Antragsteller/Bauherr: KB Wohnbau GmbH;
hier: Tekturantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/3 der Gemarkung Wolnzach, Nähe Preysingstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben wurde am 22.10.2019 letztmalig durch den Bau- und Umweltausschuss behandelt (Tekturantrag zur Errichtung einer Dreifachgarage und Neuanordnung der Stellplätze). Nunmehr liegt ein aktueller Tekturantrag für das Bauvorhaben vor. Im Vergleich zur ursprünglich genehmigten Eingabeplanung aus dem Jahre 2017 ergeben sich laut Antragsteller/Bauherr folgende Änderungen, über welche im Rahmen des Tekturantrages zu entscheiden ist:
- Änderung der Fensteraufteilung sowie der Fenstergrößen
- Änderung der Geschosshöhen der Häuser A und B. Die Firsthöhen ändern sich nicht; die Traufhöhen ändern sich marginal.
- Änderung der Grundrissaufteilung innerhalb der einzelnen Wohnungen
- Änderung der Höhenlage Oberkante Fertigfußboden der Fertiggaragen und damit Änderung der geplanten Geländehöhen
- Verlegung der Einfahrt nach Osten
- Zusätzliche Grundstückszufahrt im Süden
- Verschiebung und Vergrößerung der südlichen Doppelgarage nach Süden
- Versetzung eines Stellplatzes
- Einleitung des Schmutzwassers in den Mischwasserkanal in der Auenstraße (vorher war eine Einleitung mittels Hebeanlage in den Mischwasserkanal in der Preysingstraße vorgesehen).
Beschluss
Der aktuelle Tekturantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen e auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/3 der Gemarkung Wolnzach, Nähe Preysingstraße, wird befürwortet
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß zum Zeitpunkt der Genehmigung des ursprünglichen Bauantrages geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Die Ausführung der Schmutzwasserableitung in den Kanal in der Auenstraße ist mit dem gemeindlichen Tiefbauamt sowie dem Grundstückseigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 81/3 und 1052/1 der Gemarkung Wolnzach abzustimmen, ein entsprechender Entwässerungsplan ist vorzulegen. Entsprechend notwendige dingliche Sicherungen sind dem Markt Wolnzach vorzulegen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimme: Guld
Datenstand vom 26.11.2020 15:31 Uhr