Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des öffentlichen gemeindlichen Verkehrsgrundes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 08.05.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des öffentlichen gemeindlichen Verkehrsgrundes wird beschlossen:
„Satzung der Stadt Windischeschenbach zur Änderung der Satzung über die Benutzung des öffentlichen gemeindlichen Verkehrsgrundes vom 08.05.2024
Aufgrund des Art. 18 Abs. 2a, 22a und 66 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 13a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist, sowie § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende
Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
1. In § 2 Absatz 3 Ziffer 6, entfallen die Worte „ausgenommen derer von örtlichen Vereinigungen“ ersatzlos,
2. In § 14 Abs. 2 lit. c) entfällt der Begriff „wiederkehrenden“ ersatzlos.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Windischeschenbach, den 08.05.2024
Stadt Windischeschenbach
Karlheinz Budnik
Erster Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimme: Stadtrat Übelacker
Datenstand vom 05.12.2024 16:20 Uhr