Datum: 10.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 12. Juni 2024
2 Informatorische Mitteilungen
3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Windischeschenbach "Am Ritzerberg" im Parallelverfahren, Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss
4 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autohof Bergler Windischeschenbach“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
6 Anregungen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratsitzung am 12. Juni 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadtrat/Stadträtinnen Brünnig, Nastvogel, Sauer und Stessmann

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2. Informatorische Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Windischeschenbach "Am Ritzerberg" im Parallelverfahren, Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 3

Beschluss

1. Billigung des Vorentwurfs

Dem für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vom Ingenieurbüro Zwick Ingenieure GmbH, Kettelerstraße 11, 92637 Weiden/OPf, erstellten Vorentwurf 2.0.1 i. d. F. v. 28.05.2024 für die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Ritzerberg“ wird zugestimmt.

2. Änderung des Flächennutzungsplans

Zur Ermöglichung der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Ritzerberg“, auf den Grundstücken FlNrn. 648/0, 650/0, 654/0, 655/0, 659/6, 659/7, 659/8, 647/0 (TF), 651/0 (TF), 653/0 (TF) und 658 (TF) der Gemarkung Windischeschenbach, ist nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren ein Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Windischeschenbach durchzuführen.

Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,80 ha und wird begrenzt durch:
-        Im Norden durch die FlNrn. 656/1, 658/17, 656/0, 657/13.
       Im Osten durch die FlNrn. 658/0 (TF), 658/2, 658/8, 655/1, 659/3, 654/2, 560/14.
-        Im Süden durch 637/1, 647/0 (TF).
-        Im Westen durch 647/0 (TF), 650/0 (TF), 651/0 (TF), 653/0 (TF).

Der Geltungsbereich ist aus dem der Niederschrift als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß § 2a BauGB wird ein Umweltbericht erstellt.“

Die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.
3. Bebauungsplan „Am Ritzerberg“ / Aufstellungsbeschluss (Parallelverfahren)

Zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt Windischeschenbach ist ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Ritzerberg“ durchzuführen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Grundstücke mit den FlNrn. 648/0, 650/0, 654/0, 655/0, 659/6, 659/7, 659/8, 647/0 (TF), 651/0 (TF), 653/0 (TF) und 658 (TF) der Gemarkung Windischeschenbach und wird durch folgende Nutzungen begrenzt:

-        Im Norden durch die FlNrn. 656/1, 658/17, 656/0, 657/13.
       Im Osten durch die FlNrn. 658/0 (TF), 658/2, 658/8, 655/1, 659/3, 654/2, 560/14.
-        Im Süden durch 637/1, 647/0 (TF).
-        Im Westen durch 647/0 (TF), 650/0 (TF), 651/0 (TF), 653/0 (TF).

Der Geltungsbereich ist aus dem der Niederschrift als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß § 2a BauGB wird ein Umweltbericht erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt für den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes, die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadtrat/Stadträtinnen Lehner, Übelacker

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4. 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autohof Bergler Windischeschenbach“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 4

Beschluss

  1. Im Bebauungsplan ist die Nutzung des Sondergebietes gemäß dem Vorschlag durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hinreichend zu bestimmen.
  2. Die Bezeichnung der Planunterlage ist im Schriftfeld zu ergänzen.
  3. Die gewünschte Differenzierung ist zu ergänzen.
  4. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Bezugshöhe eindeutig zu definieren.
  5. Die konkreten Maßnahmen zum Schallschutz auf Grundlage der Ergebnisse des Büros für Immissionsschutz-Bauphysik-Akustik Hoock & Partner, Landshut, werden im Bebauungsplan unter B. Textliche Festsetzungen, Pkt. 1. aufgenommen.
  6. Der Änderungsbereich befindet sich inmitten des Areals des Autohofs und grenzt somit nicht an die BAB A93 an. Es ist an das bestehende Entwässerungssystem anzuschließen. Ein neues Entwässerungskonzept ist somit nicht nötig.
  7. Die unbestimmten Teile sind aus dem Text herauszunehmen und die Beleuchtung und Beschaffenheit der Werbeanlagen konkret zu formulieren.
  8. Die Bezeichnung „Integrierter Grünordnungsplan“ ist aus dem Schriftfeld zu entfernen.
  9. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend dem Formblatt des StMB p20/21 zu vervollständigen.
  10. Die Darstellung der Abwägung und die Begründung zum Planerfordernis sind zu vertiefen. Aufgrund persönlicher Vorsprache im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab ist eine detaillierte Schutzgutabwägung (Umweltbericht) und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB nicht erforderlich und nicht zu ergänzen.
  11. Die durch das Büro für Immissionsschutz-Bauphysik-Akustik Hook & Partner, Landshut, vorgeschlagenen Maßnahmen sind in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
  12. Der einschlägige Text für eventuell anzutreffenden Altlasten und Bodenverunreinigungen ist in den textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
  13. Diejenigen relevanten Bestimmungen, hier betreffend Beleuchtung und Werbeanlagen, werden unter Pkt. 2. in die textlichen Festsetzungen übernommen. Andere allgemeine Bestimmungen, welche für das Änderungsgebiet nicht in Betracht kommen, sind nicht in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
  14. Da ein Auffinden von Bodendenkmäler aufgrund der früheren Auffüllungen auszuschließen ist, wird auf die Übernahme des allgemeinen Textes in die textlichen Festsetzungen verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Anregungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2024 ö 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 10:19 Uhr