Antragsteller/Bauherr: Arcus Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 15.12.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Für das Bauvorhaben liegt ein durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid vom 28.05.2020 genehmigter Antrag auf Bauvorbescheid vor, für welchen durch den Bau- und Umweltausschuss am 24.09.2019 sowie den Bauausschuss am 19.05.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3, wird befürwortet.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen zu prüfen.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 15:22 Uhr