Datum: 08.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.04.2025 wurde ohne Einwendungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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2 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Aus der Sitzung vom 13.03.2025:
Straßensanierungen 2025; Angebote zur Sanierung Schneiderberg in Kleinpienzenau inkl. Entwässerung im Ortsbereich; Beratung und ggf. Beschlussfassung.
Der Straßenausschuss hat 2024 beschlossen und empfohlen, die Straße „Schneiderberg“ in Kleinpienzenau zu sanieren. Auf Vorschlag der Verwaltung sollte nun der Auftrag modifiziert und im Ortsbereich bis zur Einmündung Meßnerweg auch die Erneuerung der Entwässerung beauftragt werden. Der obere Teil der Straße bis zur Gemeindegrenze kann in den Folgejahren nach und nach saniert werden.
Der Gemeinderat beschloss die Sanierung der Straße Schneiderberg inkl. Entwässerung im Ortsbereich und beauftragt die Verwaltung mit der die Vergabe des Auftrags an die Firma Grossmann zum Angebotspreis in Höhe von 142.392,79 € brutto.
Beginn der Arbeiten am 12.05.
Herstellung eines radbaren Weges von Holzolling in Richtung BAB-Weyarn; weiteres Vorgehen.
Die UWG-Fraktion war mit dem Wunsch nach Herstellung einer radbaren Wegeverbindung vom Goldenen Tal in Richtung Weyarn an die Gemeinde herangetreten. Der Gemeinderat hatte hierzu bereits signalisiert, dass man den Vorschlag unterstützen möchte.
Die Gemeindeverwaltung hatte dann gemeinsam mit dem Bauhof und einem örtlichen Tiefbauunternehmen die Möglichkeiten geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine bestehende Wegeverbindung hierfür ertüchtigt werden könnte.
Der vorgeschlagene Weg sollte mit minimalen Aufwand radbar gemacht werden. Sofern möglich, sollte eine Modellierung erfolgen, die den Abfluss des Oberflächenwassers an die Wegränder befördert. Ein Einlassen von Abflussrinnen/U-Eisen zur Entwässerung ist nicht vorgesehen, kann aber erforderlichenfalls erfolgen.
Der Weg wurde inzwischen hergestellt.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Münchener Straße Nord-Ost“ zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn; hier: Vergabe des Planungsauftrags.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, den Planungsauftrag für die erforderliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Münchener Straße Nord-Ost“ an das Planungsbüro Kurz GbR, Kirchenstraße 54 c, 81675 München, zu vergeben. Die Antragsteller hatten die Kostenübernahme der Bebauungsplanänderung erklärt.
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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3 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Protokolle des AK Energie & Umwelt vom 31.03. und des Steuerungsgremiums vom 29.04.2025 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. Näheres dazu lesen sie auf S. xy in diesem Heft.
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4. Beseitigungsanordnung ungenehmigte Kleingarten-Anlage durch das LRA Miesbach; Sachstand.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
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ö
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7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Am 29.04.2025 fand eine Besprechung mit der Vertretung der Nutzer, SWM, UNB, Staatl. Bauamt und der Gemeinde Weyarn statt. Hier wurden die einzelnen Standpunkte bzw. rechtlichen Anforderungen vorbehaltlich anderer Entscheidungen des Petitionsausschusses besprochen und versucht, einen möglichst einvernehmlichen Ablauf zu vereinbaren. Hierzu haben die Beteiligten ihre Standpunkte geäußert bzw. auch noch weiteren Klärungsbedarf festgestellt.
- Die Fällung der Bäume ist im Sommer nicht mehr möglich. Laut UNB wäre der vermutlich idealste Zeitpunkt im September 2025. Dies jedoch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Ziel die spätere Beseitigung der Anlage sei. Infolgedessen muss die Anlage weiterhin vom Grundeigentümer für die Nutzer gesperrt bleiben, bis die Gefahr beseitigt ist.
- Laut Staatl. Bauamt wird jeglicher planerische Akt der Gemeinde an den rechtlichen Hürden scheitern, sodass eine bauliche Nutzung nicht zu erwarten sein wird. Bauliche Nutzungen sind im Übrigen auch Zäune und mobile Anlagen (z. B. Bauwagen). Die Änderung des Flächennutzungsplans sollte jedenfalls an rechtlichen Hürden scheitern. Die bisherige Stellungnahme war als Anhörung gedacht. Hinsichtlich der Beseitigung der Anlagen kann man sich bei bekannten Nutzern eine großzügige Frist vorstellen. Diese müssten jedoch unterschriftlich bestätigen, dass sie für die Parzelle verantwortlich seien. Unter diesen Umständen könnte man sich vorstellen, dass den bekannten Nutzern eine Beseitigungsfrist bis Frühjahr 2028 eingeräumt werden könnte. Sollten die Nutzer nicht ermittelbar sein, so müssten die Gemeinde und SWM als Zustandsverantwortliche eine möglichst schnelle Beseitigung der Anlagen unbekannter Besitzer durchführen.
- Seitens der UNB wird angeführt, dass ein Moor als Wirtschaftsfläche fachlich als ungeeignet erachtet wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Schutzgebiet handelt. Hier haben sich die fachlichen Anforderungen in den letzten Jahrzehnten deutlich verschärft. Die UNB regt an, dass die Grundeigentümer eine Ersatzfläche suchen sollten. Sie geht weiterhin von einem Verbot der Nutzung aus, auch wenn dies im Falle einer reinen Grünnutzung von einigen Anwesenden als strittig beurteilt wurde.
- Seitens der SWM als Grundeigentümer ist vorstellbar, dass eine reine Grünnutzung zugestanden wird. Die vollkommene Beseitigung des Bestandes durch die Nutzer müsste jedoch gewährleistet sein. Jegliche Lagerung mobiler Gegenstände oder gar Zäune könne man künftig keinesfalls mehr dulden. Im Übrigen würden rechtswidrige Zustände dort nicht weiter geduldet. Die Beseitigung der Bäume würde man jedoch veranlassen.
- Seitens der Vertretung der Nutzer ist fraglich, ob eine derart eingeschränkte Nutzung überhaupt noch Sinn mache. Es wird geltend gemacht, dass man als Verein auch naturschutzfachlich wertvolle Zustände herstellen könnte und auch Ordnung schaffen, sofern eine Perspektive bestehen würde.
- Seitens der Gemeinde wurde vorbehaltlich anderweitiger rechtlicher Beurteilung des Petitionsausschusses als Worst-Case-Szenario angeregt, dass für den Fall einer vollkommenen Beseitigungspflicht ein realistischer Zeitplan entwickelt werden soll, der auch für die Nutzer eine gewisse Attraktivität beinhaltet, sich dort auch freiwillig zu engagieren, sodass eine kostenlose Weiternutzung bis 2027 unter dem Vorbehalt der rückstandslosen Beseitigung eingeräumt werden sollte. Anschließend müsste ein Renaturierungskonzept umgesetzt werden, welches mit der UNB im Detail zu vereinbaren ist. Bezüglich Ersatzflächen konnte zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage gemacht werden, da die Planung und Festlegung einer solchen ebenfalls ein komplexer Vorgang sei. Bürgermeister Wöhr regte an, dass ggf. auch Flächen der SWM in die Betrachtung einbezogen werden könnten. Eine Siedlungstätigkeit und Verbrauch von Bauland sei jedoch nicht realistisch.
Erster Bürgermeister Wöhr wies nochmals darauf hin, dass die Gemeinde derzeit keine geeignete Fläche in dieser Größenordnung in der Bewirtschaftung habe. Man werde aber weiter danach Ausschau halten.
Außerdem wies er darauf hin, dass ihm die Transparenz des Verfahrens ein Anliegen sei. Der Austausch von Gemeinderat und Interessenvertretung solle jederzeit gewährleistet sein.
Es wurde vereinbart, dass die Beteiligten sich in Gremien, Interessengemeinschaft, bei Vorgesetzten entsprechend abstimmen und der Gemeinde innerhalb eines Monats ein Feedback zu den Besprechungsinhalten erteilen.
Die Nutzerinitiative hat am 07.05.2025 ein vorläufiges Statement abgegeben:
„Im Namen der Nutzerinitiative möchten wir uns herzlich bei der Gemeinde Weyarn bedanken, dass wir am runden Tisch der Behördenvertreter teilnehmen konnten. Wir würden es sehr begrüßen auch zukünftig anwesend zu sein, um in den Gesprächen mögliche Lösungen zu erarbeiten und die jeweiligen Standpunkte zu erörtern. Die Ergebnisse des runden Tischs haben einige offene Fragen hinterlassen, die wir im Rahmen unserer Stellungnahme ausformulieren werden. Zudem möchten wir anmerken, dass wir in regelmäßigem Kontakt mit dem Bayerischen Landtag stehen und dem Ausgang der Petition mit Neugier entgegenblicken.“
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Besprechungsinhalten und beauftragte die Verwaltung, eine geordnete und sozialverträgliche Rückabwicklung weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 "Schule - Sportgelände"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Anregungen und Bedenken folgender Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht und diese wurden im Bauausschuss geprüft und abgewogen:
-Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 24.03.2025. Die Nichtberücksichtigung des Bodendenkmals bei der Aufstellung und der 1. Änderung v. 01.12.2009 führte zu einer Überbauung desselben ohne archäologische Begleitung. Das Bodendenkmal ist nun im Bayernatlas aufgeführt und in der direkten Nähe des eingetragenen Bodendenkmals werden weitere, bislang nicht bekannte Bodendenkmäler vermutet. Die Festsetzungen, der Lageplan und der Umweltbericht wurden um folgenden Text ergänzt:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bei den bisherigen Bauarbeiten keine Hinweise auf Bodendenkmale gefunden worden sind.
Der Hinweis, dass im weiteren Umgriff mittelalterliche Körpergräber bestehen, die allerdings aufgrund der Distanz von der Maßnahme nicht betroffen sind, wurde im Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
-Polizeiinspektion Holzkirchen, Industriestraße 53, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 03.03.2025. Der Hinweis, dass hinsichtlich der Zufahrten die erforderlichen Sichtdreiecke und Sichtfelder stets freizuhalten und bei Einfriedungen der erforderliche Mindestabstand zum Straßenrand einzuhalten sei, wurde im Bauausschuss geprüft und zur Kenntnis genommen. Die bestehende Erschließung zur Staatsstraße bleibe unverändert.
-Staatliches Bauamt Rosenheim, Wittelsbacherstr.11, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 09.04.2025. Hier ging es um die Erschließung sowie die Wahrung eines Sichtdreiecks vom Rand des geh- und Radweges in Beziehung zu baulichen Anlagen und Anpflanzungen sowie Parkplätzen. Der Hinweis wurde im Bauausschuss geprüft und zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass das Flurstück-Nr. 476/3 im Besitz und Unterhalt des Freistaates Bayern ist und zur Staatsstraße gehört.
-Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen mit Schreiben vom 08.04.2025. Die bekannten Äußerungen bezüglich Schutz und Betrieb von Land- und Forstwirtschaft wurden im Bauausschuss zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass das geplante Bauwerk nicht zuletzt auch der Förderung der örtlichen Land- und Forstwirtschaft diene (Hackschnitzelheizwerk).
Die detaillierten Stellungnahmen des Bauausschusses lagen dem Gemeinderat vor.
Der Gemeinderat nahm die Abwägungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 27 „Schule – Sportgelände“ in der Fassung vom 06.02.2025 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 "Schule, Sportgelände"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
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beschließend
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6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange waren analog zu jenen, die zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans (siehe vorheriger TOP) eingingen. Sie wurden im Bauausschuss ebenfalls einzeln geprüft und abgewogen.
Der Gemeinderat nahm die Abwägungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis.
Entsprechend dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Schule – Sportgelände“ in der Fassung vom 06.02.2025 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69 für das "Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord", Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) Gem. Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.12.2024
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ö
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beschließend
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15 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
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ö
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|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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|
7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die ortsansässige Baufirma möchte am bestehenden Standort in Weyarn an der Seidinger Straße das Betriebsgelände erweitern.
Der Gemeinderat hatte hierzu in seiner Sitzung vom 07.02.2024 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei vom Gremium beauftragt, diverse Fragen (Erschließung, städtebaulicher Vertrag, Ortsanbindung etc.) zu klären.
In Absprache mit den Grundstückseigentümern sowie dem für die erforderliche Planung beauftragten Planungsverband München wurde ein erster Planentwurf ausgearbeitet, der dem Bauausschuss in der Sitzung am 09.12.2024 ausgiebig vom Planungsverband erläutert wurde. Der Gemeinderat hat daraufhin auf Empfehlung des Bauausschusses in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den damaligen Planstand zur Kenntnis genommen und die die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der südliche Bereich mit der Schreinerei, welcher als Gewerbegebiet dargestellt ist, aufgrund der tatsächlichen Nutzung nicht besser als Mischgebiet dargestellt werden soll. Ebenso wäre der südöstliche Zuschnitt des gewerblichen Bebauungsplans hinsichtlich des Geltungsbereiches mit dem Landratsamt zu klären.
Die Prüfungen sind erfolgt und mit dem Antragsteller und Grundstückseigentümern abgestimmt und entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet worden.
Beschluss 1: Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 69 „Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord“, Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) der Gemarkung Wattersdorf. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen. Vor der Schaffung von Baurecht ist der ökologische Ausgleich vertraglich sicherzustellen.
Beschluss 2: Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord“, Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) der Gemarkung Wattersdorf. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen. Vor der Schaffung von Baurecht ist der ökologische Ausgleich vertraglich sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Änderung der Einbeziehungssatzung Reinthal-Mitte zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Genehmigung des Planentwurfes - Wiedervorlage.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.01.2025
|
ö
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beschließend
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4 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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07.04.2025
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ö
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8 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2025
|
ö
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11 |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
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ö
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|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
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8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller hatte im Januar 2025 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport eingereicht.
Der Gemeinderat hat dabei in seiner Sitzung vom 09.01.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung unter folgendem Vorbehalt grundsätzlich zu: Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die gewünschte Bausituation nachteilige Auswirkungen auf die Oberflächenentwässerung habe, was aufgrund der Feststellungen des Landesamts für Umwelt nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei sicherzustellen, dass die Nachbargrundstücke durch die Erhöhung der Baugrenzen nicht durch Oberflächenwasser beeinträchtigt würden. Ebenso wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass ein etwaiger erhöhter Ausgleichsflächenbedarf von ihm zu übernehmen sei. Hingewiesen wurde zudem darauf, dass das oberflächennahe Untergeschoss im Falle von Sturzfluten gefährdet sei. Unter dieser Voraussetzung wurde eine erforderliche Änderung der Einbeziehungssatzung hinsichtlich des anzupassenden Grenzabstandes sowie der Stellung der vorgesehenen Carports unter den angeführten Bedingungen in Aussicht gestellt. Die entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits vorgelegt. Weiterhin sei die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern.“
Der Antragsteller hat gegenüber der Verwaltung mitgeteilt, dass ihm die Sturzflutenproblematik sowie das Thema Oberflächenwasser bekannt sei. In der Vergangenheit (letztmalig 2021) stand südlich auf dem Grundstück Wasser. Ursächlich hierfür war jedoch eine nicht gefasste Quelle. Diese wurde inzwischen gefasst und aus dem Gefahrenbereich abgeleitet. Ferner verwies der Antragsteller darauf, dass er ein hochwasserangepasstes Gebäude errichten werde. Er teilte ebenso mit, dass er – wenn gefordert oder erwünscht – bezüglich des Themas „Hochwasser“ eine entsprechende Haftungsfreistellung unterzeichnen werde.
Das Planungsbüro hatte zur Bauausschusssitzung vom 07.04.2025 einen Planentwurf bzgl. der erforderlichen Änderung der bestehenden Einbeziehungssatzung „Reinthal-Mitte“ vorgelegt. Was die Anforderungen an den naturschutzfachlichen Ausgleich anging, bestand dabei noch Klärungsbedarf mit der UNB.
Der Bauausschuss nahm Kenntnis vom derzeitigen Planstand. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des erforderlichen Ausgleichsbedarfs wurde um Wiedervorlage im Bauausschuss gebeten.
Der neue Vorschlag des Planungsbüros hat das Ziel, die Eingriffsflächen zu reduzieren. Unter Verwendung des neuen Leitfadens für die Bauleitplanung ergibt sich bei einer Eingriffsfläche von 560 m² eine Ausgleichsfläche von knapp 300 m². Die UNB wurde hierzu um Zustimmung zum neuen Kompensationsvorschlag gebeten. Eine Rückmeldung hierzu stand am Tag der Sitzung noch aus.
Dem Vorschlag wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Beim Bauantrag ist auf eine hochwassersichere Bauweise zu achten. Im Übrigen ist die Erbringung des ökologischen Ausgleichs vertraglich sicherzustellen, bevor das Baurecht geschaffen wird.
Sofern die Entwurfsfassung noch naturschutzfachlich nachgebessert werden müsse, wurde die Verwaltung ermächtigt, dies noch vor der 1. Auslage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 86/7 der Gemarkung Wattersdorf, Ziegelstraße, 83629 Wattersdorf.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
|
ö
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|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
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|
9 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte nördlich auf dem Gewerbegrundstück in der Ziegelstraße im Ortsteil Wattersdorf einen Carport (Ausmaße 30 x 4,50 m) für Mitarbeiter inkl. E-Ladesäulen errichten. Auf dem Dach möchte er ferner eine PV-Anlage integrieren u.a. zur Speisung der darunter befindlichen E-Ladesäulen. An der beantragten Stelle sind im Bebauungsplan bereits Stellplätze festgesetzt und wurden auch als solche umgesetzt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ziegelstraße“.
In Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich. Für das Vorhaben muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Wenn die Gemeinde jedoch erklärt, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert wird, dann kann das Landratsamt im Vorgriff auf die Änderung einer Befreiung zustimmen. Die Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers für die Änderung des Bebauungsplans lag vor.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben und der damit verbundenen notwendigen Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 9 „Ziegelstraße“ zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Ensembleschutz ehem. Augustinerchorherrnstift; Schreiben Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz v. 01.04.2025 gem. Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG.; Frist zur Rückäußerung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses
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05.05.2025
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ö
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6 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
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|
10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Gemeinde Weyarn hat mit Schreiben vom 09.05.2023 beim Landesdenkmalrat einen Antrag auf Ausbringung des Ensembleschutzes für den Bereich des Klosters Weyarns eingereicht. Betroffen sind dabei folgende Grundstücke:
FlstNrn. 372; 377; 379; 380; 382/2; 383; 384; 384/1; 385; 386; 387; 388; 390; 390/1; 391; 391/1; 392;393;394;396;397;398;399;400;401;403;405;406;406/1;406/2;406/3;406/4;407; 408; 409; 411; 412/6; 412/7; 414; 415; 415/2; 415/3; 415/4; 415/5; 416/10; 421; 422/14; 434, 434/3; 434/5; 434/6; 434/7; 439; 455; 455/2; 455/3; 455/9; 455/12 jeweils der Gemarkung Wattersdorf
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat nun mit Schreiben vom 01.04.2025 mitgeteilt, dass das Ensemble des ehem. Augustinerchorherrnstifts Weyarn gem. Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG aufgrund der historischen Bedeutung als schützenswert einzustufen ist. Das Areal des ehemaligen Augustinerchorherrnstifts Weyarn mit Stiftskirche, Stiftsgebäuden, den vorgelagerten Ökonomie- und Verwaltungsbauten sowie dem Stiftsgarten bilden ein Ensemble.
Denkmalbedeutung:
Folgende Bedeutung gemäß Art. 1Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:
Geschichtliche Bedeutung:
Das Ensemble ehern. Augustinerchorherrnstift Weyarn hat geschichtliche Bedeutung. Die Gründung eines Augustinerchorherrnstifts im frühen 12. Jahrhundert gehört zu der ersten Blütezeit dieser in der Lateran-Synode von 1059 angestoßenen kirchlichen Reformbewegung. Erst ab dem 14.Jahrhundert wird von einem Orden aufgrund der Zentralisierungsbemühungen gesprochen. Das
Chorherrnstift in Weyarn mit seiner Kontinuität bis zur Säkularisation 1803 ist damit sowohl für die Geschichte der Regularkononiker als auch für die kirchliche Entwicklung in Oberbayern bedeutsam.
Denkmalwürdigkeit:
Das Ensemble ehern. Augustinerchorherrnstift Weyarn weist geschichtliche Bedeutung im Sinne Art. 1 BayDSchG auf. Die Gesamtanlage bildet ein Ensemble gemäß Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG.
Verfahrenserläuterung:
Das BLfD hat am 31.01.2023 zusammen mit der der Gemeinde Weyarn und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Miesbach oben genannte Ortsbild begangen. Auf der Grundlage der gemeinsamen Begehung sowie Recherchen hat das BLfD die Denkmaleigenschaft im Sinne von Art. 1Abs. 1 und 3 BayDSchG erkannt. Diese Erkenntnis hat das BLfD dem Ausschuss Ensembles des Landesdenkmalrates in der Sitzung am 24.02.2025 vorgetragen. Der Landesdenkmalrat hat sich in seiner Sitzung vom 24.02.2025 der fachlichen Auffassung des BLfD angeschlossen.
Die Gemeinde Weyarn wurden nun vom BLfD gebeten, sich zu dem Sachverhalt bis spätestens 15.07.2025 zu äußern.
Grundsätzlich wurde die beantragte Aufnahme in den Ensembleschutz begrüßt. Der Plan enthält auch Bodendenkmäler, auf denen neuere Hochbauten stehen. Insofern ist es erforderlich festzustellen, welche der neueren Bauten dem Ensembleschutz zugehörig sind. Bei der zeichnerischen Darstellung ist auf Fl.Nr. 415 und 415/5 eine Wiesenfläche, die in der Darstellung als Denkmal ausgewiesen wird. Möglicherweise wäre zur Optimierung der planerischen Darstellung mit den schützenswerten Gebäuden ein Ortstermin der Gemeinde, des Landesamts für Denkmalschutz sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde zielführend. Die Gemeinde hat im Übrigen ergänzend auch die Aufstellung eines denkmalschutzkonformen Bebauungsplans beschlossen, der auf die denkmalschutzbehördlichen Belange Rücksicht nimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Sanierung Feuchteschaden Umkleiden Mehrzweckhalle; Kostenfeststellungsbeschluss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
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ö
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11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 die Vergabe der Bauleistung zur Sanierung der Umkleiden in der Mehrzweckhalle aufgrund eines massiven Feuchteschadens diskutiert und beschlossen, dass die Arbeiten im Rahmen eines Kostenrahmens in Höhe von brutto 250.000,-- € durch die Verwaltung vergeben werden können. Es wurden nun sämtliche Kabinen saniert. Dies beinhaltet u.a. Bodenabdichtung, neue Leitungen (ausgenommen der Steigleitungen, da diese vor einigen Jahren bereits erneuert wurden), integrierte Spülung in allen Kabinen bzgl. Legionellen-Vorsorge, neue Armaturen, neue Elektrik incl. Umrüstung Beleuchtung auf LED, …
Gewerk Kostenangebot tatsächliche Kosten Differenz
Fliesen 56.081,13 € 97.745,53 € -41.664,40 €
Heizung 159.296,32 € 174.801,85 € -15.505,53 €
Baumeister 4.367,30 € 4.510,10 € -142,80 €
Elektro 13.399,88 € 13.399,88 € - €
Maler nach Aufwand 4753,85 € - 4.753,85
295.211,21 € - 62.066,58 €
Abzgl. der Kulanzerstattung durch die Versicherung in Höhe von 9.000,-- € betragen die tatsächlichen Baukosten der Sanierung 286.211,21 € brutto und liegen somit um rd. 36.000,-- € brutto über dem vorgegebenen Kostenrahmen von 250.000,-- €. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 14 %.
Die markante Kostensteigerung bei den Fliesenlegearbeiten war dadurch bedingt, dass sich der Schaden im Laufe der Arbeiten als größer darstellte als ursprünglich eingeschätzt.
Der Gemeinderat nahm von den tatsächlichen Kosten der Sanierung der Umkleiden in der Mehrzweckhalle aufgrund eines Feuchteschadens in Höhe von brutto 286.211,21 € Kenntnis. In dieser Summe ist eine Kulanzzahlung der Gebäudeversicherung in Höhe von 9.000,-- € enthalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Jahresabschluss 2021; Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses 2021.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
|
|
12 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Zweiter Bürgermeister Dr. Franz Demmelmeier übernimmt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Leitung der Sitzung:
Er erläutert zunächst das Vorgehen des Rechnungsprüfungsausschusses:
1. bestimmte Themen werden herausgegriffen und im Einzelnen geprüft, heuer z. B. der Neujahrsempfang
2. der neu eingeführte elektronische Rechnungseingang wurde erläutert und geprüft
3. Prüfung der Jahresrechnung 2021: Verbuchung, Zuordnung, Buchführung.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor, sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass der Abschluss stimmig ist.
Die Liquidität war 2021 gut, es brauchten keine Sonderkredite in Anspruch genommen werden.
Ansonsten stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt fest:
Bilanz:
Summe 39.829.244,74 €
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis -570.077,69 €
Außerordentliches Jahresergebnis -3,00 €
Jahresergebnis -570.080,69 €
Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln 4.285.230,92 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 329.943,35 €
Saldo aus Investitionstätigkeit - 1.009.640,31 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 78.395,70 €
Der Gemeinderat beschloss den Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2021.
Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier informierte weiter über die überörtliche Rechnungsprüfung, für die der Komm. Prüfungsverband im Jahr 2024 monatelang im Rathaus war, sowie über die Lohnsteuerprüfung im Jahr 2024. Beides konnte ebenfalls ohne Beanstandungen abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2025
|
ö
|
|
13 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Franz Demmelmeier als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses schlug dem Gemeinderat vor, den Ersten Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2021 zu entlasten.
Der Gemeinderat beschloss die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Haushaltsplan 2025 und Finanzplanung bis 2028.
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
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|
|
|
|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.05.2025
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Erste Bürgermeister und die Kämmerin erläuterten die Zahlen des Haushaltes.
Kreisumlage: Die Kreisumlage wurde dieses Jahr von 52 auf 52,8 Prozentpunkt erhöht. Die rückläufigen Gemeinde-Einnahmen in den Vorjahren bewirken jedoch für 2025 eine in der Summe geringere Kreisumlage, dennoch wird die zur Verfügung stehende Finanzspanne zunehmend geringer.
Für die Übernahme unserer neuen Pflichtaufgabe „Ganztagsbetreuung der Grundschüler ab 2026“ wurde ein Kredit für den erforderlichen Grunderwerb vorgesehen. Ob die Planungen dieses Jahr noch so weit voranschreiten, wird sich zeigen und entsprechend wird der Kredit heuer aufgenommen oder erst im nächsten Jahr in Anspruch genommen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Inhalt:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 9.924.017 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von -10.711.285 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 787.268 €
2. im Finanzhaushalt
- aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 9.532.636 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 9.854.204 €
und einem Saldo von - 321.568 €
- aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.298.078 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 3.132.960 €
und einem Saldo von - 1.834.882 €
- aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 30.000 €
und einem Saldo von 970.000 €
- und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 1.562.579 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden bereits im Vorgriff wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v.H.
- für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Nach Beschlüssen des Finanzausschusses über die Eintragung verschiedener Investitionen (FW Holzolling, mobile Sicherheit) konnte seitens der Verwaltung der Haushalt abgeschlossen und folgender Finanzplan erstellt werden:
Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2025-2028 sowie des Investitionsprogrammes
Übersicht Ergebnishaushalt 2025-2028
|
Erträge
|
Aufwendungen
|
Saldo
|
2025
|
9.921.017,00 €
|
10.711.285,00 €
|
-790.268,00
|
2026
|
9.615.763,00 €
|
10.591.550,00 €
|
-975.787,00
|
2027
|
9.610.763,00 €
|
10.476.980,00 €
|
-866.217,00
|
2028
|
9.368.763,00 €
|
10.478.280,00 €
|
-1.109.517,00
|
Übersicht Finanzhaushalt 2025-2028
|
Erträge
|
Aufwendungen
|
Saldo
|
2025
|
9.532.636,00 €
|
9.854.204,00 €
|
-321.568,00
|
2026
|
9.242.392,00 €
|
9.726.469,00 €
|
-484.077,00
|
2027
|
9.237.382,00 €
|
9.611.899,00 €
|
-374.517,00
|
2028
|
8.995.382,00 €
|
9.613.199,00 €
|
-617.817,00
|
Übersicht Investitionsprogramm 2025-2028
|
Erträge
|
Aufwendungen
|
Saldo
|
2025
|
1.298.078,00 €
|
3.132.960,00 €
|
-1.834.882,00
|
2026
|
4.619.060,00 €
|
8.886.400,00 €
|
-4.267.340,00
|
2027
|
1.261.500,00 €
|
1.486.400,00 €
|
-224.900,00
|
2028
|
146.500,00 €
|
864.400,00 €
|
-717.900,00
|
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2025 sowie die Finanzplanung 2025–2028.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Unvorhergesehenes.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.05.2025
|
ö
|
|
15 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Umsprengelungsanträge der Gemeinde Weyarn und des Schulverbands Miesbach zur Änderung des Mittelschulverbands. Diese werden in der Regierung von Oberbayern bearbeitet. Die beteiligten kommunale Gebietskörperschaften
• die Stadt Miesbach
• die Stadt Tegernsee
• der Markt Holzkirchen
• die Gemeinden Bad Wiessee, Gmund a. Tegernsee, Hausham, Irschenberg, Kreuth, Otterfing, Rottach-Egern, Valley, Waakirchen, Warngau und Weyarn
sowie die Elternbeiräte der betroffenen Schulen Mittelschule Miesbach, Mittelschule Holzkirchen, Mittelschule Rottach-Egern
und die kirchlichen Oberbehörden haben nun bis 4. Juni 2025 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Ansonsten wird von der Regierung von Zustimmung ausgegangen.
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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.05.2025
|
ö
|
|
16 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Termine:
Start Stadtradeln: 17.05., gemeinsame Radltour am 24.05. um 16.30 Uhr; Abschlussveranstaltung am 07.06.2025.
120 Jahre Trachtenverein d`Oberlandler Neukirchen: 12.-16.06.
Der TSV Weyarn wird zu seinem 100-jährigen Gründungsjubiläum u.a. ein Freundschaftsspiel mit dem TSV 1860 München veranstalten. Es wird mit bis zu 2500 Besuchern gerechnet. Die Eintrittskarten werden online verkauft. Termin: 29.06., 14.00 Uhr.
Windkraft Sonderdilching:
Johannes Wieser berichtet über die Initiative der Sonderdilchinger Dorfgemeinschaft zur Verhinderung von Windkraftanlagen. Für Freitag, den 10.05.2025, 14.00-17.00 Uhr ist ein Treffen der Windkraftgegner vor Ort geplant.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte, dass es in der Hand der Sonderdilchinger Grundeigentümer liege, ob dort tatsächlich eine Windkraft-Anlage entstehe oder nicht. Bei der Vorrangfläche handele es sich ausschließlich um kleinteilige private Waldgrundstücke. Die Gemeinde besitze weder Flächen noch sei eine passende Erschließung vorhanden. Der Planungsverband habe lediglich die Kompetenz, durch eine Vorrangfläche den Bau zu erleichtern bzw. auf den übrigen Flächen zu verbieten. Sollte der Planungsverband das gesetzlich vorgegeben Flächenziel nicht erreichen, so sei die Windkraft überall privilegiert.
Frau Mehrer wies darauf hin, dass derzeit viele Fehlinformationen kursierten.
Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr