnerei des Betriebes sowie deren Gerätschaften eingebaut werden. Im Zuge des Neubaus sollen zwei alte Holzschuppen, die sich nordöstlich auf dem Betriebsgelände befinden zurückgebaut werden. Diese Flächen werden sodann renaturiert. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Baugrundstück als gewerblicher Betriebshof dargestellt. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2521 der Gemarkung Holzolling in 83629 Sonderdilching.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind Eigentümer des bebauten Grundstückes in Sonderdilching. Diese möchten nun die alte bestehende Garage beseitigen und durch einen Neubau (Doppelgarage mit überdachtem Freisitz) mit vergleichbaren Ausmaßen ersetzen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Da es sich um Nebengebäude sowie um einen Ersatzbau handelt, könnte das gemeindliche Einvernehmen hierzu gem. § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Büro- und Sozialgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/2 der Gemarkung Wattersdorf, Im Tal, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im November 2020 einen Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes für Büro- und Sozialräume eingereicht, der vom Gemeinderat am 12.11.2020 befürwortet wurde und vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 14.06.2021 genehmigt wurde.
Nachdem der Bauherr bis jetzt mit dem Bauvorhaben nicht begonnen hat, hat er mit Schreiben vom 24.01.2025 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung gestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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18. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines forstwirtschaftlich genutzten Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 838/7 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal 27, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beratend 11
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im März 2021 einen Bauantrag zur Errichtung eines forstwirtschaftlichen genutzten Schuppens eingereicht, der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.04.2021 TOP 11 unter folgendem Sachverhalt behandelt wurde: 
Der Antragsteller bewirtschaftet für seinen Vater eine waldwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 5 ha in Kleinseeham. Zu dieser Bewirtschaftung benötigt er ein Nebengebäude zur Unterbringung u.a. von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Nachdem er dieses Gebäude im Wald kaum erstellen kann und er auf seinem Grundstück Fl.Nr. 838/9 (Reinthal 25) nicht ausreichend Platz zur Verfügung hat, würde er das Gebäude mit Zustimmung des östlichen Grundstücksnachbarn im nordöstlichen Bereich auf dessen Grundstück Fl.Nr. 838/7 errichten dürfen. Das beantragte Gebäude hat Ausmaße von 6,00 m x 9,00 m. An der beantragten Stelle steht bereits ein Nebengebäude mit Maßen von 2,06 m x 5,14 m. Dieses soll durch das neugeplante Gebäude ersetzt werden. Der Bauausschuss hatte damals zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durch­geführt. Laut Landratsamt kann der Standort des beantragten Schuppens aufgrund seines Ab­stands von max. 18 m zum bestehenden Hauptgebäude bzw. ca. 14 m zum bestehenden Carport noch dem bauakzessorischen Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet werden, sodass eine planungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.
Beschluss Gemeinderat 15.04.2021:
„Der Gemeinderat sieht die geplante Bebauung nicht im Innenbereich und zudem die Gefahr der Eröffnung einer weiteren Baulinie nach Osten, zumal das geplante Gebäude keine untergeordneten geringfügigen Ausmaße mehr hat. Das Einvernehmen kann unter diesen Umständen nicht erteilt werden. 
Sollte das Land­rats­amt der Gemeinde allerdings schriftlich bescheinigen können, dass bei einer Errichtung des Schuppens an der in Aussicht genommenen Stelle (als Ersatzbau der bestehenden Hütte) keine zweite Baulinie, ins­be­son­dere keine zusätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 838/8 entsteht, sondern die jetzige Wohnbebauung abschließend ist, so könnte ein Einvernehmen erteilt werden.“
Das Landratsamt Miesbach hatte daraufhin den Bauantrag mit dem Aktenzeichen 1-2021-651-B genehmigt. Nachdem der Bauherr bis jetzt mit dem Bauvorhaben nicht begonnen hat, hat er mit Schreiben vom 03.03.2025 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung gestellt.
Die Gemeinde hat bereits bei der Genehmigung des Bauantrages 2020 Bedenken vorgebracht, die aber von der Genehmigungsbehörde ausgeräumt wurden und von der eine Baugenehmigung erteilt wurde. Sofern sich die rechtliche Beurteilung des Landratsamtes nicht geändert hat, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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19. Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Miesbach über die Anmeldeplattform "Little Bird".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Seit 1. März 2025 führt der Landkreis Miesbach das landkreisweite digitale Kita-Portal „Little Bird“ zur Anmeldung von Kindern in der Kita ein. Die Kindergärten in unserer Gemeinde sind alle daran angeschlossen. Im Zuge der Einführung hat das Landratsamt um Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung gebeten, in der die Nutzung geregelt ist.
Die Kosten trägt der Landkreis soweit keine Zusatzmodule verwendet werden. Von Gemeindeseite besteht hier kein Bedarf an weiteren Modulen.
Der Vorteil des landkreisweiten Systems liegt darin, dass sich Eltern zukünftig online und einheitlich bei mehreren Kindertagesstätten gleichzeitig anmelden können und es zukünftig keine Doppelanmeldungen mehr gibt. 
Weiterhin kann der Landkreis Defizite bezüglich der gesetzlichen Verpflichtungen feststellen, da dieser hierfür zuständig ist.
Der Gemeinderat begrüßte die Einführung einer einheitlichen Anmeldeplattform für den Landkreis Miesbach und wies den Ersten Bürgermeister an, die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Miesbach abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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20. Bestätigung des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Gotzing.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö beschließend 20

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Dienstversammlung der FFW Gotzing am 08.03.2025 wurden Ludwig Bichler zum Kommandanten und Peter Knott zum Kommandanten-Stellvertreter wiedergewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Kreisbrandrat.
Der Gemeinderat bestätigte die Wiederwahl des Kommandanten Ludwig Bichler und des Kommandanten-Stellvertreters Peter Knott der FFW Gotzing unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Kreisbrandrat. Der Gemeinderat bedankte sich ausdrücklich bei den beiden Wiedergewählten für ihren großen ehrenamtlichen Einsatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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21. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 21

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Fehlanzeige.

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22. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 22

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ergebnis Punktekompass Förderaufruf 2025 - Förderverfahren Gigabit-Richtlinie 2.0:
Am 23.01.2025 startete der neue Aufruf zum Förderverfahren nach Gigabit-Richtlinie 2.0. Für diesen Förderaufruf stehen laut Projektträger voraussichtlich Fördermittel von ca. 189 Mio. € für Bayern zur Verfügung.
Wie auch im letzten Förderaufruf werden die Förderanträge in vorl. Höhe nach einem vorgegebenen Punktesystem (siehe Anhang Kriterienkatalog) bewertet. Nach Ende des Aufrufs wird anhand der Punktzahl und den vorhandenen Fördermitteln bekannt gegeben, ob eine Bewilligung des Förderantrags in vorl. Höhe erfolgt. Diese Punktgrenze betrug im Aufruf 2024 240 Punkte und im Aufruf 2023 245 Punkte.
Der Kriterienkatalog hat sich im Vergleich zum letzten Aufruf nicht verändert. Lediglich das eigenwirtschaftliche Ausbaupotential gemäß Potentialanalyse (https://www.bmdv.bund.de/potenzialanalyse) wurde aktualisiert. Somit hat sich die Punktzahl in Kriterium 2 „Synergienutzung / Schließung verbleibender Versorgungslücken“, in welches Kriterium das Ergebnis der Potentialanalyse einfließt, im Vergleich zum letzten Aufruf ggf. geändert. 
Ebenfalls wie im letzten Aufruf ist es möglich, anhand des sog. Punktekompass’ die zu erwartende Punktzahl grob abzuschätzen, um die Erfolgsaussichten für einen Einstieg in das Verfahren beurteilen zu können. Da die nötige Punktezahl für eine Bewilligung natürlich erst wieder am Ende des Aufrufs berechnet wird, können wir zu diesem Zeitpunkt keine Aussage über eine sichere Bewilligung oder Ablehnung treffen. Der Projektträger gibt wie auch im letzten Jahr einen groben Anhaltspunkt mit 60 % der Grenzpunktzahl des letztjährigen Aufrufs vor. Das heißt, dass laut Projektträger die Erfolgsaussichten unter einer Punktzahl von 144 als sehr gering einzuschätzen sind.
Die Gemeinde Weyarn erreicht lt. Punktekompass im diesjährigen Aufruf eine Punktzahl von 125 Punkten.
Das Förderverfahren wurde nun im Januar 2025 neu aufgesetzt und wird vermutlich jedes Jahr bis 2028 auch so fortgeführt mit gekürztem Fördergesamtvolumen. 
Die Gemeinde Weyarn wird trotz geringer Erfolgsaussichten einen Förderantrag stellen. Ggf. ändert der Fördergeber wie im letzten Jahr auch geschehen im laufenden Verfahren die Spielregeln – dann könnten ggf. Mittel abgegriffen werden.
Umweltbildungsprojekt:
Projektleiterin Christel Altenweger berichtete kurz den aktuellen Sachstand: Nach der Ablehnung aufgrund formaler Mängel und Einwänden wurde nun eine Betriebsnummer für das KU beim AELF beantragt und nun ein neuer LEADER-Antrag gestellt. Voraussichtlich im April wird das Entscheidungsgremium wieder tagen. 
15. Weyarner Kleinkunsttage
Anschi Hacklinger wies auf die Veranstaltung vom 3. bis 6. April hin. Noch seien Karten vorhanden.

Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr