Antragsteller/Bauherr: Schreistetter Stefan; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung bei der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/17 der Gemarkung Gosseltshausen, Hubensteinerstraße 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 24.11.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 122 für das Gebiet „Wiesenäcker III“ in Gosseltshausen und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt als Dachform gleichgeneigte, symmetrische Satteldächer mit einer Ziegel- oder Dachsteindeckung fest. Die geplante Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Aluminiumlamellen ausgeführt werden.
  2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 42 bis 45 Grad bzw. 18 – 25 Grad zu errichten sind. Die geplante Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach ausgeführt werden.
  3. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Gebäudelänge gegenüber der Gebäudebreit überwiegen muss. Da sich die beantragte Überdachung nicht über die gesamte Gebäudelänge erstreckt, kann diese Festsetzung nicht eingehalten werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 322/17 der Gemarkung Gosseltshausen.

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung bei der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/17 der Gemarkung Gosseltshausen, Hubensteinerstraße 13, wird befürwortet.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Maier hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 26.11.2020 15:31 Uhr