Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2020.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
3 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
4 Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich Tätiger.
5 Jahresabschluss 2017 – Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses.
6 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
7 Anfrage zur Umnutzung einer gewerblich genutzten Fläche in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2391/1 der Gemarkung Holzolling im Rudolf-Groeschel-Weg, 83629 Fentbach.
8 Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine heilpädagogische Wohngruppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz in 83629 Weyarn.
9 Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus inkl. Abriss des bestehenden Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 295/1 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße in 83629 Holzolling.
10 Bauantrag zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/5 der Gemarkung Wattersdorf, Blombergweg, 83629 Weyarn.
11 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung eines Standgiebels auf dem Grundstück Fl.Nr. 3254 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.
12 Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Arnhofer Weg.
13 Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Hochlandweg.
14 Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Raiffeisenstraße.
15 Unvorhergesehenes.
16 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

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1. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 07.05.2020 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 2
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3. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Gemeinschaftliches Garteln vom 15.05. und des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 19.05. wurden an die Mitglieder des Gemeinderats verschickt. Der AK Gemeinschaftliches Garteln kann seine alltägliche Gartenarbeit im Freien fast ohne coronabedingte Einschränkungen vornehmen. Aktuelle Informationen sind auch unter http://gemeinsam-garteln-weyarn.de/ zu finden.
Der AK Ortsgestaltung und Verkehr hat sich für die nahe Zukunft das Thema „Erneuerung des Kulturpfads“ vorgenommen. Die bereits bestehenden Stationen sollen wieder hergerichtet/vervollständigt und ein paar neue, wie die Groeschel-Grabstätte im alten Weyarner Friedhof, die Findlinge auf dem Klosteranger u.a. aufgenommen werden.
Anschließend stellen sich auf Wunsch des Gemeinderats am 07.05.2020 der Breitbandbeauftragte Dirk Schattschneider sowie die Seniorenbeauftragte Betty Mehrer und die Gemeinwesenarbeiterin Ute Haury mit ihrer Arbeit vor. Weitere Beauftragte sollen folgen.
Dirk Schattschneider, Breitbandbeauftragter: Er ist aufgrund seines beruflichen Hintergrunds mit dem Thema bestens vertraut.
Er ist 2014/15 mit dem ersten gemeindlichen Breitbandförderverfahren in seine Tätigkeit eingestiegen; diese konnte noch mehr oder weniger in Eigenregie abgewickelt werden. Die weiteren, immer umfänglicheren Verfahren laufen seither nach dem fachlichen Konzept der Fa. Corwese, Herr Schattschneider begleitet diese als fachlicher Ansprech­partner von Gemeindeseite. Derzeit läuft die Markterkundung für ein viertes Förderverfahren sowie die Umsetzung des bereits vergebenen dritten Förderverfahrens (sog. Höfebonus) für die Breitbandversorgung der Außenbereiche der Gemeinde. Neben der Information und Umsetzungsbegleitung von (Sonder-)Förderprogrammen kümmert sich Herr Schattschneider um das Thema Mobilfunk und berät die Gemeinde kompetent. Der vom Gemeinderat im Dezember 2019 beschlossene „Weyarner Grenzwert“ (Mobilfunkvorsorgewert) von 1 % des vom 26. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschlagenen Mobilfunk-Grenzwerts geht auf eine Empfehlung von Herrn Schattschneider zurück.
Betty Mehrer. Seniorenbeauftragte: Ansprechpartner für alle Fragen der Seniorenpolitik der Gemeinde: Sie ist seit 2009 Seniorenbeauftragte; Herausgabe eines Seniorenratgebers, gemeinsam mit AK Altersplanung zwei große Haustürbefragungen (a) der über 65-Jährigen, b) der über 80-Jährigen).
3 große Themen:
Vereinsamung → Freizeitgestaltung: monatliche Ausflüge (Kino, Bergtouren, Trainings­halle Bergwacht Tölz u..; immer seniorengerecht und in Absprache mit Kirche/Frauenbund etc.
Wohnen → Wohnberatung, Wohnungsanpassung (zertifizierte Wohnberaterin mit 2-jäh­ri­ger Ausbildung), konkrete Wohnungsanpassung, Fördermöglichkeiten etc.
Mitwirkung an der Mehrgenerationen-Wohnanlage am Klosteranger;

derzeit Konzeptionsarbeit von ambulant betreuten Wohn­gemeinschaften in Weyarn und an einem weiteren Standort in der Gemeinde (ca. 10 Per­sonen 1 Etage, 24 Stunden Versorgung, hohes Maß an Eigenentscheidungen)
Unterstützung  Hilfe bei Anträgen an Pflegekasse etc. (Einstufung in Pflegegrad); Beratung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung; Unterstützung bei Heimsuche, wenn keine Angehörigen helfen können; vor ca. 10 Jahren Seniorenhilfe/ Klinikpaten aufgebaut – ehrenamtliche Unterstützung von Senioren
Zusammenarbeit mit AK Altersplanung (gerade im Bereich Ausflüge), Frauenbund, Ar­beits­kreisen (wo sinnvoll) und mit Gemeinwesenarbeiterin Ute Haury. Denn die Haupt­amtlichkeit der Tätigkeit ist wichtig, nicht nur wegen der steigenden Nachfrage und dem höheren Arbeitsanfall im Zuge der demografischen Entwicklung, sondern auch, um Si­cherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten, da sich bedürftige Senioren darauf verlassen.
Ute Haury, Gemeinwesenarbeiterin: ist seit April 2015 mit einer Drittelstelle in der Ge­mein­de Weyarn tätig; berufsbegleitende Ausbildung bei der Stiftung Liebenau, mit der auch ein enger Kontakt und Erfahrungsaustausch besteht. Die feste Koordinierungsstelle in der Gemeinde gewährleistet eine dauernde, generationenübergreifende Tätigkeit in gu­tem Einvernehmen mit Schule, Kindergarten etc. Frau Haury kann mittlerweile auf 25 ehrenamtliche Hel­fer zurückgreifen, unter denen auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind. Es wer­den regelmäßige Arbeiten wie Arztfahrten und Botengänge, Grabpflege, Hilfe in Haus und Garten etc. vermittelt; von ca. 25-30 hilfsbedürftigen Personen, mit denen Frau Haury in Kontakt steht, nehmen aktuell 10-15 Personen regelmäßig die von ihr koordinierte Hilfen  in Anspruch.
Der monatliche Mittagstisch und das ebenfalls einmal monatlich stattfindende Kaffee­trin­ken werden gut angenommen und dienen nicht nur der (günstigen) Versorgung, sondern vor allem auch dem Austausch, geselligem Zusammensein (Musizieren) sowie der Infor­ma­tion (Fachvorträge Rotes Kreuz, Polizei, Kräuterpädagogin u.a.). Auch mit dem von Frau Haury initiierten, ehrenamtlichen Be­suchsdienst „Zeit zu zweit“ soll der Einsamkeit abgeholfen werden oder auch nur eine Ab­wechslung im Alltag von alleinstehenden Senioren bringen. Weil derzeit coronabedingt keine persönlichen Be­gegnungen möglich sind, hält Frau Haury telefonisch Kontakt mit den Senioren, geplant sind auch Treffen im Freien.
Die Anwesenden bedankten sich bei allen drei Referenten für die Vorstellung und die wert­volle Arbeit, die sie leisten.

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4. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich Tätiger.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die bislang bestehende Satzung wurde wiederholt fortgeschrieben. Aktuell ergibt sich folgender Änderungsbedarf:
1) Aufnahme des in der letzten Sitzung beschlossenen gemeindlichen Integrations-beauftragten
2) Heraufsetzung des Sitzungsgeldes
Für eine bessere Lesbarkeit wird der komplette Satzungstext mit redaktionellen Anpassungen zum Beschluss vorgelegt.

Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger
Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund des Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 folgende Satzung:
§ 1 Sitzungsentschädigung für Gemeinderäte
Gemeinderäte erhalten für jede Sitzung des Gemeinderats, eines Ausschusses oder einer Arbeitsgruppe, zu der sie geladen wurden und an der sie teilgenommen haben, eine Entschädigung von 50,00 € je Sitzung. Als Nachweis der Teilnahme gilt die Feststellung der Anwesenheit in der Niederschrift.

§ 2 Fahrtkostenersatz
Die Gemeinderäte erhalten Fahrtkostenersatz nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 3 Entschädigung sonstiger ehrenamtlich Tätiger Gemeindebürger
Sonstige ehrenamtlich tätige Gemeindebürger erhalten, soweit in Sonderbestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, für jede Sitzung eines Organs der Gemeinde, das sie als Sachverständige zur Beratung beizieht, eine Entschädigung analog der Gemeinderäte.

§ 4 Entschädigung von gemeindlichen Beauftragten
Abs. 1: Folgende Beauftragte erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 50,00 €:
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Seniorenbeauftragte
Energiebeauftragte
Straßen- und Verkehrsbeauftragter
Gebäudebeauftragter
Breitbandbeauftragter
Jugendbeauftragter
Integrationsbeauftrage
Abs. 2: Der Brandschutzbeauftragte (1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn) erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 100,00 €; der stellvertretende Brandschutzbeauftragte (stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn) erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.
Die Gerätewarte von Feuerwehren, die jährlich mindestens 50 Einsätze haben, erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.
Der Atemschutzgeräteleiter erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €

§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt Rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. Die vorherige Satzung verliert mit Ablauf des 30.04.2020 die Gültigkeit.
Weyarn, den 29.05.2020
GEMEINDE WEYARN

Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister

Der Gemeinderat beschloss  die Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss 2017 – Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zunächst erläuterte Herr Erster Bürgermeister Wöhr das grundsätzliche Vorgehen der Rechnungsprüfung: Der jährliche Haushalt wird zunächst aufgestellt und am Jahresende muss Bilanz gezogen werden. Was der Gemeinderat heute feststellend beschließt, ist das tatsächliche erwirtschaftete  Ist. Neben der örtlichen Prüfung durch den gemeindlichen Rechnungsprüfungs­ausschuss erfolgt alle paar Jahre die überörtliche Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband. Dies war im vergangenen Jahr der Fall, die Prüfer waren mehrere Monate lang im Rathaus anwesend.
Damit übergab der Erste Bürgermeister Leonhard Wöhr den Vorsitz und das Wort an Dr. Franz Demmelmeier, den Vorsitzenden des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses.
Wegen der Coronokrise wurde die bereits anberaumte Rechnungsprüfung in die neue Legislaturperiode verschoben. Herr Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier und Frau Altenweger stellten den Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Gemeinde Weyarn zum 31.12.2017 vor.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor, sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungs­mäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2017 mit folgenden Werten fest:

Bilanz
Summe der Vermögensrechnung:          38.103.792,51 €
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis                        112.586,14 €
Außerordentliches Jahresergebnis          1.152,00 €
Jahresergebnis                                                113.738,14 €

Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln              3.570.923,83 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit            578.208,81 €
Saldo aus Investitionstätigkeit                        -513.308,03 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                    -112.537,61 €
Saldo aus nicht haushaltswirk-
samen Vorgängen                                                         -14.272,97 €
Endbestand an Finanzmitteln                        3.509.014,02 €

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Franz Demmelmeier, bedankte sich bei der Finanzverwaltung für die gute Zusammenarbeit. Nach erfolgter Prüfung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 fest und erteilte dem Ersten Bürgermeister für die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.02.2020 bis 05.03.2020 statt. Im Bauausschuss wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abschließend behandelt. Der Bauausschuss hat jedoch gebeten, bezüglich der Stellungnahme des Landratsamts Miesbach, - Untere Straßenverkehrsbehörde - mit Schreiben vom 31.01.2020 einen Beschluss im Gemeinderat herbeizuführen:
Landratsamt Miesbach, -Untere Straßenverkehrsbehörde-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 31.01.2020.
Im Zuge der Umsetzung der im Radnetzplan für den Landkreis Miesbach empfohlenen Maßnahmen wird anlässlich dieses Verfahrens angeregt, den westlich angrenzenden Weg auf der wichtigen Achse Weyarn und dem Bahnhof Mitterdarching für eine attraktivere Nutzung für den Alltagsverkehr durchgängig zu beleuchten und zu asphaltieren.
Der Bauausschuss hat folgendes Vorgehen empfohlen:
Eine durchgängige Beleuchtung ist auf der Weyarner Seite von der Gemeinde bereits vollzogen. Auf der Valleyer Seite wurde jüngst ebenfalls eine Solarbeleuchtung an vorläufig provisorischen Standorten angebracht. Die Asphaltierung scheitert am dem auf der Valleyer Seite noch nicht planfestgestellten neuen Wegeverlauf im Rahmen des BAB-Lärmschutzes.
Ein Ausbau des Weges zum Bahnhof Darching liegt im hohen strategischen Interesse der Gemeinde Weyarn. Die Gemeinde Weyarn wäre bereit, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes eine Asphaltierung vorzunehmen. Ebenso ist die Gemeinde Valley nach der bisherigen Auskunft grundsätzlich ausbauwillig. Die Untere Straßenverkehrsbehörde wurde um Unterstützung zu einer raschen Planfeststellung des Radwegverlaufes bei der Regierung von Oberbayern gebeten. Die Gemeinde Valley sollte von der gemeindlichen Stellungnahme informiert werden.
Der Gemeinderat stimmte damit der Empfehlung des Bauausschusses bezüglich der Asphaltierung zu und hatte im Übrigen gegen die bereits im Bauausschuss erfolgte Abwägung zur Bebauungsplanänderung keine Einwände.
Der Gemeinderat billigte die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ in der Fassung vom 09.01.2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, bezüglich der zu klärenden Fragen der Finanzierung des Radwegs weitere Informationen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anfrage zur Umnutzung einer gewerblich genutzten Fläche in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2391/1 der Gemarkung Holzolling im Rudolf-Groeschel-Weg, 83629 Fentbach.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Wunsch des Eigentümers zurückgezogen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

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8. Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine heilpädagogische Wohngruppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz in 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ferienausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23.04.2020 bereits mit der Bauangelegenheit im Rahmen einer Bauvoranfrage befasst. Der Antragsteller und neue Eigentümer möchte das Anwesen Am Buchholz 4 (Flurstück 715/3 Gemarkung Wattersdorf, Mehrfamilienhaus) zukünftig in ein Kleinstkinderheim umnutzen. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Konzeption für ca. 9 Kinder vorgelegt. Die Kinder werden vom Jugendamt zugewiesen; es handelt sich um eine gemeinnützige Gesellschaft. Es ist nur eine Umnutzung der Wohnnutzung in ein Kinderheim geplant, aber keine bauliche Erweiterung. Entsprechend dem Flächennutzungsplan ist das Anwesen Am Buchholz Nr. 4 nicht als Siedlungsfläche ausgewiesen und somit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten.
Der Ferienausschuss hat im Rahmen der Voranfrage die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens dem Antragsteller in Aussicht gestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine gemeindliche Straßenerschließung des Anwesens vorliege und deshalb eine privatrechtliche Sicherung notwendig sei. Der Antragsteller hat dies zur Kenntnis genommen und nun hierzu nun den vorliegenden Bauantrag eingereicht.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. Der Antragsteller soll darauf hingewiesen werden, dass keine gemeindliche (öffentliche) Straßenerschließung des Anwesens vorliegt und deshalb eine privatrechtliche Sicherung hierzu notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus inkl. Abriss des bestehenden Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 295/1 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße in 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte das alte Werkstattgebäude beseitigen und hier in Holzständerbauweise einen Ersatzbau zu Wohnzwecken (Erweiterung der Wohnfläche, aber keine zusätzliche Wohneinheit) errichten.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen habe. Eine wassersichere Ausführung wurde empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/5 der Gemarkung Wattersdorf, Blombergweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne zu den bereits bestehenden und genehmigten 2 Wohnungen im Dachgeschoss eine weitere  abgeschlossene zusätzliche Wohneinheit in der bestehenden Bausubstanz schaffen.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. Der Antragsteller hat gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung mindestens 8 Stellplätze für Kfz zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung eines Standgiebels auf dem Grundstück Fl.Nr. 3254 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das beauftragte Planungsbüro wurde von der Gemeinde gebeten, exemplarisch anhand des Bauwunsches des Antragstellers Planungsvorschläge zur Errichtung von Querbauten bzw. Dachgauben auszuarbeiten. Der Gemeinderat hat zum Ende der vergangenen Legislaturperiode zwei Ausgangsvarianten (Variante 1 und 5) der ausgearbeiteten Vorschläge zur Nachverdichtung zur Umsetzung im Rahmen von Nachverdichtungen beschlossen und mittlerweile die Querbauvariante in Einvernehmen mit dem LRA in passenden Fällen als Erweiterungsmöglichkeit festgestellt.
In der Diskussion wurde auch auf die Problematik hingewiesen, dass immer wieder unterschiedliche Möglichkeiten der Nachverdichtung herrschen, je nachdem, ob ein Haus/Gebäude im Bebauungsplangebiet liegt oder nicht. Mit Blick auf die aktuelle Situation am Wohnungsmarkt müsse darauf geachtet werden, dass eine Ungleichbehandlung von Anträgen zur Nachverdichtung vermieden werden kann. Deshalb hat der Gemeinderat auch ein umfangreiches Prüfraster für Nachverdichtungen beschlossen.
Das konkrete Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 19 „Großseeham-Süd“ (3. Änderung).
Der Antragsteller hatte zur Sitzung eine abgeänderte und angepasste Planung eingereicht, nachdem im Bauausschuss noch Nachbesserungen angemahnt wurden. Diese wurde im Plenum erneut lebhaft diskutiert.
Die Empfehlung des Bauausschusses, wonach der Dachvorstand des Querbaus max. 35 cm betragen solle, lehnte der Gemeinderat ab. Stattdessen dürfe der Dachvorstand wie ur­sprünglich beantragt sogar bis zu max. 70 cm überstehen. Der Giebel des Nebengebäudes müsse min­des­tens 30 cm unter der des Hauptgebäudes liegen. Unter diesen Bedingungen wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag sowie zu einer Befreiung von den Fest­setzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Arnhofer Weg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom festgestellt, dass der Arnhofer Weg – einschließlich der beiden Stichstraßen von der Einmündung in die Straße „Im Goldenen Tal“ im Osten als eine Erschließungsanlage anzusehen sei, die im Westen an der Grenze zum Außen­bereich ende. Mit diesem Urteil verbunden ist auch eine Neuberechnung der Erschließungsbeiträge.
Daher ist nach der Rechtsprechung vom Gemeinderat eine sog. bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung zu fassen. Der Gemeinderat hat daher für die Teilstrecke des Arnhofer Wegs von der Einmündung „Im Goldenen Tal“ bis zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60 „Naring – Arnhofer Weg, Nord“ eine Abwägung nach § 1 Abs. 4-7 BauGB vorzunehmen.
Der Gemeinderat bestätigt nach erfolgter Abwägung den bestehenden Trassenverlauf des Arnhofer Weges einschließlich Straßenbreite und -ausstattung und bestätigt, dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
Weiterhin berichtet der Erste Bürgermeister, dass die Fertigstellung der Erschließung bereits im Laufen sei. Von ihm wird deutlich gemacht, dass es sich für die neu betroffenen Anwohner um eine äußerst unglückliche und kaum vermittelbare Angelegenheit handle. Diese treffe die Anwohner völlig unvorbereitet. Da zur Abschnittsbildung eine Ortsbesichtigung mit der Rechtsaufsicht, dem LRA Miesbach stattgefunden habe, sei man gemeindlicherseits von der Bestandskraft der Abschnittsbildung und Erschließungsbeiträgen im B-Planbereich überzeugt gewesen. Insgesamt bedeute die zunehmende Verrechtlichung des Ersterschließungsrechtes, dass die Gemeinden kaum noch über Handlungsspielraum für eine individuelle Ausgestaltung verfügen sowie einen großen Beratungsbedarf durch Fachbüros haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Hochlandweg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Stichstraße Hochlandweg befindet sich – von der Einmündung der Stürzlhamer Straße aus betrachtet – nur auf eine Länge von 32 m innerhalb des Teilbebauungsplans „für Fl.Nr. 401-401/7“ vom 28.03.1969 im Ortsteil Neukirchen.
Der Hochlandweg wurde im Jahr 2019 erstmalig endgültig hergestellt auf eine Länge von 121 m. Somit befinden sich 89 m des Hochlandwegs außerhalb eines Bebauungsplans (aber innerhalb des Bebauungszusammenhangs nach § 34 BauGB durch drei Ortsabrundungssatzungen).
Der Gemeinderat bestätigte nach Abwägung den bestehenden Trassenverlauf des Hochlandwegs einschließlich Straßenbreite und -ausstattung und bestätigte , dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Raiffeisenstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Stichstraße Raiffeisenstraße im Ortsteil Neukirchen hat eine Länge von ca. 180 m. Deren erstmalige endgültige Herstellung im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts be­ginnt im Juni 2020 und soll im August 2020 abgeschlossen sein.
Die Raiffeisenstraße befindet sich nur in ihrem hinteren Bereich beim Wendehammer auf eine Länge von ca. 35 m innerhalb des Bebauungsplans Nr. 15. Somit befinden sich ca. 145 m der Raiffeisenstraße außerhalb eines Bebauungsplans (aber innerhalb des Bebau­ungs­zusammenhangs nach § 34 Abs. 1 BauGB).
Daher ist nach der Rechtsprechung aufgrund von § 125 Abs. 2 BauGB vom Gemeinderat eine sog. bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung zu treffen (vgl. z. B. BayVGH, Urteil vom 19.10.2017 - 6 B 17.189). Ohne eine solche Entscheidung können keine sachlichen Beitragspflichten entstehen und damit auch keine endgültigen Erschlie­ßungs­beitragsbescheide ergehen.
Der Gemeinderat hat daher für die vorbeschriebene ca. 145 m lange Teilstrecke der Raiffeisenstraße eine (bebauungsplanersetzende) Abwägung nach § 1 Abs. 4-7 BauGB vorzunehmen.
Bei dieser Abwägung ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der – gerade ver­lau­fende – Trassenverlauf allein schon durch die vorhandene Bebauung und die durch den Bebauungsplan festgesetzte Trassenführung vorgegeben ist. Aufgrund des geringen Fußgängerverkehrs konnte und kann auf die Anlegung eines Gehwegs verzichtet werden. Die Herstellung der Fahrbahn in Asphaltbetonweise genügt den örtlichen Erfordernissen. Die Straßenbreite schließt an die im Bebauungsplan Nr. 15 festgesetzten Breite an, muss jedoch aufgrund der privaten Grundstückssituation zwischen 3,50 m und 4,87 m Breite entsprechend angepasst werden.
In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, dass eine Miteinbeziehung der Anlieger mög­lichst früh und so umfassend wie möglich wünschenswert sei. Vonseiten der Ver­wal­tung habe es mehrere Besprechungstermine mit den Anliegern gegeben, da klar war, dass es sich hier um eine schwierige Sache handele. Herr Erster Bürger­meister Leonhard Wöhr betonte, dass die Gemeinde selber größtes Interesse daran habe, die Bürger mitein­zu­bin­den. Im vorliegenden Fall divergierten die Interessen der Anlieger aller­dings. Einig sei man sich lediglich darüber, dass eine möglichst kostengünstige Voll­erschließung gemacht werde, die der Gemeinderat bereits beschlossen habe. Die heute zu beschließende be­bau­ungsplanersetzende Abwägungsentscheidung sei reine Form­sache.
Der Gemeinderat bestätigte den bestehenden Trassenverlauf einschließlich Straßen­breite und -ausstattung entsprechend des Ausbauplans des Ing.büros Schreder vom 26.05.2020 und bestätigte, dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 15
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16. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass er vom Kreisverband Miesbach des Bayerischen Gemeindetags als einer der beiden Vertreter des Kreisverbands in den Planungsausschuss des Planungsverbands Region Oberland bestimmt wurde. Er hofft, dass er dort die Ortskunde und die Anforderungen der nördlichen Landkreisgemeinden einbringen kann.

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr