Vollzug des Immissionsschutzgesetzes - Antrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Hähnchenmastanlage durch Änderung der bestehenden Stallungen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach sowie Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Fl.Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach, Antragsteller: Josef und Renate Höckmeier, Eschelbach hier: Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung anderer Behörden nach § 11 der 9. BImSchV


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Josef und Renate Höckmeier beantragen mit Schreiben 22.05.2020 beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die Genehmigung nach § 16 BImSchG auf Änderung der Hähnchenmastanlage durch

  • Änderung der bestehenden Stallungen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach
  • Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Fl.Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach

Nach Änderung der Hähnchenmastanlage ergibt sich ein Tierbestand von 124.600 Masthähnchen in vier Ställen.

Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 16 und 10 BImSchG, § 1 Abs. 1 bis 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in Verbindung mit Ziffer 7.1.3.1 des Anhanges zur 4. BImSchV. Gemäß § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch die baurechtliche Genehmigung mit ein.

Für den ursprünglichen (genehmigten) Antrag für das Vorhaben, welcher derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, wurde vom Marktgemeinderat mit Beschluss vom 07.04.2016 auf Grund erschließungsrechtlicher Bedenken das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) verweigert. Dies wurde vom Marktgemeinderat im Rahmen der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mit Beschluss vom 20.10.2016 und 01.06.2017 aufrechterhalten. Mit Bescheid vom 10.07.2017 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm den ursprünglichen Antrag unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens des Marktes Wolnzach genehmigt.

Für einen Tekturantrag des vorgenannten Antrages (Tektur Betonstützwand, Änderung des Pufferspeichers) hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach mit Beschluss vom 26.09.2017 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB verweigert. Dies wurde vom Marktgemeinderat im Rahmen der diesbezüglichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mit Beschluss vom 11.01.2018 aufrechterhalten. Mit Bescheid vom 30.01.2018 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm den vorgenannten Tekturantrag unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens des Marktes Wolnzach genehmigt.

Der Antragsteller hat ergänzend zu den im Verfahren vorgelegten Antragsunterlagen im Rahmen von Ortsbesichtigungen und Besprechungen mit allen Fraktionen des Marktgemeinderates das Bauvorhaben sowie die sich aus den Änderungen im Betriebsablauf ergebende deutliche Reduzierung des vom Betrieb ausgehenden Fahrverkehres umfangreich dargelegt.

Beschluss

Auf Grund der vom Antragsteller schlüssig dargelegten deutlichen Reduzierung des von den Stallungen ausgehenden Fahrverkehres bestehen in planungs– und erschließungsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Guld, Koch, Janecek, Steils, Strobl, Wallner)

Datenstand vom 24.09.2020 11:26 Uhr