Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:16 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 19:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 08. November 2023
2 Informatorische Mitteilungen
3 Bestellung von Frau VA Juliane Weber zur stellvertretenden Kassenverwalterin
4 1. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung; insbesondere zum Einsatz von Funkwasserzählern
5 Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2024; 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015
6 Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung für das Jahr 2024; 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020
7 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Feststellung der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
8 Erteilung der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für das Rechnungsjahr 2022
9 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
10 Weihnachtsansprache und Jahresrückblick
11 Anregungen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 08. November 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: die Stadträte*innen Brünnig, Nastvogel, Sauer und Stessmann

zum Seitenanfang

2. Informatorische Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 2
zum Seitenanfang

3. Bestellung von Frau VA Juliane Weber zur stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 3

Beschluss

Frau Juliane Weber wird gem. Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Windischeschenbach bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. 1. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung; insbesondere zum Einsatz von Funkwasserzählern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 4

Beschluss

Folgende Änderungssatzung wird zum Beschluss erhoben:


1. Satzung der Stadt Windischeschenbach zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesatzung – WAS-)
vom 13.12.2023

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende Satzung:


§ 1
Änderungen


1. In der Eingangsformel sind die Worte „Abs. 2 bis 4“ durch „Abs. 2 bis 3“ zu ersetzen,

2. § 4 Abs. 4 lautet fortan neu:

„(4) 1Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen.  2Die Gemeinde kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist.  3Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser.“

3. § 13 Abs. 1 lautet fortan neu:

„(1) 1Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist.  2Zur Überwachung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten sind die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde berechtigt, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang zu betreten.  3Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.“

4. § 15 Abs. 3 lautet fortan neu:

„(3) 1Die Gemeinde stellt das Wasser im Allgemeinen ohne Beschränkung zu jeder Tag- und Nachtzeit am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung.  2Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.  3Die Gemeinde kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist.  4Die Gemeinde darf ferner die Lieferung unterbrechen, um betriebsnotwendige Arbeiten vorzunehmen.  5Soweit möglich, gibt die Gemeinde Absperrungen der Wasserleitung vorher öffentlich bekannt und unterrichtet die Abnehmer über Umfang und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.“

5. § 19 a entfällt mit Wirkung zum 01.01.2024 ersatzlos.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2024; 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 5

Beschluss

  1. Die Verbrauchsgebühren werden ab 01.01.2025 in einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert.
  2. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 

3. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, wird für den Verbrauch von Bauwasser je angefangene 100 m² Geschoßfläche ein Verbrauch von 15 m³ Wasser berechnet.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung für das Jahr 2024; 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 6

Beschluss

  1. Die Schmutzwassergebühr sowie die Niederschlagswassergebühr werden ab 01.01.2025 in einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert.
  2. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 

1. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,77 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,13 € pro m² pro Jahr.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Feststellung der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 7

Beschluss

Die Niederschrift der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2022 wird hiermit gem. Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:



Feststellung des Sollergebnisses



Einnahmeseite
Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt




Summe Soll-Einnahmen
13.264.536,19
EUR
4.956.531,46
EUR
18.221.067,65
EUR



+ Neue Haushaltseinnahmereste
0,00

1.043.571,40
EUR
1.043.571,40
EUR



- Abgang alt. Haushaltseinnahmereste
0,00

0,00
EUR
0,00
EUR



- Abgang alter Kasseneinnahmereste
4.762,40
EUR
0,00
EUR
4.762,40
EUR



Summe bereinigte Soll-Einnahmen
13.259.773,79
EUR
6.000.102,86
EUR
19.259.876,65
EUR













Ausgabenseite









Summe Soll-Ausgaben
13.077.798,50
EUR
4.841.553,97
EUR
17.919.352,47
EUR



+ Neue Haushaltsausgabereste
181.975,29
EUR
1.612.528,90
EUR
1.794.504,19
EUR



- Abgang alter  Haushaltsausgabereste
0,00
EUR
454.198,55
EUR
454.198,55
EUR



- Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
EUR
-218,54
EUR
-218,54
EUR



Summe bereinigte Soll-Ausgaben
13.259.773,79
EUR
6.000.102,86
EUR
19.259.876,65
EUR













Etwaiger Unterschied









ber. Solleinnahmen
-  ber. Sollausgaben (Fehlbetrag)
0,00
EUR
0,00
EUR
0,00
EUR



1 Darin enthalten: Zuf. zum Verm.-haushalt


2.099.366,81
EUR















2 Darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

2.545.106,90
EUR















Feststellung des Ist-Ergebnisses








Ist-Einnahmen
13.169.837,15
EUR
8.652.314,22
EUR
21.822.151,37
EUR



- Ist-Ausgaben
13.371.991,13
EUR
6.052.166,60
EUR
19.424.157,73
EUR



Ist-Überschuss/Ist-Fehlbetrag
-202.153,98
EUR
2.600.147,62
EUR
2.397.993,64
EUR













Bestandsverprobung









Ist-Überschuss (+)
0,00
EUR
2.600.147,62
EUR
2.600.147,62
EUR



Ist-Fehlbetrag (-)
202.153,98
EUR
0,00
EUR
202.153,98
EUR



Kasseneinnahmereste (+)
389.893,61
EUR
439.282,85
EUR
829.176,46
EUR



Kassenausgabereste (-)
5.764,34
EUR
5.220,82
EUR
10.985,16
EUR



Haushaltseinnahmereste (+)
0,00
EUR
1.043.571,40
EUR
1.043.571,40
EUR



Haushaltsausgabereste (-)
181.975,29
EUR
4.077.781,05
EUR
4.259.756,34
EUR



Soll-Fehlbetrag aus Vorjahren (+)
0,00
EUR
0,00
EUR
0,00
EUR






0,
















Gesamtergebnis
0,00
EUR
0,00
EUR
0,00
EUR












Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Erteilung der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für das Rechnungsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 8

Beschluss 1

Erster Bürgermeister Budnik ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Budnik nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Beschluss 2

Die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für das Rechnungsjahr 2022 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Budnik nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 9
zum Seitenanfang

10. Weihnachtsansprache und Jahresrückblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 10
zum Seitenanfang

11. Anregungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 11
Datenstand vom 13.02.2024 08:09 Uhr