Datum: 30.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2021; Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung

zum Seitenanfang

1. Verwendungsnachweis Stabilisierungshilfe 2021; Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung- Haushalt 30.03.2022 ö 1

Beschluss 1

Die Stadt Windischeschenbach verzichtet in den Jahren 2022 und 2023 vollständig auf Kreditneuaufnahmen innerhalb des Haushaltes zzgl. der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschl. der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: die Stadträte*in Dietl und Übelacker

zum Seitenanfang

2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung- Haushalt 30.03.2022 ö 2

Beschluss

Folgende Haushaltssatzung wird zum Beschluss erhoben:

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Stadt Windischeschenbach (Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab)
für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im
12.290.180,00 Euro
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
4.048.196,00 Euro

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
370 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
370 v.H.

2. Gewerbesteuer

340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Windischeschenbach, 


Stadt Windischeschenbach




Budnik 
Erster Bürgermeister


Außerdem werden der Finanzplan, der Stellenplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2022 08:23 Uhr