Datum: 13.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:21 Uhr bis 20:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 07. Februar 2024
2 Informatorische Mitteilungen
3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm; Beratung und Erlass
4 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Windischeschenbach "Autohof Bergler Windischeschenbach"; hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
5 Angebot an Kinderkrippenplätzen; Informationen zur aktuellen Bedarfs- und Rechtslage
6 Anregungen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 07. Februar 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: die Stadträte*innen Brünnig, Nastvogel, Sauer und Stessmann

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2. Informatorische Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 2
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3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm; Beratung und Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 3

Beschluss

  1. Die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit den darin festgelegten Festsetzungen wird erlassen:
Haushaltssatzung

der Stadt Windischeschenbach, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
12.973.950 Euro
und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
  4.053.300 Euro
ab.



§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 272.000 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        370 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        370 v.H.

  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        340 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Windischeschenbach, 

Stadt Windischeschenbach



Budnik
Erster Bürgermeister


  1. Der beiliegende Stellenplan, der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Windischeschenbach "Autohof Bergler Windischeschenbach"; hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 4

Beschluss

a) Aufgrund des Mobilitätswandels und deren benötigter Infrastruktur beschließt der Stadtrat der Stadt Windischeschenbach die Aufstellung des vorhabenbezogenen, qualifizierten Bebauungsplanes „Autohof Bergler – 1. Änderung“, gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung betrifft eine Teilfläche des Grundstücks mit der FlNrn. 415, Gemarkung Neuhaus, und wird durch folgende Nutzungen begrenzt:

-        Im Norden durch die FlNrn. 427/3 und 415/1(Staatsstraße St 2181)
       Im Osten durch FlNrn. 16/0, 416/10, 416/6
-        Im Süden durch FlNrn. 392/0, 357/1
-        Im Westen durch FlNrn. 427/7 (BAB A93)

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem in Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, die Anwendung der artenschutz-rechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a BauGB, sowie der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, wird verzichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

b) „Dem vom Architekturbüro Dipl.-Ing.(FH) Rita Würth, Scherreuth 11, 92665 Kirchendemenreuth, erstellten Vorentwurf für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Autohof Bergler“ wird zugestimmt. Für den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Lageplan und Begründung sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Angebot an Kinderkrippenplätzen; Informationen zur aktuellen Bedarfs- und Rechtslage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 5
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6. Anregungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 6
Datenstand vom 12.04.2024 10:04 Uhr