Datum: 02.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Weyarn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wiederbelebung des Arbeitskreises Wirtschaft und Anerkennung der Leitziele.
2 Bericht des Ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Weyarn.
3 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020.
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.
5 Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.
6 Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn: Verkürzung der Ladungsfrist für den Bauausschuss auf 3 Werktage.
7 Bestimmung eines stellv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
8 Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.
9 Antrag auf Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung Großpienzenau, Burgstraße, zur Zulassung eines Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße, 83629 Großpienzenau.
10 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1780 der Gemarkung Wattersdorf, Schwarzöd, 83629 Schwarzöd.
11 Tektur zum Abbruch bestehender Nebengebäude, Anpassung u. energetische Sanierung Bestandsgebäude, Sanierung Dach auf dem Grundstück Fl.Nr. 8 der Gemarkung Holzolling, Kirchenweg, 83629 Holzolling.
12 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Hackschnitzelanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 184 der Gemarkung Wattersdorf, Erlach, 83629 Weyarn.
13 Bauantrag zur Brandschutzertüchtigung sowie Grundrissänderung von Büros auf dem Grundstück Fl.Nr. 388 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.
14 Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.
15 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abriss der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
16 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines überdachten Freisitzes in einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1/2 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
17 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 51 „Am Schmiedberg" zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/15 der Gemarkung Wattersdorf, Bergweg, 83629 Weyarn
18 Anfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/5 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.
19 Anfrage zur Errichtung eines Wintergartens sowie Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1/1 der Gemarkung Holzolling, Kirchenweg, 83629 Holzolling.
20 Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/3 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.
21 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Gemeinde Weyarn zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 420, der Gemarkung Holzolling, Brucker Feld, 83629 Weyarn.
22 Unvorhergesehenes.
23 Informationen des Ersten Bürgermeisters.

zum Seitenanfang

1. Wiederbelebung des Arbeitskreises Wirtschaft und Anerkennung der Leitziele.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö beschließend 1

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Frau Christine Riedmann stellte die Motivation für die Wiedergründung des AK Wirtschaft sowie die Ergebnisse der ersten Treffen, die Vorhaben für das laufende Jahr und die Leitziele des AK vor.
Strategie und Zielsetzung
Wir fördern und vermarkten unser Ziel, Arbeiten und Leben in unserer Heimatgemeinde zu vereinen.
Digitalisierung verstehen wir als Chance für den ländlichen Raum und wir setzen uns für eine starke Vernetzung des örtlichen Gewerbes, des Handwerks und der Landwirtschaft ein.
Ziele 2020 und erste Aktionen
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die einzelnen wirtschaftlichen Interessengruppen
  • Bestands- und Bedarfsanalyse in Form einer Umfrage: was ist in den drei Bereichen Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft in Weyarn vorhanden, welche Bedürfnisse und Anliegen gibt es? Wo gibt es Probleme? Stichprobe n=60 und Möglichkeit für alle Interessierten, online teilzunehmen, Durchführung der Befragung durch AK, weitere Diskussionen in Kleingruppen zu den Umfrageergebnissen => Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen
  • Regionalität: Ideen: Wochenmarkt, Buch „wos guads…“, das Bewusstsein schärfen für regionale Produkte, Austausch unter Landwirten: Film Bauer unser, mögliche Synergien und Potenzial
  • Vernetzung: digitales Verzeichnis der wirtschaftlichen Akteure in Weyarn (Beispiel Aktion jetzt zamhelfen, Vorträge (in Planung): nächster Termin am 24. Juli zum Thema Direktvermarktung mit Markus Bogner und Petra Wähning
Ansprechpartnerin: Christine Riedmann, Tel. 0170/323 64 05, E-Mail christine.riedmann@outlook.de
Der Gemeinderat erkannte die Wiedergründung des AK Wirtschaft und ihre Sprecherin Christine Riedmann sowie den stellvertretenden Sprecher Andreas Fuchs an, ebenso wie die Leitziele des AK Wirtschaft. Diese lauten wie folgt:
Unser schönes Weyarn ist ein attraktiver Standort für verschiedenste wirt­schaft­li­che Inte­res­sen­gruppen.
Wir interessieren uns für die wirtschaftlichen Herausforderungen in unserer Gemeinde. Dezentrale Strukturen und Transparenz sind uns wichtig.
Für das laufende Jahr wurde dem AK Wirtschaft im Gemeindehaushalt bereits ein Budget zugestanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht des Ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö informativ 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Gemeinde Weyarn, Herr Dr. Heribert Kuczera, berichtete über seine Tätigkeit. Der Bericht diente der Information.
Herr Dr. Kuczera lebt seit 35 Jahren in Weyarn und hat selbst einen Schlaganfall erlitten, der ihn aufgrund einer halbseitigen Lähmung in den Rollstuhl zwingt.
Er ist einer von insgesamt 17 gemeindlichen Behindertenbeauftragten im Landkreis, die gut vernetzt sind und mit Anton Grafwallner, der vor Kurzem erst von seinem Posten zurückgetreten ist, einen durchsetzungsstarken Interessenvertreter für Menschen mit Behinderung hatten.
Durch seine gute Netzwerkarbeit bietet Herr Dr. Kuczera vor allem vermittelnde und beratende Hilfsdienste an. Zudem ist er für die Gemeinde Berater in allen Angelegenheiten, die das Thema „Behinderung/Menschen mit Handicap im Alltag und im öffentlichen Raum“ betreffen.
Der Gemeinderat nahm die Informationen von Herrn Dr. Kuczera zur Kenntnis und bedankte sich bei ihm für das langjährige ehrenamtliche Engagement.

zum Seitenanfang

3. Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö beschließend 3

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 28.05.2020 wurde ohne Einwendungen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Fehlanzeige.

zum Seitenanfang

5. Berichte aus den gemeindlichen Arbeitskreisen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Protokolle des AK Asyl vom 02.03. und 08.06., des AK Wirtschaft vom 16.06., des AK Jugend vom 21.06. und des AK Ortsgestaltung und Verkehr vom 23.06.2020 wurden an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Aktuelle Lage i.S. AK-Treffen: Es sind nun weitere kleinschrittige Lockerungen in Kraft: Bis zu 10 Personen mit einem relativ konstanten Personenkreis dürfen sich treffen. Bei größeren Veranstaltungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung. Wichtige Bestandteile davon sind regelmäßig: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zueinander und aus­rei­chende Raumlüftung, Eingang und Ausgang müssen getrennt voneinander sein, um Durchgang zu gewährleisten, Tragen von Mund-Nasenschutz beim Zutritt in den Raum, Gang zur Toilette u.ä.; Möglichkeit zur Desinfektion der Hände, Türklinken; Anwesen­heits­liste muss geführt werden (ist bei AK-Sitzungen ohnehin die Regel).
Mit dem AK Jugend wurde eine Hausordnung für den Containerbetrieb ausgearbeitet. Dieser ist im Moment ohnehin nur eingeschränkt möglich. Die Hausordnung wurde den Mit­gliedern des Gemeinderats mit der Ladung zugestellt. Seitens des Gemeinderats wurden keine Einwände gegen die Hausordnung geäußert.
Das Containerteam besteht aus fünf Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, Manuel Kainz ist der neue Verantwortliche für den Container.
Auf längere Sicht sollte die Behindertentoilette im Keller der WeyHalla für die Jugendlichen zugänglich gemacht und durch eine Abtrennung der Zugang zum übrigen Gebäude ver­sperrt werden. Derzeit werden die Kosten und der übrige Aufwand ermittelt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Zum stellvertretenden Sprecher des AK Jugend wurde Franz Bressler bestellt, nachdem sich Maximilian Stögmair aus beruflichen Gründen als stellv. Sprecher zurückgezogen hat. Julian Dürr bleibt weiterhin Sprecher. Maximilian Stögmair und Julian Dürr sei für ihr lang­jähriges Engagement v.a. beim Ferienprogramm, beim Christkindlmarkt und bei den gro­ßen gemeindlichen Festen 2014 und 2018 ganz herzlich gedankt. Für die zukünftigen Spre­cher Julian Dürr und Franz Bressler ebenfalls viel Erfolg und ein glückliches Händ­chen mit den Kindern und Jugendlichen.
Das Ferienprogramm muss heuer leider entfallen. Der Kreisjugendring bietet ein – coronabedingt eingeschränktes – Programm für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis an. Informationen sind ab Montag, 06.07. unter https://www.feriendahoam.de/ zu finden.
Zuschuss der Bayer. Staatsregierung für Ehrenamtliche, die in Zeiten von Corona besonders belastet sind. Der Kreisausschuss hat hier beschlossen, allen Gemeinden anteilig Geld zukommen zu lassen, auf Weyarn entfallen 2.494,37 €. Diese sollen der Nachbarschaftshilfe/Seniorenhilfe/Gemeinwesenarbeit zukommen, wo in Coronazeiten besonders engagiert gearbeitet wurde; ebenso erhalten die unermüdlichen Helfer des AK Asyl (6 Personen) eine kleine Anerkennung in Form eines Essensgutscheins bei unseren örtlichen Wirten. Sie sind besonderen Risiken ausgesetzt.
Herr Erster Bürgermeister Wöhr ergänzte, dass er gerne weitere Vorschläge der Fraktionen für Personen, die aufgrund besonderer Initiativen in Zeiten von Corona bedacht werden sollten, entgegennehme.
Antrag des AK Gemeinschaftliches Garteln auf Entenhaltung im Gemeinschafts­garten zweimal im Jahr für jeweils 14 Tage in einem eingezäunten Bereich des Gemeinschaftsgartens; Antragsdatum 23.06.2020.
Herr Bürgermeister Wöhr schilderte den Sachverhalt und ergänzte, dass er im letzten Jahr die Genehmigung versagt hatte, um zum einen keinen Präzedenzfall für die Tierhaltung auf dem Klosteranger zu schaffen und nicht den Unmut derjenigen Anwohner zu provo­zieren, die gegen eine Tierhaltung sind. Vor allem aber ging es ihm zweitens darum, das Konzept der Durchlässigkeit, das für die öffentlichen Grünflächen des Klosterangers mit dem Investor, der Fa. Quest, beschlossen ist, zu bewahren. Der Gemeinderat würde hier eine Entscheidung fällen, mit der auch bei zukünftigen Anträgen auf Tierhaltung argumentiert werden würde.
Aufgrund der Witterungsverhältnisse heuer hat sich das Schneckenproblem dramatisch verschärft.

In der Diskussion wurden von den Mitgliedern des Gemeinderats folgende Aspekte genannt:
- Probleme mit Anwohnern, sodass Ärger vorprogrammiert sei
- Durchlässigkeit nicht mehr wie vorgesehen gewährleistet;
- kurzes Intervall sei keine nachhaltige Lösung – nach den zwei Wochen haben die Schnecken wieder freie (Fress-)Fahrt
- man sollte es auf eine Probe ankommen lassen
- die für die Probephase vorgesehenen Enten haben sich bereits als Schneckenfresser gut bewährt – mit ihnen funktioniere es.
Der Antrag, es solle eine 14-tägige Testphase der Entenhaltung in einem eingezäunten Bereich durchgeführt werden, in der der Hauptdurchgangsweg allgemein zugänglich bleibe, wurde knapp abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

zum Seitenanfang

6. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn: Verkürzung der Ladungsfrist für den Bauausschuss auf 3 Werktage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der gemeindliche Bauausschuss tagt in der Regel wie der Gemeinderat einmal monatlich. In der „Sitzungswoche“ findet die Bauausschusssitzung am Montag und die Gemeinderatssitzung am darauffolgenden Donnerstag statt. Der Bauausschuss ist eingeschränkt beschließend und überwiegend beratend tätig. Um zeitliche Verzögerungen für Anträge und die übrigen Sitzungsgegenstände zu vermeiden und die bewährte Sitzungsfolge beibehalten zu können, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Frist für die Einladung zur Bauausschusssitzung auf 3 Werktage zu verkürzen.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats für die Gemeinde Weyarn vom 08.05.2020. § 23 (4) wurde um folgenden Satz ergänzt: „Für den Bauausschuss wird die Ladungsfrist auf 3 Werktage verkürzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bestimmung eines stellv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat bestimmte Angelika Viellechner zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Weyarn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 "Bauhof und Wertstoffhof"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es wurden weder von Bürgern, noch von Trägern öffentlicher Belange Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Der Gemeinderat beschloss die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Bauhof und Wertstoffhof“ in der Fassung vom 05.03.2020 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung Großpienzenau, Burgstraße, zur Zulassung eines Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße, 83629 Großpienzenau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Schreinerwerkstatt/ Spielzeug­manu­faktur in einem Nebengebäude beim Anwesen Burgstraße 7 in Großpienzenau ist zu klein. Daher soll etwas weiter nördlich ein eingeschossiges, etwas größeres neues Werkstattgebäude errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung Großpienzenau, Burgstraße. Nördlich auf dem Grundstück gibt es ein Baurecht für ein Einfamilienhaus (Baulinie).
Für den Bauwunsch Werkstattgebäude ist die Änderung der bestehenden Ortsabrundungs­satzung notwendig. Der Antragsteller hat sich im Vorfeld mittels Kostenübernahmeerklärung verpflichtet, die Kosten für das notwendige Änderungsverfahren zu übernehmen sowie gleichzeitig eine Bauverpflichtung einzugehen.
Der Gemeinderat war grundsätzlich bereit, die Ortsabrundungssatzung entsprechend zu ändern. Voraussetzung dafür sei, dass der Antragsteller vorher eine Kostenübernahme erkläre und eine vertragliche Bauverpflichtung eingehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1780 der Gemarkung Wattersdorf, Schwarzöd, 83629 Schwarzöd.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Tektur zum Abbruch bestehender Nebengebäude, Anpassung u. energetische Sanierung Bestandsgebäude, Sanierung Dach auf dem Grundstück Fl.Nr. 8 der Gemarkung Holzolling, Kirchenweg, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller haben bereits im Sommer 2019 einen Bauantrag zum Abbruch bestehender Nebengebäude und Anpassung des Bestandsgebäudes, energetische Sanierung des Daches sowie Erweiterung des Bestandsgebäudes mit Wintergarten und Nebengebäude eingereicht, zu dem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.09.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilte. Im Februar 2020 teilte die Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach dem Antragsteller mit, dass aufgrund der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche (nordöstlich des Bauvorhabens) Bedenken beständen. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde nun die geänderte Planfassung eingereicht. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur geänderten Planung.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur geänderten Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Hackschnitzelanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 184 der Gemarkung Wattersdorf, Erlach, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine Privilegierung für das Objekt (Mietshaus) besteht nicht. Das Vorhaben wäre allerdings ggf. genehmigungsfähig als Sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund des energetischen Zieles begrüßte der Bauausschuss die Errichtung einer Hackschnitzelanlage und empfahl dem Gemeinderat, das Einvernehmen für die Anlage grundsätzlich zu erteilen.
Hinsichtlich der Situierung des geplanten Gebäudes wurde dem Antragsteller empfohlen, die Bauberatung im Landratsamt Miesbach in Anspruch zu nehmen. Eine Verlängerung des Garagengebäudes würde vom Bauausschuss bevorzugt, soweit dies möglich sei. Im Übrigen würde bei sachlichen Zwängen auch der beantragte Standort akzeptiert werden.
Zwischenzeitlich wurden von der Verwaltung die sachlichen Zwänge für den vom Bauwerber präferierten Standort eruiert. Aufgrund des starken Gefälles zum Garagengebäude hin sei dann keine Rundumfahrt von Liefer- und Räumfahrzeugen mehr möglich. Schwierig sei jedoch vor allem, dass bei dem vom Bauausschuss präferierten Standort starke Immissionen für die anliegende Wohnbebauung durch Rauchgase entstehen würden, sodass ein höherer und abgesetzter Standort erforderlich sei.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Vorhaben an der ursprünglich beantragten Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Bauantrag zur Brandschutzertüchtigung sowie Grundrissänderung von Büros auf dem Grundstück Fl.Nr. 388 der Gemarkung Wattersdorf, Klosterweg, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Deutsche Orden muss aus Gründen des Brandschutzes im Dachgeschoss des ehemaligen Klosters eine Öffnung zur Rauchableitung im Treppenraum erstellen. In diesem Zuge soll im 1. Obergeschoss des alten Klostergemäuers ein derzeitiges Großraumbüro in mehrere kleinere sowie einem Besprechungsraum umgewandelt werden. Die Maßnahme wurde im Vorfeld bereits mit dem Landratsamt Miesbach, Untere Denkmalschutzbehörde, besprochen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zur Absicherung des Betriebsgeländes der Firma Fritzmeier muss diese westlich, entlang des Gehwegs, einen Zaun errichten. Der Zaun soll mit einer Höhe von 2,23 m ausgeführt werden (diese Höhe ist nötig für eine mögliche Sicherheitszertifizierung).
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“. Demnach ist laut Punkt 12.5 eine „Einfriedung des Betriebs­geländes nur entlang der Zaunlinie zulässig. (…) Die Gestaltung soll mit Punktfundamenten erfolgen. Zulässig sind nur Maschendraht- oder Metallgitterzäune in grauer/grüner Farbe, die landwirtschaftlich unauffällig wirken. Der landschaftlichen Einbindung dient auch die Festsetzung der maximalen Höhe, sowie die Bepflanzung mit Kletterpflanzen.“
Zur genauen Höhe gibt es im Bebauungsplan keine weiteren Angaben. Laut BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei. Es wurde festgestellt, dass an dem Standort auch 2,23 m nicht störend seien.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, der Firma Fritzmeier für den beantragten Zaun mit einer Höhe von 2,23 m eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ hinsichtlich der Zaunhöhe zu erteilen.
Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abriss der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/6 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö beratend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 21.02.2020 einen Antrag auf Änderung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Westerhamer Straße“ zur Umnutzung der bestehenden Garage in Wohnnutzung gestellt. Der Gemeinderat hatte der beantragten Änderung der Ortsabrundungssatzung in seiner Sitzung vom 05.03.2020 zugestimmt. Das Auslegungsverfahren dazu wurde derzeit durchgeführt. Die Antragsteller haben inzwischen einen entsprechenden Bauantrag eingereicht.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde unter Vorbehalt erteilt. Der Bauantrag wurde auf Wunsch der Antragsteller zur Vorprüfung an das Landratsamt Miesbach weitergeleitet. Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, die Baugenehmigung erst nach mitgeteilter Rechtskraft der Satzungsänderung im August zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines überdachten Freisitzes in einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1/2 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den bestehenden überdachten Freisitz in einen eingeschossigen Wintergarten umnutzen mit Ausmaßen von 4,69 m x 5,75 m.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Beurteilung richtet sich daher nach der umliegenden Bebauung gem. § 34 BauGB.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Der Antrag wurde zurückgestellt. Der Bauausschuss hatte festgestellt, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen Anbau handelt.
Der Gemeinderat konnte sich zwar grundsätzlich vorstellen, das Einvernehmen zu erteilen. Allerdings sei die derzeitige Gestaltung hinsichtlich der Einfügung verbesserungsfähig. Dem Antragsteller wurde empfohlen, die Bauberatung beim Planungsbüro Kurz GbR in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 51 „Am Schmiedberg" zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/15 der Gemarkung Wattersdorf, Bergweg, 83629 Weyarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss stellte fest, dass die Baugrenzen bereits ausgereizt sind. Der Bauausschuss empfahl deshalb dem Gemeinderat, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmte entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 51 „Am Schmiedberg“ nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

18. Anfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/5 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte vor der Doppelgarage seines Einfamilienhauses einen zusätzlichen Carport errichten. Damit sind die hinteren Stellplätze gefangen, was grundsätzlich unproblematisch wäre, da nur zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. An sich wäre dieser Carport auch verfahrensfrei, nach Art. 6 (9) BayBO auch ohne eigene Abstandsflächen.
Der Bauausschuss sah zum einen Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit beim Einfahren in die Kreisstraße. Zum anderen würde der geplante Carport bis an den Fahrbahnrand der Kreisstraße eine neue Baulinie aufmachen, die auf dieser Straßenseite noch nicht bestand; der Carport würde sich somit nicht einfügen. Der Gemeinderat erteilte kein Einvernehmen zu der Anfrage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Anfrage zur Errichtung eines Wintergartens sowie Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1/1 der Gemarkung Holzolling, Kirchenweg, 83629 Holzolling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte südlich auf seinem Grundstück aus dem bestehenden Freisitz einen Wintergarten errichten. Im oberen Bereich des Wohnhauses ist in Richtung Süden sowie Osten ein Balkon geplant, auf der Südseite soll eine Dachterrasse in den Balkon integriert werden. Der Balkon ist so geplant, dass er von Osten in Richtung Süden baulich ohne Unterbrechungen durchlaufend/durchgezogen und somit sowohl südlicher- als auch östlicherseits begehbar ist.
Das Anwesen südöstlich des Bauvorhabens Am Kögelberg 5 steht unter Denkmalschutz. Ebenso die Kirche, die sich weiter nördlich des Bauvorhabens befindet. Daher muss geklärt werden, ob dem Bauvorhaben denkmalschutzrechtliche Belange entgegenstehen bzw. berührt sind.
Zu dieser abschließenden Entscheidung sollte der Antragsteller im Vorfeld einer Baueingabe die Bauberatung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach wahrnehmen.
Der Gemeinderat konnte sich das geplante Vorhaben grundsätzlich vorstellen. Der geplante Balkon, welcher über Eck läuft, wirke jedoch zu dominant, sodass die beiden Balkonteile getrennt werden sollen. Dem Antragsteller wurde empfohlen, die Bauberatung im Landratsamt Miesbach in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/3 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 14
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 20

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Bruck und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Derzeit ist die Seehamer Straße in diesem Bereich einzeilig bebaut.
Der Gemeinderat konnte sich die geplante Bebauung grundsätzlich vorstellen. Dem Antragsteller wurde empfohlen, vorher mit dem Landratsamt Miesbach die Grundstücks­zufahrt von der Kreisstraße und den Standort der Garage zu klären sowie eine offizielle Bauvoranfrage zu stellen.
Was die Zufahrt betrifft, konnte sich der Gemeinderat entweder eine gemeinsame Zufahrt oder eine zusätzliche Zufahrt von Osten her vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Gemeinde Weyarn zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 420, der Gemarkung Holzolling, Brucker Feld, 83629 Weyarn.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 29.06.2020 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 21

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im August vertagt, in der eine Kostenberechnung vorgelegt werden könne.

zum Seitenanfang

22. Unvorhergesehenes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 22
zum Seitenanfang

23. Informationen des Ersten Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2020 ö 23

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauhof hat den Zaun am Nordufer des Seehamer Sees in der Nähe des Auslaufs wiedererrichtet. Während der Bauarbeiten wurden frisch einbetonierte Zaunsäulen gestohlen, die aber mittlerweile wieder ersetzt werden konnten.
Öffnungszeiten des Rathauses Weyarn: Das Rathaus ist nach wie vor abgeschlossen. Es wurde nun eine Türglocke am Eingang angebracht. An zwei Tagen (Montag und Mittwoch) kann man sich Termine geben lassen, an den übrigen Tagen muss mit Wartezeiten im Freien gerechnet werden. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für dieses Vorgehen.

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr