Antragsteller/Bauherr: Widmann Johann; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 77/2 der Gemarkung Gebrontshausen, Gebehardstraße 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 15.12.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Gemäß Antragsteller/Bauherr hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mitgeteilt, dass das für den vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid gegenständliche Bauvorhaben im Rahmen des Einfügungsgebotes als Bauvorhaben in der Innenentwicklung gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden könnte. Allerdings ist hierzu eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ gemäß Einschätzung des Landratsamtes erforderlich. Eine entsprechende Teilaufhebung würde der Innenentwicklung Vorrang geben und gleichzeitig dem Gebot des sparsamen Umganges mit Grund und Boden Rechnung tragen. Weiterhin hat der Antragsteller sich bereit erklärt, die Kosten des Teilaufhebungsverfahrens zu übernehmen.

Das Einfamilienhaus soll mit einem Satteldach und der Geschossigkeit E + D ausgeführt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach nimmt den Antrag auf Bauvorbescheid und den Antrag auf Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ zur Kenntnis.

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 77/2 der Gemarkung Gebrontshausen, Gebehardstraße 7, wird befürwortet.
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag auf Bauvorbescheid.

Gleichzeitig empfiehlt der Bauausschuss dem Marktgemeinderat, dass entsprechende Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ mit diesbezüglichen Beschluss einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 15:22 Uhr