Antragsteller/Bauherr: Braun Christian; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Resteinfriedung des Grundstückes Fl.Nr. 1234/8 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 22.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass als Einfriedungen Holzlattenzäune zulässig sind, welche einschließlich Sockel eine Höhe von 1,00 Metern nicht überschreiten dürfen. Als Zwischenräume sind Maschendrahtzäune von max. 1,10 Metern Höhe zulässig; sie dürfen nicht in grellen Farben ausgeführt werden. Es soll zum Grundstück Fl.Nr. 1234/24 hin eine Einfriedung bestehend aus Zaun und Tor mit einer Höhe von 1,85 Metern als Sichtschutz und zum Schutz bestehender Haustiere errichtet werden.

Das Bauvorhaben wurde bereits mit Beschluss des Bauausschusses vom 14.07.2020 behandelt und eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Auf Grund einer notwendigen Verschiebung der Lage der Einfriedung um 1,00 Meter in Richtung Westen wurde der Antrag in erneuerter Form nochmals eingereicht.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1234/8 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Resteinfriedung des Grundstückes Fl.Nr. 1234/8 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 26, wird befürwortet.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 17:39 Uhr