Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung für die Jahre 2025 bis 2028; 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2024 ö 4

Beschluss

  1. Die Schmutzwassergebühr wird ab 01.01.2025 auf 2,68 € und die Niederschlagswassergebühr auf 0,14 € festgesetzt.

  1. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 
2. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,68 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,14 € pro m² pro Jahr.

§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Budnik, Zweiter Bürgermeister Sperber, Dritte Bürgermeisterin Kreinhöfner, die Stadträte*innen Brünnig, Dietl, Droste, Gaach, Gierisch, Hartmann, Herrmann, Lehner, Nastvogel, Punzmann Andreas, Punzmann Felix, Sauer, Stessmann, Übelacker, Uhl, Weidner, Wilhelm, Witt

Datenstand vom 13.02.2025 14:22 Uhr